Protocol of the Session on February 22, 2018

Dann haben wir auch Lehrbeauftragte, mit denen wir einen durchaus erheblicheren Teil der Lehre aufrechterhalten wollen. Da wird aber nicht differenziert zwischen den Lehrbeauftragten an den Hochschulen für Musik und den Lehrbeauftragten an den normalen Hochschulen. An den normalen Hochschulen darf man nach dem gesetzlichen Leitbild höchstens 9 Stunden arbeiten. Durchschnittlich arbeiten die Lehrbeauftragten viel weniger. An den Hochschulen für Musik darf nach dem gesetzlichen Leitbild 12 Stunden gearbeitet werden. Dafür hat der Gesetzgeber schon einen anderen Rahmen vorgegeben.

Lieber Michael, du hast die soziale Situation angesprochen. Wir wissen doch: Diese Lehrbeauftragten sind "freischaffende Künstler" und keine Angestellten der Hochschule oder des Freistaates. An der Nahtstelle kann man einsteigen. Nicht gefällt mir aber, dass die FREIEN WÄHLER alles über einen Kamm scheren. Das geht nicht. Das geht schon deswegen gar nicht, weil euer Gesetz nicht richtig bestimmt ist – daran müsste man sicherlich nacharbeiten –, weil es eben nicht berücksichtigt, dass wir andere Regelungen für die Hochschulen für Musik haben. Danach wird nicht differenziert.

Damit laufen die Bestimmungen ins Leere. Ich will jetzt nicht mit den einzelnen Artikeln langweilen. Das

Ansetzen bei Artikel 4 Absatz 4 des Personalvertretungsgesetzes läuft ins Leere; denn in Artikel 4 Absatz 1 des Personalvertretungsgesetzes steht, wer Beschäftigter im Sinne dieses Gesetzes ist. Das sind die Beamten und die angestellten Mitarbeiter. Vom Lehrbeauftragten ist da nicht die Rede. Also ist das auch gesetzestechnisch problematisch. Darüber kann man streiten, aber ich meine, das funktioniert so nicht. Wenn man schon darüber nachdenkt, muss man differenziert darüber nachdenken. Dann lässt sich darüber reden. So wird man aber mit diesem Gesetz nicht weiterkommen.

Dann muss man auch die Frage stellen, wie willkürlich Ihre Zahlen gegriffen sind. Vier Stunden in zwei Jahren müssen geliefert werden. Als Student habe ich einmal bei der Schülerhilfe Nachhilfe gegeben. Ich habe genau so viele Stunden in der Woche geleistet. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass ich im Personalrat vertreten sein muss, nur weil ich in der Woche drei oder vier Stunden Unterricht erteile und ein paar Schülern helfe. Das steht doch nicht im richtigen Verhältnis zu denen, die die Hochschule ausmachen, die montags bis freitags von morgens bis abends in die Hochschule gehen. Das ist doch eine ganz andere Situation. Im Übrigen sind unsere Studenten nicht nur zwei Jahre an der Hochschule, sondern für den Bachelor studiert man in der Regel sieben bis acht Semester. Wenn man den Master noch obendrauf setzt, was an der Uni ganz normal ist, an der HAW dagegen nicht, dann kommt man ganz schnell auf eine noch längere Zeit. Das ist doch eine ganz andere Situation als bei einem Lehrbeauftragten, der vielleicht nur einmal zwei Jahre an der Hochschule tätig ist.

Ich will die Professorinnen und Professoren gar nicht erwähnen, die uns an den Hochschulen glücklicherweise über 20 bis 30 Jahre begleiten. Das ist eine völlig andere Situation, aber das wird wieder alles in einen Topf geworfen. So kommt man mit diesem Gesetz nicht weiter.

