Wolfgang Gartzke

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Last Statements

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt hellseherische Kollegen, dazu gehört auch Kollege Kaul. Er hat wirklich Recht, ich brauche die Dinge, die Herr Meißner gesagt hat, nicht wiederholen. Das ist vollkommen richtig. Selbstverständlich könnte ich noch einen Schlenker einbringen.
Was aber noch immer nicht geregelt ist, Sie werden es nicht glauben, das ist die Frage, was wir mit Motorbooten auf den Gewässern machen, die mit Biodiesel betrieben werden. Diese Boote müssen anders beurteilt werden als jene, die mit normalem Benzin fahren. Das ist eine Gesetzeslücke, die wir noch nicht gefüllt haben.
Wir können dem Gesetzentwurf zustimmen, weil eine wichtige Passage aufgenommen worden ist, die über das Bundesgesetz und über die europäische Richtlinie noch hinausgeht. Es geht um das klare Bekenntnis, die klare Aussage zur kommunalen Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung. Dafür bedanken wir uns.
Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vier Änderungsanträge eingebracht. Darauf kann ich in aller Kürze eingehen. Der erste Antrag stellt ein Problem dar. Es geht dabei um das Ablassen von Teichen. Das soll laut Antrag vierzehn Tage vorher angekündigt werden, und dies sogar schriftlich. Es gibt aber sehr kleine Rückstaus, es gibt auch kleine Rückhaltebecken, die automatisch überlaufen, je nach Gewässerführung. Ich glaube, dieser Antrag ist nicht zielführend.
Bei dem nächsten Antrag der GRÜNEN geht es um die Durchlässigkeit der Gewässer. Das ist eine wichtige Aufgabe. Aber auch die Durchlässigkeit muss ich anders sehen. Ich bekomme Probleme, wenn es um genehmigte Wasserkraftwerke geht, deren Genehmigung ausläuft und die verlängert werden muss. Es ist problematisch, wenn man dann das ganze Verfahren von neuem anleiern muss. Soweit ich weiß, gibt es dabei auch Bestandschutz.
Ich meine, es ist doch ein großer Fortschritt, dass im jetzigen Wassergesetz steht, die örtliche Versorgung hat bei der Trinkwasserversorgung Vorrang. Bisher hatten wir das nicht. Das ist also ein großer Fortschritt. Vielleicht wäre es noch besser gewesen, wenn man festgehalten hätte, um dies zu erreichen, müsse auch vorrangig saniert werden.
Das weiß ich schon. Der Vorrang ist ein ganz wichtiger Punkt. Den haben wir auch über das LEP aufgenommen. Die ganze Sache hat schließlich auch eine Vorgeschichte. Wenn man aber jetzt dieses Thema am Problem des Fernwassers hochzieht, das noch gar nicht existent ist und im Hinblick auf die kommunale Zusammenarbeit, die jetzt immer stärker kommen muss, weil das Gesetz auch eine deutliche Verschärfung darstellt, dann ist das nicht richtig.
Ich halte das für problematisch. Im nächsten Antrag sind Zielvorgaben für den Uferschutz enthalten. So werden beispielsweise feste Uferrandstreifen vorgegeben. Festgelegt werden fünf Meter, auch für Gewässer dritter Ordnung. Das ist ein Problem. Diese Forderung wäre wünschenswert, vielleicht wäre eine Uferzone von fünf Metern sogar wünschenswert – die Wasserrichtlinie sieht sogar vor, dass Verbesserungen gemacht werden müssen, mit klaren Fristen, die brauche ich hier nicht zu nennen – aber wir können nicht durch die Lande gehen und den Kommunen pauschal aufoktroyieren, an den Gewässern einen Uferstreifen von fünf Metern anzulegen. Die Kommunen sind für die Gewässer dritter Ordnung nämlich zuständig. Wir können also nicht sagen, nur das ist die Lösung des Problems. Manchmal ist mehr erforderlich, und manchmal gibt es andere Lösungen. Wenn die Umgebung bebaut ist, gibt es noch mehr Probleme.
Bei den Anträgen der GRÜNEN auf den Drucksachen14/12072, 14/12073 und 14/12074 werden wir uns der Stimme enthalten. Dem Antrag auf Drucksache 14/12075 werden wir zustimmen. Dabei geht es um Möglichkeiten für den verbesserten hoheitlichen Schutz in Überschwemmungsgebieten. Allerdings gibt es diese Maßnahmen eigentlich schon durch die Ersatzvornahmen und durch die Feststellung der Gebiete. Hier geht es eigentlich mehr um die Frage, ob man diesen hoheitlichen Schutz macht oder nicht.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Paulig.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir können heute, nach etwa dreieinhalb Jahren Arbeit, hier im Bayerischen Landtag den Abschlussbericht der Enquete-Kommission vorlegen, die vom Bayerischen Landtag unter dem Thema „Mit neuer Energie in das neue Jahrtausend“ installiert wurde.
Gleich zu Beginn möchte ich eines klarstellen und damit meine Rede eröffnen: Ich werde diesen Bericht nicht vorlesen. Ich kann nur auszugsweise auf ihn eingehen. Der Bericht hat 108 Seiten und ist damit dreimal so lang wie
der Bericht der Enquete-Kommission Föderalismus. Dieser kann aber kein Maßstab für einen Vergleich sein. Es handelt sich um völlig andere Themen; das ist keine Frage.
Wir haben uns bemüht, den Bericht so verständlich wie möglich zu gestalten, ihn auch mit Grafiken versehen. Hinten findet man ein umfangreiches, ausführliches Abkürzungsverzeichnis. Angesichts der vielen technischen Sachverhalte kommt man um dieses Verzeichnis nicht herum.
Ich finde es unheimlich spannend, den Bericht zu lesen. Vielleicht hat von den Kolleginnen und Kollegen vor dem Wahlkampf der eine oder andere die Zeit, ihn ebenfalls zu lesen. Vielleicht gelingt es in den Pfingstferien. Diesen Bericht muss man einfach gelesen haben; das kann ich leider niemandem ersparen, daran geht kein Weg vorbei.
Die Enquete-Kommission ist ein neues Instrumentarium, das auf Initiative der SPD-Fraktion, aber auch zusammen mit der CSU seit 1998 im Bayerischen Landtag möglich ist. Dazu gibt es in der Bayerischen Verfassung einen eigenen Artikel. Es ist der Artikel 25 a. EnqueteKommissionen sollen außerhalb der normalen Beratungen den Ausschüssen, die notwendigerweise zeitlich befristet sind und natürlich immer zu einem Schlagabtausch führen, etwas Ähnliches wie eine Denkfabrik sein. Enquete-Kommissionen können auf parlamentarischer Ebene zusammen mit Experten gebildet werden. Sie können für den Parlamentarismus eine längerfristige Bedeutung haben. Sie können Dinge zusammentragen und ausarbeiten und vorschlagen, wohin die Reise gehen soll.
Ich glaube, dass sich das Instrumentarium bewährt hat. Wir haben den Bericht vorhin dem Präsidenten übergeben. Der Präsident vertritt auch die Meinung, dass sich das Instrumentarium bewährt hat. Das Instrumentarium darf man allerdings nicht zu intensiv nutzen; aber das ist ein anderes Thema. Man muss darauf achten, dass sich die Beauftragung von Enquete-Kommissionen auf wesentliche, zentrale Themen reduziert.
Zur Zielsetzung der Kommission gibt es einen Beschluss des Bayerischen Landtags; dieser legt fest, dass Fragen der Potenziale, der technischen Möglichkeiten, der geeigneten Förderinstrumente und der politischen Rahmenbedingungen für regenerative Energieformen zu beantworten sind. Und es sollten konkrete Umsetzungsvorschläge unterbreitet werden.
Dabei sollten folgende Schwerpunkte behandelt werden: Energieeinsparpotenzial, Potenzial der erneuerbaren Energien, Potenzial für die Kraft-Wärme-Koppelung, notwendige Rahmenbedingungen – diese sind vielfältiger Art –, natürlich auch die rechtlichen, marktwirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen.
Es sollte versucht werden – das sage ich im Konjunktiv –, eine Kosten-Nutzen-Faktoranalyse für eine Energiewende anzustellen und umzusetzen. Dabei steht natürlich das Thema CO2-Bilanz im Vordergrund.
Ebenso geht es um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt muss man sagen – das sage ich klar und deutlich –: Energiefragen müssen auch unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, des Energiepreises und der Wettbewerbsfähigkeit gesehen werden.
Die Kommission setzte sich wie folgt zusammen: 5 Abgeordnete der CSU, 2 Abgeordnete der SPD, 1 Abgeordnete vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Was die Experten betrifft, so glaube ich, dass wir eine sehr gute Wahl getroffen haben. Ich sage ganz offen, dass das aber vielleicht mehr zufällig so war. Jedenfalls sage ich vielen Dank an die CSU, weil sie die Dinge gut hat steuern können.
