Protocol of the Session on May 31, 2001

Herr Rotter, Sie haben weiter ausgeführt, Sie könnten deswegen dem Antrag nicht zustimmen, weil wir im dritten Spiegelstrich den Freistaat auffordern, sich bei der Finanzierung zu beteiligen. Wir kennen Ihr Argumentationsmuster. Der Bund ist alleine für die Finanzierung der Strecke zuständig. Wir erleben es immer wieder, nicht nur bei diesem Beispiel. Auch bei der S-Bahn in Nürnberg wurde lange über die Finanzvereinbarung diskutiert. De facto zahlen Sie aber einmal, ein anderes mal zahlen Sie wieder nicht. Kollegin Gote hat das 520-Millionen-Mark-Programm für die Münchner S-Bahn bereits angesprochen. Von diesen 520 Millionen Mark zahlt der Freistaat Bayern 400 Millionen Mark, obwohl es sich hier im Wesentlichen um Infrastrukturmaßnahmen handelt. Zum Teil werden hier zweite Gleise oder eigene Gleise für die S-Bahn gebaut, die Steuer- und Leittechnik für die Stammstrecke wird ertüchtigt. Es handelt sich also ganz klar um Infrastrukturmaßnahmen, aber der Freistaat Bayern beteiligt sich zu einem großen Teil an den Kosten. Wir haben bereits darüber diskutiert, warum diese Finanzvereinbarung zustande kam. Dieses Fass müssen wir hier nicht noch einmal aufmachen. Wir brauchen uns nicht mehr darüber zu unterhalten, ob hier die Bahn oder das Bayerische Wirtschaftsministerium trickreicher waren.

Es gibt die Regionalisierungsmittel zur Bestellung von Zugkilometern. Es ist ohnehin sehr fragwürdig, dass hierbei alle Kilometer über einen Kamm geschoren werden. Mit Sicherheit ist der eine Verkehr wirtschaftlicher als der andere. Daher gilt es, darauf beim nächsten Verkehrsdurchführungsvertrag Rücksicht zu nehmen und eine Änderung herbeizuführen. Fakt ist aber, dass 400 Millionen DM nicht zur Bestellung von Zugkilometern ausgegeben werden, sondern damit werden beispielsweise U-Bahn-Vorhaben in München und in Nürnberg finanziert. Auch diese Maßnahmen sind sinnvoll, aber sie lassen sich auch mit GVFG-Mitteln finanzieren. Die Kollegin Gote hat zurecht an unseren Antrag erinnert, welchen wir zu jedem Haushalt und zu jedem Nachtragshaushalt stellen: Die GVFG-Mittel sollen doch endlich nicht mehr im Verhältnis von einem Anteil von 70 für den Straßenverkehr und einem Anteil von 30 für den öffentlichen Verkehr, sondern in einem umgekehrten Verhältnis ausgegeben werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fakt ist, dass letztlich doch sehr viel für die Infrastruktur getan werden kann. Wenn man an einem Ort ein Fass aufmacht, werden auch andernorts Begehrlichkeiten geweckt, Herr Minister. Das hätte letztlich schon bei dem zuletzt angesprochenen 520-Millionen-Mark-Programm gelten müssen.

Veranlasst zu dieser Wortmeldung hat mich aber Ihre Aussage, die Bundesregierung würde für die Infrastruktur nichts mehr tun. Diese Behauptung hören wir immer wieder. Erst vorgestern wurde aus Ihrem Haus eine Presseerklärung herausgegeben, wonach 2 Milliarden DM für den Schienenpersonennahverkehr und für andere Vorhaben des Personennahverkehrs ausgege

ben werden sollen. Was lesen wir darin? Die Bundesregierung habe die Mittel für den Erhalt und den weiteren Ausbau des Schienennetzes massiv zusammengestrichen.

Herr Wiesheu, Sie wissen es genauso gut wie wir. Wie war es denn in den letzten Jahren der Regierung Kohl? Damals sind die Mittel innerhalb einer Legislaturperiode von 9 Milliarden DM auf unter 6 Milliarden DM gekürzt worden. Der jetzigen Bundesregierung ist es zum ersten Mal gelungen, die Mittel für den Schienenausbau und für den Straßenbau in gleicher Höhe bereitzustellen. Für 1999 und für 2000 sind jeweils 1,3 Milliarden DM für den Schienenverkehr dazugekommen. Von 2001 bis 2003 sollen jeweils noch einmal 2 Milliarden DM aus den Zinsersparnissen infolge der Versteigerung der UMTS-Anteile dazukommen. Daneben gibt es das Antistauprogramm mit der LKW-Maut, und auch hier ist geplant, aus den Erlösen jeweils noch einmal 500 Millionen DM für die Schieneninfrastruktur auszugeben. Diese Mittel sollen vorrangig für das bestehende Netz ausgegeben werden.

Nachdem wir schon beim bestehenden Netz sind, über welches alle jammern, kann ich mir nicht den Vorwurf ersparen, welcher sich an Sie und weniger an die Bahn und an Berlin richtet. Sie waren es doch, der die Bahn ganz massiv in die Renommierprojekte hineingedrängt hat. Ich erwähne nur Milliardengräber wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke von Frankfurt nach Köln, die Strecke nach Ingolstadt oder den Stadtbahnhof in Berlin. Alle diese Projekte sind Milliardengräber, und dieses Geld geht an anderer Stelle schlicht und ergreifend ab.

Herr Kollege Rotter hat richtigerweise gesagt, man habe die Strecken über Jahrzehnte verlottern lassen. Deshalb versuche ich, etwas versöhnlicher zu werden. Schuldzuweisungen sind fehl am Platz, denn einmal trifft es die einen und einmal die anderen. Ich bitte um Unterstützung unseres Antrags, denn es gilt, jetzt zu handeln und Maßnahmen für die Bahn und die Fahrgäste in der Region zu ergreifen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, Hohes Haus! Weil von bestimmter Seite permanent falsche Argumente gebracht werden, möchte ich eine Klarstellung vornehmen.

Erstens. Investitionen in die S-Bahn sind seit Jahrzehnten ein gemeinsames Thema von Land und Bund. Das war auch früher nicht anders. Es gibt ein Programm, nach dem bei Investitionen über 100 Millionen DM der Bund in aller Regel mitfinanziert. Bei Investitionen darunter muss das Land sowieso allein zahlen. Bei Investitionen darüber finanziert der Bund eventuell mit. Bei dem 520-Millionen-DM-Programm hat es entsprechende Verhandlungen gegeben. Der Bund hat leider nicht viel mitfinanziert. Die anderen Themen bei der Schieneninfrastruktur liegen allein in der Verantwortung des Bundes.

Die beiden Dinge sollte man nicht miteinander vermischen; das sind zweierlei Themen.

Zweitens. Wenn Sie sagen, die Bestellung für die Bahnstrecke Bayreuth – Warmensteinach sei zu gering, müssen Sie auch über die Auslastung reden. Es ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, Züge mit warmer Luft spazieren fahren zu lassen. Man muss das auch auf anderen Strecken prüfen, und genau das werden wir tun.

Drittens. Das alte Argument, dass 400 Millionen DM von den Regionalisierungsmitteln nicht für die Bestellung ausgegeben werden, ist falsch, wenn man sagt, es müsste für die Bestellung verwendet werden. Das sind umgeschichtete Mittel vom früheren GVFG, das bei 6,3 Milliarden DM lag und auf 3,3 Milliarden DM reduziert wurde. 3 Milliarden wurden umgeschichtet, wobei die Aufgaben mitgewandert sind. Deswegen können wir nicht die gesamte Summe der Regionalisierungsmittel für Bestellungen ausgeben. Das wäre zum einen nicht sinnvoll; zum anderen gibt es andere Aufgaben wie zum Beispiel Investitionen, Schnittstellenprogramm, Busförderung etc., die mit diesen Mitteln finanziert werden müssen. Lassen Sie endlich diese falsche Argumentation sein.

Viertens. Zur Mittelsenkung beim Bund ist zu sagen, die Senkung der Mittel auf 6 Milliarden DM ist während der Amtszeit von Herrn Eichel vorgenommen worden. Er will die Mittel sogar noch weiter auf 4,4 Milliarden DM reduzieren. Dieser Finanzplan ist noch nicht aufgehoben.

Die 2 Milliarden DM aus den UMTS-Erlösen sind auf drei Jahre zugesagt. Ich frage Sie: Was geschieht nach der Bundestagswahl? Bis zum Jahr 2003 wird gezahlt; ab 2004 ist Ebbe. Was ist hier los? – Auf die Frage konnte auch der Verkehrsminister auf der letzten Verkehrsministerkonferenz keine Antwort geben. Der Aussage, dass man 9 Milliarden DM bis 10 Milliarden DM pro Jahr braucht, stimmt jeder zu, aber die Finanzierung wird nicht dargestellt. Darum ist ihre Aussage hierzu falsch.

Ihre Behauptung, der Bund werde seiner Verantwortung gerecht, stimmt nicht. Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Themen „Interregio-Verkehr“ und „Fernverkehr“. Die Bahn will abbauen; die rot-grüne Koalition schweigt. In der Regionalpresse ist man stark und erklärt, der Freistaat Bayern soll einspringen. Aber dort, wo die Verantwortung liegt, beim Bund und bei der Bahn, herrscht Schweigen.

(Beifall bei der CSU)

Das Gleiche gilt für die Frage der ergänzenden Finanzierung bei Investitionen in das Nahverkehrsnetz. Die Verantwortung des Bundes steht zwar eindeutig im Gesetz, aber es wird auf Bundesebene nichts getan. Am Schluss bleibt uns nichts anderes übrig, als den Bund zu verklagen. Genauso ist es beim Bestandsnetz. Wenn Sie das Problem schon wortreich beklagen, frage ich mich, wo die Mittel bleiben.

Wenn Sie von Renommierprojekten sprechen, kann ich nur sagen, ich erinnere mich nicht, dass ich mich für die Strecke Frankfurt – Köln stark gemacht hätte, ebenso

wenig wie für die Strecke Berlin – Hamburg. Trotzdem halte ich es für richtig, dass diese Strecken gebaut werden. Ich halte es auch für richtig, dass die ICE-Strecke Nürnberg – München gebaut wird. Ich halte es für richtig, dass die Strecke Stuttgart – München gebaut wird. Ich werde auch weiter fordern, dass die Strecke Nürnberg – Erfurt – Leipzig gebaut wird.

(Beifall bei der CSU)

Ich halte es für richtig, dass Deutschland einen ICE-Ring bekommt. Wenn Sie konsequent wären, müssten Sie dies auch für richtig halten. Bei jeder Diskussion, bei der es um den Flugverkehr geht, sind die GRÜNEN die Ersten, die sagen, man muss den innerdeutschen Flugverkehr auf die Schiene verlegen. Wollen Sie das mit dem Nahverkehr schaffen? Solang es kein attraktives und schnelles Fernverkehrssystem gibt, werden wir hier keinen Erfolg erzielen.

Lesen Sie doch einmal die Vorgaben, die Ihre Bundesregierung macht. Die Bundesregierung hat als erste ein Flughafenkonzept erstellt, in dem zu Recht steht, dass man den innerdeutschen Flugverkehr reduzieren müsse. Das ist aber nur möglich, wenn es einen schnellen Schienenfernverkehr gibt. Darum ist der Ausbau von ICE-Strecken und die Anbindung von Flughäfen an ICEStrecken richtig und notwendig. Ich unterstütze das und sage Ja dazu.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Präsident, ich bin gleich fertig.

Sie als Koalitionspartner können nicht kommen und sagen, der Ausbau von ICE-Strecken sei Blödsinn, wenn die eigene Bundesregierung das Flughafenkonzept, das auch den schnellen Fernverkehr umfasst, mit Zustimmung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN verabschiedet hat. Sie bringen Argumente, die Ihnen früher auf Veranstaltungen von Bürgerinitiativen Beifall gebracht haben, die aber längst falsch sind und die Sie endlich aus Gründen der politischen Redlichkeit aufgeben sollten – oder geben Sie die Koalition in Berlin auf.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie gehört haben, ist namentliche Abstimmung beantragt. Wer dem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, der findet die entsprechende Urne auf der Oppositionsseite. Die NeinUrne befindet sich auf der Seite der Regierungsfraktion, die Urne für die Stimmenthaltungen auf dem Stenografentisch. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 14.26 bis 14.31 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Ple

narsaales ermittelt und später bekannt gegeben. Wir können weiterfahren.

Bevor ich den nächsten Dringlichkeitsantrag aufrufe, möchte ich die folgende Bitte unseres Stenographischen Dienstes weitergeben: Die Niederschriften des zweiten Teils der heutigen Sitzung sind nicht mehr bis zum Sitzungsende fertigzustellen und können also nicht mehr im Plenarsaal zugestellt werden. Aus diesem Grunde bitte ich die Redner, von den auf dem Rednerpult aufliegenden gelben Formularen Gebrauch zu machen, falls sie die Niederschriften an eine Adresse außerhalb des Hauses übermittelt haben wollen.

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Kobler, Unterländer und Fraktion (CSU)

Palliativmedizin und Hospizwesen in Bayern (Druck- sache 14/6790)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Prof. Männle. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute findet im Bundestag eine Diskussion über die Zulässigkeit von Eingriffen an Embryonen statt. Dort beschäftigt man sich mit dem Beginn des Lebens. Es wird die Frage gestellt: Darf in das menschliche Leben eingegriffen werden? Die Folge dieses Eingriffes wären entweder die Verwertung, Vernichtung oder Aussonderung. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Würde des Menschen.

Wir diskutieren heute im Landtag Fragen zum verlöschenden Leben. Wir fragen, ob Eingriffe zur Beendigung des Lebens zulässig sind durch andere Personen. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Wert des Lebens und nach der Würde des Menschen. Dürfen Menschen Verfügungsgewalt über andere bekommen – über Alte, Schwerkranke und Sterbende, über Gesunde, über Ungeborene, über Embryos? Unsere große Frage ist, ob die Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit oberstes Gebot bleibt, wie es in unserer Verfassung verankert ist, und damit Richtschnur für Politik und Gesellschaft?

Ausgangspunkt für die Beratung, die wir heute im Landtag führen, ist die novellierte Gesetzgebung in den Niederlanden zur aktiven Sterbehilfe. Dort macht sich ein Arzt nicht strafbar, der unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltskriterien das Leben eines Menschen auf Verlangen beendet. Um es kurz zu fassen: Der Arzt hat die Erlaubnis, einen Menschen zu töten. Das ist eine völlig andere Arztrolle, als sie dies gemeinhin ist. Die Entscheidung in den Niederlanden stieß in Deutschland – aber nicht nur in Deutschland – bei allen politischen Parteien, den Vertretern der Ärzteschaft, bei zahlreichen Juristenvereinigungen und bei den großen Kirchen auf einhellige Ablehnung. Interessant ist, dass Meinungsumfragen belegen, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung – genauer gesagt zwei Drittel der Deutschen – der aktiven Sterbehilfe gegenüber positiv eingestellt sind, sie geradezu

befürworten. Für mich stellt sich die Frage, ob hinter diesem hohen Ergebnis tatsächlich eine Befürwortung der Todesspritze steht oder ob vielleicht anderes dahintersteht, ob vielleicht eine falsche Antwort auf eigentlich ganz berechtigte Sorgen gegeben wird. Ich möchte behaupten, in der deutschen Bevölkerung spiegelt sich in diesen Antworten eine große Sorge wieder. Viele Menschen haben große Angst davor, in ihren letzten Wochen, Tagen und Stunden ihres Lebens an Apparate angeschlossen zu werden. Sie haben Angst, unter Schmerzen leiden zu müssen, keinen psychischen oder seelsorgerischen Beistand zu haben. Sie haben Angst davor, abgeschoben zu werden oder alleine zu sein und ein Leben führen zu müssen, für das sie für sich selbst keine Perspektive mehr sehen, und manchmal auch, wo andere für diesen Menschen keine Perspektive mehr sehen.

