Sehr geehrter Herr Staatsminister, wie hat sich die Bayerische Landesbank in den letzten Jahren nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auf die geänderten Rahmenbedingungen eingestellt und wo liegen künftig in einem sich verschärfenden Bankenmarkt die Chancen speziell für die BayernLB?
Herr Abgeordneter, die Landesbank hat als Folge dieser gesetzlichen Bestimmungen durch ihre Gremien sehr umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Das heißt, der Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung haben in der Tat zu einer erschwerten Wettbewerbssituation geführt, weil beispielsweise die Refinanzierung schwieriger geworden ist. Damit musste das Geschäftsmodell umgestellt werden. Die LB hat – wie ich schon erwähnt habe – mit dem Erwerb der Internetbank und jetzt auch mit dem Engagement auf dem südosteuropäischen Markt ein aussichtsreiches Geschäftsmodell geschaffen. Ich darf darauf verweisen, dass sich beispielsweise auch österreichische Banken mit diesem Geschäftsmodell in den aufstrebenden Märkten Ost- und Südosteuropas hervorragend geschlagen haben. Das ist ein Teil des Geschäftsmodells der Bayerischen Landesbank.
Dazu gehört außerdem die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Sparkassen. Diese Zusammenarbeit ist sicherlich eine Voraussetzung für das Bestehen im Wettbewerb. Außerdem gibt es ein weiteres Engagement im Bereich des Mittelstandskredites; dieses Geschäft ist sicherlich noch ausbaufähig. Sicherlich muss sich die LB aber auch von einigen Unternehmensteilen, die nicht so erfolgreich laufen, trennen oder dort eine grundsätzliche Umstrukturierung vornehmen.
Ich möchte dem Hohen Haus gerne mitteilen, dass sich die LB nach der Entscheidung, nicht in Fusionsgespräche einzutreten und eigenständig zu bleiben, mit dem anderen Eigentümer, dem Sparkassenverband Bayern, darauf verständigt hat, im guten Miteinander die Zukunft der Landesbank zu gestalten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister, noch im September hat uns der damalige Finanzminister Faltlhauser erklärt, es gebe einen Wertberichtigungsbedarf von 45 Millionen Euro. Im September! Inzwischen schätzt man diesen Wertberichtigungsbedarf auf eine Milliarde Euro bei der BayernLB. Wenn ich davon ausgehe, dass sich der ABX-Preisindex – das ist ein Index, der Transaktionen verbriefter Hypothekenanleihen erfasst – im Moment bei rund 70 % der Werte hält, die noch im Sommer bezahlt wurden, bedeutet das – wenn ich richtig rechne – 30 % Verlust bei der BayernLB. Dort wird dieses Engagement in diesen Papieren auf etwa 16 Milliarden Euro veranschlagt. Liege ich richtig, Herr Finanzminister, dass der Wertberichtigungsbedarf dann noch viel höher als bei der jetzt genannten Summe von 1 Milliarde Euro läge, wenn ich die 30 % aus 16 Milliarden Euro berechne?
Herr Abgeordneter, es ist eine der schwierigsten Fragen im Zusammenhang mit der Subprime-Crisis, wie sie sich auf den Wertberichtigungsbedarf auswirkt. Die Bankencommunity hat sich darauf verständigt, dass eine weitere vertiefte Bewertung wohl erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2007 möglich sein wird. Die Zahl, die Sie im Zusammenhang mit dem Wertberichtigungsbedarf von 1 Milliarde genannt haben, kann ich vor diesem Hintergrund nicht bestätigen.
Die Landesbank hat – von kleineren Beträgen abgesehen –, was Kapital und Zinsen angeht, bisher keine Ausfälle. Es ist natürlich so, dass der Markt für diese Papiere insgesamt weltweit zusammengebrochen ist, wovon sicherlich die Geschäftsstrategie abhängt. Heute diese Papiere auf den Markt zu werfen, würde vermutlich erhebliche Verluste mit sich bringen. Wenn man aber die Strategie verfolgt, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, ergeben sich andere Bewertungen. Das heißt, die Landesbank wird diese Entscheidung zu gegebener Zeit sicherlich in engem Schulterschluss mit den Wirtschaftsprüfern und den Ratingagenturen zu treffen haben, und sie wird davon sowohl den Verwaltungsrat als auch die Öffentlichkeit informieren.
Nichtsdestotrotz, Herr Minister, bleibt die Bilanzierung am Ende des Jahres und da muss man die Verluste dann auch irgendwie darstellen.
Meine zweite Frage geht dahin, Herr Minister, ob ich Sie richtig verstanden habe, als Sie vorhin sagten, dass der Kauf der Hypo Alpe-Adria über die 250 Millionen Euro hinaus im nächsten Jahr keine Kapitalerhöhung für die BayernLB bedeutet. Ist es nicht vielmehr so, dass wir wegen dieser Geschäfte über 600 Millionen Euro im kommenden Jahr für die Kapitalerhöhung bei der BayernLB finanzieren müssen?
Ich habe gesagt – das können Sie im Protokoll nachlesen –, dass das, was an Kapitalerhöhungen vorgeschlagen wird, mit der Übernahme der Hypo Alpe-Adria zusammenhängt und dass es hier keinen Zusammenhang mit der Immobilienkrise gibt.
