Katja Hessel
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Last Statements
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Eigentlich war ich fast versucht zu sagen: und alle, die mich außerhalb dieses Saales noch hören können. Ich würde aber gerne wieder etwas Ernst in die Debatte hineinbringen, auch wenn es spät ist und wenn es eine sehr schöne, lustige Debatte war. Ich glaube, das Thema ist relativ ernst, und es ist auch wichtig, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Das Handwerk – das haben wir jetzt von vielen gehört – ist eine Stütze, ist ein Eckpfeiler unserer gesamten leistungsstarken mittelständischen Wirtschaft in Bayern. Ein paar Zahlen dazu: Wir haben 200.000 Handwerksbetriebe, 800.000 dort tätige Personen und rund 96 Milliarden Euro Umsatz.
Ganz besonders wichtig ist mir aber, liebe Kollegen: 76.400 junge Menschen standen zum Jahreswechsel im Handwerk in einer Ausbildung. Das ist vielleicht auch ein Grund, warum wir in Bayern mit 2,8 % eine extrem niedrige Jugendarbeitslosigkeit haben. Sehen wir in die anderen Länder – das ist auch schon angesprochen worden. Warum haben wir denn hier eine so niedrige Jugendarbeitslosigkeit? – Weil wir die duale Ausbildung haben. Ein Eckpfeiler der dualen Ausbildung ist der Meisterbrief
mit dem großen Befähigungsnachweis. Beides gehört zusammen; darum kann es auch nicht getrennt voneinander gesehen werden. Das ist auch der Grund für den anderen Antrag. Die Gesamtfortschreibung des Systems der dualen Ausbildung, die wir brauchen, geht über den Meisterbrief hinaus.
Bevor ich an das Redepult trat, dachte ich eigentlich, dass wir uns auch in diesem Punkt im ganzen Hause einig sind. Ich habe gerade gelernt: Wir sind uns nicht einig. Sehen wir uns das EU-Recht an; sehen wir uns die Dienstleistungsfreiheit an; sehen wir unseren Befähigungsnachweis und die Wirtschaftskraft in Deutschland an. Ich glaube, es spricht für sich, dass wir unsere bewährte Meisterausbildung halten wollen, dass wir sie stärken wollen, dass wir wesentlich mehr junge Menschen in die berufliche Bildung bringen wollen. Herr Kollege Stöttner hat vorhin drei Punkte an
gesprochen, die dazu dienen: Die Öffnung der Hochschulen für die Meister, der Meisterzugang an die Hochschulen, der Meisterbonus, den wir wieder eingeführt haben, und eine noch größere Aufwertung des Systems der beruflichen und akademischen Ausbildung.
Deswegen würde ich mich freuen, wenn beide Anträge eine große Unterstützung erfahren würden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass wir uns alle einig sind. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen, das ich mitnehme. Die eine oder andere Wortmeldung hat mich jetzt doch dazu bewogen, zum Schluss noch etwas zu sagen.
Warum ist der Antrag notwendig? Der Antrag ist notwendig, weil dieses Problem auch auf europäischer Ebene gelöst werden muss. Manche Kollegen oder Parteifreunde sind unterwegs – das sind nicht meine Parteifreunde, sondern Parteifreunde, die auf Ihrer Seite sitzen – und meinen, wir könnten das deutschlandweit lösen. Das ist ein Problem der Bundespolitik. Darum ist es notwendig, dass der Landtag ein Zeichen setzt, damit dieses Problem in Brüssel gelöst wird. Das Höchstfördergebiet zur tschechischen Grenze stellt ein Problem dar, das in der EU entsteht und dort auch gelöst werden muss.
Sie wissen, dass der Wettbewerbskommissar Herr Almunia komplett anderer Meinung ist und sich sträubt, die bayerischen Interessen anzuhören. Sie haben aus der Pressemitteilung vernommen, dass Ministerpräsident Seehofer, Frau Emilia Müller als Europaministerin und der bayerische Wirtschaftsminister am 15. April zu einem Gespräch zusammengekommen sind. Wir haben keine guten Nachrichten aus Brüssel gehört. Deshalb ist es für die bayerischen Grenzregionen und für die bayerische Regionalförderung wichtig, dass wir im Rahmen des Höchstfördergebietsgesetzes einen Sondergebietsplafond auf unserer Seite haben. Deswegen herzlichen Dank für die Zustimmung.
Noch einen Satz zu den Regionalbeihilfen: Wir haben die Regionalbeihilfen auch im letzten Haushalt wieder erhöht. Wir erhöhen sie stetig und ständig. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen. Man kann Förderhöchstsätze ausschöpfen oder mehr damit fördern. Das Erfolgsbeispiel unserer Regionalbeihilfen zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg unterwegs sind. Herzlichsten Dank für die Zustimmung!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zum Abschluss zusammenfassen: Forschung, Entwicklung und Vernetzung auf dem Gebiet Leichtbau werden von unserem Haus seit Jahren massiv und erfolgreich gefördert. Die bestehenden Förderinstrumente sind vielfältig, passgenau und umfassend. Es besteht keinerlei Bedarf für neue Förderprogramme oder die Einrichtung eines weiteren institutionalisierten Dialogs. Das würde lediglich zu Doppelstrukturen führen, die keinen Mehrwert hätten, sondern im Gegenteil und zwangsläufig zulasten der vorhandenen Angebote gehen würden.
Es können sich aber alle Kompetenzträger in die vorhandenen Strukturen einbringen. Ich glaube, das wäre eine Lösung, der wir nähertreten sollten. Wir sollten unser gesammeltes Wissen in die vorhandenen Strukturen einbringen. Dann brauchen wir keine neuen, parallelen Förder- oder Dialogstrukturen. Deswegen kann der Antrag abgelehnt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Flughafen Nürnberg ist ein internationaler Flughafen,
aber er fällt trotzdem von der Größe her unter die Bezeichnung "Regionalflughafen". Es tut mir leid, denn ich als gebürtige Nürnbergerin, Professor Bauer, würde mir wirklich wünschen, dass wir den Flugverkehr von München ein Stück weit nach Nürnberg verlagern könnten, und alles wäre gut. Aber das sind leider Traumvorstellungen. Das funktioniert nicht. Internationaler Flugverkehr mit Drehkreuzfunktion schaut anders aus.
Lieber Dr. Magerl, wir haben dieser Tage auf dem Münchner Flughafen eine Flughafenkonferenz gehabt, bei der es auch um die Luftverkehrssteuer ging. Es sind nicht nur die Billigflieger, es sind auch die ganz normalen, seriösen Airlines, die sagen, dass das ein Nachteil für den Luftverkehrsstandort Deutschland insgesamt ist. Das betrifft natürlich gerade kleinere
Flughäfen wie den Flughafen Nürnberg, die es gerade betriebswirtschaftlich sehr schwer haben.
Das Entwicklungskonzept ist nicht allein von der Staatsregierung in Auftrag gegeben worden, sondern es ist mit kommunalen und regionalen Partnern abgestimmt. Sie haben recht, die Auswirkungen der 3. Start- und Landebahn sind nicht Gegenstand des Auftrages, weil es nämlich um ein kurzfristiges Entwicklungskonzept und nicht um mittel- und langfristige Auswirkungen geht. Deswegen ist der Antrag leider unnötig und abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist fast ein wenig schwierig, sich zu überlegen, zu welchem Thema man hier sprechen soll. Auf der Tagesordnung steht die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zum Landesplanungsgesetz, und alle Kollegen, die sprachen, sprachen zu dem dem Landtag erst vorgelegten Landesentwicklungsprogramm. Wir haben viel über Spitzengespräche und wenig über das Doppelsicherungsverbot gehört. Vielleicht ganz kurz, um es noch einmal ins Gedächtnis zu bringen: Das Doppelsicherungsverbot war bereits in dem zuvor gültigen Gesetz vom 27. Dezember 2004 − dazwischen gab es das Raumordnungsgesetz − enthalten. Hierzu gibt es keine Änderung, und es gibt auch keinen Grund zu einer Änderung. Das Doppelsicherungsverbot regelt nämlich die rechtliche Zulässigkeit und, wie es Herr Kollege Bernhard gesagt hat, nicht die Zweckmäßigkeit dessen, was im Landesentwicklungsprogramm geregelt werden kann. Über das Landesentwicklungsprogramm sollten wir dann reden, wenn es hier vorgelegt worden ist.
Einige wenige Punkte möchte ich noch ansprechen. Ich weiß nicht, wie Sie, die Sie sich immer ausmalen, ab dem Herbst hier zu stehen, dies dann regeln wollen. In der bayerischen Koalition ist es durchaus üblich, miteinander zu reden, wenn Rede- und Klärungsbedarf besteht. Es gab für dieses Projekt aus Kreisen
der CSU-Fraktion Klärungsbedarf. Deswegen hat man sich vorher noch einmal zusammengesetzt.
Es ist schön, dass alle, die nicht dabei waren, wissen, welchen Krisengipfel es gab und wer gesprochen hat.
Aber vielleicht überlassen Sie es jenen, die dabei waren, zu sagen, worüber gesprochen worden ist, und überlassen es dieser Koalition, ihre Programme und ihre Inhalte selber voranzubringen.
Ich probiere fortzufahren und komme zu meiner zweiten Bemerkung. Wie Sie, Herr Kollege Muthmann, vorhin ausgeführt haben, gibt es Ressortabstimmungen in der Bayerischen Staatsregierung, die auch durch ein Landesentwicklungsprogramm und durch das zuständige Ressort nicht außer Kraft gesetzt werden. Bevor wir etwas im Ministerrat beschließen, stimmen wir ab.
