Walter Nadler
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, welche Blüten die Sache treibt und wie weit die Ökumene schon ist. Da sind zwei Vertreter aus dem evangelischen Bayreuth, die sich für den Domschatz in Bamberg einsetzen. Herr Kollege Dr. Rabenstein, der als evangelischer Vertreter die Angelegenheit nicht ganz im Überblick hat, stellt fest, dass mit Bamberg und Bayreuth Oberfranken betroffen ist. Ich muss sagen, betroffen sind auch Teile Mittelfrankens und der Oberpfalz, wenn wir das Bistum insgesamt betrachten. Wenn Sie sagen, das, was momentan läuft, stellt uns nicht zufrieden, dann frage ich mich: Wer ist denn „uns“?
Man sollte doch hier nicht das Vermischen beginnen. „Uns“, ist das die SPD zusammen mit dem Bistum? Ist das Franken zusammen mit dem Bistum? – Verwechselt man hier etwas, was eventuell in die Richtung des Fränkischen Bundes geht, mit der Ausstellung selbst, sodass das mit dem Bistum selbst nichts mehr zu tun hat? An all dem sehen wir deutlich, dass Ihre Rede, Herr Kollege Dr. Rabenstein, sehr fl üssig war, für mich sogar überfl üssig.
Zu Ihnen komme ich noch, Frau Kollegin Biedenkopf.
Wenn wir über diesen Antrag reden, dann muss ich Ihnen sagen, der Antrag kann nur für einen Tag gestellt worden sein wie den heutigen, nämlich für einen „Unsinnigen Donnerstag“.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Rabenstein hat – wenn auch nur mit Halbsätzen – darauf hingewiesen, dass wir im Hochschulausschuss einen SPD-Antrag, der in die Richtung geht, die wichtigen Dinge nach Bamberg zu bringen, einstimmig verabschiedet haben. Wir haben auch einen CSU-Antrag einstimmig verabschiedet, der noch weiter geht und besagt, es soll festgestellt werden, wo überall noch Kulturschätze aus Bamberg und Franken sind, die gegebenenfalls in anderen Orten in Franken im Rahmen von Museumskonzepten gezeigt werden können.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Dringlichkeitsantrag wird gefordert, die Staatsregierung solle den Aussagen des Ministerpräsidenten vom 12. Dezember Taten folgen lassen. Warum informieren Sie sich denn nicht? – Der Ministerpräsident hat die Minister Prof. Dr. Faltlhauser und Dr. Goppel beauftragt, in der Angelegenheit die weiteren Verhandlungen zu führen. Da ist doch etwas geschehen. Nach meiner Kenntnis hat der Ministerpräsident auch ein Gespräch mit seiner Königlichen Hoheit Herzog Franz, dem Vorsitzenden der Wittelsbacher Landesstiftung, der Eigentümerin des Domschatzes, geführt. Auch da ist doch etwas geschehen, auch nach der Aussage hier im Plenum.
Im Moment nicht.
Aber selbstverständlich.
Darüber hinaus hat der Ministerpräsident wiederholt auch in Bamberg – auch das ist vorhin gefallen – erklärt, dass er vom Grundsatz her in der Sache mit uns einig ist, dass etwas geschehen muss. Nur, meine Damen und Herren, der Eigentümer ist nicht der Freistaat. Darüber hinaus müssen die Gutachter gehört werden. Gutachter wurden nämlich auch beauftragt. Auch hier ist etwas geschehen. Es wurden sogar internationale Gutachter beauftragt, damit keine Vorwürfe kommen, das seien wieder die Münchner.
Meine Damen und Herren, die Stellungnahme der internationalen Gutachter wollen wir abwarten, weil wir alle – doch sicher auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD – daran interessiert sind, dass diese Kulturgegenstände unversehrt bleiben. Fest steht – auch ich betone
das –, die Frauenkrone kommt nach Bamberg. Aber was geschieht denn, Frau Biedefeld? – Sie nennen die Leute, von denen Sie etwas haben wollen, Beuteräuber.
So gehe ich aber mit Menschen, von denen ich etwas möchte, nicht um. Das ist das kleine Einmaleins des Anstandes.
Sie haben mit „Beuteräuber“ ganz andere gemeint als den Finanzminister.
Glauben Sie, dass solche Titulierungen hilfreich sind, wenn man von jemandem etwas haben will? – Mit Sicherheit nicht. Sie bekommen für solche Äußerungen im besten Fall Beifall von mit Scheuklappen behafteten Separatisten des Fränkischen Bundes, von niemandem sonst.
Bislang scheint mir, meine Damen und Herren, der gute Wille der Wittelsbacher Landesstiftung vorhanden zu sein. Denken Sie an die seinerzeitige Ausleihung des Heinrichschwerts, an die bereits vorliegende Zusage für die Frauenkrone und das Angebot der Staatsregierung – auch das möchte ich erwähnen –, drei Domschatzbücher im Wert von mehr als 140 Millionen Euro nach Bamberg zu geben, so man sie dort haben möchte. Diejenigen, die die Ausstellung durchführen, sollten sagen dürfen, was nach Bamberg kommen soll und was sie verkraften können.
