Protocol of the Session on October 25, 2001

Damit sind diese beiden Fragen erledigt. Die nächsten Fragen werden an das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie gerichtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Verkehrsverhältnisse in München möglicherweise dazu führen, dass wir in dieser Fragestunde etwas durcheinander kommen. Ich bitte deshalb alle Fragesteller, ins Plenum zu kommen. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Hartenstein. Er ist momentan nicht da. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Brandl.

Guten Morgen, Herr Staatssekretär! Nachdem von der Staatsregierung mehrmals angekündigt wurde, dass im Rahmen eines Sonderprogramms im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet ab dem Jahr 2002130 Millionen Euro eingesetzt werden, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen hierbei gefördert werden und mit welchen Förderbeträgen jeweils die niederbayerischen Grenzlandkreise Freyung-Grafenau, Passau und Regen rechnen können.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Spitzner (Wirtschaftsministerium) : Guten Morgen, Herr Kollege Brandl! Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Nachdem die Unterstützung der EU zur Bewältigung des Anpassungsdrucks durch die Osterweiterung unzureichend ist und leider auch – entgegen den Zusagen des Herrn Bundeskanzlers im vorigen Jahr in Weiden – der Bund überhaupt keinen Beitrag leisten wird, wird die Staatsregierung ein eigenes EU-Ertüchtigungsprogramm vorlegen. 100 Millionen Euro aus dem teilweisen Verkauf der Beteiligung an der E.ON AG sind zur Stärkung des grenznahen Raums für Maßnahmen aus der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vorgesehen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Bayerische

Landtag im zweiten Nachtragshaushalt. Zur Mittelverteilung auf die einzelnen Maßnahmen können somit zum jetzigen Zeitpunkt, da der Landtag noch nicht beraten hat, keine detaillierten Angaben gemacht werden.

Herr Kollege Brandl, nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen wird der Schwerpunkt bei der Förderung arbeitsplatzschaffender und arbeitsplatzsichernder Investitionen durch Verstärkung der Regionalförderung liegen. Der Mitteleinsatz ist vorrangig im Grenzstreifen entlang der tschechischen Grenze – das sind die Landkreise Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf, Cham, Regen, Freyung-Garfenau, die nördliche Hälfte des Landkreises Passau sowie die kreisfreien Städte Hof und Weiden – beabsichtigt. Bei besonders strukturwirksamen Vorhaben können Mittel auch in den angrenzenden Landkreisen eingesetzt werden. Ein inhaltlicher Schwerpunkt soll dabei natürlich die Ansiedlung von Kfz-Zulieferbetrieben in Hochfranken sein.

Als weitere Vorhaben sind unter anderem die Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Wirtschaft auf die Osterweiterung in den wichtigen Bereichen Qualifizierung, Standortmarketing, Innovationsberatung und Verbundforschung sowie der Ausbau des Flughafens Hof geplant. Eine Vorab-Verteilung der Fördermittel für die gewerbliche Wirtschaft auf einzelne Landkreise ist nicht vorgesehen. Dies widerspricht dem Ziel, mit diesen Maßnahmen einen möglichst großen arbeitsplatzschaffenden Effekt zu erzielen. Genau dies ist unsere Intention.

Zusätzliche Mittel werden für den Staatsstraßenbau bereitgestellt, denn eine gut ausgebaute Infrastruktur ist Teil der bayerischen Standortqualität. Ein leistungsfähiges Straßennetz gewährleistet die gerade in einem Flächenstaat wie Bayern von den Menschen und der Wirtschaft dringend geforderte Mobilität und Flexibilität. Der Vorschlag der Staatsregierung, bayernweit zusätzlich 30 Millionen Euro für den Um- und Ausbau der Staatsstraßen bereitzustellen, kommt daher gerade auch dem ostbayerischen Raum zugute. Zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere vor der Entscheidung des Bayerischen Landtags zur Mittelverwendung, können auch hier noch keine detaillierten Angaben darüber gemacht werden, welche Mittel letzten Endes für Maßnahmen in den niederbayerischen Grenzlandkreisen Freyung-Grafenau, Passau und Regen eingesetzt werden.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, werden die Maßnahmen zu 100% gefördert, oder werden von den Kommunen bzw. den Objektträgern ebenfalls Anteile erwartet?

Es wird keine Förderung „100% plus Mehrwertsteuer“ geben, sondern es ist klar, dass Maßnahmen zunächst für die Wirtschaft gedacht sind. Herr Kollege Brandl, wie Sie aus vielen einschlägigen Fällen wissen, sind von der Europäischen Union unsere Förderhöhen für die Wirt

schaft beihilferechtlich vorgeschrieben. Das heißt, wir können diese Mittel verwenden und mit Hilfe der so genannten Fördersätze, die wir jetzt mangels Masse an Mittel nicht voll ausschöpfen können, weitgehend ausnutzen. Wir werden also zunächst einmal aufstocken. Wir legen dabei auch Wert auf Bestandssicherung, aber auch auf neue Arbeitsplätze. Wir wissen, dass eine ganze Reihe von Firmen, gerade aus den von Ihnen angesprochenen Landkreisen, im Hinblick auf die bevorstehende Osterweiterung der Europäischen Union sogenannte arbeitsplatz- und standortsichernde Investitionen durchführen müssen. Einerseits wollen wir diesen Firmen helfen. Andererseits ist es natürlich unser Ziel, möglichst viele neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies gilt insbesondere für die Wirtschaft.

Weitere Zusatzfrage: der Fragesteller. Herr Kollege, bitte schön.

Herr Staatssekretär, das Förderprogramm soll und wird, wie Sie dargestellt haben, 2002 beginnen. Über welchen Zeitraum wird sich die Förderung erstrecken?

Auch über diese Details sind wir uns noch nicht im Klaren. Wir wollen diese Mittel möglichst bald, schnell und effizient einsetzen. Es kommt jetzt darauf an, die interessanten Investitionsprojekte zu fördern. Sie können also davon ausgehen, dass dieses Geld am Vorabend der Osterweiterung der Europäischen Union zur Stärkung der Wirtschaft in dieser Region schnell und effizient eingesetzt wird.

Letzte Zusatzfrage: der Fragesteller, bitte schön.

Herr Staatssekretär, wurden bereits Kommunen bzw. Objektträger aufgefordert, passende Objekte zur Förderung einzureichen?

Die Wirtschaft steht schon längst auf der Matte. Sie wissen, dass der Regierung bereits eine ganze Reihe von Anträgen vorliegt. Wir sind über unsere Regierungen mit der Wirtschaft in diesem Raum in engem Kontakt. Staatsminister Dr. Wiesheu und ich sind oft vor Ort und wissen, dass hier eine ganze Reihe von Maßnahmen geplant ist. Das gilt insbesondere für Hof. Ich weiß, dass bereits jetzt viele Kommunen äußerst aktiv sind, wenn es etwa darum geht, beim Thema Staatsstraßenbau die Dringlichkeit anzumelden. Insofern ist in den letzten Jahren, gerade auch im bayerischen Grenzland, sehr viel geschehen.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Naaß, bitte schön.

Herr Staatssekretär, nachdem das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie am 19.06.2001 einen Vertrag mit der

DB AG über den behindertengerechten Ausbau der S-Bahnhöfe im Raum München abgeschlossen hat, bitte ich um Mitteilung, ob bereits alle S-Bahnhöfe im Großraum Nürnberg, Mittelfranken, behindertengerecht gestaltet sind und ob für den Raum Nürnberg ein entsprechender Vertrag mit der DB AG existiert bzw. geplant ist?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Naaß, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Von den S-Bahnhöfen im Großraum Nürnberg sind bekanntlich nur die Stationen an der S 2, also NürnbergAltdorf, und S 3, Nürnberg – Roth, behindertengerecht gestaltet.

Die von Ihnen angesprochene Nachrüstung der Bahnhöfe, gerade an der S 1, Nürnberg – Lauf, ist im Vertrag zum Bau bzw. Ausbau von Nahverkehrsanlagen im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg – im so genannten 90-Millionen-Vertrag – geregelt. Mit der Maßnahme wurde allerdings bislang logischerweise noch nicht begonnen, da die S 1 künftig bis Forchheim durchgebunden werden wird und deshalb eine einheitliche bauliche Gestaltung hinsichtlich aller Bahnsteighöhen, die von der Einstiegshöhe des einzusetzenden Fahrzeuges abhängt, erforderlich ist. Der behindertengerechte Ausbau des Abschnitts Nürnberg – Lauf ist aus diesem Grund nur im Rahmen der Realisierung der Strecke Nürnberg – Forchheim sinnvoll. Insofern wird ein Baubeginn im Jahre 2003 angestrebt.

In welcher Größenordnung wird diese Baumaßnahme in Mittelfranken liegen, nachdem für den Bereich München eine Baumaßnahme mit einem Volumen von 200 Millionen DM geplant ist?

Frau Naaß, ich habe jetzt die genaue Höhe der Kosten der Baumaßnahme nicht parat. Sie bekommen sie aber noch heute Vormittag. Uns – der Bayerischen Staatsregierung, Staatsminister Dr. Wiesheu und mir – ist der behindertengerechte Ausbau ein großes Anliegen. Auf diesem Gebiet ist in Bayern in den letzten Jahren in den Großräumen München und Nürnberg sehr viel geschehen. Wir werden uns gerade diese Maßnahmen zum Ziel setzen.

Frau Kollegin, das war es aus Ihrer Sicht. Herr Staatsminister Zehetmair, dem ich nachträglich nochmals herzlich zum Geburtstag gratuliere, ist nun anwesend.

(Allgemeiner Beifall)

Es ist nun möglich, die Fragen an sein Haus zu beantworten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Donhauser, bitte schön.

Herr Präsident, Herr Staatsminister, was gedenkt die Staatsregierung gegen die Weigerung

der rot-grünen Bundesregierung zu tun, die – nicht zuletzt durch den in den letzten Wochen gestiegenen Übungsbetrieb auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels und die Tatenlosigkeit der Bundesrepublik Deutschland als deren Eigentümerin – akut vom Untergang bedrohte Burgruine Hohenburg instand zu setzen, damit die Anwohner nicht zu Schaden kommen und der drohende Einsturz der überregional bedeutenden Burganlage abgewendet werden kann?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus, lieber Kollege! Die Standsicherheit der Überreste der Burganlage Hohenburg, deren Ursprünge in das elfte Jahrhundert zurückreichen, ist seit Jahrzehnten labil; allerdings hat sie sich in den letzten Jahren besonders verschlechtert.

Bereits vor Jahren wurden unter der Trägerschaft des Marktes Hohenburg Sicherungsmaßnahmen mit einem Kostenumfang von etwa 300000 DM durchgeführt, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin nicht beteiligte. Die nun für notwendig befundenen Sicherungsmaßnahmen haben einen Kostenumfang von etwa 900000 DM. Mit der Bundesrepublik Deutschland – Bundesvermögensamt Amberg – wurden zwar Gespräche zu einer Kostenbeteiligung des Bundes geführt, sie haben aber bisher keine abschließende Erklärung des Bundes bewirkt; eine Beteiligung in Höhe von bis zu 135000 DM, also schmale 15% der Gesamtkosten, steht immerhin im Raum.

Ein kurzfristiger Abschluss der Verhandlungen, der zu einer Sicherstellung der genannten Summe führt, ist nicht zu erwarten. Bis zur Durchführung der Sicherungsarbeiten muss daher die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls durch behördliche Maßnahmen, wie etwa Absperrungen und Warnhinweise, bewirkt werden. Die Durchführung von Sofortmaßnahmen, auf wessen Kosten auch immer, wird angesichts der Tatsache, dass es sich um Ruinenreste handelt, seitens des Freistaats Bayern nicht für sachgerecht gehalten.

Zusatzfrage? –

(Donhauser (CSU): Nein!)

Vielen Dank. Damit ist diese Frage erledigt. Herr Kollege Donhauser, übernehmen Sie die Frage des Kollegen König?

(Welnhofer (CSU): Die übernehme ich!)

Herr Kollege Welnhofer übernimmt sie.

Wie haben sich die Betriebsausgaben der vom Freistaat Bayern bezuschussten nichtstaatlichen Theater in den letzten zehn Jahren im Einzelnen entwickelt, und welche Folgerungen ergeben sich aus der Sicht der Staatsregierung hieraus im Hinblick auf die zukünftige Zuschussbemessung? Die Frage passt auch ganz gut auf Regensburg.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, nach den Summentabellen in der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins waren dort 1989/1990 insgesamt 18 und 1999/2000 19 öffentliche Theaterunternehmen erfasst, davon drei Staatstheater und der Rest in kommunaler Trägerschaft. Die Betriebsausgaben dieser Bühnen stiegen danach insgesamt von rund 374,9 Millionen DM im Jahr 1989 um rund 165,2 Millionen DM – das sind zirka 44,1% – auf rund 540,1 Millionen DM im Jahr 1999. Die Zuweisungen und Zuschüsse des Landes stiegen im gleichen Zeitraum von rund 193,8 Millionen DM um rund 34,3% auf rund 260,3 Millionen DM, die der Gemeinden von rund 154,2 Millionen DM um rund 46,1% auf rund 225,3 Millionen DM. Die Aufgliederung der Zahlen im Einzelnen für die weit über 80 vom Staat geförderten nichtstaatlichen Theater und sonstigen Einrichtungen der darstellenden Kunst einschließlich derjenigen in privater Trägerschaft – dafür bitte ich um Verständnis – ist im Rahmen einer mündlichen Anfrage nicht möglich und bedürfte einer arbeitsaufwendigen Auswertung. Dies gilt insbesondere für die Bühnen in privater Trägerschaft, für die auch die Theaterstatistiken des Deutschen Bühnenvereins keine Angaben enthalten.

Die staatlichen Zuschüsse zum Betrieb der kommunalen Theater und Festspiele wurden von rund 51,6 Millionen DM im Jahr 1989 um zirka 32,3% auf rund 68,3 Millionen DM im Jahre 1999 angehoben, während von 1990 bis 1999 die linearen Tariferhöhungen 30,6% betrugen. Ziel der Staatsregierung ist es, auch künftig bei den Betriebszuschüssen Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen anteilig mitzutragen. Darüber hinaus ist eine angemessene Beteiligung des Staates auch dann sachgerecht und wünschenswert, wenn ein Theaterträger zum Beispiel durch Ausweitung seines Spielbetriebs oder zur Steigerung der künstlerischen Qualität bereit ist, zusätzliche Mittel für sein Theater bereitzustellen. Da es sich bei den staatlichen Fördermitteln um freiwillige Leistungen handelt, kommt es jedoch letztlich darauf an, welche Ausgabemittel vom Haushaltsgesetzgeber für diesen Zweck in den Haushalt eingestellt werden.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Welnhofer.

Herr Staatsminister, gehen Sie mit mir davon aus, dass in der Frage, welche Mittel vom Haushaltsgesetzgeber in den Staatshaushalt eingestellt werden, die vorbereitende Mitwirkung der Staatsregierung häufig von maßgeblicher Bedeutung ist? Um die Frage fortzusetzen: Sind Sie auch der Auffassung, dass zumindest die Zuschüsse für die staatlichen Theater prozentual nicht stärker ansteigen sollten als die Zuschüsse für die kommunalen Theater es tun, nachdem die kommunalen Theater, wie sie selbst nicht ganz zu Unrecht meinen, nun besser bedient werden könnten?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus! Lieber Kollege, es gab einmal die These, dass man ein Gleichgewicht der Gelder für die staatlichen und für die kommunalen Theater bzw. nichtstaatlichen Theater anstrebe. Ich habe immer gesagt und sage es auch heute mit allem Freimut: Dies ist eine Illusion. Ich sage auch ganz deutlich, dass für die kommunalen Theater – deswegen heißen sie auch so – die Kommunen die erste Verantwortung zu tragen haben. Das gilt mutatis mutandis auch für die Träger nichtstaatlicher Theater. Dass wir gleichwohl mehr tun müssen und mehr tun wollen, ergibt sich aus dem, was wir von Seiten der Staatsregierung dem Hohen Haus zum Nachtragshaushalt vorlegen, und daran zeigt es sich auch, dass die Staatsregierung eine Vorarbeitspflicht hat. Im Theaterbereich ist ja eine deutliche Anhebung vorgesehen, wenngleich ich darüber traurig bin, dass aufgrund des zweiten aktuellen Ereignisses dieses Jahres finanzielle Prioritäten für den Innen- und Sicherheitsbereich gelten müssen, welche durch Globalkürzungen in allen frei verfügbaren Haushaltsstellen finanziert werden müssen. Ich stehe dazu, aber das heißt natürlich, dass uns für die Theater wieder einige Millionen abgehen werden.

Der Fragesteller Kollege König bringt im Hintergrund seiner Frage den Vorwurf zum Ausdruck, welcher aus Hof kam: Man müsse nur schludern wie in Würzburg, und dann würde der Staat mehr Geld geben. Ich gebe nur wieder, was gesagt wurde; das ist nicht meine Meinung. Wenn aber jemand brav und solide arbeite – so versteht sich Hof –, dann würde das nicht entsprechend berücksichtigt werden. Diese Meinung ist zwar emotional nachvollziehbar, sachlich aber nicht richtig, denn Hof bekommt überdurchschnittlich hohe Staatszuschüsse. Sie sind höher als für Regensburg. Regensburg ist allerdings auch finanzkräftiger als Hof. Wir müssen natürlich darauf achten, dass wir in etwa gerecht sind, denn Oberfranken ist schließlich ein besonders sensibler Bereich. Geben wir dem einen mehr, so nennen es die anderen ungerecht. Achten wir aber darauf, dass man nach Maßgabe des Haushaltsvolumens und des Gewerbesteueraufkommens im einen Fall weniger und im anderen Fall mehr helfen muss, dann ist es auch wieder nicht recht.

Ich glaube, am wichtigsten wäre es, wenn dieses Hohe Haus bei sich wieder bietender Gelegenheit – ich hoffe auch, die kommt – ein wachsames Auge auf die nichtstaatlichen Theater und Orchester richten würde. Eines muss im Laufe der letzten Jahre klar geworden sein. Bei allem Fleiß beim Straßenbau und im Bau von Wasserund Abwasseranlagen: Selbstverständnis und Leben in eine Gemeinde bringen die Vereine und im weitesten Sinne die aktive Kulturpolitik in den Gemeinden, im Landkreis, in den Bezirken und letztlich auch im Freistaat Bayern. Meine Devise ist, auch bei begrenzten Möglichkeiten möglichst viel zu helfen.

Herr Staatsminister, ich darf mich herzlich bei Ihnen bedanken und jetzt Frau Staatsministerin Stewens bitten, die nächsten beiden Fragen zu beantworten. Die Frage von Frau Kollegin Peters übernimmt Frau Kollegin Narnhammer.