Protocol of the Session on January 30, 2002

Nach Eröffnung der dienstlichen Beurteilungen erfolgt deren förmliche Überprüfung durch die Regierungen. Wird wiederum eine Schnittabweichung festgestellt und rechtfertigen besondere sachliche Gründe eine Abweichung – wie zum Beispiel der Nachweis überdurchschnittlich vieler Leistungsträger an der Schule –, so ergeben sich keine weiteren Folgen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Pranghofer.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass die Regierungen durch das Ministerium angewiesen wurden, bei erheblichen Überschreitungen der Beurteilungsdurchschnittswerte Einfluss zu nehmen. Können Sie mir sagen, wie das geschehen ist?

Herr Staatssekretär.

Zunächst müssen die jeweiligen Schulen begründen, warum diese erheblichen Schnittabweichungen zustande gekommen sind. Der Grund liegt darin, landesweit eine möglichst gerechte Beurteilung zu haben, weil es bei Bewerbungen um weitere Stellen natürlich ungut wäre, wenn eine Schule besonders großzügig bewertete und eine andere nicht. Denn der Lehrer, der sich um eine Stelle bewirbt und von einer Schule kommt, die großzügig beurteilt, wäre eindeutig bevorzugt gegenüber demjenigen, der von einer Schule kommt, die erheblich strengere Maßstäbe ansetzt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass

man der Gerechtigkeit halber versucht, eine gleichmäßige und gerechte Beurteilung herbeizuführen.

Aber es gibt durchaus Gründe dafür, dass an einer Schule die Zahl hervorragender Lehrer besonders groß ist. In diesem Fall muss dies die Schule eben entsprechend begründen. Wenn sie das allerdings nicht kann, ist sicherlich eine Korrektur vonnöten, wobei ich jetzt im Detail überfragt bin. Man müsste – das biete ich gerne an – das Gespräch fortführen, wenn es um eine konkrete Schule ginge, in der erhebliche Abweichungen festgestellt worden sind, sodass die Schule aufgefordert wurde, das Ganze noch einmal zu überprüfen. Man muss ja immer auch darauf achten, dass sich die Wortbeurteilung in Übereinstimmung mit der Punktezahl befindet. Wäre das zum Beispiel nicht der Fall gewesen, dann hätte es sicherlich auch zu einer Korrektur kommen müssen.

Vielen Dank.

(Frau Pranghofer (SPD): Noch eine Zusatzfrage, Herr Präsident!)

Entschuldigung. – Noch eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, dass vor allen Dingen die Schulen überprüft worden seien, die eine großzügige Überschreitung dieser Beurteilungsdurchschnittsrichtlinien aufwiesen. Nun wissen Sie sicherlich auch, dass gerade bei den Berufsschulen die Auswahl der Lehrer eine Sache der Schule ist. Sind Sie mit mir der Ansicht, dass man dieses starre System der Beurteilungen deshalb in den Berufsschulen eigentlich nicht mehr anwenden kann?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete Pranghofer, das Beurteilungsverfahren ist in der Tat nicht unproblematisch. Dies muss man einräumen. Man hat die Punktebewertung bei den Schulen analog zum übrigen Beamtenapparat behalten, wohlwissend, dass sie sicherlich dann zu einer Schwierigkeit werden wird, wenn an einer Schule eine Reihe von Lehrkräften besonders gut – besser als an anderen Schulen – bewertet wird und dies vielleicht dadurch bedingt ist, dass sich die Schule die Lehrkräfte selbst ausgesucht hat. Wir müssen bei diesem Verfahren sicherstellen, dass es nicht zu stark abweichenden Beurteilungen kommt. Die Lehrerauswahl einer Schule selbst führt nicht automatisch dazu, dass es bei einem Kollegium mit 20, 30 oder 40 Lehrkräften erheblich abweichende Ergebnisse gibt. Das heißt, im Einzelfall kann es durch die Auswahl der Lehrkräfte an einer Schule durchaus zu stärkeren Schwankungen kommen, als dies vielleicht bei der reinen Zuweisungspraxis bisheriger Art der Fall wäre. Aber auch da wird sich das Ganze im Schnitt wieder einpendeln. Ich kann noch nicht sehen – dazu ist aber auch das Verfahren noch zu kurz im Gange –, dass es durch die Auswahl der Lehrkräfte zu extremen Schwankungen bei den Beurteilungen käme. Aber es ist sicherlich gut und richtig und ich nehme den Hinweis von

Ihnen auch ernst, dass wir diesen Gesichtspunkt insbesondere beim weiteren Beobachten des Beurteilungsverfahrens berücksichtigen. – Vielen Dank.

Vielen Dank. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Strasser.

Herr Staatssekretär, wann erhält der Landkreis Dillingen den ersten Zuschuss für die aufgestellten Containerschulräume an der Berufsschule in Lauingen, und besteht die Bereitschaft, die Zuschüsse zu erhöhen, da der Landkreis Dillingen bei der staatlichen Förderung der Berufsschule bisher enorm lange Wartezeiten hinnehmen musste?

