Protocol of the Session on May 31, 2001

(Beifall bei der CSU)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Hirschmann das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! In vielen Bereichen nimmt Bayern eine Spitzenstellung ein. Was aber die Sterbebegleitung, die nicht mit der Sterbehilfe zu verwechseln ist, angeht, stehen wir im Vergleich mit anderen Ländern an drittletzter Stelle. Sieben sogenannte Palliativstationen mit 76 Betten in Krankenhäusern, fünf stationäre Hospize und 97 Hospizgruppen mit zirka 2 000 ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen – das ist das Ergebnis, das ich Ihnen noch einmal präsentieren will. Warum tue ich das? Ich tue das vor dem Hintergrund der ausführlichen Anhörung, die der sozialpolitische Ausschuss am 10.05. zu diesem Thema gemacht hat, bei welcher bedauerlicherweise nur wenige Kollegen und Kolleginnen der CSU anwesend waren. Ich kann mich nicht daran erinnern, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Staatsregierung dort gesehen zu haben.

Es wäre vielleicht gut gewesen, an der Anhörung teilgenommen zu haben, denn dann wäre vielleicht der Antrag von heute nicht notwendig gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte aber noch einen anderen Grund nennen, weshalb ich meine, dass es gut gewesen wäre, bei der Anhörung anwesend zu sein. Für viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wäre es wichtig gewesen, Unterstützung und Interesse für ihre Arbeit zu erfahren.

(Beifall bei der SPD)

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Diskussionsbeitrag von Frau Denzler-Labisch.

Lassen Sie mich zu dem ersten Abschnitt des Antrags kommen. Dieser Abschnitt, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht es mir und, wie ich glaube, uns allen, nicht leicht, eine Entscheidung zu fällen. Sie von der CSU verlangen von uns die Zustimmung zu dem Passus, dass der Landtag jedwede Überlegung zur Legalisierung der sogenannten Sterbehilfe mit Entschiedenheit ablehnen solle. Ich möchte an dieser Stelle für mich sagen, dass ich mir wünsche, dass ich hoffentlich nie in die Situation komme, vor dieser Entscheidung stehen zu müssen. Das ist nämlich eine ganz persönliche Entscheidung. Es fällt mir sehr schwer -– und ich glaube, dass es vielen so geht –, eine Entscheidung zu fällen. Daher werde ich mich bei diesem Absatz der Stimme enthalten.

Ich komme nun zu dem zweiten Bereich, in dem es darum geht, dem berechtigten Wunsch unheilbar Kranker und Sterbender nach Linderung ihrer Schmerzen – ich muss das nicht wiederholen, da Sie den Antrag vor sich haben – durch eine menschliche und medizinische Betreuung Rechnung zu tragen. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU: Wenn dem so ist – und dem Ansinnen stimmen wir zu –, muss man dann nicht auch entsprechendes Personal vorhalten und Fortbildungen anbieten sowie die notwendigen Gelder bereitstellen?

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte auf die Verbesserung der schmerztherapeutischen und -pflegerischen Betreuungsangebote in Akutkrankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen eingehen. Dazu habe ich schon Stellung genommen. Ich denke, dass dies sehr wichtig ist und einer entsprechenden Unterstützung bedarf. Es darf aber nicht bei der verbalen Unterstützung bleiben, sondern es muss eine tatkräftige Unterstützung geben.

(Beifall bei der SPD)

Der Forderung, die heutigen Möglichkeiten der palliativen Medizin in der letzten Phase des Lebens zu nützen, werden wir zustimmen.

Eine weitere Unterstützung in der Hospizversorgung wie auch der stationären Einrichtungen hängt mit den eben von mir vorgetragenen Darstellungen zusammen.

In Ihrem Antrag formulieren Sie, dass der Landtag die Staatsregierung auffordert. Das hätten Sie doch längst selbst tun können, weil Sie das Sagen haben. Sie aber wollen von uns das Plazet dazu haben, dass die Staatsregierung dazu aufgefordert wird. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich finde das eigenartig.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): „Scheinheilig“ sagt man da!)

Weil das Thema so sensibel ist, belasse ich es bei der Formulierung „eigenartig“. Das ist deutlich genug. Wir halten es für sehr notwendig, mit den Selbstverwaltungen, den Trägern, den Krankenhäusern und allen Hospizvereinen ins Gespräch zu kommen. Die Gelegenheit dazu am 10.05. haben Sie allerdings versäumt.

(Beifall des Abgeordneten Wahnschaffe (SPD))

Wir stimmen Ihnen in der Forderung zu, die Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit über bestehende Versorgungsangebote zu informieren; denn bei einer Umfrage hat sich herausgestellt, dass 90% der Bevölkerung mit der Hospizbewegung touristische Einrichtungen verbinden. Das ist bedauerlich, und da ist sehr viel Aufklärungsarbeit bitter notwendig.

