Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Behandlung der Dringlichkeitsanträge in der letzten Plenarsitzung ist ebenso wie heute eine hohe Übereinstimmung in diesem Hohen Hause spürbar gewesen, was die Ziele der Föderalismuskommission betrifft. Ich möchte
unterstreichen, dass die Staatsregierung mit großem Einsatz daran arbeitet, diese Föderalismuskommission zu einem Erfolg zu führen. Es ist wichtig, dass die Politik in Deutschland entscheidungs- und handlungsfähiger wird. Deshalb kommt es auf diese wichtige Reform in ganz besonderer Weise an.
Der Einsatz der Staatsregierung besteht in besonderem Maße darin, dass der Ministerpräsident als Ko-Vorsitzender der Föderalismuskommission seit vielen Monaten sehr engagiert tätig ist. Ich wage die Behauptung, wenn er sich nicht mit ganzer Kraft und Kompetenz einsetzen würde, wäre der jetzige Fortschritt nicht erreichbar gewesen.
Es ist auch kein Geheimnis, dass zwischen den Ländern nicht immer völlige Übereinstimmung besteht. Das ist auf die unterschiedliche Größe der Länder, die politische Haltung der in den Ländern Verantwortung tragenden Personen sowie eine verschiedene geschichtliche Erfahrung zurückzuführen. Dennoch ist es gelungen, die Länderpositionen auf einen Nenner zu bringen. Ich möchte in diesem Zusammenhang unseren Landtagspräsidenten Alois Glück in besonderer Weise herausheben, der speziell die Länderseite engagiert und kompetent vertritt.
Nicht zuletzt weil die Staatskanzlei zu den wenig gelobten Institutionen im Lande gehört, muss ich sagen, dass gerade in der Staatskanzlei ein Übermaß an Arbeit ohne zusätzliches Personal geleistet werden muss. Dies erfordert einen gewaltigen Einsatz, da die Themen komplex und schwierig sind. Viele unserer kompetenten Mitarbeiter sind seit einem Jahr in der Vorbereitungsphase – einige noch viel länger – tätig gewesen und haben wesentlich dazu beigetragen, dass praktikable Papiere ausgearbeitet werden konnten; an der Spitze stand dabei Ministerialdirektor Dr. Schön. Ich glaube, es ist angebracht, den großen Einsatz unserer Mitarbeiter in diesem Zusammenhang gebührend zu erwähnen und herauszustellen. Ich darf vor allem sagen, dass der Abgeordnete Alois Glück dies ausdrücklich bestätigt hat. Ein Lob aus seinem Mund wiegt umso mehr, es wird wahrscheinlich in die Annalen der Staatskanzlei eingehen und auf einer Tafel in der Staatskanzlei verewigt werden.
Nun ganz kurz zum Inhalt: Wesentliches Ziel ist, die Verflechtung von Zuständigkeiten aufzulösen. Es geht nicht darum, etwas gegen den Bund zu machen, sondern es geht darum, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu entflechten und auf der jeweiligen Ebene eigene Zuständigkeiten zu schaffen. Im Moment sind etwa 60 % der Bundesgesetze zustimmungspflichtig. Das hat sich deshalb ergeben, weil in den letzten 40 Jahren immer mehr Zuständigkeiten auf den Bund verlagert wurden und deshalb sind Zustimmungsrechte des Bundesrates eingeführt worden. Wir sind bereit, dies deutlich zu reduzieren, um die Handlungsfähigkeit auf beiden Ebenen zu stärken.
Da Übereinstimmung besteht, wundert es mich, dass von Rednern der SPD in ungebührlicher Polemik versucht wurde, Parteipolitik einzubringen.
Das war in einer Form, die ich nicht stehen lassen kann. Ich bin seit langer Zeit Mitglied des Bundesrates und bayerischer Vertreter im Vermittlungsausschuss. Ich kenne die Arbeit des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses sehr gut. Was Sie als angebliche Oppositionsrolle des Bundesrates dargestellt haben, ist ein Klischee, das in keiner Weise durch Tatsachen gedeckt ist.