Viele Menschen wissen nicht, dass es auch heute schon Regelungen gibt und es unnötig ist, Schmerzen leiden zu müssen; dass es einen Anspruch auf entsprechende Schmerztherapie zur Linderung der Schmerzen gibt, selbst auf Mittel, bei denen man als Nebenwirkungen in Kauf nimmt, dass der Tod schneller eintritt als wenn man dieses Mittel nicht nehmen würde. Sie wissen auch nicht, dass der Abbruch von Intensivmaßnahmen erlaubt ist und das künstlich verlängerte Sterben beendet werden kann. Dennoch, jeder von uns kennt in seinem persönlichen Umfeld Fälle, in denen Ärzte aus Furcht vor den Folgen des Betäubungsmittelgesetzes, das für diese Fälle nicht mehr gilt, Opiate verweigern. Viele von uns kennen Fälle, in denen Ärzte – aus welchen Gründen auch immer, seien es finanzielle Gründe, seien es Forschungszwecke oder aus Übungszwecken – zu Behandlungen greifen, die der Würde des Menschen zum Zeitpunkt seines Sterbens nicht gerecht werden. Wir kennen auch Fälle, in denen sich durch lebensverlängernde, das heißt leidensverlängernde Maßnahmen hinweggesetzt wird über den erklärten Willen des Patienten, über getroffene Patientenverfügungen. Konkreter: Die so genannte passive Sterbehilfe, das Lindern von körperlichen und seelischen Leiden funktioniert leider in der Praxis noch nicht so, wie wir es uns wünschen.

Wir können sicher sein, dass bei ausreichender Schmerztherapie und menschlicher Zuwendung der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe à la Holland hinfällig wird. Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept der Betreuung von Schwerkranken und sterbenden Patienten, das physische, psychische und soziale Maßnahmen und darüber hinaus alle Mittel der Schmerztherapie zum Inhalt hat.

Unser Antrag, den wir zur Abstimmung stellen, zielt darauf ab, dieses ganzheitliche Konzept durchzusetzen. Am Anfang unseres Antrages steht klar, dass wir aktive Sterbehilfe ablehnen. Das gezielte Töten eines Kranken, der das Leben für unerträglich hält oder als sinnlos erachtet, wird abgelehnt. Unser Konzept sieht aber Hilfe und Begleitung im Prozess des Sterbens vor. Hierzu sind vielfältige Anstrengungen erforderlich. Wir haben dies in den einzelnen Punkten unseres Antrags ausgeführt.

Dazu gehören die Verbesserung der palliativmedizinischen und -pflegerischen Betreuungsangebote in Akutkrankenhäusern, aber nicht nur dort, sondern auch in

Alten- und Pflegeheimen, die intensive Nutzung der heutigen Möglichkeiten der palliativen Medizin in der letzten Phase des Lebens und die weitere Unterstützung der ambulanten und stationären Hospizeinrichtungen. Die Hospizidee hat sich bei uns sehr ausgebreitet – Gott sei Dank sage ich. Seit den 10 Jahren, in der diese bekannt ist, arbeiten Tausende von Menschen freiwillig auf ehrenamtlicher Basis, aber auch in den Einrichtungen an der Idee des menschenwürdigen Sterbens. Ihnen sei für ihren Einsatz an dieser Stelle herzlich gedankt. Wir wünschen uns noch mehr Engagement in diesem Bereich.

Unser Antrag zielt auch darauf ab, die Öffentlichkeit über diesbezügliche Angebote zu informieren, die Aus- und Weiterbildung der Ärzte in diesem Bereich zu verbessern und Patiententestamente und Vorsorgevollmachten bekannt zu machen. Diese sollten möglichst konkret und zeitnah abgefasst sein, damit sie anerkannt werden. Eigentlich sollte jeder dies zu Hause haben, der sich Gedanken über sein Sterben, über das Ende seines Lebens gemacht hat.

Wir wollen es aber nicht bei appellativen Maßnahmen belassen. Ich glaube, dass auch ein verstärktes finanzielles Engagement notwendig ist, um die Palliativeinrichtungen und die Stationen in den Einrichtungen zu haben, dem Hospizgedanken zu einer Ausbreitung zu verhelfen und ein ausreichendes Angebot zu haben. Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, über die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, zu berichten, aber auch die finanziellen Aspekte nicht unberücksichtigt zu lassen. Denn wir wollen nicht nur appellative Anträge stellen, sondern die konkrete Situation verbessern. Sie können sicher sein, dass uns dieses Thema im Landtag noch häufiger beschäftigen wird.

(Beifall bei der CSU)