Was wäre denn eigentlich die Folge? Lassen wir uns einmal gedanklich auf die FREIEN WÄHLER ein. Was bedeuten vier Stunden über zwei Jahre? Ein gigantischer Bürokratieaufwand wäre nötig, um immer zu prüfen, wer wie lange gerade als Lehrbeauftragter tätig ist. Lieber Michael, was machst du mit denen, die vielleicht einmal zwischendurch zwei Jahre nicht lehren und dann wieder einen Lehrauftrag annehmen, weil es die Auftragslage im Architekturbüro gerade zulässt? Die kommen dann drei oder vier Jahre später und sagen, sie waren wieder drei Semester dabei und dürfen trotzdem nicht mitbestimmen. Ich habe mir wirklich viele Gedanken gemacht. Die Vorstellung, die ihr habt, ist ganz schwer umzusetzen.

Wenn ich alle Bedenken addiere und einen Strich darunter ziehe, kann ich meiner Fraktion und denjenigen, die sich anschließen wollen, ruhigen Herzens und ruhigen Gewissens empfehlen, diesen Gesetzentwurf bitte abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Kollege, der Schlussstrich ist noch nicht gezogen; denn wir haben noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Prof. Dr. Piazolo. Bitte schön.

Es ist immer leichter, einen vorliegenden Gesetzentwurf zu kritisieren, als selbst etwas zu machen.

Darin stimme ich dir auch zu.

Ich hatte auch schon gesagt, dass wir über die Details reden können. Ich weiß nicht, ob es ein riesiger bürokratischer Aufwand ist, wenn ein Professor, der in Berlin tätig ist, für insgesamt zweieinhalb Jahre berufen wird. Selbstverständlich kann ich mitbestimmen, wenn ich zweieinhalb Jahre dort bin. Das müssen keine 20 Jahre sein. Das ist doch kein Problem. Studierende können auch mitbestimmen, wenn sie zwei Jahre lang studieren. Der bürokratische Aufwand dafür ist doch nicht so riesig.

Uns geht es auch nicht darum, dass alle die, die schon zwei Jahre gelehrt haben und mehr als vier Stunden geben, mitbestimmen können. Uns geht es darum, dass sie an der Wahl teilnehmen dürfen. Das ist die Voraussetzung. Darüber kann man reden. Mir geht es darum – und das möchte ich die CSU-Fraktion fragen –, ob Lehrbeauftragte überhaupt bei der Lehre und der Gestaltung der Lehre an Hochschulen mitreden dürfen. Oder sind Lehrbeauftragte nur Personen, die da hingehen sollen, kurz unterrichten, vielleicht auch länger, bis zu neun Stunden – das steht auch im Gesetz –, und dann nach Möglichkeit wieder nach Hause gehen? Zum Teil haben sie ja nicht einmal einen Arbeitsplatz an der Hochschule. Was ist denn das Bild und die Vorstellung von denjenigen, die, wie gesagt – das hast du auch zugegeben – bis zu 50 % der Lehre an Hochschulen leisten?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ein Blick ins Gesetz erlaubt eine kluge Antwort. Wir haben differenziert, und nicht zu Unrecht differenziert, weil diejenigen, die mehr lehren, nämlich an den Hochschulen für Musik, ein Mitbestimmungsrecht haben, das auch gut genutzt wird. Sprecht doch einmal mit denen. Ich bin öfter im Jahr

im Dialog und Austausch, zum Beispiel mit den Lehrbeauftragten, die dort Verantwortung tragen und an der Hochschule für Musik in Würzburg auch gewählt sind. Wenn Sie dort zum Beispiel mit Herrn Ramming reden, sagt er: Das ist optimal aufgestellt; wir als Lehrbeauftragte können unsere Interessen dort unterbringen. Was willst du denn mehr? – Ich habe aus der Hochschule für Musik keine Klagen gehört.

