Meine Damen und Herren, wir halten unseren Gesetzentwurf, der die Ausschreibung und den Aufbau der Einbindung des Richterrats als jeweilige Personalvertretung enthält für richtig und notwendig und bitten um Zustimmung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Gesetzentwürfe von SPD und Freien Wählern lösen ein Problem, das es Gott sei Dank in Bayern faktisch nicht gibt.
- Herr Kollege Meyer, den Vorwurf des Anscheins des Fremdgehens haben Sie nicht erhoben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.
Ich möchte die Diskussion nutzen, zu Beginn eine Ehrenerklärung für alle bayerischen Richter und Staatsanwälte und auch für die Präsidenten und Generalstaatsanwälte abzugeben. Sie haben höchstes Ansehen im Freistaat Bayern, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa. Die bayerische Justiz ist geachtet, weil die bisherige Entscheidungsfindung zu guten, zu hervorragenden Ergebnissen geführt hat.
Sie führten die Differenzen zu Beginn der neuen Koalition an. Mein Gott, eine gewisse Selbstfindungsphase
"Eignung, Befähigung und Leistung" sind das oberste Prinzip der Bayerischen Staatsregierung. Ich bin dankbar, dass es in Bayern keine politischen Ernennungen gibt. Ich persönlich - Sie mögen das anders sehen habe stets ein ungutes Gefühl, wenn vor der Wahl der Bundesverfassungsrichter in der Zeitung steht, wer der CSU, der Opposition oder wer den Liberalen nahesteht. Wie auch immer. Solche Dinge gefallen mir nicht; denn dort wird der Anschein der Parteilichkeit erweckt. Das war beim Bundesverfassungsgericht Gott sei Dank faktisch nie der Fall. Trotzdem wird die Wahl vorab in den Medien diskutiert. Diese Diskussion sollten wir uns in Bayern ersparen, indem wir das bewährte System aufrechterhalten: Die Fachministerien machen Vorschläge. Auf dieser Ebene wird mit dem Präsidialrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat diskutiert und es werden Vorschläge unterbreitet. Dazu gibt es eine Aussprache. Das ist gut so.
Herr Kollege Zellmeier, stimmen Sie mir zu, dass die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auf Vorschlag der Parteien und Gruppierungen im Bayerischen Landtag gewählt werden?
Das ist richtig. Das lässt sich auch nicht vermeiden. Sie kennen die entsprechenden Verfahrensvorschriften. Es ist selbstverständlich, dass die Parteien Vorschläge machen. Wir sollten das aber nicht auf die Ebene der Oberlandesgerichte und der Landgerichte transportieren; denn das sind in der Regel die Gerichte, mit denen die Bürger am meisten zu tun haben. Ich möchte nicht, dass diskutiert wird, ob ein Gerichtspräsident dieser oder jener Partei angehört.
Auf höchster Ebene kann man die Parlamente nicht draußen lassen. Das ist gut so. Wir wollen, dass die Verfassungsgerichte demokratisch verankert sind. Ansonsten gilt für den öffentlichen Dienst in Bayern, damit auch für die Richter und Staatsanwälte, das Prinzip "Eignung, Leistung und Befähigung". Ich möchte nicht
Erstaunlich ist im Übrigen, dass die Personalvertretungen diese Ausweitung bisher nicht gefordert haben. Diejenigen, denen man mehr Kompetenzen zukommen lassen möchte, haben das nicht eingefordert. Sie werden wissen, warum sie das nicht getan haben. - Ich meine, weil ihnen sehr wohl klar ist, dass das bisherige Verfahren ausreichend und gut ist.
Meine Damen und Herren, Transparenz ist in diesem Bereich - es handelt sich um wenige Stellen - sehr einfach herzustellen. Die wenigen, die dafür infrage kommen, sind allen bekannt - sowohl den Ministerien als auch den Personalvertretungen. Wir wollen nicht, dass falsche Hoffnungen geweckt werden. Wenn für alle Richter und Staatsanwälte Ausschreibungen gemacht werden, wird sich mancher bewerben, der enttäuscht ist, weil er nicht zum Zuge gekommen ist.
- Diese Fürsorge, Herr Kollege Arnold, ist gut angebracht, weil wir nur wenige Geeignete für diese Stellen haben und sie zum Zuge kommen lassen sollten.
Am Gesetzentwurf der Freien Wähler erstaunt mich, dass Staatskanzlei und Ministerpräsident einbezogen werden sollen. Ich kann mich daran erinnern, dass die Oppositionsparteien und auch die Freien Wähler, als sie noch nicht hier vertreten waren, bemängelten, dass sich die Staatskanzlei zu sehr bei den Fachressorts einmische. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht der Fall. Entschieden wird auf der Ebene der Fachminister. Von der gesamten Staatsregierung wird beschlossen und abgesegnet, was die Fachminister vorschlagen. Ich bin dafür dankbar, dass wir den Staatskanzlei-Einfluss nicht haben, weil Sie uns den um die Ohren schlagen würden. Das ist der Fall. In den ersten fünf Jahren meiner Tätigkeit im Landtag habe ich mir anhören müssen, die Staatskanzlei regiere in den Ressorts mit. Das tut sie nicht. Das wird hier dokumentiert.
Aus den vorgetragenen Gründen bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Gesetzentwürfe abzulehnen.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wenn es einen Preis für Gutgläubigkeit gäbe, Herr Zellmeier hätte ihn gerade gewonnen. Meine sehr geehrten Herren und Damen, glauben Sie wirklich, dass wir GRÜNE nach den Erfahrungen, die wir in den Jahren Strauß und Stoiber gemacht haben, annehmen, dass eine Ernennung von Richtern und Staatsanwälten auf hoher juristischer Ebene nicht sehr wohl auch mit politischen Erwägungen gekoppelt war? - Das können Sie uns schlicht nicht weismachen.
Natürlich geht es um Leistung, es geht aber immer auch um Eignung und Befähigung. An dieser Stelle, das muss ich Ihnen schon vorhalten, spielen selbstverständlich ganz subjektive Gründe mit eine Rolle. Die Erinnerungen an die vergangenen Untersuchungsausschüsse sind bei uns noch sehr frisch, zum Beispiel an einen Generalstaatsanwalt Froschauer, der sich zusammen mit seinen Stellvertretern in Fischbachau unter Zuhilfenahme von Handakten, die er gar nicht hätte haben dürfen, abgesprochen hat, komischerweise - wie sollte es anders sein? - zugunsten der Staatsregierung. Zu frisch sind noch die Aussagen des Staatsanwaltes Maier in Erinnerung, der politische Einflussnahme beklagt hat, worauf man aber nichts zu entgegnen wusste. Das war damals der zuständige Generalstaatsanwalt unterstützt vom Leitenden Oberstaatsanwalt Nemetz, der diese Aussage mit Überlastung des betroffenen Staatsanwalts erklärt hat. Die Beteiligten von damals sind erstaunlicherweise - das mag formal richtig sein, ich will das nicht überprüfen im aktuellen Schreiber-Verfahren wieder zugange - der Landgerichtspräsident Dr. Veh, ehemals Ministerialbeamter im Justizministerium, jetzt Richter im Schreiber-Prozess, und Herr Nemetz als begleitender Staatsanwalt.
Ich lasse es einmal dahingestellt, wie das SchreiberVerfahren ausgehen wird. Herr Heike hat schon gewusst, wie es ausgeht; ich weiß es nicht. Vielleicht bin ich da auch zu blauäugig. Wenn Herr Heike Ergebnisse vorwegnehmen kann, wundert mich das einerseits, andererseits ist er in der CSU.
Jedenfalls ist nach diesen Erfahrungen für uns glasklar, dass wir ein anderes System und andere Strukturen in der Justiz benötigen. Die Problemdarstellung in beiden Gesetzentwürfen ist deutlich. Die höchsten Stellen an bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften werden nicht ausgeschrieben. Eine Beteiligung der Präsidial- und Staatsanwaltsräte gibt es nicht. Warum es
keine Ausschreibung gibt, erschließt sich mir auch nach den Ausführungen in den diversen Ausschüssen und auch heute nach den Ausführungen von Herrn Zellmeier absolut nicht. Aber Herr Kreuzer und Frau Guttenberger haben es uns erklärt. Sie haben im Ausschuss gesagt: Wir wissen schon, wer die Besten sind. Okay, dann ist mir schon klar, wieso man keine Ausschreibung benötigt.
Wir hingegen meinen, transparent ist so ein Verfahren nicht, weder für Außenstehende noch - wie es Herr Arnold angesprochen hat - im internen Justizbetrieb. Auch die Kolleginnen und Kollegen würden manchmal gern wissen, warum die eine oder andere Entscheidung getroffen worden ist. Ich bitte, schon einmal zu bedenken, was das schlichtweg psychologisch bedeutet. Man muss nicht Mitglied der CSU, der SPD oder der GRÜNEN sein, aber wenn man ernannt werden will, wird man sich zweimal überlegen, was man in auch politisch brisanten Verfahren tun wird.
Interessant fand ich die Kritik der CSU am bestehenden Richterwahlausschuss auf Bundesebene, der - das wurde heute wieder angeführt - für die Besetzung der höheren Ämter zuständig ist. Die CSU argumentiert, Richterwahlausschüsse dienten eher der Politisierung. Sie haben sich bei dieser Aussage auf die Entscheidungen unter der rot-grünen Bundesregierung bezogen, also nicht auf Entscheidungen unter der Regierung Kohl. Ich gebe Ihnen sogar recht: Ein Richterwahlausschuss, der politisch besetzt ist, ist nicht die Lösung. Der Umkehrschluss kann aber nicht sein, dass hier in Bayern die CSU allein entscheidet
- diese Logik verstehe ich nicht - oder dass es wie in Bamberg zu einem Gezerre zwischen FDP und CSU über die Besetzung kommt.
Wir werden beiden Gesetzentwürfen zustimmen. Ich bin der Auffassung, sie gleichen sich. Der Entwurf der Freien Wähler geht weiter. Beide Gesetzentwürfe sind jedoch nur ein Schritt in die richtige Richtung. Das eigentliche Ziel von uns allen sollte im Grunde genommen eine eigenständige und unabhängige Justiz sein mit einem - das ist der Vorschlag der Richterinnen und Richter - Justizwahlausschuss und einem eigenen Justizverwaltungsrat. Dazu gab es bereits in Hamburg Anhörungen. Diesen Weg müssen wir beschreiten, und da, Herr Zellmeier, ist klar, weshalb die Berufsverbände nicht das fordern, was SPD und Freie Wähler heute eingebracht haben. Die fordern noch etwas sehr viel Weitergehendes. Das ist der Punkt, und das haben Sie leider nicht ausgeführt.
Das geht von meiner Redezeit ab. Wenn Sie vielleicht eine Zwischenintervention machen könnten? - Das wäre sehr nett.
Wie die Vorfälle in der Nürnberger Justiz gezeigt haben, muss die Selbstverwaltung aber auch hinsichtlich der internen Kontrolle funktionieren. Ich denke, darüber muss man im Hinblick auf die Vorschläge der Berufsverbände zu einem Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat noch einmal sprechen. Die interne Kontrolle muss funktionieren, weil die Unabhängigkeit sonst nichts wert ist. Diese grundsätzlichen Fragen behandeln die beiden Gesetzentwürfe zwar nicht, aber ich halte sie allemal für besser als das mangelnde Problembewusstsein der CSU.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Stahl, folgende Frage: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass Spitzenämter derzeit nach Laufbahnrecht besetzt werden? Stimmen Sie mit mir auch darin überein, dass nach diesem Laufbahnrecht bestimmte Laufbahnvoraussetzungen für Spitzenämter erforderlich sind, und stimmen Sie mit mir darin überein, dass jeder, der lesen kann, anhand der Voraussetzungen des Laufbahnrechts feststellen kann, wer die Besten sind, die für diese Spitzenämter in Betracht kommen?
Natürlich gibt es das Laufbahnrecht, und man sollte dem Laufbahnrecht entnehmen können, dass jemand die Leistung erbringt, die er für das höchste Amt zu erbringen hat, die Befähigung besitzt und natürlich auch - Herr Zellmeier hat die drei Punkte aufgeführt - die Eignung. Wenn Sie mir jetzt allerdings weismachen wollen, dass im Laufbahnrecht andere Kriterien überhaupt keine Rolle spielen, muss ich Sie ebenfalls für blauäugig und gutmütig deklarieren; denn tatsächlich ist es so, dass Sie sich immer in einem Gefüge von Kolleginnen und Kollegen - Herr Arnold hat es deutlich beschrieben - bewegen, was selbstverständlich eine Rolle spielt. Ich verweise nur darauf, was der Steuerbeamtin Ingrid Meier in den vergangenen Jahren passiert ist. Es gibt noch eine ganze Reihe