Ich möchte kurz auf das eingehen, was Herr Kollege Schindler gesagt hat: Wenn fraktionsübergreifend der Wunsch auf Änderung bzw. Konkretisierung bezüglich Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes besteht, dann bin ich dafür offen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und glaube, dass wir ein Stück in der Demokratie vorangekommen sind, was europäische Gesetzgebung anbelangt.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Ich bedanke mich. Das ist dann so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Dr. Thomas Beyer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung (Drs. 16/2953) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Georg Winter u. a. (CSU) , Thomas Hacker, Julika Sandt, Jörg Rohde u. a. (FDP) zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung (Drs. 16/4060) - Zweite Lesung
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Zeit von zehn Minuten verein
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung war ein etwas - ich möchte vorsichtig formulieren - unschöner Auftritt, bei dem ehemalige Kollegen und verdiente Persönlichkeiten in einer Art und Weise behandelt wurden, wie wir selbst als Parlamentarier es uns nicht wünschen würden. Wir wollen auch nicht, dass das mit anderen so geschieht. Deswegen schlagen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Parlament vor, dass in Zukunft das Parlament über die personellen Vorschläge der Staatsregierung befindet und abstimmt.
Sie wollen das ein bisschen anders machen. Die erste Wut, die bei Ihnen nach diesem Vorgang zu Recht auch vorhanden war, ist verraucht. Sie haben wieder klein beigegeben. Fasziniert hat mich die Lobeshymne auf den Erfolg des vorher beratenen Gesetzentwurfes, wie man die Kräfte des Parlaments stärkt. Schön, sage ich - aber warum wird das nicht an dieser Frage deutlich, bei der es um unseren eigenen Belange geht, um die Entscheidung, wer wen in die Landesstiftung schickt und wer dort Vorsitzender und Stellvertreter wird? Wenn sich die Parlamentarier diese Entscheidung aus der Hand nehmen lassen, nenne ich das Kuschen vor der eigenen Regierung.
Kolleginnen und Kollegen, ich hätte von Ihnen etwas mehr Mut erwartet - im eigenen Interesse, im Interesse des eigenen Staats- und Rechtsverständnisses, des Demokratieverständnisses. Wenn wir Demokratie fortentwickeln wollen - in kleinen Schritten, aber doch immerhin fortentwickeln -, frage ich, warum wir das nicht genau hier tun und damit ein Signal dafür geben, dass das Parlament selbstbewusst ist und selber darüber entscheidet, welche Persönlichkeiten aus seinen Reihen oder von außen letztlich in diese Ämter gewählt werden.
Dabei geht es um Geld, das wir als Parlamentarier treuhänderisch verwalten. Von Ihnen, von der rechten Seite des Hauses, hätte ich da schon etwas mehr Mut erwartet, wenn es darum geht, die Regierung in die Schranken zu weisen und ihr deutlich zu machen: Wir als Parlamentarier erheben den Anspruch, dass wir in Zukunft den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Landesstiftung auf Vorschlag der Staatsregierung selbst wählen. Sie schwächen das Ganze wieder ab: Man muss sich künftig ins Benehmen setzen. Was dieses Benehmen bedeutet, meine Damen und Herren, das wissen wir doch alle.
- Ja, das "Einvernehmen" herstellen; vorher hieß es: "…erfolgt im Benehmen". Das ist eine gewaltige Steigerung, kann ich da nur sagen.
Sie als Parlamentarier geben den Anspruch auf, diese Entscheidungen letztlich selbst zu treffen. Warum man sich dann hier in das Parlament wählen lässt, weiß ich nicht so genau - vielleicht, um hier sitzen zu dürfen. Ich habe den Anspruch, hier die Demokratie, auch die Demokratie in ihren Gliederungen, gestalten zu wollen. Im vorliegenden Fall geht es darum, sicherzustellen, dass das, was da einmal passiert ist, künftig nicht mehr vorkommen kann.
Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie den Parlamentarismus und damit uns selber ernst nehmen, können Sie eigentlich nur unserem Gesetzentwurf zustimmen. Ihr Gesetzentwurf schwächt aber das Ganze wieder ab. Damit schwächen Sie sich selbst. Das ist das Fatale dabei: Sie schwächen nicht irgendjemand anderen, sondern das Parlament in seinen Rechten. Insofern meine ich, dass man unserem Entwurf zustimmen müsste.
