Christa Stewens
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Last Statements
Herr Kollege Halbleib, wir setzen uns ein für Steuergerechtigkeit und für soziale Gerechtigkeit.
Ist Ihnen denn eigentlich nicht bekannt,
dass wir von der Koalition uns dafür einsetzen, dass die kalte Progression abgeschafft wird?
Hiervon sind die Pflegekräfte betroffen. Hiervon sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.
Diese Anträge liegen beim Bundesrat und werden von Rot-Grün torpediert.
- Das müssen Sie sich fragen, warum das so ist. – Damit würden wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht so viel verdienen, tatsächlich entlasten. Aber darauf wartet die Bevölkerung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geben wir uns neue Grundlagen für die Arbeit als Abgeordnete und als Fraktion, für die Arbeit draußen in den Büros, für die Beschäftigungsverhältnisse mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Grundlagen, die auf Transparenz aufgebaut sind. Denn nur durch Transparenz kann auch Vertrauen entstehen. Das Vertrauen zwischen Bürgern und Abgeordneten halte ich für eine parlamentarische Demokratie für unverzichtbar. Wenn
ich bei den jeweiligen Wahlen, ganz gleich, ob es Landtagswahlen oder Bundestagswahlen sind, die Wählerenthaltungen anschaue, so ist es wichtig, dass wir jeden Tag an diesem Vertrauen arbeiten. Wichtig ist es dabei für mich, das rechte Maß im Umgang mit den anvertrauten Gütern, in dem Fall auch mit den Steuergeldern, zu finden. Der Dienst für die "res publica", also für die Öffentlichkeit, ist eine öffentliche Veranstaltung und erfordert von uns allen Offenheit und Transparenz. Das geht an das gesamte Plenum.
In vier wichtigen Bereichen werden insgesamt neue Regelungen getroffen. Zum einen ist dies im Abgeordnetengesetz der Fall, das wir am 16. Mai 2013 verabschiedet haben. Danach besteht ein Verbot jeglicher Beschäftigung von Verwandten ersten, zweiten und dritten Grades in unseren Büros und auch der ÜberKreuz-Beschäftigung von Verwandten anderer Abgeordneter. Dem ist ab dem 1. Juni 2013 ein Ende gesetzt worden. Die Einzelheiten, wie die Beschäftigungsverhältnisse jetzt tatsächlich aussehen, werden in Richtlinien durch das Präsidium geregelt. Ich bin froh, dass sich alle fünf Fraktionen über die Inhalte dieser Richtlinien geeinigt haben.
Die Rechtsgrundlagen für die Richtlinien, aber auch für die Transparenzregeln sind schon im Abgeordnetengesetz geschaffen worden. Heute beraten wir in Zweiter Lesung die Gesetzentwürfe der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der SPD und der Regierungskoalition zum Fraktionsgesetz, und wir beraten die Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab die Einigung, die Bundestagsregel als unterste Linie 1 : 1 umzusetzen, und zwar übrigens schon am 29. Mai 2013. Wichtig für mich ist dabei auch, dass die Transparenz bei den Nebeneinkünften gegeben ist. Wir sind als Regierungskoalition der Ansicht, dass man diese Nebeneinkünfte in zehn Stufen veröffentlichen sollte. Ich möchte auch klar dazu sagen: Der Bundestag hatte bislang drei Stufen, hat sich aber schon in einer neuen Transparenzrichtlinie die zehn Stufen gegeben. Wir haben bislang noch keine Erfahrungen damit. Deswegen bin ich der Überzeugung, wir werden bei diesen zehn Stufen Erfahrungen sammeln müssen. Wir haben lange diskutiert. Ich persönlich hätte auch bei Euro und Cent keine Probleme gehabt. Gleichwohl bitte ich um Verständnis dafür, dass wir das etwas unbürokratischere und rechtssicherere Verfahren gewählt haben, eben vor dem Hintergrund, dass wir in den deutschen Parlamenten, in den Landtagen und im Bundestag, keine entsprechenden Erfahrungen haben. Vor diesem Hintergrund schlagen wir diese zehn Stufen vor.
Wir übernehmen ebenfalls § 44 a Absätze 2 und 3 des Abgeordnetengesetzes des Bundes. Hierüber haben wir viel diskutiert. Darüber ist heute auch in der Presse viel abgedruckt worden. Danach sind Spenden zulässig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht so ganz verstehen, die sagen, bei Parteifreien seien Spenden zulässig. Sind denn die GRÜNEN wirklich der Ansicht, dass Abgeordnete ohne Partei weniger bestechungsanfällig sind als Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER oder der Regierungsfraktionen? Sie schaffen zwei Klassen von Abgeordneten. Diesbezüglich bestehen erhebliche verfassungsrechtlich Bedenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch sehr stark über die Geldzuwendungen und geldwerten Zuwendungen diskutiert worden. Wenn Lobbyisten Abgeordneten Geld geben oder sie ununterbrochen einladen oder irgendwelche Vergünstigungen zuteilwerden lassen und damit ein Wohlverhalten von Abgeordneten bei Gesetzgebungen erkaufen, dann ist dies schlicht und einfach unzulässig. Das kann man ganz klar sagen. Vor diesem Hintergrund halte ich auch diese Regelungen für ausgesprochen richtig.
Zu den Funktionszulagen im Fraktionsgesetz kann ich nur sagen: Bei dem, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlägt, und durchaus auch bei dem, was die FREIEN WÄHLER vorschlagen, haben wir Probleme. Wir kommen eigentlich dem Vorschlag der SPD am nächsten; allerdings haben wir Probleme mit dem gemeinsamen Kontenplan. Denn wir müssten uns erst einmal zusammensetzen und sagen, was denn die einzelnen Fraktionen zum Beispiel unter Öffentlichkeitsarbeit verstehen. Bei einem gemeinsamen Kontenplan müssten wir uns der Mühe unterziehen, dass wir alles, was wir in den Fraktionen ausgeben, letztendlich bei allen fünf Fraktionen gleichschalten, um dann diesen gemeinsamen Kontenplan zu führen. Vor diesem Hintergrund sehe ich enorme Schwierigkeiten. Denn wenn wir uns die Ausgaben in den einzelnen Fraktionen anschauen, so ergeben sich ausgesprochen große Unterschiede gerade im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Ich denke, bis wir da auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind, wird es ausgesprochen schwierig werden. Ich persönlich sehe im Moment diesen gemeinsamen Nenner nicht.
Herr Professor Oberreuter hat auf Einladung des Landtagsamtes vor der Diätenkommission – ich denke, alle Fraktionsvorsitzenden waren mit eingeladen – verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, wenn man die Fraktionsautonomie angeht. Vor diesem Hintergrund stehen wir als CSU-Fraktion zu unserer Fraktionsautonomie. Wir schaffen mit unserer
Gesetzesvorlage eine rechtliche Grundlage für die Funktionszulage, für die Veröffentlichung des Gesamtbetrages und der Anzahl der Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen in den Fraktionen, die hierfür eine Zulage erhalten, und für die gezahlten Einzelbeträge. Das heißt ganz klar: Hier gibt es eine gesetzliche Grundlage, und es wird alles veröffentlicht. Also Transparenz ist auch hier das oberste Gebot.
Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN noch ein Wort: Wir haben uns auf eine geänderte Fassung geeinigt. Dieser geänderten Fassung stimmen wir zu, da ich persönlich der Überzeugung bin, dass der § 108 e des Strafgesetzbuches dringend einer Verbesserung bedarf. Es gibt übrigens auch ein Urteil aus dem Jahre 2006, in dem das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass der § 108 e dringend und nachhaltig einer Verbesserung bedarf. Vor diesem Hintergrund bin ich, Frau Kollegin Bause, ebenfalls der Ansicht, dass die Bundesregierung die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung unterschreiben sollte. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass Deutschland diese UN-Konvention unterschreiben sollte. Wir stimmen Ihrem Antrag in der geänderten Fassung, den wir jetzt gemeinsam beraten haben, zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute nach 19 Jahren Parlamentszugehörigkeit meine letzte Rede im Parlament. Deswegen noch ein paar persönliche Worte. Mir haben diese 19 Jahre im Parlament, aber auch in meiner CSU-Fraktion, die mir in vielen Bereichen Heimat war und ist, sehr viel Spaß gemacht. Es war in den unterschiedlichsten Positionen, in denen ich jeweils gearbeitet habe, für mich immer eine ganz wichtige Aufgabe, den Menschen in Bayern ein Stück weit zu dienen. Das mag mir in dem einen oder anderen Fall vielleicht nicht immer geglückt sein. Falls ich jemanden im Plenum beleidigt haben sollte, dann entschuldige ich mich dafür, weil dies nicht meine Absicht war.
Es gibt die unterschiedlichsten Freundschaften, die ich auch in meinem Ausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, dem ich insgesamt neun Jahre angehört habe, geschlossen habe. Wir waren uns immer einig: Wir haben sozusagen im Parlament auch eine gemeinsame Basis. Ich möchte daran eine Bitte anschließen: Vergessen Sie draußen nicht – auch wenn der Wahlkampf tobt –, dass wir uns alle gemeinsam für das Ansehen des Parlaments in Bayern einsetzen müssen. Beschädigen Sie nicht die parlamentarische Arbeit! Danke schön und alles Gute!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rinderspacher, ich muss Ihnen wirklich sagen,
ich bin über Stil und Art der Sprache entsetzt.
Den historischen Vergleich, den Sie angestellt haben, halte ich für untragbar.
Ich kann Übrigens sehr gut verstehen, dass der Kollege Beyer in dieser Fraktion nicht mehr mitarbeiten möchte.
Herr Kollege Rinderspacher, wenn ich jetzt über die SPD und die Arbeit der Opposition spreche, fällt mir die Überschrift ein: Pleiten, Pech und Pannen. Machen Sie ruhig so weiter. Ihre Kompetenzwerte werden nie über die 20 % Zustimmung der bayerischen Bevölkerung hinausgehen.
Wir haben noch drei Plenartage. Sie könnten noch dreimal solche Anträge stellen. Die bayerische Bevölkerung glaubt Ihnen nicht.
- Ja, Aktuelle Stunde. Ich kann Ihnen versichern, die bayerische Bevölkerung wird das keineswegs schätzen.
Schätzen würde sie Sie wegen Ihrer Oppositionsarbeit, aber die finden wir leider Gottes kaum vor.
Deswegen sind die Kompetenzwerte – sei es in Bezug auf die Arbeitsmarktpolitik, auf die Wirtschaftspolitik, die Familienpolitik oder auch auf die Bildungspolitik -, die Ihnen die bayerische Bevölkerung zuschreibt, so gering. Die Bevölkerung sagt: Die SPD hat hier keine Kompetenzen. Und wenn die Bevölkerung Ihre Rede heute hören würde, Herr Kollege Rinderspacher, würden diese Werte noch weiter sinken.
Ich bin durchaus eine Abgeordnete, die weiß – ich war lange genug, nämlich 19 Jahre in der Politik –: Trommeln gehört zum Geschäft. Ich bin auch nie Feind einer klaren Aussprache gewesen, aber diese bitte nur dann, wenn es um die Sache geht.
- Nein, es geht Ihnen nicht um die Sache.
Ich möchte Folgendes klar sagen – das wissen meine Kolleginnen und Kollegen sehr genau -: Ich setze mich ein für die Förderschulen, ich setze mich ein für die Altenpflege, ich setze mich ein für eine gute Kinderbetreuung, auch über die Fraktionsgrenzen hinweg, weil ich es für wichtig halte, sich für die Sache zu engagieren.
Dieses Engagement vermisse ich bei Ihnen völlig.
Was Sie machen, Kolleginnen und Kollegen, ist ausschließlich Diffamierung, nichts anderes.
Heute haben Sie die Grenzen leider meilenweit überschritten.
Sie haben keine einzige wirklich politische Idee präsentiert; Sie schlagen einfach wild um sich.
Glauben Sie wirklich, dass das die Menschen in Bayern bei der Wahl von Ihrer Arbeit überzeugt?
Denken Sie das nächste Mal doch einfach an Rousseau: Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
Ihr heutiger Auftritt passt zum desaströsen Zustand der Bayern-SPD. Die überwiegende Mehrheit der
Bayern will eben nicht, dass Sie im Herbst auf der Regierungsbank Platz nehmen.
Die Art und Weise, wie Sie hier gesprochen haben, überzeugt die Bevölkerung nicht. Das Einzige, was die Bevölkerung überzeugen kann, ist eine seriöse politische Arbeit.
Übrigens: Sie schaden der parlamentarischen Arbeit hier im Hohen Hause insgesamt. Nur mit Radau und Krawall kommen Sie wirklich nicht weiter.
Es ist Kasperltheater, was Sie hier aufführen.
In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings recht: Es ist nicht egal, wer in Bayern regiert. Die "Süddeutsche Zeitung" schreibt: Die Menschen in Bayern haben die SPD in den letzten Jahrzehnten nicht aus Gemeinheit von der Macht ferngehalten, sondern weil sie mehr Kompetenz und Perspektive im anderen Lager – also bei uns in der CSU und auch in unserer Regierung – sehen. Das schreibt die SZ zu Recht. Nur mit dieser Regierung behält Bayern solide Finanzen.
Wie sieht denn im Gegensatz dazu Ihre Politik aus? Schauen wir uns das etwas genauer an, nehmen wir das einstige Vorzeigeland Baden-Württemberg: Dieses Land macht nun unter einem SPD-Finanzminister 3,1 Milliarden Euro neue Schulden allein für den Doppelhaushalt 2013/2014. Herr Günther Oettinger dagegen hatte einen Haushalt ohne jegliche neue Schulden. Sehen Sie sich an, was andere Länder machen: Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat keinen verfassungsmäßigen Haushalt mehr. Er ist ein paar Mal zurückgewiesen worden. Sie wissen das alle. Man macht dort sage und schreibe über sieben Milliarden Euro neue Schulden für den nächsten Doppelhaushalt! Was würde es für Bayern bedeuten, wenn die SPD an die Regierung käme? Sie haben allein im Doppelhaushalt 2013/2014 Mehrforderungen von über 300 Millionen Euro eingeplant.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, zu überprüfen, welche Anträge Sie im Laufe der Jahre gestellt haben. Unter Ihrer Regierung wären 30 Milliarden mehr ausgegeben worden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wäre Ihre Politik Wirklichkeit geworden, säßen die Bayern in einer unglaublichen Schuldenfalle.
Sie haben recht, es ist wirklich nicht egal, wer Bayern regiert.
Wir sind alle froh, dass CSU und FDP Bayern regieren. Das sage ich ganz klar und deutlich.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Bayern weiterhin mit einer soliden Haushaltspolitik regiert werden soll, muss die CSU am Ruder bleiben.
Ich nehme einmal als Beispiel die Wirtschaftspolitik. Im Juni 2013 hatten wir mit 3,6 % die niedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland. Der Bundesdurchschnitt betrug 6,6 %. Wir haben Übrigens auch die niedrigste Quote bei der Sozialhilfe,
3,4 % Grundsicherungsempfänger; bundesweit sind es 7,7 %. Das ist das Doppelte. Vergleichen Sie das mal mit den Quoten der von Ihnen regierten Länder, dann sehen Sie, wie es um die bayerische Bevölkerung tatsächlich steht. Das ist das Ergebnis von Goppel, Strauß und Stoiber.
Das ist das Ergebnis von CSU-Politik!
Schauen wir uns doch die SPD-Politik einmal an. Mein Gott! Sie verurteilen die Innovationspolitik ständig aufs Schärfste. Wenn es nach Ihnen ginge, würden wir noch an der Werkbank herumhantieren in der
Art von Meister Eder. Aber das würde heute auch Pumuckl in Bayern nicht mehr beeindrucken.
Bayern bleibt auch in Zukunft das kraftvollste Wohlstandsland, wenn es um technologische Zukunfttrends geht.
Ich rede von Bayern und von dem, was wir in der Regierung auf den Weg gebracht haben. Ich rede keineswegs von der Nullsummenpolitik der SPD. Das sollten Sie sich merken.
Einen Schmarrn haben wir. Reden Sie doch nicht so. Das ist wirklich ein Blödsinn. Entschuldigen Sie einmal. Ich kann ja verstehen, dass Sie das ärgert, wenn man die Erfolge der bayerischen Regierungspolitik darstellt.
Sie sollten mal ein Stück weit in sich gehen; denn Ihnen fallen ja gar keine guten Argumente mehr ein.
Schauen Sie sich doch die Bildungspolitik einmal an: Jeder dritte Euro wird heute in Bayern für die Bildung ausgegeben. Und schauen Sie sich einmal die Ergebnisse der bayerischen Schülerinnen und Schüler an. Wir schneiden überall mit am besten ab.
Während in Baden-Württemberg 11.600 Stellen gestrichen werden, setzt Bayern auf neue Lehrerstellen. Das, und nicht das, was Sie hier machen, ist Politik mit Verantwortung für die bayerische Bevölkerung.
Wir haben auch deswegen die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit, weil Bayern gerade in die Bildung so intensiv investiert, ob Ihnen das nun passt oder nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Sie versuchen zurzeit, Ihre Bildungskonzepte aus den Siebzigerjahren aufzukochen und zu reanimieren. Diese ist aber Schnee von gestern!
Damit werden Sie in Bayern keineswegs Erfolg haben. Man braucht bloß in andere Länder zu schauen, etwa nach Nordrhein-Westfalen. An diesem Beispiel kann man sehen, wie aus dem einstmals reichsten Land in Deutschland das ärmste Land gemacht worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das Ergebnis von SPD-Politik. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich für das, was Sie heute abgeliefert haben, ein Stück weit schämen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident!
Durch die Änderung des Artikels 3 Absatz 1 des Feiertagsgesetzes soll der Beginn des Schutzes der stillen Tage, und zwar am Aschermittwoch, am Totensonntag, am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag und am Gründonnerstag, jeweils von 0.00 Uhr, also 24.00 Uhr, auf 2.00 Uhr verschoben werden. Das sind insgesamt acht Stunden. Am Karfreitag und ebenfalls am
Heiligen Abend bleibt der Schutz der stillen Tage unverändert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe für einen geordneten Wechsel zwischen Arbeit und Ruhe, zwischen Konsum und Verzicht, und ich stehe auch dafür, dass unser Lebensrhythmus von unterschiedlichen christlichen Feiertagen bestimmt ist. Diese christlichen Feiertage, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden.
Vor diesem Hintergrund sage ich klipp und klar: Eine weitere Lockerung der stillen Tage wird es mit der CSU nicht geben.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das Leben auch aus Trauer, aus Schmerz und aus Abschied besteht und dass wir diesem Umstand gerecht werden müssen.
Herr Kollege Streibl, deswegen habe ich klar gesagt, dass damit für mich Schluss ist. Das sind acht Stunden im Jahr. Ich bin der festen Überzeugung: Mehr darf es nicht geben. Wir leben nun einmal in einer Zeit, in der wir die Situation der
Jugendlichen berücksichtigen müssen. Wir müssen die Öffnungszeiten verändern. Sie sind auch in den letzten Jahren verändert worden. Aber Sie kennen mich. Sie wissen, dass ich zu unseren christlichen Feiertagen stehe, nicht nur, weil sie Tradition sind, sondern weil ich als Christin lebe. Das ist aber jedermanns persönliche Angelegenheit.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bause, ich glaube, dass ich sehr gut beurteilen kann, wie unsere Diskussionen im Fraktionsvorstand und in der Fraktion gelaufen sind. Es gab keine großen Widerstände. Ich finde es witzig, dass Fraktionsvorsitzende
von anderen Parteien angeblich immer genau wissen, was bei uns geredet wird, aber eigentlich doch überhaupt nichts wissen.
Liebe Frau Kollegin Bause, dass wir eine intensive Diskussion geführt haben, heißt noch lange nicht, dass wir große Widerstände gehabt haben. Herr Kollege Halbleib, an Ihrer Rede hat man sehr genau gemerkt, dass Sie dieses Thema sehr ernst nehmen. Das gilt auch für den Redebeitrag von Herrn Kollegen Streibl. Auch die CSU-Fraktion nimmt dieses Thema sehr ernst. Deshalb halte ich eine tiefe Diskussion über dieses Thema auch für notwendig. Dazu stehe ich. In meiner Fraktion wird diese Diskussion mit der angemessenen Ernsthaftigkeit geführt.
Sie haben die Transparenzregeln in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Die CSU-Fraktion hätte die Transparenzregeln gerne in die Verhaltensregeln aufgenommen, wie das übrigens schon einmal mit der SPD besprochen worden ist. Dabei bleiben wir auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Facetten der Diskussion darüber, wie viel Geld Abgeordnete bekommen sollen, gelten nach meiner Auffassung zwei Maßstäbe. Der eine Maßstab ist die Transparenz und der andere die Verhältnismäßigkeit. Hier ist es wichtig, das rechte Maß und die rechte Mitte zu finden. Bei der Diskussion über die Funktionszulagen hat die CSU-Fraktion die Anforderungen der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit erfüllt. Wir haben die Ergebnisse heute in der Fraktion beschlossen und der Presse vorgestellt.
Sie stimmen mir sicher zu: In einer parlamentarischen Demokratie kommt dem Parlament eine enorme Verantwortung zu. In den Siebzigerjahren haben sich alle Fraktionen des Bayerischen Landtags für ein Vollzeitparlament entschieden, weil die Parlamentarier nur so ihrer Verantwortung voll nachkommen können. Die Idee, die dahinter steckte, war, dass die Aufgaben und die Bedeutung des Bayerischen Landtags zu vielfältig und zu wichtig sind, um nur nebenbei Abgeordneter zu sein. Übrigens sind nicht diejenigen Abgeordneten die besten, die deutschlandweit am wenigsten verdienen, sondern diejenigen, die Tag für Tag ihrer Verantwortung, die ich eben beschrieben habe, gerecht werden und nachkommen.
Deswegen kann nicht die Höhe des Einkommens entscheidend sein. Wichtig ist, dass die Einkünfte der Abgeordneten für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar sind. Sie müssen auch ein Stück weit in einem Verhältnis zu den Aufgaben und
der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Abgeordneten stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen doch, dass die Aufgaben der fünf Fraktionen, die hier im Bayerischen Landtag arbeiten, sehr unterschiedlich sind. Fakt ist: Die Fraktionen im Landtag unterscheiden sich sowohl in ihrer Größe als auch in ihren Verantwortlichkeiten. Eine Fraktion im Landtag kann zehn Mitglieder oder 100 Mitglieder haben. Da gibt es große Unterschiede, die sich natürlich auch in der jeweiligen Fraktionsstruktur widerspiegeln, zum Beispiel in der Anzahl der Arbeitskreise oder der Mitglieder.
Am besten kann man dies am Beispiel eines Kleinunternehmens erklären: Ein Unternehmen mit drei Mitarbeitern hat eine andere Struktur als ein 100-Mann-Betrieb. Auch die Strukturen der Fraktionen unterscheiden sich je nach ihrer Größe. Große Fraktionen brauchen eine mittlere Führungsebene. Klar ist, dass große Fraktionen diese Organisationslogik auch in ihren Fraktionsstrukturen abbilden. Dies gilt natürlich auch für die Fraktionszulagen.
Frau Kollegin Bause, ich möchte Ihnen sagen: Führen Sie sich noch einmal das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Herrn Professor Dr. Steiner, vor Augen, der ganz klar zu den Funktionszulagen Stellung bezogen hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass Fraktionszulagen notwendig, richtig und wichtig sind.
Die Fraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterscheiden sich aber nicht nur in ihrer Größe, sondern natürlich auch in ihrer Verantwortung. Es macht einen ganz erheblichen Unterschied, ob eine Fraktion Oppositionsaufgaben erfüllt oder ob eine Fraktion in Regierungsverantwortung steht.
Zum Beispiel bekommen Oppositionsfraktionen mehr Geld, um Mitarbeiter anzustellen; sie bekommen als Oppositionszuschlag pro Abgeordneten 2.553,85 Euro mehr.
- Das muss man auch einmal deutlich sagen. Dazu sollten Sie stehen.
Alles, was recht ist, aber die Empörung kann ich nicht verstehen.
Für uns, die wir einen Teil Regierungsverantwortung tragen, ist es auch wichtig, dass wir sozusagen auf Augenhöhe mit der Staatsregierung, mit den Ministerinnen und Ministern, stehen.
Auch die Verantwortung der Arbeitskreisvorsitzenden unterscheidet sich; die Vorsitzende des Arbeitskreises für Staatshaushalt und Finanzen bei der CSU-Fraktion verantwortet als Vorsitzende des Haushaltsausschusses zum Beispiel Haushalte mit einem Volumen von 96 Milliarden Euro, und zwar vor der Fraktion, vor dem Parlament und vor der Öffentlichkeit. Ich meine, bei dieser Verantwortung ist eine Funktionszulage von 0,25 % einer Diät durchaus gerechtfertigt. Dazu stehen wir. Unsere Funktionszulagen sind an eine enorme Verantwortung gekoppelt.
Ich komme zu einem weiteren wichtigen Bereich: Das ist die Fraktionsautonomie. Weil sich die Fraktionen in ihrer Größe und Verantwortung unterscheiden, ist es wichtig, dass die Fraktionsautonomie gewahrt bleibt. Jede Fraktion gibt sich ihre Struktur selbst. Frau Bause, Sie wollen sich doch auch nicht vorschreiben lassen, wie Sie Ihre Arbeitskreise zusammenfassen oder zu welchem Thema Sie Ihre Sprecher benennen dürfen. Sie beanspruchen zu Recht Fraktionsautonomie. Gleiches gilt doch auch für die Funktionszulagen.
Die Gesetzentwürfe der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN bringen die Fraktionsautonomie als wichtiges Fraktionsrecht zwar vor, aber sie widersprechen ihr gleichzeitig, indem sie den Personenkreis, der künftig Funktionszulagen erhalten soll, vorschreiben. Schaut man sich die Gesetzentwürfe an, dann wird klar, dass unsere drei Oppositionsparteien völlig unterschiedliche Gesetzentwürfe vorlegen.
Herr Halbleib, beim Gesetzentwurf der SPD sehe ich durchaus Richtiges. Ich halte es für richtig, dass wir eine gesetzliche Grundlage schaffen. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Das ist auch das, was der ORH von uns fordert. Ich meine, es sind vernünftige Ansätze. Wir sehen durchaus noch Änderungsbedarf. Vor diesem Hintergrund würde ich vorschlagen, dass wir uns einmal zusammensetzen und gemeinsam darüber sprechen; denn das Thema der Funktionszulagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, eignet sich nicht für eine politische Polarisierung.
Nach meiner festen Überzeugung geht es nicht darum, Ungleiches gleich zu behandeln – darum kann es nicht gehen –, sondern es geht darum – das müssen wir alle in Zukunft erfüllen –, die Zulagen transparent zu gestalten, dass sie verhältnismäßig sind, damit wir alle sie verantworten können. Wir haben
deshalb beschlossen, dass unsere Fraktionszulagen in der Fraktionsgeschäftsordnung stehen und von jedermann nachzulesen sind.
Wir alle gemeinsam sollten diesen transparenten und für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns nachvollziehbaren Weg gehen.
Frau Kollegin Bause, da bin ich grundsätzlich anderer Ansicht. Es ist richtig, dass wir die Abgeordneten in ihrer freien Mandatsausübung gleich behandeln müssen. Gleichwohl sind Funktionszulagen durchaus berechtigt. Ich zitiere die Ausführungen von Prof. Steiner, der ganz klar sagt:
Funktionszulagen dürfen nicht genutzt werden, eine Anhebung der Diäten einzelner oder einer größeren Zahl von Abgeordneten zu ermöglichen. Sie sind politisch zu verantworten.
Er geht weiter:
Funktionszulagen sind ein legitimer Ausgleich für den mit besonderen Funktionen in der Fraktion verbundenen höheren Zeitaufwand, für den Zuwachs an Pflichten und für eine gesteigerte politische Verantwortung in der Fraktion, zwischen den Fraktionen sowie innerhalb und außerhalb des Parlaments. Sie sind zudem geeignet, Nachteile auszugleichen, die sich für den Abgeordneten in hervorgehobener Position daraus ergeben können, dass er gegebenenfalls seine Präsenz in seinem Wahlkreis verringern muss oder Einkünfte aus (erlaubter) Berufstätigkeit entfallen. Sie erleichtern es der Fraktion, diejenigen Abgeordneten in besondere Positionen wählen zu können, die sie dafür gewinnen wollen.
Professor Steiner sagt ganz klar: Die Gewährung von Funktionszulagen dürfe keine Rangunterschiede innerhalb der Abgeordneten zur Folge haben, die mit dem Status des Inhabers eines freien und gleichen Mandats unvereinbar sind. Es sei aber wichtig, dass die Fraktionen das Recht zur autonomen Selbstorganisation wahrnähmen und mit den geeigneten Mitteln erfüllten.
Wir können uns durchaus in juristische Abhandlungen verstricken. Das wäre mit Sicherheit spannend. Das würde aber unsere Zeit hier im Parlament etwas überstrapazieren. Ich meine, dass es ganz wichtig ist, sich das Gutachten zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Gewährung von Zulagen an Mitglieder des Bayerischen Landtags vor Augen zu führen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Überzeugung: Heute ist ein ganz wichtiger, bedeutender Tag für das bayerische Parlament. Ich sitze nun seit 19 Jahren im Bayerischen Landtag. Bisher habe ich es noch nie erlebt, dass der Bayerische Landtag bundesweit als Freibierparlament, als Abzockerbude, als Selbstbedienerladen bezeichnet wurde. Unzählige Kolleginnen und Kollegen aus – das sage ich deutlich – fast allen Fraktionen wurden an den Pranger gestellt, darunter zahlreiche ehemalige Kolleginnen und Kollegen, die durchaus beachtliche Leistungen erbracht haben, respektable Parlamentarier, die für Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger viel geleistet haben. Das gilt – auch das sage ich ausdrücklich – über alle Fraktionsgrenzen hinweg.
Bei der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter haben sie so gehandelt, wie es der Rechtslage entsprochen hat und im Bayerischen Landtag fraktionsübergreifend akzeptiert wurde. Sie haben sich im Rahmen der von allen Fraktionen festgelegten Verhaltensregeln bewegt. Also bitte keine Pauschalkritik, sondern eine differenzierte Betrachtungsweise!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen heute aber – ich nehme an, darin sind wir uns alle einig –, dass es einfach nicht mehr in die heutige Zeit passt, nahe Verwandte im Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Aus heutiger Sicht war es falsch, quer durch alle Fraktionen immer wieder die Bestandsschutzregelung zu bestätigen. Das beziehe ich auch auf das Jahr 2009. Ich lasse auch nicht als Entschuldigung gelten, dass man da etwas verschlafen habe.
Deshalb haben wir klare Konsequenzen gezogen. Wir haben für die notwendige Transparenz gesorgt. Alle Namen wurden veröffentlicht. Dafür geht auch ein herzlicher Dank an Präsidentin Stamm, die ihre Aufgaben hier gut erledigt und einen großen Beitrag zur raschen Aufarbeitung geleistet hat.
In der CSU-Fraktion haben wir alle Fälle aufgearbeitet. Ich habe mit allen Betroffenen aus meiner Fraktion Gespräche geführt. Wo die Verhaltensregeln in inakzeptabler und politisch unsensibler Weise ausgereizt wurden, haben wir die notwendigen Konsequenzen gezogen. Ich sage klipp und klar: Es war ein Fehler, dass wir die Verhaltensregeln im Parlament nicht schon vor Jahren geändert haben – wir alle gemeinsam! Das holen wir jetzt Gott sei Dank nach. Es ist ein
starkes, wichtiges und klares Zeichen, dass wir uns diese neuen Regeln, wie ich mittlerweile erfahren habe – gestern Abend war es noch etwas anders –, einstimmig über die Fraktionsgrenzen hinweg geben. Das stärkt den Bayerischen Landtag. Das stärkt den Parlamentarismus und das stärkt die parlamentarische Demokratie in Bayern.
Ich möchte mich hier ausdrücklich bei allen Fraktionsvorsitzenden bedanken, die meiner Einladung gefolgt sind: Danke an Markus Rinderspacher, Hubert Aiwanger, Margarete Bause und Thomas Hacker. Bei den FREIEN WÄHLERN sah es gestern Abend noch etwas anders aus. Trotzdem gilt mein Dank auch Herrn Aiwanger.
Ich bedanke mich vor allem dafür, dass die Gespräche in guter Atmosphäre geführt worden sind, sodass wir jetzt ein klares, eindeutiges Abgeordnetengesetz mit einer der strengsten Regelungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in ganz Deutschland beschließen. Künftig weiß es jeder Abgeordnete: Wer rechtmäßig handelt, handelt auch moralisch sauber. Das ist ganz wichtig. Das weiß letztlich jeder Abgeordnete. Eine Kostenerstattung für die Beschäftigung von Verwandten bis zum vierten Grad, von Verheirateten und Mitgliedern von Lebensgemeinschaften und Bedarfsgemeinschaften sowie für Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten anderer Abgeordneten bis zum dritten Grad schließen wir künftig, ab dem 1. Juni 2013, aus. Künftig, ab 1. Oktober 2013, soll die Vertragsabwicklung, insbesondere die Bezahlung genauso wie im Bundestag über die Landtagsverwaltung erfolgen. Im Juni werden wir auch Transparenz bei den Nebenbeschäftigungen schaffen. Noch in dieser Legislaturperiode werden die Verhaltensregeln geändert.
Mit dieser Gesetzesänderung stellen wir Fehler der Vergangenheit ab. Wir zeigen damit, dass der Bayerische Landtag handlungsfähig ist. Ab Juni werden wir uns wieder den politischen Sachthemen zuwenden. Wir werden über Sachfragen sicherlich auch kontrovers diskutieren. Das ist gut so, denn die parlamentarische Demokratie lebt von der Ideenvielfalt, vom Streit um die beste Lösung, aber – das möchte ich ganz klar und nachdrücklich sagen – sie lebt auch vom respektvollen Umgang miteinander. Das wird auch von der Bevölkerung sehr kritisch gesehen. Heute geht es darum, ein gemeinsames Zeichen zu setzen. Wir stellen Fehler ab und schaffen ein modernes und transparentes Abgeordnetengesetz.
Liebe Frau Kollegin Pauli, es ist sicherlich richtig, dass wir das Thema differenziert betrachten müssen. Viele Ehefrauen, die in den Büros ihrer Ehemänner, der jeweiligen Abgeordneten, angestellt waren, haben hervorragende Arbeit geleistet. Das ist überhaupt keine Frage. Der Arbeitgeber ist der jeweilige Landtagsabgeordnete. Das wird er auch dann bleiben, wenn wir die Verwaltung der Verträge für die Mitarbeiter dem Landtagsamt übertragen, das damit ein Stück weit Kontrolle über die Verträge ausübt. Das Landtagsamt kontrolliert aber nicht die Arbeit, die in dem jeweiligen Abgeordnetenbüro geleistet wird. Darüber muss der jeweilige Abgeordnete selbst entscheiden.
Jetzt sage ich Ihnen ganz salopp: Es liegt doch im Interesse von uns allen, im Interesse jedes einzelnen Abgeordneten, Mitarbeiter zu beschäftigen, die ordentliche Arbeit leisten; das hat überhaupt nichts mit dem Verwandtschaftsgrad zu tun.
Ich hätte mir meine Arbeit im Landtag ohne eine gewissenhafte Mitarbeiterin vor Ort in meinem Bürgerbüro in Ebersberg überhaupt nicht vorstellen können. Wenn ich einen faulen Hund eingestellt hätte, hätte ich möglichst rasch dafür gesorgt, dass ich wieder eine fleißige, gute Mitarbeiterin bekomme.
Herr Kollege Pfaffmann, ist Ihnen bekannt, dass wir Vorsorgeuntersuchungen in Bayern an die Auszahlung des Landeserziehungsgeldes gekoppelt haben und damit erreicht haben, dass wesentlich mehr bayerische Kinder in den Genuss der Vorsorgeuntersuchungen kommen?
- Ihr braucht euch gar nicht so aufzuregen.
Halten Sie es für falsch, dass die Kinder bundesweit ebenfalls in den Genuss der Vorsorgeuntersuchungen kommen? Meinen Sie nicht auch, dass dieser bayerische Weg richtig war, weil wir letztendlich erreicht haben, dass der Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen verändert wurde, indem nämlich auch die psychische und physische Entwicklung der Kinder untersucht wird? Meinen Sie nicht auch, dass dies ein ganz wesentlicher Vorteil bei der Auszahlung unseres Landeserziehungsgeldes ist?
Ich möchte als Mitglied der Energiekommission die Stellungnahme des Kollegen Roos korrigieren. Sie als Staatssekretärin sind nicht Mitglied der Kommission und können das daher nicht wissen. Wir haben zunehmende Minderheitsvoten vonseiten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, keineswegs vom Kollegen Thalhammer oder der FDP. Es gab bislang ein einziges Votum, und deswegen
wird vom Kollegen Roos ein völlig falscher Eindruck erweckt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die große Emotionalität, mit der die Diskussion über die zweite Stammstrecke in München geführt wird, als Abgeordnete aus dem Landkreis Ebersberg sehr gut verstehen.
- Danke schön, den Dank habe ich auch durchaus verdient.
Herr Kollege Runge, eines möchte ich Ihnen schon sagen: Die GRÜNEN waren in Bayern immer gegen alle großen Verkehrsprojekte. Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion über die ICE-Strecke München - Nürnberg erinnern. Mittlerweile haben wir nur mehr eine Stunde Fahrzeit. Sie aber waren als die ersten dagegen.
Sie sind für den Kernenergieausstieg, aber beim Pumpspeicherkraftwerk Riedl sind Sie dagegen.
Sie sind für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, sind aber dagegen, das Nadelöhr München mit der zweiten Stammstrecke zu bereinigen.
Immer wenn es um Taten geht, sind die GRÜNEN an vorderster Front dagegen.
Herr Kollege Rinderspacher und Herr Kollege Beyer, Ihr Wort höre ich wohl. Ich wäre aber erleichtert gewesen, wenn Sie heute hier am Podium verkündet hätten, die Landeshauptstadt München sei zu einer Vorfinanzierung bereit. Dann hätten wir uns wirklich gefreut.
Die Landeshauptstadt München, Herr Kollege Rinderspacher -
Oberbürgermeister Ude war in seiner Stadt immer gegen Großprojekte. Wenn sie aber verwirklicht worden sind, wie zum Beispiel der Mittlere Ring, hat er sich groß hingestellt und gesagt, das sei sein Verdienst.
- Ja, Einweihungen und Eröffnungen waren immer super.
Jetzt komme ich zu den Umland-Landkreisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen eines. 1972 sind zu den Olympischen Spielen in München die erste S-Bahn-Stammstrecke gebaut und der Schienenpersonnahverkehr ausgebaut worden. Damals war der Ausbau für 250.000 Menschen geplant. Mittlerweile nutzen 800.000 Menschen die S-Bahn. Ich fahre täglich mit der S-Bahn. Ich kenne die Katastrophen bei uns am Bahnsteig sehr genau. Ich weiß, wie sich die Leute aufregen, und ich erlebe es immer wieder, dass wir am Leuchtenbergring stehen bleiben, weil der Tunnel, die Röhre dicht ist. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich bin dafür, dass wir alle Verbesserungen gemeinsam mit den Münchnern vornehmen, egal, ob es die Schienenanbindung des Flughafens München ist, der Ausbau der Strecke Daglfing - Johanneskirchen, der Erdinger Ringschluss, die Walpertskirchener Spange, die Neufahrner Kurve, der Ausbau des Bahnhofs Pasing, die
Überleitverbindung zur zweiten Stammstrecke, die Pasinger Kurve und der zweite Flughafenbahnhof.
Dazu komme ich noch, Herr Kollege Rinderspacher, wenn Sie mir die Zeit lassen.
Wir müssen schon sehen, dass etliche dieser Ausbaumaßnahmen nur möglich sind, wenn wir die zweite Stammstrecke haben.
Alles, was ich an den Außenästen verbessere, muss ich auch durch das Nadelöhr erste Stammstrecke schicken. Die ist aber mit 30 Zügen in der Stunde dicht. Da geht nicht mehr durch. Wir haben auf der Stammstrecke die modernste Verkehrsleittechnik. Trotzdem ist es außerordentlich schwierig, noch mehr Züge durchzuschicken.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung können wir auch die Haltezeiten nicht verkürzen. Wenn Sie mit der S-Bahn fahren würden, wüssten Sie, dass mittlerweile sehr viele Rollstuhlfahrer, Menschen mit einem Rollator und Gehbehinderte mit der S-Bahn fahren. Wir können deshalb die Haltezeiten nicht verkürzen. Vor diesem Hintergrund müssen wir eher über eine Verlängerung der Haltezeiten reden. Deswegen brauchen wir dringend die zweite Stammstrecke.
Herr Rinderspacher, jetzt zu Ebersberg. Der Landkreis Ebersberg steht mit seiner Finanzkraft an fünfter Stelle in Bayern. Er gehört zu den sogenannten fetten Landkreisen um München herum. Nach dem Finanzausgleich stehen wir aber mit der Finanzkraft seit zehn Jahren an 71. Stelle von 71 Landkreisen in Bayern. Trotzdem hat der Landrat von Ebersberg - wenn Sie die Zeitung lesen würden, hätten Sie es heute gelesen - gesagt, er schließe eine Kostenbeteiligung nicht aus. Ich kann Ihnen sagen, der Ebersberger Bevölkerung fällt diese Zusage nicht leicht.
Daran sehen Sie, wie beispielhaft und verantwortungsvoll ein Landkreis handelt und denkt, weil er die Probleme der Pendler sieht. Wenn es rechtlich möglich ist, schließen wir eine Beteiligung an der Finanzierung nicht aus, obwohl wir in der Finanzkraft am 71. Stelle von allen 71 Landkreisen in Bayern stehen. Deswegen wollten übrigens auch die oberbayerischen Landkreise gegen den Finanzausgleich klagen. Das möchte ich nur dazusagen.
Wenn Landrat Karmasin alle oberbayerischen Landräte dazu einlädt, dass sie gemeinsam darüber verhandeln, ob sie sich dieser Verantwortung stellen sollen und ob dies rechtlich möglich ist, sollte das für Oberbürgermeister Ude beispielgebend sein. Wir haben nämlich auch das Eichenau-Urteil zu berücksichtigen. Bei Verkehrsprojekten ist es anders als beim Hochwasserschutz, bei dem die Beteiligung der Kommunen vorgesehen ist. 10 Millionen Vorfinanzierungskosten sind für die Landeshauptstadt München nicht zu viel.
In diesem Sinne bitte ich darum, dass sich alle der gemeinsamen Verantwortung stellen, um München und die Umgebung von München vor einem Verkehrsinfarkt zu bewahren.
Frau Kollegin Bause, aus Ihrem Wortbeitrag kann ich schließen, dass Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Kinder unter drei Jahren in staatlichen Betreuungseinrichtungen besser aufgehoben sind als in der Familie, wo sie Bildung und Erziehung genießen können.
Ich möchte Ihnen klar und deutlich sagen: Das ist eine Diffamierung aller Familien. Das ist eine Diffamierung der Erziehungs- und Bildungsleistung, die in unseren Familien für die Kinder unter drei Jahren, aber auch grundsätzlich für alle Kinder, erbracht wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeitsanträge der FDP und der SPD werden wir von der CSU-Fraktion ablehnen.
- Entschuldigung, der FREIEN WÄHLER.
- Ich war gedanklich schon einen Schritt weiter.
Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER ist ausgesprochen oberflächlich und populistisch. Sie wollten lediglich anlässlich der Meinungsverschiedenheit zwischen CSU und FDP, die in der Tagespresse öffentlich gemacht wurde, einen zusätzlichen Keil reintreiben. Deswegen haben Sie diesen Dringlichkeitsantrag gestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, das wird Ihnen nicht gelingen.
Ich war gedanklich schon einen Schritt weiter. Das tut mir leid.
Ich möchte etwas über die Finanzen insgesamt sagen: Die Krankenkassen in Deutschland haben Finanzreserven in Höhe von 10 Milliarden Euro, die dringend notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen zu sichern. Der Gesundheitsfonds hatte Ende 2011 Liquiditätsreserven in Höhe von circa 9,5 Milliarden Euro. Sehen Sie sich einmal die Ausgaben an. Die Leistungsausgaben in der GKV sind um 2,6 % gestiegen. Die Nettoverwaltungskosten der Krankenkassen sind um 1 % gesunken. Die Arzneimittelkosten sind um 4 % gesunken. Bei der ambulanten ärztlichen Behandlung haben wir eine Steigerung der Ausgaben um 2,1 %. In der Krankenhausbehandlung haben wir eine Steigerung der Kosten um 2,7 %. Beim Krankengeld liegt die Steigerung bei 9,4 %.
Der Schätzerkreis im Gesundheitswesen erwartet eine wesentliche Verschlechterung der jährlichen Ergebnisse. Das bedeutet ein Defizit aufgrund der Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Dazu muss man sich nur die demografische Entwicklung in Deutschland ansehen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, über kurz oder lang wird es eine Unterdeckung des Fonds geben. Vor diesem Hintergrund habe ich für den Dringlichkeitsantrag der SPD, der mir nicht zu komplex ist, durchaus Verständnis.
Ich möchte jedoch einiges korrigieren. Sie schreiben, dass die Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 eine Bedingung von CSU und CDU für die Zustimmung zum GKV-Modernisierungsgesetz gewesen sei. Nein, damals gab es komplexe Verhandlungen. Es wurde eine Einigung erzielt. Die SPD hat sich darauf geeinigt, die Praxisgebühr zu verlangen. Eine einseitige Schuldzuschiebung halte ich deshalb für nicht ganz richtig.
Nach meiner Ansicht müssen wir grundsätzlich sagen: Hände weg von den Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonst wird es über kurz oder lang wieder Zusatzbeiträge geben. Das bedeutet für mich: Hände weg von den Rücklagen und keine Absenkung des Beitragssatzes. Ich bin auch gegen eine Absenkung des Steuerausgleichs. Der Bund muss hier zu seiner Zusage stehen. Bei den Steuerzufuhren liegen wir etwa in der Größenordnung des Kinderbeitrags, der zwischen 14 und 16 Milliarden Euro liegt. Ich sage ganz klar: Die Steuerzufuhr darf nicht abgesenkt werden. Gleichzeitig warne ich vor einer Abschaffung der Praxisgebühr.
Wir brauchen diese Mittel dringend für die gesetzlichen Krankenkassen und für den Gesundheitsfonds. Meine Damen und Herren, wir brauchen diese Mittel, um die Qualität der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten zu erhalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Dringlichkeitsanträge der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die soeben auch begründet worden sind. Ich möchte vorweg noch etwas Grundsätzliches sagen: Die Stoßrichtung der beiden Dringlichkeitsanträge geht gegen die Bayerische Staatsregierung, die Lebensmittelkontrolleure und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Ich persönlich bin der festen Über
zeugung, dass letztlich der Unternehmer verantwortlich ist, also die drei Geschäftsführer von Müller-Brot. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss sich einmal genau anschauen, was da in den letzten Jahren passiert ist. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde von 2.000 auf gut 1.000 gedrückt, und das bei einer Produktionskapazität von 1 Million Brezen, 1 Million Brötchen und 70.000 Broten. Hinzu kommt noch die Tiefkühlkost. Und das bei einer Gesamtfläche von 55.000 qm auf unterschiedlichen Ebenen mit allen Schwierigkeiten, die damit verbunden waren.
Ich möchte etwas sehr deutlich klarstellen: Die Lebensmittelkontrolleure, die vor Ort einen ausgesprochen schwierigen und verantwortungsvollen Job ausüben, haben ihre Arbeit dort ausgesprochen gut verrichtet. Sie haben nun einmal das verfassungsmäßig festgelegte Abwägungsgebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, glauben Sie mir, auch wenn wir die Gesetze in den unterschiedlichsten Bereichen noch ein Stück weit enger und bürokratischer fassen würden, könnten wir den Menschen die Verantwortung und das Abwägungsgebot nicht ersparen. Hier befinden sich die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirklich auf dem Holzweg.
Jeder Einzelne, der vor Ort Verantwortung hat, muss abwägen, was in seiner Situation richtig ist. Ich möchte aber auch ganz klar sagen, dass wir selbstverständlich auch die Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher ernst nehmen müssen.
Im Moment nicht. Das können wir hinterher machen.
Wir müssen die Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher ernst nehmen.
Wir haben die gesetzliche Grundlage, dass bei einer Gesundheitsgefährdung eingeschritten werden muss, nicht bei Ekel. Wir wissen aber auch, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn es ihnen auf bayerisch gesagt "graust", so ein Zeug auch nicht essen wollen.
