Protocol of the Session on November 9, 2006

Die Artikel 49 ff. des EG-Vertrags verbieten nicht nur diskriminierende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, sondern grundsätzlich bereits jede nationale Maßnahme, die die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit behindern oder weniger attraktiv machen kann. Die Strafbewehrung der Vermittlungstätigkeit ist damit eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, die nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zulässig ist.

Diese Voraussetzungen

jetzt kommt der entscheidende Satz –

sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Das heißt, das OLG rekurriert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 und sagen, diese Voraussetzungen, also zwingende Gründe des Allgemeinwohls, sind zurzeit nicht gegeben. Daran müssen Sie noch ganz erheblich arbeiten. Wir sagen Ihnen aber: All Ihre Bemühungen werden nicht zum Ziel führen. Das wirkliche Leben ist einfach anders. Es gibt das Internet; es gibt die wechselnden IP-Adressen. Selbst mit einer noch so massiven Kontrolle und Steuerung werden Sie das nicht verhindern können. Beispielsweise haben Veranstalter jederzeit die Möglichkeit, ins europäische Ausland abzuwandern, auch diejenigen, welche die Werbung betreiben, mit dem Ergebnis, dass diejenigen, die aus Österreich oder anderen Nachbarländern senden, in den Genuss der Einnahmen kommen, und diejenigen, die in Bayern lizensiert sind, auf die Einnahmen verzichten müssen. Sie werden dieses Problem auf Ihre Art und Weise nicht lösen.

Deswegen halten wir den zweiten vom Bundesverfassungsgericht ermöglichten Weg für zielführender. Wir fordern Sie auf, hier einzulenken und unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir erlauben uns, namentliche Abstimmung für den nächsten Antrag auf der Tagesordnung, betreffend die illegale Weisung der Staatsregierung, zu beantragen.

Also namentliche Abstimmung über den folgenden Antrag. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Goderbauer. – Sie ist nicht im Saal. Dann hat Herr Kollege Dupper das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. März 2006 ist in jeder Hinsicht zu begrüßen, schafft es doch Klarheit darüber, dass ein staatliches Lotteriemonopol zulässig ist. Das ist ein entscheidender Punkt; denn in der interessengeleiteten Diskussion der letzten Zeit ist oft ein anderer Eindruck erweckt worden. Für uns als Parlament sollte entscheidend sein, dass das staatliche Monopol erhalten werden kann, natürlich nur dann, wenn konsequent am Ziel der Suchtbekämpfung festgehalten wird.

Infolge des Urteils haben alle Länder schnell und konsequent reagiert. Ich verweise hier nur auf den – ausnahmsweise – sehr beachtlichen Maßnahmenkatalog der Bayerischen Staatsregierung. Danach sollen Wetten per SMS nicht mehr möglich sein, sollen keine Wettmöglichkeiten mehr im Fußballstadion möglich sein, wird Werbung eingeschränkt und werden Maßnahmen zur Suchtprävention ergriffen. Meines Erachtens wurde damit ein Gutteil der richterlichen Rahmendaten mit Leben erfüllt.

Das Gericht hat des Weiteren festgestellt, dass bis zum 31.12.2007 bei den Sportwetten ein verfassungsmäßiger Zustand hergestellt werden muss. Die Bundesländer versuchen das und sind meines Erachtens auf einem guten Weg. Herr Kollege Runge, die von Ihnen angesprochene Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni dieses Jahres hat diese Bemühungen in ihren Fokus gerückt und sich auf die ordnungsrechtlichen Ziele kapriziert. Sie hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die den Staatsvertrag ausarbeiten wird, der auf vier Jahre befristet sein wird. Genau um diese ordnungspolitischen Ziele sollten sich unsere gesamten Bemühungen drehen, nämlich um den präventiven Schutz der Spieler vor den Gefahren der Spielsucht, die Lenkung des Spieltriebs in geordnete und kontrollierte Bahnen, die Vermeidung von Begleit- und Folgekriminalität und von Betrug und die Gewährleistung eines ordentlichen Spielablaufs. All dies muss im Zentrum unserer Bemühungen stehen.

Es liegt doch auf der Hand, dass in einem Haifi schbecken von privaten Anbietern genau diese Ziele auf der Strecke bleiben werden. Sehen Sie sich doch die Reaktionen auf das Urteil des Verfassungsgerichts an: Oddset hat sofort reagiert, hat Werbung und Vertriebswege konsequent eingeschränkt, hat keine Live-Wetten mehr im Angebot und arbeitet mit Suchtberatungsstellen zusammen. Ganz anders die Privaten! Wir haben den ganzen Sommer über doch diesen Zirkus erlebt, der von manchen Vereinen unterstützt wurde, die sich zum Handlanger gemacht haben. Die Reaktion der Privaten auf die Vorgaben des Urteils waren der Ausbau aggressiver Werbung, der Ausbau von Sponsoring-Aktivitäten und eine riesige Marketing-Kampagne. Die privaten Anbieter haben doch den

ganzen Sommer über gezeigt, worum es ihnen geht: ums Geschäft.