Auf die Rechtslage hat schon meine Vorrednerin hingewiesen, auch auf die Testamente. Dem stimmen wir zu. Was geschieht denn, wenn wir Patientenrechte fordern? Da wird in weiten Kreisen der Ärzteschaft immer noch gesagt: Das regeln wir, dafür haben wir Gutachterstellen, aber die Patienten sind uns dabei gar nicht so willkommen. Es wäre schön, wenn Sie uns bei der Forderung unterstützen würden, die Patientenrechte auch in dieser Form zu stärken.

Im letzten Absatz des Antrags fordern Sie, dass die Staatsregierung bis zum 31. Dezember 2001 berichten soll; das ist so in Ordnung. Dabei soll auch auf die Finanzierung eingegangen werden. Im Augenblick stehen 381000 DM zur Verfügung. Wenn es Ihnen gelingt, bis zum 31. Dezember die Mittel aufzustocken, werden Sie Ihren Vorstellungen getreu. Darum bitten wir Sie, und daran werden wir Sie bei den Entscheidungen erinnern.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Schopper.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Männle, da Sie nicht Mitglied in unserem Ausschuss sind, konnten Sie an dieser eindrucksvollen Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses nicht teilnehmen, in der uns von ehramtlich Tätigen, von Medizinern und von Sozialpädagogen sehr eindrucksvoll geschildert wurde, was Palliativmedizin leistet, was Menschen in der Begleitung beim Sterbeprozess leisten und wie Sterbehilfe auch aussehen kann. Drei Kollegen, nämlich Kollege Unterländer, Frau Kollegin Matschl und Frau Kollegin Berta Schmid, nahmen an dieser Anhörung teil, während es die anderen nicht für notwendig befanden, aus welchen Gründen auch immer, an dieser Sitzung teilzunehmen. Das habe ich sehr bedauert. Es ergab ein sehr schlechtes Bild, dass diese Reihe fast komplett leer war. Wenn wir Gäste in unseren Ausschuss einladen, sollten wir dafür Sorge tragen, dass der parlamentarische Interessensschwund nicht in der Gaststätte endet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Palliativmedizin in Deutschland ist unterentwickelt; das können wir im Ärzteblatt nachlesen. In einer der letzten Ausgaben von „FOCUS“ hieß es „Besser sterben in Berlin“. Darin wurde darüber berichtet, wie viele Hospizund Palliativbetten es pro Million Einwohner in den verschiedenen Bundesländern gibt. In dem Artikel kam klar zum Ausdruck, dass Bayern nach Baden-Württemberg und Thüringen das Schlusslicht bilden. Das zeigt, dass wir einen ungeheuren Nachholbedarf haben.

Die Debatte ist nicht zuletzt aufgrund des niederländischen Gesetzentwurfs zur aktiven Sterbehilfe noch einmal in Deutschland aufgekommen. Auch mich stimmen die Umfragen, die Sie zitiert haben, sehr bedenklich. Die Tatsache, dass dem Satz „Ein schwerkranker Patient im Krankenhaus soll das Recht haben, den Tod zu wählen und zu verlangen, dass der Arzt ihm eine todbringende Spritze gibt“ 70 bis 75% der Befragten – die Zahlen schwanken je nach Umfrage – zustimmen, hat wohl auch damit zu tun, dass wir den Tod hier tabuisieren. Als schöner Tod bei uns gilt, wenn jemand in der U-Bahn, oder wo auch immer, am Herzinfarkt stirbt. Wir haben das Gefühl, es wäre die schönste Möglichkeit zu sterben, wenn das ohne Abschied, ohne Schmerzen und ohne das, was man vermeintlich an Leid hat, geschieht. Wir müssen in die gesellschaftliche Debatte die historische Dimension einbringen, müssen daran erinnern, was wir mit Euthanasie und Faschismus im Dritten Reich erlebt haben, wo behindertes und unlebenswertes Leben ausgemerzt wurde. Diese Dimension möchte ich in der Debatte nicht vermissen. In den benachbarten Ländern wird mit diesem Thema mit einer gewissen Sensibilität umgegangen.

