Danke schön, Herr Staatsminister. Eine Nachfrage noch, Herr Dr. Kirschner, im Rahmen des Zeitkontingents, das die FDP hat.
Sie können sich darauf verlassen, dass ich das einhalte. Ich habe lediglich zwei kurze Fragen bzw. Anmerkungen zu machen. Ihren Ausführungen zu meinen Fragen in Punkt zwei des Fragenkatalogs zu den Anteilen der Erwerbsvertragsgarantien muss ich ausdrücklich widersprechen, Herr Staatsminister. Es gibt Mindestanforderungen an Verträge, und ich befürchte, dass hier das Kernproblem liegt. Nach Aussagen von Herrn Tilo Berlin im Untersuchungsausschuss in Kärnten kam auf die Frage, warum das in Bayern so schnell ging, die Antwort: Man habe sich auf die Due-Diligence-Unterlagen verlassen, die ein halbes Jahr vorher getätigt worden waren.
Der Herr Haider, der jetzt nicht mehr lebt, hat damals geantwortet, die Bayern hätten zu wenig Garantien verlangt, darum sei es so schnell gegangen. Wenn Sie dazu keine konkreten Ausführungen machen können, würde ich diese Fragen ganz gern in der Kontrollkommission diskutieren. Gleichzeitig möchte ich auch die Fragen beantwortet haben, welche Garantien verlangt worden sind und ob die Mindestanforderungen an eine Eigenkapitalgarantie und die Jahresabschlussprüfung ab dem Übernahmestichtag vorliegen. Das möchte ich ganz gerne noch wissen.
Herr Kirschner, ich gehe gerne auf Ihren Vorschlag ein. Wenn Sie sich noch einmal ganz explizit mit den Vertragsunterlagen und insbesondere mit der Frage der Garantien auseinandersetzen wollen, glaube ich, dass nicht das Plenum des Landtags, sondern die Kontrollkommission der richtige Ort ist. Ich will allerdings die Gelegenheit nutzen, kurz darauf hinzuweisen, dass die Debatte in Kärnten natürlich genau von der anderen Seite vorangetrieben wurde. Die Debatte in Kärnten wurde geführt nach dem Motto: Haben wir zu wenig erhalten? Man hat natürlich versucht, dabei Argumente zu finden, die die andere Seite des Kaufvertrages und des Kaufvorgangs ausleuchten sollten. Das versteht sich von selbst.
Wir hier führen die Debatte über die Frage, ob zu viel gezahlt wurde. Ich bin sicher, dass wir in der Kontrollkommission noch die Möglichkeit haben werden, die Unklarheiten gegebenenfalls unter Beiziehung der Bank und selbstverständlich für mich auch unter Beiziehung von Frau Linner und möglicherweise auch
Ich kann nur noch einmal erklären, dass vonseiten des Finanzministeriums und von mir persönlich an keiner Stelle die Arbeit der Kontrollkommission nicht aus voller Kraft unterstützt wird. Auch mir ist daran gelegen, die Fragen um den Kauf sehr genau auszuleuchten.
Abschließend möchte ich, Herr Präsident, wenn Sie erlauben, noch einmal deutlich machen, dass wir uns selbstverständlich weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Wir müssen dabei aber auf die Abschlussarbeiten der Staatsanwaltschaft warten. Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft zu entsprechenden Ergebnissen kommt, versteht es sich für die Staatsregierung von selbst, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit ist die Ministerbefragung beendet.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Franz Maget, Franz Schindler, Stefan Schuster u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes (Drs. 16/1399) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes (Drs. 16/1504) - Zweite Lesung
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erster Redner hat das Wort Herr Kollege Arnold.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Justizbediensteten bzw. für die Richterinnen und Richter und die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist es immer das Höchste, während des Dienstes im Bayerischen Ministerialblatt zu lesen, welche Stellen ausgeschrieben und demnächst zu besetzen sind.
