Herr Kollege Roos, Ihre erste Frage würde ich gerne etwas umformulieren, ich werde sie aber trotzdem beantworten. Was den EEG-Vermittlungsausschuss angeht, haben wir gezeigt, dass die Bayerische Staatsregierung sehr wohl mit einer Stimme sprechen kann. Es gab in der Argumentation eine absolute Übereinstimmung zwischen den Vertretern des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums. Dementsprechend muss ich das nicht weiter kommentieren.
Was die Abstimmungsvoten des Kollegen Thalhammer in der Energiekommission angeht: Ich denke, dass die Kommission zu dem Zweck eingerichtet ist, dass jedes Mitglied der im Hohen Hause vertretenen Parteien seine Meinung und seine ganz besonderen Anliegen einbringen kann. Es entspricht keinem Demokratieverständnis, wenn man dies den Vertretern einzelner Fraktionen verweigern würde.
Ich möchte als Mitglied der Energiekommission die Stellungnahme des Kollegen Roos korrigieren. Sie als Staatssekretärin sind nicht Mitglied der Kommission und können das daher nicht wissen. Wir haben zunehmende Minderheitsvoten vonseiten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, keineswegs vom Kollegen Thalhammer oder der FDP. Es gab bislang ein einziges Votum, und deswegen
Mittlerweile liegen mir keine weiteren Zwischenbemerkungen und keine weiteren Wünsche, an der Aussprache teilzunehmen, vor. Deswegen ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/12994, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun kommen wir zur Mittagspause. Wir haben uns darauf verständigt, um 13.30 Uhr, wie ausgedruckt, mit der Debatte fortzufahren. Wir beginnen dann mit den Dringlichkeitsanträgen. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit, sofern Sie ein Mittagessen zu sich nehmen. Wir sehen uns gleich nach der Mittagspause wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 13.30 Uhr. Wir sind da, wir können anfangen. Sie haben das Vergnügen, hier oben drei Präsidenten zu sehen. Ich bitte, das zu würdigen und zu genießen.
Ich bitte um Verständnis, dass die nachgezogenen Anträge noch nicht alle vollständig ausgedruckt sind. Sie werden aber im Laufe der nächsten Minuten auf Ihre Tische verteilt. Zunächst rufe ich auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt Notbremse ziehen - Bürgerinnen und Bürger vor Meldegesetz schützen! (Drs. 16/13265)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Alexander König, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger bei der Fortentwicklung des Meldewesens sicherstellen (Drs. 16/13266)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Meldegesetz stoppen - keine Datenweitergabe ohne Einwilligung! (Drs. 16/13273)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian Ritter, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (Drs. 16/13288)
Dazu gibt es eine gemeinsame Aussprache, bei der anstelle von Frau Tausendfreund Frau Stahl das Wort erhält. Frau Tausendfreund war hier gemeldet, das tut aber nichts zur Sache. Frau Stahl hat das Wort.
Liebe Präsidenten! Wir haben diesen Dringlichkeitsantrag gestellt, um der Staatsregierung, vor allem Herrn Ministerpräsident Seehofer, aber auch der CSU und der FDP die Chance zu geben, im Datenschutz endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und ihre Fehlentscheidung im Deutschen Bundestag zum neuen Melderecht zu revidieren. Damit Sie sich nicht wieder über den Tisch ziehen lassen, geben wir Ihnen mit unserem Antrag auch gleich die Richtung vor.
Seit Juli 2010 tönen Bayern und Frau Aigner, wie wichtig ihnen die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger seien. Dabei ist Frau Aigner überhaupt nicht für den Datenschutz zuständig. Dafür ist Herr Innenminister Friedrich zuständig, der aber auch der CSU angehört. Pompös und sehr vorlaut, Herr Innenminister Herrmann, wurden uns im Rechtsausschuss immer dann, wenn wir Anträge zum Datenschutzrecht gestellt haben, der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und die
Entschließung auf Bundesratsdrucksache 259/10 vorgehalten und wurde darauf hingewiesen, es würde schon alles gemacht. 13 Forderungen sind auf dieser Drucksache enthalten. Bis heute kam auf Bundesebene Nullkommanichts heraus.
