Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Memmel.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Schmid hat zu erklären versucht, wie behutsam die CSU und die Staatsregierung mit schwierigen Dingen umgehen und wie lange man Untersuchungen durchführen und feinfühlig feststellen muss, was passiert. Das hätten Sie alles schon viel früher machen können. Ich darf Sie an den Antrag vom 17.07.2001 erinnern, der nach einer langen Zeit, in der er nicht behandelt worden ist, gemeinsam beschlossen wurde. Da heißt es: Erstens. Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Sperrzeiten in der Gastronomie in den anderen Bundesländern zu berichten. Zweitens. Die Staatsregierung soll dabei aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen die Sperrzeiten in Bayern ganz aufgehoben werden können. Drittens. Zudem soll berichtet werden, inwieweit bei der Freigabe der Öffnungszeiten Schutzzeiten in Wohngebieten gesichert werden können.
Nach langer, langer Zeit haben Sie endlich den Bericht gebracht und festgestellt, wie man das in den anderen Bundesländern handhabt. Ihre Beamten haben herausgefunden, dass es dort keine Schwierigkeiten gibt. Aber bis Sie den Bericht vorgelegt haben, hat es so lang gedauert, dass wir gezwungen waren, Sie durch einen Dringlichkeitsantrag quasi zu stellen. In diesem Dringlichkeitsantrag steht all das, was Sie heute als Argument bringen. Unter anderem geht es um den Pilotversuch in der Landeshauptstadt München, die Kosten, die für die Wirte anfallen, usw. Trotzdem haben Sie seinerzeit anders entschieden.
Wir waren immer der Auffassung, dass bei solchen Themen ein gemeinsames Handeln möglich ist; denn wir alle gehen in Wirtshäuser und kennen die Kunden und die Wirte. So haben wir es auch bei anderen Gelegenheiten – Biergartenverordnung – geschafft, gemeinsam vorzugehen. Deshalb waren wir auch der Meinung, dass der von uns gestellte Berichtsantrag, der nach fünf Monaten behandelt und einstimmig beschlossen worden ist, dazu führt, dass wir eine vernünftige Regelung bekommen.
Wieder sind Monate vergangen. Im Februar hat mir Staatssekretär Regensburger mitgeteilt, ich solle noch ein wenig warten; vor dem 01. Juli 2002 würde das Thema auf alle Fälle behandelt. Tatsächlich ist das Thema viel später behandelt worden, sodass die GRÜNEN und wir im Oktober 2002 einen Dringlichkeitsantrag gestellt haben.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die CSU nach dem Motto vorgegangen ist: „Wir sind die Mehrern, wir sind die Schwerern, was das kostet, ist uns wurscht“. Jetzt ist die Situation so, dass die Wirte weiterhin Gebühren gezahlt haben, die Ministerialbürokratie wurde beschäftigt, die Gesetzesblätter wurden geändert, die Verordnungen wurden den Gemeinden mitgeteilt und die Polizeidienststellen wurden aufgrund des Beschlusses verständigt. Es wurden also irrsinnig viel Geld und Zeit in den Sand gesetzt. Nach all dem kommen Sie zu dem Ergebnis, das wir Ihnen von vornherein vorgeschlagen haben, und sagen, jetzt ist die Situation eine andere. So ist es aber nicht.
Hinsichtlich der Feiertagsregelung kündige ich an, dass wir im weiteren Verfahren Änderungen vorschlagen. Wir wollen auch nicht, dass die Leute bis in der Früh um 6.00 Uhr feiern können, aber wir sind der Meinung, dass die Zurücknahme auf 0.00 Uhr zu weit geht. Deshalb werden wir vorschlagen, eine Begrenzung auf 2.00 Uhr vorzunehmen. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass der stille Feiertag am Karfreitag so still sein soll, dass er nicht nur in Schankbetrieben einzuhalten ist, sondern generell. Es ist nicht einzusehen, dass in jedem Freizeitheim und in jeder anderen Räumlichkeit, wo man feiern kann, Musik gespielt werden darf, nur in der Schankgaststätte nicht. Wenn Karfreitag ein stiller Feiertag ist, soll er das überall sein. Wir werden also diesen Änderungsantrag in weiteren Verfahren einbringen.
Im Übrigen ist die Feiertagsregelung in anderen Bundesländern etwas anders gestaltet. Auch das werden wir aufzeigen. Wir hoffen, dass Sie sich dann gleich bewegen werden und nicht erst abwarten, indem Sie unsere Anträge blockieren, um sie später selbst zu stellen. Das ist keine rühmliche Tat gewesen – dieser Verwaltungsaufwand, dieses Gewürge von Ihrer Seite, um schließlich zur selben Erkenntnis zu kommen, wie wir sie bereits hatten. Aber wenigstens ist etwas erreicht.
Als Nächster hat das Wort Herr Kollege Schramm. – Er ist nicht da. – Entschuldigung. Ein bisschen schneller, Herr Kollege. Ich kenne Sie eigentlich anders.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich denke, es handelt sich um einen richtigen und wohlüberlegten Schritt zur richtigen Zeit. Nach einer ersten Lockerung im Jahr 2003 und den gemachten Erfahrungen und Gesprächen mit Beteiligten und Betroffenen kommt es nun in dem von Herrn Staatssekretär Georg Schmid vorgetragenen Gesetzentwurf zu einem weiteren Schritt, der unsere Gaststättenverordnung an die bundesweite Handhabung der Sperrzeit anpasst und im Gegenzug durch Aufhebung des Artikels 3 des Feiertagsgesetzes den Schutz der stillen Feiertage verstärkt.
Die bisher in Bayern geltende Sperrzeit von 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr an Werktagen beziehungsweise 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen soll nun weiter verkürzt werden auf eine allgemeine Sperrzeit, eine so genannte Putzstunde, von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Eine weitere Verkürzung und eine generelle Aufhebung auf Länderebene ist leider nicht möglich, da das bundesgesetzlich geregelte Gaststättenrecht ausdrücklich die Festlegung einer Sperrstunde vorschreibt.
Schutz von Nachbarn durch die Neuregelung der Sperrzeit nicht berührt werden. Auch haben Städte, Märkte und Gemeinden die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen, um den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses können Kommunen für das gesamte Gemeindegebiet oder auch nur für Teile die Sperrzeit verändern. Hier haben in Zukunft die Gemeinden die Entscheidungsbefugnis, und ich meine, damit ist die Befugnis an die richtige Ebene delegiert worden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung haben die Kommunen keine Einnahmen mehr aus den Gebühren für die Genehmigungen; im Gegenzug sparen sie sich aber den nötigen Verwaltungsaufwand, da viele Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erforderlich sind. Die Wirte werden dadurch finanziell entlastet, was auch eine wirtschaftliche Komponente ist. Der Gesetzentwurf ist deshalb auch ein wichtiger Schritt zur Deregulierung und zum Verwaltungsabbau.
Den Bedürfnissen der Beteiligten – Betreibern, Gästen, Bevölkerung und Kommunen – wird in diesem Gesetzentwurf allgemein durch Abwägung Rechnung getragen. Auch wird das Feiertagsgesetz berührt und geändert. Bislang ist in Artikel 3 geregelt, dass der ernste Charakter der stillen Tage von Sperrzeit zu Sperrzeit zu beachten ist. Jetzt soll der Schutz der Feiertage verstärkt werden, indem der ernste Charakter des jeweiligen stillen Tages in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu beachten ist. Der stille Tag reicht nun einmal von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eine Festlegung auf 2.00 Uhr oder 3.00 Uhr wäre meiner Meinung nach willkürlich und schwer nachvollziehbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ganze Sache wurde nicht übers Knie gebrochen, sondern nach einem ersten Schritt 2003 kommt es zu einer weiteren Liberalisierung.
Wie gesagt, es wurden Erfahrungen gemacht, es wurde Bilanz gezogen, Beteiligte wurden gehört, und nun wird ein vernünftiger Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ich meine, dieses Verfahren ist auch richtig.
Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen diskutiert und beraten werden. Kritik, die es natürlich beim Hotel- und Gaststättenverband und beim Bayerischen Gemeindetag gibt, sowie Anregungen können aufgenommen werden, um dann letztlich zu einer guten und akzeptablen Regelung zu kommen. In der Praxis wird das Gesetz meiner Meinung nach keine großen Auswirkungen haben. Die Nachfrage wird bestimmen, wo die neuen gesetzlichen Freiheiten angenommen werden. Kurz sei
Nun noch eine scherzhafte Bemerkung. Auch für uns Abgeordnete und Politiker bringt der neue Gesetzentwurf natürlich einen kleinen Vorteil mit. Wir brauchen unsere Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Gaststätten künftig nicht mehr abrupt um zwei bzw. drei Uhr abbrechen, sondern wir können sie ruhig bis fünf Uhr ausklingen lassen.
Ich bitte deshalb alle Kolleginnen und Kollegen um eine positive und konstruktive Mitberatung und letztlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns darüber, dass Staatsregierung und CSU endlich aus ihrem Wirtshausschlaf aufgewacht sind.
Wir freuen uns darüber, dass sie sich jetzt endlich durchringen wollen, über eine Änderung der Gaststättenverordnung eine Verkürzung der Sperrzeit zu ermöglichen. Der Schritt war überfällig. Bayern ist hier Schlusslicht. In Bayern gehen die Lichter zuerst aus und die Türen zuerst zu. Das passt schlicht und ergreifend nicht zusammen mit Ihrem Anspruch an eine moderne Wirtschaftspolitik, an Förderung von Fremdenverkehr und Gastronomie und mit Ihrer Forderung nach mehr Subsidiarität. Die Gemeinden können und sollen selber vor Ort entscheiden, wann die Sperrstunde beginnt und wann sie endet. Die Gemeinden sollen sich auch nicht mehr hinter dem Landesgesetzgeber verstecken dürfen, wie sie es bisher häufig immer noch tun.
Eigentlich müssten wir jetzt mit Ihnen anstoßen; oder umgekehrt, Sie müssten mit uns anstoßen und uns einen ausgeben.
Meine Damen und Herren, nachdem Sie aber so gezaudert und gezögert haben, kann ich Ihnen ein paar Fakten doch nicht vorenthalten. Herr Schmid hat jetzt wirklich sehr falsche Argumente bemüht.
Wir haben zwei Mal den Antrag gestellt, die Sperrzeit über eine Änderung der Gaststättenverordnung auf die Putzstunde zu begrenzen. Das war einmal im August 2001 und einmal im Oktober 2002 als Dringlichkeitsantrag im Plenum. Wir sind beide Male abgemeiert worden. Das erste Mal hat auch noch die SPD unseren Antrag abgelehnt. Beim zweiten Mal hat die SPD zugestimmt. Ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18. Oktober 2001. Herr Pschierer sagte damals Folgendes:
werde sehr ernst genommen und intensiv diskutiert. Die Forderung der GRÜNEN gehe entschieden zu weit. Insofern sei kein Kompromiss möglich. Die CSU müsse diesen Antrag ablehnen.
Einzelne in der CSU haben im Innenausschuss erklärt, sie hätten große Sympathien für unseren Antrag, weil sie Subsidiarität unterstützten; sie haben aber auch nicht mit uns gestimmt.
Nachdem wir im Plenum das Thema noch einmal mit einem Dringlichkeitsantrag eingebracht hatten, hat Herr Beckstein wörtlich gesagt: „Während ich den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN für falsch halte, weil er den Bedürfnissen nach Lärmschutz nicht genügend Rechnung trägt“. Herr Kollege Memmel, Sie hätten hier schon ein bisschen mehr Mut haben und gleich sagen sollen, dass der Antrag der GRÜNEN besser ist als Ihr Antrag von der SPD.“ Da hat er tatsächlich recht gehabt, nur hätte er auch sagen müssen, der Antrag der GRÜNEN sei viel besser als der Antrag der CSU, wie sich jetzt herausstellt.
Das Lärmargument kann man nur noch glossieren. Herr Regensburger hat damals eine Presseerklärung zu unserem Vorstoß abgegeben. Er hat damals gesagt, „die sonst so lärmbewussten GRÜNEN wollen mit ihrem Vorstoß den Anwohnern zumuten, die ganze Nacht hindurch bis fünf Uhr in der Früh den An- und Abfahrtsverkehr von Gaststätten und damit verbundene Lärmbelästigungen zu ertragen.“ Das hat er noch sehr breit fortgeführt. Diese Argumente zählen für die Staatsregierung jetzt nicht mehr. Wir sagen jetzt und haben damals dazu gesagt, dass diese Argumente doppelt lächerlich waren. Zum einen ist hier eine falsche Gefahr gezeichnet worden, zum anderen sind nur Krokodilstränen vergossen worden. Wenn die CSU vorgibt, sich für Lärmschutz einzusetzen, sollten wir uns auch an den internationalen Tag zum Schutz vor Lärm erinnern. 70 Gebirgsschützen sind damals aufgezogen und haben vor dem Landtag böllern dürfen.
Erinnern sollten wir uns auch an Ihre Änderung der Nachtflugregelung, mit der Sie die Bevölkerung im Erdinger Moos dem Lärmterror aussetzen.
Herr Schmid, noch einmal die Fakten, denn Sie haben vorher die Fakten geflissentlich verdreht. 2001 wollten Sie die Sperrzeitverkürzung nicht. Die Begründung war damals, eine Änderung sei nicht nötig und die Anwohner müssten geschützt werden. 2002 haben Sie noch einmal eine andere Begründung gegeben. Herr Kempfler ist ins Plenum gegangen und hat gesagt, sie sei gesetzlich nicht möglich. Sie können es im Protokoll nachlesen. Er
sagte, die restriktive Haltung des Bundesgesetzgebers erlaube dies nicht. Dann kam auch wieder das Argument, eine Änderung sei nicht nötig. Herr Beckstein und Herr Regensburger haben großartig ein Pilotprojekt „Sperrzeitverkürzung“ angekündigt. In Gemeinderäten und Stadträten gab es Beschlüsse, bei diesem Projekt mitzumachen, nur hat dieses Pilotprojekt dann nie stattgefunden.
Jetzt lesen wir in Ihrer Gesetzesbegründung, die Gemeinden gewährten bereits jetzt in vielen Fällen Sperrzeitverkürzungen, was für sie eine Erhöhung der Verwaltungstätigkeit und für das Gaststättengewerbe eine erhebliche finanzielle Belastung bedeute. Auch hier können wir uns nur wundern. Genau dieses haben wir vor drei und vor zwei Jahren vorgetragen, und Sie haben dies massiv bestritten. Sie können es gerne in den Protokollen der entsprechenden Ausschüsse und den Plenarprotokollen nachlesen.
Unser Fazit: Wir begrüßen den Vorschlag, die Sperrzeit auf die Putzstunde zu begrenzen. Wir kritisieren allerdings die Feiertagsregelung. In unseren Augen muss ein Hineinfeiern auch in Feiertage möglich sein. Wir werden dazu bei den Beratungen noch Forderungen vortragen. Vielleicht gelingt es Ihnen, uns dieses Mal schneller zu folgen als beim letzten Mal.
Zu einer Zwischenbemerkung gemäß § 111 Absatz 4 der Geschäftsordnung hat sich Herr Kollege Haedke gemeldet. Sie haben zwei Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur eine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Memmel machen. In München gab es in der gesamten Politik- und Parteienlandschaft eine massive Diskussion über Jahre hinweg. Auch in Ihrer Partei hat diese Diskussion stattgefunden. Nur zehn Bezirksausschüsse haben mitgemacht. In meinem Stimmkreis haben zum Beispiel die Bezirksausschüsse – auch auf meine Initiative hin – im Wesentlichen mitgemacht. Ihre Partei aber hat in vielen Bezirksausschüssen große Probleme gehabt, diesen Probeversuch durchzuführen. Deshalb glaube ich, dass es gut ist, wenn wir endlich diese überflüssige Regelung abschaffen. Wir sollten uns auch weiterhin gemeinsam für Verbesserungen stark machen. Ich habe dafür immer gekämpft. Ich finde es richtig, dass wir heute gemeinsam diesen Weg gehen.