Herr Staatsminister! Was haben Sie unternommen, nachdem Sie als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Landessiedlung GmbH durch Schreiben des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 11.02.2005 von den massiven Vorwürfen des Prüfungsverbandes gegen die BLS wegen der Ausschreibung und Abwicklung der Baumaßnahme „Zehentberg V“ im Markt Beratzhausen Kenntnis erhalten haben, damit die Vorwürfe aufgeklärt werden und der Markt Beratzhausen seine Schäden ersetzt bekommt, und sind der Staatsregierung weitere ähnliche Vorwürfe gegen die BLS im Zusammenhang mit der Projektierung und Abwicklung von Baumaßnahmen in anderen Gemeinden bekannt geworden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schindler, der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ist bei mir am 14.02.2005 eingegangen. Ich habe unmittelbar darauf mit Schreiben vom 21.02.2005 die Geschäftsführung der BLS davon in Kenntnis gesetzt und diese umgehend um eine eingehende Prüfung und um eine Stellungnahme gebeten, auch dahin gehend, ob die Staatsanwaltschaft bereits an die BLS oder einzelne Mitarbeiter herangetreten ist. Ferner habe ich gebeten, bei der Sitzung des Aufsichtsrates am 17.03.2005 über die Angelegenheit zu berichten.
Die Geschäftsführung der BLS hat mit Schreiben vom 28. Februar 2005 Stellung genommen. Sie hat mitgeteilt, dass ihr keine Informationen vorliegen, die auf ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren hindeuten und auch keine Erkenntnisse vorliegen, die Anlass zu Verdachtsmomenten gegen einzelne Mitarbeiter begründen könnten. Wegen des komplexen Sachverhalts, der umfänglichen Planfeststellungen und des drohenden Rechtsstreits hat die BLS die Angelegenheit einem Anwalt übertragen und diesen mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt.
In der Aufsichtsratssitzung vom 17. März 2005 wurde auf der Grundlage des oben genannten Schreibens der BLS über den Vorgang berichtet. Einen weiteren Zwischenbericht gab die Geschäftsführung in der Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2005.
Mit Schreiben vom 17. Oktober 2005 hat die Geschäftsführung der BLS das anwaltliche Rechtsgutachten vorgelegt. Sie weist darauf hin, dass ein strafrechtlich relevantes Handeln von Mitarbeitern nicht zu erkennen ist. Der Markt Beratzhausen habe zwar einen angemessenen Regelungsvorschlag eingefordert, aber weder dem Grunde noch der Höhe nach substantiierte Forderungen an die BLS gerichtet. Insbesondere hat der Markt Beratzhausen, bzw. der dortige Rechtsvertreter, auf anwaltliche Aufforderung vom 10. August 2005, Grundlagen für eine Vergleichswertung zu nennen, die zu einer tragfähigen Alternativberechnung führen können, bisher nicht geantwortet.
Der Aufsichtsrat sah aufgrund des bisherigen Handelns der BLS keine Veranlassung, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die BLS als Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb tätig ist und keine hoheitliche oder beliehene Tätigkeit vorliegt. Vorgänge gleicher Art, das heißt unter Beteiligung des BKPV, liegen nicht vor.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Strafanzeige gegen Verantwortliche der BLS bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth erstattet hat und dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth mit Verfügung vom 26. April 2005 – also vor der zweiten Aufsichtsratssitzung – das Ermittlungsverfahren mit der Begründung eingestellt hat, es kämen allenfalls Korruptionsdelikte in Betracht, die verjährt seien? Falls Sie davon keine Kenntnis erlangt haben, frage ich Sie, wieso das dem Aufsichtsrat nicht berichtet worden ist. Falls Sie davon Kenntnis erlangt haben, frage ich Sie: Halten Sie es für geboten, das Geschäftsgebaren der BLS genauer zu würdigen?
Herr Staatsminister, meine konkrete Frage war, ob Sie Kenntnis davon haben, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth das Ermittlungsverfahren mit dem von mir genannten Argument eingestellt hat, dass Korruptionsdelikte in Betracht kämen, die verjährt seien, und deshalb von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden könnten.
Herr Staatsminister, da es nicht um einen strafrechtlichen Aspekt geht, sondern darum, wie der Markt Beratzhausen seine Ansprüche erfüllt bekommt, stelle ich die Frage, was aus Ihrer Sicht seitens des Marktes Beratzhausen als nächster Schritt unternommen werden muss, damit die aufgetretenen unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich der Qualität der Abrechnung geklärt werden können und damit der Markt letztlich Schadenersatz bekommt oder die bezahlten Gelder zurückgezahlt werden.
Der Markt sollte gemäß der Aufforderung die Grundlagen für eine Vergleichswertung nennen, die zu einer tragfähigen Alternativberechnung führen könnten. Er hat bisher leider nicht geantwortet und sollte dies tun.
Nachdem Frau Kollegin Biedefeld nicht da ist, darf ich mich bei Ihnen, Herr Staatsminister Miller, bedanken. Ich rufe nun die Fragen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf und darf Herrn Staatssekretär Freller bitten, die Fragen zu beantworten. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Sailer.
Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, in welchem Umfang für den Zeitraum 7. November 2005 bis 28 Juli 2006 Mobile Reserven durch die Regierung von Schwaben in Schwaben sowie im Landkreis Augsburg eingestellt wurden und ob damit die dafür vorgesehenen fi nanziellen Mittel ausgeschöpft sind oder im Finanzierungsrahmen weitere Mobile Reserven eingestellt werden könnten bzw. auch werden und, sofern für weitere Mobile Reserven auch nach Absenkung der notwendigen Examensnote auf 3,5 die Nachfrage fehlt, ob durch eine weitere Absenkung der Examensnote auf 4,0 zusätzliche Mobile Reserven eingestellt werden könnten.
Herr Abgeordneter Sailer, die Regierung von Schwaben konnte zum 7. November 2005 für die Dauer des laufenden Schuljahres 39 Vollzeitverträge mit Grundschullehrkräften zur Aufstockung der Mobilen Reserve abschließen. Fünf Verträge waren für den Landkreis Augsburg vorgesehen. Die Regierung hat 30 Verträge abgeschlossen, für den Landkreis Augsburg haben vier Lehrkräfte das Vertragsangebot angenommen.
Da die vorgesehenen Mittel nicht ausgegeben werden konnten, hat die Staatsregierung entschieden, allen Förderlehrern in Bayern, die ohne Beschäftigung sind und auf der Warteliste geführt werden, ab dem 9. Januar 2006 einen Vertrag bis zum Schuljahresende anzubieten.
Da in ganz Bayern 2005 von allen 749 Prüfungsteilnehmern für das Lehramt an Grundschulen nur fünf eine Note schlechter als 3,50 erreicht haben – davon übrigens niemand im Regierungsbezirk Schwaben –, ergäbe sich durch eine Absenkung der Anstellungsnote 3,50 kaum ein Gewinn.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung nach den von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen konkret die Situation für den Regierungsbezirk Schwaben und den Landkreis Augsburg, wenn sie zusätzlich den Förderlehrern ohne Beschäftigung befristete Beschäftigungsverhältnisse anbietet? Geht die Bayerische Staatsregierung davon aus, dass auch für den Regierungsbezirk Schwaben und insbesondere für den Landkreis Augsburg die Lücke geschlossen werden kann? Ich gehe davon aus, dass, nachdem jetzt auf die Förderlehrer zurückgegriffen wird, noch freie Stellen für die Mobilen Reserven vorhanden sind. Geht die Staatsregierung davon aus, dass diese Lücke durch diese Maßnahme geschlossen werden kann? Gibt es schon erste Rückmeldungen der Förderlehrer, ob sie auf dieses Angebot eingehen werden?
Herr Kollege Sailer, ich sollte vielleicht einmal generell auf die Aushilfssituation an den Volksschulen eingehen, die uns alle bewegt. Hier stellt sich immer die Frage, wie ausfallender Unterricht abgedeckt werden kann. Das System der Mobilen Reserve ist hier sicherlich entscheidend.
Ich habe heute Morgen bei der Debatte in diesem Hause ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir uns in Bayern sehr glücklich schätzen dürfen, dass wir insgesamt fast 2000 Mobile Reserven im Einsatz haben. Wir stellen dafür viele Stellen zur Verfügung. Die Zahlen steigen. Ich habe mir für die Debatte heute Morgen die genauen Zahlen besorgt, die ich für die Beantwortung Ihrer Frage gerne wiederhole: Wir hatten im Schuljahr 2004/2005 ganzjährig
1800 Vollzeitstellen zur Verfügung. Vollzeitstellen bedeuten, dass wir erheblich mehr Köpfe im Einsatz haben. Bei einer Hochrechnung erhalten wir insgesamt 1800 Vollzeitstellen. Die tatsächliche Zahl der Mobilen Reserven dürfte noch erheblich höher als die Zahl der zur Verfügung gestellten Planstellen liegen. Das hat den großen Vorteil, dass sich die Mobilität erhöht und damit die Chance, mehr Fälle vertreten zu können.
Die Zahl der Mobilen Reserven ist von 1800 auf 1872 Vollzeitstellen gestiegen. Verteilt auf die Regierungsbezirke haben wir also für dieses Schuljahr mehr Stellen als im letzten Schuljahr zur Verfügung gehabt.
Auch wenn nicht alle das Vertragsangebot angenommen haben, haben wir trotzdem erheblich mehr Lehrer im Einsatz als im Vorjahr. Mit den vier zusätzlichen Lehrkräften wäre es noch optimaler gewesen, man kann aber niemand dazu zwingen, dass er ein Vertragsangebot annimmt.
Zu Ihrer Frage nach der Einstellung von Lehrkräften mit einer Note über 3,5 möchte ich Folgendes sagen: Wir haben heuer bei der Einstellung von Grundschullehrern einen sehr hohen Anteil von Bewerbern genommen; bei den Hauptschullehrern haben wir alle genommen. Wenn wir Lehrkräfte mit einer Note über 3,5 nicht nehmen, bitte ich um Nachsicht dafür, dass wir in dieser Frage in diesem Hause lange Zeit eine einvernehmliche Linie vertreten haben. Kein Unternehmen würde von hundert Bewerbern alle hundert nehmen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, nachzufragen, ob Leute, die eine schlechtere Note als 3,5 haben, tatsächlich für das Lehramt geeignet sind. Sie können sich an Privatschulen bewerben. Wenn der Staat aber nicht eine gewisse Grenze einzieht, kann folgende ungerechte Situation entstehen: In einem Jahr, in dem zufälligerweise mehr Lehrerstellen fi nanziert werden, nehmen wir alles. Ein oder zwei Jahre später können selbst Bewerber mit guten Noten nicht genommen werden. Damit hätten wir ein Missverhältnis.
Ich weiß nicht, ob Sie noch die Schuldiskussionen kennen, die wir in den 80er Jahren geführt haben und die uns bis vor wenigen Jahren weiter verfolgt haben. Damals wurde alles genommen, was am Markt vorhanden war. Dann hat sich die Einstellungssituation in den 90er Jahren verschlechtert. Plötzlich konnten wir an den Gymnasien Bewerber mit den Noten 1,2 oder 1,5 nicht mehr einstellen. Dann wurden wir von der Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass wir vor ein paar Jahren auch noch Bewerber mit 3,5 und schlechter genommen hätten, während wir jetzt nicht einmal mehr die Besten einstellen könnten. Deswegen werden wir darauf achten – dafür bitte ich auch um Verständnis –, dass wir diese 3,5 auch in Zukunft als Grenze für eine Einstellung im staatlichen Schuldienst behalten werden, auch wenn die Gefahr besteht, dass dadurch drei oder vier Lehrkräfte nicht mehr eingestellt werden können. Diese Grenze ist auch ein Ausdruck dessen, dass wir auf eine gewisse Qualität achten.
Mit den Förderlehrern haben wir gute Erfahrungen gemacht. Wir sind froh, dass wir Überhangmittel für Förderlehrer ausgeben können. Wir können die Förderlehrer selbstverständlich sehr sinnvoll auch dort einsetzen, wo
Unterricht ausfällt. Dort sind die Förderlehrer deshalb willkommen, weil dann abweichend vom Lehrplan auch mit kleineren Gruppen Unterricht gehalten werden kann. Es fi ndet dann eine wirklich individuelle Förderung statt. Der Minister hat als eines seiner großen Ziele bei seinem Amtsantritt erklärt, dass ihm die individuelle Förderung von Kindern sehr wichtig ist. In dieser individuellen Förderung haben die Förderlehrer ohne Zweifel eine ganz besondere, wertvolle und wichtige Bedeutung. Wenn es uns gelingt, ausgefallene Mobile Reserven, die ihren Dienst nicht angetreten haben, durch Förderlehrer auszugleichen, ist es sicherlich im Sinne und Dienste unserer Kinder. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch im Regierungsbezirk Schwaben befriedigende Lösungen fi nden werden. Im Sinne Ihrer Fragestellung kann ich daher nur eine positive Antwort geben.
Herr Staatssekretär, wenn der Schnitt von 3,5 auch für zeitlich befristete Verträge gilt, frage ich Sie, ob es nicht besser wäre, Lehrer, die ihre Prüfung mit 3,5 oder schlechter bestanden haben, wenigstens befristet einzustellen, als überhaupt keine oder zu wenige Lehrer zur Verfügung zu stellen.
Herr Abgeordneter Sprinkart, es ist im Prinzip richtig, dass zunächst einmal auf die Sicherung der Unterrichtsversorgung geachtet werden muss. Sie ist aber gesichert. Mir ist es lieber, bei den Förderlehrern Leute mit guten Noten einzustellen, auch wenn sie dort nicht zum Zuge kommen, weil wir bei den Förderlehrern nur eine sehr beschränkte Zahl an Bewerbern einstellen können, als dass wir bei den Grundschullehrern die nehmen, die eine Note von 3,5 oder schlechter haben. Natürlich müssen wir fl exibel bleiben, bei den Qualitätsanforderungen für die bayerischen Schulen sollten wir aber eine bestimmte Konsequenz einhalten. Vor allem möchten wir in der Lehrerausbildung und Lehrerqualifi kation auch gleiche Verhältnisse haben.
Ich darf die Fragestellung noch einmal präzisieren. Sie sprachen in Ihrer ersten Antwort von vier bzw. fünf Mobilen Reserven für den Landkreis Augsburg. Sie sprachen aber auch davon, dass damit die Möglichkeiten, Mobile Reserven für einen befristeten Zeitraum einzustellen, nicht ausgeschöpft sind, weswegen Sie jetzt auf die Förderlehrer zurückgreifen. Können Sie präzisieren, wie viele zusätzliche Stellen für den Landkreis Augsburg für Mobile Reserven möglich wären? Wie viele wären darüber hinaus für den Regierungsbezirk Schwaben möglich, und wie viele Förderlehrer schreiben Sie in dem genannten Gebiet an, um diese Lücke zu schließen? Gibt es hier auch Vergleichswerte in anderen Regierungsbezirken, die einen signifi kanten Unterschied zu Schwaben darstellen? Wenn ja, woran liegt das?
Herr Sailer, ich habe – ausgehend von Ihrer Ausgangsfrage – nur die Zahlen für Schwaben vorliegen, nicht aber Zahlen für andere Regierungsbezirke oder Schulamtsbezirke. Ich bitte um Verständnis, dass ich darauf nicht antworten kann. Ich wäre aber jederzeit bereit, diese Zahlen nachzureichen. Für Augsburg habe ich in der ersten Antwort bereits gesagt, dass wir fünf Verträge für den Landkreis Augsburg vorgesehen hatten, dass aber nur vier Lehrkräfte das Vertragsangebot angenommen haben. Es geht also um eine Lehrkraft. Ich gehe davon aus, dass wir bei den Förderlehrern darauf achten werden, dass Augsburg berücksichtigt wird. Ich werde gerne mein Haus darauf hinweisen, darauf zu achten, dass die eine Stelle, die in Augsburg offen ist, durch Förderlehrerstunden abgedeckt wird. Natürlich lassen sich diese ausfallenden Stunden in einer Großstadt auch anderweitig ausgleichen. Auf eine Person lässt sich der Unterrichtsausfall nicht so präzise herunterrechnen. Ich biete dennoch gerne an, dass wir darauf achten, dass Augsburg nicht in irgendeiner Art und Weise benachteiligt wird. Wenn Mittel anderweitig ausgegeben werden, soll die Stadt auch etwas davon haben, bei der vielleicht ein Lehrer weniger angetreten ist.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Wie beurteilt die Staatsregierung das Verhalten des Kultusministeriums, das dem Lehrer Robert B. einen nach der Urlaubsverordnung möglichen Sonderurlaub für staatspolitische Zwecke verweigert hat, obwohl der Beamte auf Vorschlag des Bayerischen Fußballverbands von der Staatskanzlei zur Teilnahme an einer Delegationsreise in die chinesische Partnerprovinz Bayerns, Guangdong, eingeladen worden war?
Die Entscheidung über die Dienstbefreiung des angesprochenen Hauptschullehrers war korrekt. Der Bayerische Fußballverband hat mit Schreiben vom 9. November 2005 mitgeteilt, dass eine Delegation unter Leitung von Herrn Staatsminister Sinner sich Ende November anlässlich des „Internationalen Kultur- und Tourismusfestivals“ auf eine Reise in die bayerische Partnerprovinz Guangdong der Volksrepublik China begebe und der Bayerische Fußballverband aus diesem Anlass gebeten worden sei, eine bayerische Fußballauswahlmannschaft zusammenzustellen, die diese Delegation begleite. Für diese Delegation sei auch Herr B. vom FC Ingolstadt vorgesehen, Lehrer an einer Hauptschule in Ingolstadt. Der Bayerische Fußballverband bat um Prüfung, ob Herr B. für die Zeit vom 28. November bis 2. Dezember 2005 Dienstbefreiung gewährt werden könne, um diese Reise als Delegationsmitglied zu begleiten.
Die Prüfung dieser Bitte hatte zum Ergebnis, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden konnte. Dienstbefreiungen können nur für die in der Urlaubsverordnung genannten Zwecke und nur dann bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Im Sport sind Dienstbefreiungen gemäß § 16 der Urlaubsverordnung grundsätzlich nur möglich für die „aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und Europameisterschaften, Europapokalwettbewerben, internationalen sportlichen Länderwettkämpfen und den dazu gehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene“. Diese Voraussetzungen lagen für den angesprochenen Hauptschullehrer nicht vor.
Dienstbefreiungen sind ferner grundsätzlich möglich für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und beruflichen Fortbildungsveranstaltungen sowie für staatspolitische Zwecke. Auch unter diesem Gesichtspunkt konnte eine Dienstbefreiung nicht gewährt werden. Die Lehrkraft zählte nicht zu einer von der Staatsregierung benannten Delegation. Die staatspolitischen Zwecke der Reise der Delegation waren auch nicht in Frage gestellt, weil der genannte Hauptschullehrer nicht teilnahm.