Als wir 2012 gefragt haben, was aus diesen Forderungen wird, wurde uns gesagt, das werde wohl nichts mehr vor der Bundestagswahl. Den Punkt 4 der Bundesratsdrucksache 259/10 möchte ich Ihnen aber nicht vorenthalten. Da heißt es:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend einen intensiven Dialog mit den Ländern über die aufgezeigten Regelungserfordernisse zu eröffnen, um daraus baldmöglich konkrete Vorschläge für die notwendigen Verbesserungen des Datenschutzrechts zu entwickeln.
Ich frage mich, was Sie außer einer Unmenge von Pressemitteilungen, die vor allem vonseiten des Justizministeriums in die Welt verschickt wurden, gemacht haben. Die letzte Pressemitteilung, die ich dazu kenne, stammt vom 12. Juli 2012 nach dem Treffen mit der Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding. Nach dieser Pressemitteilung muss ein hohes Datenschutzniveau die Richtschnur bei der Datenschutzreform der EU sein. Ich kann nur hoffen, dass sich Frau Reding kein Beispiel an Bayern nimmt. Ich zitiere Herrn Herrmann:
Ziel der EU-Datenschutzreform muss es sein, für Bürger, Unternehmen und Verwaltung einen wirksamen und zukunftsfähigen Datenschutz zu entwickeln.
Am 12. September dieses Jahres haben Sie im Bundesrat die Möglichkeit, wenigstens eine Fehlentscheidung in eine Richtung zu korrigieren, die wir GRÜNE ich muss das hier leider zu Protokoll geben, weil es bei den Bürgerinnen und Bürgern sonst nicht ankommt - seit 2006 fordern.
Zum Melderecht möchte ich auf meinen Redebeitrag vom 28. November 2006 verweisen, als Änderungen im Meldegesetz Bayerns beraten wurden. Das war der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/6304. Es gab damals vier Kritikpunkte. Kritisiert wurde unter anderem das bayerische Melderecht mit dem hier ausschließlich geltenden Widerspruchsverfahren. Schon damals wollten wir eine Opt-in-Lösung, also eine Einwilligungslösung. Das wurde abgelehnt.
Meine Kollegin Kamm stellte 2009 eine Schriftliche Anfrage zur Praxis der Weitergabe von Meldedaten an Dritte durch die Kommunen. Am 9. Dezember 2010 reichten die GRÜNEN einen Gesetzentwurf und einen Antrag zum Melderecht ein, weil wir gesehen haben, dass auf der Bundesebene nichts vorangeht. Dieser Gesetzentwurf sah ebenfalls eine Opt-in-Lösung vor. Wir haben Sie aufgefordert, für eine bürgerfreundliche Lösung zu sorgen. Von unserer Seite gab es genügend Debattenbeiträge und Pressemitteilungen, die deutlich gemacht haben, in welche Richtung wir in Fragen des Datenschutzes, explizit in Fragen des Melderechts gehen wollen.
Der Verkauf von Daten ist bekannterweise - das brauche ich hier, glaube ich, nicht mehr auszuführen - ein riesiges Geschäft. Daran sind nicht nur gewerbliche Unternehmen beteiligt, sondern auch die ehemals staatliche Post, die jetzt auch ein gewerbliches Unternehmen ist. Sie filtert aus Nachsendeanträgen ganze Datensätze heraus und bietet sie uns zum Kauf an. Man muss dann nur mehr ankreuzen, aus welchem Milieu man die Datensätze haben möchte, ob aus dem studentischen oder dem bürgerlichen Milieu, aus der bürgerlichen Mitte oder aus dem bohemienhaft kreativen Bereich. Man muss sich das einmal anschauen. Da lange ich mir ans Hirn. Ich frage mich, ob diese Datensätze nicht schon an eine an sich verbotene Profilerstellung grenzt.
