Protocol of the Session on February 22, 2018

Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt haben wir die Situation, dass wir in Bayern in einem halben Jahr wieder Wahlen haben. Ich appelliere einfach: Packen wir das doch sofort an! Wir müssen nicht warten, bis das in den nächsten vier Jahren vom Bundestag geändert wird. Lassen Sie uns jetzt dieses wirklich große Unrecht beenden! Beenden wir diesen pauschalen Wahlrechtsausschluss einer Gruppe von Menschen mit Behinderung. Sorgen wir dafür! Warten wir nicht, bis der Weg über die Bundesebene frei wird. Wie gesagt, in einem halben Jahr sind Wahlen, bei denen diese Menschen dann auch in Bayern ihr Recht bekommen können. Von daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung für eine gerechte Teilhabe. Das ist Demokratiestärkung. An einem Tag wie heute, an dem die Geschwister Scholl im Mittelpunkt standen, wäre der Zeitpunkt wunderbar, über seinen Schatten zu springen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Deckwerth. – Jetzt folgt Frau Kollegin Guttenberger zu einer Zwischenbemerkung. Bitte schön.

Frau Kollegin, ich müsste fast spaßig sagen, Sie haben gegen die GroKo gestimmt, und darum wissen Sie, dass das Gesetz jetzt nicht schnell auf den Weg gebracht wird. Okay, aber das lassen wir jetzt mal. Das war jetzt eine etwas böse Bemerkung, die ich zurücknehme. – Sie sagen, es erfolgt ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Jetzt muss ich ehrlich sagen: Warum ignorieren Sie nach wie vor diese von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie? Die Ministerin damals, die es, glaube ich, noch in Auftrag gegeben hat, hieß Schwesig. Jetzt heißt sie Barley. Potzblitz, welcher Partei gehört sie denn an? – Nämlich der Ihren. Ich gehe davon aus, dass diese Studie Bestand hat. Zu behaupten, da läge ein Rechtsverstoß vor, ist schlicht falsch. Davon gehe ich jetzt mal aus. Wie Sie schon sagten – Sie haben das zitiert, ich habe es auch zitiert –: Wenn sich der Bund entsprechend auf den Weg macht, werden wir das auch auf bayerischer Ebene nachvollziehen.

Bitte.

Ihre Eingangsbemerkung ist für mich nicht nachvollziehbar. Da habe ich jetzt keinen Zusammenhang, auf was Sie das beziehen. Mit meinen Äußerungen können Sie es jedenfalls nicht in Verbindung bringen.

Das Zweite ist: Sie bestätigen das noch einmal. Sie haben praktisch nur Hindernisse gesucht. Hier geht es aber um ein berechtigtes Wahlrecht, und zwar auf allen Ebenen. Wir brauchen in Bayern nicht zu warten, bis es in den nächsten Jahren auf Bundesebene realisiert wird. Wir haben hier als Parlament unser Recht und unsere Möglichkeit, dieses Recht zu schaffen. Es ist ein Grundrecht, ein demokratisches Grundrecht. Ich fordere auch die CSU auf mitzugehen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Deckwerth. – Kollege Streibl für die Fraktion FREIE WÄHLER, bitte sehr.

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Das Wahlrecht ist eines der höchsten Rechtsgüter, die wir in der Demokratie haben. Hierdurch wird festgelegt, in welche Richtung sich ein Land entwickelt, wie es regiert wird, wie die Politik gemacht wird. Von soher sollten wir mit

diesem Rechtsgut sehr sensibel umgehen. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf; denn wir sehen hier in der jetzigen Praxis einige Gerechtigkeitslücken klaffen.

Was wird kritisiert? – Alle Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, sind automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das halte ich für einen unzulässigen Rückschluss. Man kann nicht sagen: Wer unter Vollbetreuung steht, ist automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ich denke, hier muss man wirklich den Einzelfall prüfen. In meiner anwaltlichen Praxis habe ich viele Betreuungsfälle gesehen, und da kann man sagen: Man kann hier höchst unterschiedlich urteilen. Dass ein Richter genau drauf schaut und dann das erst feststellt, ist eigentlich das Wichtige. Der Gesetzentwurf besagt: "Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." – Das ist im Grunde alles, um das es geht, dass man wirklich den Einzelfall prüft und genau hinschaut. Das ist für eine Demokratie und für einen Rechtsstaat eigentlich genau das, was angemessen ist, und nicht, dass man automatisch unterstellt, dass jemand, weil er unter Vollbetreuung steht, nicht wählen kann. Das ist eigentlich eine unzulässige Unterstellung.

Meine Damen und Herren, eine weitere Ungerechtigkeit oder Gerechtigkeitslücke steckt natürlich auch darin, dass nur ein gewisser Teil der Menschen unter Vollbetreuung kommt. Diejenigen, die eine Vorsorgevollmacht treffen, fallen gar nicht in das Betreuungsrecht. Sie können die Betreuung ganz locker umgehen. Sie können auf jeden Fall weiter wählen. Von soher müsste man dann jedem raten, eine Vorsorgevollmacht zu treffen, wenn er das Wahlrecht behalten will. Dann kommt er überhaupt nie in die Gefahr. Das heißt: Die jetzige Regelung ist eigentlich ungerecht gegenüber allen anderen, weil hier differenziert wird. Von soher unterstützen wir das Ganze. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, die offizielle Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, hat gesagt, dass das hier einen diskriminierenden Charakter hat und unverhältnismäßig ist. Es stimmt, man kann es so machen, aber ob das sinnvoll ist, ob man damit den Menschen, der Demokratie und dem Rechtsstaat in unserem Land gerecht wird, bezweifle ich. Deswegen bitte ich: Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Kollege Streibl. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur namentlichen Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/17576 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 16.54 bis 16.59 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Jetzt folgt eine weitere, nicht namentliche Abstimmung, dann eine weitere namentliche Abstimmung. Deswegen bitte ich, die Plätze einzunehmen. –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, die Plätze für die Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag von vorhin einzunehmen. – Ich würde gerne eine Abstimmung durchführen und bitte Sie, die Plätze einzunehmen. –

Wir kommen zurück zu den beiden Dringlichkeitsanträgen zum Thema Binnengrenzkontrollen. Ich beginne mit der nicht namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 17/20839; das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion FREIE WÄHLER. Gegenstimmen, bitte. – CSU-Fraktion, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Felbinger (fraktionslos). Gibt’s Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/20792. Ich eröffne die Abstimmung. Sind Sie mit drei Minuten einverstanden? – Danke. – Noch 15 Sekunden.

(Namentliche Abstimmung von 17.01 bis 17.04 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Das Ergebnis wird wie immer draußen ermittelt.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/20793 bis 17/20798 sowie die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/20840 und 17/20841 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie vorhin schon vereinbart, rufe ich jetzt noch