Herr Staatssekretär.

Sehr verehrter Herr Abgeordneter Strasser, der Landkreis ist Träger des Schulaufwands. Eine Förderung der Baumaßnahmen erfolgt also nicht durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, sondern der Staat gewährt dem Träger des Schulaufwands Finanzhilfen nach Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes – Art. 5 Abs. 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz. Das brauche ich Ihnen eigentlich nicht zu sagen, das weiß ich. Aber der Vollständigkeit halber will ich es noch einmal erwähnen, damit andere, die dies lesen, Bescheid wissen.

Aufgrund des auch von der Regierung von Schwaben festgestellten räumlichen Mehrbedarfs an der Berufsschule Lauingen schaffte der Landkreis Dillingen an der Donau im August 2001 für 474000 e, sprich 926000 DM, Schulcontainer für den langfristigen Gebrauch an. Diese Maßnahme wurde von der Regierung von Schwaben als nach Art. 10 FAG förderfähiger Erweiterungsbau – Pavillonbau – der Berufsschule Lauingen angesehen. Zu den festgestellten zuwendungsfähigen Kosten von 473000 e wird ein voraussichtlicher Zuschuss von 189000 e – das ist ein Fördersatz von 40% – gewährt. Da bereits der Verwendungsnachweis geprüft wurde, wird die Regierung von Schwaben die Maßnahme noch dieses Jahr mit Haushaltsmitteln in Höhe von 180000 e anfinanzieren. Der Restbetrag von 9000 e wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die erstmalige Errichtung, die dann ebenfalls mit Mitteln des Art. 10 FAG in Höhe von 30000 e gefördert wird, bewilligt.

Damit erhält der Landkreis Dillingen an der Donau für diese Erweiterungsmaßnahme die bestmögliche Förderung. Eine Anhebung des Fördersatzes ist nicht möglich.

(Strasser (SPD): Ich bedanke mich herzlich!)

Damit sind diese Frage und auch der Teil des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erledigt. Ich bedanke mich herzlich.

Frau Staatssekretärin Görlitz, ich denke, wir können noch die Fragen anpacken, die an Ihr Haus gehen. Die erste Fragestellerin ist die Frau Kollegin Paulig. – Sie ist

nicht da. Übernimmt jemand die Frage? – Das ist nicht der Fall. Herr Kollege Gartzke, Sie sind der nächste Fragesteller.

Frau Staatssekretärin, im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten bei BSE-Labors in Bayern frage ich die Staatsregierung: Wie viele Labors wurden seit dem 10.12.2001 mit einer BSE-Testgenehmigung untersucht, in wie vielen Fällen wurden im Zeitraum bis heute Untersuchungsgenehmigungen entzogen, und welchen prozentualen Anteil haben die Labors, die Unregelmäßigkeiten aufweisen, an den im letzten Jahr insgesamt durchgeführten BSE-Tests?

Frau Staatssekretärin.

Herr Kollege Gartzke, in Bayern gibt es derzeit 26 anerkannte private Laboreinrichtungen mit der Erlaubnis für BSE-Tests, davon zwei mit Filialen. Neun Laboreinrichtungen sowie eine Filiale führen zurzeit keine BSEUntersuchungen durch.

Laboreinrichtungen mit der für die Durchführung von BSE-Tests erforderlichen tierseuchenrechtichen Erlaubnis wurden regelmäßig durch die Regierungen überprüft; die Abstellung dabei festgestellter Mängel wurde durch die zuständigen Behörden überwacht. Mängel, die den Widerruf der Erlaubniserteilung zur Folge hatten, wurden bis zum Widerruf der Erlaubnis für das Institut Milan in Passau am 18.01.2002 nicht festgestellt.

Im Sommer 2001 erfolgte eine Überprüfung aller zugelassenen BSE-Laboreinrichtungen durch die Regierungen. Hinzugezogen wurden Experten der damaligen Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen Nordbayern und Südbayern. Festgestellte Mängel wurden dabei festgehalten und deren Beseitigung überprüft.

Derzeit findet eine weitere Überprüfung aller BSE-Labors durch die Regierungen und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit statt. Die Regierungen wurden seitens des Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz aufgefordert, einen Zwischenbericht bis 1. Februar 2002 und den anschließenden Bericht bis zum 15. Februar 2002 vorzulegen. Die Überprüfung aller BSE-Labors wird somit in 14 Tagen abgeschlossen sein. Bei den Überprüfungen wird ein besonderes Augenmerk auf die vollständige Prüfung der Arbeitsabläufe und Labordokumentationen in den einzelnen Untersuchungsstellen gelegt.

Die Regierung von Niederbayern hat die für die Durchführung der BSE-Tests erforderliche und im Dezember 2000 erteilte tierseuchenrechtliche Erlaubnis für das Institut Milan mit Bescheid vom 18. Januar 2002 widerrufen. Ein Anhörungsverfahren wurde zuvor durchgeführt.

