Freuen Sie sich aber nicht zu früh. Das, was hier heute und in den vergangenen Wochen und Monaten an Kritik geäußert wurde, ist auch, wenn Sie ehrlich sind, an vielen Kolleginnen und Kollegen der CSU nicht spurlos vorbeigegangen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich öffentlich, nicht hier, aber in ihren Stimmkreisen, kritisch zu Wort gemeldet. Einer ist sogar soweit gegangen, dass er gesagt hat, spätestens in zwei Jahren werden wir dieses Gesetz nachbessern. Ich füge hinzu: Sie werden dieses Gesetz nachbessern müssen!
Wir haben heute in vielen Wortbeiträgen nachgewiesen, dass die Ökonomie und nicht die Pädagogik der Staatsregierung bei der Formulierung dieses Gesetzes die Feder geführt hat. Das lässt sich belegen, das lässt sich an vielen Beispielen nachweisen. Wo Bildung draufsteht, ist keine Bildung drin. Bayerns Jüngste hätten ein besseres Bildungsgesetz verdient als das, welches heute Abend hier verabschiedet werden wird.
Die Zukunft entsteht im Kindergarten – so hat es die Bertelsmann-Stiftung tituliert. Ich habe vor wenigen Tagen eine Studie gelesen, davon gibt es inzwischen eine ganze Reihe, in der nachgewiesen ist, dass mehr als 20 % der Kinder, die den Kindergarten besuchen, zu Beginn ihrer Schulreife die deutsche Sprache nicht oder nur sehr unvollkommen beherrschen. Nun wäre das ein Grund gewesen, dieser nicht ganz neuen Erkenntnis, auch in dem neuen Bildungsgesetz Rechnung zu tragen. Aber unter den Gewichtungsfaktoren suchen Sie vergeblich nach Fördermöglichkeiten für Kinder, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, es sei denn, aufgrund eines Migrationshintergrundes. Es gibt auch viele deutsche Kinder im Kindergartenalter - das wurde heute schon mehrfach gesagt -, die leider nicht die deutsche Sprache
Unser Nachbar, das Land Baden-Württemberg, hat es Ihnen vorgemacht. Vor wenigen Tagen stand in der Zeitung, dass das Land Baden-Württemberg zusätzlich 6 Millionen Euro für die Förderung von Sprachhilfen bereitstellt. Das ist ein gutes Beispiel, dem sollten Sie folgen!
Meine Damen und Herren, es hat im Laufe der Debatte – nicht nur heute – viele gute Ratschläge von Sachverständigen, Trägern, Eltern und anderen gegeben. Frau Staatsministerin, Sie haben sich weder zu Beginn Ihrer heutigen Ausführungen noch am Ende dazu herbeigelassen, auch nur einmal anzuerkennen, dass es zu diesem Gesetz auch andere, und zwar richtige Auffassungen geben kann, denn Mehrheit schützt vor Torheit nicht.
Dieses Gesetz ist kein großer Wurf. Es gibt andere Bundesländer, die Ihnen weit voraus sind. Ich will gar nicht das Land Rheinland-Pfalz an erster Stelle nennen, sondern ich will den neuen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg als Zeugen aufrufen. Er hat gesagt: Wir brauchen ein letztes verpfl ichtendes kostenfreies Kindergartenjahr. – Rheinland-Pfalz führt es bereits durch. Sie weigern sich strikt dagegen. Offenbar brauchen Sie wieder 30 Jahre, um diese neuen Erkenntnisse zu gewinnen.
Meine Damen und Herren, eine vorletzte Bemerkung: Über das Spargesetz ist heute vieles gesagt worden. Aber dass Sie als Abgeordnete der CSU es sich bieten lassen, heute ein Gesetz zu verabschieden, dessen fi nanzielle Auswirkungen Sie überhaupt nicht kennen, weil Sie nämlich heute eine Ermächtigung an die Staatsregierung beschließen, ist schon erstaunlich. Diese Ermächtigung lautet: Den Anstellungsschlüssel bestimmt die Staatsregierung. Sie wissen heute nicht, wie der Anstellungsschlüssel lauten wird, wie viele Kinder eine Erzieherin in Zukunft betreuen wird. Sie sprechen von einem Zukunftsgesetz. Der Kollege Maget hat gesagt: Dieses Gesetz ist rückwärtsgewandt. Damit wird er Recht behalten.
Auch das Thema Basiswert wäre es wert, heute hier noch einmal genauer erörtert zu werden; denn der Basiswert wird in Zukunft über die Existenz oder Nichtexistenz von Kindertageseinrichtungen entscheiden. Dieser Basiswert ist festgeschrieben auf den Bezugswert von 2002/2003. Frau Staatsministerin, Sie haben diesen Wert bei der letzten Anhörung genannt. Das wird zeigen, das letztlich nicht mehr herauskommt, sondern für die Betroffenen weniger.
Ich weiß nicht, ob es angemessen ist, dies so zu kommentieren. Es geht hier nicht um das, was ich sage, sondern es geht um das, was viele betroffene Erzieherinnen und Erzieher im Laufe dieser langen Diskussion geäußert haben, Ihnen gegenüber und uns gegenüber geäußert haben, in der Öffentlichkeit artikuliert haben, und viele waren auch hier. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass es in Bayern Gott sei Dank viele gut ausgebildete und hoch motivierte Erziehungskräfte gibt. Aber sie werden durch dieses Gesetz nicht motiviert, sondern Sie werden eher demotiviert.
Meine Damen und Herren, wir werden Sie heute nicht mehr davon überzeugen können, aber wir werden Ihnen bis zum Schluss ins Gewissen reden. Wir tun das, weil wir überzeugt davon sind, dass dies ein schlechtes Gesetz ist, dass dies ein Gesetz ist, das nicht Fortschritt, sondern eher Rückschritte bringt und das für unsere Kinder in Bayern nicht die erhoffte Zukunft bringen kann.
Jetzt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf ich darauf hinweisen, dass sich die Stimmkarten natürlich nur auf dem Platz befi nden, der einem als Stammplatz zugewiesen ist. Jeder überlege also, wo sein Stammplatz ist.
Wir haben eine Fülle von Abstimmungen zu bewältigen. Das geht wirklich nur mit großer Disziplin. Ich bitte um Verständnis, wenn wir vonseiten der Sitzungsleitung darauf pochen müssen.
Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ausschussentscheidungen zu den Eingaben mit den Aktenzeichen, wie in unserer Tagesordnung unter Punkt 14 aufgeführt, einzelfallbezogen, also jeweils getrennt für jede Petition zur Abstimmung zu stellen. Ich begründe das wie folgt:
Die genannten Eingaben sind nicht identisch. Sie befassen sich alle in sachlicher Form mit dem heute hier diskutierten Bayerischen Kinderbildungs- und -betreu ungsgesetz. Es werden jeweils unterschiedliche Aspekte, Kritikpunkte und Anliegen thematisiert, zum Teil in sehr differenzierter Form, was eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie erkennen lässt. Hinter diesen Petitionen stehen Tausende von Bürgerinnen und Bürgern, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpfl egerinnen und Kinderpfl eger, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, allesamt Expertinnen und Experten aus den betreffenden Gebieten, Vertreterinnen und Vertreter von Trägern von Betreuungseinrichtungen und viele, viele Kinder. Wer sich die Petitionen genau angeschaut hat, der wird auch gesehen haben, dass es in diesen Petitionen eindrucksvolle Kommentare von Kindern gibt.
Wir werden dem Engagement und dem Anliegen dieser vielen Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht, wenn wir mit einem Federstrich über alle diese Petitionen entscheiden.
Wenn es die CSU-Mehrheit im Ausschuss schon nicht für nötig befunden hat, über jede Petition einzeln zu beraten und auch für jede Petition eine Stellungnahme der Staatsregierung anzufordern, so sollten wir doch wenigstens hier heute Abend in diesem Hohen Hause einzeln über jede Petition abstimmen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag.
Herr Präsident! Hohes Haus, Ich widerspreche namens der CSU-Fraktion diesem Geschäftsordnungsantrag und will zunächst auf die Behandlung des aufgerufenen Tagesordnungspunktes gemäß § 106 Absatz 3 der Geschäftsordnung eingehen.
Über zwölf Stunden Aussprache. Die Opposition hat 43 Redner aufgeboten, um zu einem überschaubaren, wenn auch wichtigen Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Wir haben uns hier endlose Wiederholungen anhören müssen, meine Damen und Herren.