Protocol of the Session on April 3, 2014

Liebe Kollegen von der CSU, sorgen Sie bitte dafür, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt. Natürlich müssen wir Ihrem Antrag, der eine Umsetzung 1 : 1 fordert, zustimmen. Es ist schön, wenn das auch in der Praxis passiert. Aber die Vergangenheit lehrt – da muss ich Sie, Frau Aigner, ein bisschen ansprechen -, dass Deutschland und Bayern bei der praktischen Umsetzung von Vorgaben der EU immer noch etwas draufgelegt haben. Da müssen wir aufpassen, und da sind wir alle – nicht nur wir von der Opposition, sondern auch Sie von der CSU-Fraktion – gefordert, den Lippenbekenntnissen praktische Taten folgen zu lassen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Herz, bleiben Sie bitte noch am Pult. Die Kollegin Sengl unternimmt sicher gerne noch einmal den Versuch, Sie umzustimmen, und hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Frau Sengl.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert): Sie haben auf Eigentümerrechte hingewiesen. Wenn Eigentümer ihren Grund und Boden bewirtschaften, bekommen sie vom Staat Geld. Das ist öffentliches Geld, das sind Steuergelder. Deshalb muss ich noch einmal betonen: Wenn wir Geld geben, wollen wir dafür auch Leistungen haben. So ist es auch richtig. Ich drücke es verkürzt aus: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Die öffentliche Leistung sind nun einmal Greening-Maßnahmen, und mir ist die Feststellung ganz wichtig, dass in sie sehr viel Geld fließt.

(Jürgen W. Heike (CSU): Was soll denn das?)

Also ist es das Recht der Gesellschaft, dafür bestimmte Leistungen zu fordern.

Ökologische Vorrangflächen kann man nur so nennen, wenn die Flächen nicht gedüngt und nicht ge

spritzt werden dürfen. Sonst sind sie keine ökologischen Vorrangflächen mehr. Da können Sie alle Fachgremien fragen; so ist es einfach.

Herr Herz, bitte schön.

Liebe Kollegin Sengl, ich möchte Ihnen dazu zwei Punkte nennen. Zunächst einmal müssen wir natürlich aufpassen, weil es um staatliche Gelder geht. Ich nutze selber seit 1988 das Kulturlandschaftsprogramm in Bayern. Ich weiß sehr genau, dass wir für die öffentlichen Gelder, die wir bekommen, auch eine Leistung erbringen müssen. Wenn ich auf mineralischen Stickstoff verzichte, habe ich weniger Erträge und leiste damit einen Beitrag zu Natur-, Umwelt- und Grundwasserschutz. Das ist meine Leistung für die öffentlichen Gelder.

Sie haben von den ökologischen Vorrangflächen gesprochen. Wir haben sie jetzt. Ursprünglich waren 7 % vorgesehen, und am Ende sind es nur noch 5 %. Das ist völlig richtig. Wenn Sie sagen, dass eine Leistung erbracht werden muss, betone ich: Wir werden es uns im Zeichen der Energiewende – da ist neben den Ackerflächen und den Wiesen auch der Wald eine wichtige Fläche – nicht leisten können, zunehmend Flächen stillzulegen. Wir werden die Flächen brauchen, wenn auch nicht in aller Intensität.

Wir haben am Mittwoch das neue Kulturlandschaftsprogramm verabschiedet. Das heißt, dass Bayern den Weg in die extensive Landwirtschaft geht. Schon von daher werden wir uns weitere ökologische Vorrangflächen gar nicht leisten können.

(Horst Arnold (SPD): Wir haben das Programm nicht verabschiedet, das war ein Entwurf!)

