Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frau Staatsministerin hat damals gesagt, die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sei völlig unverzichtbar. Sie hat angekündigt, sie könne dem Kompromiss der schwarz-gelben Regierung nicht zustimmen, wenn dies nicht eingeschlossen wäre. Der Innenminister hat damals dem Kompromiss zugestimmt. Die CSU wusste damals nicht, was sie wollte. Man hat den Eindruck, sie weiß bis heute nicht, was sie will.
Nach diesem Vorlauf tun Sie heute so, als hätten Sie es eigentlich schon immer gewusst und als hätten Sie alles im Griff. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben zwar einen Beschluss, im Rahmen des Projekts "Aufbruch Bayern" eine ausbruchsichere Einrichtung für Sicherungsverwahrte in Straubing zu errichten. Diese wird aber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist in Betrieb gehen können. Es gibt zwar eine Skizze für ein Konzept zur Behandlung von Sicherungsverwahrten in einem eigenen Gebäude in Straubing, aber es gibt kein Konzept, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wir haben weder ein Konzept noch Mittel dafür bereitgestellt, Mitarbeiter für die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung zu gewinnen und zu qualifizieren. Deshalb ist der Jubelton in Ihren Ausführungen, lieber Herr Kollege Dr. Rieger, völlig unangebracht. Angebracht wäre Demut über das Versagen in der Vergangenheit. Weil dem so ist, können wir Ihrem
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schindler hat gerade richtig ausgeführt: Weniger ist oft mehr. In unserem Blickfeld muss als Erstes der Schutz der Bevölkerung vor künftigen schweren Straftaten stehen. Im Blickfeld muss aber auch das Freiheitsrecht des Täters stehen. Diesem Spannungsfeld muss Rechnung getragen werden. Das hat letztlich auch das Bundesverfassungsgericht gesagt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Waage der Justitia wieder einmal zurechtgerückt. Jetzt sind wir gefordert, sozusagen nachzubessern. Das Konzept - das muss man den Kollegen der SPD sagen - "Wegschließen, und zwar für immer" ist nicht aufgegangen. Hier muss man nachjustieren. Das Bundesverfassungsgericht hat schon am 5. Februar 2004 gefordert, dass das Abstandsgebot eingehalten werden muss. Zwischen dem allgemeinen Strafvollzug und dem Vollzug der Sicherungsverwahrung muss ein Abstand gewahrt werden. Da ist nichts passiert.
Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung wieder, dass ein deutlicher Abstand zum Strafvollzug eingehalten sein muss. Die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit muss in die Praxis der Unterbringung sichtbar eingegliedert werden. Hierzu bedarf es eines freiheitsorientierten Gesamtkonzepts.
Seit 2004 sind sieben Jahre vergangen. Die Bundesländer, darunter Bayern, haben dieses Urteil sieben Jahre lang schlicht und ergreifend ignoriert. Man hat nichts getan. Jetzt klopft sich die Bayerische Staatsregierung auf die Schulter, weil sie nach sieben Jahren endlich handelt. Hier sollte man realistisch sein. Der Neubau des Gebäudes in der JVA Straubing wird geplant. Das ist zwar gut, kommt aber viel zu spät. Man hätte schon vor sieben Jahren damit anfangen können. Vielleicht hätte man dadurch viele Straftaten verhindern können. Deshalb ist es gut, dass bei der Umsetzung eine gewisse Einsicht vorherrscht.
Wir bemängeln, dass auch beim Therapie- und Unterbringungsgesetz - das gehört hier zwar nicht hin - die Verantwortung vom Staat auf die Bezirke abgeschoben wird. Hier müsste man eine eigene Einrichtung schaffen.
Ich muss noch einen Punkt ansprechen, der mich besonders erheitert; in das Konzept soll jetzt auch noch die elektronische Aufenthaltsüberwachung aufgenommen werden.
Das ist sicher ein Mittel zur Verbesserung der Sicherheit. Letztlich kann es aber, wie das angedacht war, absolute Sicherheit vor neuen Straftaten nicht geben. Jetzt soll ein Staatsvertrag zwischen Bayern, BadenWürttemberg - man höre und staune -, Hessen und Nordrhein-Westfalen geschlossen werden. In diesem Staatsvertrag werden aber auch andere Einsatzzwecke ermöglicht, zum Beispiel die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Dies war genau unser Ansatz, den wir vor fast einem Jahr im Rahmen eines Gesetzentwurfs formuliert haben.
