Ich darf bekannt geben, dass die CSU-Fraktion zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 3 auf, und nach der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 3 werden wir die namentliche Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 2 durchführen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) (Drs. 16/11996) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache und darf als Erstem Herrn Kollegen Graf von und zu Lerchenfeld das Wort erteilen.
Verehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der vorliegende Staatsvertrag über die Gründung der gemeinsamen Klassenlotterie der Länder ist letztlich Ausfluss des vorher besprochenen Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Mit diesem Vertrag sollen die Süddeutsche und die Norddeutsche Klassenlotterie zusammengefasst werden, um die bisherige Konkurrenzsituation aufzuheben. Alle Länder werden an diesem Staatsvertrag beteiligt sein, auch Schleswig-Holstein, das seinerzeit beim Glücksspielstaatsvertrag ausgeschieden ist. In Zukunft werden alle Produkte der Klassenlotterie von der gemeinsamen Klassenlotterie vertrieben werden. Die Aufteilung der Gewinne und der Einnahmen aus der Lotteriesteuer unter den Ländern erfolgt nach dem Verhältnis der Umsätze, die durch den Losabsatz an Spielteilnehmer mit Wohnsitz in den einzelnen Vertragsländern erzielt werden.
Das Grundkapital der neuen Gesellschaft wird zwei Millionen Euro betragen. Durch die Einbringung der Vermögenswerte der bisherigen Klassenlotterien soll
ein Nettovermögen von 25 Millionen Euro der gemeinsamen Klassenlotterie erreicht werden. Das, was über diesen Betrag hinausgeht, soll zukünftig an die Länder ausgeschüttet werden. Wenn die Verhältnisse untereinander sehr stark vom Königsteiner Schlüssel abweichen, sollen diese Verhältnisse in den nächsten Jahren angeglichen werden.
Uns in Bayern ist es wichtig, dass München, ebenso wie Hamburg, wo heute die Norddeutsche Klassenlotterie ihren Sitz hat, weiterhin einen Sitz der Klassenlotterie behalten wird. Damit werden auch die rund 50 Arbeitsplätze im Lotteriewesen erhalten bleiben.
Wir haben in den letzten Jahren deutliche Einnahmen aus der Lotterie erzielt. 11,4 Millionen haben wir im Jahre 2011 aus der Lotteriesteuer erhalten. Außerdem wurden aus Gewinnen drei Millionen Euro an die Staatskasse abgeführt. Die Zusammenfassung der beiden großen Klassenlotterien ist sicherlich vernünftig. Daraus entstehen Synergieeffekte. Alle Kollegen im Haushaltsausschuss haben mit Ausnahme der GRÜNEN, die sich enthalten haben, dem Staatsvertrag zugestimmt. Deswegen bitte ich auch das Plenum, heute diesem Staatsvertrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Graf von und zu Lerchenfeld, es ist tatsächlich so, wie Sie es ausgeführt haben. Sie haben sachlich dargestellt, warum es notwendig ist, die Süddeutsche und die Norddeutsche Klassenlotterie aus Gründen der Synergie zusammenzufassen. Ich betrachte diese Zusammenfassung als sachlich richtig. Meine Fraktion hat diesen Staatsvertrag auch rechtlich und politisch nicht zu beanstanden. Die Verhältnismäßigkeit und die Transparenz sind gewahrt. Jeder, der wissen will, wohin die Gewinne gehen und wo die verschiedenen Sitze sind, kann es aus dem Vertrag ablesen. Die Interessen Bayerns sind gewahrt. Es ist auch ganz wichtig - Sie haben es ausgeführt, Herr Kollege -, dass München weiterhin Sitz bleibt. Um die namentliche Abstimmung, die zum vorherigen Tagesordnungspunkt beantragt worden ist, zu beschleunigen, kann ich sagen: Wir werden zustimmen. Mehr gibt es zu dieser Angelegenheit aus politischer Sicht nicht zu sagen. Die Sozialdemokraten stimmen dem Staatsvertrag zu.
