Protocol of the Session on November 14, 2012

Ich habe ganz klar deutlich machen wollen, was dieser Mann geschrieben hat. Ich habe deutlich machen wollen, was er vorgelegt hat, deutlich machen wollen, dass er an einem verzerrten Wahrnehmungsbild litt bzw. leidet. Das habe ich getan. Ich habe mich in keiner Weise lustig gemacht.

Ich möchte im Zusammenhang mit den gesamten Vorwürfen eines vorausschicken: Der Bericht, den ich abzugeben hatte, war ein Bericht über das, was geschehen ist. Das war nicht ein Bericht, in dem ich Schritt für Schritt die Staatsanwaltschaft dahingehend untersucht habe, ob jedes einzelne Handeln dieser Staatsanwaltschaft so und nicht anders hätte erfolgen

müssen, um das auch noch einmal sehr deutlich zu sagen.

Kommen wir zunächst zum Thema der Unterbringung des Herrn Mollath; denn das Allerwichtigste ist, ob dieser Mann zu Recht untergebracht ist oder nicht, Herr Fischer. Fakt ist: Die höchstrichterlich bestätigte Unterbringung erfolgte nicht wegen der Strafanzeige des Mannes, sondern sie erfolgte, weil der Mann schwere Straftaten begangen hat, weil er krank ist, weil er für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Unterbringungsurteil auch deutlich gesagt, dass es dahingestellt sein kann, ob es Schwarzgeldverschiebungen verschiedener Banken in der Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt. Es hat ganz klar gesagt, dass es wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm in irgendeinem Zusammenhang stehen, völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert. Das Urteil hat also deutlich gemacht, dass die Krankheit, die Herr Mollath hat, viel, viel umfassender und weitreichender ist. Mit einzelnen Sätzen, herausgezogen aus einem Urteil, das in seiner Darstellung unwahrscheinlich komplex ist, versuchen zu wollen, zum Ausdruck zu bringen, dass dieser Mann letztlich nur wegen der Strafanzeige untergebracht worden ist, ist eine Irreführung der Öffentlichkeit.

(Beifall bei der CSU − Zuruf der Abgeordneten Inge Aures (SPD))

- Selbstverständlich, Frau Aures, hat man das gesagt. Der Gutachter Pfäfflin, der von den damaligen Verteidigern des Betroffenen vorgeschlagen wurde, hat in seinem Gutachten und bei der Anhörung deutlich bestätigt, dass der Betroffene weiterhin an einer wahnhaften Störung leidet und dass die von ihm immer wieder thematisierten illegalen Finanztransaktionen für diese Beurteilung keine entscheidende Rolle spielen. Es ist danach also für die Unterbringung gerade nicht entscheidend, ob es die behaupteten Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich gegeben hat oder nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, das ist wichtig. Auch die Behauptung, die immer wieder in den Medien gekommen ist, die Gutachten seien nur nach Aktenlage verfasst worden, stimmt nicht. Der Gutachter Pfäfflin hat den Betroffenen ganztägig untersucht und den Inhalt des Gespräches auf 25 Gutachtenseiten dokumentiert.

Die Unterbringung ist seit meinem Bericht im Frühjahr inzwischen erneut vom Landgericht Bayreuth und vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt worden.

Das sind diejenigen, die entscheiden müssen, ob eine Person untergebracht wird oder nicht.

Wie die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer aufgrund eines einstündigen Gesprächs mit dem Betroffenen medienwirksam zu einer gegenteiligen Auffassung gelangte, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. In einem Rechtsstaat ist eine solche Beurteilung den sachverständig beratenen, unabhängigen Gerichten vorbehalten, niemandem sonst. Daran werden wir nicht rütteln.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der erste Themenkomplex, mit dem ganz klargestellt ist, warum die Unterbringung erfolgte.