Jetzt kommt aber der Unterschied. Wir differenzieren. Wir halten an den Leitbildern der bisherigen gesetzlichen Regelung fest, weil wir meinen, wenn jemand einen Lehrauftrag über eine oder zwei Wochenstunden hat, muss er nicht in einer Hochschule als Vertreter einer Gruppierung aufgenommen werden, die weder angestellt noch mit der großen Gruppe der Studenten vergleichbar ist, die weit länger da sind, oder mit der großen Gruppe des Mittelbaus und der Professoren, die 20, 30 Jahre da sind. Das lässt sich nicht vergleichen. Gleiches gleich behandeln, Ungleiches ungleich behandeln. – Nein, Ihrem Vorschlag werden wir nicht nähertreten können.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Oliver Jörg. – Nächste Wortmeldung: Kollegin Zacharias. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Kollege Jörg, meine Herren, tut Mitsprache so doll weh? – Wir durften jetzt so viele Argumente hören, die strapaziert wurden. Es geht um die Mitsprache von einigen Tausend Männern und Frauen, die eine großartige Arbeit leisten, die in der Tat von 2 Wochenstunden pro Jahr oder während zwei Jahren bis hin zu 12 Wochenstunden unterrichten. Ohne die Lehrbeauftragten könnten einige Musikhochschulen – nennen wir doch einmal Ross und Reiter oder Rössin und Reiterin; wie auch immer; immer schön gendern; schön, dass ihr noch alle wach seid; aber Spaß beiseite, es geht nämlich um Menschen –, an denen bis zu 80 % der Unterrichtseinheiten von der Gruppe der Lehrbeauftragten gehalten werden, den Lehrbetrieb nicht aufrechterhalten. Das ist bekannt; dazu wurden Anfragen gestellt. Ich kann dem geschätzten Kollegen Jörg die Listen gerne vorlegen. Ohne Einzelunterricht würden viele Stunden nicht stattfinden, würden Musikhochschulen in Würzburg oder in München nicht so glänzen können, wie sie das tun. Bei genauerer Betrachtungsweise – ich glaube, da sind wir zusammen – müssen wir ihnen doch eine Mitsprache, eine Partizipation einräumen.

Ich weiß schon: Die CSU tut sich schwer damit, die Gruppierungen, die es an Universitäten und Hochschulen gibt, in vollumfänglicher Art mitsprechen zu

lassen. Bei den Studierenden wollt ihr das nicht; bei den Lehrbeauftragten wollt ihr es auch nicht. Hoffentlich werden die Hausmeister oder die Sekretärinnen und Sekretäre auch einmal aufbegehren und auch ein Mitspracherecht wollen. Ich stelle fest, dass Mitsprache von CSU-Seite nicht gewünscht ist. Wir müssen feststellen, dass die Lehrbeauftragten zwar in großen Teilen großartige Arbeit leisten, aber dann auch wieder gehen dürfen.

Ich möchte feststellen – das ist das Zweite, was ich eben hören durfte, Kollege Jörg –, dass Frauen und Männer, die Lehrbeauftragte sind, oft im Prekariat sind. Wir reden jetzt nur über die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Das Prekariat ist deutlich definiert und wurde durch die Demonstration im November des letzten Jahres festgestellt. Auf Plakaten und Transparenten wurde das von den Demonstrierenden vorgetragen. Das sind Menschen, die davon vollumfänglich leben müssen, Kollege Jörg. Wir reden nicht über den Ingenieur, der es chic findet, auf seiner Visitenkarte stehen zu haben, dass er zwei Stunden an der LMU oder an der HAW Coburg hält. Nein, wir reden über die Frauen und Männer, die nichts anderes machen. Das ist auch kein Eight-to-five-Job. Die kommen um 9.00 Uhr in die Hochschule, geben eine Stunde, geben um 12.00 Uhr eine zweite Stunde und um 17.00 Uhr eine dritte Stunde. Dazwischen kann man übrigens nichts anderes machen. Das alles ohne eigenen Arbeitsplatz, ohne Krankenversicherung, ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und ohne Lohnfortzahlung im Urlaub. Fällt die Stunde aus, weil die junge Elevin oder der junge Herr Gitarrist aus welchen Gründen auch immer nicht vorbeikommt, bekommen sie gar kein Geld. Diesen Menschen rufst du, Kollege Jörg, zu: Na ja, das ist wohl versemmelt worden oder liegt jeweils in der Verantwortung der Hochschule.

Mein Verständnis ist ein anderes. Wir als Freistaat, wir als Abgeordnete des Hohen Hauses, des Bayerischen Landtags, sind dafür da, die Grundfinanzierung an jeder Hochschule so vorzuhalten, dass sie eine autonome Gestaltung der Einrichtung auch verwirklichen kann.

