Protocol of the Session on July 1, 2009

Herr Staatsminister, bitte.

Ich habe mich auf die Aussage des Kollegen Sinner bezogen. Ich bin in dieselbe Fraktion eingebunden. Ich wollte nur festhalten, dass es nicht nur um Hochschulen, sondern um alle Bildungseinrichtungen geht.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1687, das ist der interfraktionelle Antrag von FDP- und CSUFraktion, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? Damit ist der Antrag angenommen mit den Stimmen der CSU, der FDP und der Grünen gegen die Stimmen von SPD und Freien Wählern sowie der Abgeordneten Dr. Pauli.

Wir kommen zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/1701, das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt mit den Stimmen der CSU, der FDP und der SPD, gegen die Stimmen der GRÜNEN, bei Stimment

haltung der Freien Wähler und der Abgeordneten Dr. Pauli.

Wir kommen zum Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 16/1704, das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN mit den Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses und der Abgeordneten Dr. Pauli angenommen.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/1689 mit 16/1694 und 16/1702 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich darf Ihnen jetzt noch großen Dank aussprechen, meine Damen und Herren. Einige zeigen das Zeichen der Verbundenheit durch einen Verband am Arm. Wir hatten bis 18.00 Uhr die Blutspendeaktion. Diese Aktion ist jetzt zu Ende. Der Blutspendedienst bedankt sich für Ihre rege Teilnahme, die deutlich über den Erwartungen lag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses vielen Dank für den Blutzoll, den Sie entrichtet haben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Bestellung eines Mitglieds für den Landesdenkmalrat

Der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 12. Juni 2009 mitgeteilt, dass der Verband der bayerischen Bezirke Herrn Bezirkstagspräsidenten Josef Mederer als Mitglied des Landesdenkmalrats benannt hat. Er hat gebeten, den zur Bestellung notwendigen Beschluss des Landtags herbeizuführen.

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Bestätigung neuer stellvertretender Mitglieder für den Landesgesundheitsrat

Mit Schreiben vom 15. Juni 2009 hat der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit mitgeteilt, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an Stelle von Herrn Rudolf Lang Herrn Bernhard Hent

schel als neues stellvertretendes Mitglied im Landesgesundheitsrat benannt hat.

Außerdem hat die Selbsthilfekoordination Bayern an Stelle von Frau Eva Kreling Frau Theresa Keidel alternierend als Mitglied und stellvertretendes Mitglied benannt. Er hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen.

Auch hierzu findet eine Aussprache nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass über beide Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden kann. - Das ist der Fall.

Wer den vorgenannten Vorschlägen seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das war auch hier einstimmig der Fall. Wir beglückwünschen die neuen Mitglieder des Landesgesundheitsrates.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich zu Ihrer Information bekannt, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Frau Theresa Schopper als neues Mitglied und Herrn Kollegen Dr. Christian Magerl als neues stellvertretendes Mitglied im Landesgesundheitsrat benannt hat.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) FSJ und FÖJ umsatzsteuerfrei ermöglichen (Drs. 16/1146)

Ich gebe hierzu bekannt, dass bereits namentliche Abstimmung beantragt wurde. Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Redezeit fünf Minuten pro Fraktion beträgt. Frau Dr. Pauli könnte bis zu zwei Minuten sprechen. Als ersten Redner darf ich Herrn Kollegen Mütze aufrufen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum haben wir diesen Antrag hochgezogen? - Wir haben ihn hochgezogen, weil wir nicht den Eindruck hatten, dass der Antrag mit der gebotenen Ernsthaftigkeit diskutiert wurde.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Wir hatten auch den Eindruck, dass der Antrag von den Kollegen auf der rechten Seite dieses Hauses nicht wirklich verstanden wurde.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD) - Zurufe von der CSU: Oho!)

Daher haben wir es jetzt noch einmal probiert.

(Harald Güller (SPD): Wo er recht hat, hat er recht!)

- So sieht es aus. Anscheinend hat die SPD jetzt begriffen, worum es geht. Worum geht es? - Wir haben 26.000 Schulabgänger in Deutschland, die das Freiwillige Soziale Jahr - FSJ - oder das Freiwillige Ökologische Jahr - FÖJ - in Deutschland absolvieren. Ein Beispiel aus Bayern: 247 junge Menschen machen bei der Bayerischen Sportjugend ihr Freiwilliges Soziales Jahr.

Wir haben auf der einen Seite Maßnahmenträger, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, die Caritas oder die Sportjugend, auf der anderen Seite haben wir die Einsatzstelle vor Ort, den Sportverein, die Kommune oder den Sozialverband. Beide haben einen Vertrag, und die Einsatzstelle bezahlt dem Maßnahmenträger eine Kostenpauschale dafür, dass dieser die Abwicklung der Stelle und die Fortbildung für die Einzusetzenden übernimmt. Nun ist Folgendes passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen: Im letzten Jahr hat das Bundesfinanzministerium ein Gesetz erlassen, mit dem Titel: Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. In diesem Gesetz steht, dass der Vertrag steuerpflichtig ist. Der Vorgang wird als Arbeitnehmerüberlassung gesehen, der Maßnahmenträger überlässt der Einsatzstelle einen Arbeitnehmer. Dafür muss dieser Umsatzsteuer bezahlen. Was das für die einzelnen Vereine bedeutet, können Sie sich vorstellen. Die Vereine müssen bis zu 700 Euro für die Jugendlichen bezahlen. Diejenigen Vereine, deren Haushalt ohnedies eng gestrickt ist, können sich das nicht mehr leisten.

Welches Ergebnis ergibt sich daraus? - Die jungen Leute können das FSJ und das FÖJ nicht mehr machen, weil die Vereine es sich nicht mehr leisten können. Das kann doch nicht unser Ziel sein, zumal FSJ und FÖJ Erfolgsmodelle sind, wie auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite dieses Hauses, immer wieder in Sonntagsreden gerne darstellen. Was wird passieren? - Man nimmt Praktikanten für vier Wochen, und die müssen dann unter anderen, unter schlechteren Bedingungen die Arbeit übernehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann doch nicht in unserem Sinne sein!

Unser Ziel muss es sein, im Bundestag zu erreichen, dass FSJ und FÖJ steuerlich freigestellt werden. Das ist das Ziel. Es gibt auch eine Lösung, eine ganz einfache Lösung, und die liegt auf dem Tisch. Es besteht die Möglichkeit, FSJ und FÖJ mit dem Bildungs- und Orientierungsjahr der Jugendhilfe gleichzustellen. Diese Maßnahmen sind steuerlich freigestellt, warum kann man das hier nicht tun? - Wir haben deshalb den Antrag

gestellt, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr umsatzsteuerfrei zu ermöglichen.

Das ist natürlich ein Aufforderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Bayerische Landtag soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass - -. Es ist Bundesrecht, deshalb können wir nur etwas über diese Möglichkeit erreichen. Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, den Antrag zu unterstützen. Viele von Ihnen sind selbst in Sportvereinen, in anderen sozialen Einrichtungen oder auch in Umweltorganisationen tätig. Sie kennen das Problem vor Ort. Wenn die jungen Menschen die Vereine vor Ort nicht mehr unterstützen können, bricht eine wichtige Arbeit weg. Ich bitte deshalb, unseren Antrag zu unterstützen. Vielleicht haben sich einige von Ihnen inzwischen sachkundiger gemacht als das, leider, in den beratenden Ausschüssen der Fall war. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CSUFraktion darf ich Herrn Kollegen Lerchenfeld das Wort erteilen.

Herr Präsident, Hohes Haus! Grundsätzlich sind wir alle für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Wir unterstützen alles, was es dazu gibt. Wir halten uns aber an steuerliche Grundregeln, die einfach beachtet werden müssen. Dabei ist festzustellen, dass die Träger, beziehungsweise die Einsatzstellen für diese beiden Maßnahmen, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr, bereits weitgehend steuerfrei gestellt werden. Meistens sind diese Vereine auch gemeinnützig, damit bezahlen sie keine Steuern. Nur die Personalgestellung zwischen dem Träger einer Einheit und der tatsächlichen Einsatzstelle ist umsatzsteuerlich nicht freizustellen; das ist problematisch. Dafür gibt es keine generelle Umsatzsteuerbefreiung, weder im nationalen Recht noch im Recht der Gemeinschaft der EU. Das ist nicht begründbar.

Mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten ist am 1. Juli 2008 gesetzlich die Möglichkeit geschaffen worden, dass solche Verträge so gestaltet werden, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Da kann es zu umsatzsteuerneutralen Ergebnissen kommen. Zur einfachen Handhabung ist den Trägern sogar eine Mustervereinbarung an die Hand gegeben worden. Der Antrag ist sehr schön, aber er ist nicht notwendig. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Ich möchte Ihre Zeit nicht weiter in Anspruch nehmen.

Herr Kollege Graf Lerchenfeld, Herr Kollege Dr. Beyer möchte eine Zwi

schenbemerkung machen. Deswegen darf ich Sie noch einmal ans Pult bitten.

Sehr geehrter Herr Kollege Graf Lerchenfeld, wir sind gewohnt, Entscheidungen erst dann zu treffen, wenn wir die Probleme umfassend abgearbeitet haben. In unserer Fraktion haben wir das getan und werden deswegen anders abstimmen als im Ausschuss.

Ich möchte Sie noch auf einige Punkte hinweisen. Nach Auffassung der Träger dieser Freiwilligendienste muss schon die Annahme abgelehnt werden, es würde sich bei diesen Verträgen um eine Personalgestellung handeln. Es ist keine Arbeitnehmerüberlassung herkömmlicher Art. Das würde dem pädagogischen Charakter, den dieses neue Gesetz ausdrücklich betont und der in der Praxis auch verwirklicht wird, widersprechen. Ich lade Sie sehr gerne ein, sich bei der Arbeiterwohlfahrt über die Ausgestaltung des FSJ, der Seminare und der pädagogischen Betreuung näher zu informieren.

Aber selbst wenn man diese Aspekte beiseite lässt, sind zwei Punkte interessant. Erstens: Ein sehr relevanter Träger, das Deutsche Rote Kreuz - eine zu Recht sehr hoch angesehene Organisation - verweist darauf, dass eine im Juli 2008 im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend - also bei Frau von der Leyen - durchgeführte Informationsveranstaltung ergeben hat, dass die dabei anwesenden Fachleute divergierende Auffassungen über die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausgestaltung der Verträge nach der Mustervereinbarung hatten. Daraus wird auch eine für die Finanzverwaltung irritierende Unsicherheit ersichtlich.

Zweitens. Mit Schreiben vom 11. Februar 2009 teilt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Frau Kollegin Kressl, zu den Vereinbarungen nach § 11 Absatz 2 mit, dass jedenfalls der Kostenbeitrag, den die Träger erheben - Kollege Mütze hatte gerade die Sportvereine angesprochen - der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Das heißt, auch mit der Mustervereinbarung schaffen Sie es nach aktueller Auffassung des Bundesfinanzministeriums möglicherweise, die Personalüberlassung, die keine ist, die aber vom Ministerium so angesehen wird, steuerfrei zu stellen. Das gilt auch für den Seminaranteil. Eine Verwaltungskostenpauschale oder eine Umlage sind aber steuerpflichtig. Das hatte auch Kollege Mütze vorgetragen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die neue Rechtslage nach § 11 Absatz 2 des JFDG eine Umsatzsteuerfreiheit in toto garantieren würde, so wie Sie es uns vorgestellt haben. Vielleicht mag das noch ein kurzfristiges Umdenken ermöglichen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Lerchenfeld.

Lieber Kollege Beyer, ich möchte Ihnen kurz darauf antworten. Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, Verträge entsprechend zu gestalten. Ich stelle mich gerne zur Verfügung, auch die Arbeiterwohlfahrt zu beraten. Im Übrigen ist das Bundesfinanzministerium noch in Ihrer Hand. Sie können dort auf direktem Weg auf die Staatssekretärin und auf den Bundesfinanzminister einwirken. Ich glaube, es ist unnötig, dass wir diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der CSU)