Wir werden sehen, welche Strategie der Vorstand der Landesbank im März für die nächsten Jahre vorschlagen wird. Daraus sind dann die weiteren Entscheidungen abzuleiten. Ich kann aber als Verwaltungsrat dieser Aufgabe des Vorstands nicht vorgreifen. Das heißt, wir haben zunächst abzuwarten, was der Vorstand vorschlägt. Wir werden diese Strategie dann zusammen mit dem anderen Eigentümer, dem Sparkassenverband, gründlich beraten. Sollte es zu einem Vorschlag kommen, was dieses Eigenkapital angeht, so wird er selbstverständlich mit dem Haushaltsausschuss im Hohen Hause beraten. Ich bin aber nicht bereit, heute in irgendwelche Spekulationen einzutreten.
Für die heutige Sitzung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema „Kinderkrebs in der Umgebung von Atomkraftwerken – Bayern muss handeln!“ vorgeschlagen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken muss uns allen zu denken geben. Die Studie ist im Auftrag des Bundesumweltministeriums und hier speziell der Bundesanstalt für Strahlenforschung erarbeitet worden. Auftragnehmer war das Deutsche Kinderkrebsregister der Universität Mainz.
Es gab zwei Fragestellungen: Treten Krebserkrankungen bei Kindern unter fünf Jahren in der Nähe von Atomkraftwerken häufiger auf? Gibt es einen Abstandstrend?
Die Studie wurde von einem zwölfköpfigen Expertengremium von Anfang an, also von 2003 an begleitet. Es wurden 16 AKW-Standorte untersucht und die Erkrankungen von 1980 bis 2003 zugrunde gelegt.
Man muss feststellen, die Ergebnisse liegen vor: Die Fragestellungen der Studie sind mit Ja zu beantworten. Der Zusammenhang zwischen Nähe der Wohnung zu Atomkraftwerken und Erkrankungen an Krebs und Atomkraftwerken ist gegeben.
Die Studie ist weltweit die methodisch aufwendigste und umfassendste Untersuchung dieses Zusammenhanges. Der Zusammenhang zwischen Wohnnähe und Erkrankungsrisiko
Wenn wir uns die Ergebnisse genauer ansehen, meine Damen und Herren, stellen wir fest, dass im Abstandskreis von fünf Kilometern um die 16 Atomkraftwerkstandorte insgesamt 29 zusätzliche Krebserkrankungen aufgetreten sind, davon 20 Leukämieerkrankungen.
Das Expertengremium hat gestern noch einmal festgestellt, im Umkreis von 50 Kilometern sind mindestens 121 bis 275 zusätzliche Krebsneuerkrankungen zu beobachten.
Uns erstaunen diese Ergebnisse nicht sonderlich, gibt es doch klare Zusammenhänge und Hinweise in vorausgegangenen Studien. Ich darf an die Michaelis-Studien von 1992 und 1997 erinnern, mit denen Krebserkrankungen im Kindesalter untersucht wurden. Ich erinnere an die Studien, die für bayerische Atomkraftwerke von Alfred Körblein gemacht wurden. Diese Studien erstreckten sich über Daten der Jahre 1983 bis 1993 und wurden 1999 und 2001 durchgeführt. Körblein kam bei der Untersuchung von neun Landkreisen insgesamt zu dem Ergebnis, dass im Umkreis der AKWs ein um 30 % höheres Krebsrisiko für Kinder besteht. Auch dies ist statistisch signifikant abgesichert.
Ich darf ebenfalls auf die große Studie „Metaanalyse“ hinweisen, die im Sommer 2007 im „European Journal of Cancer Care“ von Baker und Hoel veröffentlicht wurde. Dabei wurden 17 internationale Studien ausgewertet. Man stellte ebenfalls fest: Es gibt durchgängig erhöhte Raten bei Kinderkrebserkrankungen im Umfeld von Atomkraftwerken.
Natürlich stellt sich die Frage des ursächlichen Zusammenhangs. Dazu darf ich ebenfalls aus der Stellungnahme des Expertengremiums von gestern zitieren, in dem sich zahlreiche Universitätsprofessoren diverser Fachrichtungen befinden:
hier sind die Vertreter des Deutschen Kinderkrebsregisters genannt, die im Voraus an die Öffentlichkeit getreten sind –
ist das externe Expertengremium einhellig der Überzeugung, dass aufgrund des besonders hohen Strahlenrisikos für Kleinkinder sowie der unzureichenden Daten zu Emissionen von Leistungsreaktoren dieser Zusammenhang keinesfalls ausgeschlossen werden kann.
Darüber hinaus sprechen mehrere epidemiologische Kausalitätskriterien für einen solchen Zusammenhang. Es ist jetzt Aufgabe der Wissenschaft, einen Erklärungsansatz für die Differenz zwischen epidemiologischer und strahlenbiologischer Evidenz zu finden.
In der Tat, hier besteht Handlungsbedarf. Dies kann zu einer Neubewertung der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung führen.
In diesem Zusammenhang fordern wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag, den wir für Donnerstag eingereicht haben, auf, die Betriebserlaubnisse für die bayerischen Atomkraftwerke und für den Forschungsreaktor FRM II zu überprüfen
Wir fordern die Staatsregierung in diesem Zusammenhang auch auf, sämtliche Grenzwerte für die Emissionen verschiedener radioaktiver Stoffe und verschiedener Emissionspfade zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen.