Werfen wir einen näheren Blick auf Bayern. In Bayern war das Wort Bürgerenergiewende bei den Bürgern gang und gäbe. Bayern war hinsichtlich der Energiewende ein Vorbild in Deutschland. Gerade die Bürgerenergiewende, das Engagement unserer Bürger, wird im neuen EEG-Entwurf, den Sie hier loben, konterkariert. Ganz bewusst sage ich Ihnen: Wir zielen auf Planwirtschaft ab. Wir schreiben Marktmengen im Drei-, Fünf- und Zehnjahresplan aus. Wir wissen noch gar nicht, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie über zehn Jahre Windkraft in einer Menge ausschreiben? Wollen Sie über fünf Jahre Photovoltaik in einer Menge ausschreiben? Das wissen wir noch gar nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, sicher wissen wir aber: Sie werden die Oligopole stärken, weil Bürger-Energiegenossenschaften an diesem Marktwettbewerb nicht teilnehmen können. Sie haben nicht die Möglichkeit, im erforderlichen Maße in Vorleistung zu gehen. Sie verfügen nicht über die nötigen Planungsabteilungen. Entscheidend ist, dass wir bisher auf der Grundlage einer Rechtssicherheit im EEG auch sehr gute Konditionen bei der Planungssicherheit für Bürgerenergieanlagen hatten. Diese wird es nicht mehr geben. Somit drängen Sie die Energiewende hin zu Oligopolen und weg von den Bürgerinnen und Bürgern.
Ihren jetzigen Entwurf müssen Sie, wie gesagt, zuerst mit Blick auf die Ausschreibung überarbeiten. Danach müssen Sie auf die Befreiung energieintensiver Unternehmen eingehen. Ich kann gar nicht verstehen, warum Herr Kollege Blume das nicht angesprochen hat. Er hat gesagt, dass wir keine energieintensiven Unternehmen nennen können. Bei der Einführung der Befreiung von der EEG-Umlage gab es deutschlandweit zunächst 59 befreite Unternehmen. Unter Schwarz-Gelb ist diese Zahl auf 2.100 Unternehmen in Deutschland angestiegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 25 % des heutigen EEG-Anteils macht diese Befreiung der energieintensiven Unternehmen aus. Und Sie sprechen davon, wir können keine Unternehmen nennen! Beim Unternehmen ExxonMobil, das Erdöl fördert und von der EEG-Umlage befreit ist, werden bewusst Unternehmensteile so gestaltet, dass sie in dem Prozess energieintensiv sind. Sie haben sogar den maßgeblichen Anteil von 15 auf 14 % gesenkt, damit sie noch leichter in den Genuss dieser Befreiung kommen. Oder betrachten wir das Unternehmen Vattenfall, das Braunkohle abbaut. Hier zeigt sich, dass Sie mit Ihrer Regelung dafür sorgen, dass ein Unternehmen, das im Braunkohleabbau tätig ist, von der EEG-Umlage befreit ist. Und Sie sprechen davon, wir können diese Unternehmen nicht nennen!
Der Bayerische Ministerpräsident lobt in seiner heutigen Pressemitteilung, dass diese Befreiung energieintensiver Unternehmen genau das Richtige ist. Dazu muss ich bemerken, dass diese Befreiung für Handwerk und Mittelstand, für die wir auch verantwortlich sind, eine Katastrophe ist; denn sie können sich nicht freirechnen und im Prinzip nicht entlasten.
Lesen Sie dazu in der gestrigen Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" einen Bericht, in dem die Aussage des Vorsitzenden des Verbands der familiengeführten Unternehmen in Deutschland angeführt wird, wonach das Schlimmste an der Energiewende die Befreiung der energieintensiven Unternehmen sei. – Wenn das schon die Unternehmer sagen, warum reagieren Sie dann nicht darauf? Warum verengen Sie jedes Mal
Ihren Horizont, wenn es darum geht, diese Ausnahmeregelungen endlich in Angriff zu nehmen? Letztendlich schaden Sie dadurch Bayern als Standort des Handwerks und des Mittelstands. Das muss Ihnen klar sein.