(Heidi Lück (SPD): Und es stimmt doch! – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Nur nicht, wenn Lafontaine dies macht! – Franz Schindler (SPD): Nur nicht, wenn wir das machen!)
Herr Kollege Hoderlein, wir haben beispielsweise im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss in mehreren Runden Hartz IV verbessert, und wir haben überhaupt dazu beigetragen, dass Hartz IV in Kraft treten konnte. Wir haben dafür gesorgt,
Wir haben beim letzten Vermittlungsausschuss die Vorauszahlungen des Bundes von 2,4 auf 3,2 Milliarden Euro angehoben – was sehr mühsam war – und die Revisionsklausel eingeführt. Das Ganze wäre laut der Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände ein unkalkulierbares Risiko für die Kommunen gewesen. Die Länder haben sich als die Anwälte der Kommunen im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss sehr erfolgreich eingesetzt.
Auf der gleichen Linie liegt das große Vermittlungsverfahren vom Dezember 2003 betreffend die Gewerbesteuerumlage. Die Erhöhung von 20 auf 28 % hatte keine Berechtigung, weil der Bundesfinanzminister von den Kommunen die Gewerbesteuer abgeschöpft hat, obwohl er die Gegenfinanzierung nicht eingelöst hat.
Wir haben über mehrere Anträge im Bundesrat angeregt, die Gewerbesteuerumlage zu senken. Das wurde vom Bundestag mehrmals abgelehnt, und erst im Vermittlungsverfahren im Dezember 2003 ist die Absenkung der Gewerbesteuerumlage gelungen. Der Erfolg für die kommunalen Kassen in Deutschland beträgt 2,3 Milliarden Euro, in Bayern zwischen 400 und 500 Millionen Euro. Das verdanken die Kommunen in Bayern unserem Einsatz im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss.
Dritter Punkt: Gelegentlich verbreitet der Bundesfinanzminister, der Bundesrat stoppe seine gewaltigen Sparpläne. Dabei erwähnt er in der Regel die Eigenheimzulage. Dazu ist zu sagen: Im Vermittlungsverfahren wurde die Eigenheimzulage bereits um 30 % gesenkt. Das war ein wichtiger Sparbeitrag. Nun sagt der Bundesfinanzminister, der Bundeshaushalt 2005 hänge daran, dass die Eigenheimzulage gestrichen werde. Dazu ist zu sagen: Das wirkt sich im Jahr 2005 mit Mehreinnahmen von 90 Millionen Euro beim Bund aus. Das ist weniger als die Schuldenaufnahme des Bundes an einem halben Tag. Es ist grobe Irreführung der Öffentlichkeit, sich als großer „Sparkommissar“ aufzuspielen und dem Bundesrat die Verantwortung zuzuschieben. Das passt hinten und vorne nicht zusammen.
Ich möchte die echten Sparbeiträge des Bundesrates herausstellen: Die Koch/Steinbrück-Liste wurde über die Länder eingeführt. Sie wurde im Vermittlungsausschuss bearbeitet, was dazu geführt hat, dass die Steuervergünstigungen, die in der Liste angeführt waren, um 12 Prozentpunkte gestrichen wurden und die Finanzhilfen um dreimal 4 Prozentpunkte. Allein beim Bund beträgt das Sparvolumen in drei Jahren 5 Milliarden Euro. Diese Ersparnis wurde über die Länderarbeit und die Länderkompetenz eingeführt. Die Aussage, der Bundesrat würde dem Bund in irgendeiner Weise beim Sparen Steine in den Weg legen, ist ein Märchen, das von der Unfähigkeit der Bundesregierung ablenken soll, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Noch zwei kurze Bemerkungen: Erstens. Die Umsetzung von Europarecht: Es wurde gesagt, europäisches Recht würde im Bundesrat scheitern oder von ihm verzögert werden. Ich stelle fest: Deutschland und Portugal setzen Europarecht am langsamsten um. In Deutschland liegt es nicht daran, dass der Bundesrat dies behindern würde, sondern weil die Gesetzentwürfe von der Bundesregierung so spät vorgelegt werden.
Als letzten Punkt will ich den Zentralismus in Bayern ansprechen: Ich glaube, dass in keinem Land der Bundesrepublik die kommunale Selbstverwaltung so ausgeprägt in der Verfassung steht und in die Praxis umgesetzt wird. Das Konnexitätsprinzip ist das beste Beispiel. Die Kommunen in Deutschland würden sich wesentlich besser stellen, wenn man auf Bundesebene das Konnexitätsprinzip berücksichtigen würde.
Wir wollen den Erfolg der Föderalismuskommission, weil das für Deutschland besser wäre. Bayern könnte ohne ihn leben, aber Deutschland nicht. Uns geht es darum,
Herr Staatsminister, vielen Dank. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Tagesordnungspunkt 2 a Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung der „Stiftung Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“ (Drucksache 15/1842) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister Dr. Goppel, bitte schön.
Herr Präsident, Hohes Haus! Kultur in Bayern findet nicht nur in München statt. Die bayerische Kulturpolitik gestalten wir regional und dezentral. Dieser Leitlinie folgen wir konsequent. Das zeigen die Projekte, die wir Jahr für Jahr aus Mitteln des Kulturfonds Bayern fördern. Zudem haben wir eine Vielzahl staatlicher Zweigmuseen errichtet und die städtischen Bühnen Nürnberg in ein Staatstheater überführt. Sie werden sich an die ersten Verhandlungen dazu erinnern, sie waren vor drei Wochen. Mit dem Neuen Museum Nürnberg haben wir das erste staatliche Kunstmuseum außerhalb der Landeshauptstadt München gegründet. Die Umwandlung der Bamberger Symphoniker in eine Staatsphilharmonie ist ein weiterer konsequenter Schritt in die gleiche Richtung.
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen mit der Stadt und dem Landkreis Bamberg, dem Bezirk Oberfranken und den Bamberger Symphonikern kann ich heute den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie“ vorlegen. Damit setzen wir einen weiteren Meilenstein, um staatliche Kultureinrichtungen von Rang außerhalb der Landeshauptstadt zu schaffen. Für dieses Orchester bedeutet die Umwandlung eine grundsätzliche Änderung der Trägerschaft. Zudem stellen wir es finanziell dauerhaft auf feste Füße. Eine neue Struktur für das Orchester wurde notwendig, da sich der Bund am 1. Januar 2004 aus der Bezuschussung vollständig zurückgezogen hat. Deshalb musste die Finanzierung der Bamberger Symphoniker geändert werden, und die bisherige Rechtsform eines eingetragenen Vereins passte nicht mehr zu diesem Orchester von Weltrang. Als geeignete Rechtsform bietet sich die Stiftung an. Diese gibt die Gewähr für eine schlanke, effiziente Organisationsstruktur und damit für eine optimale wirschaftliche Arbeitsweise. Wir greifen damit eine Rechtsform auf, die immer häufiger Verwendung findet.
Die vereinbarte Finanzierung der Bamberger Symphoniker erfolgt nach einem Modell, das der Freistaat Bayern bereits im Jahr 2003 zusammen mit allen Beteiligten ent
wickelt hat. Danach werden die Kosten in Höhe von 9,8 Millionen Euro und ein variabler Personalkostenzuschlag folgendermaßen aufgeteilt: Der Freistaat Bayern übernimmt 80,5 %, das entspricht 2004 knapp 7,9 Millionen Euro. Die Stadt Bamberg übernimmt 12,3 %, also 1,2 Millionen Euro. Der Bezirk Oberfranken ist mit 6,2 %, also 600 000 Euro beteiligt. Der Landkreis übernimmt den Rest von einem Prozent, insgesamt fast
100 000 Euro. Durch die Umwandlung der Bamberger Symphoniker e.V. in die Stiftung Bamberger Symphoniker – Bayerische Staatsphilharmonie entstehen also keine Mehrkosten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die neue Bayerische Staatsphilharmonie in Bamberg ist als klingender Botschafter Bayerns seit eh und je ein Glanzstück unseres dezentralen Kulturengagements. Die neue Stiftung soll zum 1. Januar 2005 ihre Arbeit aufnehmen. Dafür bitte ich um die Unterstützung im parlamentarischen Verfahren, weil wir die einschlägigen Schritte möglichst bald in Angriff nehmen sollten – Zusammensetzung des Stiftungsrates und ähnliches mehr. Es geht um die Auflösung des eingetragenen Vereins und um eine solide Vereinsführung.
