Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute Ihren Entwurf zur Erprobung der Polizeiorganisationsreform. Wir haben hier eine Vorlage, die ermöglicht, dass dieser Versuch nicht nur in Unterfranken stattfi ndet, sondern dass er auch auf andere angedachte Präsidiumsbereiche ausgeweitet wird. So verstehe ich einen Erprobungsversuch aber nicht.
Erstens. Zunächst sollte es jetzt darum gehen, wirklich herauszufi nden, zu erproben und anschließend zu überprüfen, inwieweit in der Verwaltung tatsächlich Stellen abgebaut werden können und dann tatsächlich Stellen im operativen Bereich und in der Fläche zusätzlich geschaffen werden können. Wir wollen auch wissen, wie viele der Stellen, die in der Verwaltung abgebaut werden, tatsächlich auch auf der operativen Ebene landen und wie viele und welche Stellen Einsparungen zum Opfer fallen. Wir wollen auch wissen, wie viele Sachmittel erforderlich sind, um diese Organisationsreform zu verwirklichen. Auch darauf bekamen wir keine Antworten. Erst wenn diese Antworten gegeben worden sind, ist es an der Zeit, zu entscheiden, ob dieser Versuch auch auf andere Präsidiumsbereiche ausgeweitet wird. Wir wollen also zunächst eine Evaluierung des Ergebnisses in Unterfranken und erst dann eine Ausweitung, nicht heute ein Gesetz, das die Ausweitung quasi schon enthält.
Zweitens. Wir stimmen gewissermaßen damit unterschwellig den angedachten zukünftigen Präsidiumsbereichen zu. Die Aufteilung, die Sie hier vorschlagen, überzeugt keineswegs. Ich selbst komme aus Schwaben. Dort werden wir zukünftig die zwei kleinsten Präsidiumsbereiche Bayerns haben. Die Gründe dafür sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Auch die Aufteilung in Oberbayern ist nicht nachvollziehbar. Wir müssen darüber nachdenken, wie künftig die Präsidiumsbereiche aufgeteilt werden sollen. Ich befürchte sogar, dass durch eine Ausweitung der Präsidiumsbereiche von sieben auf zehn tatsächlich mehr Verwaltungsaufwand und nicht weniger geschaffen wird, zumindest in einzelnen Regionen. Das ist nicht das, was erreicht werden soll.
Erproben Sie also Ihren Versuch in Unterfranken, und stellen Sie dar, inwieweit die angestrebten Ziele der Reform wirklich erreicht werden. Erst dann ist über weitere Schritte zu beraten, nicht jetzt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Reformprozess zur Neuordnung der Polizeiorganisationsstruktur steht heute vor einem wichtigen Zwischenschritt. Wir haben fast eineinhalb Jahre lang eine intensive Diskussion auf allen Ebenen geführt. Wir haben den Hauptpersonalrat eingebunden; wir haben die Berufsvertretungen eingebunden, und wir haben eine Reform gemacht, an der die Betroffenen unmittelbar beteiligt waren. Das haben wir auch deswegen getan, weil wir wollten, dass die praktische Erfahrung all derjenigen, die Führungsverantwortung in der Polizei tragen, unmittelbar in eine neue Struktur eingebracht wird.
Dieser Veränderungsprozess betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche. Kollege Dr. Jakob Kreidl hat soeben den Bereich der Organisationsveränderung dargestellt. Daneben haben wir aber noch den Bereich der neuen Ablaufstrukturen, den wir genauso zu beachten und dem wir in den kommenden Monaten ein ganz besonderes Gewicht beizumessen haben. Richtig ist, Herr Dr. Kreidl, dass wir die Dreistufi gkeit als ideale Lösung gesehen haben. Wir haben zunächst über ein vierstufi ges modifi ziertes Konzept diskutiert, haben es dann nach Rücksprache mit den Verantwortlichen wieder verworfen, weil wir der Meinung waren, dass die Ablaufstrukturen straffend zusammengefügt werden müssen, während der vierstufi ge Ablaufplan zu erheblichen Kosten, zu einem erheblichen Zeitdefi zit führen wird und erhebliche Maßnahmen für die Konzentration nötig sein werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre und aus der Diskussion mit den Fachleuten haben wir gesagt, dass wir uns für das dreistufi ge Konzept entscheiden wollen. Ich bin überzeugt, dass das eine gute und richtige Entscheidung war.
Wir müssen uns nun mit den Ablaufstrukturen beschäftigen. Ich könnte Ihnen viele Beispiele erzählen, wie sehr diese Strukturen Personal und Kapazitäten binden. Ich will ein kleines Beispiel erwähnen: Eine Petition des Bayerischen Landtags geht zunächst an das Innenministerium, dann an den Polizeipräsidenten, danach an den Polizeidirektor und an die Inspektion. Lieber Rudi Peterke, wir haben das immer wieder mit den Fachleuten diskutiert und besprochen. Der Ablauf führt dazu, dass alle Ebenen beschäftigt sind. Wir müssen also auch über die Neustrukturierung in den Ablaufprozessen eine Diskussion führen. Wenn wir den dreistufi gen organisatorischen Aufbau haben werden, können wir die Abläufe wesentlich leichter neu konzipieren und neu gestalten. Deswegen meine ich, Herr Kollege Schuster, sind wir auf dem richtigen Weg, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir nach der intensiven Debatte mit allen Betroffenen zur Verbesserung
der gesamten Struktur der Polizei kommen werden. Das betrifft den Aufbau, aber auch die Ablaufstrukturen.
Ich glaube, wir werden einen modernen Aufbau haben mit einer schlanken, konzentrierten Führung, kurze und schnelle Entscheidungswege und die Stärkung der Verantwortung vor Ort.
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten gerade, dass Sie mit den Betroffenen gesprochen hätten und diese eingebunden seien. Ist Ihnen bekannt, dass Fachleute – dazu zähle ich den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft – jetzt erst gesagt haben, die Deutsche Polizeigewerkschaft halte die Reduzierung auf drei Ebenen für sachlich und fachlich falsch. Es handle sich lediglich um ein Sparmodell, dessen primärer Zweck die Einsparung von 1200 Stellen bis zum Jahr 2008 bei der Polizei sei. Zudem wisse noch kein Mensch, wie aufgrund der derzeitigen Haushaltslage die enormen Kosten aufgebracht werden sollen?
Herr Kollege Schuster, ich habe den Vorteil, dass ich bei all diesen Gesprächen anwesend war – bei jedem Gespräch mit den Gewerkschaften und den Führungskräften innerhalb der Polizei – und daraus berichten kann. Sie waren alle eingebunden. Ich kann nicht kontrollieren, wenn etwas anderes gesagt wird. Ich war aber dabei, und ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass über die modifi zierte Vierstufi gkeit und die Dreistufi gkeit mit den Vertretern der Gewerkschaft auch in meiner Anwesenheit gesprochen wurde. Ich kann deshalb sagen, dass die Angelegenheit sehr dezidiert mit den Betroffenen diskutiert wurde.
Mir geht es letztendlich darum, die Führungsebenen zu reduzieren. Herr Kollege Schuster, ich meine, wenn wir jetzt im Bereich der Bayerischen Landepolizei 56 Führungsdienststellen haben und künftig 10 haben werden, ergibt das eine neue, schlagkräftige, schlanke Struktur und zusätzliche Kapazitäten, die auf der unteren Ebene ankommen kann. Den Satz „Weniger an die Schreibtische und mehr auf die Straße.“ gilt es jetzt zu realisieren. Daran können Sie uns auch messen, Herr Kollege Schuster. Ich bin der Meinung, dass das die Grundlage dieser Reform ist, weniger Personal in den Führungsstäben und mehr auf der Straße und mehr vor Ort zu haben.
Es gibt in diesem Lande Situationen, die eine unterschiedliche Ausgestaltung des Konzepts erfordern. Als Fachmann, Herr Kollege Schuster, wissen Sie, dass die Struktur in München und die Struktur in Oberfranken nicht die gleiche ist und dass wir darauf zu reagieren haben. Das Präsidium in Nürnberg wiederum hat einen Bereich ländlichen Raum, aber auch einen großstädtisch orientierten Bereich. Darauf müssen wir Rücksicht nehmen und uns entsprechend darauf einstellen. Ich würde es für einen
falschen Ansatz halten, wenn wir meinten, dass die Strukturen keine Rolle spielten und wir mit aller Gewalt die einheitliche Linie einführen würden. Ich glaube, auch Sie sind ebenso wie ich der Überzeugung, dass das der falsche Ansatz und der falsche Weg wäre.
Ich glaube, dass wir auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Organisationsstrukturen zu reagieren haben. Ich würde es auch für einen falschen Ansatz halten – als Fachmann wissen Sie das –, eine verdeckte Vierstufi gkeit einzuführen. Das ist es beileibe nicht. Es geht darum, die Führungsebenen herunterzufahren. Eine PI mit besonderen Einsatzaufgaben ist nicht zu vergleichen mit einer Direktion. Dies wurde in den entsprechenden Gremien des Hohen Hauses, insbesondere im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, detailliert dargelegt und darüber diskutiert.
Wir brauchen schlagkräftige Einsatzzentralen. Wir haben in den Einsatzzentralen modernste Technologien. Wir werden diese in Zukunft noch ständig neu überarbeiten und überholen müssen, weil dieser Fortschritt immer wieder viel Geld kostet. Das zu konzentrieren und zusammenzufassen halte ich für einen guten und vernünftigen Ansatz. Beim Besuch einer Einsatzzentrale – der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat eine besucht – hat man sich ein Bild machen können, wie exzellent die konzentrierte Einsatzzentrale funktioniert und dass die Einsätze vor Ort dezentral ablaufen. Das ist eine gute Konzeption. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie sich im ganzen Lande durchsetzen wird.
Hier wurde gesagt, es wäre eine Missachtung des Hohen Hauses, dass eine Verordnungsermächtigung aufgenommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen eines: In keinem Bereich ist so oft informiert worden, wie hier. In einzelnen Stufen wurde alles dargestellt und dokumentiert. Ich bin der Meinung, wir machen jetzt in Unterfranken die Erprobung mit der Erprobungsklausel. Wir werden dann die entsprechende Evaluierung durchführen. Dazu wird eigens eine Kommission gegründet. Wir werden darüber im Landtagsausschuss berichten, bevor die endgültige Konzeption für das POG vorgelegt wird. Ich bitte Sie heute um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3275 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/3779 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. August 2005“ einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes“.
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung – 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz (2. VerwModG) (Drs. 15/3277) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Naaß, Dr. Heinz Kaiser u. a. (SPD) Artikel 12 – Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (Drs. 15/3566)
Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Naaß, Dr. Heinz Kaiser u. a. (SPD) Artikel 13 – Änderung des Gesetzes über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspfl ege in Bayern (Drs. 15/3567)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Kiesel.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung will mit dem Projekt „Verwaltung 21“ die Strukturen der bayerischen Verwaltung modernisieren. Die CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf mit den Änderungen in den Ausschüssen zu. Ziel ist es, eine straffe und dienstleistungsorientierte Verwaltung mit geringer Regulierungsdichte zu schaffen. Die bayerische Staatsverwaltung genießt in Deutschland einen guten Ruf. Dies ist auch vor allem dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Im Zeitalter der Globalisierung ist es jedoch erforderlich, dass auch staatliche Strukturen neu
geformt werden, damit eine leistungsstarke Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats in die Lage versetzt, im internationalen Wettbewerb um Arbeitsplätze, Innovationen und Investitionen vorne dabei sein zu können. Zusätzlich zwingt die Lage der öffentlichen Haushalte zu einer Neuausrichtung der staatlichen Betätigung. Steigende Personal- und Versorgungsausgaben engen die fi nanziellen Handlungsspielräume Bayerns ein. Deshalb ist es wichtig, dass der Personalbestand des Freistaates sozialverträglich im Rahmen der natürlichen Fluktuation reduziert wird.
Das Projekt und die Beschlüsse zum Projekt „Verwaltung 21“ zwingen dazu, gewisse Gesetze und Verordnungen zu verändern. Das Gesetz, das auch „OmnibusGesetz“ genannt wird, nimmt alles mit, was an Veränderungen zu veranlassen ist. Viele Änderungen sind redaktionelle Änderungen, weil sich Zuschnitte und Zuständigkeiten in den Geschäftsbereichen der einzelnen Häuser geändert haben.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Reform der staatlichen Bau- und Wasserwirtschaftsverwaltung. Im Rahmen der Neuordnung der Staatsbauverwaltung werden die derzeit bestehenden 28 Hochbauämter und 23 Straßenbauämter einschließlich des Straßen- und Wasserbauamtes Pfarrkirchen zu 22 Staatlichen Bauämtern zusammengefasst, wobei im Gleichklang mit den Wasserwirtschaftsamtssitzen für beide Verwaltungen 17 einräumige Amtsbezirke entstehen.
Auf der Mittelstufe werden die Landesbauabteilungen der Oberfi nanzdirektion zusammengefasst und organisatorisch an die Autobahndirektion Nordbayern angegliedert. Im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen werden die Vermessungsabteilungen bei den Bezirksfi nanzdirektionen aufgelöst. Ihre Aufgaben werden an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als Mittelbehörde mit Sitz in München verlagert. Die Durchführung von bestimmten Aufgaben der Katastervermessungen im Verfahren der ländlichen Entwicklung wird auf die staatlichen Vermessungsämter übertragen. Außerdem wird eine verstärkte Einbindung der verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen erfolgen. Dazu wird die Übernahme von Vermessungsaufgaben durch Privatpersonen und durch Stellen, die nicht nach Artikel 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes zu Katastervermessungen befugt sind, in das Liegenschaftskataster neu geregelt und eine Ermächtigung für eine entsprechende Verordnung geschaffen. Des Weiteren werden die Voraussetzungen für den Aufbau einer Geodateninfrastruktur in der Form einer integralen Geodatenbank geschaffen.
Die Bezirksfi nanzdirektionen gehen in einem Landesamt für Finanzen auf. Die Buchungsstellen der Staatoberkasse Bayern in den verschiedenen Orten der Bezirksfi nanzdirektionen werden zukünftig aufgelöst. Das Kassenwesen wird bei der Staatsoberkasse Bayern in Landshut konzentriert. Die Oberfi nanzdirektion München und das Technische Finanzamt Nürnberg werden aufgelöst. Die Aufgaben werden in einem Landesamt für Steuern zusammengefasst und neu strukturiert. Im Zuge dieser Neuorganisation werden die Aufgaben der Landesentschädigung von Staatsschuldenverwaltung bei der Oberfi nanzdirek
Neben der Schriftform wird künftig im Bayerischen Reisekostengesetz auch die einfache elektronische Form zugelassen. Somit wird der Einsatz von elektronischen Workfl ow-Prozessen ermöglicht. Durch den grundsätzlichen Verzicht auf die obligatorische Vorlage von Belegen und die damit einhergehende Erstattung der glaubhaft gemachten Aufwendungen werden eine papierlose Reisekostenabrechnung und eine Beschleunigung des Verwaltungsvollzugs erreicht. Die Anforderung von Belegen im Einzelfall bleibt möglich, um Stichprobenprüfungen durchzuführen.
Die Neustrukturierung der Landesämter im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz macht folgende Maßnahmen notwendig: Alle die Umweltmedien betreffenden Aufgaben werden in einem Landesamt für Umwelt zusammengelegt, um fachliche Synergien besser ausschöpfen zu können. Die Landesämter für Umweltschutz, für Wasserwirtschaft und das Geologische Landesamt werden zusammengelegt. Die umweltbezogenen Aufgaben des Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik werden in das neu zu bildende Landesamt für Umwelt, die gesundheitsbezogenen Aufgaben in das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überführt.
Zur Reform der Landwirtschafts- und Forstverwaltung ist zu bemerken: Mit der Bildung von Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sowie der Abstufung der Direktionen für Ländliche Entwicklung wird die Verwaltung gestrafft und optimiert. Die Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Landwirtschaft und Forstverwaltung sowie die Verwaltung für ländliche Entwicklung sind entsprechend den gefassten Beschlüssen zur Verwaltungsreform zu ändern.
Weiter wird ein Zentrum „Bayern – Familie und Soziales – ZBFS“ gebildet. Neben den Behörden der Verwaltung für Versorgung und Familienförderung werden das Bayerische Landesjugendamt sowie die bislang bei den Regierungen angesiedelten Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in das ZBFS integriert. Das bedeutet die Abkehr vom bisherigen dreistufi gen Verwaltungsaufbau und die Schaffung einer zentralen Landesbehörde. Die dafür notwendigen Regelungen werden in dem vorliegenden Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung zusammengefasst. Mit diesen genannten Maßnahmen wird ein bemerkenswerter Personalabbau erreicht.
Bei der Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung entfallen 1032 Stellen, mit den Reformen im staatlichen Vermessungswesen ist ein Einsparziel von 504 Stellen verbunden, die Neustrukturierung der Landesämter im Geschäftsbereich des Umweltministeriums wird zu einem Personalabbau von 20 % führen. Auch bei der Landwirtschafts- und Forstverwaltung ist mit einer erheblichen Einsparung bei den Personalkosten zu rechnen. Mit der Errichtung des Zentrums „Bayern – Familie und Soziales“ ist ein Einsparziel an Personalkosten in Höhe von 30 v. H. und damit 540 Stellen verbunden.