(Beifall bei der SPD)

Sich immer wieder darauf zu berufen, dass sie ihren Job wohl nicht gut machen, und bei aller Diskussion, die man über die Autonomie führen kann, den Präsidenten zuzurufen, dann macht euren Job richtig, finde ich in der Tat bemerkenswert. Sie rufen hier, dass sie ihren Job nicht gut machen. Wir können gerne einen Antrag stellen, die Grundfinanzierung nach oben zu ziehen, damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden können.

(Zuruf von der CSU)

Ich möchte die Argumentation der CSU-Landtagsfraktion dazu hören, die alle unsere Anträge abgelehnt hat. Wir hatten zum Nachtragshaushalt dazu übrigens einen Antrag gestellt, den ihr ebenso wie den Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt habt. Ich habe es so verstanden, Kollege Piazolo: Die Idee war, die Diskussion in Gang zu bringen und hier darüber zu diskutieren, in welcher Art und Weise man die große Gruppe von Männern und Frauen, die an den Hochschulen und Universitäten null Partizipation haben, einbeziehen kann. Gibt es hierfür Formeln? Muss man ein Minimum an Stunden im Monat halten, oder braucht man eine bestimmte Qualifikation? – Über all das kann man sprechen.

Kollege Jörg, wie wäre es denn mit einem Änderungsantrag gewesen? – Hier nur zu poltern und Argumente zu strapazieren, aber keine eigenen Ideen zu haben, ist zu wenig. Die Ideenlosigkeit haben wir heute bei der Aktuellen Stunde gesehen.

Natürlich stimmen wir dem Gesetzentwurf zu und freuen uns auf weitere Debatten zur Frage des Prekariats von Lehrbeauftragten; denn da haben wir noch viel zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Zacharias. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Osgyan vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man könnte sagen, dass es langsam langweilig ist, nach Jahrzehnten der Diskussion über Lehrbeauftragte immer wieder mit denselben Argumenten anzufangen. Es hilft aber nicht, weil die Situation im Großen und Ganzen nicht besser wird. Sie verschärft sich von Jahr zu Jahr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben seit Beginn der Legislatur immer wieder Anträge und Anfragen gestellt und Anhörungen durchgeführt. Was ist dabei herausgekommen? – Es gibt immer mehr Lehrbeauftragte an bayerischen Hochschulen, die immer mehr reguläre Lehre übernehmen. Wir können nicht so tun, als ob das Problem neu wäre und jetzt plötzlich aufpoppt.

In der vergangenen Legislatur gab es sogar schon einmal ein Konzept, wie wir die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stärken können und wie wir vor allem mehr Dauerstellen einrichten können. Das ist dann wieder in der Schublade verschwunden.

Das Problem betrifft auch – das ist mir ganz wichtig – längst nicht mehr nur die Musikhochschulen, sondern auch andere Hochschulen, insbesondere die Sprachenzentren, aber auch die Wirtschaftswissenschaften. Das heißt, das Problem weitet sich immer mehr aus.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Lehrbeauftragte leisten eine tolle Arbeit, und es ist nichts dagegen einzuwenden, sie einzusetzen, wenn es um Zusatzaufgaben geht, um die Flexibilisierung der Lehre, um auch Spitzen abzufangen oder wenig nachgefragte Fächer anbieten zu können. Dafür sind sie da. Das sieht das Hochschulgesetz so vor. Wie damit aber aktuell umgegangen wird, das spottet jeder Beschreibung. Ich kann das nur als Beugung des Hochschulgesetzes bezeichnen.

Ich muss einige Zahlen, die wir heute gehört haben, korrigieren. An einzelnen Fakultäten werden die Veranstaltungen zu 60 % von Lehrbeauftragten abgedeckt. An manchen Instituten, zum Beispiel Sprachenzentren, beträgt der Anteil sogar 80 %. Hier geht es darum, Lücken zu stopfen und mit immer weniger Mitteln pro Studierendem auszukommen. Die Hochschulen versuchen ihr Bestes, mit dieser Situation zurechtzukommen. Sie sprechen von Hochschulautonomie und vertreten die Auffassung, die Hochschulen müssten selbst schauen, wie sie diese Mittel einsetzen. Die Grundfinanzierung pro Studierendem sinkt immer weiter bzw. stagniert auf niedrigem Niveau. An dieser Stelle müssen wir ansetzen.