Erlaubnisbescheide für andere BSE-Labors wurden bisher nicht widerrufen. Im Falle eines Labors in Nürnberg führt die Regierung von Mittelfranken derzeit ein Anhörungsverfahren durch. Das Ergebnis des Verfahrens bleibt abzuwarten.

Von allen BSE-Labors in Bayern wurden von Beginn der Testpflicht am 6. Dezember 2000 bis zum 31. Dezember 2001 insgesamt 792314 Untersuchungen auf BSE vorgenommen. Etwa 80% davon unterfielen der gesetzlichen Testpflicht, der Rest waren freiwillige Untersuchungen an Tieren unter 24 Monaten.

Das Labor Milan führte mit insgesamt 358372 untersuchten Rindern etwa 45% dieser Tests durch, sodass auf die übrigen Labors 55% der bayerischen BSE-Untersuchungen entfallen.

Zusatzfrage: Kollege Gartzke. Bitte schön.

Ich gehe dann davon aus, dass die Presseberichterstattung, dass auch einem Büro in München die Genehmigung entzogen zu werden drohe, nicht richtig ist und dass es in Nürnberg bloß um eine Anhörung geht. Aber mich würde schon interessieren, welchen prozentualen Testanteil dieses Nürnberger Büro hat. In dem Nürnberger Büro ist ja jetzt eine Anhörung angesetzt, und es wäre interessant zu wissen, welchen prozentualen Anteil von diesen 55%, die irgendwelche anderen Büros durchgeführt haben, dieses Nürnberger Büro hat.

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Das kann ich aus dem Stand nicht beantworten. Beteiligt waren natürlich vor allem Milan und das andere große Labor in München mit Nürnberg. Diese Labors machen den größeren Teil aus, aber prozentual kann ich es Ihnen nicht genau sagen. Ich müsste nachfragen. Diese Auskunft kann ich aber gerne nachreichen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Gartzke.

Ich muss noch eine Zusatzfrage stellen. Kann ich also davon ausgehen, dass es auch in einem Münchner Büro Unregelmäßigkeiten gibt, oder ist das völlig von der Hand zu weisen? Ich beziehe mich dabei auf Presseberichterstattungen. Ich hätte die Bitte, dass man uns schriftlich noch genau mitteilt, welchen Anteil dieses Nürnberger und dieses Münchner Büro an der Gesamt-BSE-Testung haben.

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Das Zweite kann ich gern tun.

Noch einmal zur ersten Frage: Von unserer Seite ist nichts veranlasst. Wir haben all unsere BSE-Testlabors untersucht und überprüft und konnten nichts feststellen. Von unserer Seite ist also nichts veranlasst. Der Presse

ist zu entnehmen gewesen, dass die Staatsanwaltschaft nachgefragt hat und dort war, weil sie irgendwelche Hinweise erhalten hatte. Aber das war nicht von uns veranlasst. Wir hatten also keine Hinweise auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten. Die Dinge, die wir bei den normalen Untersuchungen reklamiert haben, wurden abgestellt.

Ich rufe noch die Frage des Kollegen Wolfrum auf.

Frau Staatssekretärin, ich frage Sie: Welche Labors untersuchten in Bayern auf BSE, wie hoch waren die Kosten in den einzelnen Labors, und wie viele BSE-Fälle wurden in welchen Labors festgestellt?

Bitte, Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Herr Kollege, die BSE-Labors, die über die erforderliche Erlaubnis verfügen, sind in einer Liste zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert wird und auch stets dem BMVEL, den für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden, den Regierungen und den Veterinärbehörden zugeleitet wurde. Diese Liste ist auch im Verbraucherinformationssystem eingestellt und somit über Internet jederzeit abrufbar.

Derzeit verfügen insgesamt 26 Laboreinrichtungen über die erforderliche Erlaubnis, davon zwei Labore mit Zweigstellen. Neun Labore und eine Zweigstelle testen entweder derzeit nicht auf BSE oder haben ihre Aktivitäten in diesem Bereich eingestellt.

Die von den privaten Laboreinrichtungen für die Durchführung von BSE-Tests an Schlachtrindern in Rechnung gestellten Kosten sind insbesondere im letzten halben Jahr deutlich gesunken. Während zu Beginn der gesetzlichen Untersuchungspflicht Preise zwischen 110 und 170 DM verlangt wurden, betragen die Forderungen der privaten Laboreinrichtungen nach den uns vorliegenden Informationen derzeit zwischen 50 und 100 DM.

Gegenwärtig gibt es in Bayern 65 BSE-Fälle. Davon entfallen 20 Fälle auf Schlachtrinder. Allerdings wurden vier dieser Rinder in Baden-Württemberg geschlachtet und getestet. Somit ergeben sich für Bayern 16 BSE-Fälle bei geschlachteten Rindern, die nach den Untersuchungen der folgenden Labors vom Referenzlabor – das ist die BFAV, früher Tübingen, jetzt Insel Riems – bestätigt wurden: