Protocol of the Session on April 8, 2014

Die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der Umgang mit neuen Medien, die Demografie oder die zunehmende Drogenkriminalität bei mir im ostbayerischen Grenzraum sind nur einige Beispiele dafür, dass die Jugendarbeit nach wie vor und in Zukunft noch mehr zentrale Bedeutung für die gesamte Gesellschaft einnehmen wird. Die Stärkung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement bei der Jugendarbeit wie zum Beispiel die kürzlich erfolgte Erhöhung bei der Finanzierung um 1,3 Millionen Euro für 2014 ist sinnvoll und gut. So soll es auch in Zukunft bleiben. Es war ein richtiges Signal, dass sowohl im aktuellen bayerischen Kinder- und Jugendprogramm als auch in der Enquetekommission des Bayerischen Landtags die Prüfung einer Aktualisierung des Freistellungsstellungsgesetzes in Aussicht gestellt wurde. Genau deswegen hat Sozialministerin Emilia Müller vor wenigen Tagen beim Bayerischen Jugendring eine Überprüfung des Gesetzes angekündigt. Das wird passieren.

Das ist auch richtig; denn die ehrenamtlichen Strukturen in der Jugendarbeit haben sich in den letzten drei Jahrzehnten genauso gewandelt wie die Arbeits-, die Schul- und die Studienwelt. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Ehrenamt in Zukunft nicht nur in

der Verfassung, sondern auch in unserer Gesellschaft nur dann verankert bleiben wird, wenn die finanziellen und zeitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind und wenn den Menschen genügend Freiräume für das Ehrenamt bleiben.

Mit dem Ehrenamt von und für junge Menschen in der Jugendarbeit wird eine entscheidende Grundlage dafür geschaffen, dass wir auch in Zukunft eine verantwortungsvolle und selbstbewusste Gesellschaft haben. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement zu stärken, so zum Beispiel mit einer größeren zeitlichen Flexibilisierung, mit der Einbeziehung weiterer Elemente ehrenamtlichen Engagements in die Freistellungsgründe, mit einer klareren Ausgestaltung des Kreises der Antragsberechtigten oder mit transparenteren Rahmenbedingungen für Studenten und Auszubildende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei einigen Ansätzen schießt Ihr Entwurf, Herr Dr. Fahn, aber übers Ziel hinaus.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Kann man das überhaupt?)

- Das kann man sehr gut. Sie beweisen es jede Woche einmal hier im Plenum.

(Beifall bei der CSU)

Ihr Entwurf greift einerseits leider nur bestimmte Aspekte auf, andererseits sieht er eine deutliche Ausweitung der Freistellungsmöglichkeiten vor und belastet damit die Arbeitgeber. Darüber hinaus ist Ihr Gesetzentwurf weit weniger mit den betroffenen Verbänden und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen abgestimmt, als Sie es vorher deutlich machen wollten, Herr Dr. Fahn.

Schauen wir uns den Entwurf ein bisschen genauer an. So werden die Freistellungsmöglichkeiten für die Gremienarbeit auf gewählte oder beauftragte Vertreter von Jugendverbänden oder von in der Jugendarbeit tätigen freien Verbänden erweitert. Natürlich wollen wir die ehrenamtliche Arbeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen fördern. Wir wollten aber keine Privilegierung der Gremienarbeit. Auch bei der Ergänzung des Katalogs der Freistellungsgründe habe ich in mehrfacher Hinsicht Bedenken. Erstens. Die Aufnahme der von Trägern der Jugendhilfe als förderungswürdig anerkannten Veranstaltungen erfordert eine mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbundene Prüfung.

Zweitens. Die Regelung über die Teilnahme an ErsteHilfe-Kursen ist bestenfalls überflüssig und willkürlich.

Drittens. Die Erweiterung auf Einzelfälle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner besonderen Qualifikation für die organisatorische Durchführung einer Veranstaltung unverzichtbar ist, läuft in der Form auf einen nicht mehr eingrenzbaren Tatbestand hinaus. Wie stellen Sie sich das in der Praxis vor, Herr Dr. Fahn? Aufgrund der Weite ist davon auszugehen, dass alle Freistellungsansprüche, die vorher nicht zum Zug kommen, in der Regel damit begründet werden. Wie das genau überprüft oder kontrolliert werden soll, ist mir nicht klar.

Zu Ihrem Vorschlag der stundenweisen Freistellung sage ich, dass das grundsätzlich gut und zeitgemäß sein kann. Ihr Vorschlag, die Anspruchsdauer auf 120 Stunden an höchstens 15 Arbeitstagen im Jahr zu begrenzen, bedeutet einen großen bürokratischen und organisatorischen Mehraufwand.

Die Verschärfung und Differenzierung der Verweigerungsgründe des Arbeitgebers je nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Freistellungsantrags halte ich für systemfremd und unverhältnismäßig. Durch die Erweiterung um öffentlich anerkannte Träger der Jugendhilfe in Artikel 3 wird der Kreis der Antragsberechtigten nicht klarer. Die Praxis wird uneinheitlicher werden.

Interessant fand ich auch, dass Sie Ihr gesetzgeberisches Tätigwerden mit der auffallenden Praxis, dass viele Anträge auf Freistellung abgelehnt werden, begründen. Ich möchte gerne die Statistik sehen, die Sie dafür angeführt haben. Ich habe keine Statistik gefunden, die das belegt, was Sie sagen. Den Kaffeesatz, in dem Sie das gelesen haben, möchte ich auch gerne einmal sehen. Überhaupt ist es für mich fraglich, ob wir für alle Fragen, wie zum Beispiel die Befreiung vom Schulbesuch, eine gesetzliche Regelung brauchen. Sie sind es doch, die im nächsten Schritt die Bürokratie beklagen. Das kennen wir alle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU-Fraktion begrüßt das Ziel, eine zweckmäßige Anpassung an den Wandel ehrenamtlicher Strukturen zu prüfen. Viele Detailfragen sind aber nach wie vor offen. Ihr Gesetzentwurf geht nämlich nicht auf alle prüfenswerten Aspekte ein. Ein Teil der Regelungen ist nicht praxisgerecht oder nur mit großem bürokratischen Aufwand umsetzbar. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, realisierbare Maßnahmen zu entwickeln, die den Ausgleich der Interessen in der bayerischen Jugendarbeit, der Gesellschaft und natürlich auch der bayerischen Wirtschaft ermöglichen.

Herr Dr. Hopp, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

- Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet das nicht.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hopp. – Nächster Redner ist Herr Kollege Förster von der SPD. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! In der heutigen Abgeordnetenpost finden Sie den Arbeitsbericht des Bayerischen Jugendrings über die Jugendarbeit in Bayern im Jahr 2013. Er ist ein Konglomerat von Engagement, außerschulischer Bildungsarbeit, Prävention, Jugendschutz, Sozialarbeit und sozialpädagogischer Arbeit, aber auch von Spaß für junge Menschen. Das geht teilweise auch damit einher, dass es eine sinnvolle Beschäftigung für diese gibt und sie sich in die Gemeinschaft einbringen und sie miterleben. Der Bayerische Jugendring umfasst 103 Jugendringe und hat mehr als 430 Mitgliedsorganisationen, deren Angebote mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen im Freistaat erreichen. Diese Angebote der Jugendarbeit verbindet vor allem ein wesentliches Kriterium: Es ist im Prinzip die geleistete Arbeit, die ehrenamtliche Arbeit.

In Bayern engagieren sich immerhin 37 % der Jugendlichen ab 14 Jahren ehrenamtlich; das sind 3,8 Millionen Bürger. Wenn der Staat jede der ehrenamtlich geleisteten Stunden mit nur 10 Euro vergüten würde, wären das aufs Jahr gerechnet rund 9 Milliarden Euro.

Auch wenn diese Zahlen deutlich machen, wie wichtig das Ehrenamt ist, geht es heute nicht einmal ums Geld, sondern darum, welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wir Politiker im Freistaat Bayern setzen können, um dieses wertvolle Element im Freistaat Bayern zu sichern und zu gestalten. In diesem Sinne ist der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wichtig, richtig und notwendig, um die Freistellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für Zwecke der Jugendarbeit gesetzlich neu zu regeln. – Ich glaube, die FREIEN WÄHLER lernen es nie, dass die gendergerechte korrekte Formulierung verwendet werden sollte.

Grundsätzlich begrüßen wir Sozialdemokraten die Initiative an sich, da das Gesetz aus dem Jahre 1980 wirklich dringend überarbeitet werden muss. Die in Ihrem Gesetzentwurf vorgenommene Problemanalyse unter "A" ist richtig. Es ist die geraffte Zusammenfassung des beim 137. Hauptausschuss des Bayeri

schen Jugendrings gefassten Beschlusses, in dem uns der Bayerische Jugendring bereits am 24. Oktober 2010 aufgefordert hat, das Gesetz zu überarbeiten.

Es wurde schon gesagt, dass wir in der Jugend-Enquetekommission – auch Herr Sibler war vorhin hier, der daran mitgearbeitet hat – konkrete Maßnahmen formuliert und die Bayerische Staatsregierung aufgefordert haben, sie gemeinsam mit uns im Landtag umzusetzen. Wenn Frau Ministerin Müller jetzt verspricht, dass sie sich darum kümmern wird, dann bin ich optimistisch, dass das auch passieren wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, ich verstehe aber nicht, warum Sie nicht auch die Lösungsansätze des Bayerischen Jugendrings konsequent übernehmen, wenn Sie schon die Problemanalyse vom Bayerischen Jugendring übernehmen. Im Gegensatz zu meinem Vorredner von der CSU – Gerhard, hör doch wenigstens zu, wenn ich rede, und unterhalte dich hier nicht mit anderen, ich brauche die Aufmerksamkeit des jugendpolitischen Sprechers der CSU! –

(Zurufe von der SPD und den FREIEN WÄH- LERN: Bravo!)

bin ich nicht der Meinung, dass der Gesetzentwurf zu weit geht. Ich finde, er ist zu kurz gesprungen.

In der Analyse ist er vollkommen richtig; der Umfang der Freistellung beträgt höchstens 15 Arbeitstage für mehr als vier Veranstaltungen im Jahr. Schaut man sich die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten an – das kennen auch diejenigen, die in der CSU in der Jugendarbeit sind –, dann erkennt man, dass sich das alles verändert hat. Wir brauchen im Sinne der Flexibilisierung andere Möglichkeiten. Die Vor- und Nachbereitung von Aktionen beansprucht Zeit. Die Gremienarbeit, die immer stärker Platz greift, ist zum Beispiel nicht an die Dauer eines Zeltlagers gebunden, sondern bedeutet vielleicht auch mal, dass man am Freitagnachmittag zu einer Vorstandssitzung eines überregionalen Gremiums fahren kann. Die Flexibilisierung auf 120 Stunden ist vollkommen richtig für die Bedürfnisse der Jugendarbeit.

Herr Kollege Fahn, ich verstehe aber nicht, warum Sie es trotzdem weiter auf 15 Tage beschränken wollen. Wenn Sie zum Beispiel in Gremien bei den Verbänden arbeiten, brauchen Sie vielleicht öfter mal nur zwei oder drei Stunden, um von Aschaffenburg nach München zu kommen, und das nicht nur an 15 Tagen, sondern vielleicht an 30 Tagen im Jahr.

Sie erweitern den Personenkreis auch um Schülerinnen und Schüler und Studenten und Studentinnen.

Das ist auch gut so; allerdings bekämen diese bei Ihnen wieder nur maximal eine Woche. Weshalb diese Ungleichbehandlung? Das wird der Realität nicht gerecht, dass unsere Jugendleiter und Jugendleiterinnen sehr oft Schüler oder Studierende sind.

Antragsberechtigt sollten nach unserer Meinung auch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sein. Sie sind es nach Ihrem Gesetzentwurf aber nicht, da sie nicht genannt werden. Auch sie sind Träger der Jugendarbeit, nämlich dort, wo die Jugendarbeit subsidiär nicht von Jugendorganisationen getragen werden kann, beispielsweise in der kommunalen Jugendarbeit. – Ich schaue auf die Zeit, ich mag auch nicht länger als eine Minute überziehen, die mein Vorgänger überzogen hat.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit noch eine Anmerkung zu der unter Artikel 1 Absatz 5 genannten Möglichkeit zur Verweigerung. Die sehr weite und schwammige Formulierung "unabweisbares betriebliches Interesse" führt zu Unklarheiten und dazu, dass man immer wieder deswegen streiten muss.

Es gibt da nach wie vor auch sehr viel Ermessensspielraum. Auch ich glaube, dass wir wichtige Organisationen deshalb mit ins Boot nehmen müssen, wie es Gerhard Hopp gesagt hat, um dieses Gesetz wirksam werden zu lassen. Spannende und wahrscheinlich auch sehr fruchtbare Diskussionen liegen vor uns. Ich freue mich auf diese und bedanke mich bei den FREIEN WÄHLERN für ihre Initiative zum Einstieg in die Diskussion.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Danke schön, Herr Dr. Förster. Sie hätten vielleicht sogar noch einen kleinen Gender-Zuschlag von mir bekommen. Ich muss Sie aber enttäuschen. Ich glaube, die Frau Staatsministerin hat heute noch nicht vor, etwas zu versprechen. Frau Kollegin Celina ist deshalb jetzt die letzte Rednerin in diesem Block. Bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen den Vorstoß der FREIEN WÄHLER mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit; denn die geltenden gesetzlichen Regelungen bedürfen dringend einer Überarbeitung. Darüber besteht, denke ich, kein Zweifel.

Schon im Jahr 2010 hat der Bayerische Jugendring die Fraktionen im Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, die Regelungen des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern

zum Zwecke der Jugendarbeit zeitnah dahin gehend zu novellieren bzw. andere gesetzliche Regelungen anzupassen, dass Schülerinnen und Schülern die Wahrnehmung von Aufgaben, die ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit erfordert, im Rahmen der Schulzeit ermöglicht wird, dass Studierende, die in der Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert sind, analog zu den Regelungen des Freistellungsgesetzes für Jugendarbeit, von restriktiven Anwesenheitspflichten befreit werden und dass auch für Tagungen von Leitungsgremien freigestellt werden kann.

Einiges von dem, was der Bayerische Jugendring damals zusammengetragen hat, findet sich im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wieder, und das begrüßen wir.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Derzeit besteht ein Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer in der Jugendarbeit. Er erweist sich jedoch als zu unflexibel, wie Sie, Herr Fahn, richtig gesagt haben. Oft wird eine Freistellung nur für den späten Nachmittag benötigt, nicht aber für den ganzen Tag. Für Schülerinnen und Schüler und Studenten und Studentinnen mit inzwischen hohen Präsenzzeiten bis in den späten Nachmittag hinein ist es nach wie vor schwierig, ihre Termine in der Jugendarbeit wahrzunehmen. Wer die Situation in der Jugendarbeit kennt, der weiß, dass jeder junge Mensch, der sich in diesem Bereich engagiert, gebraucht wird.

Seit der Einführung des G 8 stehen immer weniger Ehrenamtliche zur Verfügung; denn ein Jahr weniger Schulzeit bedeutet nämlich auch schlicht und einfach, dass die Jugendleiter ein Jahr weniger vor Ort sind, bevor sie sich nach der Schule für ein Studium oder eine Arbeitsstelle entscheiden. Man weiß, dass potenziell geeignete Jugendleiter gar nicht erst mit der Jugendarbeit beginnen, weil die Zeitspanne, die ihnen bis zum Ende der Schulzeit dafür verbleibt, schlicht zu kurz ist.

Positiv finde ich übrigens auch die Aufnahme der Absolvierung von Erste-Hilfe-Kursen für die Jugendleiter. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an zwei in Mittelfranken in den letzten Jahren bei Jugendfreizeiten ertrunkene Kinder. Selbst wenn die Jugendleiter in diesem Fall wahrscheinlich trotzdem nicht hätten helfen können, erleichtert den betroffenen Jugendleitern und den Eltern die Gewissheit, alles Erdenkliche für eine optimale Versorgung nach dem Unfall getan zu haben, danach mit Sicherheit den Umgang mit dem Ereignis.

In einigen Punkten sind wir GRÜNE allerdings noch nicht ganz von dem Gesetzentwurf überzeugt. So sehe auch ich nicht, warum die Begrenzung der Frei

stellung auf maximal 15 Tage wirklich eine Verwaltungsvereinfachung bringen soll. Das könnte man unserer Meinung nach streichen. Fraglich ist auch, ob nicht öffentliche Träger der Jugendhilfe antragsberechtigt sein sollten; denn auch sie übernehmen kommunale Jugendarbeit.

Insgesamt aber bewerten wir den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER als einen durchaus guten Einstieg in die schon lange fällige Debatte.

(Beifall bei den GRÜNEN)