Protocol of the Session on October 22, 2009

Soweit die Debatte in der Landesbank-Kommission künftig behandelt wird, gehen die GRÜNEN davon aus, dass dies grundsätzlich öffentlich geschieht. Falls das nicht der Fall ist, werden wir uns vorbehalten, einen Untersuchungsausschuss zu fordern.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, ich habe schon in meiner Antwort auf die Fragen der Abgeordneten Aures darauf hingewiesen, dass ich persönlich an den Abläufen nicht teilgenommen habe. Die Hypo-Alpe-Adria-Bank wurde durch die BayernLB im Mai 2007 erworben. Aus dama

liger geschäftspolitischer und strategischer Sicht stellte die Hypo-Alpe-Adria-Bank eine sinnvolle Ergänzung dar. Zumindest ist so argumentiert worden, da sie vor allem in Südosteuropa breit aufgestellt und in vielen Ländern mit erwartetem Wachstumspotenzial vertreten war. Damit, so die Argumentation, sollten unter anderem die Geschäftsmöglichkeiten, die man sich mit der MKB in Ungarn eröffnet hatte, abgerundet und der exportorientierten bayerischen Wirtschaft ein solider Partner bei Geschäften in den Wachstumsmärkten Südosteuropas zur Seite gestellt werden.

Als drittes Argument waren damit eine Diversifikation der Erträge und eine Reduzierung der Abhängigkeit allein vom Großkundengeschäft verbunden. Der Kauf der HGAA wurde durch die zuständigen Gremien der BayernLB im Frühjahr 2007 beschlossen. Daneben wurde über den Erwerb der HGAA unter anderem im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags berichtet.

Zum Kaufzeitpunkt im Frühjahr 2007 wurde von Experten und Fachleuten im Bankgeschäft der Wachstumsmärkte in Süd- und Osteuropa ein hohes Potenzial gesehen. Die Gremien der BayernLB haben diese Entscheidung nicht alleine, sondern unter Einbindung externer Berater getroffen. Dass sich insbesondere nach dem Zusammenbruch der drittgrößten Investmentbank der Welt, Lehman Brothers, im September 2008 eine Wirtschaftskrise einstellt, deren negative Folgen sich in früheren Wachstumsmärkten in Südosteuropa besonders deutlich bemerkbar machen, war damals nicht vorhersehbar.

Im Rahmen des Erwerbsprozesses fand durch die BayernLB eine ausführliche Prüfung statt, wobei auch externe Gesellschaften zur rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung intensiv eingebunden waren. Der der Beschlussfassung des Verwaltungsrats der BayernLB zugrunde liegende Statusbericht von Bank und externen Beratungsgesellschaften schloss für den Unternehmenswert mit der Empfehlung einer Wertbandbreite im Rahmen von 2,6 bis 3,1 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde zur Herleitung des Kaufpreises eine marktübliche Kontrollprämie angesetzt. Der letztendlich vereinbarte Kaufpreis in Höhe von 1,625 Milliarden Euro für 50 % plus eine Aktie bewegt sich innerhalb der um die Kontrollprämie erhöhten Bandbreite.

In der Fragestellung über etwaige Beschlüsse beziehungsweise Nicht-Beschlüsse, auch bezogen darauf, ob im Rahmen des Closing der Kauf noch gestoppt werden konnte, muss ich darauf hinweisen, dass im August die weitere Entwicklung der Finanzmarktkrise nicht vorhersehbar war. Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt erahnen, welche dramatische Entwicklung die Krise noch nehmen würde. Wir müssen uns schon in Erinnerung rufen, dass wir vom August 2007 reden.

Der Zusammenbruch von Lehman Brothers war im September 2008. Nach der Unterzeichnung eines Vertrages über den Erwerb eines Unternehmens können Sie sich von diesem nicht mehr ohne Weiteres nachträglich lösen oder vom Kauf zurücktreten. Solche Verträge sind rechtlich bindend. In der Zeit bis zum Closing geht es nur noch um die Einholung der Zustimmung der Bankenaufsicht und der Kartellbehörden. Im konkreten Fall der HGAA gab es nach Auskünften der Bank nach derzeitigem Kenntnisstand keine rechtliche Möglichkeit, sich nachträglich vom Kaufvertrag zu lösen.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat das Wort Herr Kollege Kirschner. Herr Dr. Kirschner, bitte schön.

(Unruhe bei den GRÜNEN - Zurufe von den GRÜ- NEN: Das waren nicht die Antworten!)

Nach den Regeln unserer Geschäftsordnung ist es so, dass die Antwort vom Minister gegeben worden ist. Die Fraktion der GRÜNEN hat ihre Fragezeit in vollem Umfang ausgeschöpft.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Keine einzige Frage wurde beantwortet!)

- Das überlasse ich Ihrer Bewertung. Vom Verfahren her hat jetzt der Kollege Dr. Kirschner das Wort. Bitte schön.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Die Fragen stehen ja im Protokoll!)

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister, der Grund für die öffentliche Diskussion ist die Zahlung eines angeblich um circa 400 Millionen Euro überhöhten Kaufpreises. Gleichzeitig soll sich, wie Sie sagten, der bezahlte Kaufpreis im Rahmen der dem Kauf vorgelagerten Unternehmensbewertung bewegen.

Erste Frage: Gibt es weitere Unternehmensbewertungen kurz vor bzw. nach dem Erwerb, die eine Kaufpreisreduzierung um 400 Millionen Euro belegen?

Zweite Frage: Gibt es im Anteilserwerbsvertrag Garantien, die ja normalerweise üblich sind, insbesondere Stichtagsprüfungen? Dass man bei einer Dimension von 1,6 Milliarden Euro eine Stichtagsbilanz erstellen und prüfen lässt, sollte eigentlich üblich sein.

Die nächste Frage: Gibt es eine Eigenkapitalgarantie, die ja auch üblich ist? Und gibt es darüber hinaus weitere Wertegarantien, die der sogenannten Aufhellungstheorie bei der Jahresabschlussprüfung unterliegen? Dies ist üblich. Eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag wären - wenn

dies der Fall wäre - normalerweise möglich gewesen. Wenn dies der Fall ist: Wurden Fristen versäumt? Wenn ja, wer hat dies gegebenenfalls zu verantworten?

Vierte Frage: Wenn keine entsprechenden Kaufgarantien vorliegen, widerspräche dies den gängigen Standards zum Unternehmensanteilskauf. Welche Argumente standen den üblichen Garantien entgegen? Wer war in den Vertragsverhandlungen speziell für diese Frage mit einbezogen, auch insbesondere außerhalb der Bank?

Fünfte Frage: Wenn weder eine zeitnahe niedrige Unternehmensbewertung noch Versäumnisse im Kaufvertrag vorliegen, also keine üblichen Garantien fehlen und darüber hinaus keine Fristen für den Rücktritt bzw. für eine Kaufpreisminderung versäumt wurden, gibt es andere Erkenntnisse, die die Ermittlungen notwendig machten?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, die BayernLB hatte vor dem Verkauf unter Hinzuziehung von Beratern eine Wertbandbreite für den Unternehmenswert der HGAA ermittelt. Ich habe schon darauf hingewiesen. Dabei wurden verschiedene Methoden verwendet: zum einen eine Unternehmensbewertung im engeren Sinn; in diesem Fall das sogenannte Dividendendiskontierungsverfahren. Es wurde aber auch eine andere Methode angewendet, zum Beispiel die Multiples-Methode zum Eigenkapital, auch im Vergleich zu anderen Transaktionen. Diese Methoden kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Deshalb lag der Kaufentscheidung eine Wertbandbreite und nicht ein einzelner Unternehmenswert zugrunde. Der Kaufpreis in Höhe von 1,625 Milliarden Euro für 50 % plus eine Aktie lag letztendlich innerhalb der auf diese Weise ermittelten und um die Kontrollprämie erhöhten Wertbandbreite. Mir liegen deshalb keine Informationen vor, die ein Kaufpreisdelta von 400 Millionen Euro belegen würden.

