Protocol of the Session on October 19, 2004

Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen, für das vor kurzem verstorbene bisherige stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Helmut Rothemund als Nachfolger Herrn Hilmar Schmitt zu wählen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung, wie bisher bei der Wahl nichtberufsrichterlicher Mitglieder üblich, von geheimer Wahl Abstand genommen wird und stattdessen die Wahl durch Handzeichen erfolgen soll. Ich gehe davon aus, dass damit Einverständnis besteht. Ist das nach wie vor gegeben? – Dann lasse ich in dieser einfachen Form abstimmen. Wer dem Vorschlag der SPD-Fraktion seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Hilmar Schmitt einstimmig zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied gewählt worden.

Ich bitte jetzt die Fraktionsführungen, mir zu helfen. Ich stehe vor der Frage, ob ich die Eingabe unter Tagesordnungspunkt 6 aufrufen soll. – Damit besteht Einverständ

nis. Dann muss Herr Staatsminister Huber eben warten. Er sollte sich nicht nur um die Verwaltungsmodernisierung kümmern, sondern auch um die Verkehrsmodernisierung.

(Margarete Bause (GRÜNE): Lieber nicht!)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6 Eingabe betreffend Genehmigung für den Bau eines Brunnens (EB.0386.15.B)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit dieser Eingabe in seiner Sitzung am 28. September 2004 befasst und beschlossen, sie gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne hierzu die Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Frau Kollegin Scharfenberg, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser Eingabe geht es um die Genehmigung für den Bau eines Brunnens. Die Eltern des Petenten, die Familie Gruber, hatten im Jahre 1948 einen Brunnenbau genehmigt bekommen. Sie hatten dafür jedoch keinerlei wasserrechtliche Genehmigung. Selbst wenn eine solche Genehmigung vorläge, hieße das nicht, dass man diesen Brunnen im Jahre 1967, also vor 37 Jahren, aufgeben kann, um ihn dann im letzten Jahr an einer anderen Stelle wieder zu eröffnen. Man kann nicht einfach alle Rechte sozusagen von einer Brunnenstelle zur anderen Brunnenstelle mitnehmen.

So geht es nicht. Die CSU-Vertreter im Petitionsausschuss waren der Meinung, das könne man. Vor etwa 37 Jahren gab es eine öffentliche Wasserversorgung für den Verbrauch auf dem Bauernhof. Damit hatte sich seinerzeit der Betrieb des Hausbrunnens erledigt. Als der Zweckverband der Hopfenbachtalgruppe in 1000 Meter Entfernung 1967 das Wasser förderte, merkte Herr Gruber, dass der Wasserspiegel in seinem Brunnen um 5 Meter sank. Er versiegelte danach den Brunnen aus dem Jahr 1948, der allem Anschein nach mit dem tiefen Wasserbrunnen der öffentlichen Wasserversorgung korrespondierte. So weit, so gut.

Im Jahr 2003 baute der bäuerliche Nachfahre, Herr Gruber, der jetzt die Petition eingereicht hat, an anderer Stelle in einiger Entfernung einen anderen Brunnen, und zwar ohne Baugenehmigung und ohne wasserrechtliche Genehmigung. Er nannte diesen Brunnenbau kurzerhand eine Probebohrung, wofür jegliche Legitimation fehlte und was im Übrigen eine Gefährdung für das Trinkwasser – allein durch die Bohrung – darstellt. Er förderte Tiefengrundwasser, obwohl es Beschlüsse dieses Hohen Hauses aus dem Jahre 1994 sowie Aussagen des Landesentwicklungsplans von 2003 gibt. Auch das Ministerium und das Wasserwirtschaftsamt sagten Nein zu diesem Vorhaben.

Nur die CSU-Mitglieder des Petitionsausschusses sagten trotz alledem zu diesem Vorhaben Ja. Das ist im Grunde genommen das Ungeheuerliche. Solange Sie, meine Damen und Herren von der CSU, Ihre eigenen Beschlüsse ad absurdum führen – zum Beispiel im Umweltausschuss –, spreche ich Ihnen jede Kompetenz in Sachen Umwelt ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir lassen Ihnen das nicht durchgehen. Deshalb fordern wir eine namentliche Abstimmung. Wir von den GRÜNEN sehen uns auch bei diesem Fall als Kontrolleinrichtung im Bayerischen Landtag, besonders im Petitionsausschuss. Wie man sieht, ist diese Kontrolle wichtig. Wie heißt es so schön im Landesentwicklungsprogramm aus dem letzten Jahr – alles Sonntagsreden, das sage ich Ihnen –: „Auf Grundwasser, vor allem aus tieferen Stockwerken, soll nur bei unabdingbarer Notwendigkeit zurückgegriffen werden, um die Wasserreservoire auch für morgen zu erhalten.“ Ich fordere Sie auf, im Petitionsausschuss dieses Ziel im Auge zu behalten und die Petition demgemäß zu handhaben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster hat der geschätzte Kollege Kreuzer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion hat den anderen Fraktionen angekündigt, dass wir einen Geschäftsordnungsantrag nach § 126 Absatz 7 Satz 2 stellen und um Verweisung in den entsprechenden Ausschuss bitten. Deshalb wundert mich, dass so ausführlich zur Sache gesprochen worden ist.