Es ist schön, dass dies jetzt aufgenommen wurde. Am 13. Juli letzten Jahres hat die Justizministerin jedoch noch gesagt, dass unser Gesetzentwurf ein falsches politisches Signal sei. Herr Kollege Rieger, der sich heute in die Bresche geworfen hat, sprach noch am 30. September letzten Jahres von einem "Kuschelvollzug" und erklärte, dass elektronische Fußfesseln der falsche Ansatz seien. Wenn ich mir die Öffnungsklausel des Staatsvertrags ansehe, der nächste Woche unterzeichnet werden soll, stelle ich fest, dass wir mit unserem Gesetzentwurf gar nicht so schlecht lagen. Er kam offenbar nur leider von der falschen Seite. Jetzt wird ein entsprechender Staatsvertrag geschlossen. Gut, das ist uns auch recht.
Theoretisch könnten wir auch dem Dringlichkeitsantrag der Koalition zustimmen. Dieser Dringlichkeitsantrag tropft jedoch von einem fast unerträglichen Selbstlob und kommt sieben Jahre zu spät. Deshalb werden wir uns zu diesem Dringlichkeitsantrag genüsslich enthalten und dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Mir ist absolut unverständlich, warum Sie sich mit diesem Dringlichkeitsantrag der Gefahr aussetzen, sich herbe Kritik der Opposition an dem abholen zu müssen, was Sie bisher in diesem Politikbereich geleistet haben.
Ihr Antrag enthält in Punkt 1 Ankündigungen. Wir nehmen diese Ankündigungen zur Kenntnis und warten ab, wie Sie mit diesen Baumaßnahmen weiterkommen. In Punkt 2 enthält der Dringlichkeitsantrag Selbstverständlichkeiten; in Punkt 3 werden bisherige Versäumnisse aufgelistet. Sie schlagen darin ein Fachgespräch und Anhörungen vor. Das haben alle anderen Parteien schon längst hinter sich.
In Punkt 4 Ihres Dringlichkeitsantrags erzählen Sie uns etwas zur Fußfessel. Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Streibl finde ich es nicht gut, dass im Rahmen eines Staatsvertrags über das Parlament hinweg Regelungen zur Ausweitung des Einsatzes der Fußfessel getroffen werden sollen, die eigentlich von diesem Parlament beschlossen werden müssten. Angesichts dieses Dringlichkeitsantrags und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sollten Sie sich reumütig ins stille Kämmerlein zurückziehen und sich mit Ihren Sünden befassen.
Das Sündenregister können Sie bereits auf den ersten Seiten des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai nachlesen. Herr Kollege Streibl hat bereits darauf hingewiesen, dass es nicht das erste Mal ist, dass das Bundesverfassungsgericht die CSU in Sachen Sicherungsverwahrung an die Grenzen der Verfassung erinnern musste. So hat die Bayerische Staatsregierung mit dem Bayerischen Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern zur Abwehr erheblicher Gefahren schon am 10. Februar 2004 Schiffbruch erlitten. Mit diesem Gesetz sollten für rechtskräftig verurteilte Straftäter, deren Gefährlichkeit sich erst während des Vollzugs herausgestellt hat, Möglichkeiten einer nachträglichen Unterbringung in der JVA eröffnet werden.
In dem Gerichtsurteil selbst können Sie lesen, wie das Verfassungsgericht Regelungen beurteilt, die auf das Konto der CSU gehen, allen voran die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehn-Jahres-Höchstfrist hinaus, die 1998 von der gelb-schwarzen Bundesregierung eingeführt wurde. Dies wurde Ihnen ins Sündenregister geschrieben.
Zur Ausdehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf Jugendliche: Auf Ihren Druck hin hat die Bundesjustizministerin zu meinem großen Bedauern sie wollte eine andere Regelung - darauf verzichtet, die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche wieder zu streichen. Das ist ein weiterer Punkt in Ihrem Sündenregister. Dass Ihnen der Dringlichkeitsantrag der SPD nicht gefällt, ist mir klar; denn dort stehen Fakten darüber, was jetzt in Angriff genommen werden muss und wo es Defizite gibt, kein Larifari. Die Nennung solcher Fakten vermeiden Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag.
Wir brauchen tatsächlich eine Verbesserung im Strafvollzug allgemein. Wir brauchen einen Vollzugsplan und mehr Personal. Wir brauchen eine frühe Therapierung. Das wird Ihnen bei Ihrem beabsichtigten Fachgespräch jeder Fachmann so sagen. Dazu haben Sie keine Ausführungen gemacht.
Das Abstandsgebot - eine lange und alte Forderung muss entsprechend ausgestaltet werden. Sie beginnen jetzt mit den Planungen. Ich warte übrigens noch auf das Behandlungskonzept des Kriminologischen Dienstes des bayerischen Justizvollzugs. Im Ausschuss hieß es, wir dürften uns dieses Konzept einmal ansehen. Darauf warte ich, damit wir darüber noch einmal diskutieren können. Das ist jedoch ein Nebenkriegsschauplatz.
Sie haben davon gesprochen, dass Geld in den Haushalt eingestellt wird. Ich vermisse jedoch die Mittel für das Personal, für die Betreuung und für die Sozialarbeit. Sie wollen das Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung auf den Weg bringen. Wenn dieses Gesetz allerdings den Regelungen in den Verwaltungsvorschriften vom 11. Februar 2011 entsprechen sollte, dann werden wir nicht weiterkommen. Dann werden Sie die Vorgaben, die uns das Verfassungsgericht aufgegeben hat, nicht erreichen. Durch den Text dieser Verwaltungsvorschriften ziehen sich Formulierungen wie "soweit bauliche und personelle Belange nicht entgegenstehen" wie ein roter Faden.
Meine Fraktion und ich sagen Ihnen: Ein "Weiter so" kann es nach diesem Urteil nicht geben. Sie sagen das zwar auch, ich kann jedoch bei Ihnen konkrete Ansätze nur in einem kleinen Umfang erkennen. Sie haben Zeit verschwendet und die Quittung dafür erhalten. Ihr Dringlichkeitsantrag ist die schriftliche Fixierung einer Bankrotterklärung. Wir werden diesem Dringlichkeitsantrag - im Gegensatz zu dem der SPD - jedenfalls nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sicherungsverwahrung - das ist nicht nur ein wichtiges, sondern auch ein sehr brisantes und emotionales Thema. Das haben wir heute schon gehört. Dabei geht es um den Schutz der Bevölkerung vor schwersten Straftaten. Es geht aber auch um die Grenzen dessen, was verfassungsrechtlich erlaubt ist. Straftäter für immer wegsperren - so ganz einfach, wie das übrigens Bundeskanzler Schröder einmal gefordert hat -, das geht nicht ohne Weiteres. Das haben wir, obwohl das populistisch immer wieder gefordert wurde, eigentlich immer gewusst.
Die Sicherungsverwahrung ist ein schwieriges Thema. Dieses Thema ist deshalb so schwierig, weil unterschiedliche Regierungen - unabhängig von den politischen Mehrheiten, viele hatten eine SPD-Beteiligung - ein Flickwerk an Regelungen geschaffen haben, das den Anforderungen unseres Grundgesetzes letztlich nicht standgehalten hat. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden. Nun kann es nicht darum gehen, zu jammern, zu klagen und erst recht nicht darum, zu triumphieren. Jetzt ist es Zeit zu handeln. Wir tun das.
Vieles an diesem Urteil ist missverstanden worden. Oft wird die Entscheidung über die so genannten Altfälle mit der Entscheidung über die Neuordnung der Sicherungsverwahrung vermischt. Lassen Sie mich mit der Neuordnung beginnen; denn darüber wurde unter der Federführung der jetzigen Bundesministerin der Justiz aktuell entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai die Grundlinie dieser Neuordnung, was die Anordnung betrifft, nicht infrage gestellt. Dabei sind mir drei Punkte wichtig:
Erstens. Der klare Verzicht auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung, den die FDP immer gefordert hat, weil wir diese nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht brauchen.
Zweitens. Der Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, weil das einen Schutz der Bevölkerung bedeutet.
Drittens. Die Sicherungsverwahrung darf nur bei schwersten Gewaltstraftaten als Ultima Ratio verhängt werden, nicht bei Vermögensdelikten. Einfach ausgedrückt: Beim gefährlichen Sexualmörder müssen wir nicht die zweite Tat abwarten, bei einem notorischen Dieb brauchen wir jedoch keine Sicherungsverwahrung.
