Bernhard Seidenath
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit gleich drei Dringlichkeitsanträgen zur Asylsozialpolitik befassen wir uns heute zu Beginn des letzten Plenartages, und das aus gutem Grund. Der Zuzug von Asylsuchenden nach Deutschland und nach Bayern ist dramatisch.
Mein Dachauer Landrat Hansjörg Christmann – seit 36 Jahren Landrat und damit dienstältester Europas – hat zu Beginn dieser Woche beim Vergleich der Entwicklungen festgestellt, dass die aktuelle Situation durchaus mit der zu Beginn der Neunzigerjahre vergleichbar ist, die mit die schwierigste Phase seines beruflichen Lebens war.
Wir haben es also mit einem veritablen Problem zu tun, das uns auch in den nächsten Wochen und Monaten begleiten wird. Dabei ist in kaum einem anderen Politikfeld so viel in den letzten fünf Jahren passiert wie in der Asylsozialpolitik.
Schade, dass Frau Ackermann das in ihrer letzten Rede nicht anerkennen konnte.
In unserem Dringlichkeitsantrag mit der Überschrift "Erfolgreiche Asylsozialpolitik fortsetzen!" fassen wir die Verbesserungen in sieben Spiegelstrichen zusammen und weisen in weiteren sechs Spiegelstrichen künftige Ziele und Handlungsfelder auf.
Diese Ziele sind bereits mehr als Handlungsoptionen, es ist die Vorgabe klarer Ziele für die Staatsregierung, um die hohe Zahl von Asylsuchenden möglichst gut zu bewältigen. Das erfordert eine Kraftanstrengung aller, insbesondere der Kommunen zusammen mit dem Staat. Wenn Sie so wollen, dann ist unser Dringlichkeitsantrag am Ende dieser Legislaturperiode Bilanz und Vermächtnis für eines der ganz wichtigen und prägenden Themen der letzten fünf Jahre.
Deshalb ist dieser Dringlichkeitsantrag auch sehr lesens- und beachtenswert.
Wir rufen mit diesem Dringlichkeitsantrag zunächst den Asylkompromiss vom 14. Juli 2010 in Erinnerung, mit dem wir die Auszugsmöglichkeiten aus Gemeinschaftsunterkünften gerade für Familien und Kranke deutlich erleichtern. Wir weisen darauf hin, dass die Residenzpflicht gelockert wurde und nun auf Regierungsbezirksebene sowie für die angrenzenden Landkreise gilt. Wir haben – auch das ist ein Meilenstein – die vom Sozialministerium erlassenen Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte. Wir haben die deutliche Ausweitung der Asylsozialarbeit und der Asylsozialberatung seit 2008. Wir
hatten im Jahr 2008 1,44 Millionen Euro für die Asylsozialberatung; dieser Betrag wurde im Jahr 2012 auf 2,64 Millionen Euro angehoben, also fast verdoppelt, und in diesem Jahr, also in 2013, noch einmal um eine dreiviertel Million auf 3,39 Millionen Euro erhöht. Das ist sehr beachtenswert und hätte auch hier einer lobenden Erwähnung bedurft.
Zudem wird – das ist ein Paradigmenwechsel, der bislang untergegangen ist – seit dem Bildungsfinanzierungsgesetz vom 20. März 2013 allen Asylbewerbern die Möglichkeit geboten, einen Deutschkurs zu besuchen. Dieser beläuft sich auf 300 Stunden. Das ist ein Paradigmenwechsel, der extrem wichtig ist, um den Menschen, die zu uns kommen – ob sie bleiben können oder nicht – etwas aus unserem Land mitzugeben: Deutschkenntnisse, Bildung.
Schließlich – das ist auch wichtig – wird die Arbeitserlaubnis für Asylbewerber schneller erteilt. Anstatt bisher nach zwölf Monaten wird sie nunmehr nach neun Monaten erteilt. Und – das ist jetzt besonders wichtig – die Staatsregierung wird den zweiten Halbsatz des § 7 Absatz 5 Satz 3 der Asyldurchführungsverordnung streichen.
Frau Ackermann, es ist schwach, dass Sie diese Ankündigung der Staatsregierung auch noch schlechtgeredet haben.
Sie hätten hierzu auch einmal ein Lob aussprechen können, dass es so ist.
Aber nein, auch das müssen Sie noch schlechtreden. Nur zu Ihrer Kenntnis: Das ist eine Verordnung der Staatsregierung, die nur von der Staatsregierung geändert werden kann. Durch den Landtag ist das nicht zu machen. Deswegen hat Ihre moralinsaure Rede leider auch die Kompetenzen verkannt.
Das Bedauerliche an Ihrem Antrag ist, dass nach Ihrer Meinung unsere Asylsozialpolitik so gestaltet ist, dass wir Leuten, die zu uns kommen, den Aufenthalt bei uns möglichst verleiden und so unangenehm wie möglich gestalten wollen. Durch die Maßnahmen, die wir in den letzten fünf Jahren ergriffen haben, wird das völlig widerlegt. Es wird deutlich, dass all das, was ich gerade angeführt habe, genau dem gegenteiligen Ziel dient. Wir begrüßen es deshalb, dass dieser Halbsatz gestrichen wird.
Warum wir mit dem Antrag der SPD Probleme haben, liegt nicht an dem Text selber, sondern an der Begründung des Antrags.
- Sie müssten die Begründung streichen. Aber sie ist schon gedruckt.
- Lassen Sie mich bitte ausreden!
- Ich bitte jetzt wirklich um Aufmerksamkeit, weil es ein wichtiger Punkt ist.
Der zweite Halbsatz wird gestrichen. Das ist gut so. Aber es gibt zwei Punkte in Ihrer Begründung, die uns die Zustimmung nicht möglich machen. Das eine ist, dass Sie – Frau Zacharias hat es gerade dargestellt – bezüglich des Ziels der Asylpolitik nicht anerkennen, was in den letzten fünf Jahren passiert ist.
- Herr Präsident, mir müsste doch zugehört werden.
Auch ich habe Ihnen zugehört. Frau Zacharias, was hier geschieht, ist undemokratisch. Wenn Sie sich in dem Bereich schon nicht engagiert haben, dann sollten Sie, wenn Sie hier auftreten, wenigstens zuhören.
Das eine ist also der falsche Umgang mit dem betreffenden Satz bzw. die Verdrehung der Tatsachen, also die unlautere Darstellung. Das andere ist, dass Sie einen Zusammenhang mit dem Hunger-und-DurstStreik auf dem Rindermarkt herstellen. Das ist völlig verkehrt; denn wir dürfen keinesfalls den Anschein erwecken, wir ergriffen Maßnahmen aufgrund dieses Hunger-und-Durst-Streiks.
Erstens darf sich der Staat nicht erpressen lassen.
Wenn wir uns erpressen ließen, würden wir dadurch weitere Menschenleben in Nachahmung des Hungerstreiks gefährden, wenn der erste tatsächlich erfolgreich gewesen wäre.
Zweitens ging es den Hunger-und-Durst-Streikenden überhaupt nicht um Asylsozialpolitik. Frau Zacharias, auch das haben Sie falsch dargestellt. Die Leute wollten sich ihr Bleiberecht erstreiken und dafür demonstrieren, nicht mehr und nicht weniger.
Drittens war dies bei Licht besehen überhaupt kein Hunger-und-Durst-Streik, sondern eine Geiselnahme seitens des Anführers Chorasani, der den Tod der Streikenden ganz offensichtlich billigend in Kauf genommen hätte,
um so seinen Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen.
Deswegen dürfen wir uns durch diesen Hunger-undDurst-Streik nicht erpressen lassen. Ihre Begründung legt das aber nahe. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag der GRÜNEN so, wie er ist, nicht zustimmen können. Die Forderungen darin bauen genau auf diesen Hungerund-Durst-Streik auf. Die drei Argumente habe ich gerade genannt.
Wenn Sie nun diesen einen Satz, den ich jetzt noch einmal vorlese
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. den § 7 Abs. 5 Satz 3 der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) … ersatzlos zu streichen -,
isoliert zur namentlichen Abstimmung stellen, und zwar ohne den ersten Satz, der auf den Hunger-undDurst-Streik Bezug nimmt, und ohne alles andere, dann könnten wir zustimmen, weil es sowieso gemacht wird. Sophistisch argumentiert bräuchten wir die Staatsregierung nicht aufzufordern; denn sie macht es, ohnehin. Aber wenn der Satz isoliert, ohne den ersten Satz mit Bezug auf den Hunger-und-DurstStreik und ohne die anderen Punkte abgestimmt wird, gelten soll, würden wir ihm zustimmen.
In unserem Dringlichkeitsantrag haben wir weitere sechs Punkte aufgeführt, die ein Vermächtnis zur Bewältigung des aktuellen Zustroms sind: die Verkürzung der Asylverfahren, die Verkürzung der Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften, den weiteren Ausbau der Asylsozialberatung, eine flexiblere Handhabe des Sachleistungsprinzips. Dies gilt aber nur für die, die schon ausziehen dürfen; denn wir wollen in den Gemeinschaftsunterkünften weiterhin Menschen unterbringen, die sich in Deutschland akklimatisieren und sich bei uns eingewöhnen sollen. Das ist ganz entscheidend. Auch das Modellprojekt zur Erkennung psychischer Störungen wird in unserem Dringlichkeitsantrag beschrieben.
Ich schließe mit einem Dank an die Beamtinnen und Beamten, die in dieser wirklich herausfordernden Situ
ation auf allen Ebenen im Sinne der Menschlichkeit für die Asylbewerber gehandelt haben. Sie werden die Leistungen auch weiterhin umzusetzen haben. Ich sage noch einmal: Wir dürfen auf keinen Fall den Anschein erwecken, auch nur eine der von uns ergriffenen Maßnahmen sei durch eine Geiselnahme provoziert worden. Deswegen werden wir den Antrag der SPD ablehnen, den der GRÜNEN ebenfalls. Aber dem Antrag der GRÜNEN wollen wir bezüglich des isolierten Satzes zustimmen. Ansonsten werden wir natürlich unserem Antrag zustimmen, der ein Vermächtnis unserer Asylsozialpolitik und eine Bilanz nach den letzten fünf Jahren darstellt.
Herr Pfaffmann, wir haben eine hervorragende Bilanz, auch wenn Sie sie noch so schlechtreden. Es hat sich unheimlich viel getan. Sie haben es gerade kritisiert. Aber ich darf Sie darauf hinweisen, was alles passiert ist. Lesen Sie die sieben Spiegelstriche in Ruhe. Dann werden Sie sehen, dass viel passiert ist.
Wenn Sie auf die Begründung verzichten und sich auch von ihr distanzieren in dem Sinne, dass es keine Berührung mit dem Hungerstreik gibt -
- Wenn Sie die Begründung streichen, distanzieren Sie sich von ihr. Ich stelle somit fest, dass Sie sich von der Begründung distanzieren. Dann können wir diesem Satz zustimmen; das ist keine Frage. Wenn Sie sich davon nicht distanzieren und hier zu Protokoll geben, dass Sie den Satz ohne Distanzierung gestrichen haben wollen, geht das alles natürlich nicht.
Also: Wenn Sie die Begründung streichen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie sich von ihr distanzieren, werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Frau Ackermann, danke für diese Zwischenbemerkung. Ich darf Ihnen sagen, dass dem eben nicht so ist. Die Veränderungen, die in der Asylsozialpolitik erfolgt sind und weiter erfolgen
werden, sind mitnichten auf den Hunger-und-DurstStreik zurückzuführen. Das darf auch niemals der Fall sein; denn – das wiederhole ich – der Staat ist nicht erpressbar.
Es ging den Streikenden übrigens nicht um Erleichterungen im Rahmen der Asylsozialpolitik. Entscheidend ist die Feststellung, dass es sich letztlich nicht um einen Streik handelte, sondern um eine Geiselnahme. Ein Einzelner hatte Menschen in seine Gewalt gebracht, um strategische Ziele durchzusetzen.
Ich möchte die Möglichkeit nutzen, auf Herrn Dr. Beyer zu replizieren, der sich vorhin echauffiert hat, was die Begründung angeht. Herr Dr. Beyer, möglicherweise haben Sie die Begründung Ihres eigenen Antrags auf der Drucksache 16/17931 nicht gelesen. Darin heißt es:
Die bayerische Asylpolitik hat sich bisher an dem Ziel einer Förderung der Rückkehrbereitschaft von Flüchtlingen orientiert … Von diesem Prinzip ist unverzüglich Abstand zu nehmen...
So verfahren wir bereits seit fünf Jahren. Dieser Halbsatz steht zwar noch in der Verordnung; danach wird aber längst nicht mehr gehandelt. Die Maßnahmen, die wir in den vergangenen Jahren ergriffen haben, zeigen, dass eine Umkehr nicht nötig ist. Das war der erste Kritikpunkt an Ihrer Begründung.
Den zweiten habe ich schon ausgeführt: Sie stellen einen direkten Zusammenhang mit dem Hungerstreik am Rindermarkt her. Das ist, wie schon erläutert, falsch. Deswegen war die Begründung Ihres Antrags für uns nicht akzeptabel, und sie ist es weiterhin nicht. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich von ihr distanziert haben.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zweiter Lesung be schäftigen wir uns heute mit dem Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungs gesetzes. Schon bei der Ersten Lesung hier am 20. März war meine Bewertung nicht gerade über schwänglich. Nach unseren intensiven Beratungen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes kann, ja, muss ich noch deutlicher werden. Frau Dr. Stroh mayr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihr Gesetzentwurf bringt nichts Neues und schon gar nichts Innovatives. Ihre Vorstellung hat das gerade wieder belegt.
Der Gesetzentwurf enthält stattdessen einen Mix von Umformulierungen oder Regelungen, die bereits im untergesetzlichen Recht normiert sind. An diversen Stellen enthält Ihr Gesetzentwurf überaus zweifelhafte Regelungen, die eklatant gegen das AGG, das Allge meine Gleichbehandlungsgesetz, verstoßen. Noch dazu ist der Gesetzentwurf handwerklich schlecht ge macht. Dieses Gesetz wäre, wenn wir es denn be schließen würden, ein Musterbeispiel für schlechte Gesetzgebung. Wir werden den Gesetzentwurf aus genau diesem Grund ablehnen.
Lassen Sie mich dieses Urteil mit einigen Beispielen illustrieren. Zunächst zum Verstoß gegen das AGG: Die neue Fassung des Artikels 8 würde laut Gesetz entwurf einen klaren Rückschritt bedeuten. Hier geht es nicht um Gleichstellung, sondern – Frau Dr. Stroh mayr, vielleicht leihen Sie mir bitte Ihr gnädiges Ohr – um eine einseitige Bevorzugung von Frauen. Ein Frauenanteil von "mindestens 50 %" - so steht es im Gesetzentwurf – sei anzustreben. Sie verzichten be wusst auf geschlechtsneutrale Formulierungen, und Sie zementieren Rollenklischees. In Absatz 3 spre chen Sie vom Recht der Frauen, und nur der Frauen, auf Gleichstellung im Erwerbsleben. Sie ziehen diese
einseitigen, bewusst nicht geschlechtsneutralen For mulierungen eisern durch.
Die größten Hämmer und die dicksten Hunde in die sem Zusammenhang betreffen Artikel 16 Absatz 7 und Artikel 19 Absatz 4, aus denen hervorgeht, dass Gleichstellungsbeauftragte nur Frauen sein dürfen und auch deren Mitarbeiterinnen Frauen sein müssen. Deshalb lautet mein Fazit: Ihr Gesetzentwurf hat den Namen "Gleichstellungsgesetz" nicht verdient. Im Grunde ist er das genaue Gegenteil. Noch dazu ist er handwerklich schlecht gemacht. Stellen Sie sich ein mal folgende Formulierung in einem Gesetz vor – ich zitiere Ihren Artikel 5 a Absatz 3 als nur ein Beispiel: "Im Staatsministerium der Finanzen wird in der Abtei lung II Recht des öffentlichen Dienstes und Personal verwaltung eine Schiedsstelle eingerichtet, …" Hierbei tauchen gleich mehrere Fragen auf: Erstens. Ja, wann denn? Zweitens. Wenn sie einmal eingerichtet ist, müsste entweder das Gesetz geändert werden oder Sie müssten sofort eine weitere Schiedsstelle einrichten. Entschuldigung, das ist kein Gesetzestext.
Deshalb mein Fazit: Der öffentliche Dienst in Bayern – um ihn geht es und nicht um die Partei, Frau Dr. Strohmayr – hat bei der Gleichstellung von Frauen und Männern zu Recht Vorbildfunktion und Beispiel charakter, gerade dank des aktuell gültigen Bayeri schen Gleichstellungsgesetzes. Die Förderung von Frauen im gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern ist und bleibt ein überaus wichtiges Ziel. Hier bei sind wir auch noch nicht am Ende. Das ist gar keine Frage. Aber der vorliegende Gesetzentwurf ist ungenügend. Wir können, wir wollen und wir dürfen ihm nicht zustimmen. – Herzlichen Dank fürs Zuhö ren.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath legt heute seinen Abschlussbericht vor. Wir erleben zwei vollkommen verschiedene Berichte. So konstruktiv die Arbeit im Ausschuss war, so wenig spiegelt sich die konstruktive Arbeit in den Abschluss berichten wider, und so befremdlich ist auch der Ton,
den insbesondere Frau Aures hier heute angeschla gen hat. Unerträglich ist auch der spöttische Ton des Minderheitenberichts. Frau Meyer hat darauf hinge wiesen.
Zunächst zur Ausschussarbeit, die, wie wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg feststellen, sehr konstruktiv war. Dieser Untersuchungsausschuss war sicherlich einer der schnellsten, der komprimiertesten und auch der effektivsten Untersuchungsausschüsse des Bay erischen Landtags. Dies liegt auch und gerade an dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Florian Herrmann, dem ich an dieser Stelle sehr herzlich danken möchte.
Ich danke auch Brigitte Meyer, die das Zustandekom men des Berichts auf eine einfühlsame, gute und den Überblick bewahrende Art dargestellt hat. Brigitte, danke für diese Rede, die wirklich eine hervorragende war.
Zu Frau Dr. Pauli braucht man, glaube ich, nicht viel zu sagen, außer: Erstens. Es gibt bei uns die Mei nungsfreiheit. – Ich glaube, sie hört gar nicht zu. – Zweitens hatte Herr Mollath Gelegenheit, vor unserem Ausschuss seine Meinung selber darzustellen. Zu den fünf Minuten, die Frau Dr. Pauli hier gesprochen hat, braucht man wohl nicht mehr Worte zu verlieren.
Der Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" hat sei nen Namen von einem Menschen, der seit sieben Jahren in der Psychiatrie sitzt. Ein solches Schicksal lässt niemanden kalt. Es berührt jeden. Auch deshalb und gerade wegen der hohen Erwartungen, die die Bürgerinnen und Bürger mit ihm verbanden, hatte der Ausschuss keine leichte Aufgabe.
Vorweg: Wir alle können nicht – insbesondere ich kann nicht – beurteilen, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth unterge bracht ist. Ich weiß es schlichtweg nicht. Ich habe nicht den notwendigen Sachverstand dazu. Vor allem ist das auch nicht meine Aufgabe, sondern es ist die Aufgabe unserer unabhängigen Justiz. Die Entschei dung liegt beim gesetzlichen Richter.
Dieser entscheidet auf der Basis medizinischer Gut achten. Im Untersuchungsausschuss konnte es nicht darum gehen zu prüfen, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie ist, sondern es ging darum, ob es ein Fehlverhalten staatlicher Behörden
gab, der bayerischen Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei, der politi schen Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der Unterbringung von Herrn Mollath in psychiatrisch en Einrichtungen, im Zusammenhang mit den Straf verfahren gegen Herrn Mollath und bezüglich des Umgangs mit den von Herrn Mollath erstatteten Straf anzeigen. Aber Fakt ist: Ein so langer Freiheitsentzug ist nicht einfach so möglich. Für ihn bestehen hohe rechtliche Hürden, laufende und intensive rechtliche Überprüfungen sind notwendig.
Nun gab es im Vorfeld des Ausschusses diverse Ver schwörungstheorien: Herr Mollath sei ein Opfer, um Schwarzgeldtransfers zu decken, er habe auf der Strecke bleiben müssen, um der großen Finanz nicht in die Quere zu kommen. Herr Streibl, der wohl jetzt den Saal verlassen hat, hat diese Verschwörungs theorien gerade noch einmal repetiert. Sie haben sich bei den Befragungen der Zeugen im Untersuchungs ausschuss allesamt als haltlos erwiesen.
Wenn ich meine eigene Meinung darstellen darf: Was bleibt mir vom Ausschuss in Erinnerung? Wo ist ein Fehlverhalten festzustellen? – Dass nicht der für Wirt schaftsstrafsachen zuständige Staatsanwalt das Ver fahren eingestellt hat, sondern der für allgemeine Strafsachen zuständige Staatsanwalt, war ein Fehler der Behörden. Aber ob die Dinge anders gelaufen wären, wenn tatsächlich der zuständige Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hätte, weiß ich nicht, und das können wir auch mit Fug und Recht bezweifeln.
Dass das 106-seitige Konvolut nicht von der Staats anwaltschaft an die Finanzbehörden abgegeben wurde, die eine viel niedrigere Eingriffsschwelle als die Staatsanwaltschaft haben, war sicherlich ebenfalls ein Versäumnis, aber allenfalls Fahrlässigkeit und kei nesfalls Vorsatz und schon gar nicht Ausfluss einer Verschwörung. Das hätte möglicherweise ein Verfah ren gegen andere ausgelöst, aber ob es Auswirkun gen auf das Verfahren gegen Herrn Mollath selber ge habt hätte, ist reine Spekulation. Ich weiß es nicht.
Aber mir ist und bleibt ein Rätsel, wie die Opposition angesichts dieser Sachlage und auch der Ergebnisse der Beweisaufnahme an ihren Vorwürfen an die Ad resse unserer Justizministerin festhalten kann. Die Justizministerin hat durch die Weisung an die Staats anwaltschaft, einen Wiederaufnahmeantrag zu stel len, scharf eingegriffen. Mehr ist in unserem Rechts staat nicht möglich. Das ist die maximale Eingriffsmöglichkeit, das ist die Ultima Ratio, und die Ministerin hat von ihr Gebrauch gemacht. Weil dieses Schwert nicht einfach so gezückt werden kann, kann auch der Zeitpunkt dieses Eingreifens nicht - etwa als zu spät - kritisiert werden.
Frau Aures hat gerade gesagt, Freiheit sei Chefsa che. Wissen Sie, Frau Aures, was Sie da gerade ge sagt haben? Dann müsste jedes Urteil, das jemanden ins Gefängnis bringt, der Ministerin zur Gegenzeich nung vorgelegt werden. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Es ist nun einmal die Errungenschaft unseres Rechts staates, dass wir keine politische Justiz haben, dass die Justiz vollkommen unabhängig ist.
- Frau Aures, ich habe sehr genau zugehört. Deshalb sage ich das hier. Ich habe jedes Wort von Ihnen ge hört. Ich sage, dass die Justiz hier völlig unabhängig ist und dass sich die Politik nicht einmal im Ansatz einmischen kann und darf. Passen Sie auf. Das ist ganz wichtig. Die Politik kann sich hier nicht einmal im Ansatz einmischen. Sie darf und kann es nicht. Inso weit haben wir in unserer Geschichte furchtbare und schmerzhafte Erfahrungen gemacht.
Die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Jus tiz sind elementare Grundwerte unserer Demokratie.
Führen wir uns nun noch einmal das Verhalten der Opposition im Ausschuss vor Augen. Insbesondere bei der Anhörung unserer Justizministerin vor dem Ausschuss am 14. Juni haben die Abgeordneten der Opposition mehrfach und massiv versucht, politische Wertungen der Ministerin über die Gerichte zu provo zieren. Mehr noch: Sie wollten eine Einflussnahme, haben der Ministerin Handlungen nahegelegt und sie zu Eingriffen in die Gerichte gedrängt, immer wieder und durch verschiedene Fragestellungen. Frau Aures, Sie haben die Justizministerin sogar entrüstet aufge fordert – ich zitiere -, Herrn Richter Brixner die Pensi on zu kürzen.
- Sie haben sie aufgefordert, die Pension zu kürzen.
Damit zeigt die Opposition, dass ihr das Grundver ständnis unseres Rechtsstaates komplett und auf ganzer Länge fehlt.
Die Justizministerin hat dagegen die Unabhängigkeit der Justiz zu Recht als hohes Gut verteidigt. In der Sache ist sie mit ihrer Weisung bezüglich eines Wie deraufnahmeantrags ans Äußerste gegangen.
Man könnte nun meinen, Frau Aures, dies sei ein Ausrutscher gewesen, dass Sie an dem Tag aus nahmsweise Einfluss nehmen wollten.
Aber weit gefehlt. Erstens haben Sie heute selber ge sagt, die Unabhängigkeit der Justiz werde immer ge achtet.
Sie merken nicht einmal, wenn Sie die Unabhängig keit der Justiz infrage stellen. Das ist umso schlim mer.
In Ihrem Minderheitenbericht erheben die Fraktionen von FREIEN WÄHLERN, SPD und GRÜNEN nachge rade unerhörte Vorwürfe gegen die Justiz, die im Fall Mollath durch nichts, aber auch gar nichts belegt sind. Zwei Drittel des Kapitels D, Ihres letzten Kapitels mit dem Titel "Weitergehende Schlussfolgerungen" befas sen sich mit Vorwürfen, die mit dem Fall Mollath nichts zu tun haben und die auch sonst nicht belegt werden. Die Kritik hat also offenbar System, sie ist eine Grundsatzkritik, die aus Anlass des Falls Mollath geäußert wird, aber den Anschein erweckt, als werde sie aufgrund des Falls Mollath geäußert. Das Ganze gipfelt in dem Satz – ich zitiere: "56 Jahre CSU-Regie rung haben Strukturen begünstigt, die einer Unabhän gigkeit der Justiz nicht zuträglich sind".
Dieser Satz schlägt dem Fass den Boden aus.
Sie verbrämen die von Ihnen versuchte bewusste Ein flussnahme auf die Justiz damit, dass Sie deren Un abhängigkeit wahren wollen. Das ist zynisch, das ist gefährlich, das ist ein Spiel mit dem Feuer, das wir nicht dulden können und nicht dulden dürfen.
Hier müsste ein Aufschrei durch unsere gesamte Ge sellschaft gehen.
Ich möchte hier auch – ich bitte, mir das zu erlauben – die Ehre von Max Streibl retten, unseres früheren Mi nisterpräsidenten, der durch diese Anschuldigungen schwer getroffen wird. Das weise ich deswegen auch in seinem Namen aufs Schärfste zurück.
Ich möchte noch einmal darstellen, wes Geistes Kind dieser Minderheitenbericht ist. Er rückt hohe Richter generell in den Verdacht der Parteilichkeit. Das ist ein infamer Vorwurf. Warum thematisieren die Oppositi onsfraktionen das Verfahren der Besetzung von Rich terstellen in ihrem Minderheitenbericht? Im Ausschuss haben wir dazu keinen einzigen Zeugen gehört; wir haben keine einzige Frage dazu gehört. Das kann nur den Zweck haben, eine Verschwörung zu konstruie ren. Die Denkweise der Opposition lautet also: Die Staatsregierung setzt Richter ein, die missliebige Per sonen wie Herrn Mollath offenbar aus dem Verkehr ziehen sollen. Ich weiß deshalb nicht, welcher Be weisaufnahme Sie als Oppositionsfraktionen beige wohnt haben. Der unseres Untersuchungsausschus ses offenbar nicht. Dennoch wird die Opposition noch deutlicher und sagt – ich zitiere wieder: "In Bayerns Justiz gibt es derzeit strukturell weder institutionelle noch personelle Unabhängigkeit." Und sie wirft der Justiz in Bayern insgesamt und pauschal – ich zitiere nochmals - "Korpsgeist, eine mangelnde Kultur der Korrektur eigener Fehler und vor allem die Tendenz zu vorauseilendem Gehorsam" vor. Dieser Vorgang sucht seinesgleichen. Eigentlich müssten die Justiz angehörigen geschlossen auf die Barrikaden gehen, ein Aufschrei müsste durch ihre Reihen gehen. Im merhin hat sich in diesem Sinn am Montag auch der Bayerische Richterverein zu Wort gemeldet und den Minderheitenbericht zu Recht scharf kritisiert.
Die Oppositionsfraktionen erheben krude Vorwürfe, die dieses Untersuchungsausschusses nicht würdig sind. Das ist ein Generalangriff der Opposition auf die Justiz in Bayern, und zwar genau auf die Justiz, die von den Oppositionsfraktionen zugleich dafür gerügt wird, dass sie nicht so entschieden hat, wie es die Opposition für richtig hält. Das ist ein Schlag ins Ge sicht all derer, die in der Justiz in Bayern tätig sind.
Auch sonst strotzt der Bericht von persönlichen Diffa mierungen und Werturteilen, die sogar die Grenze der Beleidigung überschreiten: "naive Staatsanwältin",
"ahnungslose Staatsanwältin", "Zynismus pur", "Rechtsbeugung", "totales Versagen der Anklagebe hörde", "Ansammlung von offenkundigen Fehlent scheidungen", "Machtmissbrauch" und, und, und.
Damit setzt sich offenbar das "Dirty Campaigning", das wir schon in der vorletzten Woche hier im Land tag erleben mussten, nun auch gegenüber den Be diensteten der bayerischen Justiz fort. Das ist unters tes Niveau und hat mit konstruktiver Politik nichts mehr zu tun.
Das Ganze kulminiert in dem Schlusssatz Ihres Be richts: Es müssen personelle Konsequenzen gezogen werden: Generalstaatsanwalt, Präsident, Justizminis terin und Herr Mollath sind zu entlassen.
Herr Mollath ist zu entlassen! Das ist für Sie das Er gebnis unseres Untersuchungsausschusses, und für uns ist es ein direkter Eingriff in den richterlichen Be reich, ein klarer Eingriff in die Justiz, der sich aufgrund der Gewaltenteilung verbietet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gehen hier an das Eingemachte unserer Demokratie. Hier kommt es zum Schwur. Das ist kein Kinderspiel mehr. Haben Sie denn aus der Geschichte nichts gelernt? Das ist die eigentliche Dramatik dieses Falles. Leute, die die Justiz offen kritisieren, und die ihr eine Ent scheidung vorgeben möchten, wollen unser Land re gieren. Da kann man nur sagen: Gute Nacht!
Diese Aussagen im Minderheitenbericht sind nicht nur falsch, sondern sie sind brandgefährlich. Ich bin rich tiggehend entsetzt – als Jurist, aber auch als Staats bürger.
Ich kann deshalb nur an Sie als Demokraten appellie ren: Nehmen Sie diese Aussagen zurück! Frau Aures, Sie haben eben gesagt, dass über das Schicksal von Herrn Mollath die Richter entscheiden. Damit könnte man meinen, Sie hätten den Satz zurückgenommen, aber am Ende haben Sie doch wieder gesagt: Herr Mollath muss freigelassen werden. – Nehmen Sie diese Aussagen zurück!
Unser Mehrheitsbericht dagegen ist ausgewogen
und liefert einen guten Überblick über diesen schwie rigen Fall. Ich sage es noch einmal: Der Fall Mollath ist ein schwieriger Fall, der uns alle elektrisiert. Frau Meyer hat es eben sehr, sehr gut dargestellt. Das Schicksal von Herrn Mollath liegt nun dank der Inter vention unserer Justizministerin über ihre Weisung an die Staatsanwaltschaft wieder dort, wo es in unserem Rechtsstaat hingehört, nämlich bei den unabhängigen Gerichten. Das soll auch so sein. - Ich danke allen, die mir zugehört haben.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Muss das sein, lautet die Frage, die wir heute bei diesem Antrag stellen.
Muss es sein, dass wir ihn zu so später Stunde behandeln? Muss es sein, dass wir ihn überhaupt behandeln?
Die FREIEN WÄHLER fordern die Staatsregierung in ihrem Antrag auf, dafür zu sorgen, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber rechtzeitig in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Genau dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, tut die Staatsregierung. Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen, so wie wir ihn auch im federführenden Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit abgelehnt haben.
Der Ansturm von Asylbewerbern ist im Moment enorm. In gleicher Weise sind auch die Anstrengungen enorm, die die Staatsregierung unternimmt,
um die Asylbewerber unterzubringen und neue Unterkünfte zu finden.
Ihr Antrag gibt mir immerhin zu später Stunde die Gelegenheit, ein herzliches Dankeschön zu sagen: der Staatsregierung, den Beamtinnen und Beamten des Sozialministeriums
und vor allem der Regierung, die alles tut, um Unterbringungsmöglichkeiten zu finden und neue Unterkünfte aufzutun. Ein herzliches Dankeschön also den Beamtinnen und Beamten, die hoch belastet sind, um den Menschen, die in Not zu uns kommen, Schutz und Obdach zu bieten. Deswegen verbinde ich mit diesem Dank an die Staatsregierung, die keiner weiteren Aufforderung bedarf, noch einmal unsere Ansage: Wir werden den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zweiter Lesung befassen wir uns heute mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Leistungslaufbahngesetzes und anderer beamtenrechtlicher Vorschriften. Dieser Gesetzentwurf ist in weitesten Teilen in diesem Hohen Hause unstrittig. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat diesem Gesetzentwurf ebenso einstimmig zugestimmt wie der Haushaltsausschuss und auch der Rechtsausschuss. Wir sind uns beispielsweise einig, dass und wie wir die Auswahlentscheidung bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten und Beförderungen neu regeln und so ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2011 umsetzen wollen.
Durch die neue Regelung bringen wir in diesen Bereich nun mehr Rechtssicherheit und verzichten gleichzeitig auf eine weitergehende Bürokratisierung. Das ist sicherlich der Hauptpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs. Doch auch die weiteren vorgesehenen Regelungen sind unstrittig.
Wir sind uns alle einig, dass wir die besoldungsrechtliche Einstufung von Flussmeistern, Straßenmeistern und Regierungsschulräten ändern wollen. Konsens besteht auch darin, dass die Amtszulagenregelung für Fachlehrer als Fachberater an Förderschulen klargestellt wird.
Ebenso unstrittig in allen Fraktionen ist auch, mit dem Gesetzentwurf im Bayerischen Beamtengesetz die Rechtsgrundlage für die sogenannte elektronische Personalakte zu schaffen und auch den Begriff des Polizeivollzugsdienstes positiv zu beschreiben sowie den Geltungsbereich der besonderen Altersgrenze für die Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz begrifflich an das neue Dienstrecht anzupassen und auch bei der Versorgungslastenteilung beim Wechsel von oder zur Bayerischen Versorgungskammer neue Regelungen vorzunehmen. Unstrittig – das ist der letzte Punkt – ist auch, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 umsetzen und für eingetragene Lebenspartnerschaften den Familienzuschlag rückwirkend zum Zeitpunkt der Einfüh
rung der Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 nachzahlen wollen.
Damit sind wir nun bei dem einzig strittigen Punkt. Der Gesetzentwurf sieht nämlich die Nachzahlung für Lebenspartnerschaften vor – jetzt zitiere ich aus dem Gesetzentwurf -,
sofern sie ihren Anspruch innerhalb des genannten Zeitraumes geltend gemacht haben, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist. Eine Nachzahlung nach Satz 1 erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in dem ein Antrag gestellt wurde.
Die Damen und Herren von der SPD wollen auf ein solches Geltendmachungserfordernis verzichten und allen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ohne weitere Voraussetzungen den Familienzuschlag nachzahlen.
Wir von der CSU lehnen eine solche voraussetzungslose Nachzahlung ab. Wir können nicht nur verlangen, dass die Betroffenen ihren Anspruch gerichtlich oder im Widerspruchsverfahren geltend gemacht haben, sondern wir müssen es sogar verlangen; denn der Antrag der SPD wäre eine Überkompensation; er würde gleichgeschlechtliche Partnerschaften besser stellen als Ehepaare in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit.
Da erinnere ich nur an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Rechtsgeschichte geschrieben hat. Es stammt vom November 1998. Dabei geht es um die Besoldung verheirateter Beamter mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern. Damals stand der Familienzuschlag aus den Jahren 1988 bis 1996 in Rede. Auch hier hat das Verfassungsgericht gesagt, dass eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten ist. Schließlich wurde es auch nicht gemacht.
In seinem neuesten Urteil vom Juni 2012 sagt das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber sei verpflichtet, den Verfassungsverstoß für in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte, die ihren Anspruch auf Auszahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 zeitnah geltend gemacht hätten, rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Genau das tut der Gesetzentwurf, nicht mehr und nicht weniger. Das ist auch üblich. Unser Ziel ist die Gleichstellung und die Gleichbehandlung. Eine Besserstellung ist auch eine Ungleichbehandlung, die ungerecht ist. Eine Geltendmachung des Anspruchs ist zudem ein untrügliches Zeichen dafür, dass eine Lebenspartnerschaft bestand und die Betroffenen diese
Partnerschaft dem Dienstherrn gegenüber offenlegen wollten. Über beide Punkte geht die SPD hinweg. Würden wir voraussetzungslos nachzahlen, wäre das eine Politik nach dem Motto: Freibier für alle. Das wäre unseriös.
Deshalb werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Mein Fazit zum Gesetzentwurf lautet deshalb: Wir können uns glücklich schätzen, dass wir im Freistaat Bayern einen so leistungsfähigen öffentlichen Dienst haben. Das Gesetz, das wir heute beschließen werden, glättet die Rechtsgrundlagen weiter und optimiert somit die Rahmenbedingungen für unsere Beamtinnen und Beamten. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf gerne zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit schöner Regelmäßigkeit beschäftigt uns in diesem Hohen Haus das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst,
heute anlässlich der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte − das ist richtig.
Aber am Anfang der Behandlung dieses Themas hier im Landtag muss doch die Feststellung stehen, dass der öffentliche Dienst in Bayern bei der Gleichstellung von Frauen und Männern Vorbildfunktion und Beispielcharakter hat,
Zuruf von der SPD: Genau deswegen!
zu Recht, weil sich das seit fast 17 Jahren bestehende Bayerische Gleichstellungsgesetz bewährt hat. Nachholbedarf gibt es noch bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen. Aber auch hier hat sich in den letzten Jahren viel getan.
Besonders der morgige Tag, der Equal Pay Day − er hätte auch als Aufhänger für die heutige Behandlung gelten können −, zeigt aber exemplarisch, wie gut die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern funktioniert. Diesen Equal Pay Day braucht man im öffentlichen Dienst in Bayern nicht: Frauen und Männer verdienen in gleicher Besoldungsstufe exakt dasselbe. Auch hierbei ist der öffentliche Dienst in Bayern Vorreiter und Vorbild für die Privatwirtschaft. Im öffentlichen Dienst ist der 1. Janu
ar der Equal Pay Day und nicht der 21. März wie in der Privatwirtschaft.
In dieser positiven Grundstimmung, meine Damen und Herren, was die Vorreiterrolle des öffentlichen Dienstes in Bayern anbelangt, können wir uns Ihrem Gesetzentwurf nähern. Wir werden ihn in den nächsten Wochen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv beraten. Deswegen heute nur ein paar kursorische Anmerkungen und Hinweise.
Machen wir es hinterher, dann habe ich mehr Zeit. − Die Datengrundlage, um die Qualität der Gleichstellung in Bayern beurteilen zu können, ist inzwischen sehr veraltet. Der Vierte Bericht der Staatsregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes stammt aus dem Jahr 2010. Die Daten sind also schon vier oder fünf Jahre alt. Frau Strohmayr, vielleicht ist es dem geschuldet, dass Sie übersehen haben, dass wir mittlerweile eine zweite Amtschefin in Bayern haben, nämlich die des Bundes- und Europaministeriums. Es sind also zwei Amtschefinnen. Das nur so als kleiner Tipp zur Datenaktualisierung.
Im nächsten Jahr werden die Daten für den Fünften Bericht der Staatsregierung erhoben, der im Jahr 2015 vorgelegt werden wird. Mit diesen in Kürze zu erhebenden Daten könnte man viel konkreter, viel ziel- und passgenauer an die Probleme herangehen, als das jetzt möglich ist. Das beste Beispiel dafür sind der von Ihnen vorgeschlagene neue Artikel 5 a und das Projekt zur betrieblichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Ohne die aktuellen Daten wäre dieses Projekt eine Operation mit der Schrotflinte und nicht, wie nötig, mit dem Präzisionsmesser.
Viele weitere Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf sind unter der Rubrik "Placebo oder weiße Salbe" einzuordnen, so etwa die Änderung des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2. Dass das Gleichstellungsgesetz in Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, entsprechend gilt, ist schon jetzt gültiges Recht, nämlich über die Person, die die Aufsicht für die öffentliche Hand in dieser Einrichtung führt. In der von Ihnen vorgeschlagenen Neuregelung kann ich keinen Mehrwert entdecken.
Dies gilt auch für den neuen Artikel 1 Absatz 3, mit dem Sie Privatunternehmen zu Ähnlichem verpflichten wollen wie die öffentliche Hand. Juristisch ist diese Passage ein Nullum. Sie ist rechtlich ohne jede Bindung, ein einfacher Programmsatz. Er ist halt geschrieben; mehr nicht. Überzeugungskraft sieht anders aus. Auf diese Weise, liebe Kolleginnen und Kol
legen, kann man auch Achtung vor Gesetzestexten verbrauchen. Wir sollten insoweit vorsichtig sein.
In dem neuen Artikel 14 a beschäftigen Sie sich mit dem Thema der sexuellen Belästigung. Seit mehr als elf Jahren, seit dem 1. Januar 2002, existieren eigene Grundsätze des Freistaats zu exakt diesem Thema durch die Bekanntmachung der Staatsregierung über die Grundsätze des Schutzes der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die einzige Konsequenz, die Sie normieren, ist der Satz in Absatz 3, dass sexuelle Belästigungen Dienstpflichtverletzungen sind. Das sind sie aber schon jetzt. Ich sehe keinen Mehrwert darin, den Text aus der Bekanntmachung in das Gesetz zu übernehmen. Auch das braucht es nicht.
Problematischer sind zwei andere Regelungen, die Sie vorschlagen. Dazu werde ich in meiner Antwort auf Ihre Zwischenintervention, Frau Dr. Strohmayr, später noch etwas ausführen.
Deshalb komme ich jetzt zur Zusammenfassung: Ihr Gesetzentwurf bringt in vielerlei Hinsicht nichts Neues. Hinter der aufwendigen Fassade verbirgt sich wenig Substanz. Wir sehen klarer, wenn die neue Datengrundlage vorhanden ist. Auf diese sollten wir warten, ehe wir neue Korsettstangen einziehen. Gefährlich wird es aber, wenn aus der angestrebten Gleichstellung von Frauen und Männern eine einseitige Benachteiligung wird, wie es an zwei Stellen Ihres Gesetzentwurfs durchklingt.
Auf dieser Grundlage und mit einer gehörigen Portion Skepsis gehen wir in die Ausschussberatungen, auf die ich mich freue. − Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.
Verehrte Frau Dr. Strohmayr, Sie hatten es bereits in Ihrer Rede erwähnt. In der Tat ist das, auf das letzte Jahr bezogen, richtig gewesen. Ich habe lediglich die Aussage inkriminiert, wonach es nur eine Amtschefin in Bayern gibt. Das ist falsch. Es gibt deren zwei.
Was den Equal Pay Day angeht, habe ich mich nicht auf die Situation in Bayern insgesamt inklusive der Privatwirtschaft bezogen, sondern ganz bewusst − da hätten Sie hinhören können − auf die Situation des öffentlichen Dienstes des Freistaates Bayern. Dort ist, weil die Besoldungsgruppen für Männlein und Weiblein gleich sind, kein Unterschied festzustellen. Das wollte ich Ihnen damit sagen.
Nun habe ich noch Gelegenheit, Ihnen zu sagen, welche zwei Punkte in Ihrem Gesetzentwurf sehr problematisch sind.
Erstens fordern Sie in Artikel 8 Absatz 1 Ihres Gesetzentwurfs − so haben Sie es eben in Ihrer Rede auch dargestellt, Frau Dr. Strohmayr − einen Frauenanteil von "mindestens" 50 % in allen Laufbahnen, Berufsfachrichtungen, Leitungsebenen und Funktionsstellen. Bei mehr als 50 % können Sie aber das andere Geschlecht nicht mehr gleichstellen. Dann beginnt unweigerlich die Diskriminierung. Das Wort "mindestens" müssten Sie also streichen; sonst besteht genau darin schon ein Verstoß gegen das AGG.