Wir haben einen schwierigen Sachverhalt. Es ist Tiefengrundwasser berührt, und uns allen muss klar sein, dass dies besonders schutzwürdig ist. Wir haben die Frage zu klären, wie es mit dem Anschluss- und Benutzungszwang im Zusammenhang mit alten Brunnenrechten steht. Dies sind Fragen, die einer ausführlichen Diskussion bedürfen und mit Sicherheit nicht in einer 5-Minuten-Aussprache erledigt werden können.

Darüber hinaus ist es unseres Erachtens so, dass der Petitionsausschuss für diesen Fall nicht zuständig ist, da es bei dem Fall schwerpunktmäßig um Wasser- und damit um Umweltrecht geht. Somit sollte die Angelegenheit an den Umweltausschuss verwiesen werden. Dort kann die Sache noch einmal fachkompetent unter Abwägung aller Umstände beraten werden. Der Umweltausschuss wird dann in Bezug auf diese Petition zu einem entsprechenden Ergebnis kommen. Man wird abwarten müssen, ob eine erneute Befassung des Plenums überhaupt notwendig ist. In diesem Sinne beantrage ich, die Petition gemäß § 126 Absatz 7 Satz 2 der Geschäftsordnung zur neuerlichen Beratung an den Umweltausschuss zu verweisen.

Es handelt sich um einen Geschäftsordnungsantrag, und über einen solchen Geschäftsordnungsantrag muss ich gleich entscheiden lassen. Ich bedaure nur, Herr Kollege Kreuzer – Sie sind lange genug im Geschäft –, dass Sie

sich nicht gleich zur Geschäftsordnung gemeldet haben; dann hätten wir gar nicht erst anfangen müssen, sachlich zu diskutieren.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist der Verwaltung gemeldet worden!)

Frau Scharfenberg hat es nicht gewusst. Ich bitte, das nächste Mal den Geschäftsordnungsantrag gleich am Anfang zu stellen. Dann hätten wir gleich darüber abstimmen können. Ich lasse nun über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

(Zurufe von der SPD)

Ich bitte die Juristen, § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung zu lesen. Hier ist auf Vorschlag der GRÜNEN gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes beantragt worden, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung besagt, bei Vorliegen eines Falles des Artikels 5 Absatz 2 Satz 1 des Bayerischen Petitionsgesetzes muss die Vollversammlung in der Sache selbst entscheiden oder die Eingabe an den zuständigen Ausschuss zurückverweisen. Dieser Antrag ist gestellt worden. Deshalb stelle ich die Frage zur Abstimmung, ob die Eingabe an den zuständigen Ausschuss zurückverwiesen werden soll.

(Zurufe von der SPD)

Eine Gegenrede kann natürlich erfolgen. Wird gegen diesen Antrag geredet? – Herr Kollege Werner, bitte. Es muss sich aber um eine Gegenrede gegen den Geschäftsordnungsantrag und nicht um eine materielle Rede handeln.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat sich entgegen der Darstellung des Kollegen Kreuzer sehr kompetent mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Jedenfalls gilt das für den kleineren Teil des Petitionsausschusses, der sich für die richtige Entscheidung ausgesprochen hätte. Ich weiß nicht, was Ihre Ausführungen in Richtung des Petitionsausschusses bedeuten sollten. Für mich hat es so ausgesehen, als zögen Sie seine Kompetenz in Zweifel.

(Thomas Kreuzer (CSU): Nein, nur die Zuständigkeit!)

Das muss ich zurückweisen. Wir sind sehr wohl in der Lage, uns mit dieser Thematik auseinander zu setzen, und deswegen wende ich mich gegen diesen Geschäftsordnungsantrag.

Der Geschäftsordnungsantrag wurde gestellt, die Sache an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Wer dafür ist, dass die Eingabe an den zuständigen Ausschuss verwiesen wird, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Dann ist das mit den Stimmen der CSU und der GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD so beschlossen. Die Eingabe wird damit an den Umweltausschuss verwiesen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Modernisierung der Verwaltung (Verwaltungsmo- dernisierungsgesetz – VerwModG) (Drucksache 15/882) – Zweite Lesung –

Ich begrüße Herrn Staatsminister Huber und freue mich, dass Sie auf modernem Wege in den Landtag gefunden haben. Als Erster haben Sie das Wort.

(Zuruf des Staatsministers Erwin Huber)

Mir wurde gesagt, Sie möchten den Gesetzentwurf begründen. Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich als Erstem Herrn Kollegen Meißner das Wort. Pro Fraktion ist eine Redezeit von 30 Minuten vereinbart worden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die halbe Stunde werden wir sicher nicht brauchen. Ich lege für die CSU-Fraktion Wert auf die Feststellung: Wir hätten es auch ohne unseren Minister Huber geschafft, aber seine Anwesenheit und seine geistig-moralische Unterstützung hilft uns natürlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Es handelt sich um die Zweite Lesung, und es geht im konkreten Fall um die Ernährungsberatung und die Beschussverwaltung.

Der Gesetzentwurf ist in nicht weniger als sechs Ausschüssen diskutiert worden. Ich erlaube mir, das Ganze in der gebotenen Kürze zusammenzufassen.

Zunächst geht es um die Abschaffung der Ernährungsberatung. Ich nehme an, dass jeder von uns in diesem Zusammenhang zahlreiche Gespräche mit den Betroffenen geführt hat, die sehr gute Arbeit geleistet haben und die mit dieser Regelung, die wir treffen mussten, nicht glücklich sind. Dabei betone ich, dass für die Stellen der vorhandenen Ernährungsberaterinnen – meist sind es Frauen – hervorragende Lösungen gefunden wurden.

Im Zuge der Verwaltungsreform kommen wir nun zu den konkreten Punkten, anhand derer sich herausstellt, dass wir die Überlegung beherzigen, dass sich der Staat aus der Beratung zurückziehen und sich ohnehin auf seine Kernkompetenzen beschränken muss und in Bayern mit Unterstützung unserer Fraktion beschränken wird.

Mittelfristig können damit bei der Ernährungsberatung 184 Stellen eingespart werden. Ab dem Jahr 2011 führt die Abschaffung zur Einsparung von Personal- und Sachkosten in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Das wiederum ist ein Beitrag, uns finanziell noch leistungsfähiger zu machen.

Der zweite Punkt ist die Beschussverwaltung in Bayern. Bei den Beratungen sind viele Kolleginnen und Kollegen zum ersten Mal auf die Tatsache gestoßen, dass in Bayern

die Beschussverwaltung tätig war und ihre Aufgabe gut erledigt hat. Sie wird als Ganzes privatisiert. Ich persönlich halte das für keinen allzu dramatischen Vorgang. Ich habe diesen Vergleich schon einmal bemüht: Wir beauftragen auch den TÜV zur Überwachung der Verkehrssicherheit und haben damit kein Problem. Es werden also Personen beauftragt oder beliehen, die künftig die Beschussverwaltung durchführen. Der Staat hat künftig nur noch die Aufsicht über diese beliehenen Personen. Die Einsparungen sind derzeit nicht bezifferbar. Sie sind logischerweise in absehbarer Zeit signifikant, weil der Staat nur noch die Überwachung gewährleisten muss.

Ich habe kein Verständnis für die Opposition, die das Gesetz in den Ausschüssen abgelehnt hat. Ich gehe davon aus, dass sie das auch jetzt tun wird. Ich halte es für unreflektiert, alles abzulehnen was im Zuge der Verwaltungsreform vorgeschlagen wird. Es fehlt die Grundeinsicht, dass mit Blick auf unsere Finanzlage und unsere Steuereinnahmen nicht alles Wünschenswerte gemacht werden kann.

(Zuruf der Abgeordneten Heidi Lück (SPD))

In den Beratungen haben wir festgestellt, dass Sie den vermeintlich leichten Weg wählen und alles ablehnen. Hier fehlt Verantwortungsgefühl.

Das ist aus unserer Sicht zu diesem Thema noch zu sagen gewesen. Wir stimmen dem Gesetz mit den redaktionellen Änderungen zu, die im Laufe der Ausschussberatungen erfolgten.

(Beifall bei der CSU)