Das Leitziel dieses Landesentwicklungsgesetzes sind die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Bayern insgesamt. Das ist auch in den vergangenen Jahren immer ein ganz zentraler Ansatz unserer Landesentwicklungspolitik gewesen. In diesem Bereich hat es durchaus Erfolge gegeben, zum Beispiel eine gewisse
Konvergenz der Arbeitsmarktzahlen oder den Ausbau der Infrastruktur etc. Natürlich gibt es auf diesem Feld weiter - das will ich gar nicht verschweigen - große Herausforderungen. Ich nenne als Beispiel das Thema Demografie.
Der Leitmaßstab dieses Gesetzes ist die nachhaltige Entwicklung sowohl ökonomisch als auch ökologisch und sozial. Wir haben - das habe ich schon kurz erwähnt - die inhaltlichen Schwerpunkte gegenüber dem Entwurf der Staatsregierung wieder ausgeweitet auch auf die Politikfelder Bildung, Gesundheit und Soziales, um dem Charakter der Landesplanung als einer Gesamtplanung für das ganze Land Rechnung zu tragen, aber auch, um ein Signal in die ländlichen Räume zu senden, dass wir es mit dem Ziel einer gleichwertigen Entwicklung im gesamten Land ernst meinen.
Ich will auf einige Punkte eingehen, die in den Beratungen eine besondere Rolle gespielt haben. Wir haben an der Gewichtung, an der rechtlichen Ausformung, aber auch am Maß der Konkretisierung der Leitlinien und der Grundsätze festgehalten. Wir glauben, dass die Grundsätze mit einer gewissen Flexibilität versehen sein müssen, weil im Einzelfall zwischen verschiedenen Grundsätzen eine Abwägung erforderlich ist. Wir waren auch der Meinung, dass die Konkretisierung der Grundsätze - im Gesetz befindet sich hierzu schon ein ziemlich langer Katalog - im Landesentwicklungsprogramm stattfinden soll.
Wir haben uns gegen eine grundsätzliche Veränderung der Systematik des Gesetzes, die die GRÜNEN wollten, ausgesprochen und die bisherige Systematik beibehalten. Die Regionalen Planungsverbände bleiben bestehen. Am Anfang hat es eine Diskussion darüber gegeben, ob wir sie erhalten sollen oder nicht. Die Regionalplanung bleibt auch eine kommunale Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Auch darüber, ob sie vollständig kommunalisiert werden soll, gab es eine Diskussion. Wir haben entschieden, dass der Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände im Landesentwicklungsprogramm geregelt werden soll und dass die Regionalen Planungsverbände nicht selbstständig über ihren regionalen Zuschnitt entscheiden sollen.
Es gibt keine Pflicht zur Einrichtung Regionaler Planungsbeiräte, aber es steht natürlich den Planungsverbänden offen - so steht es auch in unserem Gesetzentwurf -, solche Regionalen Planungsbeiräte zu installieren. Wir haben uns gegen sogenannte regionale Flächennutzungspläne ausgesprochen, weil wir der Meinung sind, dass die Regionalplanung nicht die Detailschärfe aufweist, die dafür notwendig ist. Auch
Was die Planungsinstrumente anbelangt, haben wir uns gegen sogenannte Eignungsgebiete ausgesprochen - das ist eine Planungskategorie, die im Raumordnungsgesetz des Bundes enthalten ist -, weil wir der Meinung sind, dass das, was wir jetzt hatten, nämlich die Möglichkeit, Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete zu bestimmen, ausreichend ist und andererseits flexibler und klarer ist als das, was solche Einigungsgebiete am Ende bedeuten würden. Ich will das jetzt nicht näher ausführen.
Raumordnungsverfahren wird es auch künftig bei erheblicher Raumbedeutsamkeit geben. Das war auch ein Streitpunkt; es ist nämlich verlangt worden, das Wort "erheblich" zu streichen. Wir waren aber der Meinung, dass dies letztendlich zu einem Übermaß solcher im Einzelfall doch schwieriger und umfangreicher Verfahren führen würde.
Wir sind dabei geblieben, dass es, was das Thema Umwelt anbelangt, eine Umweltprüfung gibt, nicht aber die Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Raumordnungsverfahren, weil sie ohnehin in den Planfeststellungsverfahren etc. notwendig ist. Wir haben auch entschieden, dass Raumordnungspläne bei Bedarf und nicht nach festen Terminen fortgeschrieben werden sollen. Ich glaube, auch das ist ein Beitrag zur Flexibilisierung und zur Entbürokratisierung.
Wir haben für die Zielabweichungsverfahren eine Regelung getroffen, die vom Regierungsentwurf abweicht, und zwar dann, wenn ein Zielabweichungsverfahren nur Festlegungen in einem Regionalplan betrifft. Wir waren der Meinung, dass dann nicht das Ministerium, sondern die höhere Landesplanungsbehörde über solche Zielabweichungsverfahren entscheiden soll.
Das System der zentralen Orte wollen wir beibehalten. Das ist auch immer wieder diskutiert worden. Was aber am Ende gelten soll, wollen wir im Landesentwicklungsprogramm festlegen. Es zeichnet sich ab, dass es eine Reduzierung der zentralen Orte auf möglicherweise drei Stufen geben wird.
Was die Behördenorganisation angeht, ist es wichtig, dass die untere Landesplanungsbehörde wegfällt. Das ist auch einer der Punkte, mit dem wir ein Stück Entbürokratisierung erreichen.
Wenn wir das Gesetz in dieser Form, in die wir es nun in den parlamentarischen Beratungen gebracht haben, ansehen, glaube ich sagen zu können: Es ist eine hervorragende Grundlage für die künftige
Landes- und Regionalplanung. Wir haben das Ganze ein Stück entbürokratisiert und flexibilisiert. Wir haben der Regionalplanung zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, freiwillige Aufgaben da zu übernehmen, wo es als notwendig angesehen wird.
Ich denke, wir haben in den wesentlichen strittigen Fragen vernünftige Kompromisse erzielt. Wir haben eine kompakte, übersichtliche Regelung geschaffen, auf deren Grundlage das Landesentwicklungsprogramm jetzt diskutiert und fortgeführt werden kann.
Auch hierzu können wir noch vielfältige Diskussionen führen. Ich bitte Sie alle, heute diesem Gesetz, das ein gutes Gesetz ist, zuzustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesplanungsgesetz - nicht Landesentwicklungsgesetz! - setzt den Rahmen für das Landesentwicklungsprogramm und damit für die räumliche Ordnung in Bayern und auch für die Zukunftsplanungen für Bayern in den nächsten Jahrzehnten, und es setzt auch den Rahmen für die Handhabung von Konflikten, die durch unterschiedliche Nutzungsansprüche an Räume entstehen.
Das Landesplanungsgesetz ist damit im besten Fall Ausdruck der staatlichen Verantwortung für die Landesplanung, der sich die Staatsregierung zu stellen hat. Leitziel - das ist eben erwähnt worden - ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ein Grundgesetzauftrag, der auch für Bayern gilt. Das heißt, das Recht auf Teilhabe an Bildung, Kultur und sozialer Versorgung darf nicht von der Gnade des richtigen Geburtsortes abhängen.
Viele Statistiken, zum Beispiel eine Statistik, wonach die Lebenserwartung in Wunsiedel im Schnitt drei Jahre niedriger ist als im Landkreis Starnberg, zeigen, dass hier noch Handlungsbedarf vorhanden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat als weiteres Ziel der Fassung des Landesplanungsgesetzes die Ziele Entbürokratisierung und Deregulierung angegeben. Sicherlich ist Entbürokratisierung ein hehres Ziel; sie ist aber kein Selbstzweck. Wenn Leitplanken zu Gummibändern werden, hilft es
Maßstab für Regierungshandeln und die Erstellung von Gesetzen kann nicht sein, ob ein Gesetz 20 Seiten kürzer oder länger ist, sondern ob es seinen Zweck optimal erreichen kann. Maßstab für ein Gesetz zur Landesplanung muss sein, dass es so viel Planung wie nötig gibt, um eine vernünftige fachübergreifende Planung sicherstellen zu können; denn die Froschperspektive der alleinigen Fachplanung reicht nicht, um den Herausforderungen Bayerns - mit Demografie, Abwanderung, Klimawandel und Energiewende - Genüge zu tun.
Der erste Entwurf der Staatsregierung hatte vorgesehen, die Bereiche Bildung, Soziales, Kultur und Gesundheit von der Landesplanung auszuschließen.
