Protocol of the Session on October 24, 2002

Deutlich wurde auch die Diskussion der Regierungsprogrammkommission angesprochen. 1998 stand im Regierungsprogramm der Bundesregierung, die kommunalen Finanzen sollen gestärkt werden. Nichts wurde getan. Die Gemeindefinanzreform wurde nicht in Angriff genommen. Erst im Mai dieses Jahres tagte erstmals die Kommission. Dafür tragen Sie die Verantwortung.

Ich bitte Sie noch einmal sehr herzlich, im Interesse unserer bayerischen Kommunen darauf hinzuwirken, dass der Bundestag der Absenkung der Gewerbesteuerumlage zustimmt.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt ist die Rednerliste erschöpft.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 14/10525 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Dringlichkeitsantrag ist abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/10536 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verantwortung für das Wasser bei den Kommunen belassen! (Drucksache 14/10526)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Mehrlich, Wörner und Fraktion (SPD)

Kommunale Daseinsvorsorge: Keine Erweiterung der Privatisierungsmöglichkeiten kommunaler Pflichtaufgaben (Drucksache 14/10537)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Tausendfreund.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen ihre Redezeiten nicht bereits verbraucht haben und ich hier die Debatte alleine führen muss.

Ich glaube, dass für die SPD nicht viel Redezeit übrig ist; bei uns noch einiges.

Hier handelt sich um ein etwas ruhigeres Thema, zu dem wir uns eigentlich alle einig sind. Die Ursache, dass wir diesen Dringlichkeitsantrag eingereicht haben, liegt an der desolaten finanziellen Situation der Kommunen; denn sonst würde der Ruf nach Privatisierungsmöglichkeiten erst gar nicht so laut werden.

Eigentlich sind sich alle drei Landtagsfraktionen – CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – einig. Von allen Seiten wurde in vielen Anträgen belegt, dass Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in kommunaler Hand bleiben müsse. Mit diesen Kernpunkten der Daseinsvorsorge darf kein Schindluder getrieben werden. Wir müssen die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit, die Qualität, den Umweltschutz und auch eine akzeptable Preisentwicklung in den Mittelpunkt stellen und nicht die Profitmaximierung.

Seit einiger Zeit wird das wirtschaftliche Ende der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgungsbetriebe herbeigeredet. Sie seien angeblich zu träge, zu wenig flexibel, hätten angeblich eine veraltete Technik, seien zu kostenintensiv und hätten zu viel Personal. Das alles ist nicht gerechtfertigt. Es gibt Möglichkeiten der kommunalen Kooperation. Wir sind auf unsere dezentralen Strukturen stolz, mit denen wir die Ver- und Entsorgungssicherheit sicherstellen können. Wir haben sicherlich noch Möglichkeiten der Effektivierung. Und insgesamt ist die Bevölkerung mit der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zufrieden, und wir haben auch akzeptable Preise. Bayern hat eine andere Struktur als andere Bundesländer, deren Strukturen sehr viel zentraler sind. Wir haben 2700 eigenständige Trinkwasserversorgungsbetriebe und 3100 Einrichtungen für die Kanalisation.

Neben dem Schlechtreden der kommunalen Wasserund Abwassereinrichtungen stehen die „Wirtschaftsgeier“, insbesondere die großen Energieversorgungsunternehmen bereits in den Startlöchern oder sie stehen schon auf der Matte. RWE und E.ON oder die französischen Wassermultis Suez Lyonnaise des Eaux und Vivendi rechnen in Deutschland mit einem jährlichen Umsatz beim Wassergeschäft von 23 Milliarden e. Weltweit – denn das sind Global-Player – wird das Marktvolumen von heute 90 Milliarden e auf 450 Milliarden e in den nächsten Jahren gesteigert werden können. Als Rendite wird mindestens mit 10% gerechnet.

(Allgemeine Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Warum soll dieses Gewinnpotenzial nicht in der Kommune bleiben? Wir meinen, dass diese nicht abfließen dürfen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass sie in den Gemeinden und Städten bleiben.

