Hans Ritt

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Last Statements

Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass eine der dringendsten und wichtigsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts der Klimaschutz ist. Es ist sehr wichtig, sich der Klimaproblematik anzunehmen, und es ist recht und billig, sich mit neuen Möglichkeiten für einen neuen, noch besseren Klimaschutz zu befassen.
Vorab: Beide Gesetzentwürfe sind meines Erachtens absolut unnötig. Warum? – Weil wir in Bayern wie in keinem anderen Bundesland in Deutschland von 2008 bis 2014 bereits eine Milliarde Euro in den Klimaschutz investiert haben. Ich zähle jetzt einzelne Maßnahmen auf: die energetische Sanierung staatlicher Gebäude, und wir haben den Passivhausstandard und das 10.000-Häuser-Programm eingeführt. Das alles dient dem Klimaschutz.
Aus den Reden vorher höre ich als erstes 10 H heraus, also die Forderung, noch mehr Windräder zu bauen. Es ist aber zu wenig, 10 H einfach zu kippen, meine Damen und Herren. Ich muss Ihnen entgegen
setzen: Wenn Sie mehr Windräder bauen wollen, dann müssen Sie sich auch die Progress-Studie zu Herzen nehmen. Darin wird aufgezeigt, dass durch die Windräder in Deutschland jährlich 150.000 bis 200.000 Fledermäuse geschreddert werden. Sie müssen sich vor Augen halten, dass jährlich 1.500 Rotmilane und 12.000 Mäusebussarde durch Windräder geschreddert werden. Das ist die andere Seite der Windenergie.
Als Nächstes möchte ich Ihnen sagen: Wir haben in Deutschland bereits mehr Sonnen- und Windenergie aufgebaut, als unser Höchststromverbrauch ist. Wir haben bei der Sonne ungefähr 44 Gigawattstunden und beim Wind über 56 Gigawattstunden stehen. In der Summe bedeutet das 100 Gigawattstunden; unser Höchststrombedarf liegt bei 82 Gigawatt. Wir haben bei Sonne und Wind also mehr, als wir verbrauchen.
Ich nenne Ihnen eine Zahl: Bei der großen Kälte am 24. Januar 2017 lieferten uns Sonne und Wind um 07.00 Uhr 0,7 Gigawatt und um 09.00 Uhr 2 Gigawatt von 100 Gigawattstunden. Damit haben wir doch eine ganz andere Herausforderung, und die Herausforderung heißt, in Speichertechnologien zu gehen und nicht neue Windräder zu errichten, wie ich das von Ihnen jetzt gehört habe.
Wir müssen auch erkennen – es ist gesagt worden –: Bayern hat sechs Tonnen CO2-Ausstoß pro Kopf. Der Bundesdurchschnitt liegt bei neun Tonnen. Ich darf Ihnen auch Länder nennen. Der Kollege Fahn hat vorhin Rheinland-Pfalz genannt: pro Kopf 6,1 Tonnen; sie sind also nicht so mustergültig. Am Ende der Skala steht Bremen mit 19,4 Tonnen pro Kopf und als letztes Brandenburg mit 22,7 Tonnen pro Kopf. Vielleicht sollte uns auch zu denken geben – –
Weltweit werden zurzeit 2.400 Braunkohlekraftwerke geplant oder gebaut; das bedeutet in zehn Jahren 6,5 Milliarden Tonnen CO2 mehr in der Atmosphäre. Wir können jetzt einen Stecker ziehen; da sind unsere 74 Millionen Tonnen eigentlich Peanuts.
Herr Kollege von Brunn, Basisjahr bei der Klimapolitik ist immer das Jahr 1990, festgelegt auf der ersten Weltklimakonferenz in Rio 1993. Rechnen wir vom Basisjahr 1990 an: 1990 hatte Bayern 84,5 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß, heute – aktuell habe ich es nicht, aber für das Jahr 2015 – sind es 72 Millionen Tonnen. Das heißt, dass wir den Ausstoß in Bayern reduziert haben.
Ich spreche jetzt nicht von der Zahl pro Kopf, sondern in der Summe.
Lassen Sie mich bitte weitersprechen. Ich habe Sie vorher auch nicht unterbrochen, Herr Kollege Stümpfig. – Deutschland hatte 1,1 Milliarden Tonnen und hat auf 790 Millionen Tonnen reduziert. Wir stagnieren. Trotz des hohen Anteils oder Ausbaus bei der Windenergie und bei der Sonnenenergie stagnieren wir.
Jetzt nehmen wir die Welt. Im Jahr 1990 hatte die Welt 22 Milliarden Tonnen CO2-Ausstoß, im Jahr 2015 waren es 35 Millionen Tonnen. Ich habe Ihnen gerade vorher gesagt: Bei der Braunkohle kommen weltweit 6,5 Milliarden Tonnen dazu; die Kraftwerke sind in zehn Jahren fertig. In China sind 369 Braunkohlekraftwerke im Bau und 803 in der Planung. In zehn Jahren sind 1.100 Braunkohlekraftwerke neu in China dabei.
Da können wir machen – – Wir ziehen heute in Bayern den Stecker. Wir reduzieren in der Welt 72 Millio
nen Tonnen, aber in sechs Monaten hat der CO2-Ausstoß in der Welt das aufgefangen. Das soll nicht heißen: "Wir machen nichts" – das möchte ich nicht sagen –,
aber es kann nicht sein, dass wir uns knechten und knebeln, und die Welt macht etwas ganz anderes. Die Entwicklung findet in Asien statt. In zehn Jahren ist Indien der neue Riese. Die Bevölkerungszahl Indiens ist in wenigen Jahren höher als die von China,
und was machen sie? – In Braunkohle wird investiert!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig: Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit und zugleich eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist der Klimaschutz. In Bayern haben der Schutz des Klimas und damit verbundene Zielsetzungen eine lange Tradition. Der Klimaschutz bleibt weiterhin vorrangiges Ziel der Staatsregierung. Die Bedeutung des Klimawandels als eine der existenziellen Zukunftsfragen hat Bayern sehr früh erkannt. Bereits 1987 wies der Freistaat Bayern – –
Hören Sie bitte zu, Herr Kollege von Brunn. Ich habe Ihnen auch zugehört.
1987 wies der Freistaat Bayern mit einer Bundesratsentschließung zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Klimabeirats auf die Dringlichkeit dieses Themas hin. In seiner Sitzung am 18. Dezember 1987, also vor über 30 Jahren, hat der Bundesrat den Entschließungsantrag Bayerns einstimmig angenommen. Daran erkennen Sie beispielhaft die sehr frühen Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung.
Bayern steht weiterhin zu seiner Klimaverantwortung und ist sich dieser mehr als bewusst. Sehr wichtig ist es, sich des Themas Klimaschutz anzunehmen, und es ist nur recht und billig, sich mit den neuen Möglichkeiten für einen noch besseren Klimaschutz zu befassen. Bei der weltweiten Betrachtung der Lage ist dies auch besonders notwendig.
Ich komme gleich zu Ihren Aussagen, keine Angst. – Im internationalen Basisjahr 1990, das man bei der ersten Klimakonferenz 1993 in Rio festgelegt hat, lag der weltweite CO2-Ausstoß bei 22,3 Milliarden Tonnen. 2016 waren es schon circa 35 Milliarden Tonnen. Mit einem Anteil von 28 % an den globalen Kohlendioxidemissionen war China im Jahr 2016 der weltweit größte CO2-Emittent. 1990, Herr Kollege von Brunn, war China auf der Karte der CO2-Emittenten noch nicht aufgeführt. An zweiter Stelle liegen die USA mit 16 % und Indien mit 6,2 %. Zu Ihrer Information: Auf Platz 6 liegt Deutschland mit 2,2 %.
Bayern zählt dagegen mit rund 6 Tonnen energiebedingtem CO2-Ausstoß pro Kopf und Jahr weltweit mit zu den fortschrittlichsten Industrieländern. Im Vergleich dazu liegen der Bundesdurchschnitt bei rund 9 Tonnen und der Ausstoß in den USA bei 16 Tonnen. Jetzt könnten wir uns auch noch andere Länder in Deutschland anschauen: Nordrhein-Westfalen hat pro Kopf 14,5 Tonnen, Brandenburg 22,7 Tonnen. Bremen – Sie werden mir gleich sagen, die Länder, die Sie aufzeigen, haben Kohle – hat pro Kopf 19,4 Tonnen und Niedersachsen 8,5 Tonnen. Da sind wir in Bayern mit 6 Tonnen, wie ich Ihnen aufgezeigt habe, eigentlich an der Spitze der Länder nicht nur in Deutschland, sondern in Europa.
Hören Sie bitte mit dem Vorwurf der Manipulation auf. – Während 1990 die CO2-Emissionen in Bayern bei circa 84 Millionen Tonnen lagen, lagen sie im Jahr 2015 bei 76,7 Millionen Tonnen. Sie sehen, wir geben weniger CO2 an die Atmosphäre ab. Herr Stümpfig hat vorhin dagegen von 100 Millionen Tonnen pro Jahr für Bayern gesprochen. Ich habe die Zahlen vom Wirtschaftsministerium. Wir liegen in Bayern bei 76,7 Millionen Tonnen.
Auch bundesweit sinken die CO2-Emissionen. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 790 Millionen Tonnen CO2 emittiert. 1990, in dem Basisjahr, das wir festgelegt haben, lagen die CO2-Emissionen in Deutschland bei 1,1 Milliarden Tonnen. Sie sehen, Deutschland reduziert, aber die Welt macht etwas ganz anderes. Ich habe es Ihnen aufgezeigt, 32 Milliarden gegenüber 35 Milliarden. Wir können heute einen Beschluss fassen, dass wir nichts mehr machen, dass wir in Bayern ab morgen den Stecker herausziehen und den Schalter umlegen; wir werden aber feststellen, dass sich die Welt trotzdem nicht ändert. Die Welt emittiert immer mehr CO2.
Dennoch soll mehr für den Klimaschutz getan werden. Deshalb wurde im Jahr 2014 das Klimaschutzprogramm Bayern 2050 beschlossen, in Anlehnung an das europäische Minderungsziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % zu reduzieren. Das strebt Bayern an.
Den Beschluss haben wir gefasst. Das machen wir, und das setzen wir auch um. Die Treibhausgasemissionen sollen auf zwei Tonnen pro Kopf und Jahr gesenkt werden. Ein ganzes Maßnahmenpaket, von der energetischen Sanierung staatlicher und kommunaler Gebäude über die Renaturierung von Mooren bis hin zu Projekten der Energietechnologie, ergänzt jetzt die bewährte Dreifachstrategie aus Reduktion, Anpassung und Forschung.
Bayern investiert in den Klimaschutz bereits mehr als jedes andere Bundesland. Von 2008 bis 2014 wurde hierfür über eine Milliarde Euro ausgegeben. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen rund 190 Millionen Euro für das Klimaschutzprogramm Bayern 2050 bereit, unter anderem für folgende Maßnahmen: Mit 40 Millionen Euro kann die energetische Sanierung staatlicher Gebäude weiter vorangetrieben werden. Fast 30 Millionen stehen für Projekte der Energietechnologie zur Verfügung sowie 40 Millionen Euro für Energieprogramme wie das 10.000-Häuser-Programm. Projekte für Bioenergie und für nachwachsende Rohstoffe werden mit rund 11 Millionen Euro gefördert und Maßnahmen zum kommunalen Klimaschutz
mit rund 9 Millionen Euro. Für die Maßnahmen zum Schutz und zur Renaturierung von Mooren als bedeutenden Kohlenstoffsenken werden wir jährlich zwischen 2,5 und 3 Millionen Euro investieren.
Sie sehen, wir investieren.
Leider ist meine Zeit abgelaufen.
Ich könnte noch viele Maßnahmen aufzählen.
Das ist super. Danke, Herr von Brunn, Sie geben mir noch zwei Minuten Zeit.
Ich habe Ihnen die Zahlen genannt und gesagt, dass wir
bereits über eine Milliarde Euro in diesem Bereich ausgegeben haben. Von Ihnen, Herr von Brunn, habe ich nur gehört, dass Sie die 10-H-Regelung kappen wollen und mehr Windräder wollen.
Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass wir heute schon ein Überangebot von Sonne und Wind haben, nämlich 98 Gigawattstunden bei einem Höchststromverbrauch von 82 Gigawattstunden.
Wir haben – das sollten Sie zur Kenntnis nehmen – eine Überversorgung mit Sonne und Wind. Aber wir haben dennoch ein großes Problem. Bei der großen Kälte am 24. Januar 2017 lieferten uns um 7.00 Uhr in der Früh Wind und Sonne 0,7 Gigawattstunden. Um 9.00 Uhr waren es 2 Gigawattstunden von 98 Gigawattstunden. Das haben Sie zur Kenntnis zu nehmen. Und was macht man in dieser Zeit? – Wir nehmen in dieser Zeit Spitzenlastkraftwerke in Betrieb, die mit Schweröl betrieben werden.
Das akzeptieren Sie. Deswegen hat der Ministerpräsident Folgendes gesagt: Er möchte auf Bayern-Sprit setzen.
Man gewinnt ihn, indem man Sonnen- und Windstrom in Methanisierungsanlagen einsetzt. Power-to-X nennt man diese Wunderwerke; eigentlich möchte ich es nicht so nennen, aber es ist eine Möglichkeit, und darauf ist der Ministerpräsident eingegangen. Sie hören das aber nicht, Sie wollen es gar nicht hören, Sie blenden das aus.
Ich fordere Sie auf: Beenden Sie Ihre Ideologie!
Fordern Sie nicht noch mehr Windkrafträder oder noch mehr PV-Parks, sondern fordern Sie mit uns die Speicherung dieses regenerativen Stroms. Das ist der entscheidende Faktor.
Dies ist die entscheidende Formel, um die Energiewende zu schaffen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich eines sagen: Es ist schon beschämend, wie Sie, Frau Kollegin Schulze, sich gegen die bayerische und deutsche Automobilindustrie aussprechen. Da sieht man ganz einfach: Sie haben ein Feindbild, die GRÜNEN haben ein Feindbild, das ist das Automobil. So einfach ist das.
Wenn Sie hier ein amerikanisches Produkt favorisieren und hoch herausheben,
dann – das darf ich Ihnen sagen – müssen Sie auch erwähnen, dass dieses Produkt – es gibt eine wunderbare Untersuchung der Universität Stockholm – bereits 13 Tonnen CO2-Ausstoß für die Batterien verursacht hat, ohne dass das Fahrzeug gefahren ist.
Dann müssten Sie ehrlicherweise sagen, dass dieses Produkt mit einem europäischen Strommix pro Kilometer 125 Gramm CO2 produziert. Das bitte ich Sie auch zu erwähnen und zu nennen.
Zur "Ideologie" sage ich Ihnen gleich eines: Sie haben aufgezeigt, was wäre, wenn man diese Hardwarelösung machen würde. Dazu muss ich Ihnen sagen: Geben Sie Ihre Ideologie auf. Fahren wir in den Städten wieder in grünen Wellen. Wenn wir grüne Wellen haben, produzieren wir 30 bis 50 % weniger NOx. Dazu gibt es Untersuchungen. Das geht nur, wenn man grüne Wellen hat. Geben Sie Ihren Protest auf! Lassen wir den Verkehr wieder fließen!
Dann produzieren wir weniger NOx. Ganz einfach ist das.
Dann sage ich Ihnen als Letztes noch:
Geben Sie Ihren Protest beim Frankenschnellweg in Nürnberg auf. Hier haben wir seit 2012 Baurecht.
Wir wissen aus Untersuchungen am Frankenschnellweg: Wenn wir ihn kreuzungsfrei ausbauen, reduzieren wir die NO2-Werte, über die wir jetzt diskutieren, um 20 %. Wir würden den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter erfüllen. Wir messen am Frankenschnellweg nämlich 49 Mikrogramm.
Wer protestiert dagegen? Wer verhindert den Ausbau des Frankenschnellwegs? – Die GRÜNEN. Die GRÜNEN sind konsequent dagegen. Geben Sie Ihren Protest auf; dann haben wir weniger Schadstoffe in den Städten. So einfach ist es.
Fakt ist: Die Entwicklung der Emissionen weist für Bayern im Jahr 2017 weiterhin einen positiven Trend auf.
Im Jahre 2017 wurde nunmehr zum zweiten Mal seit Einführung des Grenzwertes die zulässige Anzahl von Überschreitungen des Stundenmittelwertes für NO2 bayernweit eingehalten. An der Landshuter Allee in München wurde dieser Grenzwert bis 2015 regelmäßig überschritten. 2017 lag beim 12-Stunden-Wert eine Konzentration von über 200 Mikrogramm vor. Erlaubt sind 18 Stunden pro Jahr. Wie in anderen europäischen Städten können in großen bayerischen Städten die NO2-Emissionsgrenzwerte an verkehrlich stark belasteten Stellen mit ungünstigen Bedingungen für die Schadstoffverteilung, zum Beispiel an Straßenschluchten, nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den NO2-Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dennoch können wir festhalten, dass der NO2-Jahresgrenzwert an 87 % der Messstationen eingehalten wird. In der öffentlichen Wahrnehmung und in den politischen Diskussio
nen in Deutschland ist überwiegend von den HotspotMessstationen die Rede, beispielsweise von der an der Landshuter Allee.
Genau! Jetzt haben Sie es gesagt: An dieser Messstelle wohnt keiner.
Schauen Sie sich das einmal genau an! – Jetzt kommt das Nächste, Herr Kollege: Es gibt eine wunderbare Untersuchung des LfU, des Landesamts für Umweltschutz, aus dem Jahr 2015: 60 Meter neben der Messstelle werden die 40 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Von Ihnen höre ich immer: Ganz München muss sterben. Aber 60 Meter neben der Messstelle ist nichts mehr!
Das sollten Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, die Bayerische Staatsregierung ist aktiv. Eine Erosion des Rechts und des Rechtsbewusstseins, wie Sie es in Ihrem Dringlichkeitsantrag dramatisch beschreiben, brauchen Sie nicht zu befürchten. Am 16. Januar 2018 wurde von der Regierung von Oberbayern ein Konzept
für eine 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München veröffentlicht. Die Öffentlichkeit kann bis Anfang März dazu Stellung nehmen. Das ursprünglich für Ende 2017 geforderte Konzept basiert auf dem Maßnahmenpaket des Ministerrates, dem Verkehrspakt Großraum München und den seither auf Bundesebene zusätzlich verabredeten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Städten. Darüber hinaus ist im Konzept dargelegt, warum Fahrverbote im Maßnahmenkatalog nicht enthalten sind. Eine weitere Konkretisierung des Konzepts durch die Landeshauptstadt München kann erst erfolgen, wenn klar ist, welche Maßnahmen in welcher Höhe durch den Bund gefördert werden.
Um den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN das wissenschaftliche Arbeiten und Recherchieren näherzubringen, möchte ich abschließend auf ein vor Kur
zem geführtes Interview mit dem Erlanger Professor Hans Drexler aufmerksam machen. Prof. Drexler ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Er gehört zu denen, die die Grenzwerte für Stickoxide an Arbeitsplätzen in Deutschland festlegen. Prof. Drexler legt im Wesentlichen dar, dass die jeweils geltenden NO2-Grenzwerte oft auf unterschiedlichen Daten beruhen, somit stark variieren und wissenschaftlich nicht begründet sind. Während in der Außenluft in der EU 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Grenzwert gelten, liegen die Grenzwerte in den USA bei 103 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk in Deutschland gelten 950 Mikrogramm pro Kubikmeter, und in der Schweiz 6.000 Mikrogramm. Auch bei einem geltenden Grenzwert von 100 Mikrogramm kommt es zu keinem Effekt, der krank machen würde – O-Ton Prof. Drexler. Es ist komplett unseriös, durch Berechnungen von NOx auf Tote zu schließen, wie es beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe macht.
Im Falle der GRÜNEN ist es sicherlich Panikmache. Fahrverbote sind "medizinisch nicht begründbar, wenn man die Stickoxidbelastungen als Grundlage heranzieht" – O-Ton Prof. Drexler. Ihr Antrag ist folglich abzulehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Ganserer! Vorab sage ich Ihnen: Die Luft in Deutschland war noch nie so sauber, wie sie aktuell in Bayern ist.
Noch nie! Ich nenne ein einfaches Beispiel: Vor 40 Jahren hatten wir in Deutschland drei Millionen Tonnen Staubausstoß. Heute sind wir aktuell bei 200.000 Tonnen. Sie haben vor Kurzem eine Anhörung im Landtag zum Ultrafeinstaub angeregt, weil die Luft angeblich so schlecht ist. Ich sage Ihnen: Die Luft war noch nie so sauber, wie sie aktuell in Deutschland und auch in Bayern ist.
Zweitens. Seit 2012 blockieren Sie den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs. Wir wissen aus einem Gutachten des LfU, dass wir, wenn wir kreuzungsfrei ausbauen, die NOx-Werte, die NO2-Werte um 20 % senken. Das ist Fakt, steht im Gutachten. – Beenden Sie Ihren Kreuzzug gegen das Auto, wie ich es Ihnen eingangs erklärt habe. Das ist doch Ihr Problem.
Ich habe es aufgezeigt: In der Folge hat es Weiterentwicklungen gegeben. Jetzt sind wir bei der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
-Moment! Es geht auch bei dem Leipziger Gerichtsurteil, das in den nächsten Stunden fallen wird, nicht um die Fahrverbote. Es geht letztendlich um die Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne, damit wir die Grenzwerte in den Griff bekommen.
Ich sage Ihnen heute schon – der Kollege Scheuenstuhl ist jetzt leider nicht da – und kann Ihnen garantieren, dass wir die Grenzwerte im Jahr 2021 im Griff haben. Genauso war es beim Feinstaub; da hatten wir eine ähnliche Situation. Wir hatten Überschreitungen, und seit 2012 haben wir keine Überschreitung mehr.
Und beim NO2 wird es genauso kommen. Ich habe es Ihnen vorhin in meinem Beitrag aufgezeigt: 60 Meter neben der Messstelle ist nichts mehr. An der Mess
stelle haben wir eine Überschreitung aufgrund der Straßenschlucht,
60 Meter daneben ist nichts mehr.
Danke sehr, Frau Präsidentin. – Deshalb gibt es die Weiterschreibung der Luftreinhaltepläne. Das war eine Forderung, der wird dadurch nachgekommen, dass wir in den nächsten Jahren, wenn die Luftreinhaltepläne greifen, keine Überschreitungen mehr haben. 2020/2021 werden wir keine Überschreitungen mehr bei den NO2-Grenzwerten haben. Warum? – Weil die Flotten getauscht werden. Lkw-Flotten werden massiv getauscht. Ich sage es einmal ganz einfach: Euro-6-Fahrzeuge reinigen die Luft. Eigentlich müssten wir so ein Fahrzeug die Landshuter Allee permanent hinauf- und hinunterfahren lassen, weil es die Luft reinigt.
Da können Sie lachen, Herr Kollege von Brunn. Das, was so ein Fahrzeug abgibt, ist wesentlich weniger als das, was so ein Fahrzeug einsaugt.
Schauen Sie doch die Gutachten an.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vier Wochen ist es her, dass der Block B, einer der beiden aktiven Reaktoren im Kernkraftwerk Gundremmingen, endgültig abgeschaltet worden ist.
Und kaum vier Wochen später starten Kollegen der GRÜNEN und der SPD wieder einen Versuch, das Kernkraftwerk Gundremmingen als Teufelswerk zu verunglimpfen
und damit unsere Bürgerinnen und Bürger bis ins Mark zu verunsichern. Und wieder, jetzt schon zum dritten Mal, darf ich vor diesem Hohen Hause festhalten: Das KKW Gundremmingen erfüllt alle sicherheitstechnischen Anforderungen und trifft ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsziele. Insbesondere im internationalen Vergleich werden höchste Sicherheitsstandards eingehalten und ausländische Anlagen oftmals weit übertroffen; denn die Sicherheit ist oberstes Gebot für die bayerische Atomaufsicht. Und so gibt es bei der atomrechtlichen Aufsicht über das KKW Gundremmingen keine Sicherheitsrabatte. Das gilt selbstverständlich auch für den Einsatz von Brennelementen. Für den Betrieb von Kernkraftwerken muss jederzeit die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war und ist für uns jederzeit gegeben. Unmittelbar nach Bekanntwerden des besagten Qualitätsfalls hat die bayerische atomrechtliche Aufsichtsbehörde unverzüglich eine sicherheitstechnische Bewertung veranlasst und selbst vorgenommen. Das Ergebnis: Die vier im Block C des Kernkraftwerks eingesetzten, vom Qualitätsfall beim Hersteller betroffenen Brennstäbe sind absolut befundfrei, sowohl hinsichtlich der an den Hüllrohren durchgeführten Wirbelstromprüfung als auch hinsichtlich der am fertigen Brennstab durchgeführten Dichtheitsprüfung.
Auch für die bei der Ultraschallprüfung aufgetretenen Abweichungen hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich
eine sicherheitstechnische Bewertung vom Betreiber bzw. Hersteller eingeholt. Die Bewertungen wurden dann augenblicklich durch den vom Ministerium beauftragten Sachverständigen – TÜV Süd – geprüft. Das Ergebnis: Gegen den weiteren Einsatz der betroffenen Brennelemente bestehen keine Bedenken, und Brennstabdefekte sind aufgrund des beschriebenen Qualitätsfalls nicht zu befürchten. Gegen den Betrieb des Blocks C mit dem derzeitigen Kern bestehen somit keine sicherheitstechnischen Bedenken. Eine aufsichtliche Anordnung zum Abfahren des Blocks C ist in keinster Weise zu rechtfertigen, zumal das Kernkraftwerk Gundremmingen für den Betrieb mit Brennstabhüllrohrschäden ausgelegt ist. Im Gegenteil, sie wäre sogar rechtswidrig. Die eben dargestellte Vorgehensweise ist nach Atomgesetz ausschließlich unter gesetzlichem ferntechnischem Regelwerk zulässig. Die Vorwürfe gegen die bayerische Atomaufsicht, so geschehen im Antrag der GRÜNEN, entbehren jeglicher Grundlage. Zudem handelt es sich bei den angeführten Vorkommnissen im Kernkraftwerk Gundremmingen durchweg um Ereignisse der INES-Stufe null, das heißt mit keiner oder nur sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.
Nun zum Antrag der SPD: Bei der beim Brennelementehersteller Areva in den vergangenen Jahren vereinzelt aufgetretenen fehlerhaften Zuordnung von Prüfdatensätzen bei der Hüllrohrfertigung handelt es sich um einen anlagenunspezifischen Qualitätssicherungsfall der Firma Areva. Im Kernkraftwerk Gundremmingen sind nur vier der circa 70.000 im Kern des Blocks C eingesetzten Brennstäbe betroffen. Diese vier Brennstäbe waren und sind dicht. Im Gegensatz zu Leibstadt, das Sie vorher aufgezählt haben, Frau Kollegin Steinberger, reden wir hier von 28 Brennstäben, nicht von 4 wie in Gundremmingen. Außerdem, Herr Kollege Woerlein, ist Leibstadt nicht abgeschaltet worden, wie Sie vorher ausgeführt haben,
sondern Leibstadt ist in die Revision gegangen.
Es waren im Gegensatz zu Gundremmingen 28 Brennstäbe. Die Brennstäbe sind in zwei Brennelementen eingesetzt und bereits im fünften Zyklusjahr, das heißt betriebsbewährt ohne Hinweis auf einen Defekt im Einsatz. Gegen den weiteren Einsatz der vier Brennstäbe bestehen somit keine sicherheitstechnischen Bedenken.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die bayerische atomrechtliche Aufsicht im Ministerium hat durchweg alle Ereignisse unter Hinzuziehung des
Sachverständigen TÜV Süd sofort einer sicherheitstechnischen Bewertung unterzogen. Alle erforderlichen Sofortmaßnahmen wurden ergriffen. Es wurden unverzüglich Untersuchungen zu den Ursachen aufgenommen und die entsprechenden Maßnahmen gegen Wiederholung veranlasst. Zudem ist das Kernkraftwerk Gundremmingen wie bereits erwähnt für den Betrieb mit Brennstabhüllrohrschäden ausgelegt, da solche beim Betrieb von Kernkraftwerken grundsätzlich nicht auszuschließen sind. Hierfür bestehen entsprechende Rückhalteüberwachungseinrichtungen und ein Mehrfachbarrierenkonzept. Entscheidend ist die Einhaltung der im Betriebshandbuch und in der Betriebsgenehmigung festgelegten Grenzwerte. Dies wird laufend überwacht, insbesondere auch behördlich durch das Landesamt für Umwelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anstatt Hysterie und kurzsichtigen Denkens empfehle ich Ihnen den "Welt"Artikel "Am 15. Januar 2020 droht Deutschland der Strom auszugehen". Dieser Artikel ist erst vor wenigen Tagen in der "Welt" veröffentlicht worden. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben in ihrem Bericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zur Leistungsbilanz von 2016 bis 2020 voraussichtliche Stromeinspeisungen und den Stromverbrauch gegenübergestellt und einen Stichtag und eine Uhrzeit gewählt, zu dem bzw. zu der erwartungsgemäß der höchste Deckungsbedarf und der niedrigste Speicherwert im Stromnetz herrschen. Sie prognostizieren, dass am 15. Januar 2020 um 19.00 Uhr Deutschland nicht mehr in der Lage sein könnte, Extremsituationen im Stromnetz selbst zu bewältigen. Derzeit kann die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden. Noch erzeugen konventionelle Energieträger zwei Drittel des Stroms hierzulande und sorgen dafür, dass die Lichter an bleiben. Ich frage Sie also: Wie wollen Sie unseren Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass sie zu gegebenen Zeiten auf Strom verzichten und damit ihren Lebensstandard stark einschränken müssen?
Und all dies nur, weil Sie die unüberlegte, fachlichsachlich komplett unbegründete und zudem rechtswidrige Abschaltung von Gundremmingen fordern.
Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Kamm, das sollte nicht – wie Sie mir unterstellen – ein Plädoyer für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke sein.
In keinster Weise. – Sie fordern, Gundremmingen sofort abzuschalten; darauf zielt Ihr Antrag ab. Dann hätten wir leider ein Problem.
Wir brauchen in Zukunft eines: Speichertechnologien! Diese haben wir noch nicht. Was würde geschehen, wenn Sie Gundremmingen heute aus dem Netz herausnähmen? – Dazu ein Beispiel: Wir haben das Potenzial für 42 Gigawattstunden Sonnenstrom und für 52 Gigawattstunden Windstrom aufgebaut; in der Summe sind es aktuell zwischen 94 und 95 Gigawattstunden. Am 24. Januar 2017 lieferten uns um 7.00 Uhr in der Früh Sonne und Wind 0,7 Gigawattstunden – von 94! Das ist doch die Realität. Um 9.00 Uhr lieferte uns regenerativer Sonnen- und Windstrom 2 Gigawattstunden. Zu jener Zeit lag unser gesamter Stromverbrauch bei 84 Gigawattstunden; genau waren es 83,6. 94 hätten wir, 0,7 haben wir! Daran sehen Sie doch, dass einiges schief ist. Wenn wir jetzt, wie Sie es fordern, die Atomkraftwerke komplett schnell abschalten, dann bekommen wir in
Deutschland ein Problem. Sie müssen dann den Bürgern erklären, warum die Lichter ausgehen.
Es ist ganz einfach: Wir brauchen Speichertechnologien.
Neben Ihrer Studie – ich bin bei Ihrer zweiten Frage – gibt es andere Studien, nämlich solche, die genau das Gegenteil besagen.
Herr Kollege, all die Störfälle, die Herr Kollege Woerlein aufgeführt hat, waren auf der Meldestufe INES null angesiedelt. Mit dem Hinweis auf all die Störfälle, die von Ihnen als GAU dargestellt wurden – Sie sagten wohl sogar "Super-GAU" –, zielen Sie nur auf eines, nämlich darauf, Ängste in der Bevölkerung zu schüren.
Jetzt komme ich darauf zu sprechen.
Ich sage, die deutschen, die bayerischen Kernkraftwerke sind die sichersten der Welt.
Sie müssen aber unterscheiden. Die Japaner hatten ein besonderes Problem. In Deutschland wird es nie eine Welle von zwölf Metern Höhe geben. Einen Tsunami werden wir wahrscheinlich beide in den nächsten 100 Jahren nicht erleben.
In Gundremmingen mit Sicherheit nicht.
Deswegen sage ich: Unsere Atomkraftwerke sind sicher. Das sage ich als Abgeordneter, der hier am Rednerpult steht.
Es wird sicherlich das eine oder andere Ereignis auf der Meldestufe null eintreten. Aber daran sieht man, wie offen das System ist. Die Betreiber melden Ereignisse. Ich erinnere an die Situation, als es um den Virenbefall ging. Der Betreiber hat das gemeldet.
Aber der Betreiber hat es weitergegeben. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kolle gen! Es ist mir eine Ehre, hier und jetzt zu diesem Punkt zu sprechen. Wir alle sind uns doch einig: Viele Köche verderben den Brei. Im Wissenschaftszentrum Straubing gibt es tagtäglich Bestrebungen und Bemü hungen, die von gesamtgesellschaftlichem Wert und für uns alle von großer Güte sind. Dort wird ein we sentlicher Beitrag zur Realisierung der Energiewende geleistet. Um diese Arbeit weiterhin gewährleisten zu können, ist die bisherige Organisationsform der ange strebten fachlichen und wissenschaftlichen Weiterent wicklung der Einrichtung nicht mehr angemessen. Ein Konstrukt mit sechs Entscheidungsträgern, die alle etwas voranbringen und dabei auch eigene Interes sen und Vorstellungen einbringen wollen, ist schwer fällig und macht umständliche und langwierige Ab stimmungsprozesse erforderlich. Um die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal einzuset zen und den Wissenschaftsvorsprung auszubauen, ist eine Bündelung und damit eine Vereinfachung not wendig.
Die Übertragung der Verantwortung für das Wissen schaftszentrum auf die TU München ist daher die logi sche Folge. Sie begründet sich auch aus der Historie. 2001 hat das Wissenschaftszentrum Straubing seine Tätigkeit als hochschulübergreifende wissenschaftli che Einrichtung aufgenommen. Die TU München und die Hochschule WeihenstephanTriesdorf waren die Gründungshochschulen, wobei sich die Technische Universität München von Anfang an sehr intensiv für das Wissenschaftszentrum eingesetzt und maßgeb lich zum heutigen Erfolg des Standorts beigetragen hat. Ähnliches gilt auch für die Hochschule Weihen stephan. Ihr fällt somit ein privilegierter Status im Ver gleich mit den anderen vier Kooperationshochschulen zu.
Die Region Straubing hat per se ein großes Interesse daran, dass das Zentrum für Biotechnologie und Nachhaltigkeit so, wie das der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsieht, als Campus Straubing der Münchner Exzellenzuniversität betrieben wird. Es gilt nun, die weitere Entwicklung zu beobachten. Wir be grüßen und unterstützen deshalb den Beschluss des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 17. Mai 2017, dem Landtag in zwei Jahren über die Entwicklung zu berichten. Außerdem soll nach fünf Jahren evaluiert werden, wie sich der Hochschul standort insgesamt entwickelt und wie sich die Zu sammenarbeit der beteiligten Hochschulen, vor allem die der TU München, am integrativen Forschungs zentrum gestaltet hat. So können wir sichergehen, dass die Ressourcen für diesen Hochschulstandort weiter angehoben werden, sodass Straubing seinem Ruf als Region der nachwachsenden Rohstoffe ge recht wird.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich Herrn Kollegen Hartmann zitiere – Herr Rinderspacher hat Ähnliches angesprochen –, sage ich: Wir brauchen mehr Bahnen und mehr Busse. – Jawohl, das wollen wir auch.
Dann darf ich aber eines gleich betonen, und das habe ich hier im Hohen Hause schon einmal gesagt: Wenn wir mehr Busse brauchen, dann würde ich mir wünschen, dass die Landeshauptstadt München nicht 500 neue Dieselbusse in Dienst nimmt, die dann 12 Jahre im Einsatz sein werden – mit 12 Jahren werden sie ausgetauscht –, die 33 Millionen Kilometer im Jahr zurücklegen und jede Menge Feinstaub und NOx produzieren.
Hier müsste sich die Landeshauptstadt ein Beispiel an der Stadt Augsburg nehmen. Die Stadt Augsburg hat 95 neue Bio-Erdgasbusse in Betrieb genommen. Diese Busse sind klimaneutral. Sie stoßen kein NOx und keinen Feinstaub aus. Da wäre für die Landeshauptstadt München noch viel zu tun.
Oder nehmen wir als Beispiel Ankara: Dort sind 1.110 Erdgasbusse im Einsatz, die in München produziert wurden.
Herr Hartmann, wenn ich von Ihnen höre, die Zukunft liege in der Elektromobilität, dann vergessen Sie wie alle Vorredner von der Opposition – auch Sie, Herr Glauber – den Kraftwerkspark. Wenn ich nämlich die Emission des Elektromobils berechne, dann komme ich auf 55 Gramm Kohlendioxid. 55 Gramm auf den Kraftwerksmix berechnet, das muss man bedenken. Wie ich schon sagte, mit CNG, mit Erdgas, haben wir fünf Gramm. Wenn das dann auch noch in der Biogasanlage hergestellt wird, dann gibt es einen viel
besseren Kraftstoff, auch wenn ich den Aufwand berücksichtige, den ich dafür betreiben muss. Deshalb gibt es einen viel besseren Kraftstoff und damit eine viel bessere Alternative als die E-Mobilität. Die bessere Alternative ist CNG – Compressed Natural Gas. CNG, das ist die bessere Alternative.
Wenn ich das umrechne, bezogen auf eine Biogasanlage, dann komme ich auf fünf Gramm. Das heißt, für die Zukunft gibt es eine bessere Alternative als die Elektromobilität.
In den letzten Tagen konnten wir in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" unter Bezugnahme auf das ifo Institut lesen, wenn Ihre Forderung umgesetzt würde, dass wir bis 2030 keinen Verbrennungsmotor mehr haben, Herr Hartmann, blieben in Deutschland 600.000 Arbeitsplätze auf der Strecke.
Herr Glauber, ich frage mich außerdem: Woher kommt das ganze Lithium? – Weltweit haben wir nicht so viel Lithium, um 45 Millionen Autos auf den Elektroantrieb umzustellen. Sie haben vorhin gesagt, das ist ganz wunderbar, Sie wollen damit die Energiewende gestalten. Ich muss da schon die Frage stellen: Wollen Sie Auto fahren, oder wollen Sie speichern?
Wenn der Speicher in Ihrem Auto nämlich nicht voll ist, dann fahren Sie nicht. Das heißt ganz einfach, die Zukunft liegt im CNG, im Compressed Natural Gas, oder beim Biogas. In der letzten Woche habe ich in Straubing mit Vertretern der Firma VERBIO gesprochen, die aus Stroh Biogas herstellt. Vier Tonnen Stroh bringen so viel Biogas in Erdgasqualität, dass ich mit meinem Erdgasauto davon im Jahr 12.000 Kilometer klimaneutral fahren kann.
Wenn wir jetzt hochrechnen, wie viel Stroh wir in Deutschland haben, dann ergibt das ein wunderbares Ergebnis. Es ist von acht bis zwölf Millionen Tonnen Stroh die Rede, das man in Gas umwandeln könnte. Das wären 5,5 Millionen Biogasfahrzeuge. Die Elektromobilität, das sage ich Ihnen noch einmal, wird einen Anteil haben. In Zukunft wird es aber auch verstärkt die CNG-Technologie geben; denn CNG ist der neue Diesel.
Ich habe vorhin von Herrn Hartmann einiges zu NOx gehört. Das kommt ideologischer Brandstiftung gleich.
Ich sage Ihnen: Spätestens 2020 werden wir in Bayern keine Überschreitung der NOx-Werte mehr haben. Warum? – Weil der Euro 6 immer stärker durchschlägt. Der Euro 6 reduziert die Schadstoffe. Dann haben wir ab 2020 keine Überschreitungen mehr bei den NOx-Werten.
Was den Feinstaub anbelangt, so hatten wir in den Jahren 2012 bis 2016 keine einzige Überschreitung. 2017 hatten wir Überschreitungen. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir, wenn das Jahr zu Ende ist, 35 Mal den Grenzwert überschritten haben.
Zum Schluss möchte ich noch etwas sagen. Die Sache ist ganz einfach; denn es gibt einen wunderbaren Kraftstoff. Ich würde mir wünschen, die Opposition würde mehr Werbung für CNG betreiben.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Ich bringe es auf den Punkt: Wir werden alle drei Dringlichkeitsanträge ablehnen.
Diese Anträge sind utopisch und kritisieren ohne jegliche Grundlage.
Herr Kollege Magerl, Sie sollten mir zuhören. Ich habe Ihnen auch zugehört. Das Gleiche erwarte ich auch von Ihnen. Ihre Anträge kritisieren, ohne eine entsprechende realitätsnahe Alternativlösung anzubieten. Ihre Anträge verunsichern und wirken sich zum Teil nachteilig für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aus. Die Bayerische Staatsregierung prüft und untersucht alle nur möglichen Maßnahmen, die ein Diesel-Fahrverbot vermeiden könnten. Der Ministerrat hat eine interministerielle Arbeitsgruppe von Vertretern des Innenministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums eingesetzt, um ein Maßnahmenpaket zur effektiven Reduzierung der Stickstoffdioxidwerte in bayerischen Innenstädten erarbeiten zu lassen.
Angedachte Maßnahmen dieser Arbeitsgruppe sind die Verbesserung der Flottenwerte bei Dieselfahrzeugen
mittels Förderung der Dieselfahrzeuge mit Real Driving Emissions, Standard Euro 6, sowie der Nachrüstung von Euro 5. Weitere Maßnahmen sind die Stärkung des Ausbaus des ÖPNV durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen, der Ausbau von Park-and
Ride- bzw. Bike-and-Ride-Anlagen sowie die Schaffung von finanziellen Anreizen für die Nutzung des ÖPNV. Auch der Ausbau der E-Mobilität sowie die Stärkung des Radverkehrs sind maßgebend. Ende Juni bis Mitte Juli werden hierzu Spitzengespräche zwischen Ministerpräsident Seehofer und der bayerischen Kfz-Industrie, den Oberbürgermeistern der betroffenen Städte sowie verschiedenen Verbänden stattfinden. Ende Juli soll dann der Beschluss des Kabinetts zu konkreten Maßnahmen einschließlich des Finanzbedarfs für 2018 vorliegen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses und des Gutachtens mit Straßenverzeichnis und Karte durch die Regierung von Oberbayern.
Der Antrag der GRÜNEN sollte aus unserer Sicht abgelehnt werden, da er auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge abzielt und damit dem Mobilitätsinteresse der Menschen und der Unternehmen nicht Rechnung trägt. Wir setzen uns dagegen für ein Konzept ein, das sowohl die Mobilitätsinteressen der Menschen und der Unternehmen als auch den Gesundheitsschutz berücksichtigt.
Herr Kollege Magerl, da darf ich Ihnen sagen: Wir haben seit 2012 Baurecht, um den Frankenschnellweg kreuzungsfrei auszubauen. Seitens des LfU gibt es Berechnungen, auf diese Weise die Emissionen speziell von NO2 um 20 % zu reduzieren. Geben Sie hier Ihren Widerstand auf, damit der Frankenschnellweg kreuzungsfrei ausgebaut werden kann. Damit hätten wir die NOx-Emissionen genau im Griff. Aus Ihren Reihen kommt aber massiver Widerstand. Sie müssen auch eines wissen: Wenn wir über NO2diskutieren, könnte man meinen, ganz München, ganz Nürnberg oder ganz Fürth müsste sterben. In einem Straßenzug neben dieser Messstelle ist keine Überschreitung mehr festgestellt worden. Nur an den viel befahrenen Stellen ist die Überschreitung festgestellt worden.
Deswegen müssen wir zum Beispiel den Frankenschnellweg kreuzungsfrei ausbauen. Dann haben wir an dieser Messstelle keine Überschreitungen mehr. Auf diese Forderungen gehen Sie aber nicht ein.
Zum Antrag der SPD darf ich sagen, dass dieser natürlich auch abgelehnt wird.
Dieser Antrag zielt nicht auf eine Information des Landtags, sondern auf eine Kritik am Vorgehen der Staatsregierung. Herr Kollege von Brunn, Sie haben es vorhin aufgezeigt. Ich darf Ihnen gleich die Gegen
frage stellen: Warum setzt die Landeshauptstadt München keine CNG-Busse, also Erdgasbusse ein? In München fahren 509 Dieselbusse. Die ältesten werden nach zwölf Jahren ersetzt. Uralte Busse fahren also in München herum. Sie fahren jährlich 33 Millionen Kilometer. Warum setzt man nicht wie in Ankara Erdgasbusse ein? Dort fahren 1.100 CNG-Busse.
Sie haben gerade gesagt, München wird auf Elektrobusse umstellen. Im Jahr 2020 wird der erste Elektrobus in Betrieb genommen. 508 Dieselbusse fahren dann weiter. Warum setzt man in München nicht auf umweltfreundliches Erdgas, auf CNG?
Die Busse werden in München produziert, aber die Landeshauptstadt München setzt nicht auf Erdgasbusse, mit denen gegenüber Dieselbussen 95 % an NOx eingespart werden. Das erwähnen Sie gar nicht. Das interessiert Sie auch nicht; denn Ihr Ziel ist es nur, gegen die Staatsregierung zu wettern. Die Staatsregierung kauft die Busse nicht. Sie gibt 25.000 Euro Zuschuss für einen Erdgasbus. Augsburg ist vorbildlich. Dort fahren zu 100 % CNG-Busse. München ist hier Außenseiter.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER zielt darauf ab, der Staatsregierung Vorgaben zum derzeit in Arbeit befindlichen Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung zu machen. Solche Vorgaben sollten unterbleiben: denn sie sind zum Teil unrealistisch, und die Unternehmen können ihnen nicht nachkommen.
Abschließend sei noch erwähnt, dass die CSU-Fraktion mit einem eigenen Dringlichkeitsantrag vom 18. Mai 2017 die Staatsregierung aufgefordert hat zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Frage der Luftreinhaltung auch im Interesse von Handwerk, Gewerbe, Pendlern und der Bevölkerung in den Städten nachhaltig und effizient gelöst werden kann. – Alle aufgerufenen Dringlichkeitsanträge sind somit abzulehnen.
Herr Kollege von Brunn, wir haben vorher vom Kollegen Magerl gehört, dass auch Europa mit schuld ist. Hätte Europa die Euro-6-Richtlinie früher herausgebracht und nicht erst im Jahr 2013, hätten wir heute, im Jahr 2017, die NO2-Werte im Griff.
Sie sollten mir zuhören.
Wir wissen heute schon, dass wir im Jahr 2020, spätestens 2021 aufgrund der modernisierten Flotte beim NO2 keine Überschreitungen mehr haben, wenn
Euro 6 stärker durchschlägt, wenn die Flotte modernisiert würde und mehr Euro-6-Autos gegen Euro-4- und Euro-5-Autos ausgetauscht würden.
Sie sagten jetzt gerade, die Busse machten nichts aus. Die Busse fahren in München durch die komplette Stadt. Die Pendler fahren rein und fahren wieder raus. Die Busse fahren den ganzen Tag und 33 Millionen Kilometer im Jahr mit veralteter Technik an den Häusern vorbei. Zwölf Jahre alte Busse fahren in München.
Darüber sollten Sie sich Gedanken machen.
Herr Kollege Glauber, vielleicht könnten Sie sich noch erinnern. Von meiner Fraktion gab es einen Antrag, mit dem wir auf einen Bericht im "Report" reagiert haben, nach dessen Aussagen ausländische Lkw-Fahrer unterwegs sind, die die Harnstoffeinspritzung ausschalten. Das war ein Antrag meiner Fraktion. Vielleicht können Sie sich daran erinnern.
Zum anderen darf ich Ihnen sagen, dass es verschiedene Untersuchungen gibt. Ich habe vor Kurzem in der ADAC-Zeitschrift einen Bericht über einen Test gelesen, bei dem deutsche Dieselfahrzeuge am besten abgeschnitten haben. Den schlechtesten Wert mit 1.300 Milligramm hatte nicht ein deutsches Automobil, sondern ein Dieselfahrzeug, das südlich der Alpen hergestellt wird. Das war das Schlechteste. Sie sollten endlich damit aufhören, auf die deutsche Automobilindustrie permanent einzuschlagen.
Sie haben es richtig gesagt: Es geht um jede Menge an Arbeitsplätzen in der deutschen Automobilindustrie. Dieses Thema ist deshalb sehr sorgfältig zu behandeln.
Eines auch noch: – –
Moment, Moment. Alle Autos werden nach- oder umgerüstet.
Irgendwann im Herbst ist die Aktion abgeschlossen, und die Euro-5-Diesel sind um- oder nachgerüstet.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1998 werden alle in Bayern stattfindenden Aktivitäten rund um das Thema nachwachsende Rohstoffe in Straubing forciert und gebündelt. Die Gründung einer Hochschuleinrichtung am Standort Straubing mit diesem Themenschwerpunkt wurde von der Bayerischen Staatsregierung im selben Jahr beschlossen. Das Wissenschaftszentrum Straubing, das zugleich Teil des international agierenden Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe ist, wurde dabei zunächst als hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung errichtet. Diesem Kompetenz
zentrum haben zuletzt sechs Hochschulen, die Technische Universität München, die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, die Universität Regensburg, die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, die Technische Hochschule Deggendorf und die Hochschule Landshut, angehört. Die bisherige Organisationsform ist für die angestrebte fachlichwissenschaftliche Weiterentwicklung der Einrichtung jedoch nicht mehr angemessen. Das betrifft vor allem den nachhaltigen Ausbau des Studienangebots am Standort Straubing und den damit verbundenen personellen Ausbau.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der "Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit" als integratives Forschungszentrum der TU München errichtet werden. Diese neue Rechts- und Organisationsform ist geeignet, um die Einrichtung zu einem für Wissenschaftler und Studierende attraktiven Zentrum auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe zu machen. Zugleich lässt sie erwarten, dass der Standort Straubing insgesamt weiterentwickelt wird und zusätzliche Strahlkraft entwickeln kann.
