Protocol of the Session on September 27, 2017

sich mir nicht. Das hat doch mit Bildungsungerechtigkeit überhaupt nichts mehr zu tun.

(Beifall bei der CSU)

Das hat doch damit etwas zu tun, dass dem Schüler oder auch den Eltern die Nase eines Lehrers oder vielleicht das ganze Lehrerkollegium nicht passt. Wenn wir das zulassen, dann werden wir wirklich Schwierigkeiten bekommen.

Die SPD und die FREIEN WÄHLER sagen: Die Kosten, die für den Weg zur nächstgelegenen Schule anfallen, die hätten die Kommunen sowieso zu tragen. Gebt denen deshalb die fiktive Kostenerstattung; denn das ist genauso gerecht, wie wenn ihr den anderen Schülerinnen und Schülern die Fahrt zur nächstgelegenen Schule ermöglicht. – Das ist es aber nicht. Die Schülerinnen und Schüler, die zur nächstgelegenen Schule fahren, haben nämlich keinen Anspruch auf Gelderstattung. Die haben nur einen Beförderungsanspruch. Das heißt, sie haben den Anspruch, dass sie befördert werden.

(Beifall bei der CSU)

Sie bekommen aber kein Geld. Ich verstehe nicht, warum wir den Schülerinnen und Schülern, die meinen, sich die Schule ihrer Wahl aussuchen zu wollen, einen Vorteil gewähren sollen. Meist sind es die Eltern, die sagen, wir bringen dich da oder dort hin. Herr Kollege Güll, das haben wir im Ausschuss besprochen. Da haben Sie sogar eingeräumt, dass die Formulierung in Ihrem Gesetzentwurf nicht richtig ist.

(Zuruf der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner (SPD))

Sie wollen keinen Beförderungsanspruch, sondern den Menschen einen Erstattungsanspruch geben. Das hätte zur Folge, dass es den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern künftig freigestellt ist, ob sie den ÖPNV nutzen wollen oder nicht. In Zukunft bekämen sie das Geld auf die Hand. Herr Kollege Gehring, da bekämen wir aber ein Problem bei der Auslastung unseres ÖPNV. Dann geht es nämlich um die Bestellung des ÖPNV-Verkehrs. In dem Bus, der von A nach B in die Schule fährt, könnten dann statt 20 Schülerinnen und Schülern nur noch 5 Schüler sitzen. Wenn der Bus nämlich um ein paar Ortschaften herumfahren muss, um die Kinder alle aufzusammeln, dann kann es doch gut sein, dass die Eltern sagen: Na prima, dann nehme ich doch die fünf Euro, schließe mich mit drei anderen Eltern zusammen, und mein Kind muss nicht den beschwerlichen ÖPNV-Weg von dem Dorf A nach B und C bis zur Schule auf sich nehmen. Ich nehme doch lieber das Geld und fahre meine Kinder direkt von A zur Schule.

Das ist doch das Problem, mit dem wir uns zu beschäftigen haben, wenn ein solcher Erstattungsanspruch in das Gesetz geschrieben würde. Sie modeln damit den ÖPNV in der ländlichen Region komplett um. Das habe ich schon in der Ersten Lesung gesagt, und ich sage es Ihnen auch heute: Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit würde, dann legen Sie die Axt an den ÖPNV, den wir in den Landkreisen und den Kommunen, im ländlichen Raum, haben. Im Übrigen ist das nicht allein meine Meinung; denn ich habe mich bei den Landratsämtern erkundigt. Das ist unisono die Haltung der Beamten in dieser Frage. Der Erstattungsanspruch macht deshalb keinen Sinn, auch nicht der Erstattungsanspruch für die fiktiven Kosten.