Tagesordnungspunkt 11 auf; zu mehr werden wir heute nicht mehr kommen:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (Drs. 17/18399) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die Verteilung darf ich als bekannt voraussetzen. Erster Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns, mal wieder, mit den Lehrbeauftragten an den Hochschulen. Es ist auch gut, dass wir uns damit beschäftigen; denn die Situation der Lehrbeauftragten an den bayerischen Hochschulen ist schlecht. Das muss man ganz deutlich sagen, und zwar in Richtung der Staatsregierung. – Die Staatsregierung ist nicht mehr da. Die gesamte Staatsregierung ist nicht mehr da. Das ist interessant. Die gesamte Staatsregierung interessiert sich nicht für die Lehrbeauftragten in Bayern. – Ah, jetzt kommt immerhin der zuständige Staatssekretär. Und jetzt kämpft sich auch der Minister durch die Reihen. Schön, dass Sie da sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Anzahl der Lehrbeauftragten hat in letzter Zeit um 82 % zugenommen. In einzelnen Fächern werden über 50 % der Lehre von Lehrbeauftragten bestritten. Es ist gut, Herr Spaenle, dass Sie da sind, denn würde man so etwas in dem anderen Bereich, für den Sie zuständig sind, vorfinden, nämlich an den Schulen, dann frage ich: Wie würden wir reagieren, wenn mehr als 50 % des Unterrichts an den Schulen von Lehrern erteilt würde, die keine festen Verträge haben, die keine soziale Absicherung haben? – Ich glaube, der Aufschrei in der Republik wäre riesig groß. In den Hochschulen nimmt man das aber hin. Man nimmt hin, dass teilweise 50 % der Lehre von sogenannten Beauftragten erteilt werden, die Semester für Semester neue Verträge bekommen, die keine soziale Absicherung haben, die mit sehr geringen Gehältern abgespeist werden und die überhaupt nicht in den Hochschulen mitbestimmen können. Das ist, das sage ich jetzt einmal ganz deutlich, eine Schande. Es ist eine Schande für einen Staat, wenn er so mit denjenigen umgeht, die junge Menschen unterrichten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Heute haben wir mit unserem Gesetzentwurf nur einen kleinen Teil in den Blick genommen. In vielen Anträgen haben wir das aber mit anderen Themen getan. Heute geht es uns um Mitbestimmung; denn die vielen Tausend Lehrbeauftragten im Freistaat Bayern können an den Universitäten und an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften nicht mitbestimmen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Sie werden für eine kurze Zeit eingestellt, sie werden für den Unterricht bezahlt, aber nicht für die Vor- und für die Nachbereitung. Sie haben keine Möglichkeit, über die Lehre, das gesamte Angebot der Lehre mitzubestimmen. Sie haben auch keine Möglichkeit, über die Gestaltung der Lehrgänge mitzubestimmen. Zu diesem Thema haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, der heute hier zur Zweiten Lesung vorliegt. Über die Details kann man sicherlich streiten. Wir haben vorgesehen, dass zumindest die Lehrbeauftragten mitbestimmen, die mehr als vier Semesterwochenstunden lehren und die schon länger in der Lehre sind. Nun könnte man sagen, das ist eine willkürliche Unterscheidung. Wir haben aber ganz bewusst einen Wurf gemacht, um ein Zeichen zu setzen in Richtung der Lehrbeauftragten. Wir wollen deutlich machen, dass es aus unserer Sicht so nicht weitergehen kann. Man muss Lehrbeauftragte wertschätzen. Man schätzt sie wert, wenn man nicht nur sagt: Ihr seid die, die nur zwei, vier oder sechs Stunden geben, sondern: Ihr dürft in dem Betrieb, in der Hochschule, in der ihr mitwirkt, auch mitbestimmen. – Das ist in der Wirtschaft selbstverständlich, das ist auch sonst im öffentlichen Dienst selbstverständlich. Es ist auch selbstverständlich an den Schulen. Nur an den Hochschulen nicht, dort gehen wir mit dieser Gruppe stiefmütterlich um.

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, wir FREIEN WÄHLER wollen selbstverständlich auch mehr Geld für die Lehrbeauftragten. Das ist selbstverständlich. Wir wollen auch eine bessere soziale Absicherung. Wir haben aber mit der Mitbestimmung angefangen und deshalb diesen Gesetzentwurf eingebracht. Die anderen Themen haben wir über Anträge geregelt.

Ich appelliere noch einmal ganz deutlich an die Staatsregierung und an die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion: Bitte nehmen Sie sich dieses Themas an. Wir hatten erst neulich wieder Demonstrationen in München. Die Lehrbeauftragten sind, ich will es einmal umgangssprachlich sagen, stinksauer. Sie erwarten von der Staatsregierung, sie erwarten von der

CSU-Fraktion nicht nur warme Worte, sondern Taten. Hier könnten Sie eine erste Tat vollbringen, indem Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Tun Sie das, es wäre eine gute Tat.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Piazolo. – Jetzt hat sich Herr Kollege Jörg für die CSU-Fraktion gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Universitäten und die Hochschulen in Bayern bestehen insgesamt betrachtet aus einem hochinteressanten Personalkörper. Wir haben, wie bekannt, Professorinnen und Professoren, die fleißig unterwegs sind, und wir haben den ganzen Mittelbau. Wir haben aber auch, und so haben wir vor vielen Jahrzehnten die Hochschule konzipiert, die Lehrbeauftragten. Sie leisten einen sehr wichtigen Beitrag dazu, den Lehrbetrieb dynamisch und attraktiv zu halten, weil auch von außerhalb der Hochschule Sachverstand in den Lehrbetrieb eingebracht werden soll. Die Grundidee, Lehrbeauftragte an den Hochschulen zu integrieren, beruht gerade darauf, dass sie von außerhalb kommen und nicht fester Bestandteil des Hochschulpersonals sind. Über diese Grundidee haben unsere Vorgänger vor vielen Jahrzehnten viel nachgedacht. Sie haben sich gefragt, ob das so richtig ist. Ja, es ist so richtig.