Über Versicherungsangelegenheiten und Ähnliches wurde überhaupt nicht geredet.
Ich erinnere daran, dass über 50 Objekte, lieber Kollege Rabenstein, des Domschatzes in Bamberg aufbewahrt werden. Darunter sind die weltweit einmaligen und unschätzbar wertvollen Kaisermäntel von Heinrich und Kunigunde.
Noch einmal zum Mitschreiben, meine Damen und Herren von der SPD: Der Ministerpräsident legte Herzog Franz gegenüber in einem Gespräch seine Grundhaltung zur Thematik dar. Der Ministerpräsident beauftragte die Minister Faltlhauser und Goppel mit den weiteren Verhandlungen. Internationale Gutachter wurden beauftragt. Der zuständige Ausschuss verabschiedete einstimmig zwei Anträge. Bamberg erhält die Zusage hinsichtlich der Frauenkrone und weitere Angebote.
Bei diesem Stand der Dinge, dass nämlich alles, was nur möglich ist, getan worden ist und getan wird, kann
ich einen solchen Antrag nur als Schaufensterantrag par excellence bezeichnen. So etwas habe ich noch nicht gesehen und hier im Hause noch nicht erlebt, dass vor 14 Tagen zwei Anträge von zwei großen Fraktionen einstimmig verabschiedet werden, und man sich dann der Lächerlichkeit preisgibt und versucht, noch einmal einen weiteren Antrag, der in die gleiche Richtung geht, durchzusetzen. Dieser Antrag ist überfl üssig, er geht ins Leere. Ich empfehle die Ablehnung.
Der Bamberger Bürgermeister freut sich über die Zusage für die drei Bücher. Wenn alles gutgeht, sollten wir diese dort hingeben. Damit haben wir unabhängig von der Ausstellung Kulturgut nach Franken gegeben.
Dazu ist zu sagen, dass wir Gutachter beauftragt haben und dass die Gutachten betreffend die Heinrichskrone und die Kunigundenkrone nötig sind. Die Staatsregierung hat das im Auftrag des Hohen Hauses erledigt. Sobald diese Gutachten vollständig vorliegen –
zwei liegen vor, ein drittes steht aus – kann darüber entschieden werden, was mit den Dingen, die uns nicht gehören, passieren soll.
Würden sie uns gehören, wären die Entscheidungen längst gefallen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf dieses Thema in aller Ruhe, ohne Schaum vor dem Mund und ohne Polemik, eingehen.
Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, da war schon ein bisschen Schaum dabei. Wer den Kollegen Vogel mit seiner sonst sehr ruhigen Art kennt, hat den Schaum entdecken können.
Meine Damen und Herren, das neue Bayerische Hochschulgesetz ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Nach Artikel 71 Absatz 1 bis 7 dieses Gesetzes werden erstmals für das Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Sie bedeuten für die Hochschulen erhebliche zusätzliche Mittel und dienen zweckgebunden der Verbesserung der Studienbedingungen. So haben wir es festgeschrieben. Damit das Hochschulstudium auch künftig nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, wurde eine mehrfache soziale Abfederung geschaffen.
So wird es zum Beispiel neben den vielfältigen Befreiungsmöglichkeiten günstige Darlehen geben, und zwar unabhängig vom Studiengang und ohne Sicherheiten und Bonitätsprüfungen. Das Darlehen muss erst nach dem Studium zurückgezahlt werden und erst dann, wenn ein Mindesteinkommen erzielt wird. Wir haben bei der Diskussion im Ausschuss und auch heute immer nur den Blick auf die Studierenden gerichtet. Ich erinnere an die vielen Meisterschüler, die die Meisterprüfung machen. Diesen werden seit Jahren Zigtausende für diese Prüfung abgenommen. Da mokiert sich niemand darüber.
Ich denke deshalb, dass auch für Studierende Gebühren möglich sind. Bei BAföG-Empfängern gilt eine Verschuldensobergrenze. Alles, was darüber liegt, wird erlassen und durch einen Sicherungsfonds ausgeglichen. Damit sind wir bei einem der Punkte, die Sie angesprochen haben: Mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion wird gefordert, die Einziehung der Studienbeiträge auszusetzen. Es sei zu klären, ob die im Hochschulgesetz enthaltene Regelung verfassungsgemäß sei. In der Antragsbegründung und auch im vorigen Redebeitrag wurde dazu auf ein Gutachten von Dr. Kronthaler verwiesen. Darauf will ich im Folgenden eingehen.
Die Bemerkungen von Herrn Dr. Kronthaler zielen in der Tat in die zwei Richtungen, die Sie, Herr Kollege Vogel, angesprochen haben. Erstens. Es wird die Verfassungsmäßigkeit der Abführung von 10 % der Studienbeiträge in den Sicherungsfonds bezweifelt. Zweitens. Es wird bezweifelt, ob die Hochschulen den Beitragsaufwand in rechtlich einwandfreier Weise bemessen.