Beanstandet wurde nicht die Anordnung, sondern der Vollzug. Das Bundesverfassungsgericht hat das Abstandsgebot, also die Trennung zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung, konkretisiert und mit der Umsetzung Bund und Länder gleichermaßen beauftragt. Diese Vorgaben müssen wir einhalten, um unserer Bevölkerung den bestmöglichen Schutz zu garantieren. Wir werden sie einhalten. Wir brauchen einen auf die Therapie ausgerichteten Vollzug. Die Bundesregierung hat bereits Vorbereitungen zur Durchführung einer Expertenanhörung ergriffen, indem alle zuständigen Staatssekretäre zu einer Besprechung geladen werden. Das wird nicht irgendwann, sondern am 7. Juni sein. Wir handeln, und wir handeln schnell. Die Staatsregierung bringt ein Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung auf den Weg, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält.
Der zweite Teil betrifft die Altfälle. Hier hat das Bundesverfassungsgericht die Konzeption des Bundesjustizministeriums, an das Merkmal der psychischen Störung anzuknüpfen, ausdrücklich begrüßt und die Neuregelung als Kehrtwende gegenüber der früheren Politik positiv herausgehoben.
Lassen Sie mich auch noch etwas zu Ihrer Kritik sagen, Herr Kollege Streibl. Auch von der elektronischen Aufenthaltsüberwachung war die Rede. Sie haben recht: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Mir ist es aber lieber, ein klein bisschen mehr Sicherheit zu haben, als gar nichts. Sie sagten, wir hätten Ihren Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Fußfessel nicht richtig gewürdigt. Dazu darf ich aber daran erinnern, dass dieser Gesetzentwurf ganz andere Fälle im Blick hatte, nämlich Fälle, für die sich die elektronische Fußfessel gar nicht eignet. Wir wissen, dass auch die elektronische Fußfessel im Zusammenhang mit der Sicherungsverwahrung nur ein Hilfsmittel ist. Lieber ist es uns aber, dieses Hilfsmittel zu haben, als gar keines.
Schließlich noch ein paar Worte zum Antrag der SPD. Der SPD-Antrag ist in seiner Grundrichtung nicht falsch. Er ist aber überflüssig, weil er zum Handeln auffordert, obwohl wir mit dem Handeln längst begonnen haben.
(Beifall bei CSU und FDP - Widerspruch bei der SPD - Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Das dachte ich mir!)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist die Sicherungsverwahrung nicht gescheitert. Sie hat sich als ein sehr wichtiges Mittel der Sicherung und Besserung dargestellt. Sie bietet Sicherheit für die Menschen und sie bietet die Möglichkeit, derzeit anscheinend unverbesserliche Straftäter durch Therapien doch noch zu bessern und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, in die Freiheit entlassen zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber seine Rechtsprechung geändert. Es hat einen ganz klaren Unterschied zu seiner Entscheidung aus dem Jahr 2004 gemacht. In der damaligen Entscheidung wurde das Schutzbedürfnis der Bevölkerung in den Vordergrund gestellt und der Vollzug der Sicherungsverwahrung in den Justizvollzugsanstalten akzeptiert.
Wenn jetzt Regelungen zur Sicherungsverwahrung auch neue Regelungen, die wir erst kürzlich auf den Weg gebracht haben - als verfassungswidrig bezeichnet wurden, dann nur deshalb, weil es eine neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt. Ansonsten ist an den neuen Regelungen keinerlei Kritik geübt worden. Lassen Sie uns das doch gleich einmal feststellen. Diese Regelungen sind gemeinsam von der Regierungskoalition unter Beteiligung der Länder erlassen worden. Das ist sehr wichtig und zeigt sehr deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Das Gericht hat die Sicherungsverwahrung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern dargestellt. Deswegen müssen wir uns jetzt an einen Tisch setzen. Das werden wir tun. Wir werden die notwendigen Grenzen ziehen, aber auch die Verzahnungen schaffen, sodass das Bundesgesetz mit den Gesetzen der Länder, aber auch die Ländergesetze untereinander harmonieren. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass ich kein Gesetz auf den Weg bringen werde, bevor das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Jetzt kann ich das Gesetz auf den Weg bringen. Jetzt kann ich auch das, was in den Verwaltungsvorschriften stand und nur als Brücke gedacht war, anders formulieren. Ich habe ganz klar gesagt, dass es keinen Sinn macht, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den man hinterher ändern muss. Sie werden sehen, dass Sie mit unserem Gesetzentwurf leben können und dass dieser Gesetzentwurf natürlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, soeben ist von Herrn Dr. Fischer deutlich gemacht worden, dass