Auch wenn 80 % der Schülerverkehre über den ÖPNV abgewickelt werden, ist nach wie vor die Diskussion, ob sich eine Linie rechnet oder nicht. Darüber hat letztlich der Aufgabenträger zu entscheiden.
Es ist interessant, dass ausgerechnet Sie mit dem Erstattungsanspruch ein Modell vorschlagen, das der Kollege Güll zum Beispiel in Zusammenhang mit der Erstattung für diejenigen, die in die 11., 12. oder 13. Klasse gehen, für ein unglaublich bürokratisches Monster hält und deswegen am liebsten abschaffen würde. Da sollten Sie sich als Oppositionsparteien erst einmal absprechen, ob das ein bürokratisches Monster ist oder ob Sie etwas anderes wollen.
Sie können mir vielleicht noch kurz zuhören, ich bin gleich fertig, ich habe nur noch 58 Sekunden –, dass dieses Monster so groß wäre, Bürokratie und Erstattung der Kosten ab Klasse 11 bis 13, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: In den Verhandlungen des Freistaates Bayern mit den Kommunen über die FAGAusgleichszahlungen wurde noch nie aufs Tapet gebracht, dass diese Sache so schwerwiegend wäre und man unbedingt eine Lösung herbeiführen müsste. Da sind den Kommunen andere Dinge immer wichtiger als das angebliche bürokratische Monster. Daraus
Vielen Dank, Herr Kollege Hofmann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/15339 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte. – Die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER und der Kollege Felbinger. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 17/15426 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt auch hier die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Felbinger. Die Gegenstimmen bitte. – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen noch zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7; das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Regelungen zu Schulwegkostenfreiheit reformieren" auf Drucksache 17/14691. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt auch hier die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Die Gegenstimmen bitte. – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Kollege Felbinger. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt, und die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 sind erledigt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Andreas Lotte, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Wohnungsnot wirkungsvoll bekämpfen - politische Verantwortung nicht einseitig auf den Bund abwälzen! (Drs. 17/18245)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leistbaren Wohnraum schaffen - sozialen Zusammenhalt stärken (Drs. 17/18262)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Gesamtpaket "Bezahlbarer Wohnraum" (Drs. 17/18263)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. – Erster Redner ist der Kollege Lotte für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen wohnungspolitischen Antrag unternehmen wir erneut den Versuch, die Staatsregierung angesichts der dramatisch wachsenden Wohnungsnot in Bayern dazu zu bewegen, nun endlich eine aktive Rolle in der Wohnungsbaupolitik zu übernehmen und die Versäumnisse der letzten Jahre wiedergutzumachen.
Seit der Föderalismusreform von 2006 ist die Verantwortung für die Förderung sozialen Wohnraums vom Bund auf die Länder übergegangen. Auch die Bayerische Verfassung legt klar und deutlich fest, dass es Aufgabe des Freistaates ist, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Wir sehen aber, dass sich der Freistaat seit den Neunzigerjahren seiner Verantwortung systematisch vollkommen entzieht und die Verantwortung auf den Bund abwälzt.
Die Wohnungsnot in Bayern ist ein hausgemachtes Problem, Herr Herrmann, ein politisches Problem der CSU-Staatsregierung. Das wird nur allzu deutlich, wenn man einmal die Wohnungsmärkte in Bayern genauer anschaut und die Versäumnisse und Pleiten der Staatsregierung in den letzten Jahren im bundesweiten Vergleich betrachtet. Das Problem liegt ausdrücklich nicht nur in den Großstädten. Betrachtet man den Anstieg des Anteils der Wohnkosten pro Haushalt in den letzten Jahren bundesweit, so liegen 26 der 30 Landkreise mit der höchsten Steigungsrate in Bayern, meine sehr verehrten Damen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. So darf es nicht bleiben.
Gestern hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum Alarm geschlagen und beklagt, dass es auch für Menschen mit mittlerem Einkommen extrem schwierig ist, sich im Umland von München überhaupt noch eine Wohnung zu leisten. Wohnungen entstehen – so der Planungsverband – ausschließlich im oberen Preissegment. Vorgestern meldete das IVD-Institut, innerhalb eines halben Jahres hätten sich die Mieten im Umland massiv verteuert. In Ebersberg stiegen sie um 13 %, in Freising um 9 %. Das ist – das nur am Rande – drei- bis viermal so viel wie momentan in München.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Meldungen überschlagen sich. Doch die Staatsregierung scheint das alles kalt zu lassen. Ich werfe Ihnen, Herr Herrmann, Versäumnisse in historischem Ausmaß vor. Innerhalb von nur 15 Jahren hat sich der Sozialwohnungsbestand in Bayern halbiert. Die landeseigenen Mittel betrugen in den Neunzigerjahren – damals lag die Hauptverantwortung noch gar nicht beim Land, sondern beim Bund – deutlich mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt, 2017, geben Sie gerade einmal 87 Millionen Euro an Landesmitteln aus. Versuchen Sie ja nicht, heute die Zahlen wieder schönzurechnen, indem Sie alles Mögliche wie Labo usw. zusammenzählen, um auf andere Summen zu kommen. Ich kann nur sagen: Egal, wie Sie es drehen und wenden, egal, wie Sie es rechnen, das Ergebnis ist immer, dass Sie sich zulasten des Bundes abgespatzt haben. Sie übernehmen nicht die Verantwortung, Sie kürzen in Bayern die Landesmittel, weil der Bund seine Mittel erhöht hat. So kann es nicht gehen, Herr Herrmann.
Im Übrigen hatten wir früher in Bayern auch noch einen staatlichen Wohnungsbau. Über 33.000 bezahlbare Wohnungen hatte der Freistaat. Aber die GBW wollten Sie verscherbeln, weil sich die Bayerische Landesbank an den Finanzmärkten verzockt hat. Auch heute denken Sie offenkundig noch nicht darüber nach, diese Schande im Freistaat zu tilgen. Bayern hat die Mittel, um die Wohnungsnot zu beseitigen, Herr Herrmann. Wir haben doch das Geld in Bayern. Aber es fehlt der politische Wille, das umzusetzen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wir als SPD wollen für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern, dass pro Jahr 100.000 neue Wohnungen entstehen, davon 20.000 geförderte. Wir wollen eine Anhebung der landeseigenen Mittel um mindestens 160 Millionen Euro. Ich denke, angesichts des Staatshaushalts ist das eine durchaus realistische Forderung. Es gibt Parteien hier im Landtag, die mehr fordern. Es geht
Die Staatsregierung soll dabei die Bedürfnisse der ländlichen Regionen und der Städte gleichermaßen berücksichtigen. Genau das ist unsere Aufgabe; die ländlichen Regionen sind selbstverständlich auch zu berücksichtigen. Ich wiederhole: Wir fordern die erneute Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft. Das ist lediglich die Fortführung der Wohnungspolitik der Neunzigerjahre in Bayern, also keine Neuerfindung. Damals waren Sie doch auch an der Regierung. Machen Sie das, was sich in den Neunzigerjahren bewährt hat!
Wer heute gegen unseren Antrag stimmt, stimmt gegen die Bayerische Verfassung. Er missachtet die Verantwortung des Freistaates nach der Föderalismusreform. Deswegen bitte ich Sie alle inständig um Zustimmung zu diesem Antrag. Dem Antrag der GRÜNEN werden wir selbstverständlich zustimmen. Er geht, was leistbaren Wohnraum betrifft, lieber Jürgen Mistol, absolut in die richtige Richtung. Die FREIEN WÄHLER machen den gleichen Fehler wie die CSU; sie lenken ab auf den Bund. Aber wir müssen doch die Hausaufgaben hier im Land machen. Lassen Sie uns die Möglichkeiten, die wir hier im Landtag haben, ausschöpfen, anstatt wieder zu versuchen, die Verantwortung irgendwie auf den Bund abzuwälzen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächstes hat der Kollege Mistol von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei der SPDFraktion dafür bedanken, dass sie das Thema "Wohnen" heute auf die Agenda gesetzt hat. Die Wohnungsfrage betrifft uns alle; denn bei diesem Thema geht es um nichts weniger als um den sozialen Zusammenhalt. Jeder Bewohner Bayerns – so steht es in der Bayerischen Verfassung – hat das Anrecht auf eine angemessene Wohnung. Ich füge hinzu: Auch diejenigen mit schmalem Geldbeutel haben dieses Anrecht.
Unabhängig davon, wer die künftige Bundesregierung stellen wird, sage ich: Ein Aufbruch in Richtung von mehr bezahlbarem Wohnraum kann nur gemeinsam gehen. Wir brauchen deswegen einen Dreiklang aller politischen Ebenen von Bund, Land und Kommunen, um hier erfolgreich zu sein. Ich möchte den Bund dabei nicht aus der Verantwortung entlassen, die Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung
auch über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen. Zuvorderst – das ist richtig – ist seit der Föderalismusreform der Freistaat für die Wohnraumförderung zuständig. Man muss feststellen, dass der Wohnungspakt Bayern, der vor etwa zwei Jahren verkündet worden ist, nicht greift und finanziell nur ungenügend ausgestattet ist. Das muss man dazusagen.
Kolleginnen und Kollegen, bis 2019 sollen, so ist es angekündigt, bis zu 28.000 neue und staatlich finanzierte, geförderte Mietwohnungen entstehen. Doch von den jährlich geplanten 7.000 neuen Mietwohnungen konnte im letzten Jahr gerade einmal die Hälfte fertiggestellt werden. Gleichzeitig hat der Freistaat die Landesmittel für 2017 von 158 Millionen Euro auf 87 Millionen Euro nahezu halbiert, während der Bund seine Unterstützung verdoppelt hat. Aus unserer Sicht verdient diese Wohnungspolitik das Prädikat "nachhaltig" nicht einmal annähernd.
Wir GRÜNE fordern zudem, dass der Wohnungspakt über die vier zugesagten Jahre hinaus verlängert wird, damit die Unternehmen, die die Wohnungen bauen sollen, auch für die Zeit ab 2019 Planungssicherheit haben. Man muss sich vorstellen: Sie müssen Personal einstellen und Kapazitäten aufbauen. Da muss man wissen, ob es danach noch weitergeht. Die Regierung bzw. Staatsminister Herrmann müsste das Signal aussenden, dass es nach 2019 weitergeht.
kann ich jetzt schon zusagen, dass wir den Wohnungspakt Bayern auf jeden Fall fortführen werden und finanziell sogar noch ordentlich draufsatteln werden.
Der Anstieg von Baufertigstellungen von 1,2 % auf jetzt rund 54.000 Wohnungen in 2016 ist angesichts des jährlichen Bedarfs von circa 70.000 Wohnungen verschwindend gering und liegt deutlich hinter den Erwartungen. Obendrein haben wir in Bayern auch bei der Bautätigkeit ein massives Stadt-Land-Gefälle. Während in den Ballungsräumen Wohnungen fehlen, werden in den ländlichen Regionen weit mehr Wohnungen gebaut, als eigentlich notwendig wäre. In einigen Regionen, etwa in den Landkreisen Hof oder Tir
schenreuth, sind die Wohnungen immer weniger wert, sodass es dort Leerstände gibt. Wir brauchen eine Politik, die solche Regionen stärkt. Es würde auch den Wohnungsbedarf in den Ballungsregionen mindern, wenn man an anderer Stelle Perspektiven schafft.