Die erste Forderung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Sie fordern, dass die Entscheidung über den Verkauf der GBW AG nicht kurz vor Ende der Legislaturperiode fällt. Aber, meine Damen und Herren, wir wissen hier im Hohen Haus doch alle, bis wann wir hier gewählt sind, nämlich bis September/ Oktober 2013. Sie können doch nicht schon jetzt die Arbeit einstellen, um dann in den Wahlkampf zu gehen. Man muss sich einmal vorstellen: Die Entscheidung über den Verkauf soll zurückgestellt werden, bis der neue Landtag im Oktober des Jahres 2013 zusammentritt. Soll das etwa auch für alle anderen Bereiche gelten? Dann müsste man den Wählern erklären: Wir machen im Bayerischen Landtag ab jetzt keine Arbeit mehr, sondern nur noch Wahlkampf. Aber wir machen Verkaufspolitik. Das gilt insbesondere für die Landesbank; denn diese verkauft, nicht wir. Die Landesbank macht die Verkaufspolitik Gott sei Dank unabhängig von Legislaturperioden. Und das ist richtig so.
Deshalb haben wir den Verkaufsprozess zeitnah gestartet, und zwar am 15.10. mit einer Anzeigenkampagne und mit einem Interessebekundungsverfahren. Dieses Bieterverfahren bzw. Verkaufsverfahren wird im Frühjahr 2013 abgeschlossen. Selbstverständlich haben auch die Kommunen entsprechende Möglichkeiten. Sie nutzen diese auch zum Teil. Es ist nicht nur ein Recht der Kommunen, sondern was Nürnberg oder München angeht, vielleicht sogar deren Pflicht, sich am Wohnungsmarkt zu engagieren.
Als Zweites wollen Sie, dass das Bieterverfahren nicht nur verschoben, sondern ordentlich aufgesetzt und sorgfältig durchgeführt wird. Liebe Kollegen von der
Opposition: Einen dümmeren Vorwurf gegenüber der Geschäftsführung und dem Vorstand unserer Bank auch Ihrer Bank - habe ich in diesem Hause selten gehört als den, dass dem Vorstand unterstellt wird, er arbeite nicht sorgfältig. Der aktuelle Vorstand der Landesbank bemüht sich sehr stark, das Geschäftsmodell dieser Landesbank umzusetzen und neue Geschäftsfelder aufzutun. Dieser Vorstand bemüht sich redlich auch das ist wichtig -, allen Auflagen und Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden, und zwar ganz einfach deshalb, weil seit Kurzem ein Trustee der EU-Kommission in dieser Landesbank sitzt, der darüber wacht, dass die notwendigen Schritte ordentlich durchgeführt werden. Deshalb ist dieser Vorwurf nicht berechtigt.
Ein weiterer Punkt ist für uns wichtig - Herr Kollege Wörner hat dieses Themenfeld immer gerne angesprochen -, nämlich die Beteiligung des Freistaates Bayern am Bieterverfahren. Es gibt eine klare Beschlusslage des Hohen Hauses vom 2. Februar dieses Jahres. Eine Übernahme der Anteile durch den Freistaat schließt der Landtag aus. Warum? Aus beihilferechtlichen und aus haushaltsrechtlichen Gründen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Schlimmste, was uns allen passieren könnte, ein neues Beihilfeverfahren wäre. Jeder, der Gefahr läuft, das mit seinen Anträgen herbeizuführen, schädigt letztlich die Interessen des Freistaats Bayern.
Der Erwerb durch den Freistaat Bayern wäre wettbewerbsrechtlich höchst problematisch und würde das gewaltige Risiko eines neuen Beihilfeverfahrens bergen. Schauen Sie einfach in die Haushaltsordnung des Freistaats Bayern. Da steht ganz klar, dass der Zweck, wenn er von anderen genauso gut erfüllt werden kann, nicht vom Staat erfüllt werden darf. Das ist das ganz einfache Prinzip der Subsidiarität. Deshalb werden wir den SPD-Antrag ablehnen. Das Gleiche gilt für den Antrag der GRÜNEN. Frau Kamm, ich habe es mehrfach an dieser Stelle ausgeführt: Es gibt eine umfangreiche Sozialcharta: Die Mieterinnen und Mieter der GBW-Wohnungen sind erstens durch ein vorbildliches Mietrecht der Bundesrepublik Deutschland und zweitens durch eine Sozialcharta, die den Namen Sozialcharta verdient, geschützt. Deshalb werden wir auch den Antrag der GRÜNEN ablehnen.
