Aber nicht hier, Herr Kollege. Dafür gibt es ein eigenes Gremium. Gehen Sie zu Ihrer Rede über. Wir warten schon gespannt darauf, was Sie uns zu sagen haben.
Wenn Sie eine Spur mehr Humor hätten, hätten Sie weiter zugehört; denn mein zweiter Satz lautet: Frau Präsidentin, auch Kontrolleure können mal irren. - Tiefer in den Staub kann ich mich vor Ihnen nicht werfen.
Kolleginnen und Kollegen, die heutige Diskussion ist auch eine Lehrstunde für die Staatskanzlei - oder sagen wir einmal so: sie wäre eine, wenn die Staatskanzlei hier vertreten wäre. Aber ärgerlicherweise kann weder Staatsminister Schneider noch der Ministerpräsident heute hier sein. Ich habe schon gesehen, dass jemand anders da ist, aber ich bin ja bei den Zuständigkeiten. Ich weiß auch, dass Herr Finanzminister Fahrenschon im Haus ist, aber ihm lasten wir diesen Vorgang nicht an, sondern wir sind so großzügig und lasten ihn nur der Staatskanzlei an. Ich fürchte nur, wenn die beiden da wären, wäre ihre bloße Anwesenheit noch keine Garantie dafür, dass die Lehre auch wirklich ankommt.
Der Landtag kann heute zwischen zwei Gesetzentwürfen entscheiden und über beide abstimmen, die im Prinzip das gleiche Ziel verfolgen: Es geht darum, die Staatskanzlei in die Schranken zu weisen, und das ist dringend nötig. Deswegen werden wir beiden Gesetzentwürfen zustimmen.
Der erbärmliche Vorfall, den sich die Staatsregierung bei der Besetzung des Stiftungsvorstands hat zuschulden kommen lassen, ist bereits mehrfach kritisiert worden. Ich will mich deshalb auf einen Punkt konzentrieren, der auch durch den heutigen Beschluss nicht geheilt wird; denn die Staatskanzlei hat nicht nur jeden Anstand vermissen lassen, sondern sie hat auch noch gegen Satzung und Stiftungsgesetz verstoßen.
Trotz mehrfacher Mahnungen meinerseits habe ich bis heute keine Entschuldigung aus der Staatskanzlei gehört; ich habe nur Antworten bekommen, die meine Vorwürfe nicht ausgeräumt haben, im Gegenteil. Deswegen fordere ich die Staatskanzlei nochmals auf, die Verstöße einzuräumen und sich beim Parlament zu entschuldigen.
Der Sachverhalt ist folgender: In der Sitzung am 15. Dezember 2008 hat die Staatsregierung laut Protokoll der Stiftung über folgende Modalitäten zur Neubestellung das Benehmen hergestellt: Danach sollten zwei Verträge noch ein Jahr laufen, und der Vertrag des dritten Vorstandsmitglieds sollte noch fünf Jahre laufen. Davon abweichend behauptet die Staatskanzlei nun zum Beispiel in der Antwort auf meine Anfrage von Mitte Dezember, es sei nicht zutreffend, dass eine noch vier Jahre laufende Bestellung eines Vorstandsmitglieds gekürzt worden wäre.
Das heißt, dass die Staatsregierung jetzt andere Vertragslaufzeiten zugrunde legt, als dies im Stiftungsrat damals mitgeteilt wurde. Und da wurde das Benehmen nicht hergestellt. So einfach ist es: Was ich nicht weiß, darüber kann ich nicht ins Benehmen gesetzt werden.
In seinem Schreiben vom 14.04.2010 räumt Staatsminister Schneider auf meine Mahnung hin diesen Verstoß auch ein, aber er merkt es, glaube ich, gar nicht. Er nimmt ihn jedenfalls nicht zur Kenntnis und bedauert ihn auch nicht. Er schildert nämlich den Sachverhalt wie folgt - ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin:
Zum Sachverhalt: Die Bestellungen der Vorstandsmitglieder der Bayerischen Landesstiftung Hans Maurer, Ina Stein und Johann Böhm liefen zum 31.12.2008 aus. In der Sitzung des Stiftungsrats am 15.12.2008 wurde vonseiten der Staatsregierung unter TOP 9 - Verschiedenes
zur anstehenden Neubesetzung berichtet, dass beabsichtigt sei, zum 01.01.2009 die bisherigen Vorstandsmitglieder Hans Maurer um ein Jahr und Frau Ina Stein um fünf Jahre zu verlängern.
Anstelle von Herrn Landtagspräsident a. D. Johann Böhm sollte Herr Prof. Dr. Walter Eykmann für fünf Jahre als Vorstand bestellt werden. Hierüber wurde in der Stiftungsratssitzung diskutiert und vor allem der beabsichtigte Wechsel von Herrn Johann Böhm zu Herrn Prof. Dr. Eykmann kritisiert. Anträge wurden nicht gestellt. Die Staatsregierung
bestellte in der Kabinettssitzung am 16.12.2008 die bisherigen Mitglieder Hans Maurer, Ina Stein und Johann Böhm zum 01.01.2009 für ein weiteres Jahr als Vorstand.
Also: Oben steht klar, da gibt er es zu, dass Frau Stein fünf Jahre verlängert wurde, und unten sagt er, dass das Kabinett etwas anderes beschlossen hat, als dem Stiftungsrat mitgeteilt.
Deswegen erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie sich endlich beim Parlament für diesen Verstoß gegen Anstand, Stiftungsgesetz, Satzung und die Rechte des Parlaments entschuldigt, Kolleginnen und Kollegen. Wir hoffen da auch auf einen erzieherischen Effekt, denn, Kolleginnen und Kollegen, wir können nicht jedes Mal ein neues Gesetz machen, wenn die Staatsregierung gegen ein altes verstößt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Guttenberger, es ist natürlich schon schwierig, aber es zeigt, wie dünn das Eis ist, auf dem Sie selber tanzen, wenn Sie sagen, das zeitliche Problem sei gegeben. Denn wie oft tagt denn dieser Stiftungsrat? Zwei- bis dreimal im Jahr. Und da wollen Sie Zeitnot vorschieben, dass Sie unserem Gesetz nicht zustimmen können? Also, da hätten Sie sich bitte etwas Besseres einfallen lassen sollen. - Das ist der eine Teil der Geschichte.
Zum Zweiten: Wenn Sie sagen und darauf verweisen, dass es nach Stiftungsrecht so nicht ginge, wie wir das wollen, sage ich: Nichts ist so gut, als dass man es nicht verbessern kann. Darf ich Sie daran erin
nern? Das sind nicht meine klugen Worte, sondern die von jemand anderem. Ich meine, es wäre an der Zeit gewesen,
Was das Misstrauen angeht, misstraue ich mir ungern selber. Es ist eines der wenigen Dinge, dass ich mir selber noch einigermaßen traue. Wem ich nicht traue, das ist diese Staatsregierung - aus Erfahrung; aus der Erfahrung der letzten zwölf Jahre kann man dieser Staatsregierung, wie es Herr Dürr jetzt völlig korrekt geschildert hat, nicht trauen. Und wenn ich jemand nicht mehr traue, dann muss ich ihm das Vertrauen entziehen und muss es woandershin verlagern. Wo wäre es denn besser aufgehoben, als hier im Parlament?
Wenn Sie diesen Mut nicht haben - - Herr Rohde, wenn Sie sich bei der CSU nicht haben durchsetzen können - was ja selten passiert, meistens setzen Sie sich ja durch, wie man so mitkriegt -, dann muss ich sagen: Nun ja, da haben Sie halt einmal Pech gehabt. Aber Sie haben ja die Möglichkeit, mit uns zu stimmen, dann ist das Thema erledigt. Ich würde Ihnen noch einmal vorschlagen: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Wir werden es tun und den Entwurf der CSU ablehnen, weil er halt grenzwertig ist.
Eine Zwischenintervention. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir diskutieren gerade so munter, das hat mich eingeladen, Herr Kollege Wörner. Sie setzen voraus, dass wir irgendetwas anderes wollten als das, was wir gerade beantragt haben. Dem wollte ich natürlich widersprechen. Wir sind im Einvernehmen mit der CSU auf diese wunderbare unbürokratische Lösung gekommen, die völlig das Ziel trifft und eine Verbesserung bringt.
Herr Kollege Rohde, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihr Gesetzentwurf genauso viel Bürokratie auslöst wie unserer. Ich will nur eines hinzufügen: Wenn Sie in Zukunft Demokratie
am Aufwand messen, dann können wir den Laden hier zusperren, dann brauchen wir das nämlich auch nicht mehr. Ich verwahre mich dagegen, dass man permanent mit dem Argument "Bürokratie" versucht, demokratische Prozesse zu verhindern bzw. sie neu zu gestalten.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/2953 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/4911 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der Freien Wähler und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun lasse ich abstimmen über den Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/4060 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/4913 zugrunde.
- Wir stimmen über einen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung ab. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juli 2010" eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. CSU, FDP-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - SPD-Fraktion und Fraktion Freie Wähler. Damit ist das so beschlossen.