Mit Ihrem Entwurf haben wir Schwierigkeiten. Wir werden - das gebe ich zu - Ihrem Gesetzentwurf hilfsweise zustimmen, weil uns ja nichts anderes übrig bleibt und weil es nicht anders geht. Lieber nehmen wir den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Aber ich finde es beschämend, dass Sie mit Ihrer Mehrheit die Kraft des Parlaments, selbst zu entscheiden und nicht andere für sich selber denken zu lassen, lähmen. Manche Leute sind es gewöhnt, dass andere für sie denken. Wenn Sie das so wollen, können Sie das gerne weiterhin praktizieren. Wir denken selber und sind stark genug, um als Parlamentarier sicherzustellen, dass die richtigen Entscheidungen hier fallen und nicht in der Staatskanzlei. Stimmen Sie also unserem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wörner, nach einer Wortmeldung wie der Ihren fragt man sich immer wieder, ob man sachlich begründen soll, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, sondern bei unserem Antrag bleiben, oder ob man auf die Vorrede eingeht. - Ich versuche trotz Ihrer Ausführungen sachlich zu bleiben.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Bayerische Landtag hat sich seinerzeit bewusst dafür entschieden, die Bayerische Landesstiftung zu gründen. Er hat also eine selbstständige Organisationsform gewählt und hat sich damit ganz bewusst darauf verständigt, dass der Einfluss des Landtags geringer wird, als dann, wenn er einen Fonds oder etwas Ähnliches gegründet hätte. Man hat bewusst eine eigenständige Rechtsperson geschaffen. Auch wir wollen in Zukunft die demokratische Kontrolle stärker als bisher verankert sehen. Wir halten jedoch eine Zustimmung des Landtags bei der Bestellung des Vorstandes der Landesstiftung nicht für das Mittel der Wahl, wie Herr Wörner schon ausgeführt hat. Denn zum einen könnte das bei der Entscheidungsfindung Flexibilität nehmen, zum Beispiel während der Sommerpause des Landtags. Zum anderen - und das ist für uns das Entscheidende - hat man sich bei der Gründung für eine Stiftung entschieden, also für etwas, das vom Landtag getrennt ist. Das würde man jetzt ad absurdum führen, wenn man die Bestellung des Vorstands dieser eigenständigen Institution von der Zustimmung des Landtags abhängig machte.
Ich betone: Wir halten es für richtig, dass hier die parlamentarische, die demokratische - das ist wohl das bessere Wort - Kontrolle gestärkt wird. Wir wollen das dadurch geschehen lassen, dass der Stiftungsvorstand fortan nur noch bestellt werden kann, wenn vorher der Stiftungsrat zustimmt. Deshalb heißt es in unserem Gesetzentwurf: Nur im Einvernehmen, nicht im Benehmen - so hieß es bislang - mit dem Stiftungsrat kann ein Vorstand bestellt werden.
Herr Wörner, Sie werten das ab. Sie reden von Gestaltung. - Jetzt muss ich doch auf Ihre Äußerungen eingehen: Alle im Landtag vertretenen Parteien finden sich auch in der Landesstiftung wieder. Damit können alle dort ihre demokratischen Rechte wiederfinden. Wenn ich so zynisch wäre wie Sie, Herr Wörner, würde ich die Frage in den Raum stellen, ob Sie vielleicht den von Ihnen dorthin Entsandten misstrauen. Das tue ich natürlich nicht, denn das wäre unsachlich. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank fürs Zuhören.