Herr Staatssekretär, verbleiben Sie bitte am Mikrofon. Ich bitte jetzt die Mitglieder des Hohen Hauses um ein bisschen mehr Disziplin. Frau Kollegin Kamm zu einer Zwischenbemerkung, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es gebe einen ausreichenden Schutz durch die Sozialcharta. Die Sozialcharta schützt aber letztlich nicht davor, dass ein preisgünstiges Segment vom Wohnungsmarkt verschwindet. Sie schützt allenfalls für eine begrenzte Zeit. Die Berücksichtigung eines wohnungswirtschaftlichen Konzepts, wie wir es Ihnen in diesem Antrag vorgeschlagen haben, würde dieses preisgünstige Segment im Wohnungsmarkt auf Dauer sichern. Sind Sie nicht in der Lage, den Unterschied zwischen den zwei Methoden zu erkennen und die Folgen dieser zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen abzuschätzen? Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage: Ich habe bisher leider noch nie einen Beleg dafür gesehen, dass es dem Freistaat Bayern durch die EU tatsächlich untersagt wäre, Verantwortung zu übernehmen und die Bestände an dem Aktienpaket zu übernehmen, und zwar entweder alleine oder gemeinsam mit den Kommunen. In diesem Zusammenhang bleiben Sie die entsprechenden Belege nach wie vor schuldig. Trotzdem betreiben Sie in aller Eile möglichst schnell ein Vergabeverfahren, bei dem, wie es derzeit gestrickt ist, die Kommunen keine Chance haben, und zwar genauso, wie es auch in Baden-Württemberg war. Das ist das Ärgerliche an dieser Art des Vergabeverfahrens, das Sie in die Wege leiten wollen und das damals auch von der schwarz-gelben Regierung in Baden-Württemberg in die Wege geleitet worden ist.
Frau Kollegin, vielleicht gleich zum Ersten, was die Sozialcharta angeht: Sie dürfen nicht vergessen, dass ein Drittel der 33.000 Wohnungen, die zur GBW AG gehören, noch einer zusätzlichen Sozialbindung unterliegt. Das bedeutet: Sozialbindung plus Sozialcharta. Die Sozialcharta reicht im Besonderen vom Kündigungsschutz bis zum Verzicht auf Luxussanierungen, Beschränkung von Mieterhöhungen, Bestandserhaltung durch Beschränkung von Veräußerungen, Vorkaufsrecht für Kommunen und und und. Mehr kann man nicht tun.
Zur zweiten Frage, Frau Kollegin Kamm, auch wenn ich mich wiederhole: Es ist auch verfassungsrechtlich nicht Aufgabe der Staatsregierung und des Freistaates Bayern, Wohnraumversorgung durchzuführen. Sie haben auch vergessen - das zu erwähnen würde zum Gebot der Fairness gehören -: Wir haben den bayerischen Kommunen Exklusivität eingeräumt, und zwar zeitlich befristet. Sie hatten die Möglichkeit, ein Konsortium zu bilden. Das ist damals nicht zustande gekommen. Deshalb muss ich diese Vorwürfe leider zurückweisen.
Letzter Punkt: Selbstverständlich macht uns die EUKommission nicht die Vorgabe, was der oder jener bekommen muss, sondern sie fordert ganz klar: Ihr habt zu veräußern, und wenn ihr das nicht diskriminierungsfrei tut, dann lauft ihr Gefahr, dass ein neues Beihilfeverfahren eröffnet wird. Das kann doch hier ernsthaft keiner wollen.
Es ist fast peinlich, dass ich einen bayerischen Staatssekretär auf Artikel 106 der Bayerischen Verfassung hinweisen muss, wonach der Freistaat Bayern sehr wohl auch dafür zuständig ist, Wohnraum zu schaffen. Ich empfehle Ihnen, genauer in die Verfassung zu sehen. Das ist das eine.
Das Zweite ist: Hören Sie auf, wie Ihr Chef Söder permanent mit dem Beihilfeverfahren zu drohen. Am Ende erweist sich das wahrscheinlich wieder als das, was es schon vorher war, nämlich als Märchen. Ich sage Ihnen, wie es gehen würde, ohne den Haushalt zu berühren; Sie wissen das selbst ganz genau, weil darüber schon längst diskutiert worden ist, und zwar auch in Ihrem Beisein. Ich rede dabei nicht über ein bestimmtes Abstimmungsverhalten in dieser Frage.
Herr Staatssekretär, wenn Sie bestimmte Mittel aus einer Stiftung nehmen würden, die sowieso Probleme hat, Geld vernünftig anzulegen, um diese Wohnungen zu kaufen und sie dem Staat - der Freistaat Bayern hat Wohnungen - zur Verwaltung zu übertragen, eine vernünftige Organisation sicherstellen, die Geld verdient und nicht nur vernichtet, dann wäre ich mir sicher, dass wir mit dem, was die Stiftung braucht, nämlich 4 bis 5 % - das können andere Unternehmen in der Wohnungswirtschaft ohne Mieterhöhung erwirtschaften -, weder die Mieter gefährden würden noch Probleme mit dem Haushaltsrecht hätten. Das, was ich Ihnen vorschlage, ist nicht haushaltsrelevant, und Sie wissen das ganz genau. Dann wären wir das leidige Thema im Interesse der Menschen, die dort wohnen, los. Wenn Sie Oberbürgermeister Ude vorführen wollen und sagen, dass er zu wenige Wohnungen baut, dann würde ich mir wünschen, dass der Freistaat Bayern Wohnungen in derselben Größenordnung wie die Landeshauptstadt München finanzieren würde. Wir sollen aber jetzt Ihre Wohnungen kaufen, für welche Sie die Schulden tragen. Damit entsteht kein Quadratmeter neuer Wohnraum, sondern wir würden nur alten Wohnraum schützen und kein Quadratmeter neuer würde entstehen. Ich würde lieber neu bauen und unserem Modell folgen, wonach der
Übrigens: Jeder vernünftige Mensch, der mit Geld umgehen kann, investiert heute in Beton, nur der Freistaat Bayern nicht, weil er möglicherweise Betonköpfe hat.
Kollege Wörner, haben Sie bitte Verständnis, dass ich Ihren Ausführungen nicht immer voll umfänglich folgen konnte.
Auf zwei Punkte will ich eingehen. Zunächst zum letzten Punkt. Ich weise entschieden den Vorwurf zurück, der Schutz der Mieter sei nicht ausreichend gewährleistet. Wir haben in Deutschland - Gott sei Dank, sage ich - einen hervorragenden Mieterschutz. Und zusätzlich haben wir hier auch noch eine Sozialcharta. Der Mieter ist bei der GBW jetzt sicher, und er wird danach besser gestellt sein als bei mancher kommunalen Wohnungseinrichtung.
Der andere Punkt, Herr Kollege Wörner: Die Bayerische Verfassung und unser Grundgesetz kenne ich mindestens genauso gut wie Sie. Laut Verfassung ist es nicht die Aufgabe des Freistaates Bayern, Wohnraum zu schaffen.
Herr Staatssekretär, bitte einen Augenblick. - Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht bereit, die Sitzung bei diesem Lärmpegel weitergehen zu lassen. Es muss doch möglich sein, einander zuzuhören. Das gilt für alle Seiten des Hohen Hauses. - Herr Staatssekretär, bitte!
Laut Verfassung des Freistaates Bayern und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht Aufgabe des Staates, auch nicht des Freistaates, Wohnungen zu bauen, sondern es ist der Wohnungsbau zu fördern.
Wenn Sie die bayerische Politik ansehen, erkennen Sie, dass wir dies tun. Wir tun das mit unserer Baye
rischen Landesbodenkreditanstalt - Labo -, die den Wohnungsbau im Freistaat Bayern fördert. Wir tun es durch Mittel im sozialen Wohnungsbau. Ich denke, es ist etwas anderes, Wohnungsbau zu fördern und Privatinvestoren zu ermutigen, als selbst Wohnungen zu besitzen.
Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie am Redepult. Die Zahl der Zwischenbemerkungen ist noch nicht ausgeschöpft. Der Kollege Aiwanger hat um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es bestehe die Gefahr, dass das Beihilfeverfahren erneut aufgerollt würde, wenn das Verfahren nicht diskriminierungsfrei abgewickelt wird. Sieht sich das Finanzministerium nicht in der Lage, ein diskriminierungsfreies Verfahren vorzubereiten und mit der EU abzustimmen?
Herr Kollege Aiwanger, die EU-Kommission wird genau hinschauen, was wir tun. Dann wird sie prüfen, ob wir gegen wettbewerbsrechtliche Auflagen verstoßen haben. Dieses Risiko haben weder ein Minister Söder noch ich noch eine Bayerische Staatsregierung insgesamt zu verantworten.
(Harald Güller (SPD): Darum wollen wir ja, dass es in der nächsten Legislaturperiode gemacht wird! - Anhaltende Zurufe)
Wem ich das Wort erteile, müssen Sie mir überlassen. Kollege Weidenbusch hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. - Herr Kollege Weidenbusch, bitte sehr!
Herr Staatssekretär, ich habe Sie so verstanden, dass das aktuell gestartete Verfahren im Frühjahr 2013 abgeschlossen werden