Kommen wir weiter zu der Frage, inwieweit wir nicht nur bis zur 10. Klasse, sondern auch darüber hinaus einen Beförderungsanspruch zulassen sollten. Diese Diskussion kann ich durchaus verstehen. Der Freistaat Bayern legt aber großen Wert auf ein mehrgliedriges Schulsystem; denn wir wollen, dass die Menschen ihre Wahl zwischen den verschiedenen Ausbildungsrichtungen treffen können. Wenn wir über Bildungsgerechtigkeit reden und wenn jemand eine Erstattung auch nach der 10. Klasse fordert, dann ist es aber für einen Auszubildenden ärgerlich – das haben Sie auch angesprochen, Herr Kollege Gehring –, wenn ein Gymnasialschüler in der 11., 12. und 13. Klasse die Beförderungskosten erstattet bekommt, der Auszubildende aber nicht. Er muss seinen Weg zur Ausbildungsstelle und zur Berufsschule selbst bezahlen.

Sie haben auf die Landeshauptstadt München und die Möglichkeit des Semestertickets verwiesen. Es steht jeder Kommune frei, ein solches Ticket auch den Auszubildenden zu geben. Der ÖPNV ist schließlich kommunale Aufgabe. Bitte schön, das können Sie an die Adresse der Landeshauptstadt München richten: Wenn sie es sich leisten kann, ein Semesterticket einzurichten, dann soll sie doch bitte auch ein Auszubildendenticket einrichten. Dann brauchen sich die Auszubildenden nicht pro forma an der Universität einzuschreiben, sondern sie bekommen das Ticket anderweitig. Dagegen haben wir als Freistaat überhaupt nichts einzuwenden. Wenn die Kommune sich das leisten kann, dann soll sie das tun. Weshalb aber der Freistaat Bayern über die Leistungen hinaus, die er ohnehin schon erbringt, etwas erbringen soll, das erschließt sich mir nicht. Wir haben klipp und klar gesagt: Ab der 11. Klasse kann man den Familien zumuten, die Beförderungskosten selbst zu übernehmen.

Das gilt, weil wir die Fahrkosten den Auszubildenden auch nicht zahlen. Wenn Sie das den Auszubildenden zahlen wollen, dann reden wir allerdings nicht über die paar hundert Millionen Euro, über die wir hier ge

rade sprechen. Wenn wir nämlich allen Auszubildenden die gleichen Chancen geben wollen wie denjenigen, die die 11., 12., und 13. Klasse besuchen, indem diese einen freien Beförderungsanspruch haben, dann reden wir nicht über dreistellige Millionenbeträge, sondern dann reden wir über ganz andere Summen. Das würde den Haushalt massiv belasten. Das haben Sie nach meiner Auffassung – das möchte ich hier schon einmal sagen – nicht bis zum Ende durchgedacht.

Außerdem gibt es noch einen anderen Aspekt. Wenn die Eltern ihr Kind in der 11., 12. und 13. Klasse haben, dann müssen sie diese Tickets erst einmal zahlen. Allerdings gibt es auch da eine soziale Komponente. Wer es sich nicht leisten kann, dem werden die Kosten komplett erstattet. Soziale Härten gleichen wir bereits jetzt aus. Das ist also nicht die Frage einer Bildungsungerechtigkeit. Wir gehen vielmehr auf die finanziellen Möglichkeiten einer Familie ein. Wenn diese finanziellen Möglichkeiten nicht bestehen, wenn die Familie sich die Beförderung zur nächstgelegenen Schule nicht leisten kann, dann muss trotzdem niemand die Schullaufbahn abbrechen. In sozialen Härtefällen werden die Kosten übernommen.

Außerdem besteht noch eine weitere Komponente. Wir haben auch eine Deckelung eingeführt. Sie besagt, die Familie muss maximal 420 Euro im Jahr an Kosten übernehmen, wenn das Kind in die 11., 12. oder 13. Klasse geht. Diese 420 Euro machen genau 1,25 Euro pro Tag aus, wenn wir den August herausrechnen. Wir muten der Familie also eine Belastung von täglich 1,25 Euro zu. Ich glaube nicht, dass wir angesichts dessen von sozialer Ungerechtigkeit oder Bildungsungerechtigkeit reden können. Das ist doch ein Betrag, über den man nach meiner Auffassung nicht lange streiten muss. Das gilt vor allem dann, wenn die Schüler mit ihrem Ticket nicht nur an den Schultagen mit dem ÖPNV zur Schule fahren können. In der Regel handelt es sich doch nicht um ein Einzelfahrticket, sondern um ein Monatsticket. Und dieses Ticket gilt nicht nur für die Zeit der Fahrt in die Schule von Montag bis Freitag, sondern das Ticket gilt auch am Samstag und am Sonntag. Damit haben die Schülerinnen und Schüler zusätzlich die Möglichkeit, den ÖPNV über die Schülerbeförderung hinaus zu nutzen. Was kann uns denn Besseres passieren, als die Schülerinnen und Schüler an den ÖPNV zu binden? – Sie sagen sich doch: Jetzt habe ich schon das Monatsticket bezahlt, jetzt nehme ich den ÖPNV auch am Wochenende, wenn ich ins Kino will. Dann nutze ich den Bus, anstatt mich von meinen Eltern fahren zu lassen oder das Mofa zu nehmen. Das sind die Vorteile dieser gesetzlichen Regelung, die wir jetzt bereits haben. Auch in diesem Zusammenhang verstehe ich Ihre Gesetzesentwürfe nicht.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Argumenten sagen, die das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Schulwegkostenfreiheit im Zusammenhang mit den staatlichen Förderprogrammen zum Spracherwerb geäußert hat. Herr Kollege Gehring, das gleiche System, das hier für die nächstgelegene Schule gilt, gilt auch für die InGym-Klassen und die SPRINTKlassen. Auch hier leisten wir, der Freistaat Bayern, bereits die FAG-Zuschüsse, damit die Kommunen die Fahrt zur nächstgelegenen Schule zahlen können. Wenn wir also Kinder mit Migrationshintergrund haben und diese möchten in eine InGym-Klasse oder in eine SPRINT-Klasse, dann kann die Kommune diese Tickets auch bezahlen. Diese Möglichkeit besteht bereits. Ihr Antrag ist deshalb überflüssig. Analog gilt das auch für die Schulen besonderer Art. Auch dort ist das möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Bildungsungerechtigkeit besteht mit Sicherheit nicht in den Bereichen, für die Sie uns heute Ihre Gesetzentwürfe vorgelegt haben. Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn wir, die CSU, die beiden Gesetzentwürfe und den Antrag der GRÜNEN ablehnen.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Einen kleinen Moment noch, Herr Kollege. Wir haben noch zwei angemeldete Zwischenbemerkungen. Zunächst Herr Kollege Güll. Bitte schön.

Herr Kollege Hofmann, ich sehe es Ihnen nach, dass Sie mit der Verwaltungspraxis vielleicht nicht sehr viel zu tun und nicht so viel Ahnung haben. In der Regel ist es so, dass die Eltern die 420 Euro, von denen wir gerade gesprochen haben, nicht nur vorstrecken müssen, sondern sie müssen das ganze Jahr vorfinanzieren und können den Antrag erst bis zum 31. Oktober des nächsten Schuljahres stellen. Da kann es schon passieren, dass sich viele Eltern diesen Betrag nicht leisten können. Es ist also schon eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, die dahintersteckt. Ich bitte, das einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen.

Dass wir den Bereich Auszubildende nicht genommen haben, ist aus meiner Sicht deshalb logisch, weil wir hier ein Schulwegkostenfreiheitsgesetz und kein Ausbildungskostenfreiheitsgesetz verhandeln. Eine gewisse Systematik – das wissen Sie als Anwalt – muss man schließlich berücksichtigen. Gerne würden wir dem auch nähertreten, aber nicht in diesem Gesetzentwurf.

Zum Ersten, mit der nächstgelegenen Schule, schaue ich den Kollegen Herold an. Ich glaube, es war im

Jahr 2012, als er hier im Haus gesagt hat: Ich glaube auch, wir müssen diese Dinge jetzt endlich einmal zu einem Ergebnis führen. – Dem Kollegen Herold können Sie es jetzt auch noch einmal in Ruhe erklären. Er hat schon verstanden, dass es den Eltern helfen würde, dass es den Eltern weiß Gott dienlich wäre, wenn man wenigstens die fiktiven Kosten bis zur nächstgelegenen Schule erstatten würde. Vielleicht machen Sie das aber auch im gegenseitigen Einvernehmen: Der Herr Kollege Herold erklärt Ihnen, warum er es als wichtig empfindet. Im Jahr 2012, in etwa, war das hier in diesem Hause.