Was den Sicherungsfonds anbelangt, ist die Abführung durch Gesetz und näher durch die Studienbeitragsdarlehensverordnung geregelt. Zu Recht legt Dr. Kronthaler seiner Betrachtung zugrunde, dass es sich um keine Gebühr handele. Die bayerischen Studienbeiträge sind nämlich nicht als Gegenleistung für die das Studium betreffenden Leistungen des Staates vorgesehen, sondern als Beitrag, um noch bessere Studienbedingungen zu erhalten. Unsere Regelungen haben also Vorbildcharakter. Die Verpflichtung der Studierenden, in den Sicherungsfonds einzuzahlen, ist durchaus vom Beitragszweck umfasst. Der Student und die Studentin wird mit dem eigenen Beitrag gegen das Risiko abgesichert, gegebenenfalls das Studium nicht fortführen zu können, falls Umstände eintreten, die dazu führen, dass ein Darlehen in Anspruch genommen werden muss. Es handelt sich also um eine mit der Einführung des Darlehens verbundene Absicherung für alle. Die Sicherung dagegen, dass das Studium nicht durch die Einführung der Studienbeiträge in Frage gestellt wird, hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 gefordert; sie dient auch der Gewährleistung eines für den Studierenden planbaren erfolgreichen Studiums.
Wir gehen, wie Herr Dr. Kronthaler, davon aus, dass die Zuführung an den Sicherungsfonds nicht dem Beitragszweck unterfällt, sondern eine Sonderabgabe darstellt. Wir meinen, auch in diesem Fall wäre sie aus folgenden Gründen rechtmäßig: Die in Anspruch genommene
Gruppe, nämlich die Studierenden, ist homogen. Außerdem stehen die Studierenden dem Sicherungsfonds, der schließlich die Kosten der Sozialverträglichkeit finanziert, näher als jede andere gesellschaftliche Gruppe. Sachnähe ist also gegeben. Daraus erfolgt eine besondere Gruppenverantwortung. Der Sicherungsfonds gewährt nur den Mitgliedern der Gruppe, nicht aber anderen Bevölkerungsgruppen ein Studium unabhängig von der finanziellen Situation. Die Gruppe, die den Nutzen in Anspruch nehmen kann, trägt also solidarisch die Vorteile des Sicherungsfonds.
Die Abführungsbeträge an den Sicherungsfonds werden gruppennützig verwendet. Das scheint mir das Wesentliche zu sein. Gruppennützig ist der Sicherungsfonds aber auch deshalb, weil ohne seine Einrichtung die Vergabe der Studienbeitragskredite nicht möglich wäre.
Zudem, Kolleginnen und Kollegen, sieht unser Hochschulgesetz eine regelmäßige Überprüfung des Sicherungsfonds vor. Was den von Dr. Kronthaler angesprochenen beitragsfähigen Aufwand betrifft, Herr Kollege Vogel, so ist sein Vorwurf, die bislang erlassenen Hochschulsatzungen seien rechtswidrig, soweit sie die Erhebung eines hochschuleinheitlichen Beitrags vorsehen, nicht belegt. Wir, der Gesetzgeber, haben den Einheitsbetrag der Hochschulen als Regelfall vorgesehen. Das ist richtig. Wir haben aber unterschiedliche Beitragshöhen für einzelne Studiengänge. Die haben wir zugelassen.
Nach all dem, was ich hier vorgetragen habe, ist Ihr Antrag abzulehnen. Bedauerlich ist, Herr Kollege Vogel, das möchte ich zum Schluss sagen, dass wir ein Gesetz im Ausschuss beschlossen und im Landtag verabschiedet haben, und dass nun versucht wird, im Nachhinein mit Dringlichkeitsanträgen dagegen zu schießen.
Sie haben sich in den Beratungen nicht durchsetzen können. Nun versuchen Sie es auf diese Art. Ob das der richtige Weg ist, das ist eine andere Frage.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die bayerischen Hochschulen stehen insgesamt gut da. Damit das trotz ansteigender Studierendenzahlen und angesichts eines verstärkten Wettbewerbs um Drittmittel und Forschungsaufträge so bleibt, ist eine umfassende Novellierung des gesamten Hochschulrechts neben fi nanzieller Planungssicherheit für die Hochschulen von besonderer Bedeutung. Durch ein entscheidendes Mehr an Autonomie und Eigenverantwortung im globalen Wettbewerb sollen unsere Hochschulen neu positioniert werden.
Ich will den Aspekt „Frauenförderung – Frauenbeauftragte“ herausgreifen.
Der Senat wird verkleinert und der erweiterte Senat abgeschafft.
Statt bislang im Regelfall 16 Mitglieder hat er künftig neun Mitglieder, acht gewählte und die Frauenbeauftragte. Die Stärkung der Frauen in der Wissenschaft ist ein Element, eine Säule dieser Hochschulreform. Die Frauenförderung steht am Anfang des Gesetzes, gleichsam als Türschild.
