Peter Paul Gantzer

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Last Statements

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wieder aufgenommen. Damit es keine Irritationen gibt: Wenn Sie der Frau Präsidentin heute zugehört haben, dann wissen Sie, dass der Amtswechsel heute um Mitternacht stattfindet. Ich hoffe, dass dann noch viele Kolleginnen und Kollegen da sind, um den Amtsübergang auf Herrn Maget zu feiern.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 14 Absatz 4 der Geschäftsordnung bekannt, dass die SPDFraktion Herrn Kollegen Franz Maget nach seiner Wahl zum Zweiten Vizepräsidenten, also ab morgen, anstelle des Herrn Kollegen Prof. Dr. Gantzer als Mitglied des Ältestenrats benannt hat. Neues stellvertretendes Mitglied im Ältestenrat wird Herr Kollege Markus Rinderspacher sein.
Dann gebe ich bekannt, dass gerade eine Ältestenratssitzung wegen der Äußerung von Frau Präsidentin im Anschluss an die Rede des Kollegen Rinderspacher stattgefunden hat. Die Argumente wurden ausgetauscht. Die Angelegenheit wurde mit der Erklärung der Präsidentin für erledigt erklärt.
Ich fahre in der Tagesordnung fort und rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf:
Erste Lesungen zu einem Gesetzentwurf und zwei Staatsverträgen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen:
In der Tagesordnung sind die zur Überweisung anstehenden Beratungsgegenstände mit den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüssen aufgeführt. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Beschlussfassung. Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf:
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Christoph Rabenstein, Isabell Zacharias u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (Drs. 16/2779) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Rabenstein, bitte.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rüth.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo.
Herr Piazolo, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Gehring.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Will.
Frau Kollegin, Sie müssen auf die Uhrzeit schauen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat noch einmal Herr Kollege Rabenstein. Dreieinhalb Minuten, Herr Kollege.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist das so beschlossen.
- Das sind ja Weihnachtslieder. Ich danke dem Landtagsamt dafür, dass es uns auf die Weihnachtsfeier einstimmen will. Ich nehme es dankend zur Kenntnis.
Trotzdem rufe ich den Tagesordnungspunk 3 c auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (Drs. 16/2815) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Eck bitte.
Die erste Wortmeldung kommt von Kollegen Wörner.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Rotter.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Jung.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Meyer.
- Entschuldigung, das steht bei mir so auf der Rednerliste. Herr Kollege Rohde, haben Sie sich zu Wort gemeldet? - Bei mir bis jetzt noch nicht.
Also, Herr Rohde, jetzt haben Sie das Wort.
Herr Kollege, bleiben Sie noch einen Augenblick stehen; wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kamm.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkte, Zweite Lesungen, auf, die ohne Aussprache beschlossen werden können.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Eine Aussprache findet wie vereinbart nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/2087 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf der Drucksache 16/2829 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wird, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen?
- Entschuldigung: ich bin doch am Schauen. Jetzt noch einmal. Gegenstimmen? - Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN so angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes der Sozialgesetze und anderer Rechtsvorschriften".
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drs. 16/2129) - Zweite Lesung
Auch hierzu findet keine Aussprache statt, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2129 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/2827 zugrunde. Der endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/2827.
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist in § 2 des Gesetzentwurfs der 28. Dezember 2009 vorgesehen. Die Staatskanzlei hat mitgeteilt, dass die Bekanntmachung des Gesetzes erst im Gesetz- und Verordnungsblatt, das am 29. oder 30. Dezember erscheint, erfolgen kann. Es wurde deshalb gebeten, in § 2 den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2010 festzulegen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit dem geänderten Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Ich führe deshalb sofort die Schlussabstimmung durch und schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Einverständnis.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit dem geänderten Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieses Mal ist es einstimmig. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Viertes
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes".
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Dolmetschergesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/2438) - Zweite Lesung
Ebenfalls keine Aussprache. Wir steigen damit sofort in die Abstimmung ein.
Zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2438 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/2917. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung wieder nicht gestellt wurde, führe ich gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und zwar in einfacher Form. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das ist eine gute Gymnastik vor einem reichhaltigen Weihnachtsmenü. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Dolmetschergesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes".
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Drs. 16/2003) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt. Ich komme deswegen sofort zur Abstimmung.
Dieser liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 16/2003 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfas
sung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/2916 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.
Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann enthält sich nur die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die anderen Fraktionen haben zugestimmt. Damit ist dem Staatsvertrag insgesamt so zugestimmt worden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste ein
verstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.
- Nein, Entschuldigung! Wir hatten uns eigentlich so geeinigt, dass wir jetzt die Sitzung schließen.
- Alles, was Sie morgen behandeln oder nicht behandeln wollen, können Sie bei der Weihnachtsfeier vereinbaren, zu der ich Sie jetzt alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, recht herzlich einlade. Wir haben einen besonderen Höhepunkt: Es singt auf besonderen Wunsch der Polizeichor Würzburg. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen, abgesehen von dem Festmenü heute Abend. In diesem Sinne eine schöne Weihnachtsfeier! Ich schließe die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde ist damit beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf:
- Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird von den Antragstellern begründet. Frau Kollegin Kamm, Sie haben das Wort.
Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Lorenz.
Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.
Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hanisch.
Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rohde.
Herr Kollege, vielen Dank. Nun hat Frau Kollegin Kamm noch einmal das Wort. Sie haben noch vier Minuten Redezeit.
Frau Kollegin, vielen Dank. Das Wort hat Herr Staatssekretär Eck.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht Einverständnis.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes und anderer Gesetze (Drs. 16/2649) - Erste Lesung
Auf die Aussprache wurde verzichtet. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht ebenfalls Einverständnis.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Drs. 16/2106) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet ebenfalls nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/2106 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 16/2664 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "17. Dezember 2009" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu
erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist damit einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes".
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
hierzu:
Änderungsantrag der Abgeordneten Ingrid Heckner, Prof. Dr. Winfried Bausback, Hans Herold u. a. (CSU), Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 16/1971) (Drs. 16/2163)
und
Änderungsantrag der Abgeordneten Ingrid Heckner, Prof. Dr. Winfried Bausback, Hans Herold u. a. (CSU), Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 16/1971) (Drs. 16/2760)
Auf eine Aussprache hierzu wurde ebenfalls verzichtet. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/1971, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2163 und 16/2760 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf der Drucksache 16/2592 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz bei seiner Endberatung zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "17. Dezember 2009" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 16/2592. Nach der Endberatung im Verfassungsausschuss wurden vonseiten den Fraktionen der CSU und der FDP weitere Änderungen beantragt, die bei der Abstimmung berücksichtigt werden sollen. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 16/2760.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses unter Berücksichtigung des Än
derungsantrags auf der Drucksache 16/2760 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung des Änderungsantrags auf der Drucksache 16/2760 seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist damit einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Disziplinargesetzes, des Bayerischen Beamtengesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2163 und 16/2760 ihre Erledigung gefunden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen können. Dieser liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2105 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 16/2599 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Daher führen wir die Schlussabstimmung gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Auch hier erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Bitte wieder hinsetzen. Gegenprobe! - Herr Radwan? - Nein. Enthaltungen? - Keine.
Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats".
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
hierzu:
und
und
und
Antrag der Abgeordneten Georg Schmid, Eberhard Sinner, Bernd Sibler u. a. und Fraktion (CSU),
Ich eröffne die Aussprache. Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Sinner.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Aures.
Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Jung.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Minister Heubisch.
Herr Minister, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sibler.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Gote?
- Entschuldigung.
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich erteile zu einer Zwischenbemerkung das Wort der Frau Kollegin Gote.
Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kohnen.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Dr. Fahn.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Hartmann.
Nächste Wortmeldung: der Kollege Blume.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hartmann?