Ich werde es auch entsprechend kurz machen. Der Kollege aus dem Haushaltsausschuss, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, hat die Details hervorragend dargestellt. Vielen Dank dafür.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie werden die Norddeutsche und die Süddeutsche Klassenlotterie zum 1. Juli 2012 zusammengeführt. Diese Neuordnung wird durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags notwendig, der eine von allen Vertragsländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht. Damit sollen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages, unter anderem eine konsequentere Ausrichtung des staatlich organisierten Glücksspielangebotes der Länder, erreicht werden. Weitere Ziele sind der Abbau von Mehrfachstrukturen, bessere Transparenz und natürlich die Effizienzsteigerung.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Punkte sind alle angesprochen worden. Wir sind uns alle einig. Im Haushaltsausschuss wurde entsprechend abgestimmt. Wir FREIE WÄHLER tragen die Ziele und Regelungen, die in diesem Vertragsentwurf enthalten sind, mit und stimmen dem Antrag zu.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zur vorhergehenden Debatte noch etwas sagen. Es scheint bei einigen Kolleginnen und Kollegen hier im Hause die Vorstellung zu herrschen, dass es eine gewisse begrenzte Menge an Glücksspielbedarf gibt und dass der Staat möglichst viel Glücksspiel organisieren muss, um das illegale Glücksspiel so weit wie möglich einzudämmen. Diese naive Meinung trifft natürlich überhaupt nicht die Realität. Im Gegenteil, es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der leichten Verfügbarkeit von Spielangeboten in nächster Nähe und einem verstärkten Nachfrageverhalten. Ein dichtes Netz an Glücksspielangeboten einschließlich einer intensiven Vermarktung senkt potenzielle Hemmschwellen und fördert die gesellschaftliche Akzeptanz von Glücksspielen. Eine Vergrößerung des Glücksspielangebots erhöht immer auch das Auftreten von problematischem und pathologischem Spielverhalten. Insofern ist der Ansatz, möglichst viel öffentliches Glücksspiel zu veranstalten, um damit das illegale zurückzudrängen, völlig irrig und abwegig. Nur wenn die öffentliche Hand vorbildlich handelt und zu
Wir kritisieren nicht den Inhalt des Vertrages zur Neuordnung der Lotterieverwaltung, wohl aber das Ziel, mehr Geld einzunehmen. Wir erwarten, dass die neue Gesellschaft vorbildlich agiert, dass sie auf Werbung verzichtet und die im neuen Glücksspielvertrag, dem wir nicht zustimmen werden, enthaltenen Handlungsmöglichkeiten nicht ausschöpft. In diesem Vertrag ist zum Beispiel die Möglichkeit eröffnet, dass pro Spieler 1.000 Euro im Monat als Höchsteinsatz möglich sind. Wir erwarten, dass die öffentliche Hand zurückhaltend agiert.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Zusammenlegung dieser beiden Klassenlotterien zu einer ist wünschenswert. Hier geht es um den Abbau von Mehrfachstrukturen und von Verwaltungsapparaten. Das eingesparte Geld kann direkt für karitative und soziale Zwecke verwendet werden. - Die GRÜNEN meckern. Das Geld kann auch für ökologische Zwecke verwendet werden. Die Behauptung, dass dadurch Arbeitsplätze in München abgebaut würden, ist aus der Luft gegriffen; denn München bleibt neben Hamburg ein Sitz der Gemeinsamen Klassenlotterie.
Die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie ist nicht nur aus den genannten Gründen sinnvoll, sondern auch rechtlich notwendig, da der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, dass Klassenlotterien nur mehr von einer Anstalt des öffentlichen Rechts verwaltet werden dürfen. Dieser Norm trägt der Staatsvertrag Rechnung. Ich möchte mit den Worten von Gottfried Wilhelm Leibniz schließen: "Nirgends hat der Mensch mehr Scharfsinn an den Tag gelegt als in seinen Spielen." In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen strategisches Geschick bei den künftigen Sportwetten und viel Glück bei den Klassenlotterien.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Abstimmung kann gemäß § 58 der Geschäftsordnung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der
federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/12649 die Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und der FREIEN WÄHLER sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Staatsvertrag so beschlossen.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. -
Danke schön. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Wir kommen damit zur namentlichen Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2, Zweite Lesung zum Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland, Drucksache 16/11995. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte Sie, die Stimmkarten einzuwerfen. Die Abstimmung ist eröffnet. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden außerhalb des Saals ausgezählt. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir fortfahren können. Wer wichtige Gespräche zu führen hat, möge sie bitte draußen führen. Am liebsten wäre es mir aber, wenn Sie dablieben.
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Drs. 16/10945) - Zweite Lesung
Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion auf den Drucksachen 16/11196 mit 16/11203, Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 16/11327 mit 16/11337, Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/11414, Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU und der FDP-Fraktion auf den Drucksachen 16/12065 mit 16/12068 sowie 16/12205 und 16/12206
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich Sie darauf hinweisen, dass vonseiten der SPD-Fraktion beantragt worden ist, über ihre Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/11197, 16/11199, 16/11201 in namentlicher Form abzustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein neues Landesplanungsgesetz. Landesplanung ist eines der wichtigen Felder der Landespolitik. Wir haben intensiv über diesen Gesetzentwurf beraten und an einigen Punkten durchaus Einigkeit erzielt, vor allem in dem wesentlichen Punkt, welchen inhaltlichen Umfang künftig die Landesplanung und auch die Regionalpläne haben sollen.
Es handelt sich um ein Folgegesetz, das mit der Öffnungsklausel im Raumordnungsgesetz des Bundes ermöglicht worden ist. Wir haben diese Möglichkeit genutzt, um bayerische Besonderheiten in die Gesetzgebung einzubringen und uns auch um ein Stück Deregulierung und Flexibilisierung zu bemühen. Einer der Hauptvorwürfe gegen die bisherige Gesetzgebung und das bisherige Landesentwicklungsprogramm war ja oft, dass sie nicht ausreichend flexibel seien. Insofern glaube ich, dass dieses Gesetz durchaus insgesamt ein föderaler Gewinn ist.
Das Leitziel dieses Landesentwicklungsgesetzes sind die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Bayern insgesamt. Das ist auch in den vergangenen Jahren immer ein ganz zentraler Ansatz unserer Landesentwicklungspolitik gewesen. In diesem Bereich hat es durchaus Erfolge gegeben, zum Beispiel eine gewisse