(Dr. Thomas Beyer (SPD): Was sollte das denn? - Dietrich Freiherr von Gumppenberg (FDP): Aber Herr Kollege!)
Es zeugt von der positiven Lernfähigkeit der Regierungsfraktionen, wenn auch erst auf den letzten Drücker, dass sie sich der Auffassung der SPD, der gesamten Opposition und aller Fachverbände angeschlossen und das Gesetz gemeinsam mit uns in diesem Punkt entscheidend verbessert haben.
Leider ist diese Lernfähigkeit nicht bis ins Wirtschaftsministerium vorgedrungen. Dieser Eindruck drängt sich auf bei der Lektüre des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms, der jetzt vorliegt. Im alten Landesentwicklungsprogramm waren als Ziele für Bildung und Soziales flächendeckende und wohnortnahe Einrichtungen vorgesehen. Im neuen Entwurf ist nur noch die Rede von "flächendeckend" und "bedarfsgerecht". Bei der Gesundheit ist das Ziel sogar nur noch "bedarfsgerecht". Und es ist kein Ziel mehr, sondern nur noch ein Grundsatz, also etwas, was die Kommunen beachten sollten, aber nicht müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zaghaften Bemühungen des Staatsministers Dr. Huber, hier Verbesserungen auf dem Lande zu erreichen, wären wesentlich glaubwürdiger, wenn auch im LEP klarere
Wie steht es um das Signal dieses neuen Entwurfs für die jungen Familien? Es ist ein Signal, dass es keine wohnortnahe Bildung als Ziel mehr gibt, noch nicht einmal für Kindergärten oder Grundschulen. Was wird da aus dem Grundsatz "kurze Beine - kurze Wege"?
Was ist das Signal für die älteren und kranken oder sozial schwachen Menschen, wenn Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge nicht mehr verpflichtend wohnortnah vorhanden sein müssen, und das in einer Zeit, wo der ÖPNV gerade auf dem Lande immer schlechter wird?
Lieber Herr Minister Zeil, ein Flexi-Bus in einem Landkreis ist wie eine Schwalbe, die noch keinen Sommer macht. Auf dem Lande gibt es keinen vernünftigen ÖPNV mehr.
Das Signal ist: Wir lassen als Staat die Kommunen mit den Problemen allein. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, der Staat garantiert in den ländlichen Regionen nicht mehr für die Zukunftsperspektiven. Damit wird das LEP, wenn es so bleibt, der Wegbereiter chinesischer Lösungen.
Ich hoffe, dass alle Fraktionen hier im Hohen Hause gemeinsam noch vernünftige Verbesserungen hinbekommen, genauso wie heute beim Landesplanungsgesetz.
Lassen Sie mich jetzt noch auf drei Änderungsanträge eingehen, die wir zur namentlichen Abstimmung stellen, weil sie Schwachpunkte des Landesplanungsgesetzes betreffen, die wir gerne noch geändert haben möchten.
Es ist positiv, dass die Regionalen Planungsverbände erhalten bleiben. Es ist positiv, dass die Kommunen jetzt Aufgaben der regionalen Entwicklung freiwillig an die Regionalen Planungsverbände übertragen können; denn nicht jede Kommune kann diese Aufgaben alleine wahrnehmen, und auch die Landkreise sind dafür oft zu kleinteilig.
Der Pferdefuß bei einer freiwilligen Übernahme ist aber immer die Finanzierung; denn welche Kommunen brauchen die Regionalentwicklung gerade besonders? - Es sind diejenigen in den strukturschwachen Regionen, die wegen der demografischen Herausforderungen und mit wenig Gewerbe und damit wenig Gewerbesteuer finanziell keine Spielräume haben.
Gerade diese Kommunen können sich eine eigene Regionalentwicklung nicht leisten, weil sie die Kosten selbst tragen müssten.
Wir schlagen deshalb vor, den Regionalen Planungsverbänden zur Bewältigung dieser Aufgaben Regionalbudgets zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte hier gleich mit der Mär aufräumen, dass Regionalbudgets von der EU-Seite her nicht möglich wären. Es gibt bereits Regionalbudgets, Niedersachsen zum Beispiel hat regionale Teilbudgets. Dort wird immer von der großen Wirksamkeit dieses Förderund Finanzierungsinstruments berichtet.