Als örtlichem Mandatsträger ist mir eine solche Entwicklung ein besonderes, vor allem persönliches Anliegen. Dass dies überhaupt möglich ist, haben wir unserer Staatsregierung, vor allem unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer mit seiner Zusage aus dem Jahr 2015, zu verdanken. Ministerpräsident Seehofer gilt dafür mein besonderer Dank.
Zugleich darf ich meiner Fraktion danken, die die dazu notwendigen finanziellen Mittel bewilligt und zur Verfügung gestellt hat.
Danken möchte ich auch Herrn Staatssekretär Bernd Sibler. Er hat in zahlreichen Gesprächen mit den Hochschulen viel dazu beigetragen, dass das Konzept heute steht. Dafür ein herzliches "Vergelts Gott", lieber Bernd.
Nachwachsende Rohstoffe und der vorausschauende Umgang mit den Ressourcen der Natur stehen ganz im Bewusstsein einer modernen Innovationsgesellschaft. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung werden die vielfältigen Bemühungen der Straubinger Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen gewürdigt und gemäß ihrer gesamtgesellschaftlich außergewöhnlichen Wertigkeit hervorgehoben.
Ich bitte daher um die Verweisung in den zuständigen Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie meinen wirklich, Sie betreiben Aufklärungsarbeit im Sinne und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. Wissen Sie, was Sie betreiben? – Sie betreiben bis ins kleinste Detail absolute Angst- und Panikmache.
Herr Kollege Hartmann, Ihre selbstgedrehten Filmchen, die Sie auf Facebook stellen, sind schon legendär, jedoch im negativen Sinne.
Die GRÜNEN wiederholen ständig alte und bereits widerlegte Vorwürfe, um sich jedes Mal von Neuem in ihrem Weltverbesserer-Image zu profilieren.
Kolleginnen und Kollegen, Sie handeln nicht für unsere Bevölkerung, sondern gegen sie.
Sie versuchen, unsere Bürgerinnen und Bürger an ihrer empfindlichsten Stelle, nämlich der Sicherheit, zu treffen. Sie unterwerfen die Bürgerinnen und Bürger wie der Rattenfänger von Hameln Ihrer politischen Denke. In Zeiten von Terrorismus herrscht schon genug Angst und Unsicherheit innerhalb unserer Bevölkerung.
Das scheint Ihnen aber egal zu sein, Hauptsache, Sie können mit dem Finger auf andere zeigen und sich weiterhin in Ihrem politisch unverantwortlichen Verhaltenskodex wälzen.
Mittlerweile pflegen Sie eine neue Dimension der Angstmache. Sie gründen neuerdings Ihre Anträge auf eigens in Auftrag gegebene Gutachten, welche von Gutachtern erstellt werden, mit denen früher und des Öfteren zusammengearbeitet worden ist. Ist das sauberes und wissenschaftliches Arbeiten?
Ihr Antrag ist abzulehnen, weil die Störfallbeherrschung im KKW Gundremmingen seit der Inbetriebnahme der Anlage gewährleistet ist. Das KKW Gundremmingen hat mit der Errichtung des zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems – ZUNA – sogar vier vollwertige Nachkühlsysteme.
Eines reicht schon zur Nachkühlung bei allen zu unterstellenden Störfällen. Das ist mehr als im Regelwerk gefordert, nicht weniger. Alle vier sind gegen schwere und unwahrscheinliche Erdbeben ausgelegt, drei davon sogar gegen sehr schwere, höchst unwahrscheinliche Erdbeben. Das bedeutet, auch für höchst unwahrscheinliche Erdbeben erfüllt das KKW Gundremmingen die sicherheitstechnischen Anforderungen. Das haben der TÜV, der Sachverständige des Staatsministeriums sowie die vom Bundesumweltministerium beauftragten Sachverständigen, die Gesell
schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und das Physikerbüro Bremen in ihrem Gutachten vom Februar 2016 bestätigt. Das Bundesministerium selbst hat sich dieser Bewertung angeschlossen. Das gehört nicht unserer Couleur an. Die Zweifel des Auftragsgutachters der GRÜNEN an der Bewertung der Bundes- und Länderaufsicht sind somit nicht nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, das Kernkraftwerk Gundremmingen ist sicher. Die GRÜNEN haben ihr Auftragsgutachten direkt an die Presse gegeben. Offensichtlich geht es Ihnen wieder einmal um rein mediale Aufmerksamkeit. Das ist in den letzten Monaten immer häufiger festzustellen. Dabei schrecken Sie auch nicht vor dem Schüren unbegründeter Ängste in der Bevölkerung zurück. Das ist unseriös und unverantwortlich. Der Antrag ist abzulehnen.
Herr Stümpfig, im Gegensatz zu Ihrem Gutachter, der nur nach dem Papier prüft und das Kernkraftwerk noch nie betreten hat, prüft der TÜV vor Ort. Das ist der feine Unterschied. Ihr Gutachter prüft nur nach dem Papier, nicht mehr und nicht weniger.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mal wieder typisch für die Kolle ginnen und Kollegen der GRÜNEN, sich an kleinen Dingen hochzuziehen und diese aufzubauschen.
Herr Kollege Hartmann, wenn Sie mir zuhören, kann ich Ihnen viele Dinge widerlegen. Ich widerlege Ihnen, bevor ich zu meinem Manuskript komme, als Erstes Folgendes: Sie sagen, wir sollen den Städten die Möglichkeit geben, ihre Bürger vor den Abgasen zu schützen. – Ich sage Ihnen: Die Möglichkeit gibt es heute schon. Warum fahren in den Städten München oder Nürnberg keine Busse, die den Normen Euro 4 oder Euro 5 oder sogar Euro 6, wenn es ganz gut ist, entsprechen? Warum fahren in diesen Städten keine Busse mit CNGAntrieb? Der Kollege Walter Nussel ist leider nicht da. Wir waren in der letzten Woche bei MAN in München.
Sie sind jetzt ruhig. Ich habe vorher auch zugehört.
Ich habe zugehört. Wir waren bei MAN in München. MAN bietet Hybridbusse und CNGBusse. MAN liefert Busse nach Ankara. Dort fahren 1.200 Busse. Warum fahren in der Landeshauptstadt München keine CNG Busse?
98 % weniger Stickoxide, 95 % weniger Feinstaub.
Wenn Sie den Städten wieder reine Luft geben wol len, ist die Landeshauptstadt als erste Stadt gefordert, Busse mit CNGAntrieb einzusetzen.
Für CNGBusse gibt es vom Wirtschaftsministerium Zuschüsse, die bei etwa 25 % liegen.
Informieren Sie sich, bevor Sie solche Zwischenrufe machen.
Jetzt komme ich aber zu meinem Manuskript. Ich wollte das bloß am Anfang klarstellen.
Das Gesamte und die damit einhergehenden kausa len Zusammenhänge werden komplett ignoriert und ausgeblendet. Charakteristisch für die GRÜNEN ist, mit dem Finger auf andere zu zeigen, anstatt selbst aktiv zu werden und einen eigenen persönlichen Bei trag zu leisten.
Ich darf Ihnen sagen: Ich sehe niemanden von den GRÜNEN mit einem Elektroauto im Landtag vorfah ren.
Ich sehe keinen mit einem CNGAuto vorfahren. Ich praktiziere das seit zehn Jahren.
Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde ist auch für mich persönlich hoch brisant und aktuell, aber eine reine und edle Gesinnung der GRÜNEN, die wohl hin ter dieser Themenwahl stecken soll, kann ich nicht er kennen. Die Entwicklung der Immissionssituation weist für Bayern im Jahr 2016 einen anhaltend positi ven Trend mit Blick auf die FeinstaubPM10Grenz werte auf. An allen Messstationen in Bayern sind – wohlgemerkt im Jahr 2016 – die PM10Grenzwerte eingehalten worden. Das betrifft sowohl den Jahres mittelwert als auch die maximal zulässige Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwerts. Im langfristi gen Verlauf sind deutliche Minderungen der PM10 Feinstaubbelastung festzustellen, die auf die Wirkung der zahlreichen Maßnahmen, zum Beispiel durch Luft reinhaltepläne, und auf die günstigen meteorologi schen Bedingungen zurückzuführen sind.
