Sie haben zu Recht von Altlasten gesprochen. Auch wir sehen die jetzige Regelung als Altlast an. Deshalb haben wir dazu beigetragen, sie im Zusammenwirken mit unserem Koalitionspartner zu verändern. Dazu stehen wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf geht in die falsche Richtung, weil er einen Rückschritt bedeuten würde. Das absolute Rauchverbot wurde von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes nicht akzeptiert.
Das beweist nicht nur die letzte Wahl. Das beweist auch die Etablierung von Raucherclubs. Sie haben zu Recht auf die innovative Energie hingewiesen, die Gastwirte entwickelt haben, um diese Regelung zu umgehen. Wie sollen wir auf diese innovative Energie reagieren? - Die eine Möglichkeit wäre zu sagen: Richtig, das ist der falsche Weg. Wir brauchen mehr Freiheit. Sie gehen den anderen Weg und sagen: Wir brauchen mehr Reglementierung. Dem stimmen wir von der FDP-Fraktion ausdrücklich nicht zu.
Wir haben mit dem Gesetzentwurf der Koalition einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Raucher und der Nichtraucher geschaffen. Wo sich der Bürger aufhalten muss, wo er zwangsweise ist, zum Beispiel in Verkehrsflughäfen oder Ämtergebäuden, wo
es um den Jugendschutz geht, zum Beispiel in Kinderbildungsstätten und sogar in Erwachsenenbildungsstätten, halten wir ein Rauchverbot für sinnvoll und notwendig. Wo sich der Bürger jedoch freiwillig befindet, wo er sich aus freier eigener Entscheidung aufhält, brauchen wir keine staatliche Reglementierung. In diesen Fällen vertrauen wir Liberale darauf, dass der Markt zur richtigen Entscheidung führen wird und dass die Kräfte des Marktes funktionieren.
Ich frage Sie: Warum haben Sie so viel Angst davor, die Entscheidung den Menschen zu überlassen? Warum vertrauen Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht?
Wenn Sie diese Politik fortsetzen, werden Sie eines Tages noch den Bürgern verbieten, mit der Badehose in einen See zu gehen, weil sie sich vielleicht erkälten könnten.
Wir sehen das anders. Die FDP ist weder für Aktivrauch noch für Passivrauch. Die FDP ist für Entscheidungsfreiheit. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht. Einen Gesetzentwurf, der mit der Innovationsklausel auch technische Weiterentwicklungen schafft. Er gibt die Möglichkeit, dass die Luft für alle Beteiligten besser wird, nicht nur für die Nichtraucher, sondern auch für die Raucher.
Deswegen sind wir von der FDP-Fraktion davon überzeugt, dass es nur einen einzigen Weg gibt, zu einer freiheitlichen Gesellschaft zu gelangen: Wir müssen den Bürgern die Wahlfreiheit geben. Damit beeinträchtigen wir - das möchte ich noch einmal deutlich machen - keinen Nichtraucher; denn kein Nichtraucher wird nach unserem Gesetzentwurf zwangsweise mit Tabakrauch konfrontiert.
Akzeptieren Sie bitte, dass unser Gesetzentwurf derjenige ist, der dem Willen der bayerischen Bevölkerung entspricht. Unser Gesetzentwurf bringt die Interessen von Rauchern und Nichtrauchern in einen angemessenen Ausgleich, während Ihr Gesetzentwurf einen Schritt zurück darstellt. Diesem Schritt zurück wird die FDP-Fraktion nicht zustimmen.
Herr Kollege Dr. Fischer, Sie haben gesagt, wir könnten den Bürgern genauso gut verbieten, mit einer Badehose in den See zu gehen, weil sie sich dort erkälten könnten. Können Sie mir bitte erklären, welchem Dritten es schadet, wenn ein Bürger mit der Badehose in einen See geht? Vergleichen Sie das einmal mit der Beeinträchtigung, die entsteht, wenn jemand neben mir raucht. Das ist doch ein hanebüchenes Beispiel, das Sie gerade gebracht haben. Wir sind hier im Bayerischen Landtag und nicht in der Eckkneipe.
Ich gehe sehr gerne darauf ein. Sie haben vielleicht nicht zugehört. Ich habe gerade ausgeführt, dass Sie in diese Kneipe, in der geraucht wird, nicht hineingehen müssen. Es ist Ihre Entscheidung als Gast, dies zu tun. Wenn Sie eine rauchfreie Gaststätte aufsuchen wollen, dann tun Sie das doch einfach.
Ich möchte Ihre Feststellung, dass im ersten Fall niemandem geschadet wird, mit einer Gegenfrage beantworten: Wem wird geschadet, wenn sich in einer Kneipe ausschließlich Raucher aufhalten und kein einziger Nichtraucher?
- Ich spreche von einer Kneipe, in der auch die Mitarbeiter rauchen. Wem schadet es, wenn dort geraucht wird?
Kein Nichtraucher ist betroffen; trotzdem wollen Sie eine Reglementierung. Das halten wir für überzogen.
Herr Präsident! Ich wusste, dass diese Debatte ein bisschen herzhafter wird. Deshalb habe ich mir Zeit aufgehoben, um noch einmal nachlegen zu können. Frau Kollegin Stewens hat geglaubt, sie hätte heroisch einen Halbsatz gefunden, den Sie uns vor die Füße legen könnte. Ich möchte
aus dem Gesetz, das Herr Kollege Schmid selbstverständlich auswendig kennt, den Artikel 3 zitieren: "Das Rauchen ist in Innenräumen der in Artikel 2 bezeichneten Gebäude, Einrichtungen, Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen verboten." Von daher ist es doch geregelt. Es gibt einen Punkt, über den ich sehr, sehr froh bin. Wenn Kinder Fußball spielen, wollen sie anschließend im Vereinsheim Pommes essen und Spezi trinken. Man weiß aber, dass viele von den Eltern rauchen. Wenn die einen Sieg feiern oder eine Niederlage betrauern wollen, dann kann nicht mehr im gleichen Vereinsheim geraucht werden. Darüber bin ich froh, weil die Kinder bisher dem Rauchen schutzlos ausgeliefert waren. Das ist durch Artikel 3 verboten. Wir brauchen gar nicht darum herumzureden: Das ist nach wie vor weiterhin gelöst.
Zum Kollegen Aiwanger muss ich sagen: Mein lieber Scholli! Wenn das die Volksseele wiedergeben sollte, dann möchte ich wissen, was Sie schon verändert hätten. Ja Herrgott noch einmal! Da gäbe es wahrscheinlich noch nicht einmal eine Anschnallpflicht im Auto, weil die Leute das damals auch nicht mög’n hab’n.
Zum 01.01. ist das eingeführt worden. Das TollwoodFestival war schon vor dem 01.01. Das ist ein großes Fest auf der Theresienwiese in München mit Bierzelten. Damals gab es freiwilliges Rauchverbot in den Festzelten im Winter, und das hat wunderbar geklappt. Das war überhaupt kein Problem. Auch die Leute in den Boaz’n, die jetzt Raucherclubs sind, haben das akzeptiert. Man hat das nicht weiterverfolgt, weil man den Vollzug von vornherein ausgesetzt hat.
Zwischen Freiheit und Gesundheitsschutz muss man in den beiden Fällen genau abwägen. Das haben wir uns auch nicht leicht gemacht. Der Gesundheitsschutz steht bei uns vor Freiheit. Deshalb haben wir uns zu
einem konsequenten und wirklich sehr strengen Gesetzentwurf entschlossen, den die CSU schon einmal eingebracht hat mit Ausnahme dieses bewussten Halbsatzes. Wir wollen zunächst für diesen Gesetzentwurf eine parlamentarische Mehrheit finden. Kollege Fischer hat vom Willen der bayerischen Bevölkerung gesprochen. Wir werden sehen, wie der Wille der bayerischen Bevölkerung ist.
Wenn Sie den Gesetzentwurf hier ablehnen, dann gibt es ein Volksbegehren, Dann stehe ich auf der Straße und sammele Unterschriften und bitte die Leute ins Amt zu gehen und zu unterschreiben. Dann wird Ihnen gezeigt, wo der Bartel den Most holt und wie der Wille des Volkes ist.
Sie könnten dem aber vorgreifen und hier zustimmen, damit das hier geklärt wird und wir kein Volksbegehren auf die Beine stellen müssen. Sie sind aufgefordert, da in Ihrer politischen Vernunft zu kramen.
Frau Kollegin Schopper, Sie haben angesprochen, dass Kinder vom Rauch in Gaststätten betroffen sind. Stimmen Sie mir darin zu, dass die Kinder nur dann betroffen sind, wenn ihre Eltern mit ihnen diese Gaststätte aufsuchen? Das Gleiche gilt auch für Vereinsheime.
Stimmen Sie mir darin zu, dass Sie bei Ihrer Entscheidung davon ausgehen, dass die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder nicht übernehmen können? Stimmen Sie mir weiter darin zu, dass der folgerichtige nächste Schritt dann wäre, dass beispielsweise in Kraftfahrzeugen das Rauchen verboten wird, wenn Kinder mitgenommen werden? Auch diesbezügliche Ideen gab es schon. Vielleicht wäre der nächste Schritt, zu verbieten, dass zu Hause geraucht wird, wenn sich Kinder im gleichen Raum aufhalten wie die Eltern.