Zu Ihrer zweiten Frage, bezogen auf Anteilerwerbsvertragsgarantien: Nach den Auskünften der Bank gab es nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine rechtlichen Möglichkeiten, sich durch Rücktritt nachträglich von dem Vertrag zu lösen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb konnten auch keine Fristen versäumt werden. Die Bank weist darauf hin, dass hier ein solcher Fall nicht eingetreten ist.

Der Kaufvertrag wurde, bezogen auf gängige Standards, im Zusammenspiel mit Unternehmensanteilsverkauf von der Bank verhandelt. Der Verwaltungsrat bzw. die Eigentümer waren nicht in die konkreten Verhandlungsrunden einbezogen. Mir liegen jedoch keine

Informationen vor, dass in diesem Fall von gängigen Standards abgewichen wurde. Im Übrigen sind Kaufverträge natürlich sehr individuell und vom Kaufgegenstand sowie von unterschiedlichen Vertragsoptionen abhängig. Insoweit ist natürlich auch keine Blaupause zu finden, nach der man Bankenanteile verkauft.

Bezogen auf die Frage, ob es noch weitere Erkenntnisse gibt: Ich kann nur nochmals wiederholen, dass die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche in der Parlamentarischen Kommission zur Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB über ihre Ermittlungen in Sachen HGAA, Erwerb durch die BayernLB, berichtet hat. Sie haben an dieser Sitzung teilgenommen. Nähere Informationen darüber, aus welchen sonstigen Erkenntnissen Ermittlungen notwendig sein könnten, liegen mir nicht vor.

Als nächster Fragesteller hat der Herr Kollege Pohl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Pohl.

Herr Staatsminister, zunächst einmal eine allgemeine Frage zur BayernLB: Wir haben hier 10 Milliarden Euro in die Bank hineingelegt. Durch die Veräußerungen von Beteiligungen fließt der Bank Kaufpreis zu. Außerdem reduziert sich das Gesamtvolumen. Daraus folgt, dass bei gleicher Kernkapitalquote an sich doch mit einem Rückfluss eines Teils der 10 Milliarden Euro zu rechnen ist. Sehen Sie das genauso?

Zweiter Punkt, zur HGAA: Die Frage ist: Warum war die HGAA für den Freistaat Bayern, für die BayernLB so existenziell wichtig, so wichtig - dass möglicherweise ein überhöhter Preis bezahlt wurde? Wurde das Verkaufsinteresse des Landes Kärnten hier nicht hinterfragt? Oder haben beim Erwerb dieser Beteiligung vielleicht sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt, wie dies zum Beispiel auch beim Hotel am Obersalzberg der Fall war? Denn auch hier haben Erwägungen eine Rolle gespielt, die nicht direkt mit dem Geschäft der BayernLB zu tun haben.

Zum strafrechtlichen Teil: Der Untreuetatbestand ist, wenn hier ein Kollegialgremium am Werk war - und der Vorstand ist ein Kollegialgremium -, ein Delikt, das den Gesamtvorstand betrifft. Die Frage ist: Warum wird nur gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden ermittelt? Im Übrigen muss man sagen: In der Form der Beihilfe könnte hier durchaus auch der Verwaltungsrat im Fokus der Ermittlungen stehen. Nochmals die Frage: Warum wird nur gegen den Vorstandsvorsitzenden ermittelt?

Die weiteren Fragen sind: Werden die Ermittlungen unter Umständen noch ausgedehnt? Inwieweit sind die Staatsregierung und auch Sie als Mitglied des Verwal

tungsrats bereit, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur positiv zu begleiten, sondern auch aktiv zu fördern? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die strafrechtlichen Ermittlungen, wenn sie denn zu einer Anklage oder zu einer Verurteilung führen, unmittelbar einen Schadensersatzanspruch gegen die Beteiligten gewähren. Wir müssen natürlich als Geschädigter ein absolutes Interesse daran haben, dass hier Haftungen realisiert werden.

Die nächste Frage ist zwar in erster Linie an die Justizministerin zu stellen, aber Sie sind auch Mitglied der Staatsregierung: Warum gehen die Ermittlungen insgesamt so schleppend voran? Die HGAA ist nur ein kleiner Teil des Gesamtkomplexes. Wann wird das gesamte Desaster endlich aufgearbeitet?