Es waren folgende Experten tätig: Prof. Elsässer vom Vorstand Eon. Ich sage am Rande: Im Namen unserer Kommission steht „neue Energien“. Vielleicht haben wir damit auch bei der Namensfindung des großen Konzerns mitgeholfen, der sich jetzt auch so nennt. Wir waren da also vielleicht Paten. Am Anfang ist ja bestritten worden, ob es überhaupt neue Energien gibt. Aber auf einmal hat sich Eon so genannt. – Weiter nenne ich Herrn Dipl. Ing. Feldmann von der Siemens AG, dann Herrn Groß als Praktiker von der Basis. Er ist Leiter der Stadtwerke in Landshut. Ferner nenne ich Prof. Dr. Wagner, Ordinarius an der Technischen Universität. Er musste einen großen Teil der Arbeit machen und war uns insbesondere in Bezug auf Zuarbeitung sehr hilfreich.
Von Seiten der SPD wurden als Experten vorgeschlagen: Herr Jörg Schindler von der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik und Harry Lehmann vom Institute of Sustainable Solution and Innovation.
Seitens der GRÜNEN wurde als Experte benannt: Christoph Timpe vom Öko-Institut Freiburg; er kann heute leider nicht hier sein.
Die konstituierende Sitzung war am 20. September 1999. Zur Vorsitzenden wurde damals Frau Kollegin Biedefeld gewählt. Ich habe dann die Nachfolge angetreten. Als stellvertretender Vorsitzender hat uns Herr Dr. Söder konstant begleitet.
Mit der Kommission haben wir natürlich absolutes Neuland betreten. Noch nie hat sich eine Enquete-Kommission auf Länderebene mit diesem Thema befasst.
Ein Problem war, dass es um technische, physikalische Zusammenhänge ging. Sehr stark spielten auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle, natürlich ebenso politische Probleme, die abzuarbeiten waren.
Hinzu kamen noch zwei andere Dinge, die ich mit Stolz nenne. Im Jahr 1998 hat es beim Bund bekanntlich einen Regierungswechsel gegeben. Er hat dazu geführt, dass das Thema Energie dort auf der Tagesordnung ganz oben steht. Genau in dem Zeitraum, in dem die EnqueteKommission arbeitete, sind auf Bundesebene in großem Umfang Gesetze novelliert und verbessert und Förderprogramme aufgelegt worden. Letztere mussten immer wieder auch eingearbeitet werden, da sich schon erste Ergebnisse der praktischen Arbeit zeigten. Wir haben
uns in jedem Fall darum bemüht. Dabei war es uns ganz wichtig und entscheidend, möglichst neue Zahlen zu bekommen, damit die Prognoseseite besser wird.
Während der Diskussionszeit ist auch die Tatsache hinzugekommen, dass seit unserem Start im Herbst 1999 Zahlen aus der Zeit von 1996 oder 1997 vorgelegt worden sind. Im technischen Bereich geht es nicht anders, als dass Zahlen aus zurückliegender Zeit zur Orientierung dienen müssen. Dennoch konnten wir derartige Zahlen nicht mehr gebrauchen; denn zwischenzeitlich haben sich der Öl- und der Gaspreis verdoppelt. Daraus ergaben sich natürlich völlig andere Anforderungen, insbesondere in dem wichtigen Sektor von Wärmedämmungen usw. Dadurch sind natürlich die Amortisationszeiten heute völlig anders zu bewerten.
Der Deutsche Bundestag hat es mit großen EnqueteKommissionen zu tun, zum Beispiel zum Thema Klima, aber auch zum Thema Zuwanderung und zu vielen weiteren Themen. Er hat damit sicherlich Maßstäbe für Enquete-Kommissionen gesetzt. Der Deutsche Bundestag hat dafür einen gigantischen Apparat an wissenschaftlichem Personal und an Mitarbeitern aus dem Verwaltungsbereich zur Verfügung. Nicht zuletzt werden natürlich in großem Umfang gegen Bezahlung Aufträge für Gutachten an externe Experten oder an Experten vergeben, die in die Kommission berufen worden sind. Diese Möglichkeit hatten wir nicht. Das möchte ich aber nicht bedauern – das bitte ich gar nicht misszuverstehen –, denn wir hatten andere Ressourcen zur Verfügung. Dennoch möchte ich herausstreichen, dass wir uns haben beschränken müssen. Das bedeutete eine große Herausforderung und eine große Arbeit für die Experten. Das ist die natürliche Konsequenz daraus, wenn man nicht den großen Apparat und nicht die Möglichkeit hat, zusätzliche Aufträge für Gutachten zu vergeben.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die in der Kommission mitgewirkt haben, ganz herzlich bedanken. Das sind einmal die Abgeordneten. Dann sind es die Experten, die für sehr, sehr wenig Geld – verglichen mit den Dimensionen, die man aus deren Bereich kennt – uns mit vielen Zahlen gedient haben, die uns zugearbeitet haben und in großem Umfang die Probleme in Schaubildern klargemacht haben. Sie haben vor allen Dingen immer wieder versucht, uns den neuesten Stand der Erkenntnisse zu vermitteln. Das war, wie ich schon sagte, nicht einfach, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich erheblich geändert haben und auch die marktwirtschaftlichen Voraussetzungen durch die Ölpreisverdoppelung andere geworden sind.
Ich möchte mich bei den Experten und beim Landtagsamt sehr herzlich bedanken. Das war eine Riesenarbeit. Ich habe nicht mitgezählt, aber während der Beratungen haben wir ungefähr 1000 Änderungen vornehmen müssen. Wir haben Fußnoten und Korrekturen angebracht, weil der Energiesektor insgesamt sehr dynamisch ist.
Ich darf mich auch sehr herzlich bei den Stenografen bedanken – auch keine leichte Arbeit. Ausdrücklich nennen darf ich das große Engagement von Herrn Dr. Gre
mer, von Herrn Heigl, der die Kleinarbeit machen musste, und von Frau Huber.
Bedanken darf ich mich auch bei den Vertretern der Staatsregierung. Diese haben stets die Möglichkeit, die Gremien des Landtags zu besuchen. Wir hatten drei Dauerbegleiter, vom Landwirtschaftsministerium, vom Wirtschaftsministerium und vom Umweltministerium. Es gab eine hilfreiche Diskussion und eine hervorragende, wichtige und wertvolle Zuarbeit. Auf einige Mitarbeiter der Staatsregierung konnten wir permanent zurückgreifen. Das soll keine Wertung sein; das soll bitte niemand falsch verstehen. Diese Mitarbeiter haben uns eben dauernd begleitet und kannten deswegen den Sachstand.
Zum Thema selbst: Energiefragen sind sicher ganz zentrale Fragen in unserem Leben. Es geht hier um die entscheidenden Fragen für Wohlstand, Wirtschaft, Mobilität und Kommunikation. Energiefragen sind aber auch die zentralen Fragen, die die Umwelt betreffen – Stichwort „Klima“, Stichwort „Ressourcensicherung“. Im letzten halben Jahr haben wir hier im Bayerischen Landtag oft über das Thema „Hochwasser“ diskutiert. Wie es scheint, müssen wir bald über ein anderes Thema diskutieren. Wir hatten in diesem April den wärmsten Tag in Niederbayern überhaupt, seit es Aufzeichnungen gibt. Ich glaube, auch die letzten zwei Tage waren rekordverdächtig heiß. Wir werden wohl auch in diesem Mai alle Hitzerekorde schlagen. Diese Dinge müssen wir ernst nehmen.
Darüber, welche Richtung wir auf dem Energiesektor in der Zukunft einschlagen müssen, sind wir uns alle einig. Wie man dorthin kommt und wie lange das dauert, darüber muss man gesondert debattieren. Die Zukunft in der Energie- und Klimafrage wird in der Steigerung der Energieeffizienz und im Ausbau der erneuerbaren Energien liegen. Das sind Wachstumsmärkte, die schon heute viele Arbeitsplätze bieten und Exportchancen eröffnen.
Natürlich ist es so, dass die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung bestimmt werden durch die Wirtschaft, durch den globalen Markt, durch den Bund und auf rechtlicher Ebene immer mehr durch Europa. Aber auch die Länder haben Ansatzmöglichkeiten und Chancen, auf dem Energiesektor zu handeln. Sie alle haben ihre Besonderheiten. Wir in Bayern können nicht über die Situation an der Küste diskutieren. Bayern hat die Wasserkraft mit allen Facetten bis hin zur Nutzung der Wasserkraft aus den Zentralalpen, was auch etwas Besonderes ist. Bayern hat besondere Stärken auf dem Sektor der Biomasse. Bayern hat auch ein überdurchschnittliches Sonnenangebot; denn in Bayern scheint die Sonne etwas mehr als in manchen nebligeren Regionen. Bayern verfügt auch über ein großes Potenzial bei der Geothermie, und Bayern hat eine besondere Wirtschaftsstruktur. Wir verfügen über eine starke Landwirtschaft mit starken Mittelbetrieben, ein starkes Handwerk und einen starken Mittelstand, der sehr innovativ ist. Das ist unser Ansatzpunkt.