Deshalb haben die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf Information und darauf, dass unsere Lebensmittel hygienisch einwandfrei verarbeitet werden. Das ist überhaupt keine Frage. Frau Kollegin Franke, Sie haben vorhin gesagt, dass die Lebensmittel zum Teil gesundheitsgefährdend gewesen seien. Die mikrobiologischen Untersuchungen, die das LGL vorgenommen hat, haben keine Befunde in den Brezen, Semmeln und Broten ergeben. Deshalb fordere ich Sie auf: Informieren Sie die Öffentlichkeit bitte sachlich und richtig.
Die Lebensmittelkontrolleure und die Spezialeinheit des LGL müssen sich natürlich nach den bestehenden Gesetzen richten, nicht nach den zukünftigen Gesetzen. Wir leben in Bayern, nicht in einer Bananenrepublik. Wir halten uns an Recht und Gesetz. Unsere Beamten haben sich ebenfalls an Recht und Gesetz zu halten. Das haben sie im Falle Müller-Brot auch getan. Deswegen halte ich diese Schuldzuweisungen schlicht und einfach für falsch. Das möchte ich ganz klar sagen. Richtig ist, hier ist sehr engmaschig kontrolliert worden. In drei Jahren haben 21 Kontrollen stattgefunden. Siebenmal war die Spezialeinheit dabei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie fordern immer Personalmehrungen. An Personalmangel hat es in diesem Fall nicht gelegen.
In diesem Fall gab es eine engmaschige Kontrolle. Vor dem Hintergrund des Abwägungsgebotes, also der Frage, was hier verhältnismäßig ist, wurden in diesen drei Jahren viele Produktionsanlagen stillgelegt. Schon Ende des Jahres 2009 hat man festgestellt, dass die Produktion wieder sauber ist und deshalb quasi den Persilschein ausgestellt. Im Laufe des Jahres 2010/2011 hat man jedoch festgestellt, dass immer wieder Teile des Produktionsprozesses verschmutzt und verdreckt waren. Zu Beginn des Jahres 2012 hat man dann im Mehl Mäusekot gefunden. Daraufhin wurde die Produktion komplett stillgelegt, weil eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr auszuschließen war. Insofern wurde hier exakt richtig gehandelt. Das wollte ich hier grundsätzlich zur Sachdarstellung sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN möchte ich sagen, dass ich persönlich schon der Überzeugung bin, dass dieser Antrag mit § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs erledigt ist; denn hiernach muss zwingend gehandelt und informiert werden. Sicherlich gibt es hier auch Beurteilungsspielräume. Ich habe schon vorhin gesagt, dass den Verantwortlichen vor Ort Beurteilungsspielräume eingeräumt werden sollten. Trotzdem muss bei gravierenden Verstößen bei
einem Ordnungsgeld von 300 € zwingend veröffentlicht werden. Bei Müller-Brot wurden Ordnungsstrafen von circa 19.000 € verhängt. Daran können Sie sehen, dass die Schwellen sehr niedrig gelegt worden sind, um dem Hygiene-Bedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegenzukommen. Der Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist deshalb zum großen Teil durch die Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes abgearbeitet, das zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten soll.
Nun zum Dringlichkeitsantrag der SPD "Lehren aus Müller-Brot - Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle". Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern war das erste Land in Deutschland, in dem die Produktion einer Großbäckerei tatsächlich stillgelegt worden ist.
Das hat es bislang in Deutschland noch nie gegeben. Sie wollen den Leuten erzählen, dass unsere Lebensmittelkontrolle nicht funktioniere. Hier ist verantwortungsvoll gehandelt worden. Davon bin ich fest überzeugt. Wenn man sich die Geschehnisse bei MüllerBrot ansieht, kann man durchaus einiges kritisch hinterfragen. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Im Grundsatz ist aber im Hinblick auf die Kontrolldichte und das verfassungsrechtliche Abwägungsgebot verantwortungsvoll und richtig gehandelt worden. Eine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab es zu keinem Zeitpunkt. Ich halte es für wichtig, dass wir diese Botschaft nach außen senden.
Seit dem Jahr 2007 sind die Personalstellen bei den Lebensmittelkontrolleuren um zirka zehn Prozent erhöht worden. Wir könnten uns bei der Wiederbesetzungssperre treffen. Wir wissen also auch, dass es hier haushalterische Barrieren gibt.
Frau Kollegin Dittmar, ich möchte Ihnen sagen, dass sich bei Punkt 3 Ihres Antrags das Verfahren nicht ausschließlich nach der Einwohnerzahl richtet. Natürlich führen wir risikoorientierte Untersuchungen durch. Das ist gar keine Frage. Hier wurden zwei Parameter angelegt. Ich halte dies für sinnvoll und richtig.
Ob man die Lebensmittelkontrolleure dem Ministerium unterstellen sollte, weiß ich nicht. Dahinter mache ich ein ganz dickes Fragezeichen. Es gibt nur zwei Länder, die die Spezialeinheit staatlich organisiert haben. Das sind Bayern und Baden-Württemberg. Alle anderen Länder, auch die SPD-regierten Länder, haben die Lebensmittelkontrolle rein kommunal organisiert. Mehr halte ich nicht für verantwortbar. Deswegen meine ich, dass wir in Bayern auf der sicheren Seite sind.
Zum letzten Punkt: Transparenzsystem. Hätten wir das Transparenz- oder Ampelsystem, hätte MüllerBrot zwischen grün und gelb gelegen. Ich schlage vor, dass die lebensmittelverarbeitenden Betriebe die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen auf freiwilliger Basis veröffentlichen können, bis am 01.09.2012 die gesetzliche Lösung vorliegt. Damit können die Verbraucher die "Schmuddelbetriebe" von den ordentlich arbeitenden Betrieben unterscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einem Generalverdacht sollten wir uns hüten.
Verantwortung haben wir nicht nur als Parlamentarier, sondern auch als Verbraucherinnen und Verbraucher, indem wir bereit sind, mehr Geld für wertvolle Lebensmittel auszugeben.
Frau Kollegin Kamm! Meine Aussage, der Verbraucher solle selbst Verantwortung übernehmen, ging in die Richtung, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärker über den Wert der Lebensmittel im Klaren und bereit sein müssen, die Konsequenzen zu ziehen. Das dürfte in Ihre Richtung gehen und Ihre Haltung zur Massentierhaltung unterstützen. Schlagworte wie "Geiz ist geil" zeigen die Probleme an. Die Deutschen sind im europäischen Vergleich diejenigen, die am allerwenigsten für Lebensmittel ausgeben. Um diese Problematik geht es.
Ich meine, wir müssen Verantwortung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfordern.
Frau Kollegin Sonnenholzner, ist Ihnen bekannt, dass die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Kassenärztlichen Vereinigungen unbedingt abschaffen wollte und dass sich die CSU in den damaligen Verhandlungen intensiv für den Erhalt der Kassenärztlichen Vereinigungen eingesetzt hat? Ich glaube, dass Sie die Verantwortlichkeiten und Aussagen auf Bundesebene zurzeit ein Stück weit völlig verwechseln.
Danke schön, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Schopper, inhaltlich sind wir uns einig. Wir alle sind der Ansicht, dass Pflegetätigkeit zu schlecht bezahlt wird. Wir wären sehr froh, wenn der Schiedsspruch tatsächlich umgesetzt würde. Auch ich bin der festen Überzeugung, dass die Pflegekräfte - in diesem Fall geht es um die privaten Träger der ambulanten häuslichen Pflege - das Mehr an Vergütung, das ihnen der Schiedsspruch zubilligt, tatsächlich verdient haben. Wir haben im Ausschuss intensiv darüber beraten und uns auf die Formulierung geeinigt, die Staatsregie
rung solle darauf hinwirken, dass der Schiedsspruch umgesetzt wird.
Jetzt stehen wir, wie es im Leben so ist, vor dem Problem "zwei Juristen, drei Meinungen".
- Ich will keine Juristen beleidigen.
Gott bewahre, Herr Streibl, das würde ich nie tun. Aber vor diesem Problem steht man im Leben des Öfteren. Es gibt wohl unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen den Juristen des Bundesgesundheitsministeriums und denen unseres bayerischen Umwelt- und Gesundheitsministeriums. Man muss allerdings dazusagen, dass beide Verhandlungsparteien im Rahmenvertrag die sofortige Umsetzung des Schiedsspruchs hätten aufnehmen können. Das aber haben beide Seiten, die Krankenkassen und die Pflegedienste, verabsäumt. Sie hätten es in ihrer Hand gehabt.
Ich komme auf die juristische Auslegung zurück. Die Krankenkassen haben Klage gegen den Schiedsspruch eingereicht. Sie sehen sich nicht verpflichtet, den Schiedsspruch umzusetzen, da nach § 319 BGB die getroffene Bestimmung nicht verbindlich ist, wenn sie offenbar unbillig ist. Das ist wieder eine Auslegungsfrage: Ist sie unbillig, oder ist sie es nicht? Die Krankenkassen behaupten, die getroffene Entscheidung sei für sie unbillig.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch unser Umweltund Gesundheitsministerium kommt zu dem Ergebnis, dass die Auffassung der Krankenkassen nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Ich verweise auch auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin und des Bundessozialgerichts, wonach Schiedsentscheidungen kein Verwaltungsakt einer Behörde seien und hier eine Leistung nach § 317 BGB vorliege.
Vor diesem Hintergrund sieht unser Umwelt- und Gesundheitsministerium keine Möglichkeit, einzuschreiten und die Kassen etwa zu zwingen, das Ergebnis des Schiedsverfahrens umzusetzen. Die Schiedsentscheidung ist nach dieser Rechtsauffassung kein Verwaltungsakt einer Behörde. Wir müssen abwarten, wie das Verfahren vor dem Sozialgericht München ausgeht. Ich gehe davon aus, dass die Differenzen zwischen den Rechtsauffassungen der Juristen im Bundesgesundheitsministerium und in unserem bayerischen Umwelt- und Gesundheitsministerium klar zum Ausdruck gekommen sind.
Wenn ich mir die Sache genau anschaue - ich sage vorsorglich, dass ich keine Juristin bin -, erscheint mir durchaus schlüssig, was die Juristen des Gesund
heitsministeriums dargelegt haben. Vor diesem Hintergrund haben wir im Ausschuss beschlossen, die Staatsregierung zu bitten, auf die Anwendung der Schiedsentscheidung hinzuwirken. Ich persönlich halte das für richtig.
Herr Professor Bauer, im SGB V wurde dies für die Hausarztverträge auf Initiative Bayerns, übrigens auf meine Anregung, gesetzlich geregelt. Dort muss der Schiedsspruch, auch wenn er beklagt wird, sofort umgesetzt werden, sodass dort der schwierige Fall, den wir jetzt bei der häuslichen Pflege für die privaten Träger haben, nicht auftreten kann. Ich sage das zu Ihrer Information. Das wurde damals auf meine Initiative im Bereich der Hausarztverträge in das SGB V eingebracht. Es wäre übrigens eine Lösung, dies ebenso für die Krankenpflege im SGB V zu regeln.
Frau Kollegin Huml, das Verfahren ist wie folgt abgelaufen: Es gab eine übermäßige Fallzahlsteigerung im Bereich der häuslichen ambulanten Pflege. Daraufhin haben die Krankenkassen gebeten, ein Transparenzverfahren einzuleiten. Das bedeutet, die Träger sollten offenlegen, warum
und wieso eine derartige Fallzahlsteigerung eingetreten ist.
Frau Kollegin Schopper, im Schiedsspruchverfahren ging es nicht ausschließlich um die Leistung, sondern auch um das Transparenzverfahren. Die Träger der Wohlfahrtspflege haben sich bereit erklärt, dem Transparenzverfahren, welches die Krankenkassen verlangt haben, zuzustimmen und damit die exorbitante Fallzahlsteigerung, die nicht nur demografisch verursacht sein konnte, aufzuklären. Die freien Träger wollten diesem Transparenzverfahren nicht zustimmen und haben daher ein Schiedsverfahren beantragt. Das ist der Hintergrund. Es ging nicht nur um die finanziellen Leistungen, sondern auch um das Transparenzverfahren. Das wollten die freien Träger nicht akzeptieren. So ist dieses Problem aufgetaucht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist der Hintergrund. Als Stichwort sage ich nur: Ist das billig oder unbillig für die Krankenkassen?
Herr Kollege Vetter, können Sie mir bitte klar und deutlich sagen, wer in Bayern den Auftrag hat, die medizinische Versorgung sicherzustellen?
Herr Kollege Vetter, ich stelle fest, dass Sie mir keine klare Antwort auf meine Frage gegeben haben und nicht einmal wissen, wer für die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags in Bayern verantwortlich ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Dittmar, zum Versorgungsstrukturgesetz weise ich darauf hin, dass Ihre Aussage zwar richtig ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss - G-BA - die Indikatoren festsetzt, die Länder aber in begründeten Fällen davon abweichen können. Die Morbidität wird ebenfalls eine Rolle spielen. Dies wird in die Begründung des Versorgungsstrukturgesetzes aufgenommen. Abgesehen davon fand am 19.10.2011 im Bundestag die große Anhörung statt. Aus ihr werden sich Änderungen im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes ergeben. Das ist keine Frage.
Den FREIEN WÄHLERN will ich klar sagen, dass der Gesundheitssektor einer der schwierigsten Politikbereiche überhaupt ist. Herr Kollege Vetter, Sie haben sich der Mühe unterzogen, auf dem "Reißbrett" eine Reform zu entwerfen, und verkünden diese landauf, landab sozusagen als die Reform schlechthin nach dem Motto: Am FREIEN-WÄHLER-Gesundheitsreformwesen wird die Welt genesen.
Ich kann Ihnen sagen, dass sie das mit Sicherheit nicht wird. Sie laufen als falsche Propheten durch das Land.
An dem Problem "Gesundheit" haben sich grüne Gesundheitsminister und rote Gesundheitsminister durchaus die Zähne ausgebissen.
Wenn ich Sie so höre, meine Damen - in dem Falle nur Damen -, beschleicht mich das Gefühl, als hätten wir acht Jahre lang keine SPD-Bundesgesundheitsminister und auch keine GRÜNEN-Bundesgesundheitsminister gehabt. Was Ihnen auffällt, hätte man schon vor vielen Jahren umsetzen können.
Ja.
Ich bin Ihrer Meinung, wenn Sie feststellen, dass ich eine gute Gesundheitsministerin in Bayern war.
Ich bin nicht Ihrer Meinung, wenn Sie feststellen, dass ich resigniert habe.
Sie verkennen das völlig und Sie schätzen mich völlig falsch ein; denn ich stecke noch voller Idealismus. Dennoch bin ich mittlerweile der festen Überzeugung, dass dieses System nur mit langsamen Reformschritten verändert werden kann. Mit jeder radikalen Strukturveränderung werden Sie Schiffbruch erleiden, das sage ich den FREIEN WÄHLERN vor dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrung.
Ich möchte auf die Regierungserklärung des bayerischen Gesundheitsministers eingehen, weil Sie in fast allen Redebeiträgen die Verantwortungsebenen vermischt haben. Worum ging es Markus Söder? - Wir haben vier zentrale Entwicklungen: die demografische Entwicklung sowohl bei den Ärzten als auch bei der Bevölkerung, die Verweiblichung des Berufes - 75 % der Erstsemester sind Frauen -, die Fehl-, Über- und Unterversorgung mit Ärzten in Bayern und die steigenden Kosten im Gesundheitssystem. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund wollte Markus Söder ausloten, was Bayern in eigener Verantwortung auf den Weg bringen kann; und das ist die entscheidende Frage. Dabei wissen wir doch alle, dass das SGB V ein Bundesgesetz ist. Hier die Verantwortungsspielräume auszuloten und mit den richtigen Maßnahmen auszufüllen, darum ging es. Das haben Sie alle in Ihren Reden völlig verkannt.
Ich möchte auf die 15 Maßnahmen eingehen, die hier aufgezeigt wurden. Das waren unter anderem die Ärztehäuser mit den familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen, die Gemeinschaftspraxen, das Mentoring-Programm, die Fahrdienste, die Telemedizin. Die Telemedizin können Sie übrigens auch mit Analogtechnik bedienen, das ist überhaupt kein Problem. In dieser Frage informieren Sie falsch. Schließlich ging es noch um den großen Bereich Prävention. All das sind Dinge, wo die Länder verstärkt Verantwortung übernehmen können. Das ist ein positives Signal für unsere Ärzte auf der einen Seite, aber auch für die Patienten im Land auf der anderen Seite, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. Hier lag der Schwerpunkt der heutigen Regierungserklärung. Das sollten wir positiv und dankbar aufnehmen.