Danke schön, Herr Dr. Herz. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Zwischenzeitlich hat auch die SPD zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden im Laufe des Nachmittags einige namentliche Abstimmungen durchführen. Uns liegen aber Hinweise vor, dass die Durchsagen nicht in allen Räumen im Haus funktionieren. Wir haben also zwei Möglichkeiten. Entweder kommen jetzt alle Kolleginnen und Kollegen in den Raum und verlassen ihn nicht mehr, bis die Sitzung zu Ende ist; dann bekommen alle alles mit. Oder Sie achten kollegialerweise darauf, dass die Plätze rechts und links von Ihnen bei den Abstimmungen nicht frei bleiben, und Sie informieren die Kolleginnen und Kollegen vielleicht selber. Das nur als kleiner Hinweis.

(Alfred Sauter (CSU): Können wir nicht auf die Abstimmungen verzichten?)

- Ich habe die Abstimmungen nicht beantragt. Als Erste hat sie die CSU beantragt.

(Alfred Sauter (CSU): Die machen wir noch!)

Wir kommen zur Abstimmung, und ich trenne die Anträge. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1431. Dazu ist keine namentliche Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte. – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion FREIE WÄHLER. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wir führen nun zwei namentliche Abstimmungen durch. Ich beginne mit dem Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 17/1440. Die Urnen sind bereitgestellt. Wir haben für die Abstimmung fünf Minuten Zeit. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 14.17 bis 14.21 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

Wir fahren mit der Abstimmung fort und kommen zum CSU-Antrag. Das ist der Antrag auf Drucksache 17/1465. Die Urnen stehen wieder bereit. Ich verkürze die Abstimmungszeit auf drei Minuten und eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 14.22 bis 14.25 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

Wir kommen nun zum zweiten Dringlichkeitsantragspaket dieses Nachmittags.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Gudrun Brendel-Fischer u. a. und Fraktion (CSU) Bayerische Anliegen bei der Energiewende (Drs. 17/1432)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bürgerenergiewende retten - Kahlschlag beim EEG verhindern (Drs. 17/1434)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach dem Energiegipfel: Die Interessen bayerischer Bürgerinnen und Bürger vertreten (Drs. 17/1466)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Natascha Kohnen, Annette Karl u. a. und Fraktion (SPD) EEG Novelle 2014 - Wie werden die Weichen für Bayern gestellt? (Drs. 17/1467)

Für den Antrag auf Drucksache 17/1432 ist namentliche Abstimmung beantragt.

Beim Antrag auf Drucksache 17/1434 werden wir zwei namentliche Teilabstimmungen durchführen und über den Rest offen abstimmen.

Zum Antrag auf Drucksache 17/1467 werden wir auch eine namentliche Abstimmung durchführen. – Ich eröffne nun die Aussprache. Der erste Redner ist der Herr Kollege Blume.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, dass das Thema Energiewende nach wie vor bewegt. Das zeigt schon die Anzahl der Dringlichkeitsanträge zu diesem Thema. Aber im Gegensatz zu mancher Debatte, die wir in den letzten Wochen oder Monaten hier geführt haben, ist heute - und ich hoffe sogar partei- oder fraktionsübergreifend - ein Stück weit Grund zur Freude; denn ich glaube, dass wir bei der Weiterentwicklung und auf dem weiteren Weg der Energiewende heute ein wichtiges Etappenziel erreicht haben, das sich insbesondere darin manifestiert, dass die Ministerpräsidenten der Länder, die Bundeskanzlerin und der zuständige Bundeswirtschaftsminister tatsächlich gemeinsam ein Werk geschaffen und damit deutlich gemacht haben, dass die Energiewende in diesem Land nur im Konsens funktionieren kann. Ich glaube,

Anerkennung gebührt an dieser Stelle insbesondere der Bundesregierung, aber auch den Ministerpräsidenten der Länder, die es geschafft haben, tatsächlich die schwierigen, sehr unterschiedlichen regionalen Interessen in Balance zu bringen.

