Protocol of the Session on April 25, 2007

Wir haben über das Thema hier ausführlich diskutiert. Ich muss das nicht weiter ausführen und bin sehr gespannt auf die Debatte morgen, weil ich mir da von der Verwaltung neuere Zahlen erwarte. Die Zwischenbilanz war jedenfalls nicht so, dass man sagen kann, das ist ein voller Erfolg. Im Gegenteil: Bis zum Ende des letzten Jahres hat man eine Million Euro Minus gemacht. Das stellen wir uns nicht unter Reform vor. Das ist das genaue Gegenteil.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner: Herr Kollege Kreuzer.

Herr Präsident, Hohes Haus! Als von der Opposition im Ältestenrat die Behandlung des Gesetzentwurfs in Erster Lesung im Plenum beantragt worden ist, habe ich mir schon gedacht, dass es nicht um die Zweigstelle Sonthofen geht, sondern um die Auflösung der anderen Zweigstellen, also nicht um den eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs. Tatsächlich soll nachtarockt werden, was vor Jahren beschlossen worden ist.

(Unruhe)

Zu Sonthofen nur so viel: Die Ministerin hat überzeugend ausgeführt, was für Sonthofen spricht. Ich bin gewiss unverdächtig, für Sonthofen ohne sachliche Gründe Partei zu ergreifen; denn die Errichtung des Amtsgerichts in Sonthofen bedeutet natürlich, dass die Stellen nicht nach Kempten, an meinen Standort, kommen. In diesem Fall ist das aber mehr als vernünftig. Wir haben in Kempten immer schon Raumprobleme gehabt. Herr Kollege Schindler, um Sie aufzuklären: Das ist der Grund, warum Sonthofen das Grundbuchamt behalten hat. In den Kemptener Räumlichkeiten wäre es niemals unterzubringen gewesen. Das wurde auf Wunsch der Kemptener Justiz so geregelt. Es gab keine politische Vorgabe in irgendeiner Richtung.

Die Reform bezüglich der Amtsgerichtszweigstellen war aus meiner Sicht richtig. Sie sollte bereits bei der Gebietsreform in den Siebzigerjahren durchgeführt werden, ist aber auf halbem Wege abgebrochen worden, und zwar entgegen dem Wunsch der Justiz selbst. Die Justiz und alle Verantwortlichen waren immer dafür, große, leistungsfähige Amtsgerichte in Bayern zu schaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie war denn die Situation? – Ein Landkreis, ein Amtsgericht und vier Zweigstellen, das haben wir vorgefunden. 0,5 Richterstellen

oder 0,7 Richterstellen bei den Zweigstellen: Der Richter war in der Woche einmal da. Es gab Vertretungsprobleme ohne Ende. Akten wurden hin- und hergefahren. Wo war denn hier die Bürgernähe? – Es waren nur noch wenige Aufgaben bei den Zweigstellen angesiedelt. Der normale Bürger musste sich erkundigen, ob die Zweigstelle für einen bestimmten Bereich überhaupt zuständig ist. Herr Kollege Schindler, Sie müssen sich einmal in der Praxis erkundigen bei den Richtern und Staatsanwälten, was die dazu sagen. Es war für einen normalen Menschen überhaupt nicht überblickbar, was in der Zweigstelle gemacht wurde und wann er sich an das Hauptgericht wenden musste.

Dieses System war ineffizient und nicht bürgernah. Es war auch immer gegen den Willen der in der Justiz Verantwortlichen. Hier wurden Ressourcen verschwendet. Deshalb war es höchste Zeit, im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der Verwaltung auch diesen Bereich unter die Lupe zu nehmen. Wir sparen nun Geld, die Justiz wird schneller und effizienter. Die Einsparung beträgt 27 Millionen Euro.

Dagegen hätte die Auflösung von Sonthofen Mehrkosten von einer Million Euro bedeutet. Deshalb war es richtig, Sonthofen aufzustufen. Allein an diesem Beispiel sehen Sie, wir haben uns sehr wohl in jedem einzelnen Fall Gedanken gemacht. Dies war ein Fall, in dem die Aufstockung richtig war. Ansonsten war die Auflösung der Zweigstellen und die Zusammenlegung mit den Hauptgerichten nach Auffassung aller Menschen, die mit Justiz etwas zu tun haben und in diesem Bereich arbeiten, richtig. Deswegen war Ihr Nachtarocken, Herr Kollege Schindler, genauso falsch wie Ihre Debattenbeiträge zum Zeitpunkt der Entscheidung. Mit Populismus kann man keine zukunftsgewandte Politik machen.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammernge- setz – BauKaG) (Drs. 15/7162) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsanträge der Abg. Franz Josef Pschierer, Roland Richter bzw. Peter Welnhofer u. a. (CSU) (Drsn. 15/7550 und 15/7932)

Änderungsantrag der Abg. Dr. Hildegard Kronawitter, Dr. Thomas Beyer, Willi Leichtle u. a. (SPD) (Drs. 15/7559)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner: Herr Kollege Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für das Berufsrecht der Architekten und beratenden Ingenieure in wesentlichen Bereichen geändert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen und den Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Berufsrecht entsprochen werden. Die Neuregelung dient der Harmonisierung des Kammerrechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern. Das Bayerische Architektengesetz und das Bayerische Ingenieurekammer-Bau-Gesetz sollen vorbehaltlich der spezifischen Unterschiede der beiden Berufsgruppen systematisch und inhaltlich weitgehend gleichlautend formuliert werden. Dafür sollen die bisher für die beiden Berufsstände getrennten Gesetze zu einem einheitlichen Baukammerngesetz zusammengeführt werden.

Neben der damit verbundenen Einsparung einer Stammnorm im bayerischen Recht kann der erforderliche Textumfang für die Regelungen ohne inhaltliche Abstriche um fast die Hälfte reduziert werden. Mit Blick auf die innerhalb der Berufsstände geäußerte Befürchtung sei jedoch bemerkt, dass damit nicht zugleich eine Fusion der Kammern selbst ins Blickfeld rücken soll. Auch eine Reihe anderer Länder hat ein gemeinsames Kammerngesetz für Architekten und beratende Ingenieure, ohne dass damit beabsichtigt wäre, die Eigenständigkeit der jeweiligen Kammern infrage zu stellen.

Anlässe für eine grundlegende Neustrukturierung des Bayerischen Architektengesetzes und des Ingenieurekammer-Bau-Gesetzes sind zudem das im Jahr 2002 verabschiedete Muster-Architektengesetz und das im Jahr 2003 von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossene Muster-Ingenieur-Kammergesetz. Das bayerische Recht soll nun im Interesse bundesweit einheitlicher Regelungen und damit in erster Linie im Interesse der Betroffenen soweit wie möglich an diese Vorgaben angepasst werden. Soweit bayerische Sonderregelungen sachgerecht sind, wird eine eigenständige Vorgehensweise beibehalten.

Weiterer Änderungsbedarf besteht im Hinblick auf die Berufsgruppe der Städteplaner. Die steigende Bedeutung der Erbringung städtebaulicher Planungsleistungen und die mittlerweile erheblichen Probleme bayerischer Städteplaner bei der Bewerbung um Aufträge außerhalb Bayerns rechtfertigen es, die Berufsbezeichnung des Städteplaners auch in Bayern gesetzlich zu schützen, wie es in fast allen anderen Ländern bereits seit Längerem der Fall ist. Die Berufsbezeichnung darf in Zukunft nur geführt werden, wenn die oder der Betreffende über die hierfür erforderliche Qualifikation verfügt und in die entsprechende Liste eingetragen ist. In gleicher Weise erscheint es sachgerecht, Regelungen über die Führung der geschützten Berufsbezeichnung im Namen einer Gesellschaft zu treffen. Nur so ist es den Berufsangehörigen möglich, die Berufsbezeichnung auch dann zu führen,

wenn sie ihre Tätigkeit nur in Form einer Gesellschaft mit anderen erbringen können.