Herr Kollege, bleiben’S bitte schön da. Ich erteile Herrn Kollegen Hartmann zu einer Zwischenbemerkung das Wort.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Blume?
Herr Kollege Wörner, bleiben Sie noch einen Moment. Der Kollege Blume hat das Wort zu einer Zwischenbemerkung.
Meinen Sie die Zwischenbemerkung oder was?
Jedenfalls rufe ich jetzt den nächsten Redner auf. Das ist der Kollege Hanisch.
Herr Kollege, vielen Dank. Ich erteile nun das Wort der Frau Staatssekretärin Huml.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Bevor ich zur Abstimmung komme, gebe ich noch das Ergebnis der beiden namentlichen Abstimmungen zu den Dringlichkeitsanträgen betreffend den Buß- und Bettag bekannt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Christa Steiger, Angelika Weikert u. a. und Fraktion, betreffend "Staatsregierung beim Wort nehmen - Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag", Drucksache 16/2682: Mit Ja haben gestimmt 56, mit Nein haben gestimmt 90, Stimmenthaltungen 3. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Mir wurde gesagt, es ist noch nicht bekanntgegeben worden.
Sicher ist sicher. Und nun gebe ich Ihnen noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dring
lichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Karl Freller u. a. und Fraktion, betreffend Voraussetzungen für Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag schaffen, Drucksache 16/2692 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 140, mit Nein haben gestimmt 10, Stimmenthaltungen 1. Damit ist der Antrag angenommen. Sollte das jetzt doppelt vorgelesen worden sein, wird das Landtagsamt uns allen ein Weißbier spendieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zur Abstimmung über den Antrag Aufhebung des Moratoriums über das Endlager Gorleben. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Der Abstimmungsmodus läuft wie immer. Die Urnen sind aufgestellt. Die Zeit läuft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Ich schließe den Abstimmungsvorgang und unterbreche zur Auszählung die Sitzung. Ich werde das Ergebnis danach bekannt geben. Wer das Ergebnis nicht mehr hören will, dem wünsche ich jetzt schon einen schönen Feierabend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung noch einmal auf. Vielleicht können die Saaldiener die Schriftführer machen.
Es ist ein neuer Rekord bei der Aufzählung aufgestellt worden: unter zwei Minuten. Das bitte ich, im Protokoll zu vermerken.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Tobias Thalhammer u. a. (FDP), Dr. Otto Hünnerkopf u. a. (CSU), betreffend "Aufhebung des Moratoriums über das Endlager Gorleben", Drucksache 16/1628: mit Ja haben 80 gestimmt, mit Nein haben 40 gestimmt. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich wünsche einen schönen Feierabend!
Die Sitzung ist geschlossen.
Bevor ich das Wort der Kollegin Kamm zu einer Zwischenbemerkung erteile, möchte ich die sehr geehrten Zuschauer darauf hinweisen, dass auf der Tribüne nicht geklatscht wird. Das gilt im Übrigen auch für das Kabinett. Ich erinnere nur an alte Gepflogenheiten. Wir sind hier nicht im Kino.
Ich erteile jetzt Frau Kollegin Kamm zu einer Zwischenbemerkung das Wort.
Ich erteile zu einer weiteren Zwischenbemerkung Herrn Kollegen Dr. Herz das Wort.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hacker.
Herr Kollege, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Der Herr Ministerpräsident hat mitteilen lassen, dass er aufgrund der Tagesordnung - wir haben bis 22.00 Uhr geladen - aus zeitökonomischen Gründen, und nur aus zeitökonomischen Gründen, auf eine zusammenfassende Stellungnahme verzichtet.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich rufe im Einvernehmen mit allen Fraktionen Tagesordnungspunkt 3 auf:
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl und Wiederwahl berufsrichterlicher Mitglieder
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt -
- Ich bitte doch die Herren der Staatskanzlei, nicht so zu randalieren.
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Andrea Kempmann, aus persönlichen Gründen ihr Amt als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zum 1. Oktober 2009 niedergelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin in ihrer Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Frau Elisabeth Mette, Vizepräsidentin des Bayerischen Landessozialgerichtes, zur Neuwahl vor.
Ferner hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass die Vorsitzende Richterin am Landgericht München I, Frau Dr. Andrea Schmidt, aufgrund ihrer Versetzung an das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 aus dem Hauptamt und damit zeitgleich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ausgeschieden ist. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat als Nachfolger in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Ralf Peter, Direktor des Amtsgerichts Mühldorf am Inn, zur Neuwahl vorgeschlagen.
Mit Ablauf des 31. Oktober 2009 endete die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Frau Dagmar Ruderisch, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München und Generalsekretärin des Verfassungsgerichtshofs.
Es wurde vorgeschlagen, Frau Dagmar Ruderisch als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wiederzuwählen. Im Falle ihrer Wiederwahl beabsichtigt der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Frau Ruderisch gemäß Art. 11 des Verfassungsgerichtshofgesetzes erneut zur Generalsekretärin des Verfassungsgerichtshofs zu ernennen.
Die Richter-Wahl-Kommission hat am 28. Oktober 2009 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfas
sungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden.
Sie haben drei Stimmzettel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese drei Stimmzettel müssen Sie abgeben zusammen mit Ihrer Namenskarte. Bitte nicht selber einwählen, sondern drücken Sie das den Mitarbeitern und Schriftführern direkt in die Hand, sonst ist keine Ordnungsmäßigkeit gegeben.
Die Wahl läuft. Fünf Minuten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Damit ist der Wahlgang beendet. Die Auszählung findet wie immer draußen statt und das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Christa Steiger, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Bayern, aber gerechter Keine Aufweichung des Ladenschlussgesetzes in Bayern (Drs. 16/2548)
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die ersten drei Dringlichkeitsanträge heute abschließend im Plenum beraten werden und alle anderen Dringlichkeitsanträge an die jeweils zuständigen federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen. Die Redezeit verkürzt sich dadurch auf 18 Minuten pro Fraktion.
Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist die Kollegin Steiger von der SPD-Fraktion.
Frau Kollegin, vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung: Herr Kollege Seidenath.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Kollegin Sonnenholzner?
Gut, dann machen wir eine Zwischenbemerkung, Frau Kollegin. - Bitte, fahren Sie fort.
Ich erteile jetzt das Wort zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Sonnenholzner.
Vielen Dank Herr Kollege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe bekannt: Die SPD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Nächste Wortmeldung: der Kollege Muthmann.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Runge.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Klein.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Staatsekretär Sackmann.
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Runge?
Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte noch einen Moment. Herr Kollege Runge, Sie haben das Wort zu einer Zwischenbemerkung.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Das Prozedere kennen Sie. Achten Sie auf Ihre Fraktionsvorsitzenden. Drei Minuten!
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Streibl.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Ich begrüße auf der Ehrentribüne Frau Kristiana Rohder, die Miss Bayern 2009.
Vielen Dank, dass Sie den Landtag besuchen. Wir hoffen auf eine Gegeneinladung bei der nächsten MissWahl. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.
Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Bausback.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Guttenberger.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Herrmann:
Ich weise darauf hin, dass in der Aktuellen Stunde keine Zwischenbemerkungen und Zwischenfragen zulässig sind.
Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Schneider.
Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich außerhalb der Tagesordnung bekannt, dass die CSU-Fraktion mitgeteilt hat, dass Herr Kollege von Lerchenfeld anstelle von Frau Kollegin Petra Dettenhöfer neues Mitglied der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB ist.
Außerdem gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion anstelle des Kollegen Gerhard Eck Herrn Kollegen Dr. Bernd Weiß als neues Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benannt hat. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege! Das ist eine typische notarielle Aufgabe, würde ich sagen.
Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 a:
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Frau Kollegin Stamm, bitte. Stamm junior!
Frau Kollegin, vielen Dank. - Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Seidenath.
Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stachowitz.
Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Felbinger.
Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Kollege Fischer.
Herr Kollege, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen.