Protocol of the Session on November 11, 2004

Vielen Dank, Herr Kollege. Als Nächster hat das Wort der Kollege Nadler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sage noch einer, die Oberfranken seien nicht einig: Zwei Bayreuther sprechen sich für die Bamberger Symphoniker aus. Das muss schon festgehalten werden.

Aber bedauerlicherweise, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Rabenstein, hat der Bund seit 2000 seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Bamberger Symphonikern nicht mehr in vollem Umfang erfüllt. Ab 2004 hat er seine Zahlungen völlig eingestellt.

(Wolfgang Vogel (SPD): Das war schon unter Kohl so! – Peter Hufe (SPD): Ihre Regierung war das!)

Lieber Kollege Hufe, die Bundeszuschüsse sind reduziert worden, und der Freistaat Bayern hat die fehlenden Mittel aufgefangen. Als Oberfranke darf ich mich deshalb – da war der Kollege Rabenstein Hellseher – bei der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere bei den Ministern

Zehetmair und Goppel, ganz herzlich dafür bedanken, dass es auch ihnen ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen war und ist, den Fortbestand dieses internationalen Spitzenorchesters auf dem bisherigen hohen Niveau zu sichern. In Zeiten, in denen sich die Bundesregierung als unzuverlässiger Partner erweist und Kultur Sparzwängen zum Opfer fallen lässt, kann man die bewiesene Verantwortung der Staatsregierung für die kulturelle Vielfalt in allen Regionen Bayerns nicht hoch genug würdigen.

Bislang waren die Symphoniker ein eingetragener Verein. Ideal ist diese Rechtsform für einen kulturellen Wirtschaftsbetrieb nicht. Auch der Oberste Rechnungshof hat bereits im Jahr 2000 darauf hingewiesen, dass die Rechtsform des eingetragenen Vereins einem kulturellen Wirtschaftsbetrieb vom Umfang der Bamberger Symphoniker nicht gerecht wird. Wenn wir eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz errichten, so trägt diese dem Ziel der größtmöglichen Freiheit bei der Ausgestaltung der Strukturen Rechnung. Die bisherige Organisationsform kann unkompliziert auf die Stiftung übertragen werden.

Im Übrigen erstreckt sich im Gegensatz zur Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch auf die Art und Weise der Vermögensausstattung. Das Kuratorium der Bamberger Symphoniker nahm die Entscheidung, eine Stiftung einzurichten, im Juli 2004 zustimmend zur Kenntnis. Einhergehend mit der Errichtung einer Stiftung wird das Spitzenorchester Bamberger Symphoniker e.V. in ein Staatsorchester überführt. Sicher stimmen Sie mir darin zu, wenn ich sage, dass dies aufgrund der herausragenden künstlerischen Qualität und des hervorragenden Rufs, auch international, durchaus gerechtfertigt ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zum 1. Januar 2005 die Stiftung Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie – als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden. Sitz der Stiftung ist Bamberg. Ein Wahlgeschenk, lieber Kollege Rabenstein, ist das wahrlich nicht, sondern diese Konstruktion gründet sich aus der Not, dass die Gelder seitens des Bundes nicht mehr geflossen sind und dass wir hier in Oberfranken für etwas mehr Sicherheit sorgen.

Wenn der Landtag, wie Sie ausführen, beschließt, wohin die Gelder fließen, sollten Sie dem Haushalt auch zustimmen. Erst dann können Sie das Recht in Anspruch nehmen, zu sagen, dass Sie Gelder dafür zur Verfügung gestellt haben.

Nun, das Stiftungsvermögen besteht unter anderem aus einem Barvermögen in Höhe von 50 000 Euro, das die Bamberger Symphoniker aus ihrem Vereinsvermögen aufbringen werden. Die Stiftung erhält nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne jährliche Zuschüsse vom Freistaat Bayern, dem Bezirk Oberfranken, von Stadt und Landkreis Bamberg. Im Gesetz geregelt sind die Organe der Stiftung; die Stiftung soll der Aufsicht der Regierung von Oberfranken unterstehen. Mit der Errichtung der Stiftung wird nicht nur die Kulturregion Oberfranken herausragend gestärkt, sondern auch eine si

chere Grundlage für die Zukunft des klingenden Kulturbotschafters aus Oberfranken, der Bayerischen Staatsphilharmonie geschaffen. Dem sollte man, meine Damen und Herren, uneingeschränkt zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Staatstheater Nürnberg – Herr Nadler, ich muss es noch einmal sagen; denn es stimmt – folgt heute der nächste Akt im Schauspiel, das da heißt: Finanzierung der Wahlkampfversprechen der CSU durch den Landtag. Auch wenn die Errichtung der „Stiftung Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“ mehr einer feindlichen Übernahme gleichkommt – da muss man sich nur die Mehrheitsverhältnisse im Stiftungsrat anschauen –, so reicht meine Kritik nicht ganz so weit wie beim Staatstheater; denn hier greift der Freistaat doch wesentlich tiefer in die Tasche: 80,5 % des Zuwendungsbedarfs sollen in Zukunft vom Land kommen. Das ist schon mehr als ein halbes Staatstheater.

Es fällt mir auch nicht schwer zuzugeben, dass mich der Rückzug des Bundes aus der Finanzierung damals sehr geärgert hat, weil die Bamberger Symphoniker wirklich mehr sind als ein bayerisches Orchester. Sie sind ein fester, unverzichtbarer Baustein der deutschen Kulturlandschaft, hätten es also verdient, als solcher von der Regierung in Berlin gewürdigt zu werden. Ich sage aber auch: Ich bin mir dessen sicher, Sie, Kolleginnen und Kollegen der CSU, hätten, wenn Sie in der Bundesregierung gewesen wären, unser Land mit noch viel weit reicherenden kulturellen Grausamkeiten überzogen. Da muss man sich nur anschauen, was Sie hier mit dem Nachtragshaushalt dieses Jahres anrichten und mit dem, was für nächstes Jahr geplant ist.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Mit diesem Gesetz wird die Zukunft der Bamberger Symphoniker fürs Erste gesichert. Des Etiketts „Staatsorchester“ hätte es hier nicht bedurft. Der Name „Bamberger Symphoniker“ hat bereits einen Wohlklang, der durch einen bayerischen Zusatz gar nicht gesteigert werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie setzen damit auch kein Zeichen zur Regionalisierung, dessen Sie sich rühmen, Herr Minister. Das haben die Bamberger Symphoniker durch ihre Leistung schon lange vor Ihnen getan.

(Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Das ist wirklich abwegig!)

Dennoch werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Ich bin schon fertig, Herr Spaenle.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Meine Kolleginnen und Kollegen, die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2b Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Gaststättenverordnung (Drucksache 15/1892) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Schmid. Ich hoffe, Sie haben sich schon vom dem Stress erholt, hier herüberzukommen.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Gestaltung der Sperrzeiten hat uns schon wiederholt beschäftigt. Vor einigen Jahren war die Lage hier noch sehr unübersichtlich. Vor allem hatten die kommunalen Spitzenverbände unterschiedliche Ansichten. Die Polizei hat immer wieder das Problem drohender Lärmbelästigungen diskutiert. Wir haben auch die Frage des Anstiegs von alkoholbedingten Delikten in die Überlegung einbezogen und damit ein Gesamtbild bekommen, das eine überaus unterschiedliche Betrachtungsweise zulässt. Wir haben auch die Gefahren einer Veränderung der Sperrzeitregelung gesehen.

Außerdem lagen uns gegenteilige Aussagen von den Bundesländern vor, in denen bereits eine verkürzte Sperrzeit – bis auf die „Putzstunde“ – galt. Die damalige Informationslage ließ nur einen Kompromiss in Form einer maßvollen Verkürzung der Sperrzeit zu, aber nicht deren völlige Freigabe.

Jetzt ist die Situation verändert. Die befürchteten negativen Folgen der letzten Verkürzung der Sperrzeit sind erfreulicherweise nicht eingetreten. Das hat zum einen unsere Umfrage ergeben, die wir ein halbes Jahr nach dem In-Kraft-Treten der Änderung der Gaststättenverordnung zum 1. April 2003 durchgeführt haben. Das wird zum anderen durch den Bericht des Kreisverwaltungsreferats München über das Sperrzeitprojekt „Putzstunde“ bestätigt. Dieses Projekt hatte zum Inhalt, dass in zehn Münchner Stadtteilen die Sperrzeit bis auf die „Putzstun

de“ verkürzt wurde. Das Polizeipräsidium und die beteiligten Referate der Stadtverwaltung haben übereinstimmend festgestellt, dass das Projekt positive Resultate erbrachte und die ursprünglich erwarteten Gefahren nicht eingetreten sind. Ich halte es für richtig, dass wir gemeinsam den Weg gegangen sind, zunächst hier durch ein Pilotprojekt Erfahrungen zu sammeln, weil wir dadurch eine bessere Diskussionsgrundlage haben.

Wir können es deshalb wagen, die Sperrzeiten, wie in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, bis auf die so genannte „Putzstunde“ zu verkürzen. Damit tragen wir dem veränderten Freizeitverhalten unserer Bürger gebührend Rechnung. Darüber hinaus berücksichtigt die Sperrzeitverkürzung auch die wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie, auf deren Funktionieren der in Bayern beheimatete Tourismus auch angewiesen ist; Sie wissen das.

Schließlich verfolgt die Staatsregierung mit dem Gesetzentwurf weiterhin das Ziel, die Zahl der Vorschriften in Bayern zu verringern und die Verwaltung zu vereinfachen. Die geplante Regelung macht nämlich eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen entbehrlich. Sie wissen, dass es bisher von den Kommunen dazu Anträge gab. Das war ein hoher Verwaltungsaufwand, der durch das neue Gesetz entfallen wird. Das ist auch ein Beitrag zur Deregulierung.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE) Ach, auf einmal!)

Den Gemeinden bleibt es darüber hinaus unbenommen, durch Rechtsverordnung für ihr gesamtes Gebiet oder auch nur für einzelne Betriebe oder Stadtviertel eine abweichende Sperrzeit festzusetzen, wenn ein örtliches Bedürfnis dafür besteht oder dies durch besondere örtliche Verhältnisse veranlasst ist. Ich glaube, dass wir damit eine gute Regelung gefunden haben. In den Medien war in den letzten Tagen zu lesen, dass damit etwas aufgegriffen wurde, was schon einmal hier im Landtag initiiert worden war. Ich halte es für richtig, einerseits zunächst Erfahrungen durch diesen Versuch zu sammeln, die Erfahrungen anderer Bundesländer einzubinden und auf der anderen Seite zu dokumentieren, dass wir die Selbstverwaltung an dieser Stelle stärken, eine Grundregelung einführen und dann die Möglichkeit eröffnen, dass die einzelnen Kommunen abweichende Regelungen treffen können. Das ist insgesamt ein gutes Konzept und ein gutes Beispiel für eine klare Kompetenzzuweisung.

Ich darf noch auf den zweiten Aspekt des Gesetzentwurfs, auf die Änderung des Feiertagsrechts eingehen. Die von uns beabsichtigte Streichung des Artikels 3 Absatz 3 des Feiertagsgesetzes ist eine Konsequenz aus der Verkürzung der Sperrzeit. Unterbliebe sie, so könnte man zwar an den dort genannten stillen Tagen – also Gründonnerstag, Allerheiligen und Volkstrauertag – bis zu Beginn der Sperrzeit ab 5.00 Uhr feiern, aber dann müsste man den Charakter des stillen Tages bis zum nächsten Tag 5.00 Uhr wahren. So sah die Kombination in Artikel 3 Absatz 3 des Feiertagsgesetzes aus. Eine derartige, auf die stillen Tage bezogene Auswirkung der Sperrzeitverkürzung ist aber weder vermittelbar noch

wird sie dem ernsten Charakter dieser Tage gerecht. Wird Artikel 3 Absatz 3 des Feiertagsgesetzes gestrichen, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, so werden Sperrzeitenrecht und Feiertagsrecht entkoppelt und wird damit eine klare Regelung geschaffen. Der ernste Charakter ist an diesen stillen Tagen dann eben von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu wahren. Ich halte das für eine gute und richtige Entscheidung.

Ich weiß natürlich sehr wohl, dass der Hotel- und Gaststättenverband in dieser Frage anders argumentiert hat. Auf der einen Seite – das muss man auch einmal festhalten – hat er für seine Mitglieder etwas erreicht, was noch vor kurzem als unvorstellbar erschien.

(Margarete Bause (GRÜNE) Was Ihnen unvorstellbar erschien!)

Die Verkürzung der Sperrzeiten entlastete viele seiner Mitglieder finanziell, weil sie keine Anträge mehr zu stellen haben. – Frau Kollegin, das ist so. Ich habe Ihnen doch gerade erklärt, warum wir in dieser Frage so vorsichtig vorgegangen sind.

(Margarete Bause (GRÜNE) Das habe ich schon verstanden! – Dr. Martin Runge (GRÜNE) Das stimmt aber nicht, lesen Sie die Protokolle!)

Auch wenn Sie das wiederholen, wird es deshalb nicht richtiger.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Auf der anderen Seite betrifft die Änderung des Feiertagsgesetzes nur drei Tage, an denen der Beginn des Schutzes des Feiertags von bisher 1.00 Uhr auf 0.00 Uhr vorgezogen wird. Ich glaube, in Wahrheit wird diese geringfügige Vorverlegung nur deshalb angegriffen, weil es damit wahrscheinlich unattraktiv wird, ausgedehnte Halloweenpartys am Vorabend des Festes Allerheiligen zu planen, so jedenfalls war noch in der vergangenen Woche die Argumentation in den Medien.

Ich räume ein, dass möglicherweise bestimmte Betriebe an diesem Tag ab 0.00 die Diskomusik abdrehen und Tanzvergnügen unterbinden müssen. Für manche ist das möglicherweise eine Belastung. Ich darf in diesem Zusammenhang aber wiederholen, was Innenminister Dr. Günther Beckstein in seiner Presseerklärung vom 28. Oktober bereits dokumentiert hat, nämlich dass der Schutz christlicher Tradition – und Allerheiligen gehört zu dieser christlichen Tradition, glaube ich – Vorrang hat vor Jux und Tollerei im Zusammenhang mit Halloween. Halloween und Halloweenpartys dürfen dem Feiertagsschutz und dem stillen Tag Allerheiligen nicht vorgehen.

(Beifall bei der CSU)

Es muss wahrlich nicht sein, dass Bürger, die an Allerheiligen in die Kirche, in den Gottesdienst und auf die Gräber gehen, betrunkenen Menschen begegnen, die von Halloweenpartys nach Hause kommen. Das muss nicht

sein. Ich bitte um zügige Beratung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschüssen und dann um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)