Sie ist uns wichtig, nicht aufgrund von Gender-Aspekten, sondern auch aufgrund volkswirtschaftlicher Aspekte
Uns geht es um die Förderung von Studentinnen sowie von weiblichen wissenschaftlichen Kräften. Ziel ist vor allem die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft.
- Das will ich nicht, ich will schwarz bleiben, Kollege Wahnschaffe. – Ziel ist vor allem die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft. Schließlich wird auch die Rechtsstellung der Frauenbeauftragten gestärkt, und ihre Einfl ussmöglichkeiten werden vermehrt.
Meine Damen und Herren, wir verpfl ichten mit diesem Gesetz die Hochschulen, die tatsächliche Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Leitprinzip der Aufgabenwahrnehmung zu berücksichtigen.
Die Frauenbeauftragten gehören in jeder Fakultät dem Fakultätsrat als festes Mitglied an und sind bei allen Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, Kollege Vogel, in der Fakultät beteiligt.
In den Berufungsausschüssen der Fakultäten, in denen die Entscheidung über die Berufung neuer Professoren vorbereitet wird, sind die Frauenbeauftragten nach dem Gesetz feste Mitglieder mit Stimmrecht. Bisher hatten sie kein Stimmrecht. Die Frauenbeauftragte der Hochschule ist als einziges der neun Mitglieder des Senats Mitglied kraft Amtes. Sie ist Mitglied in den Ausschüssen des Senats. Die Frauenbeauftragte der Hochschule ist gleichzeitig – zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft im Senat – Mitglied der erweiterten Hochschulleitung und hat auch dort Stimmrecht
Außerdem kann sie von der Hochschulleitung als beratendes Mitglied neben Präsident oder Präsidentin, VizePräsident oder Vize-Präsidentin und Kanzler oder Kanzlerin berufen werden. Unabhängig davon ist sie bei allen sie betreffenden Angelegenheiten der Hochschule zu beteiligen. Sie hat beratende Stimme im Hochschulrat.
Am Rande sei erwähnt, dass die Frauenbeauftragte für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem vorliegenden Gesetzentwurf eigene Gelder erhält und von anderen dienstlichen Aufgaben entlastet wird.
- Lieber Herr Kollege Dürr, ich weiß nicht, wo Sie denken lassen, ich habe selbst gedacht.
Unsere Minister sind so ausgelastet,
die schreiben Abgeordneten nichts auf. Wir wollen ein neues und grundlegend modernisiertes bayerisches Hochschulgesetz als Grundlage und Rahmen für in Forschung und Lehre erfolgreiche Hochschulen, die eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Bayerns sind. Meine Damen und Herren, dazu gehört auch und insbesondere die Stärkung von Frauen in der Wissenschaft. Diesem Anliegen sind wir mit diesem Gesetzentwurf gerecht geworden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, hier mit düsteren Farben ein negatives Bild zu malen, wie das eben Kollegin Gote getan hat, oder mit aus der Luft gegriffenen Prognosen und unbelegten Behauptungen kommen wir nicht weiter.
Wir führen ab dem Sommersemester 2007 in Bayern erstmals Studiengebühren ein. Mit Studiengebühren sollen die Studienbedingungen verbessert und soll letztlich ein Mehrwert für die Studierenden geschaffen werden. Das sind, Herr Kollege Vogel, Drittmittel für die Lehre. Wichtig ist für uns dabei, dass jeder, der leistungsfähig ist – egal, aus welcher Schicht er kommt –, auch studieren kann.
Ich sage es ganz deutlich: Studienbeiträge sollen keinen begabten jungen Menschen von einem Studium abhalten oder gar, wie Sie es ausdrücken, abschrecken. Dem tragen wir mit diesem Gesetz Rechnung.
Der vorliegende Gesetzentwurf verankert sozialverträglich ausgestaltete Studienbeiträge. Die Höhe der Beiträge liegt an den Fachhochschulen bei einer Bandbreite von 100 bis
500 Euro und an den Universitäten und Kunsthochschulen bei mindestens 300 und höchstens 500 Euro.
Für die Festlegung der Beitragshöhe sind die Hochschulen im Rahmen der genannten Spanne selbst zuständig. Sie können Studienbeiträge für einzelne Studiengänge also auch in unterschiedlicher Höhe festlegen. Grundlage dafür wird der Aufwand der Hochschule für die speziellen zusätzlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen sein. Erwähnenswert hierzu ist, dass die Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen in angemessener Weise zu beteiligen sind. Die Hochschulen müssen über die Verwendung der Einnahmen jährlich gesondert Rechnung legen.
Die Studierenden erhalten für die Studienbeiträge eine verbesserte Betreuung und Beratung, mehr KleingruppenVeranstaltungen, längere Bibliotheksöffnungszeiten und zusätzliche Ausstattungen; hier denken wir an den Auf- und Ausbau von Leihgerätepools und an Ähnliches, um nur einige Beispiele zu nennen.
Ich habe gesagt, wir wollen sozialverträgliche Studienbeiträge. Um die Sozialverträglichkeit sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf Befreiungen von der Beitragspfl icht vor. So müssen Studierende selbstverständlich für die Semester nichts bezahlen, in deren gesamten Dauer sie beurlaubt sind. Das Gleiche gilt für Praktikumssemester oder für das praktische Jahr im Medizinstudium, außerdem für die Zeit von bis zu sechs Semestern, wenn die Immatrikulation zum Zweck einer Promotion erfolgt ist.
Studierende können sich aber auch auf Antrag von der Beitragspfl icht befreien lassen. Beispiele dafür sind: Studierende pfl egen oder erziehen ein Kind, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist; die Studierenden erhalten Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder ähnliche vergleichbare Leistungen. Befreit werden können auch ausländische Studierende, die zwischenstaatliche völkerrechtliche Abkommen oder Hochschulvereinbarungen für sich geltend machen können, oder Studierende, für die der Studienbeitrag aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine unzumutbare Härte darstellen würde trotz der Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, über das vorhin Herr Kollege Wägemann schon gesprochen hat.
Das ermöglicht auch die Berücksichtigung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, soweit sich diese studienerschwerend auswirken. Lassen Sie mich schließlich darauf hinweisen, dass jede Hochschule durch Satzung die Einzelheiten zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge regeln kann. Die Hochschulen können in diesem Zusammenhang zusätzlich für bis zu 10 % der Studierenden vorsehen, dass diese für besondere Leistungen von der Beitragspfl icht ganz oder teilweise, gegebenenfalls sogar rückwirkend, befreit werden können.
Als ich mir Ihren Dringlichkeitsantrag angesehen habe, Kollege Vogel, sind mir die vielen Arbeiter, die Gesellen
eingefallen, die sich zum Meister qualifi zieren und für diese Lehrgänge und die Prüfung viel Geld aufwenden. Davon habe ich heute von Ihnen nichts gehört.
Bei einem Elektriker beispielsweise dauert der Besuch der Meisterschule 13 Monate. In dieser Zeit zahlt er inklusive der Prüfungsgebühren circa 7700 Euro.
Abzüglich eines eventuell in Anspruch genommenen Meister-BAföG verbleiben ihm immerhin noch fünfeinhalbtausend Euro. Sind das nur die aus den reichen Familien, die es sich leisten können, eine Meisterprüfung zu machen? Diese Frage stelle ich hier schon. Wie viele haben denn diese hohen Sätze abgeschreckt, sich beruflich zu qualifi zieren?
Ich kenne viele Familien, deren Kinder so strebsam sind, dass sie in die Meisterausbildung gehen, und die auf diesem Wege für ihr Weiterkommen sorgen wollen. Von Ausnahmetatbeständen, von sozialverträglicher Beitragsregelung, ist mir in diesem Bereich nichts bekannt.
Bei den Studierenden dagegen sehen wir die Sozialverträglichkeit vor. Der große Rest kann und sollte sich nach meiner Meinung durchaus an der Verbesserung der Studienbedingungen beteiligen. Schließlich können durch das Studium seine ganz persönliche Einkommenssituation und auch sein sozialer Status entscheidend verbessert werden, liebe Frau Gote.
Warum also sollten wir Studierende anders behandeln als Meisterschüler, zumal durch Beitragsbefreiung und Darlehen sichergestellt ist, dass niemand aus fi nanziellen Gründen von einem Studium abgehalten wird? Ich empfehle deshalb, Ihren Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Vogel, ich möchte mich nicht mit Ihrer ganzen Rede befassen, zumal viel von dem, was bisher gesagt worden ist, die hohe Hochschulpolitik insgesamt betrifft. Ich möchte mich wieder in die Niederungen unseres Innovationsbündnisses begeben. Ein Satz, den Sie vorhin sagten, ist bei mir jedoch hängen geblieben. Herr Kollege Vogel, Sie sagten: Jeder Tag ohne Studiengebühren sei ein Segen.
Ich bin da ganz anderer Meinung: Jeder Tag, an dem unsere Hochschule keine Studiengebühren für bessere Lehre, Forschung und Betreuung der Studierenden bekommen, ist vertan. Jeder Tag, an dem die Studiengebühren früher eingeführt werden könnten, wäre ein Segen.
Herr Kollege Vogel, Sie sind in Ihrer Rede immer wieder auf die Finanzsituation eingegangen und haben dem Freistaat vorgeworfen, er würde zu wenig tun. Da kocht es in mir. Ich frage mich dann immer, wann Herr Vogel endlich nach Berlin geht und seinen Parteifreunden sagt, sie sollten 600 Millionen Euro nach Bayern schicken, wo der Freistaat beim Hochschulbau in Vorleistung getreten ist. Dieses Geld haben wir bis heute nicht bekommen. Unseren Hochschulen würde es besser gehen, wenn diese Gelder aus Berlin in Bayern angekommen wären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie hacken immer wieder auf der Planungssicherheit herum. Dabei lassen Sie unter anderem außer Acht, dass wir die Haushaltssperre für die Hochschulen nicht wirksam werden ließen und allein dadurch 15 Millionen Euro den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden konnten. Meine Damen und Herren, die bayerischen Hochschulen haben eine Schlüsselfunktion bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Diese Schlüsselfunktion wollen wir erfüllen. In diesem Zusammenhang wollen wir die Hochschullandschaft umstrukturieren. Das wird in Zusammenarbeit mit dem Universität Bayern e. V., der Staatsregierung, dem Landtag und der Mittelstraß-Kommission geschehen. Außerdem werden wir das bayerische Hochschulrecht novellieren. Entgegen der Äußerungen der Opposition möchte ich betonen: Wir werden den Hochschulen in Bezug auf eine nachhaltige Haushaltspolitik Planungssicherheit geben.
Der im Januar 2004 von unserer Fraktion in Wildbad Kreuth verabschiedete Qualitätspakt beruht auf drei Säulen: Das Bündnis dient der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschullandschaft. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen werden verbessert. Wir stellen das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen auf eine neue und partnerschaftliche Grundlage. Wir wollen, dass die Hochschulen aktiv an der Modernisierung der Hochschullandschaft mitwirken. Dafür werden Planungssicherheit und eine ausreichende Finanzausstattung sowie eine weitere Stärkung der Autonomie in Aussicht gestellt.
Bayerische Universitäten müssen sich Freiräume und mehr Haushaltsfl exibilität nicht über Einsparungen
erkaufen. Aus dem Innovationsprogramm Zukunft Bayern steht zum Beispiel ein erheblicher Anteil aus Privatisierungserlösen zur Verfügung – der Minister ist heute Morgen darauf eingegangen.
Wenn die Finanzausstattung stimmt – Wünsche werden natürlich immer offen bleiben – und wenn vor allem Planungssicherheit – das unterstreiche ich – gegeben wird, sind Zielvereinbarungen mit den Hochschulen nur recht und billig. Zur Erreichung der Ziele gibt es Anreize. Wer die Ziele nicht erreicht, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das Optimierungskonzept hat ein bayernweit ausgewogenes Fächerkonzept zum Ziel. Wir wollen optimale Strukturen für Lehre und Forschung. Die vorgesehenen Stellenumschichtungen in Innovationsfonds werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt und in den Zielvereinbarungen konkretisiert. In den Zielvereinbarungen werden unter anderem die Studiendauer und die Absenkung der Abbrecherquote festgelegt. Wir brauchen eine verstärkte Eignungsfeststellung und eine bessere Betreuung der Studierenden, ein qualitätsgesichertes Studienangebot. Der Ausweitung der wissenschaftlichen Weiterbildung, einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen selbst, aber auch zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft kommt ebenso hohe Bedeutung zu wie dem Ausbau der Eliteförderung, der Internationalisierung – ich denke dabei an mehr Praktika im Ausland – oder der Verstärkung der Frauenförderung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Landtagsfraktion, ich bin davon überzeugt – ich glaube, Sie mit mir –, dass wir mit dem Innovationsbündnis Hochschule 2008, über das wir jetzt abzustimmen haben, eines der bedeutendsten Projekte in der Hochschulpolitik auf den Weg bringen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Vogel, dass wir das, was im Gesetz steht, in die Köpfe bringen, liegt bei uns. Allerdings trifft sicherlich nicht zu, dass wir alle gegeneinander ausspielen wollen.
Zum Gesetzentwurf selbst: Die Förderung hoch begabter Studierender und Nachwuchswissenschaftler ist derzeit in zwei Gesetzen geregelt: im Bayerischen Begabtenförderungsgesetz und im Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Es handelt sich um eine rein finanzielle Förderung ohne Begleitung durch Förderprogramme, Tutorien und so weiter. Die CSU-Landtagsfraktion hat in einer Entschließung, die noch nicht allzu alt ist, zum Qualitätspakt Hochschule vom Anfang dieses Jahres eine Neuordnung der Begabtenförderung gefordert.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiges Element dieses Prozesses. Die Begabtenförderung wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und dann in das Elitenetzwerk Bayern integriert. Was ist der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes? Im neuen Bayerischen Eliteförderungsgesetz wird die Hochbegabtenförderung in einem modernen Gesetz aus einem Guss neu geregelt. Sie wird in zwei Bereiche gegliedert werden: die Studienförderung und die Graduierten- und Postgraduierten-Förderung.
Wichtige Neuerungen sind darüber hinaus, dass die Förderung künftig nicht auf eine finanzielle Förderung beschränkt sein wird. Sie umfasst vielmehr auch die individuelle Betreuung durch Mentoren und Tutoren, die Anbindung an Exzellenzbereiche, die frühzeitige Einbeziehung in die Forschung, das Angebot persönlichkeitsfördernder Programme und die Vorgabe, dass von jedem geförderten Studierenden – der Minister hat es ausgeführt – ein Auslandssemester zu absolvieren ist.