Jetzt kann man über das, was von den Lehrbeauftragten Tolles geleistet wird, viel reden. Der Staatsregierung wird mit Worten, die ich massiv zurückweise, vorgehalten, dass die Bezahlung der Lehrbeauftragten sehr schlecht sei und dass an manchen Stellen Lehrbeauftragte in großem Ausmaß eingesetzt werden. Dazu sage ich: Adressat dieser Kritik kann nicht die Staatsregierung sein. Da müsst ihr FREIE WÄHLER schon ehrlich sein. Redet einmal mit denjenigen, die draußen die Hochschulen eigenverantwortlich organisieren. Wir haben uns hier im Hohen Haus mehrheitlich darauf verständigt, dass die Hochschulen eigenverantwortlich handeln.

(Beifall bei der CSU)

Das kann man mögen oder nicht mögen. Das bedeutet aber auch, dass wir uns im Bayerischen Landtag fragen müssen, ob es korrekt läuft und ob der Rahmen, den wir organisatorisch und fiskalisch vorgeben, richtig ist. Wir haben Hochschulen, und wir haben Fachbereiche, und dort ist es sicher so, wie wir es uns gemeinsam vorstellen. Isabell, welche Quote wäre in Ordnung? – 15 % des Lehrbetriebs? – Damit sind wir wahrscheinlich völlig beieinander.

(Isabell Zacharias (SPD): Genau!)

Einige Fachbereiche kommen mit dieser Quote auch locker zurecht. Sie wickeln 15 % bis 20 % des Lehrbetriebs über Lehrbeauftragte ab. Was sagt uns das? – Es geht doch. Dann gibt es aber auch Hochschulen, wo es anders aussieht, wo 48 % des Lehrbetriebs – das ist der Worst Case an den Universitäten – über Lehrbeauftragte aufrechterhalten werden. Das finden wir auch nicht gut. Ziel muss es sein, dass dort die Hausaufgaben gemacht werden, wo die Verantwortung getragen wird.

Überhaupt nicht gefällt uns am Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, dass das Instrument der Lehrbeauftragten über einen Kamm geschoren wird. Wir haben einmal als Lehrbeauftragten einen Ingenieur, der völlig glücklich ist, dass er an seiner HAW in Coburg noch ein Lehrbeauftragtenverhältnis eingehen durfte, weil es auf der Visitenkarte super ankommt, wenn man noch für zwei Stunden einen Lehrauftrag hat und Lehrbeauftragter einer Hochschule ist. Der ist glücklich darüber, dass er an die Hochschule angebunden ist, und für den Job ist es auch nicht schlecht. Dann haben wir den emeritierten Professor, der eigentlich noch nicht so richtig aufhören will und als Lehrbeauftragter noch seine Fachkenntnis einbringen kann. Dem geht es nicht ums Geld.

Dann haben wir auch Lehrbeauftragte, mit denen wir einen durchaus erheblicheren Teil der Lehre aufrechterhalten wollen. Da wird aber nicht differenziert zwischen den Lehrbeauftragten an den Hochschulen für Musik und den Lehrbeauftragten an den normalen Hochschulen. An den normalen Hochschulen darf man nach dem gesetzlichen Leitbild höchstens 9 Stunden arbeiten. Durchschnittlich arbeiten die Lehrbeauftragten viel weniger. An den Hochschulen für Musik darf nach dem gesetzlichen Leitbild 12 Stunden gearbeitet werden. Dafür hat der Gesetzgeber schon einen anderen Rahmen vorgegeben.