Und noch eine Sache: Schauen Sie sich den Gesetzestext einmal an. Ich habe in der Diskussion eingeräumt, dass man es vielleicht etwas anders hätte formulieren können. Wie man da herauslesen kann, dass die Systematik der Fahrtkostenerstattung geändert wird, das ist schon weit hergeholt. Möglicherweise ist das juristisch so herauszulesen, aber es ist in diesem Text doch ganz eindeutig: Wir wollen, dass die Eltern nicht Kilometergeld bekommen, sondern wir wollen, dass sie wenigstens das bekommen, was die Kommune, der Aufgabenträger sowieso zahlt. Machen Sie bitte nichts anderes daraus, was überhaupt nicht beabsichtigt ist. Das wissen Sie doch ganz genau.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Lieber Kollege Güll, ich erwarte nicht, dass jeder Parlamentarier Jurist ist. Das wäre auch absoluter Quatsch. Ich erwarte aber, dass man, wenn man sich mit Gesetzentwürfen beschäftigt, die zwangsläufig juristische Regelungen enthalten, zumindest seine Mitarbeiter bemüht und nachfragt, welche Konsequenz das denn hat.

Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal, und wir haben es immer wieder diskutiert: Derzeit hat man einen Beförderungsanspruch. Man hat keinen Anspruch auf Geld.

(Beifall bei der CSU)

Man hat einen Anspruch darauf, von A nach B gebracht zu werden.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Ach, das ist doch Schmarrn!)

Man hat keinen Anspruch darauf, dass einem jemand Geld in die Hand drückt, um die private Fahrt zu finanzieren. Genau diese Änderung nehmen Sie damit vor.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Die Eltern, die die 420 Euro zahlen müssen, kriegen doch auch Geld zurück, was darüber hinausgeht! So ein Schmarrn!)

Ich habe mich mit dem Kollegen Herold ganz kurz auch einmal per Augenkontakt verständigt. Es gibt überhaupt keinen Dissens zwischen dem, was Kollege Herold gesagt hat, und dem, was wir letztlich sagen.

Nach einem Schuljahr muss von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern ein Antrag gestellt werden, damit bis zu 420 Euro erstattet werden können. Vielleicht gibt es andere Landkreise, wo es etwas komplizierter ist, dann müssten wir uns darüber unterhalten. Wenn jemand Schwierigkeiten damit hat, ein Jahr lang alles, was über die 420 Euro hinausgeht, vorzufinanzieren, dann wird man in der Regel in der Kommune eine Möglichkeit finden. Sollten wir Kommunen haben, wo das nicht stattfindet, biete ich Ihnen hier und heute an, Herr Kollege Güll: Zeigen Sie uns diese Fälle, wir gehen die Sache durch, und dann werden wir eine Regelung finden. Wenn Sie mir noch Fälle zeigen, in denen die Eltern sagen, sie schicken ihr Kind deshalb nicht in die 11., 12. oder 13. Klasse, weil sie das wegen der Schülerbeförderungskosten nicht hinbekommen, dann schauen wir uns auch diese genau an. Es gibt in dem Punkt keine Bildungsungerechtigkeit.

(Beifall bei der CSU – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Und was haben die Eltern für einen Anspruch, die über die 420 Euro kommen? Was ist das für ein Anspruch?)

Meine Damen und Herren, das waren die Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Güll und die Erwiderung. Jetzt hat noch der Herr Kollege Hanisch eine Zwischenbemerkung. Bitte schön.

Herr Kollege, ich fand das schon etwas problematisch, als Sie vorhin gesagt haben, wenn Eltern ihre Kinder an eine andere, weiter weg gelegene Schule schicken wollen, dann deshalb, weil ihnen bestimmte Teile der Lehrer nicht gefallen. Das ist sehr polemisch, und ich glaube, das sollten Sie vielleicht noch korrigieren.