Dies, meine Damen und Herren, entspricht dem modernen Standard einer Hochbegabtenförderung, die individuell angelegt ist und mit einem Programmangebot die Leistungsfähigkeit – da unterscheiden wir uns, Kollege Vogel – besonders begabter Studierender und Nachwuchswissenschaftler fördert. Solche Programme erreichen nicht nur, dass das vorhandene Begabungspotenzial besser ausgeschöpft wird, sondern können vor allem auch der Abwanderung hervorragender Nachwuchswissenschaftler entgegenwirken. Das möchte ich besonders unterstreichen. Im Bereich der Graduierten- und Postgraduiertenförderung wird eine Bindung an strukturierte Doktorandenprogramme und die Einbindung in Exzellenzprogramme Förderungsvoraussetzung.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2005 in Kraft treten. In Übergangsregelungen wird eine Doppelförderung nach altem und nach neuem Recht vermieden. Der Erlass dieses Gesetzes, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, stellt außerdem einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Verwaltungsvereinfachung und zur Deregulierung dar. Ich sagte eingangs, dass wir es mit zwei Gesetzen zu tun
hatten, an deren Stelle künftig ein einziges Gesetz tritt, das sich noch dazu auf die Regelung der Grundsätze beschränkt. Auch die beiden teilweise sehr detaillierten Durchführungsverordnungen werden durch eine einzige Verordnung ersetzt. Ich meine, auch damit sind wir auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sage noch einer, die Oberfranken seien nicht einig: Zwei Bayreuther sprechen sich für die Bamberger Symphoniker aus. Das muss schon festgehalten werden.
Aber bedauerlicherweise, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Rabenstein, hat der Bund seit 2000 seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Bamberger Symphonikern nicht mehr in vollem Umfang erfüllt. Ab 2004 hat er seine Zahlungen völlig eingestellt.
Lieber Kollege Hufe, die Bundeszuschüsse sind reduziert worden, und der Freistaat Bayern hat die fehlenden Mittel aufgefangen. Als Oberfranke darf ich mich deshalb – da war der Kollege Rabenstein Hellseher – bei der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere bei den Ministern
Zehetmair und Goppel, ganz herzlich dafür bedanken, dass es auch ihnen ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen war und ist, den Fortbestand dieses internationalen Spitzenorchesters auf dem bisherigen hohen Niveau zu sichern. In Zeiten, in denen sich die Bundesregierung als unzuverlässiger Partner erweist und Kultur Sparzwängen zum Opfer fallen lässt, kann man die bewiesene Verantwortung der Staatsregierung für die kulturelle Vielfalt in allen Regionen Bayerns nicht hoch genug würdigen.
Bislang waren die Symphoniker ein eingetragener Verein. Ideal ist diese Rechtsform für einen kulturellen Wirtschaftsbetrieb nicht. Auch der Oberste Rechnungshof hat bereits im Jahr 2000 darauf hingewiesen, dass die Rechtsform des eingetragenen Vereins einem kulturellen Wirtschaftsbetrieb vom Umfang der Bamberger Symphoniker nicht gerecht wird. Wenn wir eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz errichten, so trägt diese dem Ziel der größtmöglichen Freiheit bei der Ausgestaltung der Strukturen Rechnung. Die bisherige Organisationsform kann unkompliziert auf die Stiftung übertragen werden.
Im Übrigen erstreckt sich im Gegensatz zur Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch auf die Art und Weise der Vermögensausstattung. Das Kuratorium der Bamberger Symphoniker nahm die Entscheidung, eine Stiftung einzurichten, im Juli 2004 zustimmend zur Kenntnis. Einhergehend mit der Errichtung einer Stiftung wird das Spitzenorchester Bamberger Symphoniker e.V. in ein Staatsorchester überführt. Sicher stimmen Sie mir darin zu, wenn ich sage, dass dies aufgrund der herausragenden künstlerischen Qualität und des hervorragenden Rufs, auch international, durchaus gerechtfertigt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zum 1. Januar 2005 die Stiftung Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie – als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden. Sitz der Stiftung ist Bamberg. Ein Wahlgeschenk, lieber Kollege Rabenstein, ist das wahrlich nicht, sondern diese Konstruktion gründet sich aus der Not, dass die Gelder seitens des Bundes nicht mehr geflossen sind und dass wir hier in Oberfranken für etwas mehr Sicherheit sorgen.
Wenn der Landtag, wie Sie ausführen, beschließt, wohin die Gelder fließen, sollten Sie dem Haushalt auch zustimmen. Erst dann können Sie das Recht in Anspruch nehmen, zu sagen, dass Sie Gelder dafür zur Verfügung gestellt haben.