Wofür sind die Länder zuständig? Auf politischer Ebene müssen wir die Angelegenheit auch von der Zuständig
keit her sehen. Nach der föderalen Verfassung sind die Länder für die gesamte Strukturpolitik zuständig. Ich habe bereits ausgeführt, wie es auf dem Sektor der Wirtschaft aussieht. Die Länder sind auch für den gesamten Verwaltungsvollzug zuständig. Wenn es darum geht, eine Biogasanlage oder eine Windkraftanlage zu genehmigen, dann ist das Ländersache. Ein für Energiefragen besonders wichtiger Punkt ist der große Sektor von Bildung, Wissenschaft, Hochschulen und Forschung. Hier besteht die alleinige Zuständigkeit der Länder, was bedeutet, es gibt Ansatzmöglichkeiten. Außerdem haben die Länder natürlich Einwirkungsmöglichkeiten über den Bundesrat.
Kurz zum Beratungsverlauf: Wir haben insgesamt 31 Sitzungen abgehalten. Weil sich dies bei den Beratungen ergeben hat, war es notwendig, Anhörungen durchzuführen. Dazu sind zusätzliche Experten eingeladen worden. Wir haben zum Beispiel eine Anhörung zum Thema „Solararchitektur“ durchgeführt. Das ist ohne Frage ein Zukunftsthema. Wir haben versucht – muss ich sagen –, das Thema „Verkehr“ anzugehen. Jede Mobilität ist energieintensiv; Energiefragen sind Verkehrsfragen und umgekehrt. Wir haben dazu eine eintägige Anhörung durchgeführt, wobei wir das Thema nicht umfassend behandeln konnten. Das wäre eine eigene Aufgabe. Besonders gewidmet haben wir uns auch dem Thema „Geothermie“. Außerdem haben wir eine Anhörung zum Thema „Ausbildung“ durchgeführt. Insgesamt waren es vier Anhörungen.
Am 14. März ist der Bericht bei zwei Enthaltungen angenommen worden. Ich würde das Klima in der Kommission als sehr gut beschreiben. Wir haben bei manchen Formulierungen lange um einen Konsens gerungen. Der Bericht ist gut lesbar. Es ist kein einziger Satz umsonst drin. Wir haben versucht, alles so stark wie möglich zu komprimieren und auf den Wesensgehalt zu reduzieren. Ich habe bereits erwähnt, welche Schwierigkeiten wir hatten und dass es wegen der starken Veränderungen in den Rahmenbedingungen und bei den Öl- und Gaspreisen vielfach notwendig war, die neuesten Zahlen zu eruieren.
Trotz der großen Übereinstimmung gibt es – wie sollte es anders sein – Minderheitenvoten. Ich kann das für die SPD-Fraktion und unsere Experten sagen. Wir haben versucht, die Minderheitenvoten auf das Minimale zu reduzieren. Wir haben das so geregelt, dass die Minderheitenvoten, wenn sie kurz, knapp und deftig sind, gleich als Fußnote aufgeführt werden. Sind sie langatmiger und umfassender, dann kommen sie nach hinten.
Es gab Gemeinsamkeiten bezüglich der Einschätzung und der Handlungsanleitungen. Wir haben alle miteinander klar erkannt, dass der wichtigste Ansatz für die CO2-Minderung, bei dem man mit dem geringsten finanziellen Einsatz die größte Energieeinsparung erzielen kann, der gesamte Wärmesektor ist. Wir verfügen in Bayern über einen Altwohnungsbestand von vor 1972 von etwa 50%. Dafür ist ein Investitionsvolumen von ungefähr 50 Milliarden e notwendig. Man sieht, was hier machbar wäre und was es an Arbeitsplätzen geben könnte. Auf diesem Gebiet können wir sicherlich die
CO2-Emissionen um 30% senken, was insgesamt 10 bis 12% an CO2-Reduzierung bringen könnte.
Das waren die Gemeinsamkeiten. Den Dissens gab es natürlich bei der Kernenergie. Diese war eigentlich nicht Thema der Kommission, aber man kann bei der Behandlung von Energiefragen an diesem wichtigen Punkt nicht einfach vorbeigehen. Vom Auftrag her war es anders gedacht. Das ist der Dissens; das ist wohl klar.
Wir vonseiten der SPD-Fraktion sehen die Nutzung der Windenergie etwas optimistischer als die CSU. Wir denken, dass hier mehr möglich ist. Da ist die CSU leider etwas verhaltener und restriktiver.
Das können wir ausdiskutieren. Ich sage nur, das sehen wir so. Wir sehen auch die Möglichkeiten, die es bei der Geothermie gibt, optimistischer.
Wir sind uns einig darüber, dass die Nutzung der Biomasse eine Stärke Bayerns ist. Auf diesem Gebiet könnten wir gewaltige Zuwachsraten haben. Wir sollten uns hier anstrengen und verstärkt einsteigen. Wir sehen auch im Verwaltungsvollzug Möglichkeiten, die Genehmigungspraxis zu verbessern.
Wir sehen die Notwendigkeit, das Thema Energie stärker in der Schule zu verankern, und wir sehen auch die Notwendigkeit, im Hochschulbereich einen Aufbaustudiengang anzubieten zum Thema „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ mit verschiedenen Zugangsberechtigungen, ob es sich um einen Landwirt handelt, um einen Elektrotechniker, um einen Bauingenieur; das müsste möglich sein, weil das Thema fächerübergreifend ist; zuletzt habe ich sogar noch die Architekten vergessen.
Ich darf mich ausdrücklich bedanken beim Wissenschaftsrat. Es war vielleicht eines der wichtigsten Ergebnisse: Wir haben schon bei der Einsetzung dieser Kommission klar gemacht, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen müssen, was unsere Forschungseinrichtungen in Bayern tun können und was die Hochschulen bei diesem Thema machen. Gibt es Defizite, gibt es Verbesserungen in diesem Bereich.? Ein Effekt dieser Kommission war in jedem Fall, dass sich der Wissenschaftsrat in Bayern sofort getroffen und das Thema aufgegriffen hat und auch sehr umfangreich Position dazu bezogen hat. Diese gesamte Position ist im Bericht enthalten.
Wegen der mir zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich darauf verweisen haben wir unseren Bericht so gestaltet, dass im Kapitel 2 jede Fraktion ihre grundsätzliche Position dargestellt hat, wie sie das Thema sieht. Für uns ist es als SPD-Fraktion wichtig, dass wir der Meinung sind und wir können dafür gute Gründe angeben, dass eine Energiewende notwendig erscheint. Das ist das entscheidende Thema des 21. Jahrhunderts. Die Chancen liegen im Energiesparen und sie liegen im effizienten
Energieeinsatz und nicht zuletzt im Nutzen erneuerbaren Energien.
Dafür sehen wir fünf entscheidende Gründe:
Erstens. Die fossilen Energieträger Erdgas, Kohle und Öl werden knapp. Wir brauchen uns nicht über die ganzen Hochrechnungen zu unterhalten, wann ein solcher Zeitpunkt eintritt. Tatsache aber ist, es besteht dafür eine Endlichkeit.
Zweitens. Die fossilen Energieträger belasten unser Klima.
Drittens. Wir sind in Deutschland und auch in Bayern sehr stark von der Einfuhr von Energieträgern abhängig, egal ob Gas, Kohle oder Öl.
Ja, zu 90% sind wir davon abhängig, diese Energie haben wir in Bayern nicht inländisch. Deshalb sehen wir dies in Bayern auch als Chance, hier ansetzen zu müssen, denn dies bietet langfristig inländische Wertschöpfung.
Viertens. Die Kernenergie ist eine Risikotechnologie, deshalb müssen wir aus dieser Technik aussteigen.
Fünftens und letztens und entscheidend ist. Je früher wir diese Tatsache angehen, je schneller wir als entwickelte Industrienation das Thema erneuerbare Energien und Energieeffizienz aufgreifen, desto weiter vorne sind wir. Dies eröffnet uns Vorteile und die Exportmärkte der Zukunft.
Wenn wir zurzeit über mehr Wachstum diskutieren, weil wir alle der Auffassung sind, dass es dies ist, was wir brauchen, dann müssen wir uns auch einmal überlegen: Was kann denn in unserer Nation mit der starken Überalterung, die auch ein Problem mangelnder Nachfrage ist, geschehen; was soll in unserer Gesellschaft eigentlich wachsen? Darauf gibt es eigentlich nur drei schnelle Antworten. Es ist einmal der Export, der aber bei einem starken Paritätsverhältnis von Euro zu Dollar immer schwieriger wird. Sodann das gesamte Gesundheitswesen, das ebenfalls ein Wachstumsmarkt ist, gar keine Frage. Dabei haben wir aber das Problem, dass jeder erst einmal versucht, die Kosten der Krankenkasse bezahlen zu lassen. Dann ist es aber nicht mehr für alle bezahlbar. Das Dritte ist der entscheidende Ansatz. Nämlich, das große Thema Energie.
Es ist halt eine Realität, dass Kriege und Auseinandersetzungen künftig auch um Ressourcen geführt werden und zwar nicht nur um Energieressourcen, sondern auch um Wasser.
Sodann haben wir noch über Handlungsanweisungen und neue Rahmenrichtlinien intensiv diskutiert und uns darüber unterhalten, welche Verbesserungen hier notwendig sind. Ich will dieses Kapitel nicht vollständig zitie
ren. Wir haben vonseiten der SPD-Fraktion noch einmal als Kurzempfehlung – leider ist dies in den Anhang gekommen – unsere Ansätze wiederum dargestellt. Was uns wichtig gewesen wäre, das ist leider nicht gelungen, dass wir in Bayern klare politische Ziele formuliert hätten, wie man in diesem ganzen Konzert, wobei wir uns einig sind, dass wir mehr erneuerbare Energien mit mehr Effizienz brauchen, wie wir auf diesem Sektor vorankommen können und welche Nahziele wir uns setzen. Wir als SPD-Fraktion haben solche Ziele formuliert. Die CSUFraktion hat vielleicht etwas schlechte Erfahrungen seit der Regierungserklärung ihres Ministerpräsidenten aus dem Jahre 1996 gemacht, wo damals erklärt worden ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien und der Primärenergiebedarf in Bayern vom Jahr 1996 bis zum Jahr 2000 auf 13% ansteigen solle. Gut, vielleicht geht die CSU jetzt einen anderen Weg
und beschreibt gar keine Ziele mehr. – Herr Kollege Kaul, ich bin doch gar nicht so garstig wie Sie immer denken. Sie sollten erst einmal zuhören. Ich habe jetzt gerade nach einer Begründung gesucht. Wir haben auf jeden Fall klare Ziele formuliert. Wer sich dafür interessiert: Es gilt, was ich eingangs bereits gesagt habe, man muss den ganzen Bericht lesen. Vielen Dank!
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns heute wieder einmal mit dem Gesetz betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung befassen und müssen – ich sage deutlich: müssen – in bestehende und bewährte bayerische Gesetze und vielleicht auch sehr bewährte Bundesgesetze EU-Bestimmungen einarbeiten. Herr Kollege Meißner hat es dargestellt.
Das Problem ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung einen völlig anderen Ansatz hat als die Prüfungen, die wir sonst durchführen. Sie kommt aus dem angelsächsischen Recht und wird vor allem in Amerika praktiziert. Die Prüfung hat sich dort in den Sechziger- und Siebzigerjahren durchaus bewährt und wurde Anfang der Achtzigerjahre von der Europäischen Union als das Nonplusultra betrachtet.
Zu dieser Umweltverträglichkeitsprüfung kann man durchaus Ja sagen. Sie sieht eine sehr frühe Bürgerbeteiligung vor; es sollen Varianten aufgezeigt werden und die Auswirkungen auf Mensch, Boden, Luft, Wasser und sonstige Ökofaktoren dargestellt werden. Daran ist nichts zu kritisieren. Unser Problem ist – das müssen wir angehen, ich weiß aber keine Lösung –, dass wir parallel dazu ein Verwaltungsgesetz – ob Bundes- oder Landesgesetz ist egal – haben, das sich in den letzten 30 Jahren ebenfalls sukzessive entwickelt hat und komplizierter geworden ist, und zwar auch im Hinblick auf zusätzliche Maßnahmen im Umweltschutz. Ich denke zum Beispiel an die landesplanerische Beurteilung. Das Problem ist, wir machen jetzt beides. Wir behalten unser Rechtssystem, entwickeln es weiter, verbessern es, verbessern es vermeintlich und verbürokratisieren es und führen parallel dazu die Umweltverträglichkeitsprüfung durch.
Die erste EU-Richtlinie stammt bereits aus den Achtzigerjahren. Damals wurde europäisch verbindlich ein Anhang 1 festgelegt, wonach eine Umweltverträglichkeitsprüfung immer erforderlich ist bei Vorhaben wie zum Beispiel Flughäfen, bei denen große Eingriffe notwendig sind. Daneben wurde ein Anhang 2 festgelegt, der zunächst nicht verbindlich gewesen ist, aber nun Verbindlichkeit erlangt hat. Der Bund hat nach Anmahnung
durch die Europäische Kommission – man hat sich also nicht sehr gesputet, den Anhang 2 umzusetzen – ein Gesetz erlassen, mit dem nichts verschärft wurde, sondern nur der Anhang der Europäischen Union 1 : 1 ohne zusätzliche Verschärfungen umgesetzt wurde. Jetzt müssen wir das Ganze in Landesgesetze überführen; das ist der Weg des Verfahrens.
Wir hätten die Möglichkeit, die Anforderungen zu verschärfen, aber wir dürfen nicht über den Rahmen hinausgehen. Wir können also nicht sagen, da und dort machen wir keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ist nach europäischem Recht nicht möglich. Danach ist eine Abstufung vorgesehen: Dort ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, dort ist zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Gott sei Dank ist auch festgelegt, wo keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Das ist das Positive an der ganzen Sache, dass das zumindest sicher ist.
Bezüglich des Waldgesetzes haben wir gedacht, dass man die Sache im Hinblick auf die Rodungen anders sehen könnte. Es geht um einen ganz aktuellen Fall. Das Problem ergibt sich wiederum aus dem angelsächsischen Recht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alles erforderlich, für Fischteiche, für Trinkwasserleitungen usw., aber nicht für neue militärische Anlagen. Diese werden komplett ausgenommen; sie haben einen Sonderstatus. Trotzdem können sie gewaltige Eingriffe in die Umwelt bedeuten.
Es gibt den Fall in Grafenwöhr, wo sich die Lage inzwischen etwas entspannt hat. Dort sollen Standorte der US-Streitkräfte in großem Umfang ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang haben wir von der SPD die Meinung vertreten, es wäre hilfreich, wenn die Vorschriften für die Rodung verschärft würden. In aller Regel sind solche Vorhaben ja mit Rodungen verbunden. Deshalb haben wir im zuständigen Ausschuss beantragt, die Schwelle für die Prüfung bei Rodungen herunterzusetzen. Leider ist im Ausschuss anders beschlossen worden. Aus diesem Grund enthalten wir uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/10997 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen auf Drucksache 14/12205 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Als Datum des Inkrafttretens schlägt er vor, in § 5 Satz 1 den 1. Juni 2003 einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens
zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes, des Waldgesetzes für Bayern und des Bayerischen Gesetzes über die Zuständigkeit zum Vollzug von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Anlagen- und Produktsicherheit und des Chemikalienrechts“.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 5
Antrag der Staatsregierung
Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller (Drucksache 14/12028)
Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Geiger.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Argumentation von Herrn Weber ist schon etwas seltsam. Sie haben gesagt, dass alle Vorschläge richtig seien und deshalb von der Staatsregierung ohnehin umgesetzt würden. Deshalb wäre es nur logisch, wenn Sie diesen Anträgen zustimmen würden. Ihre Argumentation ist nicht schlüssig.
Ich möchte noch drei Punkte ansprechen:
Erstens. Sie weisen immer wieder auf die Finanzen hin und fordern, dass der Bund etwas bezahlen sollte. Ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass Geld zur Verfügung steht. Der Hochwasserschutz ist eine Aufgabe der Länder. Das ist wohl unstrittig. Der Bund beteiligt sich über die Gemeinschaftsaufgabe an Hochwassermaßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Außerdem gibt es europäische Fördergelder im Rahmen des Auslaufprogramms der 5-b-Facing-out-Mittel. Schließlich können diese Maßnahmen über das Programm „ländliche Entwicklung“ im Rahmen des EAGFL der Europäischen Union finanziert werden. Bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, können über das Kulturlandschaftsprogramm finanziert werden. Das sind europäische Gelder. Weil das so ist, kommen sie teilweise indirekt vom Bund. Ich möchte diese Diskussion nicht mehr führen.
Zweitens. Herr Kollege Weber, schlagen Sie bitte keine einfachen Lösungen vor. Am mangelnden Hochwasserschutz ist sicherlich nicht der Biber schuld. Frau Kollegin Paulig, diese Mahnung gilt auch für Sie und Ihre Anmerkungen zur Flurbereinigung. Es ist wirklich der Ehre zuviel, wenn Sie mich als Mister Flurbereinigung ansprechen.
Das bin ich nicht, das war ich nicht, und das werde ich auch nie sein. Ich muss aber diesen Berufsstand vertreten. Sehen Sie sich die Flurbereinigungsmaßnahmen an.