Entschuldigung, Herr Kollege. Einen Moment bitte. Meine Damen und Herren, ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen,
die Unterhaltung einzustellen und Ihre Aufmerksamkeit wieder dem Redner zu widmen. Bitte sehr, Herr Arnold.
Es ist dies ein Wettbewerb, es ist eine Auskunft, es ist dies eine Transparenz innerhalb der Justiz, mit der klar wird, dass man sich innerhalb Bayerns von Ingolstadt nach Nürnberg oder sonst wohin bewerben kann. All das ist gut so. Die Bewerbungen laufen auf der Grundlage von Beurteilungen ab, die die Dienstvorgesetzten abgeben. Diese Bewerbungen sind auch darauf ausgerichtet, einen Fortschritt innerhalb der Justiz durch Kompetenzgewinnung zu erzielen. All das ist bis hin zum Leitenden Oberstaatsanwalt gewährleistet. Bei den zehn höchsten Stellen innerhalb der Justiz aber findet eine derartige Ausschreibung nicht statt. Man redet in den Fluren, in den Cafes oder sonst wo bei der Justiz immer darüber, wer der nächste Präsident oder der nächste Generalstaatsanwalt wird und wie das laufen wird. Alle wissen, wie dieses System läuft, also dass hier offensichtlich Beurteilungen, Benotungen und Sonstiges nicht ins Kalkül gezogen werden. Auch die Beteiligung des Richterrats ist bei der Besetzung der zehn höchsten Stellen nicht vorgesehen. Er darf zwar mitreden, aber die Staatsregierung entscheidet.
Dieser Umstand missfällt uns. Wir wissen nicht, was den Umstand, dass die zehn höchsten Stellen in unserer Bayerischen Justiz einfach von Amts wegen benannt werden, unter dem Gesichtspunkt der wesentlichen Gleichbehandlung rechtfertigt. Das wissen wir nicht. Weil wir wollen, dass all die Kolleginnen und Kollegen, die kompetent in Amt und Würden stehen, auch wissen, dass diese oder jene Stelle frei ist, und sich darauf einstellen sollen, können und müssen, sich aufgrund ihrer Qualitäten und Fähigkeiten für ein Amt zu bewerben, ist es aus unserer Sicht unabdingbar und notwendig, auch die höchsten Stellen in diesem Land auszuschreiben.
Es geht nicht an, auf der einen Seite eine Stellensituation als negativ zu beschreiben und auf der anderen Seite die höchsten Stellen in diesem Staat nach Gusto zu besetzen. Ich unterstelle der Bayerischen Staatsregierung in keinem Fall, dass sie öffentliche Stellen vorsätzlich aufgrund einer Gewogenheit besetzt hat, aber niemand von den geeigneten Kolleginnen und Kollegen hatte jemals die Möglichkeit, in den Kreis der Erlauchten zu geraten, die als Oberlandesgerichtspräsident, als Generalstaatsanwalt oder Generalstaatsanwältin in Betracht kommen. Keiner hat die Möglichkeit, seinen Hut in den Ring zu werfen.
Meine Damen und Herren von der FDP, Wettbewerb ist doch Ihr Credo. Sie sagen doch immer, Leistung muss sich lohnen. Wie kann es denn sein, dass die Leistung von Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich im Dienst bewähren, überhaupt nicht berücksichtigt wird, weil sie sich für die höchsten Ämter in dieser Justiz nicht bewerben dürfen? Das ist ein Skandal.
Mein ehemaliger Oberlandesgerichtspräsident, der höchst qualifiziert ist, war früher Staatssekretär im Justizministerium in Sachsen. Wie kann denn dieser Mann im Vergleich zu anderen Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich ihren Dienst am Oberlandesgericht Nürnberg oder Oberlandesgericht München ableisten, überhaupt adäquat bewertet werden? Natürlich ist er leistungsfähig und leistungssicher, aber seine Berufung ist eine Entscheidung der Regierung.
Jede Stelle wird demokratisch besetzt, aber die zehn höchsten Stellen in der Justiz in Bayern werden nach Gutsherrnart einfach verteilt. Selbst wenn der Hauptstaatsanwaltsrat oder der Richterrat in diesem Kontext irgendwelche Einwände hätte, wären sie nicht zu berücksichtigen. Was ist denn das für eine Sicht von Demokratie und Transparenz? Was ist das für eine Sicht? - Das ist weder liberal noch demokratisch, sondern das ist Gutsherrnart, die wollen wir mit diesem Gesetzentwurf abschaffen.
Noch ein Wort zu den Freien Wählern, die in diesem Zusammenhang einen wunderbaren Gesetzentwurf eingebracht haben. Ich kenne ihn; er ist offensichtlich eine Kopie dessen, was Ihnen der Bayerische Richterverein vorgesetzt hat. Dieser Entwurf ist zu weit und geht am Thema vorbei, deswegen müssen wir ihn leider ablehnen, wobei ich weiß, dass die gute Absicht zählt.
Herr Kollege Streibl, noch einmal: Wir wollen in Bayern von unten bis oben Transparenz, Nachvollziehbarkeit und auch Glaubwürdigkeit schaffen. Deswegen müssen die höchsten Stellen in der Justiz genauso besetzt werden können, wie die untersten Stellen besetzt werden. Es gibt keine sachliche Begründung dafür, dass man sich für die Position eines Leitenden Oberstaatsanwalts bewerben muss, während die Positionen des Oberlandesgerichtspräsidenten oder der Oberlandesgerichtspräsidentin und andere entsprechend hohe Ämter einfach nach Gutsherrnart vergeben werden. Das ist unerträglich. Deshalb fordern wir in diesem Zusammenhang Demokratie. Das bedeutet in diesem Bereich nicht, mehr Demokratie zu wagen, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit.
Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur dazu auffordern, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen. Die Gründe dafür habe ich dargelegt. Für meine Kolleginnen und Kollegen, die täglich in der Justiz arbeiten und auch leiden, z. B. unter Personalknappheit, wäre es nur gut zu wissen, dass die Staatsregierung ihre Arbeit würdigt und sie in einen Wettbewerb der Könner und Fähigen einbezieht anstatt sie davon auszuschließen, indem Sie von vornherein sagen: Ihr macht zwar die Arbeit, aber wer der Oberpräsident oder die Oberpräsidentin wird, entscheiden wir. Das ist unmöglich!
Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion der Freien Wähler dem Kollegen Peter Meyer das Wort, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich selbstverständlich weitgehend meinem Vorredner anschließen. Der Schwerpunkt beider Gesetzentwürfe, auch des unseren, liegt auf der geforderten Ausschreibung von Spitzenämtern. Darüber hinaus verfolgt der Gesetzentwurf der Freien Wähler, wie schon vom Kollegen Arnold angesprochen, natürlich auch das Ziel, die Personalvertretung in diesen Fällen besser einzubinden. Herr Kollege Arnold, es wundert mich schon ein bisschen, dass Sie in Ihren Ausführungen die ganze Zeit die fehlende Beteiligung des Richterrats oder der Personalvertretung bemängelt haben, aber uns am Schluss vorgeworfen haben, so etwas sollte man nicht ins Gesetz schreiben. Es wundert mich ein bisschen, dass die SPD einer Verbesserung der Beteiligung der Personalvertretung nicht zustimmt. Wir haben das jedenfalls in unserem Entwurf drin.
Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten unseren Gesetzentwurf abgeschrieben. Ich sage an die Adresse der Regierungsfraktion: Wir haben weder eine englische Rechtsanwaltskanzlei noch den Richterverein mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beauftragt, meine Damen und Herren.
Es ist natürlich sehr bemerkenswert, wie sich die Regierungsfraktion mit Händen und Füßen wehrt. Auch wir haben keinen konkreten Vorwurf erhoben, dass bislang irgendeine Mauschelei stattgefunden hätte und dass es für bisherige Ernennungen keine sachlichen Gründe gegeben hätte. Bei der Weise aber, wie sie sich gegen unsere Ziele gewehrt haben, muss man doch fast die Vermutung haben, Sie hätten ein schlechtes Gewissen. Wie heißt es so schön? - Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.
Noch eine deutliche Kritik an dem Umgang miteinander in diesem Parlament kann ich Ihnen nicht ersparen: Wenn Ihnen kein Sachargument mehr einfällt, bringen Sie unheimlich "tolle" Argumente, wie sie im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes mehrfach gefallen sind, wonach die Gesetzentwürfe der SPD und der Freien Wähler überflüssig wären wie ein Kropf. Kollege Zellmeier hat dies mehrfach von sich gegeben. Meine Damen und Herren, das ist kein anständiger Umgang mit ernsthaften Gesetzesentwürfen der Opposition.
Das ist vielmehr ein eindrucksvoller Beleg dafür, auf welch hohem Ross die Regierungsseite immer noch sitzt.
Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass die Justiz in Bayern wegen des konkreten Spitzenbesetzungsfalls in diesem Jahr in Bamberg, wegen des monatelangen Hickhacks und der Postenschacherei zwischen zwei Koalitionspartnern erheblichen Schaden gelitten hat. Ich wurde in mehreren Gesprächen von Angehörigen der Justizkreise, die keine Verbandsvertreter sind, mehrfach auf dieses unwürdige Schauspiel hingewiesen. Sie dürfen nicht vergessen, dass wegen der einen monatelang blockierten Spitzenernennung mehrere Folgestellenbesetzungen im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, die dringend einer Entscheidung bedurft hätten, nicht vollzogen wurden. Ärger und Frust waren im ganzen Oberlandesgerichtsbezirk verbreitet. Das ist der Kern der Sache. Im öffentlichen Dienst gilt für die Besetzung der Grundsatz "nach Eignung, Leistung und Befähigung". Jeder soll die Chance haben, sich für solche Ämter bewerben zu dürfen. Es genügt nicht, irgendwie bekannt zu sein. Der Grundsatz "Eignung, Leistung und Befähigung" ist nicht neu. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat ihn hier am 23. Juni 2009 bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Freien Wähler zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes bekräftigt.
Meine Damen und Herren, wie, wenn nicht mit einer Stellenausschreibung, kann man nachvollziehbar und transparent feststellen, wer geeignet ist? - Die von Ihnen so hartnäckig gelobte Ernennung aufgrund einer handverlesenen Auswahl soll gerecht sein? - Wenn das wahr wäre, wenn das richtig wäre - Kollege Arnold nannte es "Gutsherrenart" - dann, meine Damen und Herren, sollte der Haushaltsausschuss die Bayerische Haushaltsordnung ändern und die Ausschreibungen für öffentliche Leistungen abschaffen. Das ist dasselbe.
Nach welchen Kriterien kommt ein potenzieller Bewerber in die engere Wahl? Etwa nur, weil er, auf welchen Wegen auch immer, im Ressort als gut angesehen gilt? - Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren. Es
geht auch nicht darum, ob die Spitzenbesetzungen bisher unsachlich motiviert gewesen wären. Diesen Vorwurf haben weder wir noch die SPD im ganzen Gesetzgebungsverfahren erhoben. Wir werden das auch weiterhin nicht tun. Abgesehen davon wäre das auch viel zu kleinlich. Diesen Vorwurf gab es nicht.
Es geht um die Verhinderung eines Rechtsscheins. In den 1930er Jahren hat das Reichsgericht zum Stichwort Rechtsschein bereits entschieden, man müsse nicht tatsächlich fremdgegangen sein, sondern es genüge der Anschein des Fremdgehens für ehewidriges Verhalten. Um diesen Anschein geht es.
Meine Damen und Herren, wir halten unseren Gesetzentwurf, der die Ausschreibung und den Aufbau der Einbindung des Richterrats als jeweilige Personalvertretung enthält für richtig und notwendig und bitten um Zustimmung.