Medienkonsum von Kindern muss organisiert werden. Verbote bereiten immer ein großes Problem. Wenn man den Medienkonsum von früh an mit den Kindern bewusst organisiert - vom Fernsehen bis zum Internet -, ist man sicher am erfolgreichsten.
Deshalb ist der Medienführerschein Bayern so aufgebaut, dass man in der Grundschule damit beginnt und in den weiterführenden Schulen und der Erwachsenenbildung damit fortfährt. Wir denken auch an Maßnahmen im vorschulischen Bereich. Vor allem aber müssen Eltern darauf vorbereitet werden, mit der Welt der neuen Medien verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll umzugehen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich außerhalb der Tagesordnung bekannt, dass die CSU-Fraktion mitgeteilt hat, dass Herr Kollege von Lerchenfeld anstelle von Frau Kollegin Petra Dettenhöfer neues Mitglied der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB ist.
Außerdem gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion anstelle des Kollegen Gerhard Eck Herrn Kollegen Dr. Bernd Weiß als neues Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benannt hat. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege! Das ist eine typische notarielle Aufgabe, würde ich sagen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Bayerischen Beamtenrecht und im Bayerischen Abgeordnetenrecht (Drs. 16/2193) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Frau Kollegin Stamm, bitte. Stamm junior!
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Danke für die Vorlage! Als ich hier zum ersten Mal stand, habe ich eine witzige Bemerkung in Richtung Präsidium gemacht. Heute bin ich mir sicher, dass einige konservative Kolleginnen und Kollegen ziemlich schmunzeln, ob sich dieses Themas gerade die Stamm-Tochter annehmen muss. Dabei meine ich "dieses Themas" in Anführungsstrichen; denn für mich ist es nicht "dieses Thema". Für mich ist das einfach eine Frage von Gerechtigkeit.
Ich kann natürlich niemandem das Schmunzeln verbieten und will es auch nicht. Aber alles und alle Zeichen sprechen für mich bzw. für das Ziel unseres Gesetzentwurfs, eingetragene Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht gleichzustellen.
Um was geht es heute konkret? Der Gesetzentwurf bezieht sich auf einen Teil des Beamtenrechts, nämlich auf das allgemeine Beamtenrecht. Eingetragene Lebenspartner sollen in einigen Punkten Ehegatten gleichgestellt werden: bei der Beihilfe, beim Trennungsgeld, bei der Umzugs- sowie Reisekostenvergütung und beim Sonderurlaub.
Es geht hier nicht darum, was das im Einzelnen bedeutet, sondern schlicht und allein um die Gleichstellung und die Gleichbehandlung.
Deswegen haben wir zugleich den Antrag gestellt, eingetragene Lebenspartnerschaften insgesamt im Beamtenrecht, also auch im Dienstrecht, gleichzustellen.
Beim Referentenentwurf der Staatsregierung zum neuen Dienstrecht ist dies bislang nicht der Fall. Der Entwurf muss jetzt überarbeitet werden. Dies ist für mich total offensichtlich.
Abgesehen davon, dass wir GRÜNEN und vor allem meine Kolleginnen und Kollegen in den vorhergegangenen Legislaturperioden das so gesehen haben, hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag ein Urteil veröffentlicht, das unsere Meinung nur bestätigt.
Das geltende Bayerische Beamtenrecht wie auch der Referentenentwurf zum neuen Dienstrecht sind mit diesem Spruch des obersten Gerichts nicht konform; das ist für mich eindeutig. Das geltende bayerische Recht ist verfassungswidrig, da es laut dem neuesten Spruch des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt.
Die Entscheidung von Karlsruhe bringt den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die Entscheidung weist weit über den unmittelbar verhandelten Gegenstand - es ging eigentlich um die Hinterbliebenenrente - hinaus.
Karlsruhe hat klipp und klar deutlich gemacht: Unser Grundgesetz gebietet, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in vergleichbaren Lebenslagen mit Ehepaaren gleichzustellen. Der Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 kann nicht als Vorwand für Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten. Ich zitiere aus der Begründung des Urteils: Die Rechtfertigung der Privilegierung der Ehe, und zwar auch der kinderlosen Ehe, liegt insbesondere, wenn man sie getrennt vom Schutz der Familie betrachtet, "in der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner". In diesem Punkt unterscheiden sich eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe aber nicht. Beide sind auf Dauer angelegt.
ten verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen.
Das entspricht genau dem, was wir in unserem Gesetzentwurf und in dem Antrag zum neuen Dienstrecht fordern.
Sehr geehrte Frau Merk, Sie als eine Verhandelnde in Berlin haben letzte Woche im Interview mit der "SZ" zugestanden, dass es im Beamtenrecht und bei der Altersvorsorge weitere Anpassungen der Lebenspartnerschaften an die Ehe gibt. Aber meinen Sie allen Ernstes, bayerische schwule oder lesbische Beamtinnen verdienten nicht dasselbe Recht wie Bundesbeamte und -beamtinnen?
Sie können doch nicht in den Koalitionsverhandlungen in Berlin diese Punkte herausschlagen und hier in Bayern nicht.
Noch ein paar Worte zur FDP, wenn jemand da ist. - Es freut uns sehr, wenn die bayerische FDP das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Donnerstag begrüßt. Weniger freut uns allerdings, dass Sie sich als die eigentliche Verfechterin der Homo-Ehe darstellen. Denn es gab bereits in dieser Legislaturperiode einen Antrag der SPD im Ausschuss, wonach eingetragene Lebenspartner von Beamten mit Ehegatten gleichgestellt werden sollten, und die FPD-Fraktion hat den Antrag abgelehnt.