- Und sexistisch sind wir auch nicht. Wir kriegen das alles relativ gut auf die Reihe. Deswegen möchte ich einfach sagen, dass wir diesem Gesetzentwurf, so wie es die zuständigen Ausschüsse getan haben, nicht zustimmen. Über das Landesentwicklungsprogramm diskutieren wir dann, wenn es auf der Tagesordnung steht. - Vielen Dank.
Das bedeutet, ich muss schnell vortragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass die Bewohner am fränkischen Untermain weder auf den Bäumen sitzen und von selbigen heruntergeholt werden müssen noch auf selbige hochgejagt werden müssen. Darüber möchte ich nicht diskutieren. Sinnvoll und richtig ist, dass wir uns für den Lärmschutz am Untermain einsetzen. Das tun wir als Bayerische Staatsregierung. Wir sind gewiss kein zahnloser Tiger; das hat Herr Kollege Rotter schon ausgeführt. Wir brauchen dafür, dass wir beißen können, auch nicht unbedingt ein Stimmrecht. Wir sind auch sonst stimmgewaltig. Wir setzen uns in dieser Fluglärmkommission dafür ein, dass die Bedingungen gemeinsam mit dem stimmberechtigten Landkreis Aschaffenburg für den fränkischen Untermain verbessert werden. Dafür müssen wir nicht dort, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, einen Kampf führen; damit werden wir keinen Erfolg haben. Ich glaube, alles andere wurde schon ausführlich dargelegt. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen, und wünsche Ihnen dann einen schönen Feierabend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier steht, die Redezeit sei bereits seit 17 Minuten abgelaufen, nur ganz kurz: Der Antrag ist wichtig, weil zwar die gesetzliche Grundlage vorhanden ist, es aber in der Auslegung, in der Restriktion, wohl noch Verbesserungspotenzial gibt. Diese Impulse geben wir gern aus Bayern nach Berlin. Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie können versichert sein: Die Bundesjustizministerin braucht hier nicht die Hilfestellung, sie braucht höchstens ein Stück Unterstützung, und die geben wir ihr gerne. Die Anliegen des Datenschutzes sind nämlich unseren Regierungsfraktionen ganz wichtig. Darum ist das ein guter Antrag. Ich bitte um Unterstützung.
Das Anhörungsverfahren zum LEP-Entwurf ist vor Kurzem zu Ende gegangen. Wir haben daran 3.000 kommunale Gebietskörperschaften, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Vielzahl der Äußerungen - ich kann zu Ihrer großen Verwunderung sagen, es waren durchaus auch positive Äußerungen dabei - zeigt, wie ernst über die Zukunft der Landesentwicklung, der räumlichen Entwicklung Bayerns im ganzen Land diskutiert wird und wie ernst diese genommen wird.
Die pauschale Ablehnung und die Forderung, den Entwurf zurückzuziehen, helfen hier sicherlich nicht weiter. Wir würden damit Bayern und seinen Menschen einen Bärendienst erweisen. Lassen Sie uns, lassen Sie die Staatsregierung zunächst die Anregungen auswerten und daraus Konsequenzen ziehen, dann ist der Landtag, dann sind Sie an der Reihe.
Aber einige Worte möchte ich doch noch zu den Dringlichkeitsanträgen sagen. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie verstehen nicht ganz, was Landesplanung ist, was sie leisten kann und was nicht; und ich würde mich sehr freuen, wenn ich als Vertreterin des bayerischen Wirtschaftsministeriums all das, was
Sie vorhin gefordert haben, in der Hand hätte und mit meiner Landesplanung die Gestaltung ganz Bayerns irgendwie planen könnte.
Ein Landesentwicklungsprogramm ist keine Wundertüte, aus der je nach Bedarf etwas gezaubert werden kann. Es ist auch kein Wunschkonzert, damit irgendwelche allgemeinpolitischen Forderungen verwirklicht werden können. Das Landesentwicklungsprogramm enthält vielmehr aus gesamtstaatlichem Interesse die Spielregeln, die in Bayern mittelfristig für die räumliche Ordnung und Entwicklung gelten sollen, regelt also, wo welche Nutzung unter welchen Bedingungen in der Fläche zulässig sein soll. Die bauleitplanerische Konkretisierung wird damit entgegen den Befürchtungen nicht vorweggenommen. Ich glaube, wir tun gut daran, das Landesentwicklungsprogramm nicht zu überfrachten.
Leitziele des LEP sind die gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land, und ich denke, das werden wir mit dem Entwurf auch gut vorlegen. Der vorliegende Entwurf ist nämlich der Beitrag, den die Raumordnung zur Lösung der großen Herausforderungen, wie demografischer Wandel, Klimawandel, Flächenverbrauch und den Umgang mit der Energieversorgung auf Landesebene, leisten kann. Es legt hierzu die Ziele und Grundsätze fest und erhält dann die Aufträge für die Regionalplanung, dies nach den Vorgaben des LEP räumlich zu konkretisieren und dann auch die spezifischen Gegebenheiten der Region anzupassen.
Herr Kollege Mütze, wenn das Problem nur darin liegt, dass der Plan für den Alpenraum zu klein gedruckt ist, dann kann man das sicherlich noch beheben und den Maßstab vergrößern. Wenn das Ihr einziger Angriffspunkt ist, was den Alpenplan angeht, dann kriegen wir das hin.
Meine Damen und Herren Kollegen! Die Äußerungen im Anhörungsverfahren haben gezeigt, dass wir mit dem LEP-Entwurf einen vernünftigen Mittelweg beschreiten und unterschiedliche Interessen möglichst angleichen. Diese unter einen Hut zu bekommen ist schwierig; das weiß jeder von Ihnen, der sich schon mit Landesentwicklungsplanung beschäftigt hat. Wir haben die Bevölkerung breit beteiligt und viele Anregungen erhalten. Lassen Sie uns den überarbeiteten Entwurf vorlegen; dann dürfen Sie darüber diskutieren.
Herr Kollege Muthmann, noch eine kurze Antwort zu Ihrem nachgezogenen Antrag zum Doppelsicherungs
verbot: Sie haben es schon mit einem Antrag zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes probiert; die doppelten Bemühungen haben wahrscheinlich auch heute keinen Erfolg. Worum geht es beim Doppelsicherungsverbot? Das Landesplanungsgesetz will Regelungen im LEP ausschließen, wenn der Sachverhalt bereits fachrechtlich hinreichend geregelt ist. Ich frage ganz trocken: Brauchen wir im LEP wirklich eine Aussage zur besonderen Schutzwürdigkeit eines Gebietes, wenn es bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist? Ich denke, das wäre überflüssig. Wir brauchen keine Doppelregelungen.
Wir werden die Reform der Landesplanung mit Inkrafttreten des LEP noch in dieser Legislaturperiode abschließen. Damit nehmen wir als Staatsregierung unsere Verantwortung für die räumliche Entwicklung in Bayern wahr.
Sie wissen, dass der Ministerrat ein bayerisches Energiekonzept beschlossen hat; es ist für uns als Staatsregierung verbindlich. Ferner hat der Ministerrat ein bayerisches Tourismuskonzept beschlossen; auch das ist für uns verbindlich. Inwieweit man Leitziele einer räumlichen Planung im Zusammenhang mit der Energiewende über den konkreten Regionalplan hinaus anwenden muss, wird uns der Entwurf des LEP zeigen.
Frau Kollegin Karl, ich bin nicht der Meinung, dass sich alles von allein regelt. Unser LEP enthält Vorranggebiete für die Stromerzeugung aus Windkraft und aus Solarkraft. Was den Verlauf einer Stromtrasse angeht, möchte ich doch meinen, dass die Verantwortlichen für die Regionalplanung vor Ort darüber wesentlich besser entscheiden können als das bayerische Wirtschaftsministerium. Das sollte nicht eine oberste Landesbehörde von oben hinweg planen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier nicht im Schönheitswettbewerb, sondern ich darf den Wirtschaftsminister vertreten.
- Danke.
Der Wirtschaftsminister ist auch als Energieminister zuständig und befindet sich auf einem Zukunftsdialog mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen.
Ich kann das Ergebnis vorwegnehmen: Soweit ich die Äußerungen richtig verstanden habe, ist die Forderung der FREIEN WÄHLER nach einem Energieministerium nicht mehrheitsfähig. Insofern brauche ich nicht mehr viel dazu zu sagen. Ich darf an dieser Stelle Genesungswünsche an den Kollegen Reiß übermitteln, der es geschafft hat, eine Integration zu dieser Thematik herzustellen und alle Interessen und Meinungen zu bündeln. Ich glaube, das ist das, was wir in Bezug auf die Energiewende brauchen. Seit ich für die Energiewende unterwegs sein darf, sage ich immer: Es nützt uns nichts, wenn wir alle an einem Strang ziehen, wir müssen an diesem Strang auch in einer Richtung ziehen.
Herr Glauber hat es gesagt: Bei allen Herausforderungen, vor denen Bayern steht - wir hatten einen Anteil an Kernenergie an der gesamten Energieerzeugung von 56 % -, muss man auch über die Risiken für die Wirtschaft sprechen. Nichtsdestotrotz, auch unter Betrachtung der historischen Entwicklung, sind wir die Ersten, die diese Herausforderung annehmen und uns dafür einsetzen, dass diese Energiewende in Bayern gelingen wird. Es ist kein einfacher Weg, und darum werbe ich dafür, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Zuständigkeitsstreitigkeiten bringen uns nicht weiter. Viel Wettbewerb kann manche Idee nach vorne bringen, und ich kann versichern, dass die Zusammenarbeit zwischen Umweltministerium, Landwirtschaftsministerium, Innenministerium und Wirtschaftsministerium hervorragend ist.
Entsprechend ist auch die Energieagentur zusammengesetzt, und auch dabei wird unter Einbeziehung aller Kommunen entsprechend koordiniert. Es wird eine Mischung zentraler und dezentraler Energieversorgung geben. Herr Kollege Glauber, wenn Sie der Meinung sind, Sie müssten die Wirtschaftspolitik des Wirtschaftsministers angreifen, dann machen Sie das doch zum Thema einer Aktuellen Stunde, aber betreiben Sie das nicht hinten herum in Form eines Antrags für ein Energieministerium, das nur zusätzliche Hürden und bürokratischen Aufwand bedeuten, uns aber bei der Energiewende nicht wirklich nach vorne bringen würde. Die Koordinationsaufgaben wären genau die gleichen, weil Sie nicht alle in dem Ministerium bündeln könnten. Ich kann versichern, dass die Zusammenarbeit in der Bayerischen Staatsregierung funktioniert. Wir brauchen dazu keinen Schönheitswettbewerb, wir bekommen das auch so hin.
Es ist nicht die Vorstellung der Bayerischen Staatsregierung, eine planwirtschaftlich gesteuerte Energiewende durchzuführen. Wir haben immer gesagt: Ziel der Energieversorgung muss die Klimaneutralität sein, und deswegen wollen wir hochmoderne Gaskraftwerke. Wir suchen dafür Investoren. Leider ist es etwas schwierig, diese nur in Bayern zu finden. Deswegen ist es wichtig, ins Ausland zu gehen. Es sind nicht nur Gespräche mit potenziellen russischen Investoren geführt worden. Ich war in Bezug auf das Thema Energiewende extra in Norwegen.
Herr Kollege Roos, Ihre erste Frage würde ich gerne etwas umformulieren, ich werde sie aber trotzdem beantworten. Was den EEG-Vermittlungsausschuss angeht, haben wir gezeigt, dass die Bayerische Staatsregierung sehr wohl mit einer Stimme sprechen kann. Es gab in der Argumentation eine absolute Übereinstimmung zwischen den Vertretern des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums. Dementsprechend muss ich das nicht weiter kommentieren.
Was die Abstimmungsvoten des Kollegen Thalhammer in der Energiekommission angeht: Ich denke, dass die Kommission zu dem Zweck eingerichtet ist, dass jedes Mitglied der im Hohen Hause vertretenen Parteien seine Meinung und seine ganz besonderen Anliegen einbringen kann. Es entspricht keinem Demokratieverständnis, wenn man dies den Vertretern einzelner Fraktionen verweigern würde.
Ich danke für diese korrigierende Zwischenbemerkung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Frage der Genehmigung ist hier viel gesagt worden. Herr Kollege Muthmann hat dazu sehr gute Ausführungen gemacht. Wenn die Rechtsgrundlagen vorhanden sind, gibt es einen Anspruch auf eine Genehmigung. Daher können wir die Planungen seitens des Staates nicht einstellen.
Ich sage etwas zum Förderprogramm. Das Förderprogramm ist von der Staatsregierung vor circa vier Jahren beschlossen worden. Ziel des Programms ist die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer bayerischen Tourismusgebiete, insbesondere am Alpenrand.
Im Vordergrund des Förderprogramms stehen die technischen Neuerungen und Modernisierungsmaßnahmen bei Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen, zu denen auch Beschneiungsanlagen gehören.
Zum Zuge kommen aber nur solche Maßnahmen, die von tourismuspolitischer Bedeutung sind und zur Qualitätsverbesserung des Tourismusangebots beitragen, die eine ganzjährige Nutzung ermöglichen, also auch für den Sommertourismus ausgerichtet sind und im Einklang mit allen Belangen des Umweltschutzes und der Landesplanung stehen. Die zuständigen Naturschutzbehörden sind eingebunden. Ein positives Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung ist natürlich unabdingbare Fördervoraussetzung.
Die Liftanlagen des Sudelfeldes sollen modernisiert werden. Das betrifft das komplette Konzept für das Skigebiet Sudelfeld. Wenn wir die Prognosen niedrig ansetzen, hat das Sudelfeld für die nächsten 15 Jahre eine Überlebensfähigkeit. Das ist auch der Zeitraum, in dem die vorzunehmenden Investitionen abgeschrieben werden.
Das Umweltministerium hat einen Leitfaden zu den Folgen des Klimawandels verkündet, wonach die Dauer der geschlossenen Schneedecken in den mittleren Höhenlagen zurückgehen wird. Dies ist jedoch eine Prognose für die nächsten 50 Jahre. In diesem Zeitraum wird sicherlich auch der bayerische Wintertourismus ein überlebenswichtiger Wirtschaftszweig für uns sein.
Auf die Auswirkungen auf den Mittelstand ist bereits eingegangen worden. Ich darf aber noch Folgendes anmerken.
Herr Hartmann, Schnee in Bayern! Ich weiß nicht, wie weit sich der bayerische Umweltminister dazu geäußert hat. Es handelt sich hier um eine Marke von BayTM, der Bayern Tourismus Marketing GmbH. Wir gehen bereits jetzt davon aus, dass Wintertourismus in Bayern nicht allein auf Schnee angewiesen ist. Wir werden unsere Kampagnen entsprechend ändern. Das heißt aber nicht, dass der Wintertourismus in Bayern von heute auf morgen aussterben wird. Das können wir uns in unseren Regionen überhaupt nicht leisten.
Deswegen musste die Petition eingestellt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich es schaffen würde, alle Blätter in fünf Minuten vorzulesen, dann hätte ich auch die Staatsnote geschafft, um Notar zu werden. Dann könnte ich das.
- Genau.
Wir alle haben großes Verständnis für die vom Fluglärm betroffenen Bürger am Untermain. Wir wissen auch, dass Fluglärm vor allem eine subjektive Empfindung ist, und gerade in einer Region, die vorher vom Fluglärm nicht betroffen war - das hat Herr Mütze auch gut ausgeführt -, ist dieses subjektive Empfinden wohl besonders schlimm.
Es ist schon viel ausgeführt worden. Keine Angst, Frau Präsidentin, ich werde nicht alles wiederholen, aber ein paar Punkte möchte ich noch einmal darstellen. Die Gespräche haben stattgefunden. Wirtschaftsminister Zeil hat mit seinem hessischen Kollegen Posch gesprochen. Die Gespräche finden stetig und ständig statt. Man sieht sich öfter, trotzdem können Gespräche auf Fachebene nicht schaden, wenn sich die zuständigen Beamten zweier Ministerien ständig und stetig austauschen. Die Fluglinien sind von der Deutschen Flugsicherung festgesetzt worden, hier mit einem Verfahren, das die Absicht berücksichtigt, die Fluglinien so festzusetzen, dass der Lärm möglichst wenige betrifft. Wenn wir jetzt in die Überplanung der Fluglinien gehen, heißt das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir ein Stück weit beim Sankt-Florians-Prinzip sind: Es könnte passieren, dass wir einige aus der Einflugschneise herausnehmen, aber dann andere damit treffen.
Nichtsdestotrotz gibt es Verbesserungen; es ist viel erreicht worden, und das nicht nur durch die Gespräche von Staatsminister Zeil. Die mobile Fluglärmmessstelle in Markt Mömbris ist seit 24.02. aufgestellt; es gibt weitere Messstellen im Landkreis Aschaffenburg. Auch die fachliche Unterstützung des Landkreises Aschaffenburg durch den Fluglärmschutzbeauftragten für Nordbayern funktioniert, der auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm zur Verfügung steht. Ab dem Sommer
2012 werden die Flughöhen geändert. Auch das ist ausgeführt worden. Der Landkreis Aschaffenburg ist Mitglied der Fluglärmkommission für den Flughafen Frankfurt. Wir halten das als Bayerische Staatsregierung eigentlich für ausreichend, weil der Landkreis Aschaffenburg derjenige ist, der die betroffene Region am besten vertreten kann. Nichtsdestotrotz bemüht sich die Staatsregierung neben dem Landkreis Aschaffenburg derzeit um einen dauerhaften Sitz in diesem Gremium.
Über das Nachtflugverbot werden wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs abwarten müssen. Sie wird ja hoffentlich zum 4. April kommen. Weitere Maßnahmen sind getroffen.
Zur Bundesratsinitiative: Wir können keiner Bundesratsinitiative beitreten, die es nicht gibt. Es gibt Gespräche zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen. Leider hat das Land Rheinland-Pfalz seit dem Regierungswechsel nicht mehr ganz so großes Interesse an dieser Bundesratsinitiative. Die Bundesratsinitiative ist nicht eingereicht. Es gibt nichts, an dem sich der Freistaat Bayern in irgendeiner Form beteiligen könnte. Aus diesem Grund sind die Anträge sachlich begründet abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich Herrn Mütze für seine zweite Wortmeldung, weil er einiges, das nach der ersten Wortmeldung unklar im Raum stand, klar
gestellt hat. Ich bin auch froh, dass Sie Großostheim erwähnt haben, sonst hätte ich Ihnen sagen müssen, dass Sie einen Verkehrslandeplatz vor Ihrer Nase haben.
Wir haben in Bayern neunzehn Verkehrslandeplätze auf alle Regionen verteilt. Auch der Flughafen HofPlauen ist ein Regionallandeplatz, der von der Bayerischen Staatsregierung wie andere auch als Infrastrukturmaßnahme unterstützt worden ist. Darüber hinaus ist die Fluglinie - auch das ist heute schon bekannt gewesen -, die nach Frankfurt fliegt und von Frankfurt zurück, unterstützt worden. Der Betreiber dieser Fluglinie hat einen Insolvenzantrag gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist benannt. Momentan ist die Fluglinie eingestellt. Weil die Fluglinie eingestellt ist, sind auch die Zahlungen der Bayerischen Staatsregierung eingestellt;
denn wenn es keine Fluglinie gibt, gibt es auch keine Zahlungen. Jetzt kommt es darauf an, was der Insolvenzverwalter mit dieser Fluglinie macht. Momentan ist er Herr des Verfahrens. Wir bleiben mit ihm im Gespräch, auch mit den kommunalen Trägern, die auch einen Zuschuss zu dieser Fluglinie leisten. Heute ist in dieser Diskussion einiges aufgekommen, das nicht wirklich etwas mit dem Verkehrslandeplatz Hof-Plauen zu tun hat, Herr Mütze. Ich darf hier ganz deutlich, zumindest für mich und, wie ich glaube, auch für den FDP-Teil der Staatsregierung, wohl auch für die ganze Staatsregierung sagen: Ich lege mich nicht mit der Lufthansa ins Bett, und dies möchte ich hier doch bitte ganz deutlich protokolliert haben.
Weil ganz oft gefragt wurde, wo denn heute der Wirtschaftsminister ist, sage ich: Der Wirtschaftsminister vertritt momentan bayerische Interessen auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos.
Ich glaube, das ist auch sehr, sehr wichtig.
- Das steht bestimmt morgen in der Zeitung.
Es ist sehr wichtig, dass dort bayerische Interessen vertreten werden. Dieser Antrag macht zum gegenwärtigen Zeitpunkt ohnehin keinen Sinn, weil die Subventionierung, wie es formuliert wurde, nicht eingestellt worden ist.
Ich bitte dringend darum, zwischen Fluglinie und Flughafen zu trennen; das ist auch sehr oft vermischt worden. Der Flughafen Hof-Plauen ist ein Erfolg; Kollege Mütze hat es zum Schluss gesagt: 88 % der Flugbewegungen werden bereits jetzt von Geschäftsfliegern und Privatflugzeugen durchgeführt.
Jetzt muss ich nachgucken. Das waren so viele Zettel mit Anmerkungen dazu, was ich unbedingt noch erwähnen und richtigstellen muss, damit ich niemanden und nichts vergesse. - Eines noch, Herr Mütze: Ich bin mir nicht so sicher, ob die Taxis, die wir zahlen würden, umwelttechnisch besser wären als der Flugbetrieb.
Ich verspreche auch, dass ich die verbleibenden 17 Minuten Redezeit nicht ausschöpfen werde. Herr Kollege Beyer, wir sind nicht nur Kollegen im Landtag, sondern wir haben auch den gleichen Beruf gelernt; damit habe ich gar kein Problem. Sie haben das Gesamtkonzept für den ländlichen Raum heute gleich mit dem Flughafen zusammengeworfen. Dazu möchte ich ganz kurz etwas sagen. Bayern ist so groß, dass ein Gesamtkonzept für den ländlichen Raum nicht etwas ist, was wir haben möchten, weil der ländliche Raum in Bayern in sich so unterschiedlich ist, dass wir darüber kein Gesamtkonzept stülpen können. Jede Region wird gefördert, jede Region ist wichtig, und jede Region hat ihre eigene Chance und ihre eigene Entwicklung verdient.
Ich höre ja gleich auf, aber eines möchte ich noch loswerden. Cirrus war der einzige Betreiber, der sich für
den Verkehrsdurchführungsvertrag 2010 beworben hat. Es ist daher schwer zu beurteilen, ob wir einen Fehler gemacht haben, indem wir diesen Betreiber ausgesucht haben: es gab keinen anderen. Herr Beyer, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit prüft nicht die Bayerische Staatsregierung, sondern die prüft das Luftfahrtbundesamt. Diese hat dem Betreiber nämlich die Lizenz erteilt, als er die wirtschaftlichen Zahlen vorgelegt hat. Das liegt nicht in unserer Macht. Cirrus Airlines ist auch nicht wegen der Fluglinie Hof in Insolvenz gegangen, sondern das hatte andere Gründe, so ist mir berichtet worden. Momentan kann die Linie auch gar nicht fliegen, weil sie keine Fluggenehmigung hat; denn sie ist ihr im Insolvenzverfahren entzogen worden bzw. Cirrus hat das Ruhen der Zulassung beantragt.
Ich bitte abschließend darum, beide Anträge abzulehnen, weil sie beide definitiv nicht zielführend sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, was den Sinn der wirtschaftsfreundlichen Ausweitung angeht, hat Herr Kollege Huber deutliche Ausführungen gemacht.
Ich sage Ihnen, Herr Kollege Huber, auch ganz herzlichen Dank für die Erwähnung Kelheims und der großen Probleme, diese Produktion in Bayern zu halten. Es gab bereits aufgrund der hohen Strompreise Industrieverlagerungen weg von Bayern.
Es nützt uns nichts, wenn wir nur den hiesigen Bestand erhalten; wir müssen auch wettbewerbsfähig bleiben. 10 % unserer Arbeitsplätze befinden sich in der stromintensiven Industrie, und bezahlbarer Strom ist ein großer Standortfaktor in Bayern.
Sie haben Kanada angesprochen, Herr Wörner. In Kanada sind die Strompreise prinzipiell niedriger als bei uns. Da kann man es sich vielleicht leisten, für alle einen einheitlichen Strompreis zu haben. Wir sind eines der Länder mit den höchsten Strompreisen. Der Strompreis ist ein absoluter Wettbewerbsfaktor. Die in
Rede stehende Regelung ist eine mittelstandsfreundliche Erweiterung.
Danke, Herr Hartmann, dass Sie es gesagt haben: Die Energiewende ist nicht zum Nulltarif zu haben. Es wird zu höheren Kosten kommen, und damit müssen wir umgehen. Diese kommende Belastung wird sich wahrscheinlich im Centbereich bewegen. Wir wissen auch noch nicht, wie es geht, aber es ist eine Erweiterung für den Mittelstand,
und zwar für den stromintensiven Mittelstand. Wir werden diese Entlastung an den stromintensiven Betrieben ausrichten. Deswegen bitte ich, den Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe festgestellt, wir behandeln ein hoch emotionales Thema. Die vielen Scheinargumente
haben die Kollegen Rotter und Thalhammer sehr deutlich widerlegt.
Wir sprechen von Lang-Lkws. Der Begriff "Gigaliner" war nämlich schlecht besetzt, weil hier die 60 Tonnen zugrunde gelegt wurden. Der Lang-Lkw hat 40 Tonnen. Diese 40 Tonnen verteilen sich auf mehr Achsen. Deswegen hat er weniger Gewicht pro Achse. Deswegen gibt es weniger Belastung für die Straße. Der Lang-Lkw hat aber mehr Volumen. Deswegen reichen zwei Lkws, wo wir jetzt drei Lkws brauchen. Ich glaube, das ist alles ausführlich dargelegt worden.
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von einem Feldversuch. Wir wollen testen, ob das bei zunehmendem Güterverkehr für Punkt-zu-Punkt-Verkehr, für Lieferverkehr und Frachtverkehr zum Flughafen eine Lösung ist. Ich bin erschrocken, Herr Kollege Wengert: "Wehret den Anfängen." - Worüber reden wir hier? - Über einen Feldversuch. Es ist schön, dass Sie alle schon heute wissen, was dabei herauskommt. Es gab schon kleinere Studien, die bewiesen haben, dass es durchaus Vorteile geben kann.
Wir möchten den Feldversuch gemeinsam mit anderen Bundesländern durchführen, um zu sehen, ob das eine Möglichkeit ist. Feldversuch heißt, es wird wissenschaftlich begleitet. Wir werden hinterher feststellen, ob es Verbesserungen gibt. Wenn es zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße kommt, die wir auch nicht wollen, dann wird dies keine Zukunft haben.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Fortschritt zu sehen, Innovationen zuzustimmen und deshalb diesen Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 98 % der Grundversorgung sind hergestellt. Wir haben noch weitere 600 Projekte im Ausbau. Wenn diese Projekte verwirklicht worden sind, haben wir eine Grundversorgung von 99 %. Damit sind die weißen Flecken geschlossen.
Wenn wir sagen, der Bund gibt Ziele von 50 Megabit pro Sekunde aus, dann müssen wir auch fragen, wie der Bund sie finanziert. Wir stehen in ständigen Gesprächen auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Auch dies wird gefordert. Das bayerische Wirtschaftsministerium setzt sich in der Wirtschaftsministerkonferenz regelmäßig dafür ein, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern eine Strategie auflegt, wie die schnelle Internetversorgung in die Fläche kommt. Wir wollen aber nicht auf den Bund warten. Deswegen hat das bayerische Wirtschaftsministerium eine Strategie vorgeschlagen, in der es auch darum geht, Unternehmen in strukturschwachen Gebieten zu fördern. Es geht darum, einen Grabungsatlas voranzubringen und mit der LfA Finanzierungsinstrumente aufzusetzen. Weiterhin geht es darum,
Breitbandaktivitäten in Bayern in einer Breitbandagentur zusammenzufassen und voranzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ganzen Förderprogramme stehen im Nachtragshaushalt. Ich bitte Sie schon jetzt darum, diese dann auch im Nachtragshaushalt zu unterstützen, und zwar breit vom ganzen Haus.
Dem Bericht, den wir noch beschließen, werden wir jetzt nicht vorgreifen. Damit bin ich fertig, aber ich sehe eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage.
Wir sind im ländlichen Raum nicht weit von der Grundversorgung mit einem Megabit entfernt.
Ich möchte auch mit dem Irrtum aufräumen, dass unser Förderprogramm nur ein Megabit gefördert hat. Das war die Mindestförderung. Wenn die Europäische Union dies beschließt, dann ist die Bundesregierung gefragt. An dieser Stelle ist festzustellen, dass die Breitbandversorgung sowie die TelekommunikationsInfrastrukturversorgung Aufgabe des Bundes ist. Ich werde diese Frage erst an den Bund weitergeben, um dann zu sehen, wie wir in Bayern weiterkommen. Da ich aber, wie ich gerade ausgeführt habe, nicht auf den Bund warten will, werden wir jetzt erst mal mit unserem bayerischen Förderprogramm für Unternehmen in strukturschwachen Gebieten weitermachen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfügt über ein jährliches Budget von rund 6 Milliarden Euro, wie das Herr Kollege Dechant gerade gesagt hat. Trotz der erheblichen Summen gibt es im Bund jedoch kein Entwicklungszusammenarbeitsgesetz. Das war auch zu Zeiten der SPD-Ministerin Frau Wieczorek-Zeul nicht der Fall. Dennoch werden vielfältige Aktionen aus diesem Ressort gefördert.
Wenn wir die Leistungen in Bayern zusammenzählen, kommen wir auf knapp 5 bis 6 Millionen Euro. Deshalb ist es erstaunlich, dass wir mit einem Entwicklungszusammenarbeitsgesetz vorangehen sollen.
Zu dem Gesetzentwurf wurde bereits sehr viel ausgeführt, auch von Herrn Kollegen Imhof. Ich möchte dazu sagen: Wir bezweifeln, dass wir hierfür eine Gesetzgebungskompetenz haben und dass uns der Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes die notwendige Kompetenz geben würde. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal entschieden, dass es ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle, für auswärtige Angelegenheiten und für die Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit Regelungen zu erlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt aber schon darauf ab, die Repräsentation Bayerns gegenüber fremden Staaten zu gewährleisten.
Ich denke, eine bayerische Gesetzesregelung zur Entwicklungszusammenarbeit ist nicht erforderlich. Seit dem Jahr 1992 haben wir zur Aufteilung eine Regelung. Ich halte es nicht für notwendig, eine Regelung daraus abzuleiten.
Zum Inhalt: Wenn wir alle Aufgaben, die heute angeführt worden sind, erfüllen wollten, bräuchten wir eine kleine Kopie des BMZ. Wir bräuchten außerdem Institutionen, die an diesem Ministerium dranhängen, wie die KfW oder eine GIZ, eine Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit. Dies würde bedeuten, dass wir die Mittel und das Personal erheblich aufstocken müssten. Dies wiederum würde eine Erhöhung des Haushaltsansatzes bedeuten, ohne dass wir einen einzigen Euro mehr in die Entwicklungszusammenarbeit stecken würden.
Ich denke, wir brauchen weder eine neue Stabsstelle noch einen umfänglichen Fachbeirat. Die Ressorts werden auf Arbeitsebene koordiniert. Frau Dr. Strohmayr hat vorhin Herrn Reichl angesprochen, der dies bei uns im Hause tut. Herr Dr. Runge, ich möchte mich nicht einmischen, aber es geht hier weniger um die Kompetenz für die Gesetzgebung. Es geht vielmehr darum, dass derzeit alles sehr gut funktioniert.
Wir sind der Meinung, dass wir das, was wir tun, sehr gut machen. Deswegen bitte ich Sie auch, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Wenn wir uns in dem Ziel einig sind, den Gesetzentwurf abzulehnen, können wir dies mit unterschiedlicher Argumentation tun.
Wir gewährleisten diese Funktion und die Koordinierung durch Personal, das dem Wirtschaftsministerium seit Jahren angehört. Eine Verlagerung der Zuständigkeit in die Staatskanzlei würde eine Versetzung dieses Personals bedeuten, das dem Wirtschaftsministerium dann für andere Arbeitsbereiche fehlen würde. Eine andere Möglichkeit wäre der Aufbau neuer Kompetenzen in der Staatskanzlei. Beides halte ich nicht für zielführend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kurz ein Wort zum Bauleitplanungsrecht. Die geforderten Änderungen der Baunutzungsverordnung, die das baurechtliche Instrumentarium zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen sein sollen, werden vom Bund laut dessen Zusage im Frühjahr bereits überarbeitet. Das Baugesetzbuch und damit auch die Baunutzungsverordnung sollen bis zum Jahresende überarbeitet werden. Deshalb war man sich im Bundesrat einig, jetzt für die Spielhallen keine gesonderten Veränderungen zu beantragen. Im Änderungsentwurf des Glücksspielstaatsvertrages sind auch weitreichende Regelungen für die Spielhallen vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise eine eigenständige glücksspielrechtliche Erlaubnis für die Spielhallen. Zukünftig soll der schon erwähnte Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen bestimmt werden. Damit wird es keine weiteren Spielhallenkomplexe mehr geben. Außerdem können die Länder dann die Anzahl der Spielhallen in einer Gemeinde beschränken. Ich weiß, dass es momentan Presseberichte gibt, denen zufolge die EU mit unserem Glücksspieländerungsvertrag nicht ganz glücklich ist. Es gibt aber noch keine richti
ge Entscheidung, und ich gehe davon aus - Kollege Rohde hat es ausgeführt -, dass man dann eben nachbessern muss. Ich gehe auch davon aus, dass wir uns mit diesem Staatsvertrag noch in diesem Jahr im Bayerischen Landtag beschäftigen werden.
Der Bund ist dafür zuständig, alle Regelungen zu treffen, die für die Spielautomaten selbst gelten. Auch hier ist der Bund dabei, die Spielverordnung zu überarbeiten. Im Gespräch sind die bereits erwähnten Regelungen: die Begrenzung auf maximal zwei Automaten in Gaststätten, die Herabsetzung von Gewinnund Verlustgrenzen sowie eine vollständige Spielunterbrechung und Nullstellung des Geräts nach einer bestimmten Spielzeit. Da für dieses Gesetz, das Ende dieses Jahres erarbeitet und bis Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden soll, die Zustimmung des Bundesrates notwendig ist, bin ich sehr sicher, dass hierbei die entsprechende Länderbeteiligung sichergestellt ist und wir uns noch einmal darüber unterhalten können, wenn uns der Gesetzentwurf vorliegt. Er liegt uns momentan nicht vor.
Wir haben viel gehört. Es ist in diesem Bereich momentan alles im Fluss. Deshalb ist es sehr schwierig, hierfür eine eigengesetzliche Landesregelung zu treffen, solange wir nicht wissen, wie die entsprechenden Staatsverträge endgültig aussehen und wie die Spielverordnung des Bundes ausschaut. Wenn wir diese haben, werden wir schauen müssen, ob diese Regelungen für Bayern weitreichend genug sind, ob wir eine eigene Regelung brauchen und wie wir diese Regelungen in die vorgelegten höheren Regelungen einsetzen können. Bis dahin können und sollten wir nichts regeln, weil wir die Regelungen brauchen, auf die wir später aufbauen können.
Ganz kurz noch - als freie Demokratin sehe ich es so: Man darf auch die Spielhallenbesitzer nicht alle in eine Ecke stellen. Es gibt auch viele Spielhallenbetreiber, die zum Mittelstand gehören und sich an gesetzliche Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz halten, die Arbeitnehmer beschäftigen und Steuern zahlen. Man sollte sie nicht alle über einen Kamm scheren.
Ich denke, wir werden uns mit dem Glücksspielstaatsvertrag noch in diesem Jahr beschäftigen und daraufhin die entsprechenden Regelungen für Bayern treffen können. Momentan sind die Anträge abzulehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wettbewerb regelt vieles - Herr Schuster würde sagen, der Markt regelt alles. Wir haben in allen Wortbeiträgen gehört, dass es hier keinen Wettbewerb gibt. Dementsprechend sind das einzige Stück Wettbewerb, das wir haben, die 35 % freien Tankstellen. Von meinen Vorrednern ist ordentlich dargelegt worden, dass die beiden Anträge nicht dazu dienen würden, den Wettbewerb zu stärken, sondern eher unsere mittelständischen freien Tankstellen schädigen würden, die noch dafür sorgen, dass ein Rest an Wettbewerb vorhanden ist.
Ich glaube, diese Anträge sind, obwohl wir uns alle gemeinsam über die Spritpreise ärgern, nicht zielführend. Sie helfen nicht, mehr Wettbewerb zu erzeugen. Mehr Wettbewerb würde entstehen, wenn wir das Oli
gopol zerschlagen würden. Das heißt, sie müssten in diese Richtung gehen. Deswegen bitte ich, beide Anträge abzulehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz und bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dafür und auch, damit wir die Forschungs- und Demonstrationsbetriebe durchführen können, brauchen wir die Bundesgesetzgebung Darüber, dass es in Bayern keinen geeigneten CCS-Standort gibt, ist viel gesprochen worden. Wir nutzen die geeigneten Orte für Erdgas und Geothermie. Ich bitte, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einen allgemeinen Eifer, Redezeit einzusparen. Ich werde wohl auch gelobt, wenn ich mich noch kürzer fasse. Ich glaube, ich kann auch noch kürzer werden; denn die Argumente sind ausgetauscht. Wir haben uns in der letzten Zeit hier oft mit der Qualität und dem Angebotsumfang bei der Münchner S-Bahn auseinandergesetzt, und das mit Recht. Die Qualität der Informationen für die Fahrgäste gerade im Störfall ist sicherlich verbesserungsfähig. Das gilt auch für die Kapazitäten in den Hauptverkehrszeiten. Natürlich ist auch die Anfrage, wie die Anzahl der Störfälle nachhaltig reduziert werden kann, berechtigt. Diese Probleme beschäftigen nicht nur den Landtag, sie beschäftigen auch die Staatsregierung intensiv.
Auf der anderen Seite hat die S-Bahn München ein sehr hohes Angebotsniveau und ist doch meistens ein zuverlässiges Rückgrat der Mobilität in der Landeshauptstadt und in den angrenzenden Landkreisen. Sie liegt im nationalen und internationalen Vergleich ganz vorne.
Zu den Anträgen ist, glaube ich, alles gesagt. Selbst das, was ich mir noch aufgeschrieben habe, die Verteilung der Mittel auf den ländlichen Raum, hat Herr Dr. Kirschner vorgetragen. Mir bleibt vielleicht doch noch eines zu sagen: Herr Dr. Wengert, danke für die "unpräzise" Formulierung. Ich sollte hier nicht sagen "unpräzise", aber vielleicht formuliere ich: "nicht mit dem notwendigen Nachdruck bei der S-Bahn nachverhandelt". Wir geloben hier Besserung. Die ersten beiden Anträge werden, wie gesagt, übernommen. Bei den anderen drei Anträgen haben wir keine günstigen Kosten-Nutzen-Relationen festgestellt. Ich glaube, wir alle miteinander arbeiten weiter an der weiteren Verbesserung der Qualität der S-Bahn in der Landeshauptstadt, wir müssen aber bei der Mittelverteilung - das ist mir ein besonderes Anliegen - an den ländlichen Raum denken, wo der öffentliche Personennahverkehr ein ganz großes Problem darstellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Wörner, ich darf Sie zitieren:
Ein bayerisches Energiekonzept wollen wir alle. Wir sind da einer Meinung. Wir sind auch einer Meinung, dass wir alle aus der Kernenergie rauswollen. Wir waren uns nur nicht immer sicher, zu welchem Zeitpunkt.
Aber wir brauchen sicherlich keine Hilfestellung von der SPD, was die Einigkeit der Bayerischen Staatsregierung angeht.
Wir haben heute schon viel über Zuständigkeiten etc. gehört. Vielleicht darf ich der Opposition an dieser Stelle einmal etwas mitteilen, von dem ich eigentlich dachte, dass es im Hohen Hause schon angekommen sei: Wir haben in Bayern seit zweieinhalb Jahren eine Koalitionsregierung. Deswegen gibt es - Kollege Reiß hat es sehr schön gesagt - einen Wettbewerb der Ideen. Wenn Umweltminister Söder für seine Partei, die CSU, ein Energiekonzept vorlegt, dann darf Kollege Söder das sehr gern tun.
Wir haben den Auftrag vom bayerischen Kabinett bekommen. Wir vom Wirtschaftsministerium als Energieministerium sollen der Bayerischen Staatsregierung ein Energiekonzept vorlegen. Es wurde Ende letzter Woche an die Ministerien verschickt. Das ist der normale Vorgang bei jeder Ministerratsvorlage. Das gilt für alles, was wir tun.
Auf der Grundlage der Ministerratsvorlage wird Ende Mai über das Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung entschieden.
Herr Kollege Fahn, die Bayerische Staatsregierung bildet sich im Kabinett ihre Meinung. Danach wird der
Bayerische Landtag - das haben wir nie abgestritten beteiligt.
- Nein, das ist keine Großzügigkeit. Sie müssen unserer Staatsregierung die Einhaltung der normalen Vorgehensweise zugestehen.
Als erste Beteiligung ist an den Energiebeirat des Wirtschaftsministeriums zu denken. Es gibt auch die Energiekommission im Landtag. Wir alle gemeinsam werden an dem Ziel arbeiten.
Heute ging es weniger um die Inhalte des Energiekonzepts als um das Vorgehen der Staatsregierung. Ich kann Sie beruhigen: Die Bayerische Staatsregierung hat ihren Standpunkt. Das gilt auch für die Energiefrage. Der Wettbewerb der Ideen läuft immer anders, als es die SPD möchte. Dennoch ist der Wettbewerb der Ideen zulässig.
Worin wir uns einig sind, ist, dass eine Energiewende nur mit Beteiligung der Bürger funktioniert. Das heißt, die Entscheidungen vor Ort müssen akzeptiert werden.
- Es hilft uns nichts, Herr Wörner, wenn wir alle der Meinung sind, dass die Entscheidung vor Ort zwar richtig ist, man die Entscheidung aber nicht im eigenen Ort haben will. Mögen die anderen Biokraftanlagen und Windräder bauen, mögen die anderen Solarparks anlegen und Wasserkraftwerke bauen -, wir warten darauf, dass der Strom aus der Steckdose kommt. Das ist leider falsch gedacht. Denn der Strom muss erst einmal in die Steckdose hineinkommen. Wir können Ihre Denkweise nicht übernehmen.
Ich habe heute von Ihnen, Herr Wörner, ein Zitat mitgenommen. Ich werde es mir aufschreiben: Es ist nichts Ehrenrühriges, Geld zu verdienen. Ich hätte nicht gedacht, solches von Ihnen zu hören. Ich nehme es aber gern mit.
- Manchmal hat man bei den einen oder anderen Äußerungen in diesem Haus den Eindruck, dass es vielleicht doch ehrenrührig sei, in der Wirtschaft Geld verdienen zu wollen.
Wir brauchen die Akzeptanz vor Ort. Deshalb ist in unserem Energiekonzept enthalten, dass wir eine Energieagentur beauftragen, die Energiewende zusammen mit der Bevölkerung umzugestalten, damit
die Akzeptanz da ist. Ich bitte alle, die gemeinsame Akzeptanz, die wir brauchen, herzustellen.
Kollege Glauber hat gesagt, Bayern werde sein Gesicht verändern. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle für die gemeinsame Akzeptanz, die wir brauchen, bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort werben.
- Das weiß auch mein Minister. Ich danke für Ihre Frage. Den Minister darf ich an dieser Stelle entschuldigen. Er musste nach Rostock reisen. Wie Sie wissen, haben wir dort die eine oder andere Baustelle zu bewältigen.
- Nicht die Staatsregierung, sondern diesmal ausnahmsweise der kleinere Teil der Staatsregierung.
Wir brauchen keine Nachhilfe in Zuständigkeitsfragen, auch keine Nachhilfe in Zeitfragen. Unser Energiekonzept liegt ordnungsgemäß und zeitgerecht vor.
Deswegen bitte ich um Ablehnung der beiden Dringlichkeitsanträge und freue mich auf die Diskussion über das vorliegende Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst das Fazit des Kollegen Kirschner aufgreifen, dass wir ein gemeinsames Ziel haben, aber uns über den Weg dahin nicht ganz einig sind. Wir haben gemeinsam das Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen Bayerns. Wir behandeln heute eine Interpellation zum Thema "Landesentwicklung und Regionalplanung in Bayern"; wir haben viel über den Zukunftsrat und über viele andere Themen diskutiert, die wir schon in der Vergangenheit erörtert haben.
Ich komme kurz auf die Landesplanung zurück. Die Landesplanung stellt die Spielregeln dafür auf, wo im Land welche großräumigen Nutzungen - Infrastruktureinrichtungen und Einzelhandelsgroßprojekte - zulässig sind. Auch Freiräume für Natur und Landschaft können nicht nach dem Zufallsprinzip über das Land verteilt werden. Wir brauchen eine Abstimmung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche, eine Ordnung und ein System. Genau das leistet die Landesplanung mit dem Landesentwicklungsprogramm, den Regionalplänen und dem Raumordnungsverfahren.
Wir haben gesagt, dass die Neuentwicklung der Landesplanung nach den Gesichtspunkten der Entbürokratisierung, Deregulierung und, soweit wie möglich, auch der Kommunalisierung erfolgen soll. Die Landesentwicklungsplanung wird in zwei Schritten reformiert, zuerst durch das Bayerische Landesplanungsgesetz, das, wie Kollege König gesagt hat, sich gerade in der Ressortabstimmung befindet. Der zweite Schritt geschieht mit dem auch von Ihnen mitbeschlossenen Landesentwicklungsprogramm.
Frau Karl, wir haben es mit einer konkurrierenden Gesetzgebung zu tun. Wir wollen jetzt ein bayerisches Gesetz machen, das bayernspezifisch und anwendungsfreundlicher ist. Wir wollen als Grundlage für das neue Landesentwicklungsprogramm ein neues bayerisches Landesplanungsgesetz. Im Landesplanungsgesetz sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen Leitziel. An diesem Leitziel halten wir als Bayerische Staatsregierung fest, und zwar ungeachtet aller momentanen Diskussionen über das Gutachten des Zukunftsrates. Die Staatsregierung lässt keine Räume hängen. Sie unterstützt die strukturschwachen Räume ebenso wie die metropolitanen Kerne oder die
sonstigen ländlichen oder verdichteten Räume. Wir werden es nicht zulassen, dass einzelne Landesteile gegeneinander ausgespielt werden. Bayern ist stark in seiner Vielfalt. Im Mittelpunkt steht nicht der Gegensatz zwischen München und dem Rest Bayerns, nicht der Gegensatz zwischen Verdichtungs- und ländlichen Räumen. Bayern ist stark, weil Bayern so vielfältig ist.
Im Gesetz wird das Ob und das Wie der Regionalplanung geregelt. Auch dazu gab es heute schon umfangreiche Ausführungen. Im Gesetz wird auch das Ob des zentralörtlichen Systems geregelt. Das Wie des zentralörtlichen Systems wird dann im LEP geregelt werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die Diskussion eingehen, die sich mit dem Thema Teilfortschreibung gegen Gesamtfortschreibung befasst hat. Herr Kollege Muthmann, Sie werden mir darin zustimmen, dass eine Teilfortschreibung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht wirklich mit einer Teilfortschreibung zum Einzelhandelsziel oder Ähnlichem vergleichbar ist. Ich habe vor fast 14 Tagen an gleicher Stelle erklärt, dass im jetzigen Verfahren eine Teilfortschreibung nicht schneller ist als eine Gesamtfortschreibung. Dabei wird es bleiben. Herr Kollege Mütze, wir haben vor 14 Tagen auch darüber diskutiert, und ich darf, auch wenn Herr Kollege Huber nicht mehr anwesend ist, über den "tricky" Ministerratsbeschluss zum Verfahren der Staatsregierung bezüglich der großflächigen Einzelhandelsbetriebe berichten. Ich habe hier gesagt, dass das keine Vorwegnahme des neuen Einzelhandelsziels war. Das war ein Auslegungsbeschluss. Kollege Dr. Runge hat am Schluss in einer Zwischenbemerkung gesagt, dass die Fläche bis 1.200 Quadratmeter schon vorher möglich war, wenn es keine Versorgung gab. Jetzt geht es um die sachgerechte Versorgung. In der Arbeitsgruppe "Einzelhandelsziel" wird versucht, für einen sehr schwierigen Punkt einen großen Kompromiss und eine verträgliche Regelung mit allen Beteiligten, sowohl mit der kommunalen Seite als auch mit dem Einzelhandelsverband, zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass heute die Diskussion um die Reform der Landesplanung angestoßen wurde. Kollege Dr. Rabenstein hat recht, wenn er sagt, dass das nicht die letzte Diskussion sein wird. Wir werden diese Diskussion noch sehr, sehr oft führen. Die Interpellation wurde zu einem Zeitpunkt eingereicht, als die Staatsregierung ihren internen Meinungsprozess noch nicht abgeschlossen hatte. Dementsprechend ist es schwierig, auf Fragen zu antworten, zu denen es noch keine Ge
samtmeinung gibt. Herr Kollege König hat an dieser Stelle sehr ordentlich ausgeführt, dass manche Diskussion sehr gründlich geführt werden will, wenn es um die Gesamtfortschreibung geht. Ich kann mich nicht daran entsinnen, weil die Teilfortschreibungen, Herr Kollege Muthmann, zu einer Zeit in diesem Hause diskutiert worden sind, als wir beide diesem Haus noch nicht angehört haben. Aus Berichten wissen wir beide aber, dass sehr hart um Einzelhandelsziele und ähnliches gerungen worden ist. Dementsprechend braucht diese Entwicklung eine große Vorbereitung.
Sobald die Staatsregierung eine abgestimmte Meinung hat, wird der Landtag beteiligt werden. Wir werden das auch in Gesprächen tun. Ich meine, und darin bin ich mir sehr sicher, dass wir einen guten LEP-Entwurf vorlegen werden, der zukunftsträchtig ist und den Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Landesteile Rechnung trägt.
Herr Kollege Runge, Ihre vier Minuten Redezeit können mich nicht schockieren, ich habe noch 13.30 Minuten. So gesehen können wir noch ein bisschen hin- und herreden.
- Das ist allerdings wahr.
Ich möchte zwei, drei Sachen klarstellen. Ich habe nie gesagt, dass wir das bis 2013 nie und nimmer schaffen werden. Ich habe nur gesagt, dass sich der Entwurf des Landesplanungsgesetzes, der Ende letzten Jahres vorlag, momentan in der Ressortanhörung befindet.
- Sie können nach mir reden, denn eine Zwischenfrage geht von meiner Zeit ab.
- Nein, wir machen das anders. Ich muss nicht auf Ihre Zwischenrufe antworten. Sie dürfen gerne nach mir reden.
Ich habe auch nicht gesagt, dass es uns lieb wäre, wenn die Ressorts ein weißes Blatt Papier abgeben würden. Das kam nicht von mir.
- Ja, das war ein falscher Ausspruch, das gebe ich gerne zu.
Wir haben gesagt, dass jedes Ressort begründen muss, was aufgenommen werden soll. Wir haben aber nie gesagt, wir möchten, dass die Ressorts ein weißes Blatt Papier abgeben. Wir sind der felsenfesten Überzeugung, dass wir eine starke Landesentwicklung, dass wir die Planung brauchen.
Ich bleibe dabei: Würde jetzt zu den Einzelhandelsgroßprojekten eine Teilfortschreibung gemacht werden, wäre sie nicht schneller fertig als die Gesamtfortschreibung. Zur Frage, ob das "spätestens 2007" an der FDP liegt, möchte ich sagen: Das ist eine sehr schwierige Frage. Ich könnte nun sagen, das lag an der FDP; die damalige Staatsregierung hat gewartet, bis wir kommen, damit auch wir mit fortschreiben können. Ich glaube aber, das wäre ein wenig vermessen. So möchte ich das deshalb nicht sagen. Wir sind jetzt dabei und wir werden eine Gesamtfortschreibung haben, die noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Runge, zunächst einmal möchte ich Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Funktion aussprechen. Dieser Glückwunsch ist nicht uneigennützig, wenn man das Amt hat, das ich gerade wahrnehme. Ich verbinde mit diesem Glückwunsch die Hoffnung, dass Ihre Arbeit im Fraktionsvorsitz so anstrengend sein wird, dass für Sie etwas weniger Zeit für solch ausgiebige Recherchen bleibt, die notwendig sind, um solche Anträge zu formulieren.
Heute haben wir keine grundsätzliche Diskussion über die zweite Stammstrecke geführt. Die Staatsregierung vertritt hier eine andere Meinung: Die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen möchten diese Strecke und sind sich sicher, dass sie kommen wird. Die Sicherheit ist ein wichtiges Thema, über das nicht im Rahmen der Behandlung eines Dringlichkeitsantrags entschieden werden kann.
Heute wurde viel von technischen Details gesprochen. Zuständig für dieses Projekt ist jedoch die Planfeststellungsbehörde. Das Sicherheitskonzept muss im Rahmen des Erörterungsverfahrens behandelt werden. Weder die Politik noch die Staatsregierung können in das laufende Verwaltungsverfahren eingreifen oder Anweisungen erteilen. Dies würde nämlich dazu führen, dass der Planfeststellungsbeschluss angegriffen werden könnte. Das wollen wir nicht.
Heute wurde gesagt, dass mit diesem Dringlichkeitsantrag hauptsächlich die zweite Stammstrecke verhindert werden soll. Sie haben das vorhin sogar zugegeben. Das können wir nicht mitmachen. Ich verweise aber auf den Berichtsantrag. Wir werden über das Sicherheitskonzept berichten. Herrin des Verfahrens im Hinblick auf die Sicherheit ist jedoch das Eisenbahnbundesamt.
Ich möchte noch etwas richtigstellen: Der Freistaat Bayern ist nicht der Aufgabenträger für die Schieneninfrastruktur. Wir haben in diesem Hause schon öfter erklärt, dass dies nicht der Fall ist. Herr Professor Dr. Piazolo, in dem Verwaltungsgerichtsurteil war von Feinstaub und Lärm die Rede, nicht von der Sicherheit. Auch dies möchte ich an dieser Stelle klarstellen.
Der Minister wird morgen in Berlin weitere Verhandlungen führen. Bezüglich der Finanzierung hat der Freistaat Bayern seine Hausaufgaben gemacht. Verhandlungen mit Bund und Bahn sind jedoch nicht einfach, vor allem, wenn es ordentliche Verhandlungen sein sollen. Wir sind zuversichtlich, dass die Finanzierung bis Ende März stehen wird. Deshalb bitte ich Sie, dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN nicht zuzustimmen, sondern dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag.
Das habe ich nicht anders erwartet. Wir sind zwar für die Planung bei der S-Bahn verantwortlich und zahlen da auch, aber wir sind nicht Aufgabenträger für die Schieneninfrastruktur. Dabei bleibe ich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Antrag der Freien Wähler ist schon intensiv gesprochen worden; von vielen Fraktionen ist auch Kritik geübt worden. Ich kann sagen: Ein Stück weit bin ich enttäuscht. Das ist mittlerweile der dritte Berichtsantrag zum gleichen Thema.
- Wir sollen bis Juli wieder über Maßnahmen berichten. Lesen Sie doch bitte Ihren Antrag.
Also: Allgemeine Forderungen, keine konstruktiven Vorschläge, Pauschalkritik.
Was ich besonders schön finde: Gestern hat die Staatsregierung beschlossen, die Zusammenarbeit zu den Themen Bundeswehrreform, Effizienz der Verwaltungsstrukturen und demografischer Wandel ressortübergreifend durch einen Kabinettsausschuss weiter zu intensivieren.
Heute fordern Sie uns auf, wir sollten zu diesen Themen handeln. Den Bericht kann ich sogar heute schon bieten: Der Kabinettsausschuss ist eingesetzt. Insoweit haben wir Ihre Forderung vorweggenommen.
Aber vielleicht sollten wir noch einmal festhalten: In Bayern wie in anderen Ländern entwickeln sich Räume aus ökonomischer Sicht unterschiedlich. Wer dies jedes Mal mantrahaft beschwört, sollte einmal die Fakten zur Kenntnis nehmen. Daraus ergibt sich, dass man der Realität nicht gerecht wird, wenn man die Lage in Bayern jedes Mal künstlich schlechtredet. Fakt ist, dass sich der ländliche Raum in Bayern auch im Verhältnis zu unseren bundesweit wettbewerbsfähigen Verdichtungsräumen - positiv entwickelt hat.
Der Arbeitsmarkt im ländlichen Raum hat sich günstiger entwickelt als in Gesamtbayern. Er verzeichnete im Jahresdurchschnitt 2010 eine Arbeitslosenquote von 4,1 % und lag damit um 0,4 Prozentpunkte unter dem Landesschnitt. Die Spannweiten auf dem Arbeitsmarkt haben sich deutlich verringert; auch das ist schon dargelegt worden. Zudem lag in allen 27 bayerischen Agenturbezirken im Jahresdurchschnitt 2010 die Arbeitslosenquote niedriger als im Bundesdurchschnitt. Auch insoweit hat der ländliche Raum aufgeholt. Beim BIP hat er ebenfalls aufgeholt.
Was die Regionalförderung angeht, so fließen 95 % der Mittel in den ländlichen Raum. Die Mittel für den Neubau, Ausbau bzw. Erhalt der Staatsstraßen werden zu über 80 % im ländlichen Raum investiert; die entsprechende Summe lag 2009 bei rund 190 Millionen Euro. Über die Breitbandförderung ist auch schon gesprochen worden.
Meine Damen und Herren, das Leitziel gleichwertiger Lebensbedingungen zur Herstellung von Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns ist uns selbstverständlich ein zentrales Anliegen. Dieses Leitziel wird auch im künftigen Landesentwicklungsprogramm an
oberster Stelle stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir konstruktive Vorschläge, keine Rechenschaftsberichte.
Ich bitte Sie deshalb, die Dringlichkeitsanträge der Fraktion der Freien Wähler und der SPD abzulehnen. Für den Berichtsantrag der GRÜNEN zum Zukunftsrat bitte ich um Zustimmung. Der Zukunftsrat ist nächste Woche Thema im Kabinett. Dann können wir auch gern im Landtag berichten.
Gott sei Dank haben Sie vorhin noch gesagt: demografischer Wandel. Es war nicht nur die Bundeswehr. Bitte hören Sie mir auch an dieser Stelle zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beim Tagesordnungspunkt vorher über die ländlichen Räume diskutiert. Wir sind uns gewiss fraktionsübergreifend darin einig, dass eine ordnungsgemäße Nahversorgung für die Entwicklung der ländlichen Räume notwendig ist. Über die Ausgestaltung der Nahversorgung haben die Redner vor mir schon lange diskutiert.
Ich gehe jetzt auf den "unsäglichen" oder den "tricky" ich finde, das ist ein sehr schönes Wort - Ministerratsbeschluss vom 21.12. letzten Jahres ein.
In der letzten Zwischenintervention wurde gesagt, dass Supermärkte bis 1.200 m² bis jetzt auch ohne Zielabweichungsverfahren möglich waren, wenn es gar keine Nahversorgung gab. Die "tricky" Auslegung war: Wir haben "keine Versorgung" mit einer "ausreichenden" gleichgesetzt. Ich denke, dass wir damit nicht den Landtag übergangen haben,
den das jetzt auch gar nicht mehr so richtig interessiert, wie ich feststelle, wenn ich mich so umschaue.
Wir haben die Arbeitsgruppe "Einzelhandelsziel", für die Herr Dr. Runge heute so gekämpft hat, eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe gibt es weiterhin, und sie wird auch weiterhin tagen. Wir haben mit dieser Auslegung auch keine Vorentscheidungen getroffen, wie ein neues Einzelhandelsziel aussehen soll. Eine Teilfortschreibung - das sage ich zu den Freien Wählern bringt uns keinen Zeitgewinn. Für das Einzelhandelsziel sind die gleichen Verfahrensschritte notwendig wie für die Gesamtfortschreibung. Wenn wir das Einzelhandelsziel herauslösen, sehe ich keinen Zeitgewinn.
Die Arbeitsgruppe wird wieder tagen, wenn ein Entwurf vorgelegt wird. Dabei soll der größtmögliche Konsens erreicht werden. Der von Ihnen oft zitierte "Bund der Selbständigen" ist wieder befriedet. Das kann ich Ihnen an dieser Stelle sagen. Herr Dr. Runge, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich so für die Atmosphäre unserer Einzelhandelsgruppe einsetzen.
Herr Muthmann, zwischenzeitlich haben Sie das Schreiben bekommen. Ich sage Ihnen auch, warum Sie es nicht direkt am Anfang erhalten haben. Das zeigt ein Stück weit die Diskussion. Es war kein böser Wille von uns, der Regierung. Das zeigt, dass die
Auslegung des LEP etwas schwierig war. Es war eine reine Verwaltungsanweisung, die vielleicht sehr viel Sachkenntnis im LEP vorausgesetzt hat. Wir wollten Ihnen nicht unterstellen, dass Sie diese nicht hätten. Wir wollten es Ihnen einfacher machen und haben ein Informationsschreiben verfasst. Dieses Informationsschreiben können alle Abgeordneten haben. Unser Haus - das kann ich Ihnen sagen - wird dies zukünftig so nicht mehr tun.
Wir werden uns spätestens im Verlauf dieses oder des nächsten Jahres noch ordentlich in diesem Gremium mit dem Einzelhandelsziel und der Weiterentwicklung beschäftigen. Ich möchte noch einmal sagen: Es war keine Missachtung des Parlaments. Es war eine "tricky" Auslegung - ich finde das Wort einfach schön - der Verwaltungsanweisung, die wir haben. Dementsprechend sind aus unserer Sicht die Dringlichkeitsanträge der Opposition abzulehnen.
Ja, ich warte schon mit Begeisterung auf Herrn Kollegen Muthmann.
Nein, dann haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt, dass dieses Schreiben eine interne Verwaltungsanweisung war und wir uns deswegen überlegt haben, wie wir diese Information schöner nach außen bringen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und wiederholt zur Laufzeitverlängerung Stellung nehmen, denn in der Tat ist die Frage der Laufzeiten unserer Kernkraftwerke von wesentlicher Bedeutung für Bayern. Zur Erinnerung ein paar Punkte: Die Stromerzeugung unseres Landes beruht schon heute zu 25 % auf erneuerbaren Energien. Unser Land verfügt über fünf sichere und leistungsfähige Kernkraftwerke.
Unsere Pro-Kopf-Emission liegt daher um ein Drittel unter dem Bundesdurchschnitt. Unsere Wirtschaftskraft und unser Wohlstand hängen maßgeblich von Industrieunternehmen ab, die auf eine sichere und preiswerte Stromerzeugung angewiesen sind. Wir haben im Landtag wiederholt dargelegt, dass die maßvolle Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre uns die dringend benötigte Zeit für den Umbau unserer Stromversorgung verschafft. Langfristig wollen wir den größten Teil unseres Strombedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Dafür brauchen wir einen massiven Ausbau der Netze auf allen Spannungsebenen. Wir brauchen den Aufbau von Speichern für Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen, und darum unterstützen wir in unserem Hause auch den Bau des Pumpspeicherkraftwerkes Riedl. Das sind technische, finanzielle und planerische Kraftakte, die in gut zehn Jahren nicht zu schaffen gewesen wären, wenn nach dem alten rot-grünen Atomrecht das letzte Kernkraftwerk nach dieser Zeit vom Netz hätte gehen müssen.
Die Laufzeitverlängerung verschafft uns durch die Teilabschöpfung der Zusatzgewinne die finanziellen Mittel, die wir für das höhere Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der nötigen Stromspeichertechnologien brauchen. Gerade für Bayern hat die Laufzeitverlängerung erhebliche positive energiewirtschaftliche Auswirkungen. Bayern kann seinen benötigten Strom weiterhin im eigenen Land erzeugen und ist nicht auf Stromimporte aus osteuropäischen Kernkraftwerken angewiesen. Wir behalten unsere hervorragende CO2-Bilanz, und das Risiko von Stromausfällen wird minimiert. Die Stromversorgung bleibt garantiert.