Dass die finanziell klammen Kommunen gerne auf diesen Zug aufspringen, ist nur verständlich. Allein die Stadt Nürnberg hat damit ein finanzielles Zubrot in Höhe von 400.000 Euro. Ich verstehe das. Das ist auch legal. Aber ich frage mich, warum das überhaupt möglich ist.
Es ist möglich, weil das bayerische Melderecht diese Weitergabe von Daten zulässt. Das wissen auch die Organisatoren von Kaffeefahrten, die die Senioren anschreiben. Das weiß der Stalker, der seine Ex finden will. Er findet sie dann auch. Das wissen natürlich auch die Parteien, die es sich leisten können, die Daten von Erstwählern und -wählerinnen zu besorgen. Das bestehende Widerspruchsrecht der Bürgerinnen und Bürger greift unseres Erachtens viel zu kurz.
Bei den Anträgen, zu denen ich nachher noch komme, frage ich mich, was Sie eigentlich noch verbessern wollen. Ich sage es dem Herrn Ministerpräsidenten, auch wenn er jetzt nicht hier ist, aber er kann es dann im Protokoll nachlesen: Bevor er sich über
Herrn Ude und dessen Landeskenntnisse auslässt, sollte er sich einmal mit dem bayerischen Melderecht befassen. Dann erfährt er nämlich, dass das, was er hier heftig kritisiert und womit die Bürgerinnen und Bürger immer dann, wenn sie sich an- und ummelden, konfrontiert werden, in Bayern bereits zulässig ist. Wir brauchen dringend einen umfassenden Schutz.
Jetzt komme ich zu den Anträgen. Die FREIEN WÄHLER wollen zurück zum ursprünglichen Gesetzentwurf. Ich weiß nicht, ob Herr Hanisch dazu noch Ausführungen macht. Ich weiß nicht, ob Sie sich auch weitergehende Lösungen vorstellen können. Wir reden jetzt erst einmal über den Entwurf, der im Bundesrat zur Debatte steht, der am stärksten in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Der erste Entwurf, zu dem Sie zurückwollen, enthält auch schon eine Reihe von schwierigen Tatbeständen, die der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits kritisiert hat. Deshalb müssten wir Ihren Antrag eigentlich ablehnen.
Wir würden uns enthalten, wenn Sie sagen, Sie sind grundsätzlich auch für eine Opt-in-Lösung. Nehmen wir den Gesetzentwurf der SPD, der ist leider ähnlich, er greift zu kurz. Wenn Sie aber sagen, Sie wollen zu einer Opt-in-Lösung, dann denke ich, wir sind d’accord, und wir werden uns bei diesem Antrag nur enthalten. Bei der CSU kann ich aber beim besten Willen keine Lernbereitschaft feststellen. Sie bleiben bei Ihrem datenschutzfeindlichen Weg. In dem Antrag ist kein Hinweis darauf ersichtlich - und die FDP gehört leider auch zu dieser Kategorie -, dass Sie grundsätzlich bereit wären, eine Opt-in-Lösung anzustreben. Ich kann das nicht erkennen. Sie beziehen sich stattdessen ausschließlich auf Werbe- und Adresshandelszwecke. Das ist zu wenig, meine Herren. Das ist zu wenig.
Ich weiß nicht, ob jetzt noch das Argument kommt, das alles wäre verwaltungstechnisch zu aufwendig. Ich könnte hierzu noch eine Zwischenbemerkung machen. Alles in allem: Wer sich von der CSU mit Nebelkerzen einlullen lässt, der muss, wie die CSU selbst, die hier zu verschleiern versucht,
aufpassen, dass er nicht über die Klippe stürzt. Lieber Herr König, die Klippe ist hier: Hier gilt eine gesetzliche Regelung, die auf Bundesebene kritisiert wird. Das halte ich schlichtweg für-