Protocol of the Session on July 14, 2010

wichtig und diese Wertung vollziehen Sie alle nicht nach und thematisieren das Problem in Ihren Anträgen nicht. Sie unterscheiden auch nicht, wer mehr Schutz braucht, und sehen nicht, dass diese Lage oft sehenden Auges selbst herbeigeführt ist.

Ich halte diese Differenzierung für wichtig und richtig und wir werden sie auch weiterhin vornehmen. Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Behandlung von denjenigen, die Straftaten begehen, während sie unsere Gastfreundschaft genießen. In diesem Sinne ist es auch völlig nachvollziehbar, dass sich Ihre Anträge nicht durchsetzen werden und dass wir Ihren Anträgen nicht zustimmen werden. Wir bilden vielmehr in unserem gemeinschaftlichen Antrag die notwendige Differenzierung ab.

(Beifall bei der CSU)

Kleinen Moment noch, Frau Ministerin, Herr Kollege Fahn hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet, für die ich ihm jetzt das Wort erteile.

Frau Ministerin, auch wir haben uns intensiv mit diesen Zahlen beschäftigt. Es gibt auch ein entsprechendes Gutachten des Flüchtlingsrates, in der die Fakten der Anhörung untersucht werden. Sie sprechen von Mehrkosten von 7,7 Millionen Euro durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, der Flüchtlingsrat spricht von 13,6 Millionen Euro Minderkosten. Das sind fundamentale Unterschiede. Auch wenn man nicht ins Detail geht, hat sich jeder ausreichend Gedanken gemacht. Wäre es nicht ein Vorschlag, so etwas wie in Leverkusen einmal auszuprobieren und die Situation zu untersuchen? Mir geht es so wie Ihnen. Auch ich würde gerne einmal Geld einsparen. Deswegen wäre es doch eine Möglichkeit, einen solchen Modellversuch zu machen. Warum wehren Sie sich dagegen?

Frau Ministerin, bitte.

Nachdem jetzt schon 50 % - in Zukunft werden es aufgrund des Asylkompromisses, der heute zur Abstimmung steht, noch mehr sein - in Wohnungen leben, brauchen wir nicht auszuprobieren, wie es sich auswirkt, wenn mehr Betroffene in Privatwohnungen leben dürfen. Wir haben dieses Modell in Bayern schon. Ich kann die Kosten direkt gegenüberstellen. Es ist vollkommen logisch, dass dies teurer ist, vor allem dann, wenn sie bestimmen, wo sie wohnen möchten. Ich tue mich schwer, wohnungssuchenden Familien in München zu erklären, dass sie leider nicht in München leben können, weil sie keine Wohnung dort finden, ich aber dann auf Staatskosten

Wohnungen bereitstelle für diejenigen, die unbedingt in München leben wollen. Dann müsste ich ein wenig Flexibilität einfordern, die aber nicht vorhanden ist. Wir sind dann wieder bei der bundesrechtlichen Verteilung. Insofern fehlen entsprechende Grundlagen. Wenn Asylbewerberleistungsgesetzberechtigte - man könnte sich dafür einen anderen Ausdruck einfallen lassen - in Privatwohnungen wohnen, muss ich nicht ausrechnen, was das kostet. Das kann ich direkt gegenüberstellen und das steht ausführlich in dem Papier. Ich rege einfach an, dass Sie die Kriterien vergleichen. Der Flüchtlingsrat legt andere Kriterien zugrunde - das habe ich hier zum Ausdruck gebracht - und kommt naturgemäß zu anderen Zahlen als wir.

Weitere Anträge und Zwischenbemerkungen liegen mir nicht vor. Auch weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass zwischenzeitlich die FDP-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 28 - das ist der gemeinsame Antrag von CSU und FDP zu diesem Thema - namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich kann Sie jetzt erst ansagen, sodass wir sie im Anschluss an Tagesordnungspunkt 18 durchführen werden. Über die drei anderen Anträge kann ich schon jetzt abstimmen lassen. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/1238 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt auf Drucksache 16/5264 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das waren die Fraktionen der CSU und der FDP. Wer enthält sich? - Das waren die Fraktionen der SPD und der Freien Wähler. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Freien Wähler auf Drucksache 16/1601 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt auf Drucksache 16/5265 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das waren die Fraktionen der Freien Wähler und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? Das waren die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? - Das war die SPD-Fraktion. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich lasse über den Tagesordnungspunkt 17 abstimmen. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/2275 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt auf Drucksache 16/5266 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das waren die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte. - Vielen Dank. Das waren die CSU und die FDP. Enthaltungen? - Danke schön. Das waren die Freien Wähler. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Der nächste Antrag der CSU und der FDP, Tagesordnungspunkt 28, wird zurückgestellt, weil wir die namentliche Abstimmung noch nicht durchführen können.

Deswegen rufe ich nun Tagesordnungspunkt 18 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW) zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - BayIFG) (Drs. 16/3679) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Florian Streibl für die Freien Wähler. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Im Dunkeln ist gut munkeln - das scheint bei manchen der Grundsatz zu sein. Wir müssen aber weg von einem Obrigkeitsstaat hin zu einer Mitmachdemokratie. Hierfür sind Informationen notwendig. Daher gibt es in immer mehr Gemeinden Satzungen zur Informationsfreiheit, beispielsweise in Prien am Chiemsee, Pullach, Kitzingen, Schwandorf, Bad Aibling, Sinzing, Kahl am Main und Grasbrunn. Von allen Parteien und politischen Gruppen werden solche Satzungsanträge eingebracht, selbst von der CSU, die in Bad Aibling eine Informationsfreiheitssatzung gefordert hat. Auch die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat unterstützt solche Bestrebungen. Nur hier auf Landesebene kommen wir leider nicht weiter.

Wir haben versucht, ein gutes Gesetz vorzulegen, haben alle Eventualitäten eingebaut und haben ein Regelwerk geschaffen, das für einen freien Zugang zu Informationen sorgt, das aber auch die Belange des Datenschutzes ausreichend berücksichtigt. Es gibt

auch eine Beteiligung Dritter. Es gibt eine Zweckbindung für den Einzelnen. Diejenigen, die eine Information wollen, müssen einen Zweck vorweisen, und daran ist man gebunden. Der Schutz der öffentlichen Belange ist gesichert. Der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses ist gesichert. Die personenbezogenen Daten sind gesichert. Die Regel ist, dass grundsätzlich keine Daten von anderen Personen herausgegeben werden dürfen, es sei denn, wenn Ausnahmetatbestände greifen. Der Schutz des geistigen Eigentums und der Schutz des Geschäftsgeheimnisses sind geregelt. Wir haben auch einen Kostentatbestand vorgesehen, sodass für die öffentliche Kasse hierfür keine größere Belastung entsteht. Wir haben einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und einen Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Fall, dass die Zweckbindung missachtet wird, sowie eine Evaluation nach fünf Jahren eingeführt. Von daher könnte man diesem Gesetz eigentlich sehr gut zustimmen, und es würde Bayern einen Schritt nach vorne bringen. Es wäre ein Gesetz, das generell für andere Informationsfreiheitsgesetze wegweisend sein könnte.

Leider kommen wir hier nicht weiter, da das von einer Fraktion weiterhin blockiert wird. Die Diskussionen in den Ausschüssen haben leider gezeigt, dass man sich mit dem Gesetzentwurf gar nicht ernsthaft auseinandergesetzt hat. Immer wieder kamen ganz stereotyp und formelhaft, fast gebetsmühlenartig die gleichen ewigen Argumente, die auch schon gegen die Anträge und Gesetzentwürfe der SPD und der GRÜNEN vorgebracht wurden. Sie kamen immer wieder. Das hat ganz deutlich gezeigt: Man hat diesen Gesetzentwurf nicht einmal gelesen, geschweige denn sich inhaltlich mit ihm auseinandergesetzt.

(Zuruf von der SPD: Es ist nicht verstanden wor- den!)

Es tut mir leid - ich muss sagen: Das ist eine ignorante Haltung, die eines solchen Hauses fast unwürdig ist.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Im Gegensatz dazu lobe ich mir die Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Sie haben sich intensiv mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und haben verstanden, um was es darin geht. Sie haben es als richtig erkannt und haben auch hier signalisiert, dass sie das als ein gutes Regelwerk empfinden. Leider sind sie in eine Koalition eingebunden. Dazu muss man sagen: Meine liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, schwarz ist nur die Nacht. Man muss sehen, wohin man geht, und muss aufpassen, dass man nicht ins Stolpern kommt und sich von einem

Mahlstrom der CSU vereinnahmen lässt. Deshalb bedaure ich, dass in der FDP nicht einheitlich gestimmt wird. Ich respektiere das und habe meine größte Hochachtung vor der persönlichen Entscheidung des Kollegen Dr. Fischer, der schon im Ausschuss signalisiert hat, wie er heute votieren wird.

(Zuruf von der SPD: Nicht so sehr loben!)

- Man weiß ja nie. Ich freue mich, dass man bei der Mehrheit in diesem Haus, die aufgrund eines Vertrages in dieser Frage leider von einer Minderheit dominiert wird - das ist schade -, eine Diskussion hat anregen können.

Übrigens: Verträge sind auch ein Punkt, den man berücksichtigen könnte. Es gibt viele Verträge der öffentlichen Hand, denen eine stillschweigende Vereinbarung zugrunde liegt, weswegen man gar keine Auskünfte geben dürfte. Das ist ein Punkt, den wir auch in zukünftigen Beratungen aufgreifen müssen.

Ich freue mich auf die restliche Diskussion. Ich meine, dass dies nicht die letzte Diskussion in diesem Hause zu diesem Thema sein wird. Wir bleiben an der Sache dran.

(Beifall bei den Freien Wählern und des Abgeord- neten Dr. Andreas Fischer (FDP))

Ich darf nun für die CSU-Fraktion Kollegin Petra Guttenberger ans Mikrofon bitten.

Herr Präsident, sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Freien Wähler legen ein Gesetz mit dem Titel Informationsfreiheitsgesetz vor. Das klingt sehr positiv. Es soll ein allgemeiner und voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen des Freistaats gewährleistet werden, aber unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes. Damit soll erreicht werden, dass die politische und demokratische Willensbildung gefördert und die staatliche Kontrolle verbessert wird. Außerdem soll die Akzeptanz staatlichen Handelns erhöht werden. Auf den ersten Blick klingt das sehr attraktiv.

Auf den zweiten Blick zeigt sich eben,

(Zuruf von der SPD: Krampfadern!)

dass eine Vielzahl von Dingen nicht entsprechend beachtet wird. Beachtet wird zum Beispiel nicht, dass es bereits heute eine Vielzahl von Zugangsrechten gibt, dass es Transparenz gibt und dass man kein Informationsfreiheitsgesetz benötigt, um Transparenz herzustellen. Ich nenne Artikel 39 des Verwaltungsverfah

rensgesetzes oder Artikel 54 a Gemeindeordnung. Es gibt Spezialregelungen im Bereich des Umweltrechtes und vieles mehr.

Immer wenn ich ein berechtigtes Interesse habe, habe ich auch einen Anspruch auf ein pflichtgemäßes, fehlerfreies Ermessen. Hier wird uns der Eindruck vorgespielt, bei uns wäre alles so viel schlechter und so viel intransparenter. Wie aber Kollege Streibl richtig ausgeführt hat, sind immer die schutzwürdigen Interessen anderer zu beachten, seien es Betriebsgeheimnisse, seien es personenbezogene Daten und vieles mehr.

Deshalb zeigt sich, dass auch in all den Ländern, die so gelobt werden, weil sie ein Informationsfreiheitsgesetz haben, in der Quintessenz, im Ergebnis keine spürbare Verbesserung der Aktenöffentlichkeit erreicht wurde. Das überrascht auch niemanden, weil eben gerade die schutzwürdigen Interessen Dritter zu beachten sind und weil dies nicht dazu führen darf, dass Daten missbräuchlich benutzt und ermittelt werden dürfen.

Wenn es so ist, dass man das hohe bundesdeutsche Datenschutzniveau nicht absenken will, überrascht uns auch die Umkehr der Regel und der Ausnahme. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis, wie im Gesetz dargelegt, weckt Erwartungen, die dann aber bei der Anwendung nicht mit Leben erfüllt werden können. Herr Dr. Fahn hat gerade beim vorherigen Tagesordnungspunkt so sehr angemahnt, dass Erwartungen geweckt würden. Sie wecken Erwartungen, die Sie dann aber unter dem Gesichtspunkt datenschutzwürdiger Interessen Dritter eindampfen müssen. Auch das sollten Sie nicht vergessen. Wir sind durchaus der Ansicht, dass man den Bürgerinnen und Bürgern zumuten kann, den Grund ihres Begehrens mitzuteilen. Berechtigtes Interesse heißt nicht, dass es ein rechtliches Interesse sein muss; es genügt auch ideelles Interesse.

Wir sehen mithin keine Verbesserung für den angemahnten transparenten Verwaltungsvollzug. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Aus unserer Sicht besteht im Freistaat Bayern ein transparentes Verfahren mit den vielfältigsten Zugangsmöglichkeiten. Wir werden dieses Verfahren weiterhin so handhaben.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster hat Herr Kollege Horst Arnold das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Informationsfreiheit im Freistaat Bayern ein Drama in bislang vier Akten: 2001, 2006, 2009

und 2010. Der Dramenstoff ist bekannt: Demokratie, Transparenz, Offenheit, Grundrechtsachtung und Schaffung eines grundsätzlichen Anspruchs für die Bürger, bei Bedarf zu erfahren, wie die Verwaltung, die der Bürger selbst finanziert, arbeitet und tickt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte sowie die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Frau Kollegin Guttenberger, dies gilt selbstverständlich auch für den Datenschutz. Die Anspruchsgrundlage ist bekannt: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zweifellos ein anerkanntes Grundrecht.

Eine solche Regelung ist in 16 Bundesländern bereits bekannt und umgesetzt. Dort finden derartige Dramen nicht mehr statt. Der Bund hat ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Dies gilt auch für 60 andere Länder weltweit. Die Darsteller auf der Bühne sind ebenfalls bekannt: Da haben wir die CSU mit obrigkeitsstaatlichem Denken, Über- und Unterordnung, rechtlichem Interesse und Amtsgeheimnis verbunden mit dem Hinweis, dass es einen bunten Strauß von Akteneinsichts- und Informationsmöglichkeiten gebe, die es dem Bürger bei Bedarf ermöglichen würden, Zugang zu den gewünschten Informationen zu erhalten. Muss denn der Bürger Jurist sein, um hier durchzublicken? Nein, das geht nicht. Er muss sich zumindest kostenpflichtig solcher Juristen bedienen.

Frau Kollegin Guttenberger, eines muss ich Ihnen auch sagen: Es gibt ein Bedürfnis. Die "Bild-Zeitung" hat im Jahr 2007 den Bundestag auf die Herausgabe der Daten zur Freiflug-Affäre ohne Nennung der Namen der Abgeordneten verklagt, um zu erfahren, welche Beträge dort auf Kosten der Steuerzahler eingespart worden sind. Der Bundestag hat die Herausgabe dieser Daten verweigert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jedoch gesagt, dass diese Daten herauszurücken sind. Am 15. Juli 2009 habe ich den wohlgeschätzten damaligen Staatssekretär Dr. Weiß gefragt, ob es in Bayern ebenfalls eine Rechtsgrundlage gebe, um an solche Informationen heranzukommen. Die lapidare und kennzeichnende Antwort lautete: Davon ginge doch der Rechtsstaat nicht unter, wenn man solche Daten nicht hätte. Wenn das eine rechtsstaatliche oder lückenlose Aufklärung sein soll, gehen Sie sicherlich fehl.

Die Darsteller und ihre Gesinnung haben derzeit die parlamentarische Mehrheit. Auf der anderen Seite steht die Minderheit. Wir wollen das politische Desinteresse der Bürgerschaft durch einen demokratischen Entscheidungsprozess verringern. Wir wollen, dass nicht im Ansatz der Verdacht von Vetterleswirtschaft, Gschaftlhuberei, Vitamin B oder Korruption aufkommt. Mit diesem Informationsfreiheitsgesetz entfernen wir den Brennpunkt von diesen Verdachtslagen. Die Grundlage lautet, dass sich jeder, der in der Verwal

tung ist, dem Tun der Verwaltung zu stellen hat. Er wird das auch gerne tun, weil das transparent ist.

In Bayern haben dies zahlreiche Kommunen erkannt. Herr Kollege Streibl hat darauf hingewiesen, dass sich zahlreiche Kommunen entsprechende Satzungen gegeben haben, nicht zuletzt aus der Verzweiflung darüber, dass der Landtag kein geeignetes Material zur Verfügung stellt. Die Befürchtungen, dass dadurch das System zusammenbrechen oder eine überbordende Bürokratie entstehen würde, haben sich auch nicht bestätigt. Die empirischen Zahlen, die sowohl im Bund als auch in den Ländern erhoben wurden, belegen dies ganz deutlich. Im Übrigen, wenn es 34 verschiedene Akteneinsichtsrechte gibt, bedeutet das 34mal mehr Bürokratie. Wo bleibt denn da die Bemühung, zu einem Bürokratieabbau zu kommen?

Sie haben heute früh im Rahmen der Dienstrechtsreform davon gesprochen, dass wir junge Beamtinnen und Beamte gewinnen müssten. Ist es denn für einen jungen Beamten oder eine junge Beamtin nicht attraktiv, in ein System einzutreten, das von vornherein transparent ist und sich nicht grundsätzlichen Verdächtigungen auszusetzen hat? Oder soll ein ordensmäßiger Zirkel der Exklusivität einen Anreiz für einen jungen modernen Menschen bieten, das Beamtenwesen zu bereichern?