Ich will nicht weitere Worte verlieren. Ich meine, es ist wirklich selbstredend, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP - sofern sie da sind -, dem Gesetzentwurf zustimmen müssen. Ansonsten habe ich die Begründung des Urteils, die ich Ihnen gerne zeige, wer sie sehen möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Eheleuten ist ein Thema, das polarisiert. Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktion der GRÜNEN, den wir heute in Erster Lesung behandeln, ist die Gleichstellung in Teilen des Beamtenrechts und des Abgeordnetenrechts. Die Beamtenbesoldung und -versorgung, inklu
sive Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung, nehmen Sie mit Blick auf die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue Dienstrechtsgesetzgebung aus. Das ist klug und vernünftig. Im Zuge des "Neuen Dienstrechts" in Bayern muss diese Frage nämlich diskutiert werden. Dies ist der richtige Ort dafür. Schließlich bringt das "Neue Dienstrecht" insgesamt grundlegende Änderungen. Ich erinnere nur an die geplante künftige Einheitslaufbahn.
Ihnen, den GRÜNEN, geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um die Gleichstellung der Beihilfe und der Sonderregelungen wie Trennungsgeld, Reisekosten und Umzugskosten und eben auch um die Hinterbliebenenversorgung im Abgeordnetenrecht.
Insgesamt geht es bei allen diesen Fragen um die tiefschürfende Frage, ob die Ehe gemäß Artikel 6 Grundgesetz auch die eingetragene Lebenspartnerschaft umfasst. Hier galt bisher die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 2008 - in der Argumentation nicht gerade ein Leichtgewicht, und das ist erst eineinhalb Jahre her -, die es damals zum Familienzuschlag getroffen hatte: Der Familienzuschlag berücksichtigt
den in der Lebenswirklichkeit anzutreffenden typischen Befund, dass in der Ehe ein Ehegatte namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt vom Ehegatten erhält und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entsteht.
Diesen erweiterten Alimentationsbedarf hat der Gesetzgeber bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht gesehen, weil das bei ihr in der Lebenswirklichkeit typischerweise nicht der Fall ist. Diese Rechtsprechung zum Familienzuschlag, um den es heute eigentlich nicht geht, lässt sich analog auf die im Gesetzentwurf genannten Punkte Trennungsgeld, Reisekosten, Beihilfe usw. übertragen. Genau diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in der Tat geändert: vor fünf Tagen. Und einen Tag alt ist die Änderung, die wir für Bundesbeamte inzwischen absehen können, nämlich im gestern unterzeichneten Koalitionsvertrag auf Bundesebene; Frau Kollegin Stamm hat sie zitiert.
Meine Damen und Herren, ich teile die Auffassung im Gesetzesvorblatt des in Rede stehenden Gesetzentwurfs, dass die Fragen der Beamtenbesoldung und der Beamtenversorgung im Zusammenhang mit dem "Neuen Dienstrecht" geregelt werden müssen. Dann aber bringt es gar nichts, wenn man davon losgelöst die Hinterbliebenenversorgung im Abgeordnetenrecht regeln würde, weil das wiederum nur die künftigen Regelungen im Beamtenrecht präjudizieren würde. Es kann
nicht darum gehen, alle diese Lücken zu stopfen, die zwar die Gleichstellung betreffen, aber nicht vom "Neuen Dienstrecht" erfasst werden. Übrigens haben Sie da einen anderen Bereich vergessen, den Sie hätten hineinnehmen können; das nur als kleine Denksportaufgabe. Sondern es geht hier um die Grundsatzfrage. Die darf man nicht präjudizieren. Das gilt für § 7 Ihres Gesetzentwurfs, die Hinterbliebenenversorgung im Abgeordnetenrecht, das gilt aber auch für alle anderen von Ihnen zur Sofortregelung vorgeschlagenen Bereiche: Trennungsgeld, Beihilfe, Reisekosten, Umzugskosten.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Lösung aus einem Guss. Wir brauchen eine Lösung am Stück, nachdem wir uns ernsthaft und intensiv - ich sehe bei niemandem hier im Hause ein Schmunzeln, Frau Kollegin Stamm - über die Grundsatzfrage ausgetauscht haben. Ein legislativer Fleckerlteppich, wie er durch Ihren Gesetzentwurf eingeführt würde, bringt uns nicht weiter. Deshalb sollten wir die Diskussion vertagen auf die intensive Diskussion über das "Neue Dienstrecht" demnächst in diesem Hohen Haus. - Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Kolleginnen und Kollegen! Seit fünf Tagen haben wir Klarheit. Das Verfassungsgericht hat gesagt: Wenn es um staatliche Leistungen geht, dürfe nicht die Lebensform entscheidend sein. Es ist erst zwei Monate her - diese Diskussion hatten wir bereits im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes -, dass das mit der Mehrheit von CSU und FDP abgelehnt worden ist. Das muss man festhalten. Da hilft es auch nicht, wenn die FDP Pressemitteilungen veröffentlicht, in denen erklärt wird, wie schwierig doch Koalitionsarbeit sei und dass man Kompromisse machen müsse.
Dadurch wird es nicht besser. Sondern es bleibt die Frage, wo man seine Schwerpunkte setzt. Anscheinend ist es Ihnen nicht so wichtig.
Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf unterstützen, auch wenn heute keine Abstimmung stattfindet, weil bis zum Inkrafttreten des neuen Dienstrechts - das sage ich Ihnen als Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes - noch viel Zeit vergehen wird. Ich denke, diese Zeit wird von der rechten Seite ge