Letzter Punkt: Die Kollegen haben schon beklagt, dass viele Fragen nicht beantwortet wurden. Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass Sie damals nicht Mitglied des Bayerischen Landtags, nicht Mitglied der Staatsregierung und nicht Mitglied des Verwaltungsrates waren und deswegen in einer Aktuellen Stunde vielleicht Schwierigkeiten haben, das eine oder andere aus dem Stegreif zu beantworten. Aber Sie haben eine Informationsbeschaffungspflicht. Herr Staatsminister, sind Sie bereit, in der Kontrollkommission sämtliche offenen Fragen in öffentlicher Sitzung zu beantworten?

(Beifall bei den Freien Wählern)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Pohl, selbstverständlich bin ich bereit, im Rahmen der Kontrollkommission auf alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen Antwort zu geben. Ich glaube, das habe ich in den letzten sechs Monaten unter Beweis gestellt, und das will ich gerne auch in Zukunft unter Beweis stellen. Sie dürfen allerdings insbesondere bezogen auf laufende Fragen zur Arbeit der Staatsanwaltschaft - die Frage nicht an mich richten. Ich kann Ihnen auf diese Fragen keine Antwort geben. Am Ende ist an dieser Stelle auch darauf zu achten, dass auch die Staatsregierung kein Kollegialorgan ist, sondern die Staatsanwaltschaft dem Justizressort unterstellt ist. Vor dem Hintergrund kann ich Ihnen auf Fragen, die die laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaft angehen, keine Antwort geben.

Ich will auch darauf hinweisen, dass es natürlich schwierig ist, sich jetzt, nahezu zwei Jahre danach, über die strategischen Erwägungen noch einmal auszutauschen; denn die strategischen Erwägungen zum Ankauf der HGAA sind natürlich in einer Zeit abgelaufen, in der wir nicht in einer Finanz- und Weltwirtschafts

krise standen. Die zentralen drei Beweggründe habe ich dargelegt:

Erstens herrschte damals eine Euphorie, die alle Beteiligten im Grunde mit Wachstumserwartungen südosteuropäischer Mitgliedsstaaten gefüttert hat. Andere Banken haben für ein Vielfaches an Werten Banken in Kasachstan und anderswo gekauft. Für die Bayerische Landesbank war abzuwägen, ob man, nachdem der Wirtschaftsraum Bayern auch eine starke Präsenz und starke Potenziale in Südosteuropa hat, die Gelegenheit nutzt, sich für eine Bank zu engagieren, die im RetailGeschäft breit aufgestellt ist und in den Regionen mit einem hohen Wachstumspotenzial befasst war. Darüber hinaus hat man strategisch die Möglichkeit eingeführt, mit dem Kauf einer Bank einen zusätzlichen Arm auszuprägen. Wir sind von der Finanzmarktkrise sehr stark betroffen, weil wir nur im Großbankengeschäft engagiert waren. Dass sich diese strategischen Annahmen durch die internationale Finanzmarktkrise nicht erfüllt haben, führt jetzt zum Teil zum Problem HGAA, mit dem wir uns auch in Zukunft noch auseinanderzusetzen haben.

Was mit Sicherheit überhaupt nicht zutrifft, ist die Aussage, dass der Ankauf der HGAA unter denselben Auspizien stattfand wie das Engagement der Landesbank beim Projekt Obersalzberg. Das ist nicht zu vergleichen. Das Projekt Obersalzberg hatte damit zu tun, dass wir den Obersalzberg als geschichtsträchtigen Ort, aber eben nicht nur als Ort von NS-Unterdrückungsherrschaft positionieren, und deshalb gibt es das Projekt Obersalzberg. Sie kennen das aus den Debatten, die wir öffentlich im Plenum geführt haben. Damit will ich deutlich machen, dass wir hier zwei vollkommen unterschiedliche Fälle haben.