Zweitens formulieren Sie in Artikel 19 Absatz 4 eine rein weibliche Form der Gleichstellungsbeauftragten. Dort steht: "… kann sie … einholen". Das heißt, ein Mann könnte auf dieser Grundlage überhaupt nicht die Funktion eines Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Das wäre ebenfalls ein eklatanter Verstoß gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier schlägt das Pendel in die falsche Richtung aus. Hier schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Ich kann nur sagen: Liebe Frau Dr. Strohmayr, liebe Kolleginnen von der SPD, bitte nicht übertreiben. Hier wird es gefährlich. − Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein ziemlich heterogenes Antragsbündel zum Thema Asyl, mit dem wir uns heute hier im Hohen Haus befassen. Die Antragssteller haben ihre Anträge gerade vorgestellt und begründet. Ich möchte sie gerne der Reihe nach behandeln und beginne mit dem jüngsten, dem Antrag 16/13748 der GRÜNEN: "3. Erstaufnahmeeinrichtung jetzt". Diese sollen wir Ihrer Ansicht nach schnellstmöglich schaffen. Richtig ist, wenn die Zugangszahlen der Asylbewerber in unserem Land steigen, dann brauchen wir auch höhere Kapazitäten in der Erstaufnahme. Tatsächlich hat der Freistaat aber die Kapazität in den beiden bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf erhöht, und zwar deutlich erhöht. Das war und ist der wesentlich schnellere und effektivere Weg, als eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung zu schaffen. Sie müssen sich vor Augen halten: Sie brauchen für eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung erst einen Standort. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für eine Erstaufnahmeeinrichtung eine Kapazität von mindestens 500 Bewerbern fordert, wird das nicht so leicht sein. Zweitens sind die Kapazitäten erhöht worden, und zwar so, dass sie im Moment an beiden Standorten, in München und in Zirndorf, ausreichen. Warum? Es ist im Moment möglich, eine Erstaufnahme in rund einem Monat abzuschließen. Das heißt, wir brauchen Kapazitäten für Asylbewerber, die in einem Monat zu uns kommen. Die höchste Zahl an Zugängen war im Oktober 2012 mit 1.700 Asylbewerbern. Seitdem sind die Zahlen leicht zurückgegangen. Die aktuellen Kapazi
täten reichen also aus. Eine Erweiterung der bestehenden Standorte wäre auf jeden Fall Ihrem Vorschlag, eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung einzurichten, vorzuziehen. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen.
In Ihrem zweiten Antrag 16/14287 fordern Sie mehr gesellschaftliche Teilhabe. Ich zitiere aus dem Antrag: "Künftig soll ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe gewährleistet werden." Genau das passiert doch! Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 sind die Zahlungen an Asylbewerber mehr als verdreifacht worden von 40 auf 137 Euro pro Monat in der Regelbedarfsstufe 1. Damit erhält ein Asylbewerber, was auch ein Sozialhilfeempfänger erhält, um ihm die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen: das soziokulturelle Existenzminimum. Um Ihnen das zu verdeutlichen: In dem entsprechenden Warenkorb sind eingepreist Ausgaben für Theater, für Fußballspiele, für eine Zeitung, für Bücherei, für Vereinsbeiträge. All das ist enthalten. Das ermöglicht sowohl eine gesellschaftliche als auch eine kulturelle Teilhabe und natürlich auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen. Dass eine politische Teilhabe möglich ist, hat Frau Tolle durch das Beispiel der Würzburger Flüchtlinge, die in Berlin vor dem Brandenburger Tor demonstriert haben, gerade selbst bestens belegt.
Aber nicht nur das erhöhte Taschengeld kommt dem Ziel, mehr Teilhabe zu ermöglichen, entgegen. Die Lockerung der Residenzpflicht darf nicht vergessen werden, die wir in dieser Legislaturperiode vorgenommen haben. Das wird häufig vergessen. Natürlich achten die Regierungen darauf, dass eine Gemeinschaftsunterkunft mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, auch deswegen, um dem Asylbewerber die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Ich denke bewusst nicht, dass wir Asylbewerber besser stellen müssen als Sozialhilfeempfänger. Mehr noch, wir dürfen es nicht tun. Das wäre der Fall, wenn wir weitere Leistungen draufsatteln würden. Da werde ich persönlich, da werden wir nicht mitmachen, denn das würde nur den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft gefährden. Davon hätten gerade die Asylbewerber bei uns am allerwenigsten.
Was den so oft zitierten § 7 Absatz 5 der Asyldurchführungsverordnung mit der Aussage der Förderung der Rückkehrbereitschaft, anbelangt, so bezieht sich der nicht auf die Unterbringungsbedingungen, Frau Tolle, wie Sie häufig glauben machen wollen, sondern auf die Verteilungsentscheidung. Wenn Sie wider besseren Wissens behaupten, der Passus der Verordnung würde sich auf die Unterbringungsbedingungen beziehen, können Sie nicht erklären, warum der Frei
staat gerade diese Bedingungen vor wenigen Jahren mit den Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften bewusst deutlich verbessert hat. Das würde nicht zusammenpassen. Da haben Sie in Ihrer Argumentation einen unauflöslichen Widerspruch. Darum geht Ihr Antrag ins Leere. Wir werden ihn ablehnen.
Immerhin kann ich auf diese Weise öffentlich darstellen, was in den letzten Monaten und Jahren in der Asylsozialpolitik in Bayern alles passiert ist. Diese Fortschritte geraten ja allzu leicht in Vergessenheit. Sie scheinen öffentlich überhaupt nicht wahrgenommen zu werden.
Ich möchte es bei dieser Gelegenheit noch einmal deutlich machen. Da ist zum Beispiel die Aufstockung der Mittel für Asylsozialberatung von 1,4 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 2,6 Millionen Euro im Jahr 2012
und jetzt 2013 auf 3,4 Millionen Euro.
Im Doppelhaushalt 2013/2014 haben wir in diesem Hohen Hause zudem beschlossen, erstmals 400.000 Euro für Erstattungen an Kommunen vorzusehen für Personal- und Vormundschaftskosten bei der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Deshalb bin ich froh, dass ich das hier noch einmal darstellen konnte.
Der Antrag 16/14264 der FREIEN WÄHLER befasst sich insbesondere mit der Dauer des Asylverfahrens und mit den Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber. Der Antrag fordert eine Verkürzung der Verfahrensdauern. Dazu kann ich festhalten: Jawohl, das ist der vollkommen richtige Weg. Für den Staat ist es der richtige Weg, aber auch für den einzelnen Asylbewerber, der schneller Klarheit bekommt, der früher weiß, woran er ist und der, wenn er einen Titel bekommt, arbeiten kann. Deshalb hat der Bayerische Ministerrat am 16. Oktober letzten Jahres ein Sofortmaßnahmenpaket beschlossen. Deshalb fordern wir weiter personelle Verstärkung am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 200 zusätzliche Beamtinnen und Beamte soll es geben. Das hat Innenminister Herrmann auch angemahnt. Die Stoßrichtung des Antrages ist vollkommen richtig. Dennoch braucht es den Antrag nicht, Herr Dr. Fahn, weil die Staatsregierung nicht
mehr aufgefordert werden muss, das zu tun. Ich habe es gerade dargestellt.
Wir setzen uns für Personalmehrung ein. Wir tun dies ohnehin schon seit Längerem und mit Erfolg, wie die Verfahrensdauern zeigen. Die Verfahrensdauer für Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien hat sich − das glauben Sie fast nicht − auf durchschnittlich sieben Tage verkürzt. Alles in allem liegen die Verfahrensdauern aktuell bei ca. sieben Monaten. Es geht durchaus noch schneller. Das ist im Interesse der Asylbewerber. Es bedarf auch keiner Frist bis zur Arbeitsaufnahme, wenn der Titel schon vorher da ist und ein Bewerber vom Bewerberstatus in den anerkannten-Status gewechselt ist. Darum bedarf es der Fristen nicht, egal ob sechs oder neun oder zwölf Monate. Sie haben richtig dargestellt, dass die Frist durch EU-Vorgaben ohnehin auf neun Monate verkürzt wird. Das ist doch etwas, da tut sich etwas. Aber noch einmal: Die Frist läuft ins Leere; wenn die Verfahren alle schon nach sieben Monaten abgeschlossen wären, dann bedürfte es einer Frist bis zur Arbeitsaufnahme nicht mehr.
Was wir nicht machen können, ohne Unmut in der eigenen Bevölkerung zu provozieren, das ist die Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung.
- Der Vorrangprüfung. Die Arbeitslosigkeit ist in Bayern zwar die niedrigste in ganz Deutschland, dennoch gibt es arbeitslose Mitbürgerinnen und Mitbürger, gerade unter den Geringqualifizierten. Ihnen muss unsere Verpflichtung gelten. Deshalb muss die Vorrangprüfung bleiben.
Unser Ziel, unsere Aufgabe ist es, allen, die in Not zu uns kommen, Schutz zu gewähren. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit steht im Mittelpunkt, nicht die Arbeitsmöglichkeit. Deshalb ist die aktuelle Rechtslage gut und tariert die verschiedenen Interessen aus.