Es ist noch besser geworden, Herr Kollege Hofmann, weil sich diese Verwaltung täglich optimiert. Auch wenn ich nicht dabei bin, läuft es. Schauen Sie sich das an. Seit Anfang der Neunzigerjahre ist die Umweltverträglichkeitsprüfung Rechtsgrundlage. Es wird nachgewiesen, wenn der Wegebau den Abfluss verstärkt. Ohne Flurbereinigung kommen wir gar nicht durch. Wir brauchen ein Instrumentarium zur Bodenordnung. Es ist möglich, im ländlichen Bereich Flächen zu kaufen, wenn man die Zeit und das Geld hat. Das gilt für Flächen, die für den Hochwasserschutz gebraucht werden. Man würde ein Instrumentarium kaputt machen. Wir kommen nicht weiter, wenn wir nur mit Vorwürfen arbeiten. Die Umsetzungsprobleme sind die entscheidenden Probleme.
Wir bitten um Zustimmung. Über FFH ist so oft hier diskutiert worden. Die Europäische Union hat erneut festgestellt, es sind nicht alle Gebiete in Bayern gemeldet. Damit steht Bayern aber nicht alleine. Deswegen haben wir den Antrag eingebracht, die restlichen FFH-Gebiete nachzumelden. Wir bitten um Zustimmung.
Die GRÜNEN haben einen ähnlichen Antrag eingebracht, dem können wir zustimmen. Dem Antrag der GRÜNEN betreffend die Nachmeldung als Fauna-FloraHabitat-Gebiete „Enzenstettener Brunnenmoos“ und „Füssener Wasenmoos“ können wir nicht zustimmen, da enthalten wir uns der Stimme. Es wird eine Ausweisung von bestimmten Gebieten als Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gefordert. Dabei muss man nach den tatsächlichen Verhältnissen gehen. Ich glaube, das können wir nicht per Landtagsbeschluss beschließen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Zu den CO2-Emissionen muss festgestellt werden, dass auch Bayern in der Welt liegt und an internationale Verträge und Verpflichtungen gebunden ist. Die CO2-Emissionen wurden 1990 festgesetzt. In jedem Nationalstaat ist durch eine internationale Überprüfung der damalige CO2-Ausstoß festgelegt worden. Das hatte nichts mit den Einwohnern zu tun.
Diesen Vertrag hat Herr Töpfer unterschrieben. Man hätte das auch anders machen können. Die 1990 festgeschriebenen mehr als 900 Millionen Tonnen CO2 müssen gemäß den EU-Vereinbarungen um 21% reduziert werden.
Tatsache ist, dass die Bundesrepublik Deutschland um 19% reduziert hat. Hochgerechnet auf die bayerischen CO2-Emissionen im Jahr 1990, sind die Emissionen in Bayern angestiegen. Grund ist, dass Bayern 1,1 Millionen mehr Einwohner hat.
Ja, das stimmt.
Nein, das stimmt nicht. Die Zahlen werden in allen Bundesländern um den Transitverkehr korrigiert.
Sie müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass die CO2-Emissionen in Bayern ansteigen, obwohl sie bundesweit zurückgehen.
Bayern muss endlich konsequent handeln.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf hat zu einer zusammenfassenden Stellungnahme das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass man dazu überhaupt etwas sagen muss. Wir sollten uns doch darin einig sein, welche hohe Bedeutung Trinkwasser hat und dass wir Trinkwasser nur erhalten können, wenn wir es schützen. Weil dies so bedeutend und so wichtig ist, gibt es dafür auch klare Gesetze: Die Wasserrechtsrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und so weiter und so fort. Dies sind uralte Gesetze, die nicht irgendeiner Partei und nicht irgendeiner Richtung zuzuordnen sind. Diese Gesetze sehen klipp und klar vor, dass Wasserschutzgebiete einzurichten sind, wenn ansonsten der Schutz des Trinkwassers nicht möglich ist. Darum geht es.
Ich bin kein großer Fan von hoheitlichen Maßnahmen. Ohne Zweifel muss man alles versuchen, Probleme auf eine andere Weise zu lösen; der hoheitliche Schutz ist die Ultima Ratio. Wir befinden uns aber an einer Stelle, wo wir nur mit der Ultima Ratio weiterkommen. Sie kennen die Verfahren; Anträge der Trinkwasserversorger auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes laufen zwanzig, fünfundzwanzig Jahre. Deswegen brauchen wir doch diesen Bericht. Etwas kann doch nicht stimmen: Auch wenn die Verhältnisse in Bayern ganz anders sind als in Baden-Württemberg – es ist eine Tatsache, dass die Fläche der insgesamt ausgewiesenen Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg fünfmal so groß ist wie in Bayern. Da kann doch etwas nicht stimmen; dafür gibt es doch Ursachen. Wir wollen mit dem Bericht also eine Aufklärung. Die Bürokratie wollen wir auch nicht aus Spaß an der Freud‚, sondern nur, damit man sieht, dass es einen Fortschritt gibt.
Aus meiner Sicht ist im CSU-Land Bayern der Fortschritt eine Schnecke. Es muss aber möglich sein, dass pro Jahr 50, 30 oder 20 Hektar zusätzliche Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist der Grund für den Bericht, den wir wollen. Es ist schlimm genug, dass man so vorgehen muss. Es handelt sich nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um eine Hilfe für die Behörden, indem der Landtag sagt: Das, was ihr da macht, wollen
wir auch. Wir wollen ihnen damit bei ihrem hoheitlichen Handeln den Rücken stärken.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14.00 Uhr.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Klima ist mit Sicherheit eine der zentralen Herausforderungen in der Zukunft. Die Klima
veränderungen sind ohne Frage allenthalben sichtbar. Das beginnt beim Abschmelzen der Gletscher, geht über das Ansteigen der Nord- und Ostsee bis hin zum Anschwellen der Flüsse, deren Pegel steigen.
Ich könnte noch viel mehr Dinge anführen. Die Bayerische Staatsregierung hat lobenswerterweise im Jahre 1990 eine umfangreiche Studie zum Thema Klimaveränderungen in Bayern vorgelegt. Diese Studie hat 17 Millionen e gekostet, das ist eine gewaltige Summe nur zu diesem Thema.
Sie wissen jetzt eine Menge; ich habe nie angezweifelt, dass die CSU etwas weiß, aber ich meine – wie es schon in der Bibel steht –: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.
Und jetzt komme ich zum Thema, Herr Kollege Kaul. Die Studie ist gut, die Studie ist bunt. Es sind verdammt viele Fakten darin enthalten. Aber es fehlt am Handeln. Und was sollte die Devise sein? – Handeln in Bayern.
Damit etwas passiert, Herr Kaul, haben wir diesen Antrag vorgelegt. Es wird nämlich nicht gehandelt. Wir haben dieses schöne bunte Papier seit vielen Jahren auf dem Tisch. Es steht alles drin. Es gibt Detailuntersuchungen rauf und runter, kreuz und quer. Es gibt Aussagen, dass es am Bodensee sehr schön warm wird und man dort Kiwi oder auch Bananen züchten kann und dass es in den Mittelgebirgen erhöhte Regenfälle geben wird. Das ist alles gut und schön, aber entscheidend ist, dass gehandelt wird.
Und nun kommt der für mich traurigste Punkt überhaupt. Wir wissen, dass für die Klimaveränderungen in erster Linie außer anderen Gasen der Anstieg der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Das ist internationales Standardwissen, und das weiß mittlerweile jeder; es wird sogar in den bayerischen Schulen gelehrt.
Wir wissen es also, aber was tun wir in Bayern? – Wir tun nicht genug bzw. fast gar nichts. Wir müssen uns vor Augen führen – das ist das Erschreckende –, dass in Bayern die CO2-Emissionen seit 1990 gewaltig angestiegen sind, 10, 14 oder vielleicht auch 15%, je nach der Methode, nach welcher gerechnet wird. Aber die Methode ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist der Anstieg von mindestens 10% CO2-Emissionen seit 1990. Das ist eine unverrückbare Tatsache, die uns alle zum politischen Handeln auffordert.
Demgegenüber steht die Situation im Bundesgebiet, die ich jetzt ebenfalls darstellen möchte. Im Zeitraum bis 1996 sind die CO2-Emissionen bundesweit – immer
bezogen auf das Jahr 1990 – um 15% zurückgegangen. Sicherlich ist dabei ein großer Teil einigungsbedingt, weil im Osten viele Industrieanlagen geschlossen worden sind. Aber dies ist nicht allein die Ursache, sondern es sind auch sehr viele Sanierungsmaßnahmen erfolgt, die zu dieser Emissionsbilanz beitragen. Ich darf also festhalten, dass bis zum Jahre 1995/96 bundesweit die Emissionen um 15% zurückgegangen sind, obwohl der Verkehr insbesondere auch in den neuen Bundesländern erhebliche Zuwachsraten zu verzeichnen hat. Vor diesem Hintergrund ist die Situation zu beurteilen.
Und nun geht es weiter. Seit 1998 ist auf dem Energiesektor Erhebliches passiert. Die rot-grüne Bundesregierung hat eine Energiewende eingeleitet, angefangen vom Atomausstieg über ein verbessertes Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien oder das Marktanreizprogramm bis hin zu den Energiesparverordnungen und anderem. Zweifellos gehört auch die Ökosteuer dazu, und damit zusammenhängend ist auch die Entwicklung der Heizölpreise sowie der Gas- und Benzinpreise zu nennen.