Mein nächster Punkt betrifft den Deckel, den Sie auf die Erzeugung von Energie aus Windkraft und Biogas gelegt haben. Wir sind gespannt, wie Sie mit diesem Deckel umgehen werden. Wir hoffen, dass dieser Nettozuwachs wirklich zum Tragen kommt, wenn es schon einen Deckel geben muss.
Zum Deckel hinsichtlich der Energieerzeugung aus Biomasse ist zu bemerken, dass Bayern ein absoluter Vorreiter ist. Sehen wir uns an, was in Straubing geforscht wurde, sehen wir uns an, was C.A.R.M.E.N. geleistet hat! Deutschland schaut auf Bayern. Biomasse wurde durch Bayern marktfähig. In diesem Zusammenhang werden Energiepflanzen erforscht. Wir müssen ganz anders vorgehen. Wir müssen letztendlich beim Bundeswirtschaftsminister unsere bayerischen Interessen vertreten. Wir müssen im Bundeskabinett diese bayerischen Interessen vertreten, damit bei uns die Energieerzeugung aus Biomasse und Biogas gestärkt und nicht geschwächt wird.
Ein letzter Punkt. Völlig absurd ist der Umstand, dass der erneuerbare Strom, der selbst produziert wird, ab 10 Kilowatt auch noch mit der EEG-Umlage versteuert werden muss. Wenn Sie das nicht regeln, und zwar sowohl im Referentenentwurf als auch im Kabinettsbeschluss, dann machen Sie die Energiewende mit erneuerbaren Energien zu einem Absurdum. Das kann so nicht stehen bleiben.
Ich habe Ihnen die Punkte aufgezählt. Herr Kollege Blume hat gesagt, es gebe in Bayern keinen Handlungsbedarf. Ich habe Ihnen den Handlungsbedarf, was die bayerischen Interessen betrifft, ganz klar aufgezeigt. Ich erwarte mir von unserer Wirtschaftsministerin, dass sie bayerische Interessen stark vertritt. Das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger. Dafür ist die Ministerin ins Kabinett berufen worden.
Zu den Anträgen: Am 8. April wird das Kabinett entscheiden. Die CSU schreibt jedoch in ihrem Antrag, dem Landtag möge berichtet werden. Ich glaube, die Zeit des Berichtens ist lange vorbei. Jetzt ist es viel wichtiger, zu handeln. Wie bei Ihren Anträgen zum G 8 und zum G 9 bekennen Sie sich in Ihrem Antrag zu nichts. Wir können den Antrag nicht einmal ablehnen, weil nichts drinsteht.
Ich bin gespannt auf die Rede zum Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wenn wir den Referentenentwurf übernehmen, würden wir auch die Regelung für die energieintensiven Unternehmen übernehmen. Das wollen wir nicht. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Zum Antrag der GRÜNEN: Wir wollen die Länderöffnungsklausel so nicht. Wir wollen aber mehr Mitsprache der Kommunen. Wir haben dazu in der letzten Periode zwei Anträge gestellt. Sie sind hier noch nicht dabei. Ihre Auffassung zur guten landwirtschaftlichen Praxis beim Biomasse-Anbau teilen wir. Also werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten und warten auf die Vorstellung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Energiegipfel am 1. April, also am letzten Dienstag, wurde nicht zu einem Aprilscherz, wie wir das befürchtet haben. Tatsächlich wurden einige Verbesserungen beschlossen. Eines möchte ich vorweg sagen: Wir sehen trotzdem unsere Vorstellung des Modells von einer Energiewende in Bürgerhand durch die Novelle des EEG massiv in Gefahr.
Speziell der erste Punkt unseres Antrags, den wir nachgereicht haben, ist eine fundamentale Kritik an dieser Novelle. Die Idee, die Windkraft als effizienteste und billigste Form der Energieerzeugung mit dem Argument zu deckeln, die EEG-Umlage müsse gesenkt werden, macht einfach keinen Sinn. Dies hat ökonomisch und ökologisch in keiner Weise irgendeine Berechtigung. Mit unserem Antrag wollen wir uns darauf beschränken, im Detail nachzusteuern, wo Verbesserungen möglich sind. Wir fordern die Staatsregierung auf, hier tatkräftig einzusteigen, zum Beispiel bei der Stichtagsregelung für Windkraft- und Biogas-Anlagen.