Der zweite Themenkomplex sind die angeblich nicht verfolgten Schwarzgeldverschiebungen. Ich habe Ihnen im Rechtsausschuss eingehend erläutert, was ein Anfangsverdacht ist. Ich habe Ihnen erläutert, dass die Staatsanwaltschaft nur ermitteln darf, wenn sie einen Anfangsverdacht hat. Wenn sie ohne Anfangsverdacht ermittelt, macht sie sich strafbar. Ohne Anfangsverdacht gibt es auch nicht die Verpflichtung des Amtsermittlungsgrundsatzes − das sage ich noch einmal ganz deutlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 8. März dieses Jahres wörtlich gesagt, dass in den Papieren Mollaths in keinem einzigen Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorgetragen werden, dass eine bestimmte Person ein bestimmtes Vermögen in Deutschland nicht versteuert hat oder dass dieses versteuerte Vermögen mit Hilfe der Frau des Betroffenen in die Schweiz transferiert und dort nicht versteuert wurde. Wenn wir einen konkreten Tatverdacht haben wollen, dann brauchen wir die konkrete Zuordnung, dann brauchen wir konkrete Tatsachen. Die Staatsanwaltschaft hat den Gesamtzusammenhang beurteilt und hat in diesem Gesamtzusammenhang einer gefährlichen Körperverletzung, massivster Ehestreitigkeiten mit Freiheitsberaubung in mehreren Fällen bewertet, ob es einen Anfangsverdacht gibt oder nicht. Sie kam zu dem Ergebnis, dass es keinen solchen Anfangsverdacht gibt. Das ist der entscheidende Maßstab für die Staatsanwaltschaft, und dieser gilt auch heute noch.

Nun haben Sie mich noch auf diesen 106 Seiten starken Schnellhefter angesprochen und sich darüber beschwert, dass ich ihn Ihnen nicht vorgelegt habe. Darum ging es in diesem Moment nicht. In diesem Schnellhefter hatten wir verschiedene Dinge. Diese Dinge und die gesamten 106 Seiten hat die Staatsanwaltschaft überprüft und ist dann zu einer Entschei

dung darüber gelangt, ob es einen rechtsstaatlichen Anfangsverdacht gibt oder nicht. Sie hat festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Damit müssen wir leben. Ich stehe nämlich nicht hinter einer Staatsanwaltschaft, um sie zu überprüfen und ihr dann eine Weisung zu geben, weil jemand anderer meint, man hätte mit dem Thema anders umgehen müssen. Eine Weisung eines Ministeriums gibt es nur dann, wenn offensichtlich gegen das Recht verstoßen worden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht strafbar, Geld in der Schweiz anzulegen. Es ist auch nicht strafbar, Geld von einem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen - Frau Stahl, das haben nämlich Sie vorher mit diesem Papier angesprochen. Das Ganze wird erst dann strafbar, wenn keine Steuern gezahlt werden. Genau dafür bieten diese Dokumente keine Anhaltspunkte. Deswegen darf die Staatsanwaltschaft in diesem Fall auch nicht ermitteln. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Streibl, darf die Staatsanwaltschaft niemanden ohne ausreichende Anhaltspunkte verdächtigen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Sie meinen, den Eindruck erwecken zu müssen, es habe 2003 für die Staatsanwaltschaft handfeste Belege für Schwarzgeldverschiebungen gegeben. Das stimmt schlichtweg nicht. Herr Kollege Streibl, Sie garnieren in Medienkampagnen auch noch Ihre Vorwürfe mit Fotos von angeblichen Schwarzgeldseminaren, die ich dem Ausschuss vorenthalten hätte. Woran, bitte schön, erkennen Sie denn auf einem Foto, das Frau Mollath mit einigen Anzugträgern zeigt, dass es sich um ein Schwarzgeldseminar handelt?

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Tobi- as Thalhammer (FDP))

Mein Fazit an dieser Stelle lautet: All Ihre Vorwürfe in dieser Angelegenheit sind ohne Substanz. Konkrete Anhaltspunkte bleiben Sie schuldig. Das ist nicht in Ordnung, das ist nicht seriös. Deshalb fällt auch diese Verschwörungstheorie letztlich in sich zusammen, weil es keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt für Schwarzgeldverschiebungen gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf den Bericht der Hypo-Vereinsbank zu sprechen kommen, der von mir - in dem Protokoll geht das über mehrere Seiten - im März im Rechtsausschuss dargestellt worden ist. Dass dieses Thema letztlich relativ unbedeutend ist, stellt sich nicht nur dadurch dar, dass wir auf der einen Seite, wenn es um strafrechtliche Belange geht, Verjährung haben, dass wir auf der anderen Seite die Situation haben, dass es um arbeitsrechtliche Themen ging, das heißt