Insbesondere müssen wir aber sagen – und das beschäftigt uns hier -, dass aus bayerischer Sicht die wesentlichen Interessen im Grunde alle durchgesetzt wurden. Wir haben es geschafft - und das war ja das allen Überlegungen zugrunde liegende oberste Ziel und hat die bayerische Wirtschaftsministerin, den Ministerpräsidenten und andere umgetrieben -, die Kostenspirale zu durchbrechen, ohne die Energiewende abzuwürgen. Damit schützen wir die Interessen der Verbraucher und die Interessen der Unternehmen gleichermaßen. Die Energiewende kann weitergehen, aber ohne Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze zu gefährden. Wir haben, so jedenfalls die Einigung beim Energiegipfel, gerade für Bayern wichtige Verbesserungen beim Wind erreicht. Binnenlandstandorte haben weiterhin Förderbedingungen, die an windhöffigen Standorten einen wirtschaftlichen Betrieb erlauben. Das hören wir auch von der Windbranche. Wir haben die Möglichkeit, die Energiewende in diesem Bereich weiterhin mit den Bürgern und nicht gegen die Bürger durchzuführen. Die Länderöffnungsklausel im Baurecht für die Abstandsregelung wird so kommen, wie wir uns das vorgestellt hatten.

Das Thema Biomasse ist vielleicht das größte bayerische Interesse. Da besteht auf meiner oder unserer Seite - ich will es nicht verhehlen - ein Stück weit Unverständnis, wieso sich die anderen Länder damit so schwer tun. Bei der Biomasse als sehr wichtiger Energieform, die einen Ausgleich zu den fluktuierenden Energieerzeugungsformen leisten kann, gibt es aus bayerischer Sicht wesentliche Verbesserungen. Sie liegen vor allem darin, dass bestehende Anlagen Bestandsschutz bekommen und nicht bei der vorgesehenen Deckelung angerechnet werden.

Ich möchte als Letztes die Eigenerzeugung hervorheben. Auch darum ist heftig gerungen worden. Auch die Eigenerzeugung ist zumindest im Bestand von der Umlage befreit. Das heißt: Wer seine Energie selbst erzeugt, kann sich darauf verlassen, dass die Bedingungen, unter denen er investiert hat, auch in Zukunft gelten. Es ist deswegen sicherlich richtig, dass, wie auch vonseiten der Wirtschaft verlautbart wird, die Energiewende damit auf dem richtigen Kurs ist und dass, wie es Alfred Gaffal von der vbw gesagt hat, Licht am Ende des Tunnels zu sein scheint. Man kann durchaus, ohne zu hoch zu greifen, noch einmal das Wort des Herrn Ministerpräsidenten anführen, der von einem "politischen Meisterwerk" und einer "Sternstunde des Föderalismus" gesprochen hat.

Aber dies war nur der erste Reformschritt. Wir müssen noch weitere Reformschritte gehen. Ein besonderes Augenmerk aus bayerischer Sicht – dazu wird die Frau Staatsministerin sicherlich noch einiges sagen – gilt der Ausgleichsregelung für die Industrie. Wir sind hier in einem sehr schwierigen Verfahren mit der Europäischen Kommission. Wir müssen alles daran setzen, dass unsere Unternehmen tatsächlich die Befreiungen bekommen, die sie brauchen, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen können. Ich will ganz ehrlich sagen - und das ist auch der Grund, warum wir die Anträge von GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN ablehnen -: Benennen Sie uns doch mal die Unternehmen, die aus Ihrer Sicht tatsächlich zu Unrecht von dieser Ausnahmeregelung profitieren! Die Golfplätze, die Sie in der Vergangenheit angeführt haben, gibt es nicht. Sie waren nicht auf der Liste und sind auch aktuell nicht auf der Liste. Deswegen würde ich in Richtung der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN vorschlagen: Nennen Sie die Unternehmen, von denen Sie glauben, dass sie künftig nicht mehr für die Befreiung infrage kommen. Wir jedenfalls werden dafür kämpfen, dass hier keine bayerischen Arbeitsplätze gefährdet werden. Ich komme zu meinem zweiten Punkt. Wir brauchen auch für diese EEG-Reform einen Nachfolger. Der Bundeswirtschaftsminister hat diesen Gedanken völlig zu Recht in dieser EEG-Reform angelegt. Nach EEG 2.0 folgt also im Jahre 2017 EEG 3.0. Das wird schon alleine deshalb der Fall sein, weil wir aufgrund der EU-Vorgaben nicht einfach so weitermachen können.