Im Übrigen ist seit 1998 Gott sei Dank die CO2-Emission in Deutschland noch einmal um weitere 4% zurückgegangen. Seit 1990 haben wir also summa summarum einen Rückgang der CO2-Emissionen von rund 19%, bezogen auf das Jahr 2002, zu verzeichnen.
Ich darf noch einmal daran erinnern: Im selben Zeitraum sind in Bayern die CO2-Emissionen wahrscheinlich um 10% angestiegen. Ich weiß nun schon, wie Sie jetzt argumentieren werden. Sie werden wieder sagen: In Bayern ist ja alles besser, wir haben eine hervorragende CO2-Bilanz pro Kopf und Tonne. Damit wir uns richtig verstehen: Das ist richtig. Aber es ist Ihre eigene Mathematik. Sie ist, wie gesagt, richtig, aber sie ist international nicht verifizierbar, weil bereits im Jahre 1990 in Rio international festgesetzt worden ist, wie zu rechnen ist. Das wurde durch die Verträge von Kyoto und Johannesburg noch einmal unterstrichen. Leider haben unsere amerikanischen Freunde nicht unterschrieben, aber immerhin haben 83 von 190 Staaten bereits ihre Unterschrift geleistet. In dieser Übereinkunft ist klar festgeschrieben, wie zu rechnen ist. Es wurde eine Bilanz der Gesamtbelastung aus dem Jahre 1990 festgestellt, und dann wurden Ziele aufgestellt, um wie viele Prozent diese Belastung zu reduzieren sei. Das ist die international anerkannte Mathematik.
In Bayern aber ist, wie gesagt, die Situation folgende: 1990 lagen die CO2-Emissionen bei 82 Millionen Tonnen, einmal vorsichtig geschätzt, weil man über diese Zahlen diskutieren kann. Aber wir werden diese Zahlen schon in den Griff bekommen; ich könnte Ihnen auch sagen, wann, aber alles möchte ich jetzt nicht erzählen. Heute liegen wir bei ca. 100 bis 102 oder 103 Millionen Tonnen. Das ist das Erschreckende; in Bayern ist der Ausstoß angestiegen. Aus diesem Grunde haben wir diesen Antrag vorgelegt. Ich will ihn nicht im Einzelnen erläutern. Es geht um wichtige Details. Es geht zunächst darum zu klären, über was man redet. Das heißt, man muss zunächst evaluieren. Man stellt jährlich fest, wohin die Entwicklung geht. Dann muss man die gesetzlichen Regelungen positiv begleiten, die ja von der Bundesre
gierung geschaffen wurden und auch in Bayern ganz gut ankommen.
In Bayern haben wir eine Spitzennachfrage bei der Photovoltaik. Aber nicht überall machen wir positive Erfahrungen. Das gilt beispielsweise für die Genehmigung von Windkraftanlagen. Das ist das alte Thema. Jede Woche rufen Investoren an und beklagen, dass es hier in Deutschland einen Stillstand gibt. Bei der Nutzung von Windenergie gibt es und darf es keinen Stillstand geben. Es sind dynamische Leute. Woran scheitert deren Dynamik? – Sie scheitert an der Bayerischen Staatsregierung, an der Bürokratie der bayerischen Behörden, die investitionsfeindlich sind. Damit vertreiben sie das Kapital für Investitionen in die Windenergie aus Bayern; denn die Investoren gehen nach Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein. Dort ist nicht nur der Wind besser, sondern dort hat man auch ein investitionsfreundlicheres Klima.
Diese Verlagerung ist heute ja kein Problem. Man kann mit einem Überweisungsträger 100000 e nach Niedersachsen transferieren und hat dort überhaupt keine Probleme, denn dort geht die Genehmigung sehr viel schneller.
Das ist die Situation in Bayern. Ich habe selbst Anteile an der Windenergie und weiß, was man damit verdienen kann. Ich habe nie eine Mark in den neuen Markt oder in andere Aktien gesteckt. Ich habe aufs richtige Pferd gesetzt und kann Ihnen das nur empfehlen. Es ist schade, dass dieser Boom und diese Dynamik an Bayern vorbeigehen.
Es gibt dann noch weitere entscheidende Punkte. Wir müssen Förderschwerpunkte in Bayern dort bilden, wo wir unsere Stärken haben. Die bayerischen Stärken liegen in der Biomasse. Das Programm, das wir da haben, ist durchaus richtig.
In dem Antrag ist kein einziger Vorwurf enthalten. Sie kennen ihn; ich will ihn nicht vorlesen, er ist umfangreich genug. Wir machen hier keine Lesestunde, sondern führen eine politische Auseinandersetzung. Kümmern wir uns um die Kernkompetenzen. Ich glaube, das ist sinnvoll.
Auch wir wollen die Biomasse fördern. Wir brauchen aber auch ein groß angelegtes Programm Geothermie. In Südbayern sind für die Geothermie die Voraussetzungen einmalig. Ein Vergleich mit der Schweiz ergibt hinsichtlich betriebener Anlagen den Faktor 6000. Die Geothermie ist auch eine Chance zur Stromerzeugung – Stichwort Sterling-Motor. Dies geht dann bei den Energieagenturen weiter. Wir brauchen eine kompetente Beratung beim Landratsamt, in der alle Möglichkeiten aufgezeigt werden. Hierzu kann Multimedia dienlich sein. Die bestehende Informationsfülle kann damit zusammengefasst und transportiert werden.
Das Thema ist ernst. CO2 ist das zentrale Zukunftsthema. Wir müssen uns ihm stellen. Wenn wir heute nicht handeln, hinterlassen wir für die Zukunft gigantische und erhebliche Probleme und Lasten. Bayern könnte mehr machen. Wir haben einen einfachen Antrag gestellt, in dem alle vorhandenen Ansatzmöglichkeiten aufgezeigt werden. Er zeigt praktische Ansatzpunkte auf, die nicht einmal viel Geld kosten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Paulig.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass ich das noch einmal klarstellen muss. Bei der Finanzierungssache ist soviel durcheinander geworfen worden. Deswegen muss ich mich leider noch einmal zu Wort melden und stelle noch einmal ganz klar fest:
Erstens. Hochwasserschutzaufgaben sind Ländersache.
Zweitens. Der Bund stellt über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Gelder zur Verfügung. Er bezahlt 60%, 40% sind von den Ländern zu bezahlen. Mit diesen Geldern kann man auch Maßnahmen für den Hochwasserschutz durchführen.
Drittens. Es gibt Fördergelder der Europäischen Union. In einigen Fällen ist es möglich, Hochwasserschutz damit zu finanzieren.
Lassen Sie mich nun zum Thema Donau kommen. Bei den Bundeswasserstraßen geht es um den Eingriff. Das geschieht klar nach dem Verursacherprinzip. Wenn der Bund die Variante A durchführt und das Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat, dann muss er selbstverständlich auch die Maßnahmen zum Hochwasserschutz übernehmen. Das ist doch das Konzept. Deswegen gibt es die Vereinbarung, die der Herr Minister richtig zitiert hat. Diese Vereinbarung regelt, dass Hochwasserschutzmaßnahmen dann ergriffen werden müssen, wenn der Bund dort eine Schifffahrtsstraße baut. Das ist die Logik: Zuerst muss man eingreifen und sich für die Variante A entscheiden, und dann ist der Hochwasserschutz die Konsequenz, aber nicht umgekehrt, weil man nach dem Verursacherprinzip auch die Kosten teilt. Alles andere wäre nach Haushaltsrecht nicht zulässig.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Weber. Bitte.
Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, ich beziehe mich auf einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und frage in diesem Zusammenhang: In welchem Umfang und mit welchem Rechtsverfahren wurde der Freistaat Bayern aufgefordert, FFH-Gebiete nach der Europäischen Richtlinie nachzumelden, und um welche Gebiete handelt es sich?
Herr Staatsminister, ist es möglich, diese Liste zu bekommen, und um welche konkreten Gebiete handelt es sich? Kann dies im Ausschuss diskutiert werden, gibt es dazu auch Dialogverfahren?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um Umweltschutz und es geht
um die Weichenstellungen in Bayern auf der Umweltebene für die nächsten zwei Jahre.
Das kann man natürlich von verschiedenen Seiten sehen und wir haben ja gerade schöne Worte gehört. Nachhaltigkeit muss in jedem vierten Satz stehen. Das ist auch eines der Umweltkriterien in Bayern. Aber entscheidender sind doch wohl die Fakten.
Ein Faktum spricht für sich – Herr Hofmann, hören Sie zu; Sie wollen sicherlich gleich etwas sagen –: Der Umweltschutz schlägt sich im Haushalt mit 1,85% des Gesamthaushaltes nieder. 1,85% der gesamten Ausgaben im Freistaat Bayern leisten wir uns in den nächsten zwei Jahren für den Umweltschutz. Das war auch schon einmal anders.