Ich habe es zuerst nicht geglaubt und mich dann darüber gefreut, dass im Herbst aus dem Antragspaket der GRÜNEN zum Thema Lehrbeauftragte wenigstens ein Antrag beschlossen wurde. Somit werden bei den Lehrbeauftragten nun wenigstens die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten anerkannt. Dafür danke ich ausdrücklich der Mehrheitsfraktion. Diese Menschen müssen vernünftig bezahlt werden. Bislang wurde nur die Anwesenheit bis zu neun Stunden bezahlt, obwohl sie einen großen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung zu bewältigen haben. Im Nachtragshaushalt ist zu diesem Thema jedoch so gut wie nichts zu erkennen. Es gibt lediglich einen Änderungsantrag der CSU-Fraktion, mit dem eine Million Euro für die Musikhochschulen zur Verfügung gestellt werden soll. Ich bezweifle, dass damit die Vor- und Nachbereitungszeiten abgedeckt werden können. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssten hier längst weiter sein.

Die GRÜNEN haben nicht ohne guten Grund einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Grundfinanzierung für die Hochschulen um 120 Millionen Euro ausgeweitet werden soll. Dabei geht es vor

allem auch um Lehrbeauftragte und darum, die prekäre Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Wir haben zu wenig Masterplätze und eine zunehmende Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln. Hier müssen wir reingehen. Wenn Sie die Hochschulautonomie ernst nehmen, müssen Sie die Hochschulen so ausstatten, dass sie diese Hochschulreform auch ausfüllen können.

Wir möchten die ständige Beugung des Hochschulgesetzes nicht mehr länger hinnehmen. Wir müssen endlich die Aufgaben der Lehrbeauftragten finanziell anerkennen und ihre Tätigkeit verstetigen. Wir können es nicht mehr verantworten, dass sich Menschen von Semester zu Semester mit befristeten Verträgen weiterhangeln müssen. So dürfen wir mit diesen Menschen nicht umgehen. Ich muss Ihnen widersprechen: Die wenigsten Lehrbeauftragten sind nur zwei Jahre im Einsatz. Lehrbeauftragte sollten ursprünglich neben ihrer beruflichen Tätigkeit an den Hochschulen Erfahrungen aus der Praxis einbringen. Gerade an den Musikhochschulen sind Lehrbeauftragte, die 20 Jahre hintereinander mit Kettenverträgen beschäftigt werden, aber keine Ausnahme. Wir brauchen Dauerstellen für Daueraufgaben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben heute schon genug über die Mitbestimmung geredet. Das ist ein wichtiger Faktor, damit ihre Interessen an den Hochschulen eingebracht werden können, zum Beispiel in die Personalvertretung. Das ist doch nicht so schwer. Ich verstehe nicht, warum Sie eine so große Angst haben, mehr Demokratie an den Hochschulen einzubringen. Anderswo geht das doch auch.

Ich weiß, dass die Demokratie an dieser Stelle für die CSU ein ganz schwieriges Thema ist. Bei der Verfassten Studierendenschaft zeigte sich hier bereits ihr Demokratieverständnis. Hochschulautonomie ist offenbar immer dann gut, wenn es nicht ans Eingemachte geht. Ich fordere Sie deshalb auf, dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zuzustimmen. Ein bisschen mehr Demokratie hat noch keinem geschadet. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo hat schon gesagt, dass wir über die Details noch reden können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Osgyan. – Jetzt hat Herr Staatsminister Dr. Spaenle das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Der Freistaat Bayern investiert so viel wie noch nie in seine Hochschulen und die Menschen, die die akade

mische Lehre und Forschung zu ihrem beruflichen Mittelpunkt gewählt haben. Gegen einen Vorwurf verwahre ich mich massiv: Die berechtigten Interessen der Menschen, die an unseren Hochschulen tätig sind, dürfen nicht unverantwortlicherweise für die politische Eigenreklame genutzt werden.