Die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN erwecken in ihren Anträgen den Eindruck, wir könnten es uns ganz anders überlegen. Dazu muss ich sagen: Es geht nicht. Auch aus diesem Grunde sind Ihre Anträge nicht zustimmungsfähig.

Wir müssen uns darüber unterhalten, wie das neue Strommarktdesign aussieht; das ist noch nicht Gegenstand der Reform. Wir müssen erörtern, wie der Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden kann, damit bei uns die notwendigen Ersatzkapazitäten entstehen können. Und wenn die Erzeugungsplanung feststeht, müssen wir die Netzplanung nachziehen.

All das verändert für Bayern etwas die Rahmenbedingungen, wie ich ausgeführt habe. Nach unserer Meinung geschieht das sehr zum Positiven, wie der Vergleich mit dem ersten Entwurf zeigt. Das wird in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass das bayerische Energiekonzept weiterentwickelt und aktualisiert werden muss. Dieses Thema greift die SPD in ihrem Antrag auf. Ich vermute, dass die Staatsministerin etwas dazu sagen wird. Dieses Energiekonzept wird ohnehin aktualisiert. Letztendlich stellt sich dabei die Frage des Zeitpunktes, um den wir heute ringen,

wobei ich diesem Aspekt nicht zu viel Bedeutung beimessen würde. Wir würden darum bitten, dass Sie in Ihren Antrag schreiben: "nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens" oder "spätestens mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens", weil im Laufe der nächsten Wochen und Monate selbstverständlich noch die eine oder andere Änderung folgen kann, die zu veränderten Annahmen führt. Dem Antrag der SPD mit dieser Änderung würden wir zustimmen.

Meine Damen und Herren, wir haben mit dieser Reform die richtigen Weichen gestellt, damit die Energiewende in diesem Land vorangehen kann, damit für die, die investieren wollen, Rechtssicherheit besteht, damit aber auch Sicherheit für diejenigen besteht, die darauf angewiesen sind, dass die Kosten für die Energiewende nicht ins Unermessliche explodieren. Ich würde mir wünschen, dass der Geist der Beratungen zwischen Ministerpräsidenten völlig unterschiedlicher Couleur und der Bundesregierung auch in diesem Raum einziehen würde, weil am Ende doch die Überzeugung gewinnt, dass die Energiewende dann erfolgreich verläuft, wenn wir sie im Konsens angehen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Blume. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Thorsten Glauber von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einführung des EEG wurde das Ziel verfolgt, die erneuerbaren Energien zur Marktfähigkeit zu führen. Wir sind der Meinung, dass Sie in dem neuen EEG-Entwurf an der Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien, die wohl gegeben ist, rütteln wollen. Sie legen am Rednerpult dar, dass Ihr Entwurf in der aktuellen Form genauso ein Konsens und ein Erfolg wäre. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER kann bei diesem EEG-Entwurf keinesfalls von einem Erfolg gesprochen werden.

Werfen wir einen näheren Blick auf Bayern. In Bayern war das Wort Bürgerenergiewende bei den Bürgern gang und gäbe. Bayern war hinsichtlich der Energiewende ein Vorbild in Deutschland. Gerade die Bürgerenergiewende, das Engagement unserer Bürger, wird im neuen EEG-Entwurf, den Sie hier loben, konterkariert. Ganz bewusst sage ich Ihnen: Wir zielen auf Planwirtschaft ab. Wir schreiben Marktmengen im Drei-, Fünf- und Zehnjahresplan aus. Wir wissen noch gar nicht, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie über zehn Jahre Windkraft in einer Menge ausschreiben? Wollen Sie über fünf Jahre Photovoltaik in einer Menge ausschreiben? Das wissen wir noch gar nicht.