Die hohen Anforderungen des Verfassungsgerichts sind mit einem staatlichen Monopol zu erreichen, sonst gar nicht. Wahrscheinlich hat genau deshalb eine Reihe von Gerichten im Sinne des staatlichen Monopols entschieden. Auch der Europäische Gerichtshof verbietet nicht die Beibehaltung des staatlichen Monopols, im Gegenteil: Wenn es zwingende Gründe des Gemeinwohls gibt, so sagt der EuGH, dann kann auch die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingeschränkt werden. Folgerichtig hat die Europäische Kommission das Glücksspiel aus der Dienstleistungsrichtlinie und aus der E-CommerceRichtlinie herausgenommen. Sie sollten gemeinsam mit uns versuchen, das staatliche Wett- und Lotteriemonopol zu sichern und somit die anfällige Wetterei in geordnete Bahnen zu lenken.

Die von Ihnen präferierte Lösung eines regulierten Marktzugangs, dieses begrenzte Konzessionsmodell ist nicht realisierbar. Das hat zu viele Pferdefüße. Die Mischform von Staatsmonopol und regulärem Zugang zum Markt ist nicht realisierbar. Das Konzessionsmodell läuft auf eine komplette Liberalisierung mit all ihren negativen Folgen hinaus. Die Begrenzung der Zahl der Anbieter lässt sich überhaupt nicht realisieren. Das Konzessionsmodell bedeutet Markt und Wettbewerb. Man kann hier nicht auf wenige, begrenzte Lizenzen abstellen. Das ist nicht in den Griff zu bekommen. Hierzu gäbe es noch viel anzumerken. Wie sollte das auf europäischer Ebene geregelt werden? Wie sollen Anbieter mit ausländischer Konzession behandelt werden? Sie sehen, Sie geraten damit in eine Debatte, die uns letztendlich entgleiten würde.

Ich gebe Ihnen völlig recht: Die Umtriebe so mancher Landesregierungen, vielleicht auch so mancher Politiker, waren nicht hilfreich. Es war nicht hilfreich, dass sich die CDU die Media Night von Betandwin sponsern ließ. Da hat man mit dem verkehrten Partner herumgeschmust; da gebe ich Ihnen völlig recht. Ich gebe Ihnen auch darin recht, dass es keinen Sinn hat, nur auf Lotterie und Sportwetten abzustellen und viele andere Bereiche des süchtig machenden Spielens außer Acht zu lassen. Da muss man genauso konsequent vorgehen.

Als Ergebnis all unserer Erwägungen lade ich Sie dazu ein, unseren Weg mitzugehen und zu versuchen, mit dezidierten Festlegungen im Interesse des Gemeinwohls das staatliche Monopol zu halten und damit die Situation in den Griff zu bekommen. Sollte man das nicht gerichtsfest hinbekommen, haben wir eine neue Diskussion. Aus diesen Gründen werden wir in bewährter Weise den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich gehe davon aus, dass die beiden Fraktionen damit einverstanden sind, dass Frau Kollegin Goderbauer jetzt ihren Beitrag leistet. – Bitte, Frau Kollegin.

(Simone Tolle (GRÜNE): Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Sehr vieles wurde schon gesagt. Wir haben darüber auch im Haushaltsausschuss schon ausgiebig diskutiert. Der Antrag der GRÜNEN resultiert aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März dieses Jahres. Der Antrag wurde in verschiedenen Ausschüssen ausgiebig diskutiert.

Ich möchte das, was Kollege Dupper richtigerweise schon dargestellt hat, nicht wiederholen. Die CSU-Fraktion hat eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Vieles befi ndet sich noch in der Diskussion. Auf europäischer Ebene steht eine Entscheidung aus. Derzeit geht der Lotterie-Staatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten in Auftrag gegeben wurde, in die Anhörung. Möglicherweise werden in diesem Zusammenhang einige Dinge diskutiert und müssen berücksichtigt werden. Klar ist aber: Eine Freigabe ist mit Sicherheit alles andere als ein Schutz vor Grauzonen oder Spielsucht.

Aus diesem Grunde darf ich hier dafür plädieren, nicht ausschließlich auf eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater Anbieter anstelle des staatlichen Monopols abzustellen. Dieses heute endgültig zu beschließen, halte ich für falsch. Deshalb bitte ich um Ablehnung des Dringlichkeitsantrags der GRÜNEN.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Schmid.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Runge, ich darf zu Ihren Ausführungen ein paar Bemerkungen machen, weil ich der Meinung bin, dass Sie einen völlig falschen Ansatz gewählt haben. Ich wundere mich, dass sich die GRÜNEN in diesem Fall für die Interessen der Spieler aufwerfen, die durch Glücksspiel Geld gewinnen wollen. Ich habe vorhin scherzhaft gesagt, Kollege Dr. Runge scheint jetzt der Schutzpatron der Zocker in unserem Land werden zu wollen. – Das ist natürlich nicht unbedingt erstrebenswert, lieber Herr Kollege Dr. Runge.

Bis zum 28. März 2006 hatten wir in Deutschland eine unsichere Rechtssituation. Das ist unbestritten. Diese Fragen wurden aufgeworfen: Besteht das Monopol? Ist das Monopol zulässig? Welche Maßnahmen können im Vorgriff auf die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen werden. Immer wieder wurde die Sorge geäußert, dass Maßnahmen nicht ergriffen werden könnten, weil das Bundesverfassungsgericht Einhalt gebieten könnte. Man wollte zunächst die endgültige Entscheidung in der Sache abwarten. Am 28. März 2006 ist allerdings Klarheit geschaffen worden. Ich war sowohl bei der Verhandlung im November als auch bei der Entscheidungsverkündung persönlich anwesend.

Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, das Monopol ist nach dem jetzigen Zustand verfassungswidrig – Kollege Dupper hat darauf hingewiesen –, die Länder können während der Übergangszeit aber Maßnahmen ergreifen, sie haben Zeit bis zum 31. Dezember 2007, einen neuen

Staatsvertrag zu vereinbaren. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich gesagt, die Übergangsfrist gilt nur dann, wenn sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die aggressive Werbung für Sportwetten zu unterbinden. Das ist gemacht worden. Kollege Dupper hat die Maßnahmen im Einzelnen aufgezählt: keine SMSWerbung oder SMS-Spielmöglichkeit, keine Werbung in den Stadien. Wer all diese Maßnahmen aneinander reiht, wird spüren, dass die Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, erfüllt worden sind. Wir haben damit eine klare Situation.

Wenn Sie alle Entscheidungen hätten zitieren wollen, die es dazu gibt, dann hätten Sie auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vor zehn Tagen zitieren müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, weil genau die Aktivitäten, die von Oddset seitens des staatlichen Monopols gefordert wurden, ergriffen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich bestätigt, dass der vom Gericht vorgezeichnete Weg eingehalten wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Es ist richtig, dass es immer noch viele unterschiedliche Entscheidungen in den einzelnen Ländern gibt. Es gibt auch länderspezifi sche Situationen. Betandwin hatte in Sachsen jahrelang eine Zulassung. Das Geschäft sollte im Wege einer einstweiligen Anordnung beseitigt werden. Das Gericht musste abwägen, ob dies in einer Eilentscheidung notwendig und möglich war. Erstinstanzlich wurde darüber anders entschieden. Wir müssen sehen, wie die weiteren Instanzen entscheiden. In Bremen gab es ebenso eine erstinstanzliche Entscheidung. Wir hatten die Situation, dass hier in Bayern nicht geworben werden durfte, in Bremen jedoch die Werbung erlaubt war, beispielsweise mit dem Fußballclub SV Werder Bremen. Es gibt aber auch Instanzenentscheidungen, in denen eine andere Rechtsauffassung vertreten wird.

Wir können Folgendes konstatieren: Das Bundesverfassungsgericht hat einen klaren Weg vorgegeben, der eingehalten wird. Das Monopol ist damit zulässig. Darauf aufbauend hat die Ministerpräsidentenkonferenz einen Staatsvertragsentwurf vorbereitet, der diskutiert werden wird, auch hier im Hohen Hause. Wir werden uns damit noch einmal auseinander zu setzen haben. Wir haben die Übergangsregelung gewählt. Diese Option ist korrekt. Dann wird die Entscheidung über die Abstimmung zu dem Staatsvertrag zu treffen sein. Wenn alle 16 Länder dem Staatsvertrag zugestimmt haben, wird es eine eindeutige Regelung geben.

Jetzt zu dem, was mich am meisten bewegt: Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Vertreter der Suchtverbände mit exzellenten Beiträgen aufgetreten. Das sollten Sie nicht mit dem Hinweis auf andere Suchtgefährdungen herabwürdigen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Argumentation der Suchtverbände in besonderer Weise aufgenommen und zum Gegenstand der Urteilsbegründung gemacht. Das heißt, wir haben eine Klarstellung der Suchtproblematik und die Aufnahme dieser Darstellung und Argumentation in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die CSU-Fraktion hat vor wenigen Tagen eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. Die Suchtverbände haben die Gefährdungspotenziale erneut deutlich gemacht. Die Erkenntnis, dass es noch andere Bereiche gibt, in denen Suchtgefahren bestehen, entledigt uns nicht der Tatsache, dass auch in der Spielleidenschaft, wie sie durch Sportwetten hervorgerufen wird, neues Suchtpotenzial entsteht. Wenn man heute auf aktuelle Ereignisse wetten kann, das Ergebnis einer Wette relativ schnell feststeht, dann führt dies natürlich dazu, möglichst schnell, möglichst viele aktuelle Wetten abschließen zu wollen, um Geld zu verdienen. Damit wird ein neues Suchtpotenzial geschaffen.

Herr Kollege Dr. Runge, es gibt Erfahrungen aus anderen Ländern. In England ist die private Sportwette unabhängig von Pferdewetten zugelassen. In Deutschland lag der Umsatz pro Spieler bei umgerechnet 18 Dollar. In England, wo Sportwetten freigegeben sind, betrug der Umsatz pro Spieler 470 Dollar. Ich sage: Wir wollen in Deutschland keine Erhöhung der Umsätze pro Spieler von 18 Dollar auf 470 Dollar. Das ist nicht unser Weg.

Deshalb werden wir diesen Weg nicht mitgehen können. Ich verstehe immer noch nicht, warum die GRÜNEN sich in dieser Sache so sehr auf die Seite derjenigen stellen, die Sportwetten vorantreiben. Ich habe ein interessantes Gespräch mit Vertretern der Suchtverbände geführt, was es für Menschen bedeutet, die der Spielsucht verfallen sind. Dass die GRÜNEN sich für eine Umsatzsteigerung bei den Sportwetten einsetzen und damit Zustände wie in England anstreben, verstehe ich nicht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie herzlich darum, dass wir gemeinsam den Weg gehen, den uns das Bundesverfassungsgericht eröffnet und den die Ministerpräsidentenkonferenz trotz Protokollerklärung einmütig beschlossen hat. Ich glaube, dass wir damit auf einem richtigen Weg sind, der auch rechtlich standhalten wird, weil er auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom März dieses Jahres steht.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge.

Werter Herr Staatssekretär Schmid, ich versuche, Ihnen das ein wenig verständlich zu machen. Auch wir haben mit den Suchtverbänden geredet; wir hatten bereits viele Monate vor Ihrer Fraktion eine Anhörung mit interessanterweise nahezu den gleichen Anzuhörenden. Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie zugeben, dass Sie die Antwort von den Suchtverbänden bekommen haben, dass diese froh über das Urteil sind, egal wie es ausgeht, egal ob Modell 1 oder Modell 2 gewählt wird. Endlich werde das Thema Sucht thematisiert. Das haben Sie in Ihrer Verantwortung und als Monopolist eben nie getan.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Um Ihnen den Ernst der Lage noch einmal ins Gedächtnis zu rufen, bringe ich jetzt auch das Beispiel Börse. Vielleicht muss ich Ihnen da ja noch ein bisschen Nachhilfe geben; ich weiß es nicht. Sie können an der Börse in

Sekunden ihr ganzes Vermögen verlieren. Wenn Sie mit Optionsscheinen an der Börse spekulieren, kann alles in Sekunden weg sein. Wir haben Millionen Menschen in unserer Bundesrepublik, die damit ihr Vermögen verloren haben. Wenn das also wirklich Ihre Argumentation sein sollte, müssten Sie eigentlich da ansetzen.

Und nun zu Ihrem niedlichen Begriff „Schutzpatron der Zocker“. So etwas sind wir von Ihnen gewohnt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir uns in diesem Hohen Hause für die Aktionäre eingesetzt haben gegen betrügerische Machenschaften an der Börse. Ich bringe nur das Stichwort Bayern als Eldorado für Kapitalmarktbetrüger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da hieß es auf einmal: Ach die GRÜNEN, der Runge, der Spekulantenschützer. Das heißt, diejenigen, die die Staatsregierung immer hofi ert hatte und ihnen empfahl: Seid Anleger, investiert in Firmen!, waren auf einmal die Spekulanten und wir waren die Spekulantenschützer.

Und jetzt sind wir der Schutzpatrone der Zocker. Schauen Sie doch einmal ins Bayerische Staatslotteriegesetz. Wie lautet dort das erste Leitziel? – Das ist nicht der Schutz vor der Spielsucht, sondern es geht darum, den Spieltrieb in der Bevölkerung zu befriedigen.

Und schauen Sie sich einmal die Kampagne an, die die Herren Rummenigge und Horak vor nicht allzu langer Zeit geführt haben, bei der sie von den englischen Einsätzen geträumt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war Ihr Präsident der staatlichen Lotterie, der genau auf die englischen Quoten kommen wollte. Herr Staatssekretär Schmid, scheinheiliger geht es wirklich nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CSU)