Dreist ist schon, was Frau Tolle anfangs hier gesagt hat, nämlich dass unsere Asylpolitik krank macht. Unsere Asylpolitik ist da, um die krankmachenden Bedingungen auszugleichen, um den Leuten Schutz zu bieten, die in ihren Heimatländern verfolgt werden. Frau Tolle, was Sie hier gebracht haben, ist eine Verkennung der Umstände, eine Verdrehung der Tatsachen. Das können wir so nicht stehen lassen. Ihre Aussagen von unwürdigen Bedingungen, von einer Verletzung der Menschenwürde, das passt nicht zur Asylpolitik Bayerns. Es tut mir leid, das muss ich in aller Schärfe zurückweisen.
Aus den von mir genannten Gründen lehnen wir alle drei Anträge ab. Mein Fazit: Auch wenn sie eine andere Stoßrichtung haben, dann machen die drei Anträge trotzdem deutlich, welche Quantensprünge sich im Asylsozialrecht in den vergangenen Jahren ereignet haben. Dabei ist eines der wichtigsten Elemente noch gar nicht genannt, nämlich das geänderte Aufnahmegesetz mit der Einführung einer Obergrenze des Verbleibs in den Gemeinschaftsunterkünften, oder mit der Möglichkeit für viele Gruppen, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen. Das alles wurde mit enormer Anstrengung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regierungen, in den Ministerien und in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften geleistet. Herr Dr. Fahn, ich bin dankbar, dass Sie das heute auch einmal dargestellt haben. Es ist eine tolle Leistung der Leute vor Ort. Diese Bilanz kann sich wirklich sehen lassen. Das ist die frohe und erfreuliche Begründung hinter unseren ablehnenden Voten.
Frau Ackermann, ist Ihnen bewusst, dass die Anerkennungsquote derer, die aus dem ehemaligen Jugoslawien als Asylbewerber zu uns kommen, etwa 0,0 % beträgt?
Im Rahmen meiner Intervention weise ich weiter darauf hin, dass keiner von einem Schnellverfahren spricht. Es geht darum, ein rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Allerdings sollte das Verfahren beschleunigt werden, damit diejenigen, die in elementarer Not zu uns kommen, geschützt werden und bei uns ein besseres Leben bekommen. Sie sollen bei uns Schutz und Obdach finden.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass sich das System der Gemeinschaftsunterkünfte als unflexibel erweist. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das System der dezentralen Unterbringung erst recht unflexibel sein
muss, wenn der Anteil der Fehlbeleger in Gemeinschaftsunterkünften zurzeit 14 % beträgt. Man kann diese Leute aus den Gemeinschaftsunterkünften noch nicht einmal herausholen, um sie in die dezentralen Unterbringungen, d. h. in die Wohnungen, zu überführen. Deswegen ist das System viel unflexibler als das System der Gemeinschaftsunterkünfte.
Uns geht es darum, die Menschen, die in echter Not zu uns kommen, zu schützen. Das ist unsere humanitäre Verpflichtung. Darauf basiert der Antrag. Das bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Lesung befassen wir uns heute mit einem ganzen Bündel von Gesetzentwürfen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie um die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge. Sie wollen zwei Gesetze neu schaffen. Insgesamt sieben Gesetze wollen Sie ändern.
Ich habe fünf Minuten Redezeit. Ich weiß nicht, welche Redezeit Frau Ackermann hatte.
Meine Redezeit reicht heute nur für ein paar schlaglichtartige Bemerkungen.
Zunächst sage ich, dass Integration ein Megathema ist. So hat es auch der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung, Martin Neumeyer, am 10. Februar 2011 hier im Hohen Haus festgestellt. Deshalb ist es gut - das stelle ich ausdrücklich fest -, dass wir uns heute mit dieser Thematik befassen. Und deshalb bin ich für diese Initiative dankbar.
Was § 1 aus Ihrem Gesetzesbündel - das Integrationsgesetz - betrifft, so sind darin durchaus gute Gedanken enthalten; das will ich gern konzedieren. Ich denke sogar, was in den Artikeln 1 und 2 Ihres Gesetzentwurfs beschrieben ist - Ziele und Grundsätze -, wird wahrscheinlich jeder hier im Hohen Haus unterschreiben können.
Schwieriger wird es im zweiten Teil, bei den Aufgaben des Staates. Denn den Landesbeauftragten für Integrationsfragen gibt es bereits; das ist unser Integrationsbeauftragter Martin Neumeyer. Sie liefern jetzt einen neuen Akt in der alten, schon mehrfach geführten und daher etwas langweiligen Diskussion, indem Sie sagen, wo er angesiedelt sein sollte. Aber das bringt nichts. Im Gegenteil, je öfter man über Organisatorisches diskutiert, desto mehr bleibt das Inhaltliche auf der Strecke; aber um dieses geht es doch. Anders ausgedrückt: Die hervorragende Arbeit von Martin Neumeyer bietet überhaupt keinen Anlass zu der von Ihnen erneut angestoßenen Diskussion.
Auch sehe ich persönlich überhaupt keinen Mehrwert in Ihrem Vorschlag, einen Landesbeirat für Integrationsfragen zu fordern. Das hat die SPD bereits im Jahr 2011 vorgeschlagen. Die Gründe, mit denen wir den Vorschlag damals abgelehnt haben, gelten weiterhin. Wir haben bereits einen Integrationsrat, der seit 2010 regelmäßig tagt, die Integration in Bayern voranbringt und richtige und wichtige Impulse für unser Land setzt. Im Integrationsrat werden Verbände und Per
sönlichkeiten mit Migrationshintergrund aus 17 Nationen aufgefordert, ihren Beitrag zur Integration zu leisten.
Ich bitte, die Frage hinterher in einer Intervention zu stellen.
Es passt ins Bild, dass Sie auch kommunale Integrationszentren wollen. Das wirkt alles etwas steif und bürokratisch.
"Bürokratie" ist auch das Stichwort, das einem einfällt, wenn man von den Integrationsräten liest, die Sie durch eine Änderung der Gemeindeordnung in allen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern einführen wollen. Das ist symptomatisch und ein grundlegender Unterschied in der Herangehensweise an das so wichtige Thema Integration: Es geht nicht um Beauftragte, Gremien oder Pläne, sondern um die Menschen. Wichtiger als Institutionen wie ein Landesbeirat oder Integrationsräte ist doch der gesamtgesellschaftliche Dialog. Sie schlagen Pläne, Räte und Kommissare vor. Aber wir müssen die Menschen erreichen. So machen wir es doch in Bayern. Unsere Sozialministerin Christine Haderthauer hat das ja auch in ihrer Regierungserklärung vom November 2010 deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie hat gesagt: "Bayern kann Integration besser; denn bei uns gilt: Nicht nur die Politik, sondern auch die Bürger, die Gesellschaft und die Wirtschaft in Bayern leben Integration.
Frau Ackermann, wir haben hier ja auch gute wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Diese lassen Chancen entstehen. In Ihrer Rede gerade haben Sie das aber vergessen.
Wir sind das genaue Gegenteil eines Entwicklungslandes für Integration. Das ist etwas anderes, als Sie es dargestellt haben.
36 % der Menschen, die in München leben, haben einen Migrationshintergrund. Das würde keiner erwarten. Das könnte man eher in Berlin erwarten. Aber dort ist die Zahl der Migranten deutlich geringer.
Ich gebe Ihnen noch einen Tipp, Frau Ackermann. Auch die Hauptschule, die heute in der Regel schon "Mittelschule" heißt, ist eine weiterführende Schule. Wichtiger sind hier die konkreten Maßnahmen, die eine Hilfe bieten. Ich erinnere an die Sprachförderung und an die "Vorkurse Deutsch". Weiter erinnere ich an die Übergangsklassen. Hier gibt es entscheidende Hilfen für die Integration.
Sie wollen darüber hinaus sieben Gesetze ändern. Dabei ersparen Sie uns nicht die erneute Forderung nach der Umbenennung von "Bürgerversammlung" in "Einwohnerversammlung" sowie von "Gemeindebürger" in "Gemeindeeinwohner". Ich kann Ihnen nicht den Kalauer ersparen, der hier folgen muss: Dann müsste man ja die "Bürgermeister" in "Einwohnermeister" und den "OB" in "Obereinwohnermeister" umbenennen. Es geht doch nicht um Terminologie, sondern um Inhalte.
Das Aufnahmegesetz zu ändern, das wir erst novelliert haben und noch kein halbes Jahr in Kraft ist, ist erst recht nicht notwendig. Wir können jetzt noch nicht einmal die Auswirkungen der Novellierung beurteilen. Zu dem Thema gibt es übermorgen im Ausschuss einen ersten Zwischenbericht des Ministeriums. Sie wollen die alte Diskussion wieder aufrühren und alles, was damit zusammenhängt, neu erörtern. Das können wir in diesem Fall nicht mitmachen. Es wäre besser gewesen, wenn Sie das Aufnahmegesetz aus dem Integrationspaket herausgenommen hätten; denn es passt dort nicht gut hinein.
Ich fasse zusammen. Gerade das Integrationsgesetz behandelt ein überaus wichtiges Thema, das eine Mal mit guten Aussagen und Feststellungen, das andere Mal mit selbstverständlichen Regelungen, aber auch mit befremdlichen, etwas überbürokratischen Vorschlägen.
Ich freue mich auf die detaillierte Diskussion über die Einzelpunkte im Ausschuss.
Liebe Frau Ackermann, da werden wir nicht zu einem Konsens kommen. Wenn Sie sagen, dass Leute auf dem Land von der Integration abgeschnitten sind, dann ist das falsch. Sie haben vorhin davon gesprochen, dass Asylbewerber zwangsernährt werden. Auch das ist einfach falsch.
Sie wollen hier immer wieder den Eindruck erwecken, dass die Verhältnisse in den Gemeinschaftsunterkünften menschenunwürdig, inhuman seien. Auch dies ist aber zu großen Teilen falsch. Was Sie da sagen, können wir so nicht stehenlassen.
Deswegen bleibe ich dabei, dass unsere Integrationspolitik gut ist. Denn es geht uns insgesamt um die Menschen. Ich freue mich deshalb auf die Diskussion im Ausschuss.
Die überbordende Bürokratie, die das Ergebnis vieler Teile Ihres Gesetzentwurfs sein würde - gerade auch im Bereich der Asylbewerber, auf den ich jetzt nicht eingegangen bin -, steht einer weitergehenden Integration entgegen. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich in unserer ausgewogenen Diskussion viele Punkte genannt habe, die gut sind, aber auch viele Punkte, die nicht gut sind. Alle Punkte werden wir im Ausschuss beleuchten.
Eine Zustimmung zu dem Gesetzesbündel kann ich nicht in Aussicht stellen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, mit dem wir uns heute in Erster Lesung befassen, ändert gleich zwei bayerische Gesetze, nämlich das Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und das Aufnahmegesetz. Er schlägt zudem zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen wird das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes ausgeführt, zum anderen wird insbesondere für unbe
gleitete minderjährige Flüchtlinge eine Benachteiligung Bayerns beim Kostenausgleich beendet.
Der vorliegende Gesetzentwurf vereint zwei Rechtsmaterien, die inhaltlich nicht recht verwandt sind, für die aber gleichermaßen Regelungsbedarf besteht. So ist der Gesetzentwurf also in erster Linie von Rechtstechnik geprägt. Er bringt keine umstürzenden materiellen Neuregelungen. Auch werden erforderliche redaktionelle Änderungen in einem Aufwasch gleich mit erledigt. Das alles ist also nicht richtig dramatisch und brisant. Ich möchte aber trotzdem ein bisschen näher hinschauen, wenn Sie es mir erlauben.
Um das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes auszuführen, haben die Länder die zuständigen Stellen zu bestimmen, und zwar für die Berufsbereiche, für die das Bundesgesetz sie nicht selbst bestimmt hat. Der vorliegende Gesetzentwurf bestimmt die Staatsministerien in ihren jeweiligen Ressorts als zuständig. Das ist auch vernünftig, denn die Staatsministerien kennen sich mit den Berufen, für die sie als oberste Landesbehörden zuständig sind, gut aus. Sie sind ausreichend nah dran und haben doch einen umfassenden Überblick. Vernünftig ist es auch, dies im Ausführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz zu regeln und dafür nicht ein eigenes neues AGBQFG, ein Ausführungsgesetz zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, zu schaffen.
Der zweite Punkt betrifft die Änderung des Aufnahmegesetzes. Damit wird eine Regelung geändert, die den Freistaat Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern benachteiligt. Es geht um Jugendhilfe für im Ausland Geborene für die Zeit nach ihrer Einreise nach Deutschland. Für diese Belastungen gibt es einen bundesweiten Belastungsausgleich. Dies gilt schon deshalb, weil es eher zufällig ist, wo der betreffende Jugendliche nach seiner Einreise seinen Wohnsitz nimmt. Deshalb sieht auch das VIII. Buch des Sozialgesetzbuchs vor, dass alle Bundesländer gleich belastet werden. Wer höher als der Durchschnitt belastet wird, erhält einen Kostenausgleich. Das betrifft grundsätzlich auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Grundsätzlich.
Denn bisher gibt es für diesen Personenkreis eine Spezialvorschrift, eine Lex specialis im Aufnahmegesetz, die dieser allgemeinen Norm im VIII. Buch des Sozialgesetzbuches vorgeht. Demnach erstattet der Freistaat Bayern zwar den Trägern der Jugendhilfe Leistungen der Jugendhilfe für diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, aber diese Aufwendungen werden nicht durch einen Belastungsausgleich ausgeglichen. Das benachteiligt Bayern. Gelöst wird diese Problematik nun dadurch, dass im Aufnahmegesetz geregelt wird, dass dieser Paragraph des VIII. Buches
des Sozialgesetzbuches gegenüber dem Aufnahmegesetz vorrangig ist und sich ansonsten an der Kostenverteilung nichts ändert. Der Freistaat Bayern zahlt weiterhin. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch weder den Kommunen noch den Bezirken.
Auch auf den einzelnen jungen Menschen und die Leistungen, die er erhält, hat das keine Auswirkungen. Es geht nur darum, was sich der Freistaat Bayern durch die anderen Bundesländer ausgleichen lässt. Berührt ist damit allenfalls die Solidarität unter den Bundesländern. Angesichts der hohen Summe, die Bayern Jahr für Jahr in den Länderfinanzausgleich einbezahlt, kann man ein solches Verhalten des Freistaats wahrlich nicht als verwerflich bezeichnen. Es werden ja auch nur die Kosten ausgeglichen, die tatsächlich entstanden sind. Ich halte diese Regelung daher für sehr vernünftig.
Deshalb werden wir in den nächsten Wochen diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen genau beleuchten. Ich kann aber schon jetzt unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Aussicht stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, über den wir heute sprechen, hat den Titel "Lage bei der Erstaufnahme und in den Gemeinschaftsunterkünften verbessern". Es geht um die in der Tat schwierigen Verhältnisse in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf sowie um die Sozialbetreuung in allen Gemeinschaftsunterkünften in Bayern. Im Hinblick auf das Ziel, hier Verbesserungen zu erreichen, stimmen wir in diesem Hohen Hause alle überein. Vor vier Wochen haben wir im Rahmen des Nachtragshaushalts
deutliche Verbesserungen beschlossen. Im Übrigen haben wir uns in der letzten Sitzung des Sozialausschusses sehr intensiv mit diesem Antrag befasst. Jetzt befassen wir uns noch einmal mit diesem Antrag. Ich erliege nicht der Versuchung wie die Redner der Opposition, eine Generaldebatte anzustacheln. Stattdessen gehe ich auf die Forderungen ein, die Ihr Antrag enthält.
Die erste Forderung betrifft die Personalaufstockung in den Gemeinschaftsunterkünften. Die Personalsituation in vielen Gemeinschaftsunterkünften ist in der Tat nicht einfach. Sie schlagen vor, Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes zu ändern oder gar abzuschaffen, der die Verpflichtung enthält, Stellen abzubauen. Das wäre aber keine Lösung, sondern würde vor allem Folgeprobleme oder Präzedenzfälle für andere Bereiche schaffen. Zudem wäre damit den Gemeinschaftsunterkünften nicht unbedingt geholfen.
Denn das Problem ist letztlich nicht, dass es zu wenig Stellen gibt, sondern dass das Personal dort nicht immer flexibel eingesetzt werden kann, wo es am dringendsten gebraucht wird. Das Problem würde man durch eine Aufweichung von Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes nicht lösen. Deshalb ist es geschickter, die Sachmittel für das Innenministerium mit der Erlaubnis zu erhöhen, damit auch Personal zu finanzieren, sei es eigenes oder fremdes Personal. Das kann über die laufende Verwaltung geregelt werden, im Moment stimmen sich die Ressorts darüber ab. Hier sind wir also auf einem guten Weg. Damit möchte ich ein herzliches Dankeschön an all diejenigen verbinden, die sich in den Gemeinschaftsunterkünften, aber auch in den Regierungen und Ministerien um die Asylbewerber kümmern und versuchen, alles zu tun, damit die Asylbewerber in Bayern möglichst human leben.
Zum Zweiten fordern Sie in Ihrem Antrag, die Mittel für die Asylsozialberatung, die angesichts der gestiegenen Asylbewerberzahlen nicht mehr ausreichen, zu erhöhen. Das war und ist eine vehemente Forderung der Regierungskoalition von CSU und FDP. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die Mittel für die Asylsozialberatung im Nachtragshaushalt fast zu verdoppeln, nämlich von 1,4 auf 2,64 Millionen Euro zu erhöhen. Das hat dazu geführt, dass wir die Refinanzierungsquote für die Wohlfahrtsverbände von einem Drittel auf jetzt zwei Drittel verdoppeln konnten. Eine 90-prozentige Refinanzierung, wie Sie sie im Antrag fordern, ist illusorisch. Das wissen nicht nur die Verbände, sondern auch die Fraktion der FREIEN WÄHLER als Mitantragsteller.