- Herr Kollege, zerbrechen Sie sich nicht den Kopf über meine Sitzungsleitung. - Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ich brauche die zehn Minuten Redezeit nicht. Vieles ist bereits gesagt worden. Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf um die angekündigte Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung sowie die Bestellung der Mitglieder des Vorstands der Bayerischen Landesstiftung. Bisher wurden die Mitglieder des Vorstands von der Staatsregierung bestellt. Der Vorstand wurde ins Benehmen gesetzt; das heißt, er wurde lediglich informiert. Mittlerweile ist die Erkenntnis in der Staatsregierung gereift, dass dieses Verfahren verbessert werden könnte und die Entscheidung durch Einvernehmen mit dem Stiftungsrat auf eine gemeinsame Basis gestellt werden sollte. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe verfolgen dasselbe Ziel, jedoch auf unterschiedlichen Wegen. Der Gesetzentwurf der SPD - das hat Herr Kollege Wörner ausgeführt - sieht vor, das Parlament entscheiden zu lassen. Herr Kollege Wörner, da schießen Sie über das Ziel hinaus. Wir stimmen darin überein, dass eine Verbesserung stattfinden sollte. Die Befassung des gesamten Parlaments ist jedoch zu viel des Guten.
Sie haben eben auf die vorherige Debatte verwiesen. Dies tue ich hiermit einfach ebenfalls. In Sachen Europa vertrauen wir den Kolleginnen und Kollegen im Europaausschuss. Dort werden mit wachsamem Auge viele Papiere gewälzt und Entscheidungen getroffen. In Zukunft wird in Fragen des Stiftungsvorstands der Stiftungsrat mehr Rechte bei der Ernennung erhalten. Dies geschieht repräsentativ durch das Parlament. Frau Guttenberger hat bereits darauf hingewiesen, dass Parlamentarier aller Fraktionen vertreten sind. Die Tatsache, dass der Ministerpräsident und der Finanzminister im Stiftungsrat nicht dem Parlament angehören, ist der aktuellen Sondersituation geschuldet.
Im Prinzip sind es jedoch die Parlamentarier, die zukünftig im Einvernehmen mit der Staatsregierung entscheiden, wer den Stiftungsvorstand bestellen soll. Dies ist das übliche Verfahren. Es ist unbürokratisch und einfach. Die demokratischen Mitwirkungsrechte sind gewährleistet. Der Gesetzentwurf, den SchwarzGelb vorlegt, ist besonders zielgerichtet. Der Gesetzentwurf bewirkt eine Verbesserung. Nirgendwo ist von Einschränkungen die Rede. Herr Kollege, ich kann Ihre Bedenken überhaupt nicht nachvollziehen. Ich freue mich, dass wir hiermit einen kleinen Beitrag zur Demokratisierung Bayerns leisten können. Demnächst werden wir den Stiftungsvorstand im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat benennen können.
Sie hatten das Wort, weil die FDP-Fraktion Mitantragsteller dieses Gesetzentwurfs ist. Ich sage das nur, damit nicht länger darüber nachgedacht werden muss. Jetzt darf ich Frau Kollegin Gottstein das Wort erteilen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe sparsam vertretene Kolleginnen und Kollegen! Deswegen begrüße ich Sie umso mehr. Die Qualität ist wichtiger als die Quantität. Wir reden über einen bekannten Sachverhalt, die Bayerische Landesstiftung. Beim Durchlesen der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass es im Zusammenhang mit Banken nun etwas Positives zu berichten gibt. Das Stiftungsvermögen stammt seit 1972 aus dem Zusammenschluss der Bayerischen Staatsbank mit der Bayerischen Vereinsbank. Das waren noch Zeiten.
Das Stiftungsvermögen, das immer noch eine Milliarde Euro umfasst, ist sehr wichtig, weil es im Rahmen des Stiftungsrats für kulturelle und soziale Zwecke verwendet wird. Jedoch haben im Herbst 2008 und 2009 negative und würdelose Vorgänge stattgefunden. Ich möchte meine Worte aus der Ersten Lesung nicht wiederholen. Ich wünschte, alle, die dem Gesetzentwurf der SPD nicht zustimmen werden, wären dabei gewesen. Die Beschädigung der eigenen Leute war für die Regierung, die auch das Wort "christlich" im Namen trägt, nicht angemessen.
Wir werden dem Antrag der SPD, wie in der Ersten Lesung und in den Ausschussverhandlungen angekündigt, zustimmen. Die Rolle des Parlaments bekäme mehr Bedeutung. Deshalb wäre es sehr schön, wenn der Gesetzentwurf angenommen würde. Die Argumente der CSU, speziell die Argumente von Frau Guttenberger, kann ich nicht nachvollziehen. Sie reden von der Zeitschiene und behaupten, eine schnelle Umsetzung sei nicht möglich. Ich denke, dies ist kein Argument. Der Beschluss aus dem Jahre 1972 ist bereits 38 Jahre alt. In 38 Jahren ändert sich so manches; die Figur und die Frisur. Die Stiftung muss nicht aufgelöst werden. Stattdessen sollten die Rahmenbedingungen geändert und zeitgemäßer gestaltet werden. So ein alter Zopf ist für uns nicht nachvollziehbar.
Zudem wurde behauptet, wir vertrauten diesen Leuten nicht. Der riesige Unterschied besteht doch darin, dass es nicht öffentlich ist. Die Sitzungsgeschichten werden nicht transparent nach außen getragen, aus guten Gründen. Daraus resultieren Dinge, die nicht transparent sind. Herr Rohde ist hierfür das beste Beispiel. Nach seinen Behauptungen in der letzten Sitzung mussten wir ihn auf die Protokolle hinweisen. Er
wusste es nicht. Die Sitzung ist nun mal nicht öffentlich. Deswegen hilft auch das Einvernehmen nicht, weil es im kleinen Kreis bleibt. Selbstverständlich habe ich Vertrauen, und ich hoffe, dass meine Fraktion Vertrauen zu mir hat. Jedoch handelt es sich nicht um ein transparentes Verfahren. Das wollen wir. Ein transparentes Verfahren würde durch den Gesetzentwurf der SPD gewährleistet. Nicht so sehr die einzelnen Verhandlungen, jedoch die Weichenstellungen müssen aus dem stillen Kämmerlein herauskommen.
Wir lehnen deswegen nach wie vor den Antrag der Regierungskoalition ab. Sicher ist er ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt ist uns jedoch viel zu klein. Uns kommt es so vor, als machten Sie gerade so das Nötigste. Sie wissen, der Unmut über diese zwei Vorgänge war dermaßen groß, dass sie nicht umhinkönnen, etwas zu verändern. Sie geben jedoch nur ein Fitzelchen von der Wurst her. Das ist uns zu wenig, weil die Transparenz der Vorgänge damit nicht gewährleistet ist.
Im Übrigen gebe ich den Regierungsfraktionen einen Ratschlag: Sie haben einen Haufen Geld und Marketingstrategien in die Demokratieerziehung und die Maßnahmen gegen Politik- und Parteienverdrossenheit investiert. Sie sollten dies hier als Beispiel umsetzen. Unsere Glaubwürdigkeit lebt von unserem Vorgehen. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich andere Maßnahmen zu ersparen. Sie würden damit zeigen, wie Demokratie funktioniert. Leider wagen Sie dies nicht.
Frau Kollegin, bitte verbleiben Sie am Rednerpult für eine Zwischenintervention. Herr Kollege Rohde, bitte.
Frau Kollegin Gottstein, Sie sind auf die Debatte, die wir zuletzt zu diesem Thema geführt haben, eingegangen. Bei Berichten aus einer nichtöffentlichen Sitzung handelt es sich immer um eine Gratwanderung. Ich hatte einen Informationsnachteil, weil Sie an der Sitzung teilgenommen haben und ich nicht. Das kann man unterschiedlich bewerten. Im Falle der Änderung des Gesetzes, wie es die CSU und die FDP vorhaben, ist es wichtig, dass das Gremium das Parlament repräsentiert. Dann geht es lediglich um den Umstand, ob eine öffentliche oder nichtöffentliche Sitzung stattfindet. Das stille Kämmerlein, das Sie bemängeln, hat mit den Gesetzentwürfen nichts zu tun. Das Parlament - das ist klar - ist der öffentlichste Ort, den wir haben. Jedoch würde es vollkommen ausreichen, eine Sitzung des Stiftungsrats abzuhalten, die öffentlich ist. Würden Sie mir in diesem Punkt zustimmen?
Nein, ich stimme Ihnen nicht zu. Sie sollten das Kleingedruckte anschauen. Die Abberufung soll laut Gesetzentwurf der SPD sehr wohl öffentlich diskutiert werden. Bei Ihnen ist es nach wie vor ein Wischiwaschi-Vorgang, welcher der Sache nicht gerecht wird.