Könnten Sie sich vorstellen, dass es in Bayern Eltern gibt, die ihr Kind auf ein Gymnasium schicken wollen, an dem die erste Fremdsprache Latein ist? Wenn Sie sich das vorstellen können, dann nenne ich Ihnen jetzt ein paar Beispiele aus der Oberpfalz. Ich glaube, die könnte man auch auf andere Teile Bayerns übertragen. Wenn bei uns ein Kind aufs Gymnasium gehen will, dann fährt es 5 Kilometer. Wenn es aber Latein als erste Fremdsprache wählen will – aus welchen Gründen auch immer, weil die Eltern das so wollen, weil sie selber es so hatten, weil sie eine humanistische Ausbildung bevorzugen –, dann fährt dieses

Kind 45 Kilometer, und zwar nicht nur von einem Ort aus; da könnte ich Ihnen mehrere Beispiele nennen. Da bin ich schon der Meinung, dass die gleichwertigen Lebensverhältnisse, die wir vor Kurzem in die Bayerische Verfassung geschrieben haben, mit Füßen getreten werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Kollege Hanisch, was Sie hier darstellen, ist so nicht ganz korrekt. Wenn jemand sein Kind in den naturwissenschaftlich-technischen Zweig beispielsweise eines Gymnasiums schicken möchte, dann gilt hier das Prinzip der nächstgelegenen Schule. Das ist die Ausbildungsrichtung, die man dafür annehmen kann. Sie schließt übrigens mit dem Abitur ab. Wir haben hier insoweit keinen Nachholbedarf, was die Bildungsgerechtigkeit angeht. Wenn jemand in den humanistischen Zweig eines Gymnasiums gehen will, dann ist das die Ausbildungsrichtung. Dann kann er sein Kind auf die nächstgelegene Schule schicken. Und wenn man einen sozialen Zweig bevorzugt, dann kann man sein Kind in die entsprechende Ausbildungsrichtung schicken. Das haben wir im Freistaat Bayern so geregelt. Die entsprechenden Ausbildungsrichtungen in den Gymnasien sind genau so zu besuchen. Wenn Sie mit Ihrem Angriff recht gehabt hätten, hätten wir uns tatsächlich damit beschäftigen müssen. Die Sachlage sieht aber anders aus, als Sie es hier dargestellt haben, Herr Kollege Hanisch.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt liegt mir noch eine dritte Zwischenbemerkung vor: Kollege Gehring, bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Hofmann, noch einmal zum Thema Schulwahl. Kollege Hanisch hat schon darauf hingewiesen. Ich gehe davon aus, dass Eltern sehr wohl überlegen, auf welche Schule sie ihr Kind schicken. So wie in München Eltern entscheiden, ihr Kind auf das Schiller-Gymnasium oder aufs Goethe-Gymnasium zu schicken, weil sie pädagogische Gründe dafür haben, so entscheiden auch Eltern auf dem Land, ihr Kind aufs Gymnasium X oder aufs Gymnasium Y zu schicken, auch wenn sie unterschiedlich sind. Unser Anspruch ist der, dass die Kosten dann in der Höhe erstattet werden, wie sie zur nächstgelegenen Schule erstattet würden. Wie das geht, haben Sie gerade selber wunderschön geschildert. Sie haben selber gerade vom Beförderungsanspruch zum Erstattungsanspruch geswitcht,

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): So ist es!)

als Sie geschildert haben, wie es ab der 10. Klasse für sozial Bedürftige ist. Die gehen mit ihrer Karte zum Landratsamt, und dann bekommen sie einen Teilbetrag erstattet. Genauso würde das bei den Schülerinnen und Schülern funktionieren, die an eine andere als an die nächstgelegene Schule gehen.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Jetzt bin ich auf die hochtrabende juristische Erklärung gespannt, Herr Hofmann!)

Die gehen mit ihrer Karte zum Landratsamt und bekommen diesen Betrag erstattet, der bis zur nächstgelegenen Schule anfallen würde. Genauso wird es funktionieren. Sie lenken in der Diskussion immer ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Widerspruch bei der CSU)

Herr Kollege Gehring, noch einmal: Wir lehnen den Erstattungsanspruch nicht deswegen ab, weil die Bürokratie so groß wäre, sondern wir lehnen den Erstattungsanspruch ab, weil damit der ÖPNV zum Erliegen kommt.

(Thomas Gehring (GRÜNE): 80 %!)