Erstens geht es um den nicht geahndeten Abrechnungsbetrug. Dazu haben die Kollegen schon einiges gesagt. Deshalb füge ich nur noch eines hinzu: Beunruhigend und außergewöhnlich ist nicht, dass auch Richter, Richterinnen und Staatsanwälte Fehler machen. Das kann jedem passieren. Beunruhigend ist, dass sie in Bayern offenbar Fehler besonders ungern zugeben und Fehler noch "ungerner" korrigieren. Das beunruhigt uns.
Das rechne ich nicht den einzelnen Beamtinnen und Beamten an, sondern das ist in Bayern verfehlte Regierungspolitik.
Und wenn man dann drin liegt, dann kommt bestimmt irgendein Minister und sagt: Das war unvermeidlich.
Von all den Verantwortlichen hat bis heute kein einziger einen Fehler zugegeben. Dabei ist doch das eigene Versagen offenkundig. Das muss doch jeder am eigenen Leib verspüren. Das muss doch jedem von denen peinlich sein. Man muss darauf doch irgendwie
reagieren und sagen: Tut mir leid, das kann mal passieren. – Aber nein; obwohl offenkundig ist, dass da etwas schiefgelaufen ist, richtet dieser Justizapparat – darin ist er ganz bayerische Bürokratie – noch im Nachhinein aus dem Grabn heraus sein einziges Bestreben darauf, den Anschein einer formalen Korrektheit aufrechtzuerhalten. Mag das Ergebnis dieser angeblichen Korrektheit noch so blamabel sein, diese Fehlerkultur ist das Symptom einer veralteten, in dieser Hinsicht vordemokratischen bayerischen Demokratie. Hier sind Korrekturen absolut überfällig.
Dann geht es um die Frage, ob es auf Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung einen nicht sachgerechten Einfluss gab. Es gibt gute Gründe, da einmal genauer hinzuschauen, etwa bei folgenden Fragen: Wie waren die Generalstaatsanwaltschaft und das Ministerium jeweils in die Entscheidungen eingebunden? Wurden die Ermittlungen der Soko behindert? Wenn ja, warum und von wem? Wurde stattdessen versucht, die Kritiker mundtot zu machen? Da muss jeder Verdacht ausgeräumt werden, weil alles andere für unsere Justiz verheerend wäre.
Schließlich geht es um das ganze betrugsanfällige Abrechnungssystem nach der Gebührenordnung für Ärzte. Die Staatsanwaltschaft hat lange an der falschen Fiktion festgehalten, der Abrechnungsbetrug der Ärzte könne kein Betrug sein, weil niemand finanziell geschädigt worden sei. Auf solch eine Idee kann nur ein Jurist kommen.
Über Jahre hinweg mussten Patientinnen und Patienten, aber auch der Freistaat Hunderte Millionen Euro – Hunderte Millionen Euro! – zu viel an Laborkosten zahlen. Das Gesundheitssystem ist aus guten Gründen kein Markt. Das wollen wir alle nicht. Aber dann muss es eine funktionierende, aktive Aufsicht geben, die Fehlentwicklungen korrigiert. Eine solche Aufsicht fehlt. "Fehlallokationen" heißt das.
Fehlallokationen – so heißt das neudeutsch –, die sonst der Markt korrigiert, muss die Aufsicht korrigieren. Da kann es doch nicht laufen wie früher bei der
sowjetischen Planwirtschaft: Egal, wie groß die Misswirtschaft ist, Hauptsache ist, die Bonzen können abkassieren. Das kann es doch nicht sein.
Schließlich geht es auch um politische Einflussversuche. Dies ist schon angesprochen worden. Die CSU hat erklärt, der Fall Schottdorf habe keine politische Dimension. Wenn sich ein Laborunternehmer von ehemaligen bayerischen Justizministern, von anderen Kabinettsmitgliedern oder amtierenden CSU-Bundestagsabgeordneten anwaltlich vertreten lässt und an führende CSU-Politiker bis hinauf zum damaligen Ministerpräsidenten Spenden macht, um eine sogenannte Landschaftspflege zu betreiben, wenn diese Ex-Minister für ihre Mandanten bei bayerischen Behörden intervenieren, dann hat das für die CSU keine politische Dimension. Das muss man sich einmal vorstellen: Die CSU hält Filz und politische Einflussversuche offenbar für unpolitisch. Das ist scheinbar ganz normal.
Wir halten das nicht für normal und werden uns deswegen genau anschauen, was da passiert ist. Dann wird es nicht nur darum gehen, die Vorfälle aufzuklären, sondern auch darum, Konsequenzen zu ziehen, und zwar personelle wie parlamentarische. Das wird ziemlich viel Arbeit. Aber ich bin sicher, das wird sich lohnen und ein ziemlicher Spaß werden. Darauf freue ich mich schon.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die CSU gilt in der Angelegenheit Schottdorf der Grundsatz der maximalen Transparenz.
Dies forderte unserer Ministerpräsident Seehofer. Auch wenn Sie jetzt noch darüber lächeln, sage ich Ihnen heute schon: Dies wird auch das Leitbild der Arbeit der Abgeordneten der CSU im Untersuchungsausschuss sein. Wir dokumentieren dies schon dadurch, dass wir als CSU-Fraktion im Änderungsantrag auf Drucksache 17/2463 als Mitantragsteller des Fragenkatalogs auftreten.
Den Fragenkatalog haben wir am 25. Juni interfraktionell behandelt. Seitens der CSU-Fraktion haben wir lediglich die rechtliche Zulässigkeit der Fragen überprüft und in diesem Überprüfungsrahmen geringfügige Änderungen angeregt, auf welche sich die Verfasser des umfangreichen Fragenkatalogs dankenswerterweise eingelassen haben. Daneben kam es lediglich zu einvernehmlichen redaktionellen Änderungen.
Die CSU-Fraktion hat sich nicht mit der Sinnhaftigkeit der einzelnen Fragen auseinandergesetzt, sie macht sich diese auch nicht zu eigen. Doch die Fragen sind nach unserer Überzeugung allesamt rechtlich zulässig. Deshalb kann ich wirklich allen hier im Hohen Haus versichern, dass wir – die CSU-Fraktion, unsere Mitglieder – uns im Ausschuss Mühe geben werden, bezüglich aller Fragen die Wahrheit zu ergründen. Allerdings würden wir es auch bei diesem Untersuchungsausschuss begrüßen – ich sage das gerade nach der Rede des Vorredners -, dass die Ergebnisse erst dann verkündet werden, wenn die Grundlagen dafür gelegt sind, und nicht vorher.
Ich weiß, dass es schwer ist; denn manchmal hört man schon das Gras wachsen, bevor die Samen aufgegangen sind. Aber vielleicht klappt es doch noch, Herr Kollege Dürr.
Trotz allem hoffe ich auf einen sachlichen und fairen Umgang aller Beteiligten miteinander sowie auf wahrheitsgemäße Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahrensstand.
Der umfangreiche Fragenkatalog befasst sich mit einer Mehrzahl unterschiedlicher Sachverhalte, die ich hier eigentlich nochmals anführen wollte. Aber wenn Sie, Herr Kollege Schindler, es gestatten, nehme ich Bezug auf Ihre Ausführungen. Sie haben die unterschiedlichen Sachverhalte ausgeführt. Ich nehme ausdrücklich darauf Bezug. Ich würde die Sache hier vielleicht mit einer Akzentuierung weniger vortragen, aber ansonsten danke ich dafür. Ich will es hier nicht wiederholen.
Diese unterschiedlichen Sachverhalte stehen insofern in einem Zusammenhang, als sie entweder unmittelbar und mittelbar mit dem Labor Schottdorf zusammenhängen. Ich finde es persönlich zwar schon hinterfragenswürdig, ob es wirklich gerechtfertigt ist, einen Untersuchungsausschuss mit einem Fragenkatalog mit "Schottdorf" zu benennen, der auch andere Richtungen in sich trägt als nur das Labor Schottdorf. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Doch ich fürchte, es wird nicht mehr zu vermeiden sein, dass auch
Auf die einzelnen Sachverhalte will ich hier nicht mehr eingehen, weil sie der Herr Kollege Schindler aus meiner Sicht schon sehr gut vorgetragen hat. Ich will nur nochmals sagen: Im Rechtsausschuss hat die Staatsregierung am 22. Mai zu vielen der hier aufgeworfenen Fragen einen Bericht gegeben. Die Bewertung ist danach seitens der Fraktionen erfolgt. Ich will auch diese nicht wiederholen, sondern nehme diesbezüglich Bezug auf die Einlassung der CSU-Fraktion. Der nunmehr vorliegende Fragenkatalog stellt allerdings eine Erweiterung der seinerzeit aufgeworfenen Fragen und der gegebenen Antworten dar. Er ist eindeutig umfänglicher, und das ist legitim, weil die Fragen als solche zulässig sind.
Wir, die Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungsausschusses, werden viel Arbeit haben. Ich danke schon an dieser Stelle allen zukünftigen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses sehr herzlich für die Bereitschaft, sich dieser Arbeit zu stellen. Ich rufe allen zu: Wir werden es schaffen!
Ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags weiß auch mit Tausenden von Aktenordnern umzugehen. Ich habe keine Sorgen, weil schon zum einen oder anderen Mal über die Medien verbreitet worden ist, wie das wohl werden wird. Wir werden es schaffen. Ein Vollzeitparlament wie der Bayerische Landtag kann eine so umfangreiche Aufarbeitung eines so umfangreichen Fragenkatalogs leisten. Er kann die Erkenntnisquellen aufarbeiten, zumal die Fragen alle am Anfang einer Legislaturperiode gestellt werden und die Einsetzung des Untersuchungsausschusses auch zum Beginn der Legislaturperiode erfolgt. – Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit dem vorgeschlagenen Fragenkatalog.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Verfassung, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt, den Einsetzungsantrag auf Drucksache 17/2371 neu zu fassen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/2476. Wer dieser Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dieser Untersuchungsausschussauftrag einstimmig so beschlossen.
Mit der Annahme des Antrags in der soeben beschlossenen Fassung hat der interfraktionelle Änderungsantrag auf Drucksache 17/2463 seine Erledigung gefunden.
Nach dem vorher gefassten Beschluss besteht der Untersuchungsausschuss aus insgesamt neun Mitgliedern. Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder, die SPD-Fraktion für zwei Mitglieder und die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für jeweils ein Mitglied. Für jedes Mitglied ist nach Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags von den jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Hinsichtlich der von den Fraktionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Ich gehe davon aus, dass über die vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder gemeinsam abgestimmt werden soll. Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer mit der Entsendung der in der aufgelegten Übersicht genannten Kolleginnen und Kollegen in den Untersuchungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist die Entsendung der jeweiligen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls einstimmig beschlossen.