Herr Blume, Sie haben in Ihrer Rede erwähnt, wir bräuchten Rechtssicherheit für diejenigen, die investieren wollen. Mit der Stichtagsregelung ist diese Rechtssicherheit nicht gegeben. Im letzten Jahr wurden etwa 220 Windkraft-Anlagen in Bayern genehmigt. Diese Anlagen sollen bis zum 31. Dezember 2014 ans Netz gehen. Das heißt, diesen 220 Anlagen bleiben noch genau neun Monate. Das ist nicht umsetzbar.
Da diese Stichtagsregelung deutschlandweit gilt, können Sie sich vorstellen, wo der Knackpunkt liegen
wird. Dieser Knackpunkt liegt bei den Kränen zum Aufstellen dieser Windkraft-Anlagen. Diese werden heiß begehrt sein. Hier und auch im Sinne der Biogas-Anlagen, die längere Zeit für die Planung benötigen, müssen Sie noch nachsteuern. Wir fordern deshalb eine Verlängerung der Stichtagsregelung um sechs Monate bei der Genehmigungserteilung, also bis zum Juli, und dann noch einmal zwölf Monate mehr bis zur Errichtung, das heißt bis zum 31. Dezember 2015. Herr Kollege Blume, das ist die Rechtssicherheit, die Sie genannt haben. Hier müssen Sie endlich einmal Farbe bekennen.
Die Flexibilisierung bei den Biogas-Anlagen begrüßen wir sehr. Das ist ein Fortschritt. Wir müssen aber noch verstärkt auf die kleinen Biogas-Anlagen eingehen. Kleine 75-kW-Anlagen sind bis jetzt nicht berücksichtigt worden. Sie fallen aus der Vergütung heraus. Diese Anlagen verdienen eine besonders hohe Vergütung, weil sie eine besondere Stellung haben und besonders effizient arbeiten. Wenn diese Anlagen Spitzenstrom zu Zeiten erzeugen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, dürfen sie nicht dadurch bestraft werden, dass sie aus der Vergütung fallen. Für diese Anlagen brauchen wir keine Bemessung nach der reinen Leistung, sondern eine sogenannte Bemessungsleistung dessen, was sie über das ganze Jahr hinweg erzeugen.
Der Wert von 100 MW bei den Biogas-Anlagen ist zu gering. Wir haben inzwischen in Bayern viele mittelständische Betriebe, die in den letzten Jahren entstanden sind und sich auf den Bau von Biogas-Anlagen spezialisiert haben. Herr Seehofer – er ist heute leider nicht da – hat vor zwei Jahren die Firma "agriKomp" in Merkendorf im Landkreis Ansbach besucht und war ganz begeistert von der Idee, dass BiogasAnlagen einspringen könnten, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht. Diese Anlagen könnten dann Spitzenstrom erzeugen. Genau solche Firmen wie die Firma "agriKomp" sind massiv bedroht. Diese Firmen müssen wir unterstützen. Da hilft es nichts, wenn die CSU heute einen Berichtsantrag stellt. Das hilft unseren Firmen vor Ort, die mit dem Rücken an der Wand stehen, nicht weiter.
Bei der Eigenstromerzeugung steht momentan noch nicht genau fest, wie die Erzeuger an der EEG-Umlage beteiligt werden. Wir sagen ganz klar: Die Sonne stellt keine Rechnung. Auch ein Herr Gabriel oder eine neue Bundesregierung darf keine Rechnung für eigenproduzierten Strom stellen. Wir wollen deshalb
eine Befreiung für die Photovoltaik-Anlagen. Wir wollen auch die besonders effektiven Blockheizkraftwerke, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, maximal mit 25 % an der EEG-Umlage beteiligen. Das ist die dezentrale Energiewende, die wir brauchen.
Herr Glauber hat soeben etwas zu dem Ausschreibungsmodell gesagt. Ich will mich deswegen kurz fassen. Dieses unsägliche Ausschreibungsmodell, das im Jahr 2017 kommen soll, würde unseren Bürgerprojekten komplett den Boden unter den Füßen wegziehen. Das ist keine Energiewende in Bürgerhand. Eine solche wäre dann wirklich ad acta gelegt. Das müssen wir gemeinsam verhindern. Hier müssen wir an einem Strang ziehen. Die Idee des Ausschreibungsmodells muss aus den Hinterköpfen und aus diesem Papier. Dafür werden wir uns stark einsetzen. Ich hoffe, dass wir hier mit einer gemeinsamen Stimme sprechen können.
Die Unterstützung all dieser Punkte fördert die dezentrale Energiewende, von der wir in den letzten Wochen im Rahmen der Debatte über die Stromtrassen viel gesprochen haben. Die CSU ist dabei ganz vorn gestanden. Jetzt heißt es, Farbe für die dezentrale Energiewende zu bekennen. Hier müssen wir noch kräftig nachsteuern.
Abschließend ein paar Worte zu den Industrie-Rabatten und der Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage. Unsere Industrie beklagt stets die hohen Strompreise in Deutschland. Die erneuerbaren Energien haben es aber geschafft, im Zeitraum von 2008 bis 2013 den Börsenstrompreis auf die Hälfte zu senken. Heute können unsere Großverbraucher den Strom an der Börse für 3,5 Cent kaufen. Gerade diese Großverbraucher haben die Möglichkeit, an der Börse einzukaufen. Diese Möglichkeit haben unsere mittelständischen Betriebe und die Bürger nicht. Das ist wirklich ungerecht. Deswegen sagen wir: Wir müssen die Industrie stärker an der EEG-Umlage beteiligen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat unsere Subventionen konsequent nach oben getrieben. Heute haben wir 2.098 Betriebe, die diese Subventionen erhalten. Gedacht war die Subvention eigentlich einmal für stromintensive Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen. Niemand wird behaupten können, dass sich die Zahl dieser Betriebe innerhalb der letzten zwei Jahre verdreifacht hat. Vor zwei Jahren hatten wir noch 734 Betriebe, heute sind es über 2.000. Dort muss man wirklich einen Riegel vorschieben.
Während die EEG-Umlage in der Regierungszeit von Angela Merkel von circa 0,7 Cent pro Kilowattstunde auf 6,3 Cent pro Kilowattstunde angestiegen ist, ist
die Belastung für die großen Unternehmen im gleichen Zeitraum konstant geblieben, nämlich bei 0,05 Cent. Diese Ungerechtigkeit gilt es zu korrigieren.
Unsere Strompreise empfinden auch die Betroffenen in den Nachbarländern ganz anders als bei uns. In Holland hat zum Beispiel ein Aluminiumwerk schließen müssen, weil der Strompreisunterschied zwischen Holland und Deutschland so hoch ist. Im Ruhrgebiet weitet ein Unternehmen sein Aluminiumwalzwerk aus, und zwar wegen der günstigen Produktionsfaktoren in Deutschland. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft stellt fest, dass die Strompreise für die Industrie im März 2014 so niedrig sind wie zuletzt im Sommer 2005. All diese Fakten muss man anerkennen und heute sagen: Es ist höchste Zeit, Vernunft einkehren zu lassen. Es ist ein Jammer, dass diese Vernunft von der EU-Kommission aufgebracht werden muss. Wir hätten uns das von unserem sozialdemokratischen Wirtschaftsminister erwartet, und wir hätten uns erwartet, dass er für mehr Gerechtigkeit eintritt.
Dem Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen. Der CSU-Antrag – das wurde schon erwähnt – ist relativ nichtssagend. Es ist ein Berichtsantrag, und wir werden uns der Stimme enthalten, weil er eine Ablehnung nicht wert ist. Zum SPD-Antrag müssen wir leider sagen, dass wir dabei nicht mitgehen können und ihn ablehnen müssen.
: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bisschen überzogen, Herr Stümpfig, wenn Sie von fundamentaler Kritik an den Kompromissen sprechen. Es war schlichtweg so, dass die Interessen von Bund und 16 Ländern abgestimmt werden mussten und ein Kompromiss dabei herausgekommen ist. Das kann nie der Riesenwurf sein, den Sie sich wünschen. Ein bisschen Realitätssinn und Abkehr von der fundamentalen Kritik wäre gut. Die einzelnen Regionen kämpfen für ihre Interessen. Es muss doch am Schluss ein EEG herauskommen, das über die Legislaturperioden hinweg verlässlich ist. Wir können es uns nicht leisten, dass einzelne Branchen, wie zum Beispiel die Solarbranche, in den letzten Jahren der plötzlichen Kappung ihrer Förderansätze zum Opfer fallen und Industriebetriebe zugrunde gehen. Die Unternehmen,
die Investoren und die Endverbraucher benötigen eine wirkliche Planbarkeit und eine Sicherheit bei dem, was sie tun.
Dass die EEG-Novelle ein heißes Eisen ist, haben wir festgestellt. Unter der letzten, schwarz-gelben Bundesregierung hat keiner hingefasst. Es ist ausgesprochen respektabel, dass Sigmar Gabriel sich da drangemacht hat. Ihm ist es zum Teil ganz um die Ohren geflogen. Wozu haben wir das EEG entwickelt, Herr Glauber? - Es war nicht nur dafür da, dass sich die Erneuerbaren am Markt etablieren, sondern sie sollten in den Markt hineinfinden. Jetzt sind wir bei einem Zustand angelangt, in dem die Erneuerbaren einen Marktanteil erreicht haben, bei dem sie tatsächlich Verantwortung mit übernehmen müssen. Darüber müssen wir uns unterhalten. Bleibt es bei einer staatlichen Förderhöhe, oder gibt es Alternativen dazu?
Ich bin froh, dass das Quotenmodell nicht gekommen ist. Es ist gut, dass es weg vom Tisch ist. Bei den Ausschreibungen ist es nicht so fixiert, wie Sie schreiben, dass es 2017 absolut kommt, sondern es wird – wie Herr Blume schon gesagt hat – ein EEG 3.0 geben. Das Ausschreibungsmodell muss in einem Pilotprojekt getestet werden. Es ist bedenklich, wenn bei diesem Ausschreibungsmodell Bürgerenergiegenossenschaften oder kommunale kleine Unternehmen tatsächlich hinten herunterfallen. Das ist gefährlich. Das müssen wir uns genau anschauen. Gibt es Möglichkeiten, wie Bürgerenergiegenossenschaften über Konsortien teilnehmen können? Vielleicht funktioniert das so. Ich glaube, gegen eine Evaluierung des Ganzen spricht nichts. Insofern sollten wir das angehen.
Wir kommen zum Strommarkt: Der Strommarkt ist ein europäischer, und das wissen wir. Es gibt Kritik von Brüssel an der Befreiung von Industriebetrieben in Deutschland, weil sie eine Wettbewerbsverzerrung zu sehen glauben. Wir von der SPD – das haben wir schon getan, seitdem es unter Schwarz-Gelb zu einer Verfünffachung der Ausnahmetatbestände gekommen ist – haben gesagt, dass das nicht sein kann; denn Unternehmen müssen auch die Strompreise schultern wie jeder einzelne Endverbraucher. Die Unternehmen dürfen dabei aber nicht in die Knie gehen. Jetzt ist abzuwägen zwischen missbräuchlicher Entlastung von Unternehmen und der damit einhergehenden Belastung von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land sowie dem Schutz von Arbeitsplätzen. Es muss in den nächsten Monaten Aufgabe sein, dies zu lösen. Hoffentlich gelingt diese Zusammenarbeit mit Brüssel, damit sich das nicht ewig hinzieht.