Der Wasser- und Abwassermarkt gilt nicht nur als sichere Bank, er ist es auch. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Bank für die Bevölkerung gesichert wird und nicht für den Finanzmarkt. Die Kommunen können das, ohne dass sie die Hilfe dieser Global-Player bräuchten.

Wir müssen dafür sorgen, dass die Qualität des Trinkwassers gesichert und verbessert wird, wo das notwendig ist. Schließlich handelt es sich um unser Lebensmittel Nummer eins. Wir müssen dafür sorgen, dass der Grundwasserschutz auch bei dem geruchsintensiven Thema Abwasser gewährleistet wird und dass zeitnah für den Bau und die Sanierung der Kanälen und Kläranlagen gesorgt wird. Schon wenige Jahre des Zuwartens können gravierende Folgen haben. Wir müssen dafür sorgen, dass die demokratische Kontrolle der Wasserbetriebe durch die gewählten Mandatsträger und Mandatsträgerinnen und die fachliche Kontrolle gewährleistet wird. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger angemessen bleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass das Wasser in kommunaler Verantwortung bleibt. Ich meine, die vorgenannten Dinge könne nur dann gewährleistet werden.

Hier kommt der wesentliche Unterschied der kommunalen zur privaten Unternehmensphilosophie zum Tragen: Frühzeitiges Handeln zum Erhalt und Ausbau der Anlagen für das Gemeinwohl auf der einen Seite oder das Ausnutzen der Wirtschaftgüter während der Laufzeit des Vertrages zugunsten des Firmenwohls auf der anderen Seite. Darüber kann bei der gesamten Diskussion nicht hinweggetäuscht werden.

Es ist nicht so, dass es keine Erfahrungen gäbe. Gerade beim Trinkwasser wissen wir über die traurigen Realitäten aus England und Frankreich Bescheid. Dort wird der Trinkwassermarkt zwischen wenigen privaten Unternehmen aufgeteilt. Die erst versprochenen günstigen Wasserpreise sind schnell der Ernüchterung gewichen. Marode Leitungsnetze, deutlich gestiegene Wasserpreise und erheblicher Sanierungsbedarf: Das ist das Ergebnis. Dort existieren Leitungsverluste beim Trinkwasser von 30%. Hier ist das zum Glück noch nicht denkbar. Und – das ist der wesentliche Dreh- und Angelpunkt – dort gibt es nirgendwo mehr richtig sauberes Trinkwasser.

All diesen Bemühungen stehen zwei wesentliche Positionen der Staatsregierung diametral entgegen. Ein Schlag ins Kontor ist der Referentenentwurf aus dem Umweltministerium zur Änderung des bayerischen Wassergesetzes. Wir hatten dies vor einer Woche als Thema in der gemeinsamen Anhörung der Ausschüsse für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, für Wirtschaft, Verkehr und Technologie und für Landesentwicklung und Umweltfragen.

Mit dieser Regelung soll die Privatisierung der Wasserversorgungseinrichtungen nicht nur einzelner Leistungen – darüber könnten man reden, dass man die Durchführung einzelner Aufgaben der Abwasserentsorgung an einzelne Private gibt – ermöglicht werden. Damit würde ein Scheunentor zur Preisgabe der Abwasserentsorgung von den Kommunen an Privaten geöffnet werden. Das wäre die Öffnungsklausel für eine nach und nach zunehmend flächendeckendere Privatisierung der Abwasserversorgungsanlagen. Wenn aber der Private den Betrieb einstellt, pleite geht oder der Vertrag abläuft, existiert weiterhin der Sicherstellungsauftrag der Kommune, die kommunale Verantwortung. Die Kommune müsste wieder einspringen.

Ergebnis der Anhörung der drei Landtagsausschüsse ist meines Erachtens, dass niemand diese Rechtsänderung will und niemand diese Rechtsänderung verlangt. Selbst die Vertreter von Vivendi sahen keinen Handlungsbedarf. Auch seitens der Europäischen Union werden keine Forderungen gestellt, die Daseinsvorsorge für Privatisierung und Liberalisierung zu öffnen. Es wird gerne in den Raum gestellt, als ob dies der Fall wäre. Zu kritisieren ist – damit habe ich überhaupt keine Probleme – was Ex-Wirtschaftsminister Müller in Berlin betrieben hat. Er hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, massiv Druck gemacht und die Diskussion auf EUEbene angestoßen. Die GRÜNEN haben eine klare Position. Wir wollen das nicht. Jetzt sind in Berlin die Karten – was das Personaltableau anbelangt – neu gemischt.

Die kommunaler Spitzenverbände erteilen dem Referentenentwurf eine klare Absage. In der Stellungnahme des Städtetags beispielsweise werden die Gründe für die Ablehnung sehr ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Insbesondere lautet die Begründung, dass die Kommune weiterhin den Sicherstellungsauftrag habe und im Zweifel einspringen müsse. Sobald die Einrichtung und damit die Aufgabe aus der Hand gegeben ist und der Sicherstellungsfall eintritt, ist es sehr schwierig die Anlagen wieder zu übernehmen. Zusätzlich wird die Konsequenz befürchtet, dass die Gebühren erhöht werden müssen, weil einerseits Mehrwertsteuer verlangt werden muss und zum anderen, weil die Privaten nicht wie die Kommunen an den Grundsatz der Kostendeckung gebunden sind.

Ein Vertreter einer Kommune hat bei der Anhörung für die Privatisierung gesprochen. Dabei tappen die Kommunen allerdings in eine Falle. Ein Motiv für die Privatisierung ist natürlich die desolate Finanzsituation der Kommunen. Die Konsequenz daraus birgt aber deutliche Gefahren in sich. Die kommunale Selbstverwaltung und die Gestaltungsmöglichkeiten auf dem betreffenden Gebiet werden dabei aufgegeben. Ein solcher Schritt erleichtert es auch den Befürwortern der Liberalisierung der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung, ihre Forderungen leichter durchzusetzen. Gerade auf der Ebene der Welthandelsorganisation – im Moment laufen die Verhandlungen über den GATS-Vertrag – dürfen die Liberalisierungstendenzen nicht Platz greifen. Die Vertragsländer dürfen bei diesen Verhandlungen nicht dazu gezwungen werden, die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung – auch von Gesundheit und Bildung ist schon die Rede – der Liberalisierung zu unterwerfen.

Dazu, wie weit die Finanznot die Kommunen zu merkwürdigen und waghalsigen Geschäften veranlasst, möchte ich ein Beispiel nennen. Ich erwähne die dubiosen Cross-Border-Leasing-Verträge. Diesen Finanzierungsmodellen sind auch bereits bayerische Städte auf den Leim gegangen. Dabei wird zum Beispiel eine Kläranlage an einen US-Investor vermietet oder verleast. Von der Stadt wird die Anlage dann wieder zurückgemietet. Kurzfristig mag dieses Geschäft für die Stadt den Anschein eines Vorteils erwecken, denn sie erhält erst einmal einen Batzen Geld, den so genannten BarwertVorteil. Gleichzeitig bindet sie sich allerdings langfristig

an den ominösen Investor, der bei diesen Deals immer geheim bleibt. Der Investor, bei dem es sich auch um eine Briefkastenfirma handeln kann, lebt von den Steuervorteilen. Die Großbanken und die Anwaltskanzleien, welche das Leasinggeschäft betreiben, verdienen sich an der Vermittlung eine goldene Nase. Diese Grauzone wurde bereits mit so unfreundlichen Worten wie organisierter Steuerbetrug, organisierte Steuerhinterziehungsindustrie oder dirty tricks bedacht. Den Kommunen bleiben die steuerlichen Risiken und die Einschränkung der eigenen Handlungsfreiheit.

Nun zum Antrag zurück. Der zweite Punkt, bei dem die Staatsregierung nicht im Sinne der Kommunen agiert – ein weiterer Schlag ins Kontor –, ist die vehement verteidigte Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass die Einrichtungsprivatisierung bei der Trinkwasserversorgung von der Gemeindeordnung gedeckt sei. In der Konsequenz heißt das, dass sich die Gemeinden bei der Einrichtungsprivatisierung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung entledigen und diese komplett auf einen privaten Betreiber übertragen können. Zwei Kommunen haben diesen Weg bereits beschritten, es sind die Stadt Hohenberg und der Markt Schirnding. Die Rechtsgrundlage dafür ist aber höchst umstritten, weil die Einrichtungsprivatisierung sehr nahe an der Aufgabenprivatisierung liegt. Die Aufgabe von der Kommune wegzugeben, ist nach der Verfassung und der Gemeindeordnung aber nicht möglich.

Es wird immer wieder argumentiert, dass für die Gemeinden nur Möglichkeiten eröffnet würden und diese selbst darüber entscheiden müssten, ob sie die Einrichtungsprivatisierung für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung eingehen wollen. Dabei darf man aber nicht verkennen, dass sich viele Gemeinden aufgrund ihrer finanziellen Lage in einer Zwangssituation sehen und kurzfristig denken. Deshalb ist dieses Argument falsch.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Bayern ist glücklicherweise noch dezentral organisiert. Wer Einfallstore für die Privatisierung schafft, eröffnet jedoch die Voraussetzungen für eine globale Marktöffnung mit allen ihren negativen Folgen, auch wenn die Einrichtungen zunächst von kleineren privaten Unternehmen betrieben werden. Absehbar ist doch die Unternehmenskonzentration. Deshalb stellen wir den Antrag, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in öffentlicher Hand bleiben müssen. Der entsprechende Referentenentwurf aus dem Umweltministerium soll daher umgehend zurückgezogen werden, dies auch als Konsequenz aus der Anhörung, die vergangene Woche stattgefunden hat. Die Rechtsauffassung der kommunalen Spitzenverbände, dass die Einrichtungsprivatisierung bei der Trinkwasserversorgung nicht von der Gemeindeordnung gedeckt sei, soll hier Platz greifen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Mehrlich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben noch acht Minuten Redezeit und zwei Redner, deswegen möchte ich mich sehr kurz fassen Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass unser Antrag für sich spricht. Man braucht ihn nur wirklich durchzulesen. Frau Tausendfreund hat die Details schon genannt. Sie hat erklärt, weshalb wir mit beiden Anträgen die Staatsregierung auffordern, ihren Referentenentwurf zurückzuziehen.

Die Durchführungsprivatisierung gibt es bereits. Hier handelt es sich um eine rein formelle Privatisierung der Wasserversorgung wie auch der Abwasserentsorgung. Bei der Wasserversorgung gibt es darüber hinaus auch die Einrichtungsprivatisierung, und dabei handelt es sich eigentlich schon um eine materielle Privatisierung. Sie wurde in Bayern bisher nur zwei Mal in Anspruch genommen. Deswegen gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund – ich würde fast sagen nicht einmal einen unvernünftigen Grund – dafür, diese Einrichtungsprivatisierung jetzt auch bei der Abwasserentsorgung einzuführen. Das ist wirklich völlig unnötig, zumal schon darauf hingewiesen wurde, dass bei der Anhörung in der vergangenen Woche die kommunalen Spitzenverbände, der kommunale Prüfungsverband und der Verband der bayerischen Gas- und Wasserwirtschaft einhellig gesagt haben, dass die Einrichtungsprivatisierung nur Nachteile bringe. Die einzige Ausnahme war Vivendi, ein großer französischer Konzern. Aber selbst der bezweifelte, dass die Einrichtungsprivatisierung unter den gegebenen Voraussetzungen in Bayern überhaupt sinnvoll sei. Die Einrichtungsprivatisierung gefährdet die Spitzenstellung Deutschlands und vor allem Bayerns in der Trinkwasserversorgung und in der Abwasserentsorgung.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es jetzt auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zulässt, dass die Länder in ihren Ausführungsgesetzen die Einrichtungsprivatisierung bei der Abwasserentsorgung einführen. Diese Änderung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ist bereits 1996 erfolgt. Jetzt hätten also die Länder die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.

Abschließend will ich nur noch darauf hinweisen, dass der Einfluss der Kommunen bei der Einrichtungsprivatisierung entfallen würde. Für die Bürger wären dann nicht mehr die Kommunen zuständig. Die demokratisch legitimierten Gemeinderäte wären dann nicht mehr Ansprechpartner für die Bevölkerung. Dies wäre sehr schlecht.

Abschließend ein wichtiger Grund, der bisher nicht genannt wurde. Die Einrichtungsprivatisierung würde nicht nur einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Planungshoheit bedeuten, sondern sie würde zu Schwierigkeiten und zu mehr Bürokratie bei der Ausweisung und Erschließung von Baugebieten und Gewerbeflächen führen, weil dann plötzlich zwei Partner miteinander verhandeln müssten. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, diese Maßnahme in Bayern zu ergreifen. Deshalb bitte ich darum, den Referentenentwurf zur Änderung des Artikel 41 b des bayerischen Wassergesetzes zurückzuziehen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Herrmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist mit dem Satz überschrieben: „Verantwortung für das Wasser bei den Kommunen belassen“. In diesem Ziel stimmen wir natürlich alle überein, jedenfalls wir im Landtag. In Frage gestellt wurde die kommunale Verantwortung für das Wasser in den letzten Jahren nur von dem fragwürdigen Wettbewerbskonzept des früheren Bundeswirtschaftsministers Müller. Diesem Konzept haben wir in den letzten Jahren immer wieder gemeinsam widersprochen. Ich brauche das, was Frau Kollegin Tausendfreund zu den Themen Ökologie, Gesundheit und Lebensqualität angesprochen hat, hier nicht zu wiederholen.

Meine Damen und Herren, jetzt geht es aber um etwas anderes, nämlich um die Frage, ob die Kommunen die Möglichkeit – ich betone: die Möglichkeit – erhalten sollen, nach eigenem Gutdünken die Aufgabe der Abwasserentsorgung auf private Dienstleister zu übertragen. Wenn in dem SPD-Antrag von einer deutlichen Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Rede ist, dann ist das schlicht Unfug. Das Gegenteil ist der Fall. Nach unserer Rechtslage sind die Gemeinden gegenwärtig gezwungen, beim Abwasser alles selbst zu erledigen. Der Vorentwurf des Änderungsgesetzes aus dem Umweltministerium sieht insofern mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen vor. Man mag das für falsch oder überflüssig halten, aber eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ist es gewiss nicht.

Unsinn ist deshalb auch die im zweiten Spiegelstrich des Antrags der GRÜNEN enthaltene Aufforderung, keine Bundesratsinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zu unterstützen. Herr Kollege Mehrlich hat es zum Schluss seines Beitrages schon angesprochen: Es geht um geltendes Recht. Paragraph 18 a Absatz 2 a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ermächtigt die Länder, durch Landesgesetz die Möglichkeit zu schaffen, dass die Kommunen ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf Private übertragen. Das heißt, der Bund hat den Ländern die Option zur Privatisierung zur Abwasserbeseitigung freigestellt.

Wir müssen uns lediglich entscheiden, ob wir in gleicher Weise diese Entscheidung den Kommunen selbst überlassen. Falsch ist auch die Auffassung, dass Artikel 57 Absatz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung es einer Gemeinde verbieten würde, ihre Abwasserbeseitigung einem privaten Unternehmen zu übertragen.

(Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da geht es um das Trinkwasser und nicht um das Abwasser!)

Die Gemeindeordnung legt lediglich fest, dass die Gemeinde Verantwortung dafür trägt, dass es eine geordnete Trinkwasserversorgung und andernorts auch