Markus Reichhart

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Kommission plant schon wieder wirtschaftspolitische Irrlichter. Allein der Aspekt, dass das Handwerk in der Empfehlung des EU-Rates als Dienstleistungssektor auftaucht, spricht Bände. Interessant ist, dass dann im weiteren Text auch noch vom Baugewerbe die Rede ist. Meine Damen und Herren, das Baugewerbe ist nicht gerade als Dienstleister bekannt. Zu kommentieren, wie gut die Kommission über die duale Ausbildung und das Handwerk in Bayern und in Deutschland informiert ist, erübrigt sich damit.
Übernimmt der Rat der Regierungschefs im Juli dieses Jahres die Empfehlungen der Kommission, steht die Meisterpflicht erneut zur Disposition. Die Begründung der Kommission für diesen Schritt ist oberflächlich und unzureichend. Es heißt, ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken sollen abgeschafft werden, um das Preisniveau zu senken. So der Tenor. Vereinfacht gesagt bedeutet das, wenn jeder alles machen darf, wird es billiger. Dies geht zulasten der Qualität der Arbeit und auf Kosten nachhaltigen Wirtschaftens. Doch das wird in der Begründung nicht berücksichtigt.
Mit den Segnungen, die sich aus der Novellierung der Meisterpflicht von 2004 ergeben haben, haben wir bittere Erfahrungen gemacht. Damals wurde der Meisterzwang für 43 Handwerksberufe mit der Begründung "nicht gefahrengeneigt" aufgegeben. Schauen wir uns aber die Auswirkungen an: Was haben diese Liberalisierungen mit sich gebracht? – Dazu ein paar interessante und aufschlussreiche Zahlen. Während die Zahl der Handwerksbetriebe in den zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben mit Meisterpflicht in Bayern von 2003 bis 2011 nahezu konstant geblieben ist, nahm die Zahl der zulassungsfreien Handwerksbetriebe ohne Meisterpflicht im gleichen Zeitraum von 15.277 auf sage und schreibe 43.206 zu. Was bedeuten diese Zahlen? An die Stelle des klassischen Handwerksbetriebes mit Meister, Gesellen und Aus
zubildenden ist in den zulassungsfreien Gewerken ein Einmannbetrieb getreten, der seine Arbeit oftmals zu Niedrigstpreisen anbietet, in den allermeisten Fällen keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze schafft und auch keine Lehrlinge ausbildet. Soziale Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften sowie der hohe Qualitätsanspruch im Handwerk sind aber die Werte, für die das Handwerk in Deutschland seit Jahrhunderten steht und damit erfolgreich ist.
Eine weitere Zahl verdeutlicht, wie sehr die Abschaffung der Meisterpflicht in die gewachsenen und bewährten Strukturen in Deutschland und in Bayern eingreift. Während die Zahl der erfolgreich bestandenen Meisterprüfungen im zulassungspflichtigen Handwerk in Deutschland von 2004 bis 2010 nahezu konstant geblieben ist, nahm sie im gleichen Zeitraum beim zulassungsfreien Handwerk um 45 % ab. Auch dies ist eine dramatische Entwicklung. Diese Zahl bedeutet nämlich, dass sich die Zahl der Meister im zulassungsfreien Handwerk im Laufe der Jahre halbieren wird. Wer weiß, welche hohen Anforderungen an eine Meisterausbildung gekoppelt sind, kann sich ausmalen, welch enormer Know-how-Verlust damit einhergeht.
Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Ausbildung im Handwerk. Das Handwerk bildet fast jeden dritten Auszubildenden aus. Dies geschieht allerdings vor allem in den gestandenen Meisterbetrieben. Rund 30 % dieser Betriebe bilden aus. In den zulassungsfreien Handwerken bildeten 2003 noch 12,8 % der Betriebe aus, 2009 waren es nur noch 4,5 %. Dies ist ein erschreckend geringer Prozentsatz und zeigt, dass die hochwertige Ausbildung junger Menschen durch die Empfehlungen der EU-Kommission gefährdet wird. Der Meister ist der Garant einer guten Ausbildung im Handwerk und damit der guten mittelständischen Struktur in Bayern und in Deutschland.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Der Wegfall der Meisterpflicht führt zu einem Zerfall gesunder Handwerksunternehmen in substanzlose Kleinbetriebe. Der Rückgang der Zahl an Meisterabschlüssen bringt einen enormen Verlust an Sachverstand mit sich, und die Tatsache, dass Betriebe ohne Meister kaum ausbilden, bringt unser international bewundertes System der dualen Ausbildung in Gefahr. - Es gibt noch weitere gute Gründe, die für die Beibehaltung der Meisterpflicht sprechen, aber allein diese drei reichen für uns bei Weitem aus, um die kopflosen und unsinnigen und von Unkenntnis geprägten Vorschläge aus Brüssel entschieden und massiv zurückzuweisen.
Wir begrüßen den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP, da er das bestehende System der beruflichen Bildung im Handwerk unterstützt. Allerdings sehen wir die Meisterpflicht eben nicht nur im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung als bedeutend an, sondern als essenziell für den Weiterbestand und die Entwicklung des bayerischen Handwerks in seiner Gesamtheit.
Lassen Sie mich zum Schluss bitte wiederholen: Es dürfen nicht schon wieder bewährte Strukturen im bayerischen und deutschen Handwerk verloren gehen oder auch nur zur Disposition gestellt werden. Deshalb appelliere ich heute an die Koalition und das Hohe Haus: Stimmen Sie unserem Antrag zu und setzen Sie damit ein starkes Zeichen aus dem Bayerischen Landtag nach Brüssel und Berlin – für ein starkes Handwerk, seine bewährte mittelständische Struktur und als Bekenntnis zur starken, stabilen Säule auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Ich bin einigermaßen schockiert, Frau Kollegin. Es tut mir auch leid, dass diese Debatte so spät am Abend stattfindet und keine Pressevertreter mehr anwesend sind bzw. nur noch diejenigen, die vor einem Bildschirm hängen, die Debatte verfolgen. - Wer das Handwerkssystem so diskreditiert, wie Sie es getan haben, dem sollte man zukünftig den Schraubenschlüssel selber in die Hand drücken, damit er sein Klo repariert.
Das ist vollkommen klar. Sie weiß ja nicht, welches Werkzeug sie verwenden soll. Ich weiß also nicht, was daran falsch wäre.
Ich sage ja: Sie weiß nicht, was sie verwenden soll.
Kommen wir zu einigen wenigen Fakten: Sie werden keinen Meister finden, der momentan wirklich Arbeit sucht. Das heißt, wir haben allein über die Qualifikation einen stabilisierenden Faktor für die Beschäftigung. Wer soll denn zukünftig noch den Meister machen, wenn er sich auch als Geselle selbstständig machen kann? Wer soll überhaupt noch eine Lehre anfangen, wenn diese auf eine verschulte berufliche Bildung wie in Spanien und in anderen Ländern hinausläuft, die – das brauche ich hier wohl nicht zu betonen – riesige Probleme haben? Insofern kann ich Ihre Ausführungen überhaupt nicht nachvollziehen, Frau Kollegin.
Wenn Sie von "verstaubter Handwerksordnung" reden, dann zeigt das nur eines: Sie ignorieren, dass sich das Handwerk permanent neu erfindet. Es tut mir wirklich leid, dass ich das so sagen muss, weil ich Sie sonst sehr schätze und wir schon auf Veranstaltungen waren, bei denen ich den Eindruck gewonnen habe, dass Sie in dieser Hinsicht durchaus Ahnung haben. Aus dem Handwerk selbst entwickeln sich dauernd neue Berufe. Angesichts dessen kann man nicht von einer "verstaubten Handwerksordnung" reden, sichert diese doch die Stabilität gerade unserer mittelständischen Wirtschaft. Darum kann ich Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen.
Ich möchte in der einen Minute, die mir noch gegeben wird, zitieren.
Ich zitiere aus dem Bericht:
Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird.
Man muss sich vor Augen halten, dass das in einem direkten Zusammenhang steht.
In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe,
- auch das habe ich in meiner Rede schon betont
ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen.
Ich sage: zu Recht, weil nur das die Qualität sichert.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan des Finanzministeriums ist nicht der größte, aber sicherlich der bedeutendste für den Freistaat. Denn ohne eine funktionierende Finanzverwaltung ist ein Staat nicht handlungsfähig. So zeigt sich unter anderem auch an Griechenland, wie wichtig eine funktionierende Verwaltung ist.
An dieser Stelle bedanke ich mich sehr herzlich im Namen der FREIEN WÄHLER bei den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren, dies insbesondere, da die Arbeitsbedingungen der Finanzverwaltung durchaus als kritisch zu bezeichnen sind. Die Staatsregierung hat in den letzten Jahren einer Überlastung der Beschäftigten bei den bayerischen Finanzämtern in unverantwortlicher Weise einigermaßen tatenlos zugesehen. Da hilft es auch nichts, dass sie jetzt endlich pünktlich zur Wahl zusätzliche Stellen in der Finanzverwaltung schafft. Ich bin überzeugt, die Beschäftigten werden nicht vergessen, dass sie jahrelang vernachlässigt worden sind. Der Krankenstand in der Finanzverwaltung ist nachweislich deutlich höher als in anderen Ministerien und ein guter Indikator der starken Arbeitsbelastung.
Meine Damen und Herren der Staatsregierung, Sie tragen auch die Verantwortung dafür, dass dem Staat jährlich hohe Steuereinnahmen entgehen und die Steuergerechtigkeit in Bayern leidet. Zu der schwierigen Personalsituation an den Finanzämtern kommt die verbesserungsfähige und teilweise auch mangelhafte EDV-Ausstattung. Dies trägt mit dazu bei, die Leistungsfähigkeit derer zu beeinträchtigen, die sich täglich bemühen, die immer größer werdende Flut an Steuergesetzen und Änderungen möglichst bürgerfreundlich umzusetzen und vernünftig zu vollziehen.