Weil vorher erwähnt wurde, dass Bayern mit der Einrichtung eines Umweltministeriums vor 30 Jahren einmal das erste Land war, muss man in diesem Zusammenhang immer an die Bibel denken. Und was steht in der Bibel? – Die Ersten werden die Letzten sein.
Diese Gefahr besteht, wenn man sich diesen Umwelthaushalt ansieht, sich die Finanzausstattung ansieht und wenn man die Schwerpunkte sieht.
Natürlich gibt es viel Öffentlichkeitsarbeit und Spatenstiche und Studien und Gutachten und so weiter.
Die Gutachten nicht! Ich weiß sowieso, was Sache ist. Ich brauche kein Gutachten. Da kennen Sie mich schlecht.
Wir müssen uns im Klaren sein, dass wir heute bei den Verpflichtungen im Umweltschutz eigentlich weiter sind. Die entscheidende Aufgabe ist der Klimaschutz. Das ist die Nagelprobe für die künftigen Generationen. Klimaschutz müssen wir heute beginnen und vielleicht sind wir schon zu spät dran.
Dabei ist dieser Haushalt leider wieder ein Rückschritt und kein Fortschritt, weil die Weichen nicht richtig gestellt sind.
Wir haben dazu Anträge gestellt. Im Einzelplan 07 sind die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz voranzubringen. 50 Millionen e müssten wir haben, um auch hier in Bayern einen Pusch zu geben. Wir hätten hier viel zu tun.
Das steht auch im Detail im Antrag; das ist die Förderung der Geothermie – die hat in Bayern besondere Vorteile –, das ist die Förderung des Einsatzes der Biomasse, das ist weiter ein kommunales Förderprogramm für die kommunalen Liegenschaften zur CO2-Minderung und das ist endlich einmal der Einstieg in die dezentrale Energieversorgung. Diese Chancen werden vertan.
Weil viel über Rot-Grün gesagt worden ist, darf ich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung hier in den letzen vier Jahren erfolgreich gearbeitet hat, dass sie einen Schwerpunkt gesetzt hat und dass das nach den Koalitionsverhandlungen auch ein Schwerpunkt der Arbeit in den nächsten vier Jahren ist.
Ich bin für den Koalitionsvertrag mit einer klaren Aussage dankbar – trotz härtester weltwirtschaftlicher Entwicklungen,
eines gigantischen Schuldenberges, den Kohl und Waigel hinterlassen haben und der uns noch in Generationen am Hals hängen wird.
Das ist doch das Problem und das gehört auch zum Thema Nachhaltigkeit.
Wir brauchen uns von den größten Schuldenbaronen aller Zeiten
bezüglich Sparsamkeit und Steuerpolitik nichts, aber auch gar nichts sagen zu lassen.
Wer 16 Jahre lang dieses Chaos verantwortet hat, produziert hat und auf Pump gelebt hat, braucht heute nicht von Sparen zu reden und kann auch nicht von Nachhaltigkeit reden.
Denn auch das Steuerproblem ist eine Nachhaltigkeitsproblematik. Ich bin dafür dankbar, dass beim Gesetz über Erneuerbare Energien die Energiepolitik weitergeführt werden kann, die zunächst – mit allen Erfolgen – zur Disposition gestanden hat. Wir haben heute einen Anteil der Windenergie von über 4%; vor fünf Jahren lag er bei 0,5%. Ende des Jahres betrug der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 9%, und das wird fortgeführt. Wir haben für die Altbauten ein CO2-Minderungsprogramm in Höhe von über 200 Millionen e aufgelegt. Auch dieses Programm wird weitergeführt. Stoiber hat bei der Hochwasserdebatte im Bundestag 100 Millionen e gefordert. Hat denn Stoiber überhaupt nichts mitbekommen? Ihm ist der Umweltschutz nicht einmal die Hälfte dessen Wert, was wir fordern. Wir handeln trotz dieser Lage konsequent.
Bayern hätte hier eine einmalige Chance, das mit zu unterstützen. Die Erfolge, die einerseits bei der Stromerzeugung bei den Erneuerbaren Energien und andererseits beim CO2-Rückgang vorhanden sind, sind genannt. Seit 1998 verzeichnen wir in Deutschland bei CO2 einen Rückgang von 3%. Aber, Herr Kaul, in Bayern sind seit 1990 die CO2-Emmissionen gestiegen, und das ist ein Alarmzeichen. Man kann darüber nicht nur reden und Landesentwicklungsprogramme beschreiben, sondern muss auch Geld in die Hand nehmen und ordnungspolitisch handeln.
Ich frage Sie, warum ich keine Antwort bekommen habe. Seit Februar gibt es eine Energiesparverordnung, ein absolut fortschrittliches Instrumentarium auf der hoheitlichen Seite, die Bayern vollziehen müsste – aber Fehlanzeige.
Das Thema „Hochwasserschutz“, eine gigantische Herausforderung, müssen wir neu überdenken. Keiner hat sich vorstellen können, dass wir in Deutschland Regenereignisse mit fast 400 Litern in 24 Stunden haben werden; so etwas hat es nie gegeben. Die Spitze in Bayern lag bei 140 Litern. Dies ist eine gigantische Herausforderung. Wir müssen alle unsere Berechnungen darauf abstellen, dass größere Ereignisse kommen werden. Da hilft es nicht – da sind wir wieder beim PRThema –, eine Riesenstudie in Auftrag zu geben, sämtliche Klimaforscher in Bayern zusammenzufassen und jahrelang darüber zu reden. Die Studie mit hervorragenden Daten ist 1999 erlassen worden und hat 17 Millionen Euro gekostet. Aber welche Konsequenzen wurden gezogen? Zum hoheitlichen Handeln beim Hochwasserschutz sind klare Worte gefallen. Dann bitte ich aber auch, hoheitlich zu handeln. Ich wünsche schon jetzt viel Spaß, wenn die Hochwasserschutzgebiete endlich festgesetzt werden. Dabei stehen wir mit Blick auf den hoheitlichen Hochwasserschutz in Bayern im Vergleich zu anderen Ländern, etwa Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg, an letzter Stelle.
Minister Schnappauf erzählt viel, etwa bis 2006 haben wir die Befliegung fertig, dann werden wir die Konsequenzen ziehen. Ich frage mich, wie viel Hochwasser wir in der Zwischenzeit haben und was dieses kosten wird.
Auch die Finanzierung ist ein Punkt. Der Hochwasserschutz kostet Geld. Der Bund steht zu seinen Verpflichtungen. Mit der Gemeinschaftsaufgabe kann man Hochwasserschutz betreiben, muss ihn allerdings mit dem Geld der Länder kofinanzieren. Man kann Hochwasserschutz mit europäischen Geldern in Höhe von 400 Millionen e pro Jahr, die Bayern bekommt, finanzieren. Aber die entscheidenden Fragen sind: Wie stark ist der Umweltminister? Kommt er an die Töpfe heran? Kann er sich im Kabinett durchsetzen?
Das Ganze nun auf die Kommunen abzuwälzen, ist natürlich einfach. Was sollen bitteschön die Kommunen noch alles machen? Die Kommunen können Hochwasserschutz betreiben. Aber wenn Sie die Schlüsselzuweisung um 50% mit der Maßgabe erhöhen, dass die Hälfte davon für den Hochwasserschutz eingesetzt wird, machen dies die Kommunen; denn sie sind dazu aufgrund der Ortskenntnisse in der Lage.
Auch im Vertragsnaturschutz haben wir die besten Broschüren. Wir haben das Arten- und Biotopschutzprogramm. Diese dicken Ordner stehen in jedem Landratsamt in der Schublade, aber es fehlt an der Umsetzung. Wir haben in Bayern 8% FFH-Gebiete durch unseren langjährigen Druck. Herr Kaul, dies sind zu wenig. 10% wären richtig gewesen. Die Umweltverbände haben uns gesagt, wie viel Prozent wir bräuchten. Aber dann hieß es, die Umsetzung müsste man vernetzen – Stichwort Natura 2000 –, das mache man mit Vertragsnaturschutz. Aber dann werden die Gelder für den Vertragsnaturschutz gekürzt.
Wir haben einen Antrag um Erhöhung gestellt. Aber die CSU hat gesagt, die Umweltverbände seien Sturm gelaufen, und man hat zwei Millionen e draufgegeben. Zuerst kürzt man die Gelder, dann legt man sie wieder drauf. Aber dies ist noch nicht alles; denn woher kommen diese zwei Millionen e? Diese Gelder kommen aus dem Abwasserbereich. Es sind also Gelder, die den Kommunen fehlen. Dies ist der entscheidende Ansatzpunkt.
Wir sind dafür dankbar, dass das Geld die nächsten vier Jahre bleibt. Wie will Bayern die Verpflichtungen aus dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz mit der klaren Aufgabe erfüllen, dass 10% der Landesfläche besonders geschützt werden sollen? Ich will sehen, wie Bayern es macht, wenn Sie die Gelder im Vertragsnaturschutz kürzen.