Wir haben hier einen ungeheuren Nachholbedarf. Fast täglich müssen wir über Missstände in Altenheimen lesen. Viele alte Menschen haben Angst, dass ihnen ein menschenwürdiges Leben und ein menschenwürdiger Abschied im Alter verwehrt wird. Die Angst, abgeschoben zu werden und einsam zu sein, können wir nicht so einfach abtun. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den ersten Absatz Ihres Antrags eingehen. Ich bitte um eine getrennte Abstimmung über den ersten Absatz und den Rest des Antrags. Wir dürfen uns nämlich das Denken nicht verbieten lassen. Sie haben formuliert „jedwede Überlegung“. Angesichts der Diskussionen über die Gentechnik und über die Sterbehilfe sind wir nicht auf der Höhe der Zeit, wenn wir sagen, dass wir nicht einmal überlegen dürfen, uns nicht einmal Gedanken machen dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass wir das niederländische Gesetz nicht auf bundesrepublikanische Verhältnisse zu übertragen brauchen. Wir brauchen aber ein Gesamtkonzept, wofür Sie einige wichtige Ansatzpunkte geliefert haben. Näheres kann ich wegen der Redezeitbegrenzung nicht ausführen. Außer einem Gesamtkonzept brauchen wir auch eine Menge Geld; das muss uns klar sein. Wir können nicht einfach wegen der Gesetzgebung in den Niederlanden oder aufgrund

einiger Sitzungen des sozialpolitischen Ausschusses sagen, dass wir das gerne hätten, sondern da muss der Finanzminister ran, und zwar nicht nur der bayerische, sondern auch der Bundesfinanzminister. Auch die Sozialversicherungsträger müssen ran; denn das ist beitragsrelevant. Wir müssen eine gesellschaftspolitische Debatte darüber führen, was uns ein menschenwürdiger Abschied wert ist. Dabei vermisse ich Unterstützung. Wenn dieser Antrag dazu einen Beitrag leisten könnte, würden wir ihn gerne unterstützen; aber ich bitte um eine getrennte Abstimmung über den ersten Absatz, weil wir dem nicht zustimmen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich habe die Sitzungsleitung übernommen. Das Wort hat Frau Staatsministerin Stewens.

Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! ich möchte ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen. Ich bin positiv überrascht über die tiefe Diskussion, die in unserem Volk zum einen über die Pränatal- und die Präimplantationsdiagnostik und zum anderen über die aktive Sterbehilfe geführt wird. Ich halte diese Diskussion, die in der Gesellschaft und in der Presse sehr ernsthaft geführt wird, für ungeheuer wichtig. Frau Kollegin Schopper, ich kann Ihnen zustimmen. Wir müssen uns auch die Lebensumstände unserer älteren Mitmenschen in den Altenpflegeheimen ansehen. Die Verbesserung der Situation in den Altenpflegeheimen ist mit Sicherheit eine gesellschaftliche Aufgabe.

Ich möchte noch etwas zu den Umfrageergebnissen sagen. Bei den Umfrageergebnissen muss man natürlich berücksichtigen, wer gefragt worden ist und wie gefragt wurde. Die Bevölkerung hat nur die Möglichkeit, mit ja oder nein zu antworten. Umfragen von Hospizoder Christophorusvereinen belegen, dass gerade Betroffene und deren Angehörige ganz anders über die aktive Sterbehilfe denken. 70% dieser Personen lehnen die aktive Sterbehilfe ab. Außerdem haben viele Menschen, die auf Straßen und Plätzen befragt worden sind, das niederländische Euthanasiegesetz, das den Tod auf Verlangen regelt, mit der Apparatemedizin in unseren Krankenhäusern verwechselt. Gerade junge Menschen, die an die Situation der Todkranken in den Krankenhäusern gedacht haben, wo die Menschen häufig an viele Apparate „gehängt“ werden, haben dann entsprechend geantwortet. Die Bevölkerung hätte besser aufgeklärt werden müssen. Deshalb meine ich, dass wir diese Umfrageergebnisse anders bewerten müssen.

Ich möchte noch etwas zu dem CSU-Antrag sagen. Der Satz „Der Landtag lehnt jedwede Überlegung zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit Entschiedenheit ab.“ ist ungeheuer wichtig; denn wenn wir bei der aktiven Sterbehilfe keine Barriere errichten, geraten wir in Schwierigkeiten. Die niederländische Gesundheitsministerin, Frau Borst, hat schon angekündigt, dass sie nichts gegen eine Todespille für vorwiegend ältere Menschen habe, wenn diese nachwiesen, dass sie mit ihrem Leben abgeschlossen hätten. Wir müssen deshalb ganz klar

signalisieren, dass für uns der Schutz des menschlichen Lebens vor dem Hintergrund unserer Verfassung das wichtigste Gut ist. Wir müssen deutlich machen, dass wir uns in dieser Frage mit allen gesellschaftspolitischen Kräften in Übereinstimmung befinden. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Haltung bezüglich des ersten Satzes des CSU-Antrags noch einmal zu überdenken.

Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Situation in Bayern machen. Wir haben insgesamt 106 Betten, 76 Palliativ-Betten in den Akutkrankenhäusern und 40 Plätze in den stationären Hospizen. Weitere Einrichtungen sind geplant bzw. werden gebaut. Solche Einrichtungen entstehen in Nürnberg-Nord, Bayreuth, Schweinfurt, bei den Barmherzigen Brüdern in Regensburg, in Wartenberg und in Großhadern. Außerdem sind drei weitere stationäre Hospize in der Planung.

Zur Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt es in München und Würzburg Hospizakademien. Damit kann sich Bayern im bundesweiten Vergleich sehr gut sehen lassen. Hinzu kommt eine weitere Hospizakademie in Großhadern, wo außerdem noch weitere Palliativ-Betten entstehen. Dies ist besonders wichtig, weil Großhadern eine Uni-Klinik ist, sodass man besser an die Mediziner herankommt. Das Uni-Klinikum Großhadern ist die erste Universitätsklinik, die eine Palliativstation und eine Palliativakademie erhält. In dieser Akademie werden die ehrenamtlichen Helfer, die hauptamtlich Beschäftigten und die Mediziner eine gute Aus-, Fort– und Weiterbildung erhalten. Ich halte dies gerade für die niedergelassenen Ärzte für wichtig.

Bayern ist das einzige Land, das über eine Hospizstiftung verfügt. Diese Stiftung hat mit einem Startkapital von 200000 DM und einer Zustiftung vom Freistaat in Höhe von 6,5 Millionen DM begonnen. Frau Kollegin Hirschmann, dies darf man nicht unter den Tisch fallen lassen. Diese Hospizstiftung hat zum einen den Auftrag, den Hospizgedanken zu verbreiten und zum anderen die Aufgabe, die Sterbebegleitung zu verbessern. Bayern hat das Ziel, ein Netz von ambulanten, teilstationären und vollstationären Hospizbetten mit den Hospizeinrichtungen aufzubauen. Daneben gibt es auch noch eine Bundesstiftung. Bayern ist aber das einzige Land, das über eine eigene Hospizstiftung verfügt. Das Stiftungsziel liegt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der Forschung.

Bayern befindet sich auf einem guten Weg und ist hinsichtlich der Verbreitung des Hospizgedankens und beim Ausbau der Hospizbetten in der Palliativmedizin vorbildlich. Frau Kollegin Schopper, Sie haben bereits angesprochen, dass wir Probleme mit den Kassen haben. Diese Probleme bestehen bundesweit. Deshalb müssen wir uns gemeinsam mit dem Bund, mit den Kassen und der Ärztekammer darum bemühen, in der Leistungserstattung Verbesserungen zu erreichen. Es nützt uns nämlich nichts, wenn wir ein Netz zur besseren Versorgung in der Schmerztherapie und der Sterbebegleitung aufbauen, wenn die Kosten hierfür nicht erstattet werden.

Ich möchte mich bei der CSU-Fraktion ganz herzlich für diesen Antrag bedanken, weil er ein Beitrag zu einer

wichtigen gesellschaftspolitischen Diskussion ist. Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, wir sollten diese Diskussion in unserer Gesellschaft sehr ernsthaft führen. In den Niederlanden wird zurzeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine Diskussion geführt, die in weiten Teilen von einem Auslesegedanken bestimmt ist. Ich meine, wir als Parlament müssen ein klares Signal setzen und Nein dazu sagen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich weiß nicht, ob die CSU gut beraten war, dieses, wie wir gemeinsam feststellen, schwierige Problem in einem Dringlichkeitsantrag abzuhandeln, der noch dazu heute verabschiedet werden soll. Ich glaube, es wäre einer breiteren Diskussion wert, und gerade die Punkte, die Sie, Frau Staatsministerin, zuletzt angesprochen haben, erfordern einen breiten gesellschaftlichen Diskurs. Da kann man nicht mit Justamentsstandpunkten operieren, sondern man muss sich schon bemühen, sehr genau hinzuhören.

Wir haben vor 14 Tagen sehr genau auf das gehört, was uns Menschen mitgeteilt haben, die mitten in dieser Arbeit stecken. Ich möchte Ihnen nur das Zitat einer Hospizhelferin bringen. Sie hat gesagt:

Unsere Aufgabe bringt uns auch manchmal an Grenzen, und das zeigt die Gratwanderung, in die Sie sich als Hospizhelferin oder -helfer begeben. Das zeigt, welche schwierigen Aufgaben hier von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen im Hospizwesen und in der Palliativmedizin geleistet werden.

Es ist schon zu fragen, ob das Problem mit dem Antrag, den Sie gestellt haben, erschöpfend abgehandelt wird oder ob wir uns zum Beispiel nicht auch mit der Frage auseinander setzen müssen, wie man Schmerzen lindern kann. Es wird auch darüber diskutiert, Leben, das für den Menschen nur noch eine Qual ist, nicht noch durch Apparate und durch die Medizin zu verlängern. Das ist eine Sterbebegleitung im weitesten Sinne. Ich will Ihnen sagen, die Grenze ist hier manchmal auch für die Mediziner sehr schwer zu ziehen.