Wir brauchen dringend eine zukunftsgerichtete Personalpolitik, die sich an der demografischen Entwicklung und an den steigenden Aufgaben orientiert. Das Durchschnittsalter von deutlich über 50 Jahren in einzelnen Finanzämtern sollte Sie nachdenklich machen. Die Hoffnung, unsere Steuergesetzgebung könnte so reformiert werden, dass das Personal, das heute zur Verfügung steht, den Anforderungen gerecht werden kann, wird sich wohl nicht erfüllen. Umso wichtiger ist es schon heute, die Bedingungen für die Zukunft zu schaffen. Dazu bedarf es einer strategischen Planung, die sich eben nicht an der Kassenlage, sondern an der sich abzeichnenden problematischen Altersstruktur orientiert. Deshalb ist es sicherlich allerhöchste Zeit, die Wiederbesetzungssperre auf drei Monate zurückzufahren. Aber warum, meine Damen und Herren, haben Sie diese Sperre nicht gleich ganz aufgehoben? Warum setzen Sie solche Signale bei den Staatsbeamten? Wir brauchen auch bei der Wiederbesetzung Kontinuität, das heißt, freiwerdende Stellen sind unverzüglich zu besetzen. Als Unternehmer wundere ich mich sehr, dass die Beamten dies so scheinbar klaglos hinnehmen. Aus meiner Sicht würde es Sinn machen, überlappend zu besetzen, um einen reibungslosen Wissenstransport zu gewährleisten. Vielleicht können Sie das mit Orden wettmachen. Ich weiß es nicht.
Herr Staatsminister Söder, nachdem Sie ein Jahr Finanzminister sind, ist die Zeit gekommen, einmal über Ihre Amtsführung zu sprechen. Es mag sein, dass Ihre Amtszeit für Ihren Heimatort Nürnberg vorteilhaft war. Bei den Aktivitäten, die Sie für die Kaiserburg in Nürnberg an den Tag legen, steht sogar zu befürchten, dass Sie diese als Ministerpräsident, der Sie ja gerne wären, als neuen Amtssitz wählen wollen.
Stichwort Ministerpräsident. Wie man hört, ist ihm Ihre Selbstdarstellung scheinbar ein Dorn im Auge. Schön wäre es, einmal zu hören, wie der Ministerpräsident das mit den "charakterlichen Schwächen" und mit dem "vom Ehrgeiz zerfressen" wirklich meint. Aber vielleicht waren das Koseworte und waren wie so oft gar nicht so gemeint.
Tatsächlich und ganz offensichtlich nutzen Sie Ihr Ministerium weitgehend als Profilierungs- und Selbstdarstellungsplattform. Sie haben mit dem Bayerischen Finanzbrief sogar eine Publikation zur Verbreitung eigener Bilder erfunden. Regelmäßig hat diese Informationsbroschüre mehr Ministerportraits als Seiten.
Ansonsten zünden Sie gerne Nebelkerzen in vielen Bereichen, die letztlich Bundesrecht sind. Egal ob Länderfinanzausgleich oder Bayerntarif im Steuerrecht: An blumigen Ankündigungen fehlt es nicht. Wann kommt nun endlich die Klage gegen den Länderfinanzausgleich? Oder warten Sie damit, bis Sie absolut sicher sind, dass kein Urteil mehr vor der kommenden Landtagswahl zu erwarten ist?
Herr Söder, nutzen Sie Ihr letztes Jahr als Finanzminister dazu, Ihre Hausaufgaben zu machen. Das ist Ihre Aufgabe als oberster Verwalter des bayerischen Steuergeldes. Sorgen Sie für eine angemessene EDV-Ausstattung der Finanzverwaltung in Bayern. Sorgen Sie im Bund dafür, dass die Gemeinden-ITProjekte der Länder nicht weiterhin regelmäßig scheitern. Machen Sie sich Gedanken über echte Vereinfachungen im Steuerrecht und verhandeln Sie diese mit Ihren Kollegen aus den anderen Bundesländern. Wirken Sie im Konsens, wenn das möglich ist, auf einen solidarischen und gerechten Länderfinanzausgleich hin, der Anreize für alle schafft, gut zu wirtschaften. Vor allem aber sorgen Sie für eine angemessene Personalausstattung der Finanzverwaltung. Die Mitarbeiter der Finanzämter sichern dem Staat die Einnahmen für die wichtigen und notwendigen Zukunftsinvestitionen in Infrastruktur, Bildung und Energiewende.
An dieser Stelle danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schlösser- und Seenverwaltung, dem Landesamt der Finanzen und der Vermessungsverwaltung herzlich. Es muss betont werden, und das durchaus lobend, dass das Finanzministerium und die Verwaltung vielleicht sogar trotz des Staatsministers hervorragende Arbeit leisten. Nicht zuletzt ist erfreulich − das sage ich insbesondere als Haushälter -, dass die Schlösser- und Seenverwaltung und die Vermessungsverwaltung einen hohen Deckungsgrad haben. Er beläuft sich auf 98 % in der Schlösser- und Seenverwaltung, abgesehen von den Baumaßnahmen. Dies ist hier besonders lobend zu erwähnen.
Betonen möchte ich auch Folgendes: Wir FREIEN WÄHLER freuen uns darüber, dass die Kaiserburg in Nürnberg so herausragend weiterentwickelt wird. Auch die Baumaßnahmen an den Königsschlössern und am Mainfränkischen Museum in Würzburg im Rahmen des Kulturkonzepts begrüßen wir ausdrücklich. Die Schlösser und Seen stehen für unser Bayern und tragen in hohem Maße zum positiven Bild Bayerns in der Welt bei. Wir würden uns aber wünschen, dass der zuständige Minister mit Herzblut alle − ich betone alle − Projekte so fördert wie die Kaiserburg in seiner Heimatstadt.
Die positive Entwicklung der Vermessungsverwaltung ist hervorzuheben. Sie ist ein Vorreiter im E-Government und bei der Nutzung der Möglichkeiten des Internets für Verwaltung, Bürger und Unternehmer.
Ein letztes Anliegen möchte ich Ihnen, Herr Staatsminister, mit auf den Weg geben. Der Finanzminister sollte auch der oberste Wächter des Vermögens des Freistaates sein. Machen Sie sich stark für die Erhaltung des Vermögens, insbesondere für einen starken Bauunterhalt im Hochbau sowie bei den Staatsstraßen. Lassen Sie es nicht zu, dass Vermögen verkommt und Lasten in die Zukunft verschoben werden.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Wortmeldungen des Kultusministers aus den letzten Wochen und Monaten glauben darf, unternimmt der Freistaat im kommenden Doppelhaushalt Anstrengungen wie noch nie, um Bayern zum Bildungsland Nummer 1 zu machen.
Dass Handlungsbedarf besteht, belege ich gleich mit zwei Zitaten. In einer Meldung im "Nordbayerischen Kurier" vom 8. Dezember steht unter der Überschrift "Auf Kosten der Kinder":
Die Klasse 3 a der Grundschule Wintersdorf ist von einer ausreichenden Unterrichtsversorgung weit entfernt. Seit Schuljahresbeginn unterrichtet mittlerweile die dritte Springerin die Klasse. Die Lehrerin, die die Wintersdorfer Klasse 3 a eigentlich unterrichten sollte, ist seit Pfingsten krank. Obwohl nach Meinung der Eltern absehbar war, dass sich ihre Erkrankung hinziehen würde, erhielt die Grundschule im neuen Schuljahr keine Stammlehrkraft, sondern lediglich eine mobile Reserve − und auch die ist seit Anfang November in Krankenstand. Dann erkrankte auch die Vertretung der Vertretung. Mangels personeller Kapazitäten bei den mobilen Reserven für den Landkreis musste das hiesige Schulamt die aktuell in der 3 a eingesetzte Lehrerin vom Nürnberger Reservepool ausleihen.
Noch eine Kostprobe, und zwar vom "Münchner Merkur" vom 21. November. Die Überschrift dort lautete: "Massiver Unterrichtsausfall an den Schulen".
Die Lage an den Grund- und Mittelschulen im Landkreis ist dramatisch. Lehrer fehlen an allen Ecken und Enden. Teils müssen sich die Schüler still beschäftigen.
Wenn man solche Meldungen liest, trübt sich die Vorweihnachtsfreude doch erheblich ein. Erklärbar sind diese Meldungen dennoch. Als Haushälter stelle ich fest: Nach Abzug von Inflation und Pensionslasten bleiben pro Schüler tatsächlich gerade einmal 6,33 Euro pro Monat Steigerung in dieser Legislaturperiode übrig. Damit mussten die verschiedenen Reformen und Entwicklungen im Bildungsbereich in Bayern finanziert werden. Als größte Posten seien die Einführung der Mittelschule, das G 8 und der Ganztagsausbau erwähnt. Auslaufend war auch noch das R 6 beteiligt − mit deutlicher Mehrarbeit für die Schulverwaltungen und durchaus auch für das Ministerium. Damit relativiert sich der von Ihnen so hoch gelobte Bildungsetat aller Zeiten doch sehr, sehr stark.
Betrachtet man die Bildungsausgaben im Ländervergleich, stellt man fest, dass Bayern im Ranking der Bundesländer mit 3,37 % am Bruttoinlandsprodukt gerade einmal Platz 12 unter den 16 Bundesländern einnimmt. Aus der Sicht von uns FREIEN WÄHLERN unterscheiden sich auch hier Anspruch und Wirklichkeit sehr deutlich.
Das zeigt ganz aktuell der Bildungsfinanzbericht 2012, der gerade heute erschienen ist. Daraus geht eindeutig hervor: Vorbilder in der Bildungspolitik bei der Bildungsfinanzierung sind die Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Diese Länder − ich wiederhole: Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt − spielen bei den Bildungsausgaben und bei der Schüler-Lehrer-Relation in der Champions League. Bayern ist in dieser Aufstellung nur im Mittelfeld.
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, ich fürchte, Sie haben die großen Herausforderungen im Bildungsbereich nicht im Griff.
Ich werde Ihnen stichwortartig sagen, wo wir FREIE WÄHLER dringenden Handlungsbedarf sehen, etwa bei Schulschließungen in ländlichen Gebieten. Nach den Mittelschulen werden nun auch die kleinen Grundschulstandorte sterben, wenn Sie nicht genügend Lehrerstellen bereitstellen. Dabei wissen Sie so gut wie ich, dass der Erhalt kleiner Grundschulstandorte eine wichtige und auch notwendige Infrastrukturmaßnahme darstellt. Trotzdem lehnen Sie unseren Antrag auf mehr Lehrerstellen ab. Sie nehmen damit in Kauf, dass die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Familien weiter abnimmt und dass damit kleine Kinder zunehmend lange Schulwege auf sich nehmen müssen.
Ein weiteres Stichwort sind die Ganztagsschulen. Sie rühmten sich noch diesen Montag in einer Pressemitteilung, wie gut in Bayern der Ganztagsausbau vorankomme. Aber mit Ihren Zahlen können Sie nicht blenden. Nach wie vor besucht nur ein Bruchteil der Schülerinnen und Schüler, exakt 14,3 %, überhaupt ein Ganztagsangebot, von der qualitativen Ausgestaltung ganz zu schweigen. Auch hier lehnen Sie unseren Antrag auf Mittelerhöhung für die Ganztagsschulen zur qualitativen Verbesserung ab.
Weiteres Stichwort: Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit ist eben kein überflüssiger Luxus, sondern mittlerweile eine Notwendigkeit im Schulalltag.
Was Sie hierfür an Mitteln zur Verfügung stellen, ist allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein, mehr nicht. Wieder einmal laden Sie die Verantwortung bei den Kommunen ab nach dem Motto: Wenn ihr eine vernünftige Ausstattung für eure Schulen wollt, dann
zahlt selbst dafür. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren. Bildungsvoraussetzungen und damit Bildungsgerechtigkeit dürfen in Bayern nicht von der Finanzkraft der einzelnen Kommune abhängen.
Ich sage ganz deutlich: Schulsozialarbeit ist heutzutage eine grundlegende Bildungsaufgabe und damit Aufgabe des Freistaats Bayern.
Weiteres Stichwort: Inklusion. Die Fraktionen haben sich diesbezüglich gemeinsam auf den Weg gemacht, und es wurde bereits einiges erreicht. Aber, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, auch hierfür sind deutlich mehr Mittel erforderlich, wenn die Umsetzung der Inklusion tatsächlich gelingen soll.
Uns FREIEN WÄHLERN liegt dabei besonders die Beratung am Herzen. Wir wollen an den neun staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern je eine Expertenstelle zur Beratung zum Thema Inklusion schaffen. Wir haben dafür die entsprechenden Mittel gefordert, leider vergebens. Dabei wäre gerade in diesem Bereich mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein überaus positiver Effekt zu erreichen. Aufklärung und Beratung sind Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion.
Ein weiteres Stichwort sind die beruflichen Schulen. In unserem Haushaltsplan sind gerade einmal 318.000 Euro für fachliche Fortbildungsmaßnahmen an beruflichen Schulen vorgesehen. Dabei verkennen Sie offensichtlich, dass gerade berufliche Schulen angesichts des rapiden technischen Wandels einen erhöhten Bedarf an Fortbildungen haben. Wir sind zu Recht stolz auf unser duales Ausbildungssystem − dann müssen wir es aber auch entsprechend fördern. Insbesondere in hoch spezialisierten Berufen in Industrie und Handwerk, etwa in den Bereichen Umwelttechnologie, Kfz oder Elektro und Metall, gibt es laufend neue Entwicklungen, in denen auch die Lehrkräfte fortgebildet werden müssen. Nur so kann garantiert werden, dass die Lehrkräfte ihre Auszubildenden tatsächlich immer auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklung unterrichten können.
Ich habe schon im Ausschuss gesagt: Wir haben gerade einmal 50 Euro pro Lehrer pro Jahr für die fachliche Weiterbildung zur Verfügung. Wenn ich das mit der akademischen Bildung vergleiche, muss ich sagen: Es ist oft ein Lippenbekenntnis, wenn von dem hoch gelobten dualen Ausbildungssystem gesprochen wird. Wir müssen es angemessen fördern.
Zum Schulgeld für Altenpflegeschulen. Sie sprechen, ich möchte sagen, in Sonntagsreden stets von Wertschätzung und Anerkennung gegenüber den Altenpflegeschülerinnen und −schülern. Die Realität sieht anders aus, und das wissen Sie. Ich möchte gar nicht vertieft darauf eingehen. Mein Kollege Professor Bauer hat dazu schon ausführlich im Rahmen des Einzelplans 10 Stellung genommen.
Letztes wichtiges Stichwort: Schulverwaltungen. Die Schulverwaltungen an Grund- und Mittelschulen sind längst am Limit angekommen. Unsere Schulen wurden in den letzten Jahren zunehmend und immer mehr mit zusätzlichen bürokratischen Aufgaben belastet. Hier seien exemplarisch nur vier Aufgaben genannt: Ganztagsbeschulung, Inklusion, Teilhabe und Bildungspaket. Ich kann aus der verzweifelten E-Mail einer Schulleiterin zitieren, die ein behindertes Kind aufnehmen musste − damit könnte man Bildung, Inklusion und Verwaltung verbinden. Hier müssen Aufgaben übernommen werden, die vorher nicht vorhanden waren. Die Unterstützung ist, um es vorsichtig zu sagen, sehr mäßig wie mir berichtet wurde. Wir FREIEN WÄHLER haben hier 300 zusätzliche Stellen gefordert.
In den Haushaltsberatungen sieht man, wie sich etwas entwickelt. Mit dem ersten Antrag wurden nämlich nur 150 Stellen geschaffen, allerdings nur für ein Jahr. Erst auf weiteren Druck, vielleicht auch aufgrund unserer Anträge, der Anträge der Opposition, wurden noch einmal 150 Stellen, allerdings ebenfalls nur für das Jahr 2014 eingestellt. Das bedeutet: Uns fehlen in diesem Bereich nach unserer Rechnung jedenfalls weiterhin 150 Stellen. Wir geben uns damit nicht zufrieden, und wir werden weiter darum kämpfen, die Schulverwaltungen auf ein entsprechendes Niveau zu heben, damit sie ihre Aufgaben auch erfüllen können.
Meine Damen und Herren, es gäbe noch weitere kritische Punkte. Sie dürfen sicher sein, dass wir FREIE WÄHLER auch künftig im Interesse unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft einen starken Akzent im Bildungsbereich setzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Anschluss an die Frage, wie wir mit den Studiengebühren umgehen, ist eigentlich nahtlos. In diesem Zusammenhang wurde tatsächlich schon die berufliche Bildung erwähnt.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Diskussionen über die unnötigen und ungerechten Studiengebühren endlich dazu führen, dass auch parteiübergreifend erkannt wird, dass es neben der akademischen Bildung auch eine berufliche Bildung in Bayern gibt. Es ist schon erstaunlich, wie wendig die CSU ist, wenn es um die Studiengebühren geht, und wie schnell in diesem Zusammenhang Forderungen zur Förderung der beruflichen Bildung auf der Qualifikationsebene Meister aufgestellt werden. Noch erstaunlicher ist für mich persönlich, dass plötzlich die Argumentation der Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung sozusagen in Lichtgeschwindigkeit über die CSU gekommen ist. Aber das ist kein Wunder, wenn man quasi eine Lichtgestalt an der Spitze der Regierung hat. Diese Lichtgestalt agiert mit der CSU, wie es ein Leuchtturm mit dem Licht tut: abwechselnd grelles Licht und dann wieder dunkelster Schatten, was das Ankündigen und Handeln angeht.
Festhalten möchte ich als einziger Handwerksmeister im Bayerischen Landtag, der auch das zweifelhafte Vergnügen hatte, sein Meister-BAföG mit versteuertem Einkommen wieder zurückzuzahlen, dass ich heute über diese Debatte ausdrücklich froh bin. Nun ist es endlich möglich, darüber zu diskutieren, was in meinen Augen schon immer ein Denkfehler in Sachen Studiengebühren war. Vereinfacht drücken es die Juristen jetzt so aus: Es gibt kein Recht im Unrecht.
Meine Damen und Herren, das Unrecht, in diesem Fall die Ungerechtigkeit, ist, dass der Meister und ähnliche Qualifikationsebenen bisher ihren Aufstieg selbst finanzieren mussten. Um auch hier mehr Gerechtigkeit und vor allem die berufliche und die akademische Bildung auf Augenhöhe zu bekommen, stellen wir FREIEN WÄHLER heute diesen Antrag. Es geht uns FREIEN WÄHLERN darum, einen Anreiz zu schaffen, Hemmschwellen abzubauen, die einer höheren beruflichen Qualifikation im Wege stehen. Es geht darum, staatlicherseits Signale zu senden, dass wir es wertschätzen, wenn sich junge Menschen beruflich qualifizieren wollen − und das im wahrsten Sinne des Wortes. Das, meine Damen und Herren, ist kein Selbstzweck.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Sie überwiegend eine akademische Bildung genossen haben: Fragen Sie bei Ihren Arbeitsagenturen nach! Während Sie Akademikerkollegen fast aller Fachrichtungen jederzeit bekommen, müssen Sie in den meisten Fällen nach einem arbeitslosen Meister lange suchen.
Gerne würde ich in diesem Zusammenhang über unser berufliches Bildungssystem diskutieren, aber dazu reicht die Zeit leider nicht. Im Handwerk ist der Bedarf an Meistern schon so groß, dass es vereinzelt Betriebe gibt, die keinen Betriebsnachfolger bekommen. Das heißt, wir haben in diesem Bereich auch ein volkswirtschaftliches und ein Versorgungsproblem, wenn wir die Attraktivität der beruflichen Bildung nicht erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie eindringlich auf: Stimmen Sie dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu! Stellen wir zusammen die Weichen für eine Bildungspolitik, die ein faires Miteinander von akademischer und beruflicher Bildung zulässt! Stellen wir hier im Bayerischen Landtag ein großes Stück Bildungsgerechtigkeit im Bereich der beruflichen Bildung her und schaffen wir gemeinsam Anreize, um dem Fachkräftemangel in Bayern im Bereich der handwerklichen, gewerblichen und freien Berufe entgegenzuwirken!
Ich möchte zum Schluss noch etwas zu unserem Abstimmungsverhalten sagen. Beim Antrag der SPD werden wir uns enthalten, weil klar ist, dass die Förderung, die die SPD in ihrem Antrag vorschlägt, zu einer Reduzierung des staatlichen Bundeszuschusses und damit zu einer Verschlechterung der Situation führt. Dem Antrag der GRÜNEN, der ein reiner Berichtsantrag ist, stimmen wir zu.
Lieber Kollege Karsten Klein, Sie haben gut angefangen.
Das Bekenntnis zur beruflichen Bildung war sehr schön. Wenn Sie aber gleichzeitig Schwierigkeiten haben, den akademischen Grad einem Meistertitel gleichzustellen, indem Sie behaupten, dass man mit einem akademischen Grad bessere Berufschancen hat als mit dem Meistertitel, dann ist das genau das Problem, über das wir im Zusammenhang mit der beruflichen und der akademischen Bildung diskutieren.
Nachdem auch über die Kosten diskutiert wird, möchte ich eines feststellen: Wir haben ungefähr 16.000 Meister. Wir fordern pro möglichen Meister − es ist schließlich für die Zukunft gedacht − 1.000 Euro. Der Bildungsetat − ich nehme nur den Einzeletat 05, den Kultushaushalt − hat ein Volumen von 10,6 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Verhältnis von 16 Millionen zu 10,6 Milliarden. Hier stellt sich nicht die Frage nach der Dimension, sondern hier stellt sich die Grundsatzfrage, ob ich das will oder nicht.
Eine abschließende Bemerkung zu denen, die den akademischen Grad des Doktors haben. Mein Meisterbrief ist eine große Urkunde. Dieser Meistertitel bleibt mir lebenslang erhalten, während mancher, der den Doktor gemacht hat, ihn heute nicht mehr hat.
Ich finde es außerordentlich, dass sich der Minister auch hier noch einmal so sehr für die berufliche Bildung einsetzt, und ich glaube, dass das sogar Konsens ist und die Frage, wie viele Emotionen man hineinlegen muss, durchaus auch berechtigt ist. Allerdings finde ich es ein wenig seltsam. Es wurde ein Gesetzentwurf formuliert, mit dem die Studiengebühren abgeschafft werden sollen. Das ist meiner Meinung nach im Bereich des Wissenschaftsministeriums anzusiedeln, während die berufliche Bildung dem Innenressort zugeordnet ist. Ich glaube, dass man wohl kaum einen Effekt erzielen könnte, wenn wir in dem Antrag, den wir eingebracht haben, die berufliche Bildung explizit erwähnten. Wenn Sie einen Gesetzentwurf einbringen wollen, der die berufliche Bildung explizit mehr fördert, dann sind wir sicherlich sehr schnell auf einer Linie und werden dies auch mittragen. Persönlich muss ich sagen: Auch wir arbeiten schon seit einem Jahr an dem Thema. Der Kollege Jörg hat dargestellt, wie komplex die Situation vor Ort tatsächlich ist. Ich freue mich schon auf die Vorschläge, die aus dem Ministerium und von der Staatsregierung kommen werden. Wir werden das sehr intensiv begleiten.
Ich werde es auch entsprechend kurz machen. Der Kollege aus dem Haushaltsausschuss, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, hat die Details hervorragend dargestellt. Vielen Dank dafür.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie werden die Norddeutsche und die Süddeutsche Klassenlotterie zum 1. Juli 2012 zusammengeführt. Diese Neuordnung wird durch die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags notwendig, der eine von allen Vertragsländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht. Damit sollen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages, unter anderem eine konsequentere Ausrichtung des staatlich organisierten Glücksspielangebotes der Länder, erreicht werden. Weitere Ziele sind der Abbau von Mehrfachstrukturen, bessere Transparenz und natürlich die Effizienzsteigerung.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Punkte sind alle angesprochen worden. Wir sind uns alle einig. Im Haushaltsausschuss wurde entsprechend abgestimmt. Wir FREIE WÄHLER tragen die Ziele und Regelungen, die in diesem Vertragsentwurf enthalten sind, mit und stimmen dem Antrag zu.
Herr Präsident, bei uns gibt es immer etwas zu feiern. - Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! An den Anfang meiner Rede möchte ich den herzlichen Dank an den Obersten Rechnungshof mit Herrn Präsident Dr. Fischer-Heidlberger an der Spitze sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen. Letztlich dient die Arbeit des Obersten Rechnungshofes dazu, der Gesamtheit des Bayerischen Landtages über die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung Bericht zu geben. Wir bekommen - für mich als Haushälter besonders wichtig - einen sehr guten Überblick über die Verteilung der Gelder, die uns von den Unternehmen und unseren Bürgern anvertraut werden. Dies gilt auch für den ORH-Bericht 2012 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.
Ich werde mich bei der Bewertung auf wenige Punkte beschränken. Als ersten Punkt möchte ich den negativen Finanzierungssaldo ansprechen. Immerhin sind im Bericht 1,2 Milliarden Euro festgestellt. Selbst wenn dies eine deutlich geringere Summe ist als das geplante Soll, ist klar, dass der Staatshaushalt eben nicht durch kluges politisches Handeln, wie es die Regierung gerne darstellt, sondern allein durch die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und ihrer Beschäftigten im Jahr 2010 mit einem blauen Auge abgeschlossen werden konnte.
Insbesondere ist festzustellen - da irritiert natürlich die Aussage des CSU-Kollegen im Haushaltsausschuss -, dass die Nettokreditaufnahme im Jahre 2010 nur durch eine Rücklagenentnahme vermieden werden konnte. Besonders scharfe Kritik üben wir dabei an der zurückgefahrenen Ausstattung des Versorgungsund Pensionsfonds. Selbstverständlich kann die Regierung hier ihre Spielräume nutzen und diese Form der Zukunftssicherung vernachlässigen. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob es der derzeitigen Regierung an der Zuversicht in ihre politische Zukunft fehlt. Jedenfalls wird es, falls die jetzige Regierung dann noch Verantwortung trägt, interessant sein zu sehen, wie die pensionierten Beamten reagieren, wenn sie mitgeteilt bekommen, dass ihre Pensionen gekürzt werden, weil die CSU/FDP-Koalition in guten Jahren die von ihr selbst beschlossenen Rücklagenkonzepte nicht bedient hat.
500 Millionen Euro fehlen derzeit. So lächerlich ist das!
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang muss ich auf das Fiasko mit der Landesbank hinweisen. Nicht nur die dreistelligen Millionenbeträge für die Zinsen sind mehr als ärgerlich und letztlich skandalös, vielmehr ist die Steigerung der staatlichen Verschuldung in dieser Legislaturperiode um acht Milliarden Euro kein Ruhmesblatt für die derzeitige Regierung.
Hier zeigt sich die Dimension, die dahintersteckt. Selbst wenn wir Tilgungen in Höhe von einer Milliarde Euro wie in diesem Jahr, die wir als FREIE WÄHLER unterstützt haben, aufrechterhalten können, sind wir, nur um das Landesbankdesaster abzuarbeiten, im Jahre 2020 angelangt und damit vom Schuldenstand her genauso weit wie in den Jahren 2007 und 2008.
Dazu müssten die Steuereinnahmen - das kommt erschwerend hinzu - auf dem Rekordniveau, das wir derzeit haben, bleiben. Ein großes Fragezeichen, wie viel die Landesbank - ich kenne das Argument - selbst zum Schuldenabbau beitragen könnte, ist jedenfalls aus heutiger Sicht angebracht.
Ausdrücklich unterstützen wir die Anregung des ORH, die Haushaltssicherungsrücklage nicht weiter aufzustocken. Hier sind wir FREIEN WÄHLER durchaus bereit, Überschüsse zuerst in die Schuldentilgung zu stellen. Als weiteren Punkt, der uns in diesem Zusammenhang wichtig erscheint, nenne ich die Frage nach einem Tilgungsplan zur Rückführung der Schulden der Landesbank. Diese Forderung ist in unseren Augen eine Selbstverständlichkeit und ein wichtiges Signal an unsere Bürger und Steuerzahler. Wer eine glaubwürdige Finanzpolitik machen will, meine Damen und Herren, kann und darf nicht auf einen Tilgungsplan verzichten. Für Unternehmer und Privatpersonen ist es selbstverständlich und verpflichtend, eine geordnete Rückführung von Krediten transparent und realistisch darzustellen. Aus unserer Sicht besteht die Pflicht, einer vollmundigen Ankündigung, wie zum Beispiel der Schuldenfreiheit Bayerns, Taten in Form eines Tilgungsplanes folgen zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 wird zum wiederholten Male bemängelt, dass die Steuerverwaltung personell schlecht ausgestattet ist. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung.
Diesen Mangel mit fehlenden Mitteln zu begründen, ist nicht logisch. Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind in der Lage, ihre Gehälter selbst zu verdienen. Ich sage gerade als Unternehmer auch ganz klar: Es
geht nicht um Schikane gegen die Unternehmer und Betriebe, sondern es geht um Steuergerechtigkeit. Es kann und darf nicht an der Betriebsgröße, am Umsatz oder an der Mitarbeiterzahl liegen, wann und wie oft geprüft wird. Wir haben hier die Verpflichtung, gerade im Hinblick auf das Vertrauen der Unternehmer in unsere Steuerverwaltung und Steuergesetzgebung eine bestmögliche personelle und sachliche Ausstattung zu bieten.
Im Übrigen geht es dabei auch um den Wirtschaftsstandort Bayern.
Sehr geehrte Damen und Herren, da meine Vorredner schon einige Kritikpunkte vorweggenommen haben, greife ich nur noch zwei Punkte aus dem Bericht auf.
Es geht zum einen um die Situation der Hochschulen in Bezug auf die Raumsituation nach dem doppelten Abiturjahrgang. In Textnummer 14 des Berichts wird die Wirtschaftlichkeit von Neubau und Miete dargestellt und kritisch hinterfragt. Wir haben den Berichtsantrag im Ausschuss unterstützt. Was aber zwischen den Zeilen zu lesen ist, hat in unseren Augen einen ganz anderen Charakter. Es wird sehr deutlich, dass die Einführung des G 8 nicht im mindestens unter dem Gesichtspunkt der daraus entstehenden Anforderungen getroffen wurde. Es ist bezeichnend - hier nenne ich exemplarisch Regensburg -, wenn man die Raumnot und die schlechte Bausubstanz, die in Regensburg schon vor dem doppelten Abiturjahrgang erkennbar war, sehenden Auges ansteigen lässt. Wir brauchen in Bayern dringend eine Neuorientierung der Immobilienbewirtschaftung, die sich am Bestand orientiert und eben nicht erst auf herabfallenden Beton oder den Anstieg von anscheinend nicht kalkulierbaren Studierendenzahlen reagiert.
Wichtig ist mir auch die im Bericht aufgeführte Kritik an der Landesstiftung; mein Kollege hat sie vorhin schon erwähnt. Es ist in meinen Augen dringend geboten, die Ausrichtung aller Stiftungen des Freistaats unter den Gesichtspunkten Werterhalt und Stiftungszweck zu überprüfen. Es macht auch keinen guten Eindruck bei den Steuerzahlern, wenn nicht einmal der Staat sein Vermögen ordentlich verwalten kann.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Akkreditierung von Studiengängen, die vom ORH kritisiert wurde. Als Handwerksmeister empfinde ich es als sehr seltsam, wenn es heißt, wir als Handwerker hätten zu viele verschiedene Berufsbilder. Im Handwerk gibt es 130 Berufe. Gleichzeitig leisten wir uns auf der akademischen Seite über 1.000 Studiengänge mit den entsprechenden Kosten, die für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge entstehen. Es ist höchste Zeit, hier tätig zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest, dass wir aufgrund der Leistungsfähigkeit der Unternehmer und der bayerischen Betriebe und ihrer Beschäftigten im Jahr 2010 mit einem kleinen blauen Auge davongekommen sind. Mein Appell an dieser Stelle lautet: Lassen wir die Unternehmen arbeiten und halten wir sie möglichst von politischen Vorgaben frei. Dazu gehört auch ein gerechtes und transparentes Steuersystem, das für die Unternehmen wie für die Steuerverwaltung keine übermäßige Belastung darstellt. Nur dann können wir uns auch zukünftig über eine gute Finanzausstattung in den kommenden Jahren freuen.
Der Entlastung der Regierung stimmen wir aus oben genannten Gründen nicht zu. Der Entlastung des ORH im Einzelplan 11 stimmen wir wie im Ausschuss zu. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Rauchmelder ist, wie von meinem Vorredner schon erwähnt, bereits länger in der Diskussion. Wir haben schon in dieser Legislaturperiode im Landtag darüber beraten, eine gesetzliche Regelung einzuführen. Ich möchte vorausschicken, dass es eine wichtige Aufgabe des Landtags und der gesamten Gesellschaft ist, die Sensibilität für den Brandschutz zu erhöhen. Es ist überraschend, dass die Regierungsfraktionen ihre bisherige Ablehnung einer gesetzlichen Regelung aufgegeben haben. Dabei hatten sie doch noch letzte Woche öffentlich über weitere und intensivere Aufklärungskampagnen nachgedacht und sie angekündigt. Was ist daraus geworden? Herr Innenminister, eine Erklärung dazu würde uns freuen. Sie vollziehen nämlich einen Schwenk - auch das wurde schon erwähnt -, der als 180-Grad-Wende zu bezeichnen ist. Dabei wird aus unserer Sicht Schnelligkeit vor Sorgfalt gestellt. Trotz einiger Punkte, die mein Vorredner schon erwähnt hat, ist darauf zu achten, dass Genauigkeit vor Schnelligkeit geht. Genauigkeit ist das Ziel unseres Antrags. Ich habe kein Problem damit, dass es dadurch zu einer zeitlichen Verzögerung kommen kann. Wenn das Gesetz danach besser und zielgenauer ist, dann ist die Zeit gut investiert.
Meine Damen und Herren, wir reden hier im Hause häufig von zu viel Bürokratie und zu hohen Kosten, die auf den Kommunen lasten oder auf sie übertragen werden. Herr Staatsminister Herrmann, können Sie mir heute schon sagen, welche Kosten mit der gesetzlichen Einführung von Rauchmeldern auf die
Kommunen zukommen und ob der Freistaat diese übernimmt?
Aus unserer Sicht ist es auch notwendig, darüber nachzudenken und zu klären, welche Kosten auf die privaten Wohnungs- und Hauseigentümer zukommen. Meine Damen und Herren, wenn wir ein Gesetz machen, sollten wir den Bürgern schon sagen, was das jeden Einzelnen kosten wird; das sollten wir vorher und nicht hinterher klären.
Dass es bei den Rauchmeldern qualitativ große Unterschiede gibt, sei hier nur am Rande erwähnt. Der Hinweis, dass Drei-Euro-Rauchmelder eventuell nur vermeintliche Sicherheit bieten, gehört auch zu einer sachlichen Diskussion. Es gibt bereits Rauchmeldernormen, die ein Qualitätszeichen - den Buchstaben Q - für Rauchmelder vorsehen, das für besonders hohe, geprüfte Qualität steht; Geräte mit diesem Qualitätszeichen haben einen entsprechend höheren Preis.
An dieser Stelle möchte ich auch herausstellen, dass wir beim passiven Brandschutz bei Neubauten Grenzen erreicht haben, mit denen wir, international betrachtet, an der Spitze stehen. Es wäre also folgerichtig, sich zunächst auf die Altbauten zu konzentrieren, die wegen alter, fehleranfälliger Installationen ein erhöhtes Risiko darstellen. Wie ist hier die Position des zuständigen Ministeriums? Auch auf diese Frage wollen wir hier erst antworten, ehe wir gesetzliche Regelungen verabschieden.
Meine Damen und Herren, es liegt auch an jedem Einzelnen, für sich und seine Umgebung Verantwortung zu übernehmen; auch das ist Teil unseres Antrags. Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt für notwendig und sinnvoll, zunächst hierzu einen Bericht zu fordern, um dann eine sachgerechte Entscheidung auch für die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes zu treffen. Wer ist zum Beispiel die zuständige Aufsichtsbehörde? Wer erfüllt die Kontrollpflichten? Wer übernimmt die Amtshaftung für die Aufsichtsbehörde? Ergibt sich aus der Verpflichtung zur Anbringung auch die Verpflichtung zur Prüfung der Betriebssicherheit? Letztlich gilt es, neben anderen Fragen die banale Frage zu klären: Wo soll denn der Melder angebracht werden?
Beim Antrag der SPD und der Regierungskoalition werden wir uns deshalb zum jetzigen Zeitpunkt enthalten. Einer anstehenden Beratung zu einem Gesetzentwurf stehen wir nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, erwarten aber vorher eine umfassende Bewertung und einen Bericht aus dem Ministerium.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Nachtragshaushalt eine Feinjustierung des Stammhaushaltes bedeutet, ist es dennoch wichtig, die Stellschrauben anzuziehen.
Ich möchte eingangs etwas besonders hervorheben: Wer glaubt, dass allein politische Entscheidungen das wirtschaftliche Handeln prägen, der täuscht sich. Viele Unternehmen sind froh, wenn sie wirtschaften kön
nen, ohne mit politischen Entscheidungen belastet zu werden.
Aus der Sicht der FREIEN WÄHLER ist die Regierungsfraktion dem Auftrag, den der Ministerpräsident einmal ausgerufen hat, die FREIEN WÄHLER in Bayern überflüssig zu machen, nicht nachgekommen, und das ist auch gut so.
Das war nachzulesen. Immerhin hat es die Koalition geschafft, einige Anträge von uns präzise abzuschreiben. Dazu Gratulation! Abschreiben hat ja seine Tücken, wie Mitglieder der CSU und der FDP in der jüngsten Vergangenheit auf Bundes- und Europaebene erfahren mussten und müssen. Jedenfalls freuen wir FREIEN WÄHLER uns, dass die Vereinspauschalen und Sportstättenfördermittel endlich erhöht wurden, damit die örtlichen Vereine ihre teuren Zwischenfinanzierungen ablösen können.
Dennoch bleibt immer noch ein Antragsstau für mehrere Jahre, und wir werden dieses Thema im nächsten Doppelhaushalt wieder auf den Tisch legen.
Dass bei den Schullandheimen auf die Kürzung verzichtet wurde, freut uns, da es gerade in diesem Bereich eine Chance gibt, in einem anderen Rahmen auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen einzugehen. In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich und wenig zukunftsorientiert, dass unser Antrag zum Ausbau der Ganztagesschulen nicht kopiert wurde. Das hätten wir ebenso wenig kritisiert wie eine Unterstützung der Beratungslehrer sowie die bessere Ausstattung bei den Förderlehrern und -anwärtern. Wir als FREIE WÄHLER sind überzeugt, dass uns die gesellschaftliche Entwicklung schon sehr bald zwingen wird, in diesem Bereich sehr viel mehr zu investieren.
Nächstes Thema: Berufsschulen. Hierbei möchte ich ganz besonders deutlich die schlechte Ausstattung der Berufsschullehrer in Sachen Weiterbildung kritisieren. Im Berufsschulbereich hat ein Schulleiter im Schnitt oft nur wenige Euro pro Lehrer pro Jahr zur Verfügung, um die Lehrer auf fachspezifische Fortbildungen zu schicken, ganz zu schweigen von der Situation, dass dann ein Kollege einspringen muss oder, noch schlechter, der Unterricht ausfällt, weil die Personaldecke zu dünn ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich zu unserem guten und hoch gelobten dualen beruflichen Bildungssystem bekennt, sollte es auch intensiv stützen und fördern.
Mindestens genauso unverständlich ist auf anderer Ebene die Verweigerung, den Schulgeldausgleich in den Altenpflegeschulen zu verbessern. Dieser nachweisbar wichtige Bereich unseres Sozialsystems muss besser gestärkt werden. Nachhaltig im Sinne funktionierender Systeme ist dieses Handeln nicht. An dieser Stelle verweise ich auf unsere Anträge zum Einzelplan des Sozialministeriums.
Besonders hervorheben möchte ich drei Anträge. Zunächst komme ich zum Antrag über die Mehrgenerationenhäuser. Hier habe ich ein gutes Beispiel in Ingolstadt.
Aus unserer Sicht wäre es hier notwendig, den mittlerweile etablierten Einrichtungen eine bessere Unterstützung zu geben. Das Gleiche gilt auch für unsere Behindertenbeauftragte Frau Badura, die, um vernünftig arbeiten zu können, eine bessere Personalausstattung braucht.
Gerade im Hinblick auf die Inklusion wäre dies ein klares Zeichen und ein wichtiges Signal.
Die Beratung über unseren Antrag zur besseren Finanzausstattung von Umweltbildungsstätten im Einzelplan "Umwelt und Gesundheit" im Haushaltsausschuss war ein Lehrstück für angehende Politologen. Mit unserem Antrag wollten wir gerade einmal 100.000 € mehr für die Umweltbildungsstätten in Bayern erreichen. Die Regierungskoalition hat ebenfalls gemerkt, dass dieses Thema wichtig ist und uns mit einer inhaltsgleichen - ich betone "inhaltsgleichen" Tischvorlage erfreut. Allerdings hatten die Strategen den Antrag, den sie von uns abgeschrieben haben, noch mit einem Deckungsvorschlag versehen. Dazu ist festzustellen, dass wir als Opposition gar nicht in der Lage sind, Deckungsvorschläge aus den Ressorts der Ministerien zu machen. Dies kann nur das Ministerium selbst.
Wie dem auch sei: Bei der Abstimmung wurde unser Antrag mit der Begründung der fehlenden Deckung abgelehnt. Der Tischvorlage von CSU und FDP wurde selbstverständlich zugestimmt. Meine Damen und Herren, so eine Unverfrorenheit ist mir in zehn Jahren Stadtratstätigkeit nicht vorgekommen. Bis zur letzten Wahl gab es wegen der absoluten Mehrheit der CSU jede Menge Gelegenheiten für solche Kindereien. Bei meinen Söhnen würde ich ein solches Verhalten als pubertär bezeichnen, weil klar ist: Hätten wir den identischen Deckungsvorschlag der Regierungskoalition gemacht, hätte uns das Ministerium mit treuherzi
gem Augenaufschlag erklärt, dass die Mittel unmöglich aus dieser Haushaltsstelle zu entnehmen seien. Dieser Vorgang sollte in die Lehrbücher der Politikwissenschaft als schlechtes Beispiel für den Parlamentarismus aufgenommen werden.
Er ist auch nicht mit der sprichwörtlichen bayerischen Schlitzohrigkeit zu verwechseln. Unsere Bürger erwarten zu Recht solide Arbeit im Bayerischen Landtag und keine Taschenspielertricks.
Zum Einzelplan 12 möchte ich noch unseren Antrag zum Thema Heilbäder erwähnen, da dies der Antrag mit dem größten Finanzvolumen war. Aus der Sicht der FREIEN WÄHLER ist die Unterstützung der Heilbäder in Bayern notwendig, um dem Anspruch der bestmöglichen Gesunderhaltung unserer Bevölkerung gerecht zu werden. Leider wird dieser Grundgedanke von der Regierungskoalition nicht mitgetragen.
Unsere berechtigte Forderung, die wir für den Bereich der Justiz gestellt haben, wurde leider ebenfalls abgelehnt. Dies ist aus unserer Sicht umso erstaunlicher, weil die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Justiz Standortfaktoren eines Landes sind. Ich möchte gar nicht auf andere EU-Länder verweisen, die nicht zuletzt aufgrund einer mangelhaften Gerichtsbarkeit für internationale Unternehmen nicht infrage kommen. Daher sind wir sehr enttäuscht darüber, dass es nicht möglich war, mehr Stellen und die von uns beantragten Hebungen durchzubekommen. Dass auch die Anträge für die Bereiche Rechtspflege und Justizvollzug keine Mehrheit gefunden haben, wird sich schon in wenigen Jahren rächen, weil der Wettbewerb am Arbeitsmarkt schon längst begonnen hat. Ob wir dann noch qualifizierte und vor allem qualifizierbare Anwärter bekommen werden, bleibt abzuwarten.
Bei der Wissenschaft steht unsere Forderung, den Studenten nicht auch noch durch Studiengebühren das Leben schwer zu machen. Natürlich ist es uns bewusst, dass es hier um eine hohe Summe geht. Aber nach unserer festen Überzeugung ist es eine staatliche Aufgabe, das Studium kostenfrei zu stellen. Zum Argument, was sollten da Meister und Techniker sagen, die ihre Ausbildung zu einem großen Teil selbst finanzieren müssen, kann ich als einer, der selbst Meister ist, nur sagen: Hier ist es nötig, umzudenken. Wir alle sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir unsere jungen Erwachsenen motivieren können, sich nach einer abgeschlossenen Lehre weiterzuqualifizieren. Eine finanzielle Hürde ist dabei kontraproduktiv. Eine Gleichbehandlung der Studenten mit Leuten, die die Meisterausbildung durchlaufen,
ist meines Erachtens dringend notwendig, aber in einer anderen Richtung, als sich das die Regierungskoalition vorstellt. Auch die Meister- und Technikerausbildung sollte möglichst kostenfrei sein.
Unabhängig von dieser Forderung sind die Studenten um ihre Lage nicht zu beneiden. Ich kenne Studenten, die täglich 60 km einfach zum Studienort fahren müssen, weil sie dort kein Zimmer finden. Daher haben wir gefordert, den Studentenwerken mehr Mittel zu geben, um wenigstens eine Entlastung durch Studentenwohnungen zu schaffen.
Leider wurde dieser Antrag abgelehnt. Ich bin allerdings sicher, dass dieses Thema wiederkommen wird, da auch in den kommenden Jahren keine Entspannung zu erwarten ist. Die Studierendenzahlen steigen weiter. Analog dazu hatten wir eine Stärkung des Mittelbaus bei den Hochschulen und den Universitäten gefordert. Hier wird sich der Druck ebenfalls noch erhöhen. Meine Damen und Herren, eines ist klar: Ohne motiviertes Personal auf allen Ebenen wird die gute Position der bayerischen Hochschulen und Universitäten nicht zu halten sein.
Zum Ende meiner Rede möchte ich die Zustimmung wenigstens einiger Abgeordneter zu unserem Antrag auf Errichtung eines Lehrstuhls für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg positiv erwähnen.
Zusammenfassend bedanke ich mich bei Herrn Vorsitzendem Georg Winter und den Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses für die Zusammenarbeit und insbesondere dafür, dass es möglich war, durch die Übernahme des einen oder anderen Antrags der FREIEN WÄHLER unseren Anregungen nachzukommen. Nicht zuletzt danke ich unserer Frau Fecke und ihren Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss- und Sitzungsdienst, die es nicht leicht hatten, die vielen Tischvorlagen zu koordinieren. Frau Kollegin Stamm hat gesagt, dass es 46 an der Zahl gewesen seien. Ebenso danke ich unseren Referenten in der Fraktion, die ebenfalls kurzfristig reagieren mussten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Glückspielstaatsvertrag steht zur Ersten Lesung an und die wesentlichen Fakten sowie einige Details sind genannt worden. Grundsätzlich steht hinter diesem Glückspielstaatsvertrag der Wunsch aller Bundesländer, eine einheitliche Regelung zu finden.
Wir als FREIE WÄHLER sehen die Problematik ähnlich wie die Vorredner. Die Eindämmung dieser expansiven Massierung von Spielhallen ist uns ein Anliegen, und wir kennen alle die Problematik, die auch von den Kommunen an uns herangetragen wird.
Die Änderungen durch den Glückspielstaatsvertrag werden von den FREIEN WÄHLERN grundsätzlich unterstützt. Wir müssen vor allem den Kommunen effektivere Mittel in der Spielhallenproblematik an die Hand geben und Möglichkeiten eröffnen, regulierend in diesen Markt einzugreifen.
Es gilt, den Wildwuchs der letzten Jahre einzudämmen. Allerdings werden die formellen und materiellen Anforderungen nicht von allen Betreibern erfüllt werden können. Es muss berücksichtigt werden, dass es auch Unternehmen und Mitarbeiter gibt. Die Branche ist natürlich auch umstritten; keine Frage. Dies wird in diesem Vertrag mit Übergangsfristen berücksichtigt. Es ist sogar vorgesehen Übergangs- bzw. Einzelfallregelungen einzuführen. Ich bin schon sehr gespannt, wie die Diskussion in der weiteren Behandlung erfolgen wird. Hierbei ist es wichtig, sich die Ausführungsbestimmungen genau anzusehen, und es wurde bereits angekündigt, dass wir hierzu auch einen Entwurf bekommen. Die Übergangsfristen, das möchte ich
nochmals betonen, gehören aus meiner Sicht zum Vertrauens- und Bestandsschutz für die Betreiber. Auch wenn es eine schwierige Branche ist, sollten wir dem Rechnung tragen.
In Bezug auf die bayerischen Ausführungsbestimmungen, die ebenfalls anstehen, vertritt die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER die Ansicht, dass den Kommunen ein möglichst großer Entscheidungs- und Mitbestimmungsspielraum einzuräumen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin einigermaßen überrascht, lieber Kollege. Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN besagt ausdrücklich, dass es darum geht, eine gleiche Stufe für das Fachabitur, für das Abitur und für die dreijährige Berufsausbildung vorzusehen. Welche Stufe das sein soll, ist überhaupt nicht ausgeführt. Ich kann auch nicht erkennen, wo das Problem liegt. Ich denke, es ist eine Grundsatzentscheidung darüber erforderlich, ob wir berufliche und schulische, akademische Ausbildung einander gegenüberstellen oder auf eine Stufe stellen wollen. Ich denke, unter dem Gesichtspunkt, den meine Kollegin von der SPD gerade erwähnt hat, dass wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung erhöhen, ist es eine gute Chance, ein positives Zeichen an unsere Jugendlichen, einen Beruf zu ergreifen.
Gerade im Hinblick auf die gestern wieder geäußerte Meinung der Bundeskanzlerin, es sollten - so möchte ich es fast bezeichnen - noch mehr Jugendliche ins Abitur gedrängt werden, halte ich es für hervorragend, dass wir diesen Antrag heute beraten; denn es geht darum, die berufliche Ausbildung mehr in den Vordergrund zu rücken. Wir haben ausdrücklich nichts davon, wenn wir nur noch Akademiker haben. Ich frage mich: Wer soll denn unsere Häuser bauen?
Man muss natürlich - das gestehe ich zu - den Antrag anschauen bzw. man muss sich einmal ansehen, was DQR und EQR eigentlich bedeuten. Ich kann Ihnen sagen: Als Unternehmer beurteile ich diesen DQR durchaus kritisch; denn ich behaupte: Weder ein Personalchef eines Industrieunternehmens noch ein einfacher Handwerksmeister wird großen Wert darauf legen, dass auf der Bewerbungsmappe oder auf dem Zeugnis steht: Dieser Qualitätsrahmen oder diese Nummer ist erhalten. Am Schluss muss - da gebe ich Ihnen recht - die Qualität über die Einstellung entscheiden, und diese wird nur über die Ausbildung gewährleistet, die ein Jugendlicher entweder durch die Schule, durch das Abitur, oder aber als berufliche Ausbildung erhalten hat. In meinen Augen geht es auch nicht um den rein formalistischen Gedanken, der dahintersteckt, sondern es geht darum, ob wir die Gleichwertigkeit dieser Ausbildungen gewährleisten
wollen. Insoweit bietet dieser Qualitätsrahmen durchaus Vorteile.
Ich möchte noch erwähnen, dass es für mich wichtig ist, über die Qualität zu reden.
Wir brauchen eine vernünftige Qualität, und diese äußert sich nicht allein in der Ausbildung. Menschen sind also nicht nur aufgrund ihrer Ausbildung zu beurteilen. Ich behaupte, dass ein Gutteil der Schüler, die heute aufs Gymnasium gehen, und durchaus auch ein Gutteil der Schüler, die heute auf die Realschule gehen, in der jeweils anderen Schulart besser aufgehoben wären. Ich sage ganz deutlich: Für mich sind nicht alle Schüler, die auf dem Gymnasium sind, und auch nicht alle Schüler, die auf der Realschule sind, für jeweils diese Schulart geeignet. Diesem Thema muss man sich widmen, weil das für uns hinsichtlich der Frage Bedeutung hat, wie wir in Zukunft unsere berufliche Landschaft darstellen können.
Zum Schluss stelle ich fest, dass es keine sozialistische Gleichmacherei ist. Dazu kann ich keinen Bezug herstellen. Es geht um die Gleichwertigkeit der beruflichen und der schulischen Ausbildung. Mit diesem Antrag wird dieses Anliegen unterstützt. Ich muss es noch einmal sagen: In dem Antrag werden die Stufen nicht dargestellt. Nach der Meinung unserer Fraktion spielt es auch keine große Rolle, ob wir beides auf Stufe 4 oder Stufe 5 stellen. Die Gleichwertigkeit muss sich in der Zuordnung zu einer Stufe widerspiegeln.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Mit dem Antrag auf Drucksache 16/8347 soll der Beschluss herbeigeführt werden, einen Experten für Haushaltsfragen zu installieren. Um es vorwegzunehmen: Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER lehnt diesen Antrag wie schon im Haushaltsausschuss ab.
Ich möchte auch nur ein paar Ergänzungen zu meinen Ausführungen, die ich schon im Haushaltsausschuss gemacht habe, bringen. Selbst wenn ich persönlich auch der Überzeugung bin, dass eine Haushaltsaufstellung mit vielen tausend Seiten nicht wirklich in allen Feinheiten durchschaubar ist, vertraue ich dennoch dem Haushaltsausschuss, besonders der Opposition und ebenso allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, daran zu arbeiten, dass die größtmögliche Klarheit erreicht wird. Ich bin auch überzeugt, dass die Ministerien untereinander ein hohes Interesse daran haben, dass kein Ministerium mehr Geld ausgibt als das andere oder seine Positionen mit Dingen auffüllt, die vielleicht nicht optimal gesteuert sind.
Ich habe auch ebenso ein hohes Vertrauen in den Obersten Rechnungshof, der als unabhängiges Organ und mit hochkarätigen Beamten besetzt in der Lage ist, Schwachpunkte der bayerischen Haushaltsführung aufzudecken und Missstände transparent zu machen.
Zum Schluss. Es steht Ihnen frei, liebe Frau Kollegin Dr. Pauli, jederzeit externen Rat für Ihre parlamentarische Arbeit einzuholen.
Frau Will, vielen Dank dafür, dass Sie herausstellen, wie gut die Finanzausstattung im Einzelplan 05 ist. Ist Ihnen bekannt, dass wir von 2007 bis 2012 eine Steigerung des Etats um 1,4 Milliarden hatten? Ist Ihnen auch bekannt, dass von diesem Steigerungsbetrag 0,6 Milliarden für Versorgungslasten, also für Pensionen und Beihilfen vorgesehen waren, sodass daraus ein Saldo von 0,8 Milliarden entsteht? Dies bedeutet, dass der Kultusetat im Durchschnitt pro Jahr um 133 Millionen gestiegen ist. Wollen Sie immer noch behaupten, dass mit diesen Zahlen überhaupt eine qualitative Steigerung möglich ist, vor allem wenn man berücksichtigt, dass auch noch neue Schularten wie das R 6 und das G 8 initiiert wurden? Glauben Sie, dass damit überhaupt eine qualitative Schulpolitik im Sinne der FDP möglich ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der zu behandelnde Antrag der SPD wurde schon in den Ausschüssen beraten. Gleichwohl ist er seit Kurzem wieder aktuell. Darauf komme ich später zurück.
Zunächst möchte ich den Glücksspielmarkt beleuchten. Dieser hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Wir müssen uns mit der rasant ansteigenden Zahl von großen Spielhallen, dem Schwarzmarkt im Bereich der Sportwetten und dem gigantischen illegalen Glücksspiel im Internet auseinandersetzen. Meine Damen und Herren, als Gesetzgeber dürfen wir angesichts dieser Entwicklungen nicht länger beide Augen zudrücken. Zum einen sind wir der Meinung, dass wir im Sinne der Suchtprävention nicht auf das staatliche Lotteriemonopol verzichten, sondern dieses, wie von der EU-Gesetzgebung vorgegeben, ausbauen sollten.
Andererseits ist es allerhöchste Zeit, hinsichtlich der Sportwetten über eine maßvolle Liberalisierung nachzudenken. Die derzeitige Situation spielt den schwarzen Schafen und Kriminellen geradezu in die Hände. Nach unserer Auffassung ist es dringend notwendig, in den Sportwettenmarkt einzugreifen. Dieser sich explosionsartig ausbreitende Schwarzmarkt bedarf dringend einer Überprüfung und Regulierung. Das hohe Manipulations- und Betrugsrisiko muss unbedingt auch im Sinne der Suchtprävention gerade bei Jugendlichen reduziert werden. Aus unserer Sicht könnte zum Beispiel durch die begrenzte Vergabe von Konzessionen, durch Mindeststandards im Verbraucherschutz, versehen mit empfindlichen Strafen, bei Verstößen eine Kontrolle des Staates über diesen sensiblen Bereich gewährleistet werden.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auf die staatliche Lotterie verweisen. Dort gelingt, zumindest einigermaßen, der Spagat in dem sensiblen Spannungsbereich zwischen Glücksspiel und Suchtprävention. An dieser Struktur wollen wir nicht rütteln, weil es eine funktionierende mittelständische und kleinteilige Unternehmensstruktur sowie viele Arbeitsplätze gibt, die Lotto als wichtiges Standbein zum Überleben brauchen. Selbstverständlich gehört dort die ständige
staatliche Kontrolle, die permanente Überprüfung und, wenn möglich, die Reduzierung des Suchtpotentials dazu.
Ich möchte noch einmal kurz auf die Spielautomaten zurückkommen. Die Spielhallen stellen ein größeres Problem dar als die kleinstrukturierten Spielstätten, die sich in den kleinen Kneipen um die Ecke befinden. Diese haben anscheinend auch keine Lobby. Wir fordern und brauchen in diesem Teilbereich dringend ein Gesamtkonzept, das in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag dringend zu regeln ist.
Meine Damen und Herren, Lobby ist das Stichwort für die Anmerkung, die ich schon angekündigt habe. Die Millionenbeträge an sogenannten Spenden, die ein Glücksspielunternehmer systematisch an viele Bundestagsabgeordnete und, wie man hören musste, auch an Landtagsabgeordnete gezahlt haben soll, sind für mich ein Skandal.
Es ist ein Skandal, wenn wir Suchtprävention vorleben wollen und gleichzeitig akzeptieren, dass Spenden an Politiker gezahlt werden. Für mich ist es nicht nachvollziehbar und unerklärlich, wie dabei objektive Entscheidungen getroffen werden können.
Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass das staatliche Glücksspielmonopol einer Neuregulierung und eines staatlichen Konzeptes bedarf. Die Möglichkeiten bestehen im neuen Glücksspielstaatsvertrag. Wir lehnen den Antrag ab, weil wir den Weg für eine maßvolle Privatisierung bei den Sportwetten unter staatlicher Kontrolle offenhalten wollen.
Herr Kollege Arnold, da stimme ich Ihnen zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsrechnung 2007, die wir heute im Plenum abschließend behandeln, ist letztendlich nur eine
Nachschau. Dies entbindet uns jedoch nicht von der Pflicht, genau hinzusehen. Für das Jahr 2007 ist festzustellen, dass sich durch die wirtschaftliche Leistung, die die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats erbracht haben, zum Jahresende eine Rücklage von beachtlichen vier Milliarden Euro angehäuft hat. Allerdings - das ist leider auch Fakt - ist von diesen Rücklagen bis zum heutigen Tag nichts übrig geblieben. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise, die noch nicht überwunden ist, wird der Freistaat nicht mehr in der Lage sein, den kommenden Haushalt 2011/2012 ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Der Konsolidierungsbedarf liegt alleine im Jahr ab 2011 bei konservativer Schätzung bei drei bis vier Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Staatsregierung die wirtschaftlich gute Phase in den Jahren 2007 und 2008 nicht genutzt hat. Weichen zu stellen und Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen wäre vernünftiger gewesen, anstatt sich nur über die sprudelnden Einnahmen zu freuen. Das rächt sich in der jetzigen Situation umso mehr. Die Erklärung, warum nicht schon damals ein Ausgabenreduzierungskonzept vorbereitet wurde, ist wahrscheinlich im anstehenden Wahljahr zu suchen. Ich sage nur: Chance verpasst. Hier hat Bayern verloren und zwar nicht, weil 2008 die absolute Mehrheit der CSU weg war, sondern weil eine gute Chance für Bayern verpasst wurde, in guten Zeiten unbequeme Wahrheiten vorzubereiten. Dies mahnt zu Recht der ORH in seinem Bericht unter dem Gesichtspunkt "Haushaltsdisziplin" an.
Umso mehr hat mich die Diskussion im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen über einen Tilgungsplan oder auch nur ein Tilgungskonzept im Hinblick auf die Landesbank überrascht. Wie wenig Sensibilität vorhanden ist, zumindest eine Absichtserklärung zustande zu bringen und den Bürgern damit Signale für eine solide nachhaltige Finanzwirtschaft zu geben, überrascht sehr.
Nachhaltig sollte auch die Personalpolitik des Freistaats sein. Hierzu möchte ich auf einen Aspekt verweisen, der leider nicht oder meist nur am Rande diskutiert wird. Es geht um den demografischen Wandel. Meine Damen und Herren, damit wird meist die Diskussion um die Gesundheitsversorgung und Seniorenheime gemeint. Die Auswirkungen auf die Arbeitswelt und damit auch auf die öffentlichen Verwaltungen werden vergessen. Leider wird völlig übersehen, dass wir schon jetzt Ämter haben, die einen Altersdurchschnitt von über 50 Jahren aufweisen. Das Personal des Finanzamts in Ingolstadt hat einen Altersdurchschnitt von 51 Jahren. Wir sind im Freistaat nicht auf den demografischen Wandel vorbereitet. Das heißt, unter diesem Gesichtspunkt hat der ORH hohen Handlungsdruck aufgebaut, indem er in seinem Be
richt die Reform "Verwaltung 21" - darüber ist schon diskutiert worden - aussagt, dass sich diese nicht nur auf den reinen Stellenabbau konzentrieren dürfe, sondern dass diese Reform einen erheblichen Aufgabenabbau erfordere, der damit einhergehen muss, die Attraktivität der öffentlichen Verwaltungen zu erhöhen, um im Wettbewerb mit der Wirtschaft um die besten Arbeitskräfte bestehen zu können.
Meine Damen und Herren, der Entlastung der Staatsregierung können wir nicht zustimmen. Der Entlastung des ORH stimmen wir zu und bedanken uns ausdrücklich für die Feststellungen und die Arbeit des ORH, die uns für unsere parlamentarische Arbeit sehr gute Hilfestellungen gibt.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Formulierungen des SPD-Antrags ist schon einiges ge sagt worden, auch vom Kollegen König. Ich möchte mich anschließen und auf die Überschrift des Antrags zu sprechen kommen, die lautet: "Mehr Steuergerech tigkeit: Steuerhinterziehern das Handwerk legen!" Bevor ich auf das eigentliche Thema zu sprechen komme, sei es mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass Steuerhinterzieher zu sein weder das Erlernen eines Handwerksberufs noch eine Meisterprüfung erfordert. Ich als Handwerksmeister verwahre mich dagegen, eine solche Formulierung zu verwenden.
Nun zum Thema des Antrags. Wie auf Bundesebene und in der Öffentlichkeit stark und emotional diskutiert, werden wieder Datensätze angeboten, die für mögliche Steuerhinterzieher erhebliche Konsequenzen haben können. Meine Betonung liegt auf "möglich", da alle, die in diesen Datensätzen aufgeführt sind, potenziell als Steuerhinterzieher erscheinen müssen. Dies ist in mei nen Augen problematisch, da in unserem Rechtsstaat als Grundsatz die Unschuldsvermutung gilt. Das wird bei Auslieferung dieser Daten umgekehrt, da die Ver folgungsbehörden in diesem Fall davon ausgehen wer den, dass jeder, der in diesem Datensatz aufgeführt wird, auch potenziell straffällig ist. Dies halte ich für durchaus problematisch.
Gleichwohl ist auch klar: Unser Gemeinwesen ist auf die ordnungsgemäße Abführung von Steuern angewie sen und kann es sich auch aus Gründen der Steuerge rechtigkeit nicht leisten, hierbei, wie auch immer, nachsichtig zu sein. Dies gilt insbesondere in Zeiten knapper Kassen.
Daher werden wir Freien Wähler den Anträgen der SPD und der GRÜNEN zustimmen. Allerdings - das hat mein Kollege Mütze auch schon ausgeführt - kann es in den eigenen Reihen durchaus Schwierigkeiten machen, wenn man die rechtlichen Konsequenzen dieses Da tenankaufs bedenkt. Ob die Vorgehensweise auch noch bei einer Klage gegen die Beschaffung und Ver wertung der Datensätze Erfolg hat, muss sich erst noch erweisen.
Hierin liegt ein Hauptkritikpunkt. Vor zwei Jahren haben wir eine ähnliche Situation gehabt. Die Bundesregie rung hätte zwei Jahre Zeit gehabt, Regelungen zu tref fen und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es ist sehr bedauerlich, dass nichts geschehen ist und wir heute in einer Zwickmühle sind, da wir nicht wissen, ob möglicherweise noch Probleme auftreten, wenn gegen die Verwertung der Daten geklagt wird.
Auf die Ziffern 2 und 3 des Antrags der SPD möchte ich auch noch kurz eingehen. Bei Ziffer 2 - Herr Kollege König hat dies bereits ausgeführt - stört die Behaup tung, dass die Steuerhinterziehung besonders leicht gemacht werde, erheblich. Dies stellt den Beamten in den Finanzämtern und den Steuerfahndern in Bayern ein schlechtes Zeugnis aus. Ich bin zum einen davon überzeugt, dass mit der vorhandenen Personalstärke gute Arbeit geleistet wird. Zum anderen verweise ich darauf, dass es seit einigen Jahren das Geldwäsche gesetz gibt, durch das die Bankhäuser verpflichtet sind, Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr zu melden. Damit haben wir aktuell schon gute Kontrollmöglichkeiten an der Hand.
(Vom Redner nicht autori siert) Nein. - Der Umstand, dass es sich bei den nun angebotenen Daten im Wesentlichen um Altfälle han delt, findet leider überhaupt keine Beachtung.
Was den Antrag im Übrigen und seine Formulierungen angeht, muss ich sagen, dass ich große Zweifel habe, ob diese nicht weit über das Ziel hinausschießen. Die Forderung, die Steuerfahndung und die Betriebsprü fung personell deutlich zu stärken, ist zunächst legitim und wird auch von uns unterstützt. Dies ist aber mit dem möglichen Datenkauf aus der Schweiz nur schwer zu verbinden. Dass die Prüfer in dem im Antrag erwähnten Umfang fehlen, mag auf den ersten Blick plausibel er scheinen. Als Unternehmer bin ich allerdings der Mei nung, dass nicht die fehlende Kontrolle das Hauptprob lem ist. Vielmehr ist es an uns, in der Politik die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Unterneh men ebenso wie die Steuerbeamten auf klare, einfache Steuergesetze, die die Steuerehrlichkeit erleichtern, zurückgreifen können. Die Formulierungen im Antrag der SPD sind in der Intention leider darauf ausgelegt, dass nur Betriebsprüfung und Steuerfahndung zu Steu ergerechtigkeit führen. Diesen Gedanken kann ich unter dem Gesichtspunkt unserer kaum oder zumindest nur schwer zu durchschauenden Steuergesetzgebung nicht nachvollziehen. Offensichtlich schwingt hier eine grundsätzliche Abneigung gegen das Unternehmertum mit, die ich für bedenklich halte. Pauschale Urteile hel fen in diesem Fall nicht weiter.
Mein Wunsch an alle Parteien lautet: Nehmen wir die Diskussion zu diesem Datenkauf auch zum Anlass, über unsere überregulierten, intransparenten und in der Folge damit nicht leistungsgerechten Steuern neu nachzudenken.
Ich möchte zusammenfassen: Datenkauf ja; schnell eine wasserdichte rechtliche Regelung auf Bundesebe
ne schaffen und die Steuergesetze vereinfachen. Wenn das bereits geschehen wäre, würden wir heute über dieses Thema nicht diskutieren.
(Vom Redner nicht autori siert) Ich habe in meiner Rede auch ausgeführt, dass wir die personelle Verstärkung unterstützen. Allerdings müssen Sie Ihren Antrag genau lesen. Die einzelnen Punkte sind teilweise sehr schwammig formuliert. Ihr Antrag geht tatsächlich tendenziell nur in Richtung Be triebsprüfung, und das ist mir zu wenig. Das sagt mir zu wenig aus.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, sind die Anträge der SPD und der GRÜNEN zur Schulwegkostenerstattung aufgrund zahlreicher Petitionen entstanden, die im Landtag eingereicht wurden. Dies beweist, dass die derzeitige Regelung von vielen Eltern als ungerecht und nicht hinnehmbar empfunden wird.
Bei der Frage, wie der Kostenersatz für die Beförderung von Schülern neu und sinnvoll zu regeln ist, müssen wir mehrere Aspekte berücksichtigen. Der erste Aspekt ist das Anliegen der Eltern, die sich ganz bewusst dafür entscheiden, ihr Kind nicht in die nächstgelegene Schule zu schicken. Diese Entwicklung ist, falls sie weiterhin zunimmt, sehr bedenklich. Die Gründe, die zu dieser Entscheidung führen, sind sicherlich verschieden. Ich möchte zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht über diese Gründe im Detail diskutieren. Allerdings sollte uns zu denken geben, dass sich Eltern und Schüler zunehmend nicht für den bequemeren, kürzeren und damit auch kostengünstigeren Schulweg entscheiden, sondern für eine Schule, von der sie für sich und ihr Kind die besten Zukunftschancen erwarten. Die Eltern wählen eine solche Schule auch dann, wenn sie weiter entfernt liegt.
Hier besteht zweifelsohne ein Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch der Eltern einerseits und den damit verbundenen Kosten andererseits. Genau dieser Herausforderung müssen wir uns aber stellen, wenn wir einen sozialverträglichen Wettbewerb in der Bildungslandschaft wollen, der nicht nur finanziell bessergestellten Eltern zugute kommt.
Uns ist vollkommen klar, dass dabei auch über die Kosten gesprochen werden muss. Eine gerechte Lösung für die Eltern zu finden und gleichzeitig den Kommunen keine oder nur geringe Kosten zuzumuten, das wird in der weiteren Abwägung wohl der Knackpunkt sein. Daher war und ist der Vorschlag, der im Kommunalausschuss formuliert wurde, die Thematik zunächst mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern, der richtige Weg. Leider wurde auch der abgeänderte Antrag mit der Stimmenmehrheit der CSU und der FDP abgelehnt. Es sollte uns aber allen klar sein, dass es für die betroffenen Eltern wichtig ist, möglichst schnell eine akzeptable - das heißt auch: gerechtere - Lösung zu finden. Es kann nicht sein, dass die betroffenen Eltern bei der Schulwegkostenerstattung völlig leer ausgehen.
Dabei steht meiner Meinung nach die Staatsregierung in der Pflicht, sowohl im Sinne der von ihr selbst propagierten offensiven Bildungspolitik zu handeln, als auch die derzeitigen Beförderungsrichtlinien den tatsächlichen Anforderungen anzupassen. Wir reden hier über eine Größenordnung von geschätzt 12,5 Millionen Euro, die direkt den betroffenen Eltern zugute kämen. Selbst bei dieser vergleichsweise geringen Summe gibt sich die CSU/FDP-Mehrheit einmal mehr kompromisslos. Hat sich die Staatsregierung in diesem Zusammenhang eigentlich schon einmal überlegt, welche immen
sen Beförderungskosten auf den Staatshaushalt durch die geplante Einführung der Mittelschule und den damit unweigerlich verbundenen Schultourismus zukommen?
Wir fordern die Staatsregierung noch einmal auf, sich im Sinne der zahlreichen Petenten und der Anträge der SPD und der GRÜNEN für eine durchdachte und gerechte Finanzierung der Schulwegkosten bis zur nächstgelegenen Schule einzusetzen. Ich wiederhole: Die Staatsregierung steht hier Bayerns Bürgern gegenüber in der Pflicht.
Herr Kollege Klein, sind Sie der Meinung, dass die Anzahl der abgelehnten Anträge die Richtung der Politik bestimmen kann?