Protocol of the Session on November 11, 2004

Wegen der bisher oft langwierigen Abstimmungsprozesse war das bisher schon ein Problem und wird sicherlich in der EU der 25 nicht leichter werden. Deshalb geht es keineswegs darum, dass die Beteiligung der Länder an der EU-Richtliniengesetzgebung eingeschränkt werden soll, sondern im Gegenteil, das Subsidiaritätsprinzip, wie es auch im EU-Verfassungsentwurf festgeschrieben ist, muss geachtet und garantiert werden.

Aber wenn wir nicht weiter von vielen politischen Akteuren in Brüssel als quasi handlungsunfähig betrachtet werden wollen, müssen wir alle einsehen, dass niemand anderem als dem Bund das letzte Entscheidungsrecht vorbehalten sein muss.

Nur so ist es ihm dann auch möglich, seine gesamtstaatliche Verantwortung gemäß Artikel 23 Absätze 5 und 6 des Grundgesetzes wahrzunehmen.

Wenn wir es wirklich damit ernst meinen, dass die Rechte der Länder und der Landtage gestärkt werden sollen, müssen wir uns halt mal ernsthaft Gedanken darüber machen, ob wirklich der Bundesrat dafür das geeignete Gremium ist, an der EU-Gesetzgebung der Länder mitzuwirken, oder wir müssen einmal einige Gedanken visionieren und Gedanken spinnen, beispielsweise wenn die Landtage, also die direkt gewählten Vertreter der Bevölkerung der Bundesländer ihrerseits einen Vertreter der Länder für die deutsche Europapolitik mit beschränkter Amtszeit wählen würden, und dies vielleicht in Zusammenarbeit mit einem eventuell neu zu gründenden Europaministerium auf Bundesebene; aber das natürlich als Gedanken, die wir auch mal so spinnen sollten.

Des Weiteren möchte ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier auch darauf hinweisen, dass bei der bis dato bestehenden Regelung die Länder offenbar nicht, wie oftmals behauptet, zu kurz gekommen seien. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck, also ein Landespolitiker, hat in der Föderalismuskommission auf ein wichtiges Faktum aufmerksam gemacht: Nur in 37 von 900 Fällen hat der Bundesrat von seinem Recht nach Artikel 23 Absatz 5 GG Gebrauch gemacht, eine vom Bund zu berücksichtigende Stellungnahme abzugeben, wenn die Interessen der Länder schwerpunktmäßig betroffen sind.

Daraus kann man zwei Schlussfolgerungen ziehen: Entweder vertritt der Bund die Interessen der Bundesländer bei weitem nicht so schlecht, wie man ihm mancherorts nachsagen will – das halte ich auch für zutreffend –, oder die Länder können sich in ihrer Kammer untereinander nicht auf eine Linie einigen. Das würde der Förderung nach einem von den Landtagen gewählten Europakommissar wahrscheinlich weiter Nachdruck verleihen.

Also, halten wir noch einmal fest: Wir alle wollen die Rechte der Länder und aller ihrer Parlamente stärken. Aber wird dürfen dabei nicht vergessen, dass genauso,

wie jedes Ruderboot im Interesse aller einen Schlagmann braucht, um auf Kurs zu bleiben, dass Deutschland und seine 16 Bundesländer ebenso einen solchen Schlagmann braucht.

Und, um zum Schluss zu kommen, nachdem bei mir „Ende der Redezeit“ aufleuchtet, dass wir eine gemeinsame und sinnvolle deutsche Europapolitik hier in Bayern und in Deutschland brauchen und es keinen besseren Schlagmann gibt – keine Angst, ich mache jetzt keinen Wahlkampf und nenne keine Namen – sondern es geht hier um Institutionen, dass es also in Deutschland und in Bayern keinen besseren Schlagmann gibt als den Bund.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Welnhofer. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hoderlein, ich denke, dies sollte heute keine Stunde der Abrechnung oder der Schuldzuweisung sein. Darum will ich auch nicht auf Bemerkungen, die Sie gemacht haben über die Rolle des Bundesrates – gegenwärtig und zu Zeiten von Lafontaine – näher eingehen. Das Gebot der Stunde ist doch, einen gemeinsamen Kampf um die Stärkung der Länder zu führen; einen gemeinsamen Kampf, meine Damen und Herren! Denn nur dann haben wir Aussicht auf Erfolg. Nicht nur hier im Landtag müssen wir darum kämpfen, sondern vor allem auch in unseren Parteien; denn Bundespolitiker aller Parteien neigen ja nicht von vorneherein zu einer Stärkung der Länder, ganz gleich, ob es sich um deren Regierungen handelt oder um ihre Parlamente.

Herr Kollege Dr. Förster, Sie sagten zum Schluss, der Bund sei der beste Schlagmann. Ich weiß nicht, ob wir damit auf dem richtigen Weg zur Stärkung der Länder sind, und vor allem weiß ich dies dann nicht, wenn ich mir vergegenwärtige, was der Bundeskanzler – begreiflicherweise, aus seiner Sicht, füge ich hinzu – möchte. Er möchte noch mehr nicht nur Verhandlungs- sondern auch Handlungsfreiheit haben, wenn es darum geht, auch originäre Länderkompetenzen auf supranationale Einrichtungen zu übertragen. Aber gerade das ist natürlich das Gegenteil von einer Stärkung der Landesparlamente und einer Reform des Föderalismus in dem Sinne, wie wir sie bisher gemeinsam in diesem Hause immer verstanden haben.

Der Bayerische Landtag hat für die Reform des Föderalismus in Deutschland erhebliche Vorleistungen erbracht. Ich erinnere noch einmal an unsere Kommission „Reform des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“, die ja sogar von Ihnen, von der SPD, beantragt worden ist, meine Damen und Herren.

Wir haben in dieser Kommission sehr gut zusammengearbeitet. Ich erinnere an das Engagement unseres Landtagspräsidenten in diesen Tagen und an das Engagement des Bayerischen Ministerpräsidenten in der Berli

ner Kommission. Ich habe kein Problem damit hinzuzufügen, dass sich auch der Fraktions- und Parteivorsitzende Müntefering sehr darum bemüht, eine Reform des Föderalismus auf den Weg zu bringen, die diesen Namen auch verdient.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir müssen doch in allem diese Bemühungen unterstützen und alles andere, jeden kleinlichen parteipolitischen Zank, zurückstellen, wie wir das in der bereits mehrfach erwähnten bayerischen Reformkommission zustande gebracht haben. Dort gab es nur in einem einzigen Fall eine Kontroverse bei der Rückübertragung von Kompetenzen des Bundes auf die Länder, nämlich beim Versammlungsrecht. Davon abgesehen hat in Kompetenzfragen uneingeschränkt Einigkeit unter allen Fraktionen geherrscht.

Wir haben auch das, was der Landtag selbst umsetzen kann bzw. konnte, inzwischen erledigt; ich erinnere zum Beispiel an das Parlamentsinformationsgesetz. Ich selber war in den Landtag von Nordrhein-Westfalen geladen, um dort im Hinblick auf das Vorhaben in der Verfassung und mit einer einfachgesetzlichen Regelung etwas Ähnliches zu schaffen, Auskunft zu geben. Uns ist also in diesen Fragen eine Vorbildfunktion zugewachsen.

Unsere Gemeinsamkeit in Föderalismusfragen sollten wir auch in Zukunft fortsetzen. Ich bin – selbstverständlich – der Auffassung, dass wir auf die Rahmengesetzgebung verzichten sollen. Aber man muss hinterfragen, was mit einem solchen Verzicht verbunden ist. Mit einem ersatzlosen Verzicht bin ich natürlich uneingeschränkt einverstanden; denn dann greift ja die Regelzuständigkeit des Grundgesetzes, die sinngemäß lautet: „Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit nicht der Bund etwas anderes regelt.“ Wird aber die Rahmengesetzgebung teilweise durch konkurrierende Gesetzgebung ersetzt, dann ist das insoweit kein Fortschritt. Dann muss ich auf das zurückkommen, was wir seinerzeit vorgeschlagen haben: Wenn der Bund schon im Bereich der heutigen Rahmengesetzgebung etwas regeln will, soll er es in einer neuen Grundsatzgesetzgebung tun, die es dann aber nicht mehr erlaubt, Einzelregelungen zu treffen, die keiner Ausführung durch den Landesgesetzgeber mehr bedürfen.