schlichtweg um privatrechtliche Überschreitungen, die möglicherweise Mitarbeiter der Bank begangen haben, sondern es stellt sich vor allen Dingen auch noch dadurch dar, dass im Kündigungsverfahren − die Bank hatte nämlich Frau Mollath gekündigt − letztlich die Bank darauf verzichtet hat, diese Äußerungen weiter zu benutzen. Das lässt doch sehr deutlich nachdenken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der letzte Punkt, der Kronzeugensatz: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt." Das ist das Zitat. Dieser Satz wird hergenommen, um mir eine Falschinformation vorzuwerfen. Dabei wird verschwiegen, dass die Bank in diesem Kündigungsschutzprozess gegen Frau Mollath später diese Vorwürfe aus dem Bericht nicht aufrechterhalten hat. Sie können das dem Protokoll entnehmen.

Es ging, anders als bei der Staatsanwaltschaft, auch nicht um die Prüfung eines Anfangsverdachts von Straftaten, sondern Ziel des Berichts war vor allem die Aufklärung arbeitsrechtlicher Verstöße der Hypo-Mitarbeiter. Es ist ein Unding, der Bewertung der Staatsanwaltschaft von damals die Ergebnisse von bankinternen Ermittlungen entgegenzuhalten, die die Staatsanwaltschaft selbst nicht hätte durchführen können, weil sie eben keinen Anfangsverdacht hatte. Schlichtweg kann die Bank etwas anderes tun, als es die Staatsanwaltschaft kann. Das möchte ich damit sagen.

Fakt ist auch: Den ganzen Bericht hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafverfahren Nürnberg−Fürth geprüft. Auch der Generalstaatsanwalt von Nürnberg − noch einmal, Frau Stahl − hat diesen Bericht geprüft. Aufgrund der Prüfung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft habe ich Ihnen meinen Bericht gegeben. Ich habe den Generalstaatsanwalt auch jetzt noch einmal gebeten zu prüfen, und er hat diese Prüfungsergebnisse bestätigt. Ich habe selber den HVB-Bericht bei mir im Hause auch noch einmal prüfen lassen. Diese Prüfung ist zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Das möchte ich der Fairness halber jetzt auch noch einmal so deutlich sagen, dass ich das jetzt gemacht habe.

Ich habe auch gesagt, dass die Bank Mollaths Vorwürfe nicht bestätigt habe. Dabei habe ich mich selbstverständlich nicht auf die arbeitsrechtlichen Themen bezogen − das ist klar -, sondern ich habe mich auf die strafrechtlichen Vorwürfe bezogen, die noch verfolgbar gewesen wären. Um etwas anderes ging es auch bei uns nicht. Das ist klar.

Also, die Staatsanwaltschaft hat den Revisionsbericht geprüft und das Ergebnis ihrer Prüfung dem Justizmi

nisterium berichtet. Das Ergebnis habe ich in der Ausschusssitzung komplett an Sie weitergegeben, so ausführlich wie ich es von der Relevanz her für richtig gehalten habe. Deshalb sind alle Verschwörungstheorien wirklich nichts wert. Sie, Herr Streibl, haben die Backen aufgeblasen und viel behauptet, aber Sie haben nichts geliefert. Das ist unseriös, und mehr ist dazu nicht zu sagen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Bleiben Sie bitte noch! Es wurden zwei Zwischenbemerkungen angemeldet. Zunächst spricht Frau Kollegin Stahl. Bitte schön.

Ich danke Ihnen für den Bericht, Frau Justizministerin. Gleichwohl meine ich, dass unser Berichtsantrag nach wie vor aktuell ist, weil ich mir trotzdem nicht so ganz vorstellen kann, wie jetzt die Form einer Anzeige sein soll. Da brauche ich anscheinend ein bisschen Nachhilfe, wie das aktuell ausschauen soll, wie konkret eine Anzeige sein muss, um wahrgenommen zu werden. Wir sollten auch noch einmal darüber diskutieren, wie Staatsanwaltschaften ausgestattet und qualifiziert sein sollten. Reichen Sonderstaatsanwaltschaften, wie es sie jetzt gibt, oder hätten wir da vielleicht auch Nachholbedarf? Da brauchen wir jetzt nicht ins Detail zu gehen.

Wenn Sie sagen, es spreche Bände, dass die Bank versprochen hat, nicht weiter mit Äußerungen in die Öffentlichkeit zu gehen, muss ich Sie noch einmal darauf verweisen: Kapital ist wie ein scheues Reh. Die Banken scheuen schlechte Publizität wie der Teufel das Weihwasser. So ist es einfach. Deswegen ist das Verhalten der Bank in diesem Fall für mich nicht relevant, weil wir nicht wissen, was sie an Material noch alles hatte und was sie vielleicht vertuscht hat, damit sie aus dieser Geschichte herauskommt. Immerhin hatten sie doch auch Aufsichtspflichten gegenüber ihren Mitarbeitern, die die Bank verletzt hat. Wir wissen nicht, was da alles gelaufen ist, aber egal, ich bin keine Anhängerin von Verschwörungstheorien. Wir wissen es nicht.

Ich muss schon sagen, wenn man vergleicht, was im Bericht steht und was Sie im Ausschuss erzählt haben, stellt man fest, dass da eine Lücke klafft. Sie haben das jetzt relativiert, indem Sie gesagt haben, dass Sie berichtet haben, was Sie für relevant gehalten haben. Genau das ist der Punkt. Sie haben berichtet, was Sie für relevant gehalten haben. Ich denke, wir halten andere Dinge ebenfalls für relevant.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, bitte.

Frau Stahl, zum Ersten, zu dem, was den Bericht angeht, habe ich mich jetzt gar nicht geäußert. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, einen solchen Bericht abzugeben. Das ist auch kein Problem.

Das Zweite: Darüber, was die Bank für Gründe hatte, mag ich nicht spekulieren. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass ich Ihnen das alles berichtet habe.

Zum Dritten muss ich sagen, dass ich das berichtet habe, was aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht des Ministeriums relevant ist, also nicht aus meiner persönlichen Sicht. Aber ich glaube, da gibt es keine Missverständnisse.

Die nächste Zwischenbemerkung macht Herr Kollege Streibl. Bitte schön.

(Unruhe)

Frau Ministerin, es ist schon die Frage, auf die Sie nicht geantwortet haben: Wann haben Sie den Bericht von der HVB gelesen, wann ist er bei Ihnen im Hause vorgelegen, sodass Sie auch von ihm berichten konnten? Sie haben gestern oder vorgestern in der Presse gesagt, dass Sie diesen Bericht eben nicht gelesen hätten. Aber trotzdem haben Sie im Ausschuss aus ihm zitiert. Das ist schon eine Frage, die interessant wäre.

Das andere ist die Sache mit dem Anfangsverdacht. Da haben Sie zum Teil recht, aber wenn von Ermittlungsbehörden zum Beispiel eine Steuer-CD eingekauft wird, auf der auch nur Kontonummern und Namen sind, haben Sie dann auch einen Anfangsverdacht, oder haben Sie keinen Anfangsverdacht? Dort steht nämlich auch nicht mehr drin als in den Unterlagen, die Herr M. geliefert hat.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Streibl, es geht nicht um meinen Anfangsverdacht, sondern es geht um den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft.

(Beifall bei der CSU)

Da muss man eben, wenn es um bestimmte konkrete Fälle auf der CD geht, auch mit der Staatsanwaltschaft reden. Ich würde mir niemals anmaßen, meine Beurteilung der Staatsanwaltschaft vorzuschreiben. Punkt 1.

(Zurufe von der SPD: Oh, oh!)

- Nichts oh, oh! Das sind die Herrschaften, die immer sagen, wir sollen keine Weisungen erteilen. Man macht’s halt so, wie es einem gerade passt.

(Beifall bei der CSU)

Zum Zweiten: Ich habe Ihnen klar gesagt, dass der Bericht von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaft in Nürnberg überprüft und dann mir von meinen Mitarbeitern in einem Gespräch dargestellt worden ist. Ich habe dazu bestimmte Rückfragen gehabt und habe dann die Ergebnisse, zu denen die Staatsanwaltschaft gekommen ist, im Bericht wiedergegeben. Nachdem an diesem Bericht weiter Kritik geübt worden ist, habe ich mir den HVB-Bericht geben lassen und habe ihn auch in meinem Haus noch einmal überprüfen lassen.