Weniger kompliziert und in meinen Augen gut gelöst ist in der EEG-Novelle durch den Bund-Länder-Kompromiss im Sinne von Bayern der Ausbau der Windkraft. Es bleibt in Bayern rentabel, Windkraft auszubauen. Das, was Sie, Herr Glauber, in Bezug auf den Übergang von der Brutto- zur Nettoregelung gesagt haben, ist durch den Kompromiss erreicht. Daher ist Ihre Ziffer 4 obsolet. Darüber muss man nicht mehr abstimmen. Ich bin der Meinung, Sie hätten in Ihrem Antrag die Staatsregierung deutlich stärker auffordern sollen bezüglich einer gangbaren Stichtagsregelung bei bereits geplanten Windkraftprojekten. Ich kann nicht verstehen, warum sich die GRÜNEN auf gewisse Dinge so fixieren, zum Beispiel auf sechs Monate bei der Stichtagsregelung. Es dürften auch mehr sein. Es dürften auch mehr als sechs oder zwölf Monate sein; denn die Planung für Windkraftprojekte dauert verdammt lang. Wir lehnen die Fixierung auf feste Werte in ihren Anträgen ab.
Die Bayerische Staatsregierung wird einen Teufel tun, denn sie will nicht, dass sich Windmühlen drehen. Wir hatten das Theater bei der geplanten 10-H-Regelung. Frau Aigner schaut mich schon liebenswürdig an. Ich dürfte nicht Sie ansprechen, sondern müsste mich an Herrn Seehofer wenden, weil er die ganzen Kapriolen verursacht hat. Ich schiebe die Verantwortung dafür nicht Ihnen zu. Er hat mit der 10-H-Regelung angefangen. Dann wäre nichts mehr übrig geblieben. Jetzt schwant ihm wohl, dass es keine wahnsinnig gute Idee war. Jetzt säuselt er ein bisschen in Richtung Kommunen, wenn diese sich einig sind, dann dürfen sie doch. Ich finde es infam, wenn man über zehn Monate hinweg die Windenergie runterredet und die Stimmung für die Windenergie in diesem Land versaut, indem man sagt, es komme zur Umzingelung, und Ängste vor der Windkraft schürt, um dann festzustellen: Die Kommunen wollen das vielleicht doch, und jetzt müssen sie im Prinzip den Karren aus dem Dreck ziehen. Das ist nicht schön und realitätsfern. Setzen Sie sich einmal in einen Gemeinderat in Bayern über mehrere Monate und versuchen Sie, ein Windkraftprojekt durchzubringen. Sie werden erleben, dass dann der Teufel los ist, weil sich wegen der Stimmung, die geschürt wurde, immer wieder Gegner finden. Im Moment ist kein Bürgermeister bereit, den Karren, den Sie in den Dreck gefahren haben, wieder herauszuziehen.
Damit kommen wir zum Energiekonzept "Energie innovativ", das 2011 entwickelt wurde und dem wir und das gesamte Haus zugestimmt haben. Was war dort geplant? - Dort war geplant, dass wir 2021 10 % Windenergie in Bayern bekommen. Heute, im Jahr 2014, haben wir 1,3 %. Das ist gegenüber dem,
was Sie sich einmal vorgenommen haben, nichts. Bei der Wasserkraft sollten wir 17 % bekommen. Wie ist es heute? - Wir haben 13,2 % im Jahr 2013. Im Jahr 2011 haben Sie 13,6 %. Es ist mehr Wasserkraft im Jahr 2011, weil es mehr geregnet hat und es mehr Niederschläge gab. So ist es nun einmal in der Natur.
Was haben wir sonst noch? – Photovoltaik. Ziel waren 16 %, heute sind es 9,2 %. Das ist meine Frage, die Sie im Nachtragshaushalt werden beantworten müssen: Wo ist Ihr 10.000-Häuser-Programm, das Sie entwickelt haben? Wir haben einen Antrag gestellt, in dem wir das Programm unterstützen. Wir fordern, dass Sie diesem Antrag im Nachtragshaushalt zustimmen.
Es wurde immer behauptet, dass das "Energie-innovativ"-Konzept nicht überarbeitet werden könne, bis das EEG überarbeitet ist bzw. klar ist, was dort passiert. Ich denke, es ist klar, was dort passieren wird. Deswegen, Herr Glauber, geht es in unserem Antrag darum, dass das "Energie-innovativ"-Konzept aktualisiert wird. Das Konzept soll aber nicht nur aktualisiert werden. Die Staatsregierung soll vielmehr die Schizophrenie der 10-H-Regelung und der Windkraftausbauziele ehrlich benennen. Darum geht es uns.