Ich will, bezogen auf die Kapitalzufuhr - das gehört noch zu Ihrer ersten Frage -, deutlich machen, dass wir im Dezember 2008 und im ersten Quartal 2009 die Bank mit zehn Milliarden Euro gestützt und sie darüber hinaus von Verlustrisiken in Höhe von bis zu 4,8 Milliarden Euro abgesichert haben. Mit einer dadurch erreichten Kernkapitalquote von über zehn Prozent ist die BayernLB aktuell solide kapitalisiert und nach Angaben der Bank aus heutiger Sicht ausreichend für die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abgepuffert.

Wir haben aber darüber hinaus - deshalb bedanke ich mich für den Einstieg in Ihren Fragenkatalog, Herr Pohl -, nicht nur eine Kapitalisierung durchgeführt, sondern wir haben auch noch weitere Schritte mit dem Ziel angestoßen, diese zehn Milliarden Euro wieder zurückführen zu können. Die Bank zu stabilisieren war ein erster Schritt; sie aber jetzt auch neu auszurichten, ist ein zweiter Schritt und ein zentraler Bestandteil der Arbeiten im Verwaltungsrat. Deshalb ist die Bank in einer

wahren Herkulesaufgabe und mit uns auch von Externen bestätigter, nie dagewesener Konsequenz in den ersten Monaten des Jahres 2009 von Kopf bis Fuß auf den Prüfstand gestellt worden. Die Reduzierung der Bilanzsumme um 50 %, der Abbau von Risikoaktiva, der Personalabbau in Höhe von circa 5.600 Mitarbeitern das ist ein Viertel der Mitarbeiter - bis hin zur Kostensenkung um rund 670 Millionen Euro seien an dieser Stelle noch einmal erwähnt. Dabei entwickeln wir einen vollkommen neuen Antritt der Bayerischen Landesbank. Sie wird wesentlich kleiner und konzentriert sich stärker auf den Mittelstand, auf ihre Kunden in Bayern und in Deutschland sowie auf die Zusammenarbeit mit den Sparkassen.

Wir haben die Umstrukturierung aufgesetzt und sie befindet sich jetzt in der vollen Umsetzung. Der Verwaltungsrat hat den Vorstand der Bank neu aufgestellt. Mit Herrn Dr. Zoller, einem anerkannten Fachmann im Immobiliengeschäft und für das Geschäft mit den öffentlichen Händen und der Sparkasse, sowie mit Herrn Dreesen, einem neuen Mittelstandsvorstand, der Mittelstand und Privatkunden in Bayern aktiv anspricht, und mit dem neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Ermisch, haben wir auch personell eine neue Ebene und Dimension im Vorstand der Landesbank erreicht.

Wir haben - nicht zu vergessen: auch dank Ihrer Hilfe am 1. August 2009 das neue Landesbankgesetz in Kraft gesetzt. Damit wurden verlässliche und angemessene rechtliche Rahmenbedingungen für die BayernLB geschaffen. Die Zusammensetzung der Gremien wurde neu geregelt und die Sitzverteilung im Verwaltungsrat den geänderten Umständen angepasst. Der Aufgabenbereich der Bank wurde präzisiert und das Umwandlungsrecht wurde in das Landesbankgesetz integriert. Dies eröffnet uns als Anteilseigner jetzt neue rechtliche Möglichkeiten. Sie kennen die verschiedenen Aspekte.

Ich will auch darauf hinweisen, dass seit dem 1. August 2009 dem Verwaltungsrat nun vier sogenannte externe Mitglieder - Herr Gerd Häusler, Herr Dr. Klaus von Lindeiner-Wildau, Professor Dr. Georg Crezelius und Professor Dr. Dr. Axel Diekmann - angehören. Ich glaube, wir konnten mit ihnen hervorragende und anerkannte Persönlichkeiten gewinnen, die die Arbeit im Aufsichtsgremium der Landesbank mit ihrer Erfahrung und mit ihrer Sachkenntnis bereichern. Das heißt, wir arbeiten mit Hochdruck an der Neuausrichtung der Bank mit nur einem Ziel, nämlich wesentliche Teile, wenn möglich alles, der Zehnmilliarden-Einlage der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Bayerns wieder zurückzuerhalten.

Danke schön, Herr Staatsminister. Eine Nachfrage noch, Herr Dr. Kirschner, im Rahmen des Zeitkontingents, das die FDP hat.