Protocol of the Session on November 30, 2005

erfordern, um sie effektiv kontrollieren zu können, zum Beispiel durch Lebensmittelchemiker oder Lebensmitteltechnologen. Es sind also Absolventen von Fachhochschulen oder Universitäten notwendig.

Wir wollen uns durch die genannte Zahl von etwa 20 Spezialisten mit Hochschulausbildung ein Know-how hereinholen, das eine gezielte und effi ziente Überwachung dieser spezialisierten Betriebe ermöglicht. Es bleibt aber dabei, dass die Vollzugsbehörde – das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt,– die Kreisverwaltungsbehörde bleibt, sodass wir lediglich eine Kompensation haben. 20 Handwerksmeister und Lebensmittelkontrolleure jetziger Belegung werden durch 20 hochspezialisierte Akademiker aus dem privaten Bereich mit ihrem Know-how in den Vollzug der Gesetze mit hinein genommen.

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Naaß.

Habe ich Sie recht verstanden, dass 20 Personen durch Menschen aus der Privatwirtschaft ersetzt würden? Aus welchem Bereich sollen diese Personen kommen? Sie haben zwar die Berufe genannt, aber aus welcher Organisation sollen sie stammen? Denken Sie etwa an den TÜV oder an andere private Organisationen?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Kollegin, es ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Organisationen welche Qualifi kationen anbieten, die man im Einzelfall braucht, um hochspezialisierte Unternehmen effi zient kontrollieren zu können. Es gibt dabei keine Vorprägung und keine Festlegung; man muss im Einzelfall eine bestmögliche Entscheidung treffen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet.

Ich darf den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen aufrufen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Meyer zur Verfügung. Als erster Fragestellerin erteile ich Frau Kollegin Peters das Wort.

Herr Staatssekretär, welche Überlegungen gibt es in der Staatsregierung die Kommunen in der ostbayerischen Grenzregion bei der fi nanziellen Bewältigung der Kosten für den Winterdienst zu unterstützen? Als Beispiel: Im letzten Winter hatten der Landkreis Passau 1,2 Millionen Euro, der Landkreis Deggendorf 358 347 Euro oder eine kleine Gemeinde wie Mauth 170 000 Euro Kosten. Die Frage stelle ich vor dem Hintergrund, dass hier eine außerbayerische Förderung durch Bund oder EU für die Grenzregion stets angemahnt wird.

Herr Staatssekretär, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Frau Kollegin Peters, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wie Sie wissen, ist der Winterdienst für die Kommunalstraßen grundsätzlich eine kommunale Aufgabe und zählt zum Straßenunterhalt. Der Freistaat Bayern unterstützte jedoch seine Kommunen bei der fi nanziellen Bewältigung dieser Aufgabe, indem er noch zusätzlich zu den für den Unterhalt vorgesehenen Kreisstraßenpauschalen und Straßenunterhaltungszuschüssen Zuweisungen aus dem Härtefonds nach Artikel 13 c FAG gewährte.

Mit Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2004 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2004 beschloss der Bayerische Landtag, die pauschale Förderung von kommunalen Winterdienstkosten zum 1. Januar 2004 einzustellen. Grund hierfür war einerseits, dass es sich bei den seit 1994 bewilligten Winterdienstpauschalen überwiegend um Bagatellbeträge an die einzelnen Kommunen handelte. Zum anderen geschah dies im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, denen es ein Anliegen war, unter anderem durch die Unterstützung der Schlüsselzuweisungen und die Anhebung des Bedarfszuweisungsansatzes die Verwaltungshaushalte der Kommunen zu stärken.

Allerdings hat Herr Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser danach mit Rücksicht auf Vertrauensgesichtspunkte entschieden, dass Kommunen, die bislang Pauschalen für ihre Winterdienstkosten erhalten haben, im Jahr 2004 nochmals Fördermittel in Höhe von 50 % der bisherigen Pauschalen erhalten.

Im Rahmen des Doppelhaushalts 2005/2006 und des FAG-Änderungsgesetzes 2005 wurde die Gewährung von Winterdienstpauschalen aus Mitteln des Artikel 13 c FAG zum 1. Januar 2005 durch den Bayerischen Landtag endgültig eingestellt. Die Abschaffung der pauschalen Förderung von Winterdienstkosten geschah im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und wurde den Kommunen rechtzeitig 2004 – ich wiederhole: 2004 – angekündigt.

Im Gegenzug wurden jedoch die Kreisstraßenpauschalen für die Landkreise und die Straßenunterhaltungszuschüsse für kreisangehörige Gemeinden trotz der strengen Sparvorgaben um jeweils 7,5 % angehoben. Mit dieser Erhöhung konnten die vom Winterdienst betroffenen Kommunen einen Teil ihrer Winterdienstkosten decken. Inwieweit eine weitere Anhebung der Pauschalen für die Straßenunterhaltungszuschüsse und Kreisstraßenpauschalen im Rahmen des Nachtragshaushalts 2006 möglich ist, hängt nicht zuletzt auch vom Ergebnis des Gesprächs mit den kommunalen Spitzenverbänden ab.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Peters?

Herr Staatssekretär, sehen Sie angesichts der Schneemassen im vergangen Jahr, wo wir zum Teil eine Schneehöhe bis 1,70 Meter hatten, die Notwendigkeit, diesen Schneefall als besonderes Ereignis zu würdigen und dafür Geld in einen Titel einzustellen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Kollegin Peters, ich kenne ebenso wie Sie die Situation, weil ich vor Ort eine Reihe von Gesprächen mit den Bürgermeistern geführt habe. Ich habe dargestellt, dass es infolge des Kompromisses beim Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu der genannten Einstellung gekommen ist. Insbesondere ist es zur Anhebung der Pauschale um 7,5 % gekommen. Ich darf anfügen, dass wir den kommunalen Finanzausgleich im Jahre 2005 im Vergleich zu 2004 in der Gesamtbilanz um insgesamt 8,9 % angehoben haben. Die reinen Landesleistungen sind um 7,6 % gestiegen. Ich erinnere an die Verstärkung der Finanzmittel, die immer ein Anliegen in der kommunalen Familie waren. Auch die Schlüsselmasse ist entsprechend angehoben worden. Ich erinnere an die Steigerungen beim Sozialhilfeausgleich oder an die Entscheidung, nunmehr die Solidarumlage netto an die Kommunen stufenweise ab dem Jahre 2006 zu übernehmen; wir beginnen bereits in wenigen Wochen mit der Übernahme von 20 % dieser Solidarumlage netto, 2007 werden es 50 % sein und 2008 und in den folgenden Jahren werden es 100 % sein. Das heißt, dass hierin ein Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs lag. Der Ansatz war, die gerade auch von Ihnen angesprochenen Kommunen zu entlasten.

Weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin Peters?

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Aussage des Kollegen Helmut Brunner in der Verbandszeitung des Gemeindetags zur Streichung der Winterpauschale, dass man Ungleiches nicht mit Gleichem in Beziehung setzen kann? Welche Chance sehen Sie für eine parlamentarische Initiative in Bezug auf die Winterdienstkosten, die in eben dieser Verbandszeitung von dem Kollegen angekündigt wurde?

Frau Kollegin, ich habe gerade ausgeführt, dass wir die Mittel für den Straßenunterhalt der Kommunen angehoben haben. Ich erinnere daran, dass der Oberste Rechnungshof die Förderung von Winterdienstkosten als Bagatellförderung, wie er sie genannt hat, bereits 1994 kritisch unter die Lupe genommen hat. Aufgrund dessen war man sich nun darin einig, dass der Ansatz für den Straßenunterhalt verstärkt wird, und zwar in der Gesamtheit, um allzu viele Einzelmaßnahmen zu vermeiden.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir und auch den Aussagen des Kollegen Brunner zu, der sagt, dass der Betrag von 2,4 Millionen für den Straßenunterhalt nahezu lächerlich ist, wenn man bedenkt, dass allein schon 1,2 Millionen für den Winterdienst im Landkreis Passau verwendet werden müssen, dass also diese Mittel einfach nicht ausreichen?

Herr Staatssekretär.

Erstens darf ich festhalten, dass 2,4 Millionen Euro ein Batzen Geld sind. Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinde Mauth – das war auch eine Kernfrage – im Jahr 2004 noch Mittel in Höhe von 9800 Euro bekommen hat.

(Zuruf der Abgeordneten Gudrun Peters (SPD))

Die Winterdienstkosten der Landkreise Deggendorf und Passau wurden auch bisher mangels entsprechender Voraussetzungen nicht aus Mitteln des Artikels 13 c FAG gefördert. Frau Kollegin Peters, als Niederbayerin wissen Sie gewiss, dass Gemeinden wie Untergriesbach bisher nichts bekommen haben. Andere Kommunen haben aber eine Förderung bekommen; das waren Beträge von 1000 oder 2000 Euro. Insgesamt ist festzustellen, dass gerade der Straßenunterhalt verstärkt gefördert wird.

Nächste Frage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Herr Staatssekretär Meyer, ich frage: Sie Trifft es zu, dass für die GSB – die Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH – kein Jahresabschluss 2004 erstellt wurde, und wenn ja, weshalb nicht?

Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! Der Jahresabschluss 2004 der GSB – Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH – wurde vom Unternehmen ordnungsgemäß erstellt und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Nach Billigung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28.06.2005 wurde der Jahresabschluss 2004 durch die Gesellschafterversammlung am 27.07.2005 festgestellt. Der Geschäftsbericht 2004 des Unternehmens wurde dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung am 29. August dieses Jahres zugeleitet. Eine Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten, mir die Veröffentlichung zukommen zu lassen, wenn sie erfolgt ist?

Selbstverständlich werden Sie diese Unterlagen bekommen. Auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann das Unternehmen keinen Einfl uss nehmen. Ich werde veranlassen, dass Sie dann umgehend informiert werden.

Aus der Zusatzfrage wurde eine Bitte. – Dann darf ich Herrn Kollegen Dupper bitten, seine Frage zu stellen.

Frau Präsidentin, sehr verehrter Herr Staatssekretär! Wird die Staatsregierung eine Bundesratsinitiative ergreifen, um einer weiteren Beschneidung der Biersteuer-Mengenstaffel und somit einer weiteren Benachteiligung der mittelständischen Brauereien in Bayern Einhalt zu gebieten?

Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Präsidentin, lieber Kollege Jürgen Dupper! Nein, da für eine solche Initiative kein Anlass besteht. Eine Veränderung der Biersteuer-Mengenstaffel ist derzeit nicht geplant.

Im Übrigen möchte ich feststellen: Die Bayerische Staatsregierung ist sich der großen Bedeutung der BiersteuerMengenstaffel für die in Bayern im Wesentlichen mittelständisch strukturierte Brauereilandschaft bewusst. Bayern hatte sich deshalb auch im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf EU-Ebene massiv für eine Festschreibung der Biersteuer-Mengenstaffel in der einschlägigen EU-Richtlinie eingesetzt.

Die Einschnitte bei der Biersteuer-Mengenstaffel zum 01.01.2004 waren Teil der pauschalen Subventionsabbaupläne der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück. Bayern war also nicht Initiator dieser Maßnahme, im Gegenteil: Die Bayerische Staatsregierung hat die in der so genannten Koch-Steinbrück-Liste enthaltene schrittweise Anhebung der Biersteuer-Mengenstaffel von Anfang an kritisch beurteilt. Schließlich sollten entsprechend den grundsätzlichen Erwägungen der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen von den Subventionsabbauplänen weitgehend ausgenommen bleiben.

Nachdem die Vorschläge der beiden Ministerpräsidenten zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 gemacht worden sind, deutete sich bereits an, dass einzelne Maßnahmen wie die Biersteuer-Mengenstaffel kaum würden ausgenommen werden können. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass mit einem Abbau der Biersteuer-Mengenstaffel ein im Vergleich zum Gesamtvolumen des Vorziehens der Steuerreform lediglich geringes Steuermehraufkommen zu erzielen ist.

Verehrter Kollege, es hat sich im Verlaufe der schwierigen, kontroversen und langwierigen Verhandlungen im Vermittlungsverfahren zu verschiedenen Steuer- und Sozialgesetzen gezeigt, dass selbst eine Rückführung der Steuerermäßigung über den ursprünglich vorgesehenen Dreijahreszeitraum nicht mehr realisierbar war, sondern dass der Subventionsabbau zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte auf einmal vollzogen werden musste. Deshalb hat Bayern letztlich – wie andere Länder auch – spezifi sche Landesinteressen zum Wohle des Ganzen zurückgestellt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dupper.

Herr Staatssekretär, da mir sehr wohl bekannt ist, welch große Verdienste der amtierende bayerische Finanzminister bei der Einführung und der europäischen Harmonisierung der Biersteuer-Mengenstaffel hat, stelle ich die Zusatzfrage, ob die Bayerische Staatsregierung eine etwaige Bundestagsinitiative unterstützen oder zumindest nicht blockieren wird.

Herr Staatssekretär.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass es keine Vereinbarung über eine Veränderung in diesem Bereich im vorliegenden Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und Ihrer Partei, der SPD, gibt. Die Biersteuer-Mengenstaffel ist derzeit kein Thema und ist auch nicht in der Diskussion.

Keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, dann darf ich mich bei Ihnen ganz, ganz herzlich für die Beantwortung der Fragen bedanken.

Ich rufe nunmehr die an das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten gerichteten Fragen auf. Ich darf Herrn Staatsminister Miller bitten, die Fragen zu beantworten. Herr Kollege Schindler, ich darf Ihnen das Wort geben, bitte schön.

Herr Staatsminister! Was haben Sie unternommen, nachdem Sie als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Landessiedlung GmbH durch Schreiben des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 11.02.2005 von den massiven Vorwürfen des Prüfungsverbandes gegen die BLS wegen der Ausschreibung und Abwicklung der Baumaßnahme „Zehentberg V“ im Markt Beratzhausen Kenntnis erhalten haben, damit die Vorwürfe aufgeklärt werden und der Markt Beratzhausen seine Schäden ersetzt bekommt, und sind der Staatsregierung weitere ähnliche Vorwürfe gegen die BLS im Zusammenhang mit der Projektierung und Abwicklung von Baumaßnahmen in anderen Gemeinden bekannt geworden?