Seit Anfang 2017 haben wir ein Problem, weil wir auf grund der Kälte eine Inversionswetterlage haben und kein Luftaustausch mehr stattfindet. Ich darf auch be merken: Durch diese Inversionswetterlage haben wir an Sonnen und Windstrom am 18. Januar um 9.00 Uhr früh nur 2 Gigawattstunden ernten können, obwohl wir in Deutschland 91 Gigawattstunden aufge baut haben. 91 Gigawattstunden sind aufgebaut. Auch dafür ist die Inversionswetterlage verantwortlich.
Dieser Effekt kann erst durch eine Änderung der Wet terlage – Wind und Regen – aufgelöst werden. Eine menschliche Einflussnahme ist hier kaum möglich.
Herr Hartmann, ich habe Ihnen vorhin auch zuge hört; ich habe Ihnen nicht einmal widersprochen. Sie haben mich gesehen. Ich bitte, genau das Gleiche – –
Wenn ich mir überlege, was Sie Unvernünftiges von sich geben, Herr Kollege von Brunn, müsste ich die ganze Zeit dazwischenreden.
In der öffentlichen Wahrnehmung und den politischen Diskussionen in Deutschland ist überwiegend von den HotspotMessungen die Rede, zum Beispiel am Ne ckartor in Stuttgart und an der Landshuter Allee in München. Die NO2Immissionsgrenzwerte können an solch verkehrlich stark belasteten, unter ungünstigen Bedingungen zur Schadstoffverteilung leidenden Orten, zum Beispiel Straßenschluchten, nicht einge halten werden. Sie geben damit jedoch eine Selbst verständlichkeit wieder: Mitten im Verkehr sind die Schadstoffwerte am höchsten. Doch die gemessenen Höchstbelastungen an Hotspots sind keinesfalls ein Indikator für die Luftqualität im gesamten Stadtgebiet. Untersuchungen des Landesamts für Umwelt haben gezeigt, dass wenige Meter abseits der Hauptver kehrswege, an denen NO2Grenzwertüberschreitun gen festgestellt werden, wesentlich geringere Belas tungen vorliegen. An der höchstbelasteten Münchner Messstation Landshuter Allee mit Überschreitungen um das Doppelte des Grenzwertes wird im Abstand von circa 50 Metern bereits die Einhaltung der Grenz werte erreicht; im nächsten Straßenzug werden also keine Überschreitungen mehr festgestellt.
Die Lösung des Problems muss am Fahrzeug gefun den werden.
Genau. Deswegen brauchen wir verstärkt Euro 6. Es liegt an Europa. Europa hat 2013/2014 die Schad stoffklasse Euro 6 eingeführt. Wenn Euro 6 spätes tens im Jahr 2020 durchschlägt, werden wir bei NOx – Monoxid und Dioxid – keine Überschreitungen mehr haben.
Spätestens 2019/2020 greift Euro 6. Hätte Europa die Norm Euro 6 früher eingeführt, hätten wir schon heute das Problem nicht mehr.
Da geht es nicht nur um NOx, sondern vorwiegend um Feinstaub.
Die NO2Jahresmittelwerte weisen im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang auf. An der Inntal Autobahn, Streckenabschnitt Oberaudorf, wurde der Jahresmittelwert mit 40 Mikrogramm je Kubikmeter erstmals eingehalten. Zum ersten Mal seit Einführung des Grenzwerts wurde die zulässige Anzahl von Überschreitungen des Stundenmittelwertes für NO2 an allen Messstationen in Bayern eingehalten. An der Landshuter Allee in München wurde dieser Grenzwert bis dato sicherlich regelmäßig überschritten, doch 2016 lag dort erstmals an insgesamt 13 Stunden eine Konzentration von über 200 Mikrogramm je Kubikme ter Luft vor. Erlaubt sind 18 Stunden. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 wurden an der Landshuter Allee noch 192 Überschreitungen des Stundenmittelwerts ver zeichnet. Sie sehen: Die Tendenz weist nach unten.
Spätestens 2019/2020 haben wir die Grenzwerte im Griff.
Für die restlichen in der 39. BImSchV festgelegten Im missionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Blei, Benzol, CO – Kohlenmonoxid – wurden im Jahr 2016 wie auch in den letzten Jahren keine Überschreitungen festgestellt. Dies ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.
Die Probleme hinsichtlich der Einhaltung der Grenz werte für Feinstaub und NO2 sind deutschlandweit und europaweit noch nicht gelöst. Um einen Erfolg si cherzustellen, muss die Maßnahmenplanung verursa cherbezogen ablaufen. Wichtig dabei ist, dass die Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Al lein auf die Kontrolle setzen wir nicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kurz und bündig: Wir lehnen sowohl den Antrag der GRÜNEN als auch den nachgezogenen Antrag der SPD ab. Das darf ich auch erklären. Die erste aufgeworfene Frage der GRÜNEN läuft bereits ins Leere. Der Freistaat Bayern wurde vom Verwaltungsgericht München am 29.06.2016 dazu verurteilt, den für München geltenden Luftreinhalteplan in der Art zu ändern, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne werden aktuell angepasst. Der Freistaat Bayern behält es sich jedoch vor, das Urteil des Verwaltungsgerichts München zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung des Urteils werden die Luftreinhaltepläne in Bayern weiterentwickelt, um landesweit die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
Die zweite Forderung im Antrag der GRÜNEN, alle weiteren Luftreinhaltepläne zu überprüfen, ist nichtig. In Bayern existieren derzeit 17 solcher Luftreinhaltepläne, 9 wurden bereits fortgeschrieben. Im Jahr 2004 wurde der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München in Kraft gesetzt. Aufgrund der in den Folgejahren mehrfach aufgetretenen Überschreitungen des PM10-Tagesgrenzwertes für Feinstaub und des NOxJahresgrenzwertes ist im Jahr 2007 eine erste Fortschreibung des Reinhalteplans erfolgt. Am 08.12.2015 wurde nunmehr die sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans verfügt. Ein Verkehrsgutachten wurde in Auftrag gegeben, das weitergehende und wirksame Maßnahmen für München aufzeigen soll. Außerdem sind ein Förderpaket für Elektromobilität sowie weitere Maßnahmen, unter anderem im ÖPNV und in den Kraftwerken auf den Weg gebracht worden. In den anderen bayerischen Gebieten mit Grenzwertüberschreitungen – Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Regensburg und auf der Inntal-Autobahn – wird die Entwicklung der Luftqualität kontinuierlich be
obachtet. Deshalb werden derzeit die Luftreinhaltepläne in Augsburg, Nürnberg, Würzburg und Regensburg fortgeschrieben. Ein Landtagsbeschluss hierzu ist obsolet.
Die Zuständigkeit, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die die Umsetzung neuer Maßnahmen ermöglichen, liegt nicht beim Freistaat Bayern, sondern beim Bund. Ein Landtagsbeschluss – das ist die dritte Forderung der GRÜNEN – würde somit ebenso verpuffen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die FeinstaubGrenzwerte, über die wir vor zehn Jahren diskutiert haben, seit Jahren in ganz Bayern nicht überschritten werden. Wie in anderen europäischen Ballungsräumen können auch in bayerischen Städten die NOxoder NO2-Immissionsgrenzwerte an stark belasteten Stellen mit ungünstigen Bedingungen zur Schadstoffverteilung, zum Beispiel in Straßenschluchten, nicht immer eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den NO2-Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dies ergibt sich deshalb, weil die Anforderungen der EU-Immissionsgesetzgebung nicht zu den EU-Emissionsvorschriften passen. Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionen kommen zu spät, wobei Euro-6-Dieselfahrzeuge wesentlich zur Verbesserung der NO2-Belastung beitragen werden. Da diese Normen erst seit dem Jahr 2013/2014 für Nutzfahrzeuge verbindlich sind, ist mit einer relevanten Wirkung erst viel später, nämlich voraussichtlich im Jahr 2020, zu rechnen.
Im Vergleich mit den letzten Jahren ist dennoch eine abnehmende Tendenz bei den Überschreitungen der NO2-Imissionsgrenzwerte erkennbar. Während es im Jahr 2010 noch 192 Überschreitungen des Stundenmittels gab, sind es im bisherigen Jahr 2016 lediglich vier Überschreitungen. Für die restlichen in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte, zum Beispiel für Schwefeldioxid, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid, wurden in den letzten Jahren keine Überschreitungen festgestellt. Dies ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.