Wer Orchester und ihr Planen kennt, der weiß, dass jetzt schon die entsprechenden Festlegungen für die nächsten vier Jahre getroffen werden müssen. Deswegen ist es wichtig, dass wir mit Ihrer Hilfe nachdem die Verhandlungen jetzt endlich abgeschlossen sind, rasch zu konsequenten Vorbereitungsmöglichkeiten und Vorbereitungsentscheidungen für dieses neue Symphonieorchester kommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die allgemeine Aussprache und weise vorsorglich darauf hin, dass wir fünf Minuten Redezeit haben. Als ersten Redner habe ich Herrn Kollegen Dr. Rabenstein vorgemerkt, der da noch so entspannt sitzt.
Ich habe schon auf den Aufruf gewartet. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Staatsminister Goppel schon ausgeführt hat, handelt es sich bei den Bamberger Symphonikern um ein traditionsreiches Spitzenorchester, das über die Grenzen Oberfrankens, Bayerns, ja Deutschlands hinaus bekannt ist. Man kann ohne Übertreibung sagen, dass dieses Orchester Weltruhm genießt und das auch durch zahlreiche Auftritte im Ausland unterstrichen hat.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bedeutung dieses Ensembles gewürdigt wird, in dem es in den Rang eines Staatstheaters eingestuft wird. Die SPD-Fraktion unterstützt deshalb diese Stärkung der Kulturregion Oberfranken, auch wenn wir – das möchte ich unterstreichen – in keinen Jubelgesang einstimmen. Denn die Umstände der Großzügigkeit stimmen mich etwas bedenklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns das Verfahren an – in Nürnberg war es ähnlich –: Kurz vor der Wahl wird für alle völlig überraschend erklärt, dass die Städtischen Bühnen in Nürnberg in ein Staatstheater
umgewandelt werden. Nun folgt die Errichtung der Stiftung in Bamberg. Damit werden jahrzehntelange Forderungen der Sozialdemokraten – ich möchte hier betonen: gerade der Sozialdemokraten aus Oberfranken – aufgegriffen. Sie werden nun teilweise erfüllt. Ich möchte daran erinnern, dass wir die Stärkung der Kulturregion Franken aufs Tableau gebracht haben, indem wir die Rückführung der geraubten Kunstgegenstände gefordert haben. Erst wurden wir belächelt, dann wurde die Sache aber auch von der CSU-Fraktion aufgegriffen. Die Forderungen der SPD wurden dann von der CSU-Fraktion eingebracht. Ähnlich ist es mit diesen Regionsstiftungen und Umwandlungen der Theater. Sie sind Wahlgeschenke, die – das möchte ich deutlich sagen – man nicht abschlägt, die aber nach Gutsherrenart verteilt werden. Sie bekommen deswegen einen etwas schalen Beigeschmack. Von den Abgeordneten der CSU werden wir später noch hören: Wir sind dankbar dafür, dankbar für das Geschenk, das man überraschend bekommen hat. – Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnert mich an ein Bayern vor etwa hundert Jahren, als der König in die Provinz gereist ist. Dort wurde ihm gehuldigt und er hat für diese Huldigungen im Gegenzug Geschenke verteilt. Das entspricht nicht dem Demokratieverständnis, das wir in der SPDFraktion haben. Wir hier im Parlament entscheiden, wohin welche Gelder fließen. Wir sollten hier selbstbewusst auftreten und selbstbewusst entscheiden. Entscheidungen wie die, eine Stiftung Bamberger Symphoniker zu errichten, sollen als Entscheidungen des Parlaments begriffen werden. In diesem Sinn begrüße ich es, dass wir Parlamentarier diese wichtige Sache auf Anregung und Vorschlag der Staatsregierung auf den Weg bringen. Wir nicken nicht ab, sondern wir unterstützen richtige Entscheidungen. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist die richtige Antwort auch für die Kulturregion Franken. – Danke schön.