Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der HVB-Bericht, der Sonderermittlungsbericht, liest sich quasi wie ein Frankenkrimi. Wir stellen uns mehrere Fragen: Was haben Sie alles gewusst? Was haben Sie dem Ausschuss alles nicht erzählt? Es gibt dieses Konvolut von über 100 Seiten, das auch belastendes Material enthält. Darin ist Material über sogenannte, wie es Mollath nennt, Schwarzgeldseminare enthalten; es sind Kontonummern, Buchungsanordnungen, Überweisungsanträge, eine Vollmacht enthalten. Darauf hat er immer wieder hingewiesen. Die Bank hat das Ganze ernst genommen und hat daraufhin Ermittlungen eingeleitet. Diese Er
Beim HVB-Bericht sind Sie nur auf Nebenschauplätze eingegangen, aber nicht auf das Ergebnis dieses Berichtes und seine wesentlichen Teile, die hier genannt worden sind. Sie sind auch nicht darauf eingegangen, was in diesem Bericht steht, dass zu den möglichen Kunden wohl auch eine allgemein bekannte Persönlichkeit gehörte. Das alles haben Sie nicht gesagt. Warum haben Sie das nicht gesagt? Bitte erklären Sie sich hierzu; denn ansonsten müssen wir uns, wie das Frau Kollegin Aures angedeutet hat, Gedanken über einen Untersuchungsausschuss machen, um diese Vorgänge und Arbeitsweisen im Ministerium aufzuklären. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Deshalb sind wir auch so empört darüber, dass Sie uns nicht die volle Wahrheit gesagt haben. Sie haben uns quasi belogen, und damit nicht nur den Bayerischen Landtag, sondern auch das bayerische Volk.
Dieser Skandal hat hier in diesem Hause eine neue Qualität. Wir als Abgeordnete müssen uns schließlich immer darauf verlassen, dass die Antworten, die auf unsere Anfragen an die Staatsregierung kommen, wahr und vollumfänglich sind. Man muss mit ihnen arbeiten können und die Information erhalten, die man für seine parlamentarische Arbeit benötigt. Dieses Vertrauen haben Sie erschüttert. Das ist für dieses Haus eine ganz große Belastung; letztlich auch eine Belastung für die Justiz in Bayern.
Mein Resümee: Sie haben der bayerischen Justiz einen Bärendienst erwiesen. Sie hätten sich im März dieses Jahres hinstellen und alles an den Tag legen können. Sie hätten genau berichten können. Hier geht es nicht um Herrn Mollath, sondern es geht um Sie. Es geht darum, was Sie uns erzählt haben bzw. um das, was Sie uns nicht erzählt haben. Deshalb sollten Sie die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten.
Aus der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN liegen mir zwei Meldungen für eine Zwischenbemerkung vor. Wer will die Zwischenbemerkung machen? - Bitte, Frau Kollegin Ackermann.
zu, wenn ich sage, dass die Darstellungen des Herrn Kollegen Heike ein Mobbing von Schutzbefohlenen darstellt?
Er hebt auf Punkte ab, die in diesem Zusammenhang vollkommen irrelevant sind. Entscheidend ist der Vorwurf, dass wichtige Fakten vorenthalten wurden. Dieser Vorwurf bleibt bestehen, ganz egal, was dieser Herr ansonsten noch von sich gegeben hat. Er hat richtige Fakten übermittelt, die ignoriert worden sind. Darum geht es. Es hilft Ihnen keinen Millimeter weiter, wenn Sie immer wieder mit Blödsinnszitaten daherkommen. Sie müssen sich um die Fakten kümmern. Das haben Sie nicht getan.
Frau Kollegin, ich stimme Ihnen insoweit zu: Hier wurde wieder versucht, von den eigentlichen Tatsachen und dem eigentlichen Vorwurf, der im Raum steht, abzulenken. Hier wurde eine schutzbefohlene Person instrumentalisiert. Das ist ein weiterer Skandal, der ebenso angeprangert werden muss.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über den Fall, über den wir heute diskutieren, haben wir bereits in diesem Haus diskutiert, und zwar sowohl im Plenum als auch im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Wir waren uns dabei einig, dass der Landtag und der Rechtsausschuss keine Superrevisionsinstanz sind. Wir waren uns darüber einig, dass es uns nicht zusteht, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen. Ich habe damals auf Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes und die richterliche Unabhängigkeit hingewiesen. Meines Wissens wurde dieser Artikel nicht geändert.
Die Frage lautet, ob sich am Sachverhalt etwas geändert hat. Wir waren uns weiterhin einig, dass Gegenstand der Überprüfung nur die Frage sein kann, ob die Staatsanwaltschaft etwas versäumt hat. Was hat sich nun am Sachverhalt geändert? Wir haben einen
internen Revisionsbericht der damaligen Hypo-Vereinsbank vorliegen, der über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist und auf 17 Seiten einige Punkte zusammenfasst.
Richtig ist, dass die Prüfer dem Betroffenen, über den wir hier sprechen, Insiderwissen bescheinigen. Richtig ist auch, dass im Prüfbericht steht, dass seine damaligen Vorwürfe zutreffen. Richtig ist ferner, dass die damalige Hypo-Vereinsbank ein weisungswidriges Verhalten von Mitarbeitern festgestellt hat. Richtig ist aber auch, dass die damalige Hypo-Vereinsbank festgestellt hat, dass die Taten aus ihrer Sicht ohne strafrechtliche Relevanz seien.
Wenn das zutrifft, war es auch nicht zu beanstanden, dass es kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegeben hat. Ich sage ausdrücklich: wenn das zutrifft; denn ob das zutrifft, muss selbstverständlich geklärt werden. Hier ist eine lückenlose Aufklärung erforderlich.
Ein Justizskandal liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Betroffene mit seinen Vorwürfen recht hatte. Er läge dann vor, wenn er wegen dieser Vorwürfe in die Psychiatrie eingeliefert worden wäre. Das wäre in der Tat ein großer Skandal. Hierfür fehlt mir derzeit jeder Anhaltspunkt. Vielmehr ist es so, dass wir uns auf die Entscheidungen der Gerichte und der Sachverständigen stützen müssen. Ich sage aber auch, dass wir den Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer vom 29. Oktober 2012 ernst nehmen müssen. Es ist jedoch nicht Sache der Politik, hier tätig zu werden. Sache der Politik ist es zu prüfen, ob begründete staatsanwaltschaftliche Ermittlungen versäumt oder gar durch ein politisches Eingreifen verhindert worden sind.
Auch hierfür finde ich bislang keinerlei Hinweis. Damit bleibt mein Resümee: Ja, wir wollen eine lückenlose Aufklärung. Wir wollen sie aber ohne den Schaum vorm Mund, den die Opposition gezeigt hat. Wir wollen Licht in das Dunkel, in das Bermuda-Dreieck aus Justizskandal, Verschwörungstheorien und FrankenKrimi bringen. Wir stimmen deshalb dem Berichtsantrag zu.
Ich betone aber genauso: Wir sehen nicht den leisesten Ansatzpunkt für eine Rücktrittsforderung an die bayerische Justizministerin.
Selbstverständlich kann ich mich auch noch daran erinnern, dass wir dieses Thema in diesem Hause schon diskutiert haben. Ich möchte aber noch einmal daran erinnern, dass wir nach diesem Sonderrevisionsbericht, der uns bekannt geworden ist, eine andere Situation haben. Wir wollten unseren Antrag in den Rechtsausschuss einbringen. Die Frau Ministerin hat jedoch gestern in Pressemitteilungen angekündigt, dass sie im Landtag zu diesem Thema sprechen will. Wir haben uns gefragt, wie sie das machen will, ohne einen Dringlichkeitsantrag von uns. Deshalb sind wir ihr entgegengekommen und haben diesen Dringlichkeitsantrag zum Plenum eingereicht.
Sie kann sich nun äußern; denn die Pressemitteilung war wirklich absurd. Ich bitte zu bedenken, dass heute hier ganz andere Fragen im Raum stehen, als Sie das dargelegt haben. Sie haben teilweise wieder zu etwas anderem gesprochen und können sich im Übrigen mit Herrn Heike auseinandersetzen, der mich darauf hingewiesen hat, ich solle nicht über das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaften reden. Sie haben aber davon gesprochen, dass staatsanwaltschaftliche Handlungen überprüft werden sollten. Davor warne ich. Das ist hier nicht das Thema.
Sie berufen sich des Weiteren auf eine Aussage der ehemaligen Hypo-Vereinsbank, die jetzt anders heißt, wonach es keine strafrechtliche Relevanz gegeben habe. Auch Ihnen lege ich diesen Prüfbericht ans Herz; denn der spricht eine andere Sprache.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Kollegin Stahl, wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich gesagt habe, die neue Tatsache sei genau jener Prüfbericht. Der ist neu. Das muss geklärt werden. Deshalb stimmt die FDPFraktion diesem Berichtsantrag ausdrücklich zu. Deswegen sehe ich keinerlei Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man von einem Kollegen der Opposition der Lüge im Landtag bezichtigt wird, Frau Stahl, dann ist es sehr wohl
normal zu sagen, dass man sich im Landtag dazu äußern wird. Das möchte ich einmal ganz klar zum Ausdruck bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss schon sagen: Es ist eine Unverschämtheit, mir eine Lüge vorzuwerfen, vor allen Dingen nach dem Bericht, den ich im Rechtsausschuss gegeben habe. Herr Streibl, Sie sagen, das belastende Material liege vor. Sie sprechen von Dingen, die hier nicht vorgetragen worden seien, obwohl ich das hätte tun müssen. Das Protokoll spricht Gott sei Dank eine andere Sprache. Ich muss ganz klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich habe kein Verständnis dafür, wenn man mit Mutmaßungen über die mediale Bande spielt, um den Fall eines kranken Menschen als Trittbrett für eine politische Hetzkampagne zu benutzen.
Ich möchte jetzt nicht auf das Thema Abschaffung des Weisungsrechts eingehen − das hat Kollege Heike schon eingehend angesprochen. Ich frage mich aber, ob Sie bei meinem Bericht im Rechtsausschuss zugehört haben. Ich habe ein außerordentlich schweres Verfahren in seinem ganzen schwierigen komplexen Zusammenhang dargestellt. Frau Stahl, Sie sagen, ich hätte mich über den Betroffenen lustig gemacht. Ich empfinde das als empörend, als nichts anderes.
- Jetzt spreche ich; bitte lassen Sie mich sprechen; ich habe vorher auch nicht dazwischengequatscht.
Ich habe ganz klar deutlich machen wollen, was dieser Mann geschrieben hat. Ich habe deutlich machen wollen, was er vorgelegt hat, deutlich machen wollen, dass er an einem verzerrten Wahrnehmungsbild litt bzw. leidet. Das habe ich getan. Ich habe mich in keiner Weise lustig gemacht.