Es gibt nun eine Reihe weiterer Vorschläge, die wir einvernehmlich gemacht haben.

Nachdem jetzt gleich die Glocke des Präsidenten läuten wird, möchte ich zum Schluss nur noch hinzufügen: Lassen Sie uns diesen gemeinsamen Weg weitergehen; denn nur so haben wir wenigstens die Chance eines Erfolges. Ich will nicht schwarz malen, aber es droht ein Ergebnis der Berliner Kommissionsarbeit, das unseren Vorstellungen nicht ganz entspricht.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gebe ehrlich zu, eine Debatte, die fast einvernehmlich geführt wird, hat manchmal etwas Langweiliges an sich. Ich will jetzt nicht etwa einen unnötigen Streit vom Zaun brechen, aber auf zwei Dinge hinweisen, bei denen wir nicht wirklich unterschiedlicher Meinung sind; das ist sicherlich nicht der Fall. Wir haben ein übereinstimmendes Interesse daran, dass die Kommission zu einem positiven Ergebnis kommt; das steht völlig außer Frage.

Ich möchte auf die Frage nach der Zustimmungsquote zurückkommen, die auch Frau Professor Männle angesprochen hat. Man hat Einigkeit darüber erzielt, dass die Zustimmungsquote, also die Quote der zustimmungsbedürftigen Gesetze, deutlich herabgesetzt werden muss. Das ist keine Frage. Ich muss aber in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es letztlich im Ergebnis natürlich nicht weiterhelfen würde, wenn man zu einem solchen Konsens käme und zum Beispiel nur noch 10 % der Gesetze zustimmungsbedürftig wären. Die Praxis wäre dann aber die, dass die 10 % dazu dienen würden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das kann man durch gesetzliche Regelungen nur schwer in den Griff bekommen. Es gilt vielmehr, an alle Seiten zu appellieren, genau auf das hinzuweisen, was Herr Hoderlein eingangs sagte, nämlich der Bundesrat war nie als Instrument zur parteipolitischen Auseinandersetzung gedacht. Es fällt auch auf, dass das Anrufen des Vermittlungsausschusses dann an Häufigkeit exorbitant zunimmt, wenn im Bundesrat die Mehrheitsverhältnisse anders als im Bundestag sind.

Herr Welnhofer hat auf das Gebot der Stunde hingewiesen; denn ein gemeinsamer Kampf um die Stärkung der Länder ist sehr wichtig. Frau Professor Männle unterschied bereits zwischen der Stärkung der Länderparlamente und der Stärkung der Landesregierungen. Insofern würde ich sogar eher zu Frau Professor Männle neigen. Grundsätzlich hat Herr Welnhofer mit seiner Aussage Recht. Allerdings muss man natürlich eines sehen – Herr Welnhofer, ich kritisiere das nicht, sondern stelle dies einfach nur fest: Die CSU hat als Partei, die auf ein Bundesland begrenzt ist, natürlich ein anderes Interesse daran als etwa die CDU, in dieser Frage so agieren, wie Sie das tun. Das sollten Sie zumindest in Ihre Überlegung einbeziehen.

Schließlich haben Sie völlig Recht damit, dass es um eine Stärkung des Föderalismus geht. Insgesamt hat sich unsere Grundordnung in den letzten mehr als 50 Jahren ausgezeichnet bewährt. Das steht völlig außer Frage. Aber wenn Sie den Föderalismus auf Bundesebene so lauthals einfordern, möchte ich Sie wirklich auch bitten, in Zukunft den Föderalismus auch innerhalb Bayerns zu stärken. Die derzeitige Entwicklung gibt dazu leider keinen Anlass – im Gegenteil, hier wird mehr zentralisiert. Das finde ich bedauerlich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke für den Applaus, er war schwach, aber immerhin. Ohnehin ist man bei einer solchen Debatte um jeden Applaus froh.

Herr Kollege, für die Morgenstunde war dies gut.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Danke, Frau Präsidentin!)

Meine Damen und Herren, mit dem letzten Satz wende ich mich wieder an Sie von der CSU. Ihre Forderung nach einer Stärkung des Föderalismus würde natürlich dramatisch an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn Sie sie innerhalb Bayerns so praktizierten, wie Sie es vom Bund einfordern. Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schneider. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Anmerkungen zu dem machen, was Herr Kollege Hoderlein sagte, nämlich Föderalismus sei nicht Qualitätswettbewerb. Bildung und Schule sind Kernbereiche der Länderkompetenz. Auf den Schulbereich projiziert, ist gerade dieser Qualitätswettbewerb notwendig. Die Studien, die wir zu Rate ziehen können, zeigen, dass wir, wenn wir international immer nur als Deutschland betrachtet werden, uns nur im unteren Mittelfeld befinden. Schauen wir aber die einzelnen Länder an – wir sind für die Bildungspolitik in Bayern verantwortlich –, können wir feststellen, dass wir in Bayern natürlich durch die Möglichkeit, auch in einem Wettbewerb zu anderen Ländern zu stehen, im vorderen Feld gelandet sind. Auch heute wird trotz aller Beteuerungen die Vereinheitlichung im Bildungsbereich auf Bundesebene immer wieder gefordert. Eines ist aus meiner Sicht ganz deutlich: Zentralistische Vereinheitlichung hätte, wenn sie damals stattgefunden hätte, auch für Bayern ein Zurück bedeutet. Das kann nicht unser Interesse sein.

Die Länder haben nach Vorliegen der Pisa-Studie in allen Bereichen sehr verantwortungsvoll zu untersuchen begonnen, welche Anstrengungen notwendig sind. Es sind verschiedene Wege möglich, und es ist aus meiner Sicht notwendig, den besten Weg zu finden. Die Kultusministerkonferenz als Koordinierungsgremium hat natürlich die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Qualitätsstandards da sind, dass bei den Abschlüssen und Leistungsanforderungen Vergleiche möglich sind, dass Qualitätssicherung vor allem durch Evolution gewährleistet wird und die Anerkennung der Abschlüsse gesichert ist.

Wir waren mit dem Bildungsausschuss auf unserer letzten Informationsfahrt in Kanada. Kanada ist ein wichtiges Zeugnis dafür, wie wertvoll der Wettbewerb zwischen den Ländern ist. Durch diesen Wettbewerb hat sich eine Qualitätsspirale nach oben entwickelt. Ich denke, es ist auch in unserem Interesse, durch den Wettbewerb zwischen den Ländern eine Qualitätsspirale nach oben in Gang zu setzen. Bildungs- und Kulturhoheit der Länder sind aus unserer Sicht umfassend zu sehen – vom Kindergarten bis zur Hochschule. Vor allem im Hinblick auf

die Hochschulen sind noch Verhandlungen im Gange, auch was die Rahmengesetzgebung und die Gemeinschaftsaufgaben betrifft.

Ich möchte als letzten Punkt noch die berufliche Bildung – auch die außerschulische berufliche Bildung – ansprechen: Aus meiner Sicht ist auch auf diesem Feld eine Vernetzung sinnvoll. Insgesamt bin sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In vielen Punkten, in denen wir übereinstimmen, werden wir ein Mehr an Föderalismus in Deutschland erreichen.

(Beifall bei der CSU)

Auf der Rednerliste für die CSU habe ich als nächsten Redner Herrn Kollegen Sailer.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Föderalismuskommission ist in ihrer entscheidenden Phase. Die Beratungen im Rahmen der gesamten Kommission sind nach den Sitzungen vom 14. Oktober 2004 – Kompetenzthemen – und vom 4. Dezember 2004 – Finanzthemen – abgeschlossen. Obwohl bei noch vielen Themen kein konkretes Ergebnis erreicht wurde, bestehen gute Chancen für eine Einigung. Auch der Bundeskanzler will entgegen anderweitiger Presseverlautbarungen der letzten Zeit den Erfolg der Reform. Die beiden Vorsitzenden Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und SPD-Parteivorsitzender Franz Müntefering werden noch im November einen Kompromissvorschlag erarbeiten, der als Grundlage für die Schlussabstimmung in der letzten Kommissionssitzung am 17. Dezember dient. Der 17. Dezember ist der Tag der zentralen Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes.

Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Föderalismus der wichtigste Baustein der Reformdiskussion unseres Landes ist. In der heutigen Ausgabe der „Augsburger Allgemeinen“ steht ein Interview mit Randolf Rodenstock. Er fordert die Menschen auf, sich schneller auf die Globalisierung einzustellen; ansonsten würden Wohlstandsverluste drohen. Dies kann und muss auch eine Forderung an die Politik sein. Nicht nur die Unternehmen, auch die Regionen befinden sich im internationalen Wettbewerb – anders ausgedrückt: Die Schnellen fressen die Langsamen.

Es geht um die Frage, ob es uns gelingt, auf Bundes- und Landesebene die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, Konzepte umzusetzen, für die es auf den jeweiligen Ebenen einen Wählerauftrag gibt. Für die Länder geht es darum, in den abschließenden Verhandlungen ihre Position durchzusetzen. Hauptziele der Länder sind dabei, erstens, die Stärkung substanzieller Gesetzgebungskompetenzen der Länder bei der Organisations- und Personalhoheit der Länder, der Bildungs- und Kulturhoheit der Länder sowie bei Sachverhalten mit Regionalbezug. Zum zweiten geht es um die Stärkung der Gesetzgebungskompetenzen der Länder auch im Wege eines verfassungsrechtlich garantierten Zugriffs- und Abweichungsrechts, da es nicht gelingen wird, die Kompetenzen in einer für die Länder akzeptablen Weise nach dem Trennmodell abzuschichten. Ein drittes Ziel ist

um die Neuausrichtung der Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes zur Stärkung der Organisationsgewalt der Länder und die Schaffung neuer Zustimmungsrechte. Schließlich geht es, viertens, um den Abbau der Mischfinanzierung bei entsprechender Kompensation.

Die Angebote des Bundes für die Länder sind bislang noch bescheiden. Der Bund stellt derzeit überwiegend eigene Forderungen: erheblicher Abbau der Mitwirkungsrechte des Bundesrates, Streichung der Erforderlichkeitsklausel nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes oder Ausweitung seiner Gesetzgebungsbefugnisse beim Umwelt- und Verbraucherschutz. Dennoch stimmen die Signale der letzten Tage – vor allem vonseiten der Bundesregierung – zuversichtlich, zumal die Bundesregierung bisher in der Föderalismuskommission eine äußerst restriktive Position eingenommen hat.

An den Kollegen Hoderlein darf ich schließlich sagen: Es geht bei der Diskussion um die Zukunft des Föderalismus nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung. Die heutige Debatte hat gezeigt, dass wir mehr Konsens als Konfrontation haben. Deswegen glaube ich nicht, dass es der richtige Zeitpunkt und der richtige Ort ist, sich mit Vorhaltungen, wer wann im Bundesrat wen blockiert hat zu beschäftigen, weil das Vergangenheit ist. Bei der Entwicklung des Föderalismus geht es um Zukunftsfragen und diese sollten wir gemeinsam klären.

(Beifall bei der CSU)

Ich war zehn Tage mit einer Jugenddelegation in China unterwegs und habe gesehen, wie das Land im Aufbruch ist. Wer nach Osteuropa, in die neuen Mitgliedstaaten Europas, blickt, sieht, wie diese Länder versuchen, Anschluss an uns und an unseren Wohlstand zu finden. Sie haben die Möglichkeit, bei ihrer Gesetzgebung wesentlich schneller Entscheidungen zu treffen und werden sich damit erfolgreicher im Wettbewerb der Regionen behaupten können.

Deswegen sage ich abschließend: Die Erwartungshaltung auch unserer jungen Generation sowie der Menschen an die Politik ist, Lösungen für die Fragen und Sorgen unserer Zeit zu finden. Deswegen geht es bei der Reform des Föderalismus schließlich um die Frage, ob wir Gestaltungskraft gewinnen. Es muss uns gelingen, auf den jeweiligen Ebenen – Bund und Länder – für die Zukunft unserer Menschen und für die Zukunft unseres Landes Gestaltungskraft zu gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)