Um dies alles zu ermöglichen, muss auch den Abschlüssen der Bachelor- und Masterstudiengänge Rechnung getragen werden. Zudem soll eine Vorgabe des europäischen Rechts, nämlich die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes, umgesetzt werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf mit den Änderungen, die bereits in den Ausschüssen vorberaten worden sind.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Diese Allerweltsweisheit lässt sich nur bedingt beim Bayerischen Baukammerngesetz sagen. Wir stimmen dennoch vielen Artikeln dieses Gesetzentwurfs zu. Wir haben aber nach wie vor Bedenken, was die Regelung bezüglich der beratenden Ingenieure anbelangt.

Zunächst zum Positiven: Kollege Richter hat schon gesagt, dass bayerisches Recht an Bundesrecht angeglichen wird – das ist in Ordnung – und dass als Neuerung in das Gesetz Vorschriften zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Stadtplanerin“ und „Stadtplaner“ aufgenommen werden. Wir hätten uns gut vorstellen können, dass es nur eine Baukammer gibt. Jetzt bleibt es aber dabei, dass es die Architektenkammer und die Ingenieurekammer-Bau gibt. Das ist für uns eine Entscheidung der berufständischen Selbstverwaltung, und die akzeptieren wir selbstverständlich politisch. Der Staat hat das zu akzeptieren und muss das notwendige Regelwerk zur Verfügung stellen.

Es war auch sinnvoll, inhaltlich weitgehend gleichlautende Festlegungen für die beiden Berufsbereiche zu wählen. Das schafft Klarheit und eine gewisse Gleichrangigkeit, wohlgemerkt: „eine gewisse“. Nach wie vor halten wir es für notwendig und haben das auch per Änderungsantrag gefordert, dass für den Berufsstand der beratenden Ingenieure gesetzlich eine höhere Qualifikationsanforderung vorgeschrieben wird. Hintergrund dafür ist, dass gerade beratende Ingenieure vom Staat immer mehr Aufgaben übertragen bekommen. Deshalb hat es in unseren Augen wirklich Sinn, ein Qualitätsniveau für die berufliche Fortbildung festzuschreiben. Wir halten das nach wie vor für notwendig.

(Beifall bei der SPD)

Das ist im Übrigen auch die Meinung der Ingenieurekammer-Bau. Ich wundere mich sehr, dass sich die Staatsregierung hier nicht bewegen wollte. Uns wurde gesagt, man müsse auch die EU-Regelungen beachten. Ich glaube, dass ich gut habe darstellen können, dass es in Deutschland für den Meisterbrief eine einmalige Regelung gibt, die wir verteidigen, weil sie für Handwerksleistungen profilbildend und qualitätssichernd ist.

Die Staatsregierung scheint überhaupt wenig Wohlwollen – ich formuliere das einmal so – gegenüber den beratenden Ingenieuren zu entwickeln.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das war schon immer so!)

Kollege Beyer, dieser Eindruck verfestigte sich bei der Ausschussberatung. Wir haben versucht, die Aufgaben ebenso wie für Architekten und Stadtplaner klarer zu formulieren. Das war nur eine Nuance, aber auch bei dieser Nuance wurde nicht nachgegeben.

Ich spreche einen weiteren Konfliktpunkt der Ausschussberatung an, weil ich das immer noch nicht nachvollziehen kann. Der Eintragungsausschuss der IngenieurekammerBau sollte nach unseren Vorstellungen über Fort- und Weiterbildungsqualitäten entscheiden, was für die Eintragung eine bestimmte Norm bedeutet. Erstaunlicherweise darf aber nun der Eintragungsausschuss, der extra gebildet wird und fachlich hoch kompetent ist, darüber nicht entscheiden, sondern die Ingenieurekammer-Bau soll Fort- und Weiterbildungen selbst veranstalten. Herr Kollege Richter, wir haben dagegen argumentiert. Auch beim Nachlesen des Protokolls wird mir immer noch nicht verständlich, warum die Ingenieurekammer-Bau selbst Fort- und Weiterbildung veranstalten bzw. sie in Auftrag geben soll und nicht Weiterbildungsqualitäten, die andernorts erworben wurden, beurteilen und eintragen darf.

Dennoch stimmen wir dem Gesetzentwurf zwar zu. Wir sind aber nach wie vor davon überzeugt, dass eine Zustimmung zu unserem Änderungsantrag den Gesetzentwurf deutlich verbessert hätte.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Magerl. Bitte, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Da wir dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen, mache ich meinen Beitrag kurz und spreche nur einige wenige Punkte an. Frau Kollegin Kronawitter hat das meiste hierzu schon ausgeführt. Der Gesetzentwurf enthält zum Teil eine Angleichung an Bundesrecht und an EU-Regelungen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Berufsbezeichnung „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ jetzt geschützt ist. Das ist in unseren Augen ein sehr wichtiger Schritt. Insgesamt stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Ansonsten werden wir die Voten zu den Änderungsanträgen der SPD im Ausschuss übernehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung erteile ich nun Herrn Staatssekretär Schmid das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass dieser Gesetzentwurf die allseitige Zustimmung des Hauses findet. Frau Kollegin Kronawitter, ich möchte noch auf Ihre Argumente eingehen. Ich halte es für den richtigen Ansatz, diese beiden Gesetze zusammenzufassen. Das Baukammerngesetz sorgt für eine gewisse Vereinfachung und Deregulierung.

(Dr. Hildegard Kronawitter (SPD): Ich habe nichts dagegen!)

Ich komme gleich noch auf Ihre Argumente zu sprechen. Es war grundsätzlich richtig, auf der einen Seite diese beiden Gesetze zusammenzufassen und zu einer Deregulierung zu kommen und andererseits bei aller Harmonisierung die Spezifika für beide Kammern zu bewahren. Gewiss war es auch notwendig, die Berufsbezeichnung „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ in das Gesetz aufzunehmen. Das gibt es in anderen Bundesländern. Deshalb war es der richtige Weg, das Gesetz zu ändern und die Berufsbezeichnung „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ aufzunehmen. Auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Organisation haben wir im Gesetz die notwendige Flexibilität.

Wir wollten auch die Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Anerkennung der Berufsqualifikation eins zu eins in Landesrecht übersetzen. Ich glaube, dass das mit unserem Entwurf gelungen ist.

Nun komme ich zu dem, was Sie soeben angeführt haben; ich weiß, dass darüber im Ausschuss lebhaft diskutiert worden ist. Im Falle der Hochbauarchitekten war die Mindeststudienzeit von vier Jahren kein Problem. Für Stadtplaner und Stadtplanerinnen und für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen wurde eine Mindeststudienzeit von drei Jahren als Voraussetzung fixiert. Für den beratenden Ingenieur ist im Baukammerngesetz keine Mindeststudienzeit vorgesehen. Vielmehr wird insoweit auf das Ingenieurgesetz verwiesen. Nun wurde gefordert, auch hier eine vierjährige Mindeststudienzeit im Interesse einer Angleichung vorzusehen.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Hildegard Krona- witter (SPD))

Diese Studienzeiten werden im Hinblick auf den neuen Bachelor-Studiengang heftig diskutiert; deswegen kommt es zu dieser Auseinandersetzung.

Ich darf Ihnen noch drei oder vier Gründe vortragen. Der beratende Ingenieur fällt gegenwärtig nicht unter die Berufsanerkennungsrichtlinie. Das ist im Übrigen kein eigener Beruf, anders als der sonstige Ingenieur. Das Unterfallen unter diese Anerkennungsrichtlinie würde sich ändern, wenn man eine Mindeststudienzeit von vier Jahren festschreiben würde. Nach EU-Recht müssten dann Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten der EU sowie aus Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum als beratende Ingenieure in Bayern zugelassen werden.

(Dr. Hildegard Kronawitter (SPD): Das ist beim Meister auch so!)