Protocol of the Session on July 1, 2009

(Harald Güller (SPD): Und gefunden!)

Von Organen der Bundesebene ist in unserem Antrag überhaupt nicht die Rede. Natürlich kann man Wortklauberei betreiben. Sie können selbstverständlich sagen, dass für Sie der Begriff Bundesebene sehr eng definiert ist. Für mich zählt auch zur Bundesebene, wenn Bundesländer sozusagen als Bundesbrüder miteinander aushandeln, wie sie da weiter vorgehen wollen. Wenn Sie sich dieser Definition der Bundesebene nicht anschließen wollen, können Sie bei Ihrer Kritik bleiben. Wenn unser Ministerpräsident oder die zuständigen Minister mit Ministern aus anderen Bundesländern verhandeln, dann gilt das für mich auch als Bundesebene; nichts anderes ist gemeint.

Liebe Frau Kollegin Gote, das habe ich mir fast gedacht. Nichtsdestoweniger ist der Begriff Bundesebene nicht von mir oder von Ihnen zu definieren, sondern er ist in der Verfassung definiert.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Wo steht das in der Verfassung?)

Es gibt sieben Verfassungsorgane auf Bundesebene, nämlich den Bundestag, den Bundesrat, den Bundespräsidenten, die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht, die Bundesversammlung und den Gemeinsamen Ausschuss.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der SPD: Bravo!)

Nun frage ich Sie: Welches dieser sieben Verfassungsorgane soll Ihnen helfen? Welches dieser Verfassungsorgane soll der Minister denn anrufen? Wenn Sie geschrieben hätten, "im Zusammenwirken der Länder", wäre das in Ordnung gewesen, und dann hätten wir uns bei Ihrem Antrag, Frau Kollegin Gote, vielleicht sogar der Stimme enthalten. So aber sehen wir uns aus grundsätzlichen Erwägungen dazu nicht in der Lage.

(Beifall bei der SPD)

Nun haben wir noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Weidenbusch, bitte.

Herr Kollege, Ihre Worte lauteten: Bundesebene ist in der Verfassung definiert. In welchem Artikel des Grundgesetzes haben Sie das Wort "Bundesebene" gefunden? Oder betreiben Sie hier nur eine billige Show auf der Basis von wenig Wissen?

(Lebhafter Widerspruch bei der SPD)

Lieber Herr Kollege, im kooperativen Föderalismus, wie er in Deutschland existiert, werden auf der Bundesebene vom Deutschen Bundestag Bundesgesetze mit Geltung für das gesamte Bundesgebiet verabschiedet. Das entspricht der Bundesebene.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Das steht nicht in der Verfassung!)

- Aber es gibt sieben Verfassungsorgane der Bundesebene; die habe ich Ihnen soeben genannt. Es ist ein Unterschied, ob man in einem Antrag den Bund anruft oder das Zusammenwirken von Bundesländern einfordert.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rinderspacher.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Es bleibt dabei: Keine Substanz! - Unruhe)

- Herr Kollege Weidenbusch, wir konzentrieren uns auf den Dringlichkeitsantrag. Nächster Redner ist Herr Kollege Sinner für die CSU.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem jetzt über alles geredet wurde, worum es nicht geht, will ich nun darüber reden, worum es eigentlich geht. Es geht um die Rundfunkgebühren und natürlich um Medienpolitik.

Ich glaube, alle sind sich einig, dass erstens der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Gebühr in ausreichender Höhe braucht und dass das staatsfern organisiert werden muss. An dem Beispiel Hotel und Gaststätten kann man sehr schön sehen, dass das System nach Reform schreit. Herr Rinderspacher, Bundesebene kann auch die Rundfunkkommission sein - so interpretiere ich das - unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz. Die Rundfunkkommission hat sich wiederholt mit dem Thema befasst, und der letzte Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist am 1. September des letzten Jahres in Kraft getreten. Die jetzige Gebühr von 17,98 Euro ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Wir haben bis 2013 Zeit, das Problem zu lösen.

Zweitens sind sich alle einig, dass die Gerätebezogenheit zu absurden Ergebnissen, zu Wettbewerbsverzerrungen führt und bürokratisch nicht am einfachsten ist. Man kann verschiedene Formen diskutieren. Ich sage klar, dass für die CSU die haushaltsbezogene Gebühr das Mittel der Wahl ist. Dazu haben wir uns wiederholt geäußert. Man kann die Wirtschaft nicht außen vor lassen, weil auch der Mittelständler Rundfunk hört und fernsieht, ebenso der Großkonzern. Der Betreiber einer kleinen Würstchenbude kann nicht genauso belastet werden wie Siemens. Wir müssen also eine Stufengebühr finden.

Herr Kollege Dr. Kirschner, ich bin dankbar, dass Sie den Kern des Konflikts offen angesprochen haben. Es handelt sich nicht nur um einen Verdacht. Es gibt Positionen bei der FDP, die mit unseren nicht übereinstimmen. Es gibt einen klaren Koalitionsvertrag. Deswegen bin ich für Ihre heutige Aussage sehr dankbar, Sie wären für eine haushaltsbezogene Gebühr. Das will ich festhalten, weil das die Diskussion in der Koalition ganz gewaltig erleichtern wird. Es komme darauf an, dass die Staffelung nicht nach der Anzahl der Personen berechnet wird, die in diesen Betrieben arbeiten, so haben Sie vorhin so gesagt. Für uns wird das in der weiteren Diskussion sehr hilfreich sein. Sie sind auf der richtigen Spur. Die Debatte hat also durchaus ihren Sinn gehabt, weil wir mit der personenbezogenen Gebühr in die Nähe der Steuer kämen, die Staatsferne aufgäben und, wenn die personenbezogene Gebühr durchgerechnet wird, wir eine ausgesprochen familienfeindliche Lösung bekommen würden.

Ich bin dankbar, dass das Hohe Haus grundsätzlich einer Meinung ist. Ich bin sicher, dass die Staatsregierung handeln wird. Herr Rinderspacher, wir haben gehandelt. Wir haben einen neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Pflicht zur Einstimmigkeit hat verhindert, dass man sehr schnell zu den Lösungen kommen konnte, die wir wollen.

Die CSU wird dem Antrag der SPD zustimmen. Warum sollten wir ihn ablehnen? Wir lehnen aus Gründen der Koalitionstreue den Antrag der GRÜNEN ab, obwohl ich mit Ihnen, Frau Gote, völlig übereinstimme. Das ist der letzte Aspekt, den ich anbringen wollte. Ich habe meine Redezeit bis auf die letzte Sekunde ausgenutzt und bedanke mich für die große Zustimmung.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Prof. Dr. Piazolo für die Faktion der Freien Wähler das Wort.

Hier steht zwar "Redezeit zu Ende", aber 1.55 Minuten sind es noch. Ich mache deshalb keine grundsätzlichen Ausführungen.

Dass es ein Problem ist, hat Frau Kollegin Gote schon gesagt. Wir haben im Hochschulausschuss sehr viele Petitionen zu behandeln, die wir als Material an die Staatsregierung verweisen.

Trotzdem verwundert es sehr, dass diese Dringlichkeitsanträge vorliegen, weil - das wurde mitgeteilt - die Diskussion seit vielen Jahren läuft. Wir sehen keinen großen Sinn darin, sie im Parlament per Dringlichkeitsanträge zu führen, auch wenn es für die Koalition die eine oder andere Klarstellung gegeben hat.

(Eberhard Sinner (CSU): Für Sie sicher auch!)

- Für mich waren die Diskussion und die unterschiedlichen Meinungen interessant zu verfolgen.

Ich will kurz die Haltung der Freien Wähler zu den Anträgen begründen. Dem Antrag der FDP können wir nicht zustimmen, weil Begründung und Antrag völlig unterschiedlich sind. Insofern ist uns die Zielrichtung nicht ganz klar gewesen. Die Begründung hat eine Zielrichtung, der Antrag eine andere. Deshalb werden wir, weil wir der Begründung zustimmen können, dem Antrag der SPD zustimmen. Es handelt sich um ein vordringliches Problem, das durchaus herausgenommen werden kann.

(Eberhard Sinner (CSU): Aber Sie wollen keine getrennte Abstimmung?)

Im Antrag der GRÜNEN geht es um grundsätzliche Fragen, die entschieden werden müssen. Dazu ist Diskussionsbedarf vorhanden. In der Intention stimmen wir dem Antrag durchaus zu. Aber da ist noch einiges offen, deshalb werden wir uns enthalten.

Als letztem Redner in dieser Runde darf ich Herrn Staatsminister Siegfried Schneider das Wort erteilen.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Da die Fraktionen die Voten abgegeben haben, möchte ich ein paar Anmerkungen machen. Dass dem SPD-Antrag und dem gemeinsamen FDP- und CSU-Antrag zugestimmt wird, ist bereits festgehalten worden.

Ich will ein paar Anmerkungen zum Beitrag des Abgeordneten Rinderspacher und zum Antrag der GRÜNEN anbringen: Es heißt nicht, dass wir uns beim Bund einsetzen müssten.

(Zuruf des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))

- Wenn man schon Worte klaubt, dann anständig.

Wir setzen uns nicht beim Bund dafür ein. Aber die Rundfunkkommission ist auf Bundesebene organisiert.

(Zuruf des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))

- Natürlich, ein Organ der Länder. Deshalb heißt es nicht, dass wir uns beim Bund einsetzen, sondern auf Bundesebene. Ich muss Frau Gote recht geben.

Ich bin über die Aussage des Kollegen Dr. Kirschner sehr froh, der sagte, dass es nicht darum gehe, die Unternehmen grundsätzlich auszunehmen. Wir müssen uns aber mit der Frage auseinandersetzen, ob die Mitarbeiterzahl das einzige Kriterium sein soll, oder ob wir über Umsatzgrößen und andere Fakten reden müssen. Richtig ist - das sollten wir festhalten - dass wir ein sozial ausgewogenes und familienfreundliches System brauchen. Kollege Sinner hat gesagt, dass die CSU das Ganze haushaltsbezogen angehen will. In der Rundfunkkommission wird das Thema bearbeitet. Im Juli 2009 ist eine weitere Sitzung anberaumt, und der Ministerpräsidentenkonferenz wird im Herbst 2009 darüber berichtet. Danach muss man den Weg festlegen.

Sie haben gefragt, was die Staatsregierung unternommen hat. Wir wissen, dass die Gebührenordnung bis 2013 festgelegt ist und es darum geht, für nach 2013 die Entscheidung zu treffen, die im März 2010 auf der Ministerpräsidentenkonferenz vorbereitet wird. Anschließend müssen die einzelnen Länder eine Festlegung treffen, wie weiter verfahren wird. Ich sehe hier im Haus große Übereinstimmung weg von der geräte-, hin zur haushaltsbezogenen Abgabe.

Meine Gegenrede zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN lautet: Wir wollen nicht nur die Hochschulen mit

einem moderaten Pauschalbetrag bedienen, sondern alle Bildungseinrichtungen, auch die Schulen, die Kindergärten und alle weiteren Bildungseinrichtungen.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Die Schulen sind schon pauschaliert!)

Herr Staatsminister, verbleiben Sie noch einen Moment am Rednerpult, Kollegin Gote hat sich zu einer Zwischenintervention gemeldet.

Herr Staatsminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, stoßen Sie sich in unserem Antrag zum einen an der Klammer "(Mitarbeiterzahl)". Dazu kann ich sagen, dass das nur ein Beispiel ist. Das können auch andere oder gemischte Kriterien sein. Ich bin gerne bereit, die Klammer zu streichen, wenn Ihnen das bei der Zustimmung helfen sollte.

Zum anderen Einwand: Ich habe die Hochschulen explizit genannt, weil das oft Thema von Petitionen ist, die wir im Hochschulausschuss behandeln, und weil die Schulen schon eine Lösung haben. Auch da gehe ich gerne mit Ihnen einig, statt "Hochschulen" die "Bildungseinrichtungen" zu nennen, wenn das Ihrer Zustimmungsbereitschaft dient.

Herr Staatsminister, bitte.