Auch beim Thema „Freiwilliges ökologisches Jahr“ hat sich die CSU bewegt. Dafür bedanke ich mich, aber es war wirklich notwendig. Einerseits besteht jetzt eine klare Kofinanzierung vonseiten des Bundes.
Quatsch, diese ist zugesagt, das ist gesetzlich geregelt. Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit. – Andererseits gibt es viele junge Menschen 60, 70, vielleicht sogar 100 –, die man nicht außen vor lassen soll, wenn sie sich engagieren und wenn sie zur Orientierung in den Umweltbereich einsteigen wollen. Ich bin dankbar dafür, dass dies die CSU angesichts der Fülle der Argumente begriffen hat und dass da eine Zugänglichkeit und Zugehörigkeit vorhanden war. Dies ist beachtlich.
Ein weiterer Punkt: Umweltverbände. In Deutschland geben alle Länder den Umweltverbänden für ihre wertvolle Arbeit eine geringe Mittelausstattung, wenn sie Stellungnahmen abgeben und im Rahmen von gesetzlichen Regelungen nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes gehört werden, sich engagieren und einsteigen. Wir reden sehr viel über das Ehrenamt. Dies wäre eine Chance, die wertvolle Arbeit der Umweltverbände endlich zu honorieren, ihnen eine Grundausstattung für ihre Arbeit und eine kleine Entschädigung zu geben.
Ich habe Ihnen klar gesagt, dass es um eine Grundforderung pro Stellungnahme geht, dass sie einen Euro bekommen, aber nicht pro Seite, dann schreiben sie ziemlich viel. Das ist nicht so toll, wie ich bei der Flurbereinigung erlebt habe, denn das muss man auch lesen. Aber pro Stellungnahme sind ein paar Euro vorstellbar.
Umweltstation. Die Bildung ist das Megathema. Ich habe den Wahlkampf von allen Seiten erlebt und stets wurde von der Bildung gesprochen. Aber wo bleibt die Umweltbildung – die entscheidende Herausforderung? Unsere Umweltstationen krebsen vor sich hin. Sie müssen Projekt für Projekt anmelden, immer etwas Neues entwickeln usw. Dass wir auf diesem Gebiet nicht mehr tun und diese Dinge nicht stärker unterstützen können, ist ein Riesenversagen.
Ein Ewigkeitswerk wird die hydrogeologische Landesaufnahme. Sie ist in der Tat eine nachhaltige Aufgabe; denn sie wird erst in 25 bis 30 Jahren fertiggestellt. Die hydrogeologische Landesaufnahme wäre eine der wichtigsten Voraussetzungen für die jetzt hoheitlich notwendigen anstehenden Schutzmaßnahmen, auch beim Überschwemmungsgebiet, beim Thema „Bausteine, Erden“, bei den Trinkwassergewinnungsanlagen – Wie sind die Einzugsgebiete? – und beim Thema „Altlasten“ – überall Fehlanzeige.
Auf die Landesentwicklung ist auch der Minister eingegangen. Der entscheidende Sündenfall und Rückschlag ist bereits durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans erledigt worden. Das Vorziehen von Einzelhandelsgroßprojekten, von neuen Märkten und Discountern auf der grünen Wiese war ohne Frage der entscheidende Schlag für den Einzelhandel und für die Innenstädte. Der Minister hat selbst dargestellt, dass die kleineren Einzelhandelsgroßprojekte mit einer Nettoverkaufsfläche von bis zu 1000 Quadratmetern künftig keine landesplanerische Beurteilung mehr benötigen. Aber genau diese Projekte wachsen in die Höhe. Sie entstehen an jedem Stadtrand. Zwei Drittel der landesplanerischen Beurteilungen entfallen künftig.
Was machen übrigens bei der Regierung die Beamten? Sie haben jetzt nichts mehr zu beurteilen und bekämpfen die Windenergie.
Das wird das neueste Hobby sein. Ich ahne schon, welche Stellungnahmen kommen werden: Sie werden drei bis viermal so lange sein; denn bei den entscheidenden Dingen, nämlich bei der Steuerung des Einzelhandels und der Stärkung der Innenstädte sind diese landesplanerischen Beamten außen vor, weswegen sie sich ein neues Betätigungsfeld suchen und die Investoren für Windenergie und erneuerbare Energien behindern werden. Dies ist wirklich eine sehr löbliche Aufgabe.
Schauen Sie sich die Zuwächse im Einzelhandel an. Die Umsätze des Einzelhandels und der Fachgeschäfte gehen nach unten, während die Discounter zum Teil zweistellige Zuwachsraten bei den Umsätzen zu verzeichnen haben. Sie haben die Einzelhändler nicht nur auf dem Lebensmittel- und auf dem Hygieneartikelmarkt verdrängt. Dort kann man jetzt Autos, Computer und was sonst noch alles kaufen. Dies ist die Entwicklung, der wir mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Vorschub geleistet haben. Das jetzige Nachbasteln mit Nachhaltigkeit, mit unbestimmten Rechtsbegriffen, mit Schönreden, mit der Stärkung der Innenstädte bringt nichts. Wenn der Sündenfall geschehen ist, kann man das nicht mehr reparieren. Soweit zum Thema Landesentwicklung. Man könnte viel dazu sagen.
Den entscheidenden Aufgaben stellt sich Bayern nicht, nämlich den großen Unterschieden, den Disparitäten und den auseinanderklaffenden Scheren. Diesbezüglich ist dieser Haushalt eine Fehlanzeige. Es gibt ein paar Teilraumgutachten und ein paar grenzüberschreitende Gutachten. Es ist auch interessant, wofür diese erstellt werden, nämlich nur hinsichtlich Tschechien und Österreich, dort, wo die EU Geld gibt, wo Kofinanzierungsgelder zur Verfügung stehen. Bei den anderen Dingen ist aber völlige Fehlanzeige, zum Beispiel in Oberfranken bei der Zusammenarbeit zwischen Sonneberg und Neustadt oder Hof und Plauen. Dort brauchen wir Strategien, gemeinsame Entwicklungskonzepte. Dasselbe gilt auch im Raum Aschaffenburg hinsichtlich der Zusammenarbeit des Landkreises Aschaffenburg mit dem RheinMain-Gebiet. Auch dort gibt es keine Kooperationsangebote für Kommunen, die zusammenarbeiten wollen. Ich denke auch an Nürnberg, die große Metropolenregion, die endlich zusammenwachsen muss, wozu wir gemeinsame Strategien brauchen, damit im globalen Wettbewerb die zweite Metropole in Bayern überhaupt registriert wird.
Das ist nämlich Nürnberg mit der Region Nordbayern. Das wird immer vergessen. Dafür ist kein Geld vorhanden – Fehlanzeige. Warum? – Weil die Teilraumgutachten mit bestimmten Mitteln und die grenzüberschreitenden Gutachten indirekt bezahlt werden. Etwas anderes, wofür es kein Geld gibt, macht man eben nicht.
Summa summarum: Mit diesem Haushalt können wir nicht zufrieden sein. Wir sind sehr froh, dass Rot-Grün regiert. Damit besteht Hoffnung für die Umwelt, für den Naturschutz, für die erneuerbaren Energien, für die Einhaltung des Klimaziels, denn sonst würde es in Bayern schwarz aussehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Es ist bedauerlich, dass ich das noch einmal darstellen muss. Ich denke, dass es auch im Protokoll klar ist: Ich habe bei meinen gesamten Vergleichen, wo es um Zunahme der erneuerbaren Energien ging, sei es auf dem Stromsektor oder sei es bei der Reduktion von CO2 immer das Bezugsjahr 1998 gewählt zu jetzt verfügbaren Daten. Ich darf das noch einmal sagen, das Jahr 1998! Ich habe nicht ein einziges Mal irgendwelche besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung und diesen industriellen Dingen angesprochen.
Das war ein anderes Thema. Es geht jetzt um CO2.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen nun zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2003/2004, Einzelplan 14 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für den Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/10452 zugrunde. Der Einzelplan 14 wird vom Ausschusses für den Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/10452 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt: die Ja-Urne auf der Seite der CSUFraktion, die Nein-Urne auf der Oppositionsseite; die Urne für Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch.
Es kann jetzt mit der Stimmabgabe begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wird die Sitzung kurz unterbrochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 83 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 55, Stimmenthaltungen keine.
Damit ist der Einzelplan 14 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 132 Absatz 5 der
Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist, soweit ich sehe, das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 14/10452, weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf der Drucksache 14/10303 seine Erledigung gefunden hat. – Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.
Die Beratung des Einzelplans 14 ist damit abgeschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich jetzt das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Für mehr Staatsfreiheit und Parteiferne der Gremien der Fernsehsender“, Drucksache 14/10523, bekannt.
Mit Ja haben 13 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 125 gestimmt, Stimmenthaltungen 1. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 1 ist erledigt.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 11