Nun, das Stiftungsvermögen besteht unter anderem aus einem Barvermögen in Höhe von 50 000 Euro, das die Bamberger Symphoniker aus ihrem Vereinsvermögen aufbringen werden. Die Stiftung erhält nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne jährliche Zuschüsse vom Freistaat Bayern, dem Bezirk Oberfranken, von Stadt und Landkreis Bamberg. Im Gesetz geregelt sind die Organe der Stiftung; die Stiftung soll der Aufsicht der Regierung von Oberfranken unterstehen. Mit der Errichtung der Stiftung wird nicht nur die Kulturregion Oberfranken herausragend gestärkt, sondern auch eine si
chere Grundlage für die Zukunft des klingenden Kulturbotschafters aus Oberfranken, der Bayerischen Staatsphilharmonie geschaffen. Dem sollte man, meine Damen und Herren, uneingeschränkt zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den neuesten Zahlen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft ist die Innovationsdynamik der deutschen Unternehmen erlahmt. Im letzten Jahr wurde in dieser Republik erstmals seit 1992 weniger für Forschung und Entwicklung ausgegeben – kein Wunder bei den schlechten Rahmenbedingungen von Rot-Grün und deren verheerender Bilanz der Forschungspolitik.
Sie haben schon Recht, Frau Gote, es fließt zu wenig Geld. Der Anteil der Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt liegt bei 2,52 % – das haben wir in der letzten Woche gehört. Bereits in den Achtzigerjahren waren wir schon einmal bei 2,8 %. Das geplante Ziel von Frau Bulmahn, 3 % zu erreichen, liegt damit in weiter Ferne.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in den nächsten fünf Jahren sind in der Republik Investitionen von Staat und Wirtschaft in Höhe von 10 Milliarden Euro nötig, wenn der Spitzenplatz der deutschen Forschung gesichert werden soll.
Wir bezeichnen unsere bayerische Hochschulpolitik als Motor für die Zukunft unseres Landes. Ein gut laufender Motor ist das eine. Er muss aber seine Kraft auch übertragen können. Eine Verzahnung muss vorhanden sein, nämlich eine Verbindung zwischen Politik, Hochschule, Wissenschaft und Wirtschaft. Vor allem vom Laufen der Wirtschaft hängt die Zukunft ab. Der Austausch von Wissen bringt entscheidende Vorteile und kann sich für manches Unternehmen als lebenswichtig, ja als überlebenswichtig erweisen.
Die von der Staatsregierung ins Leben gerufene Hochschulpatentinitiative „BayernPatent“ zeigt erfreulicherweise eine steigende Tendenz bei den Patentanmeldungen. Das ist ein klarer Beleg für die Bedeutung dieser Initiative, die zum Schulterschluss zwischen Wissenschaft und Wirtschaft beiträgt. Bayern und Baden-Württemberg liegen uneinholbar vorn. An neun bayerischen Hochschulstandorten stehen Erfinderberater bereit.
Darüber hinaus hielte ich es für hilfreich, wenn noch mehr Professoren ihre Freisemester in einem Wirtschaftsbetrieb verbrächten, und das nicht nur zum Händeschütteln in der Chefetage. Unsere Unis haben einen Wirtschaftsförderungsauftrag mit auf den Weg bekommen. Die Technologietransferstellen spielen hier eine wichtige Rolle. Wenn ich das Kompetenzzentrum „Neue Materialien“ in Bayreuth betrachte, finde ich dort die Hilfsmittel, um angewandte Forschung mit der Wirtschaft zu praktizieren, und zwar – das ist wichtig – mit dem Maßstab vorindustrieller Produktion.
Schmerzlicher und langwieriger als manche Geburt war da schon die Entstehung des FRM II. Die ersten Erfolge zeichnen sich aber ab. Ich nenne die Ansiedlung von „General Electric“. Die Ansiedlung solcher Betriebe bedeutet auch immer Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, was ist an den genannten Schnittstellen noch nötig? – Wir brauchen klare, eventuell noch klarere Einblicke in die Hochschulforschung für Betriebe und eine klare Nachfrage aus der Wirtschaft. Das ist wie im richtigen Leben. Je deutlicher man miteinander spricht, umso besser sind die Ergebnisse. Wir werden die Zusammenarbeit von Hochschulen mit außeruniversitären Einrichtungen, insbesondere der Wirtschaft und der Forschung, weiter ausbauen. Die Bildung von Clustern – also wissenschaftsgestützten lokalen und regionalen Netzwerken in allen Bereichen – ist dabei ein zentrales Ziel. In diesem Zusammenhang ist die Kooperation von Universitäten und Fachhochschulen eine wichtige Aufgabe, die noch zu verstärken ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Förderung der Zusammenarbeit von deutschen Hochschulen, Wissenschaft und Wirtschaft ist nur ein Aspekt der Hochschulpolitik der CSU-Fraktion, aber ein wesentlicher Teil der Wissenschafts- und Hochschulpolitik als Motor für Bayerns Zukunft. Raubbau an wichtigen Forschungsbereichen, wie ihn zum Beispiel Frau Bulmahn bei der Kernenergieforschung betreibt, ist der falsche Weg. Hier geht Know-how unwiederbringlich verloren. Lassen Sie uns deshalb lieber das Motorische unserer Hochschulpolitik für Bayerns Zukunft im Auge behalten und die Weichen richtig stellen.